Kleine Anfrage des Abg. Dr. h.c. Hahn (FDP) vom 29.03.2017 betreffend Länderfinanzausgleichszahlungen 2016 und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung des Fragestellers: 2016 stieg der Länderfinanzausgleich (LFA) auf ein Rekordvolumen. Hessen leistete als Geberland dabei eine Zahlung in Höhe von 2,261 Mrd. €. Die geltenden Regelungen des Finanzausgleichs laufen im Jahr 2019 aus und damit verbunden wird Berechnungen zufolge eine Entlastung Hessens erwartet. Vorbemerkung des Ministers der Finanzen: Bund und Länder haben sich nach langen und intensiven Verhandlungen am 15. Oktober 2016 im Rahmen der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern auf eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 geeinigt. Dabei wird das System des bundesstaatlichen Finanzausgleichs im Wesentlichen auf der Basis des Modells der MPK vom 3. Dezember 2015 grundlegend neu geordnet. Die gesetzliche Umsetzung dieses Beschlusses ist mittlerweile weit fortgeschritten und es ist mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis zum Sommer dieses Jahres zu rechnen. Dabei ist die Neuregelung des horizontalen Länderfinanzausgleichs, bzw. die Abschaffung des LFA in seiner jetzigen Form und die Integration des horizontalen Finanzkraftausgleichs in die Umsatzsteuerverteilung, nur ein, wenngleich auch ein zentraler, Einzelbaustein eines viel umfangreicheren Systems. Weitere zentrale Elemente der Neuordnung sind: Abschaffung des bisherigen Umsatzsteuervorwegausgleichs, Geänderter Tarif bei den allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen (BEZ), Einführung sog. Gemeindesteuerkraft-Zuweisungen und Forschungs-BEZ, Weiterführung des GVFG-Bundesprogramms, Sanierungshilfen für Saarland und Bremen in Höhe von jährlich 800 Mio. €, Zusätzliche Umsatzsteueranteile bzw. -festbeträge zu Gunsten der Länder u.a. als Ersatz für die wegfallenden Entflechtungsmittel. Eine Würdigung der Neuordnung ist deshalb nur in der Gesamtschau aller Systemelemente möglich. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Mit welcher Gesamtentlastung rechnet die Landesregierung durch den neuen LFA? Nach den jetzt vorliegenden Gesetzesformulierungen und auf Basis der aktuellsten Steuerschätzung vom November 2016 beträgt das Entlastungsvolumen der Ländergesamtheit durch die Neuordnung im Jahr 2020 9.860 Mio. €. Auf Hessen entfällt danach ein Entlastungsvolumen von 584 Mio. €. Frage 2. Wie würde sich die Belastung Hessens berechnen, wenn der neue LFA bereits im Jahr 2016 gegolten hätte? Eine Berechnung des neuen Gesamtsystems für das Jahr 2016 ist nicht möglich, weil hierfür Annahmen über Einzelelemente sowie über Rückwirkungen dieser Annahmen auf Höhe und Eingegangen am 19. April 2017 · Bearbeitet am 19. April 2017 · Ausgegeben am 21. April 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4759 19. 04. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4759 Struktur der vertikalen Steuerertragsverteilung im Bundesstaat zu treffen wären, für die keine belastbaren Grundlagen ersichtlich sind. Dies betrifft insbesondere die Höhe der teilungsbedingten Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, die Konsolidierungshilfen und die Entflechtungsmittel . Wiesbaden, 7. April 2017 Dr. Thomas Schäfer