Kleine Anfrage des Abg. Rock (FDP) vom 29.03.2017 betreffend Ausbildung zum Notfallsanitäter und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele Personen haben seit 1. Januar 2014 eine Ausbildung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter erfolgreich absolviert bzw. eine Nachqualifikation abgeschlossen? Bitte nach Jahren und Ausbildungsgang unterscheiden. Seit 2014 haben 975 Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten die Weiterbildung zur Notfallsanitäterin und zum Notfallsanitäter erfolgreich abgeschlossen (Stand 01.04.2017). 2014: 116, 2015: 275, 2016: 368, 2017: (bisher) 34. Eine Unterscheidung des Ausbildungsganges wird nicht vorgenommen. Frage 2. Wie viele ehrenamtlich Tätige haben eine Ausbildung bzw. eine Nachqualifikation zur Notfallsanitäterin /zum Notfallsanitäter durchlaufen? Bitte differenzieren wie unter Punkt 1. Eine Unterscheidung in Ehrenamt und Hauptamt wird nicht vorgenommen. Frage 3. Welche Probleme haben sich durch die Neuregelung der Ausbildung ergeben? Wesentliche Probleme durch die Neuregelung der Ausbildung haben über die zu erwartenden Änderungen in den Ausbildungsstrukturen hinaus nicht bestanden. Frage 4. Wie hat sich die Anzahl der zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter seit 1. Januar 2014 entwickelt? Bitte nach Jahren sowie nach ehrenamtlicher und vergüteter Tätigkeit differenzieren. Hierzu wird auf die Beantwortung zu Frage 1 und 2 verwiesen. Frage 5. In welcher Höhe beziffert die Landesregierung den Fachkräftemangel in diesem Bereich und mit welchen Maßnahmen will sie ihm begegnen? Die Herausforderung, Fachkräfte für den Rettungsdienst zu gewinnen, ist kein spezielles hessisches Problem. In anderen Ländern ist die Situation wesentlich dramatischer, was dazu führt, dass die Rettungsdienste sich die Mitarbeiter gegenseitig abwerben. Personelle Engpässe bestehen auch nicht landesweit, sondern punktuell in einzelnen Rettungsdienstbereichen. Die Ursachen hierfür sind sehr vielfältig: Fehlende familienfreundliche Arbeitszeiten, ungünstige Pausenregelungen im Rettungsdienst, entstandene Ausbildungslücke durch das Notfallsanitätergesetz, Auslauf der Ausbildung zum Eingegangen am 29. Mai 2017 · Bearbeitet am 30. Mai 2017 · Ausgegeben am 2. Juni 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4764 29. 05. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4764 Rettungsassistenten, geringe Vergütung der Notfallsanitäter, Abwerbung des Rettungsdienstpersonals durch die Krankenhäuser für die Notaufnahmestationen (mit besseren Arbeitszeiten und höherer Vergütung), eng begrenzte Kompetenz der Notfallsanitäter (führt zu Motivationsverlust ). Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) hat hierzu am 3. April 2017 eine AG "Fachkräftemangel im Rettungsdienst" mit allen wesentlich am Rettungsdienst in Hessen Beteiligten eingerichtet. Als mögliche Maßnahmen zur Linderung des Fachkräftemangels wurden folgende Themen diskutiert : 1. Durch familienfreundliche Arbeitszeitmodelle könnten insbesondere Notfallsanitäterinnen für den Rettungsdienst gewonnen werden. Dies richtet sich an Leistungserbringer als Arbeitgeber. 2. Entwicklung neuer Arbeitszeitmodelle (kürzere Arbeitszeiten). 3. Bei Menschen, die im Rahmen des Freiwilligendienstes (FSJ) im Rettungsdienst mitwirken , sollte von den Leistungserbringern für eine längerfristige Bindung an den Rettungsdienst geworben werden. 4. Die Kompetenz der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter könnte angehoben werden. 5. Die Vergütung der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter kann im Rahmen der Verhandlungen und Vereinbarungen zwischen Leistungserbringer und Krankenkassen angehoben werden. 6. Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung. Gemeinsame Events (z.B. Sportveranstaltungen) zur Teambuilding. Teamentwicklung, unterstützt durch professionelle Firmen. 7. Arbeitgeberzusatzleistungen: verbilligte Mitgliedschaft im Fitnessstudio, Betriebskindergärten , Arbeitgeberzuschuss für Kinderbetreuungsplätze, Gewinnteilhabe, Altersvorsorge , Zuschuss zum Monatsticket für Nahverkehrsmittel, kostengünstige Unterkunft. 8. Vereinbarkeit von Beruf und Pflege (z.B. Nutzung der hauseigenen Sozialstation, Unterstützung bei Akutpflegefällen). Diese Vorschläge werden bis zur nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe am 25.10.2017 vertiefend diskutiert, um anschließend Prioritäten herauszuarbeiten. Wiesbaden, 24.05.2017 Stefan Grüttner