Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 30.03.2017 betreffend Durchfahrtsverbot für Lkw in der Gemarkung Edermünde-Grifte entlang der L 3221 und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Seit einigen Jahren gibt es ein Durchfahrtsverbot für Lkw in der Gemarkung Edermünde-Grifte. Anwohner beklagen sich, dass zu viele Ausnahmegenehmigungen erteilt würden. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister des Innern und für Sport wie folgt: Frage 1. Nach welchen Kriterien kann die Durchfahrt von Lkw in der Ortsdurchfahrt von Edermünde- Grifte auf der Landesstraße 3221 untersagt werden? Wie lange gilt das derzeitige Durchfahrtsverbot? Aufgrund des angeordneten Durchfahrtsverbots besteht grundsätzlich ein Fahrverbot für sämtliche Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t in der Ortsdurchfahrt von Edermünde- Grifte auf der Landesstraße 3221. Das Durchfahrtsverbot wurde wegen Straßenschäden und aus Lärmschutzgründen gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) angeordnet. Der Lieferverkehr ist von der Anordnung ausgenommen. Darüber hinaus muss der betreffende Lkw eine Ausnahmegenehmigung besitzen, um die Ortsdurchfahrt von Edermünde-Grifte nutzen zu können. Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen wird vor dem Hintergrund der Interessen der Allgemeinheit und denjenigen des Antragstellers restriktiv gehandhabt. Eine Ausnahme von einem verkehrsbezogenen Verbot wird nur in besonders dringenden Einzelfällen erteilt, wenn Interessen der Allgemeinheit nicht entgegenstehen und nur so eine unbillige Härte vermieden werden kann. Das Durchfahrtsverbot ist vorerst bis zum 01.03.2020 befristet. Frage 2. Wer entscheidet letztlich über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Durchfahrtsverbot? Das Regierungspräsidium Kassel ist die zuständige Behörde für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen . Um die ungerechtfertigte Erteilung von Ausnahmen zu vermeiden, wird nach Auskunft des Regierungspräsidiums Kassel die Gemeinde Edermünde vor jeder Erteilung angehört, um die Begründung der Unternehmen - insbesondere in Bezug auf örtliche Notwendigkeiten - sachgerecht zu bewerten. Frage 3. Für wie viele Lkw wurde eine Ausnahmegenehmigung erteilt? Aktuell besitzen 27 ortsansässige Firmen Ausnahmegenehmigungen. Daraus resultierend sind insgesamt 363 Fahrzeuge von dem Verbot befreit. Frage 4. Gibt es Verkehrszählungen darüber, wie viele Fahrzeuge Lkw und Pkw die Ortsdurchfahrt Edermünde -Grifte nutzen? Nach den aktuellen Daten der Verkehrszählung aus dem Jahr 2015 ist für den Streckenabschnitt ein durchschnittliches tägliches Verkehrsaufkommen von 9.907 Kraftfahrzeugen erfasst. Dabei beträgt der Anteil des Schwerlastverkehrs 478 Fahrzeuge. Eingegangen am 7. Juni 2017 · Ausgegeben am 9. Juni 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4767 07. 06. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4767 Frage 5. Ist die Landesregierung bereit, Tempobeschränkungen für die Ortsdurchfahrt Edermünde-Grifte, die unterhalb 50 km/h liegen, anzuordnen? Geschwindigkeitsbeschränkungen dürfen aus rechtlichen Gründen nur dort angeordnet werden, wo die Voraussetzungen für eine Anordnung nach der Maßgabe der einschlägigen Vorschriften der StVO erfüllt sind. In der Ortsdurchfahrt Edermünde-Grifte liegen die Voraussetzungen für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung nicht vor. Es sind keine besonderen Umstände im Sinne der StVO ersichtlich, wonach die Anordnung zwingend erforderlich ist. Weder die vorhandenen Straßenschäden noch die Lärmbelastung rechtfertigen vorliegend eine über das Lkw- Durchfahrtsverbot hinausgehende Verkehrsbeschränkung. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung unter 50 km/h in der Ortsdurchfahrt Edermünde-Grifte wäre somit unverhältnismäßig und infolgedessen rechtlich angreifbar. Frage 6. Wie und von wem wird die Einhaltung des Durchfahrtsverbots für Lkw kontrolliert? Wie viele Verstöße wurden vom 01.01.2014 bis 30.03.2017 festgestellt und geahndet? Die Überwachung des Durchfahrtsverbots für Lkw in der Gemarkung Edermünde-Grifte erfolgt durch den Bürgermeister der Stadt Melsungen, dem diese Aufgabe im Rahmen der Zusammenfassung mehrerer Städte und Gemeinden des Schwalm-Eder-Kreises zu einem gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk durch Anordnung des Regierungspräsidiums Kassel vom 28.01.2012 (StAnz. S. 1176) aufgrund des § 85 Abs. 2 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung übertragen worden ist. Vom 05.06.2014 bis zum 06.10.2016 wurden von der Bußgeldstelle insgesamt 234 Verfahren bearbeitet. Hiervon sind bislang 67 noch nicht abgeschlossen. Die Verstöße im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 04.06.2014 können aufgrund von Aufbewahrungsbestimmungen nicht mehr ausgewiesen werden. Für den Zeitraum vom 07.10.2016 bis 31.03.2017 liegen keine Zahlen vor, da hier der Kontrollschwerpunkt auf andere Örtlichkeiten gesetzt wurde. Im Zeitraum vom 02.05.2017 bis zum 04.05.2017 wurde letztmalig das Durchfahrtsverbot für Lkw durch den Bürgermeister der Stadt Melsungen überwacht. Die Ergebnisse der Kontrollen liegen bislang noch nicht vor. Wiesbaden, 29. Mai 2017 Tarek Al-Wazir