Kleine Anfrage der Abg. Faulhaber (DIE LINKE) vom 31.03.2017 betreffend Übergriffe auf Asylsuchende und ihre Unterkünfte in Hessen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Die Hessische Landesregierung verurteilt Anschläge auf Einrichtungen, in denen Asylbewerber oder Flüchtlinge unterkommen, auf das Schärfste. Menschen, die aus ihrer Heimat geflohen sind und in Deutschland Schutz suchen, können zu Recht erwarten, dass sie sicher untergebracht sind. Seit dem Jahr 2014 existiert auf der Basis des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) die sogenannte Clearingstelle des Bundeskriminalamtes (BKA), an die alle Bundesländer ihre Straftaten melden, die sich per Definition gegen jede Art der Unterkunft von Flüchtlingen/Zuwanderern als direktes Angriffsziel oder gegen Personen innerhalb dieser Einrichtungen richten. Diese Angriffe sind im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr in Hessen rückläufig (-10,7 %). Anlässlich einer Erweiterung der Themenfelder des KPMD-PMK wurden darüber hinaus, erstmals für das Jahr 2016, Straftaten gegen Asylbewerber/Flüchtlinge außerhalb von Asylunterkünften und Straftaten gegen Hilfsorganisationen bzw. ehrenamtliche/freiwillige Helfer, erfasst. Dadurch steht der Polizei ab dem Jahr 2016 eine umfassende und valide Datenbasis hinsichtlich der Erfassung der politisch motivierten Kriminalität im Gesamtkontext der Asyl- und Flüchtlingsthematik zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund ist ein Vergleich mit Vorjahreszahlen im Themenzusammenhang ausschließlich in Bezug zu den Angriffen, die sich "gegen Asylunterkünfte" richten, möglich. Zu den in der Anlage angeführten Fällen ist anzumerken, dass in der entsprechenden Spalte gemäß dem Verfahren des KPMD-PMK, jeweils nur das Delikt mit der höchsten Strafandrohung angeführt ist. Neben der genannten Rechtsnorm können darüber hinaus weitere Rechtsnormen, wie beispielsweise § 303 StGB (Sachbeschädigung) bei einer Straftat gemäß § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) verletzt sein. Diese Vorbemerkung vorangestellt, wird die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Ministerin der Justiz wie folgt beantwortet: Frage 1. Zu wie vielen Straftaten (Unterthema "gegen Asylunterkünfte" und Unterthema "gegen Asylsuchende /Flüchtlinge" ohne UT "gegen Asylunterkünfte" entsprechend des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes - Politisch motivierte Kriminalität) kam es nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2015, 2016 sowie im ersten Quartal 2017? Bitte versehen Sie die jeweiligen Vorfälle mit folgenden Angaben: Datum, Ort, Ortsteil, Straße. Wie den Ausführungen der Vorbemerkung zu entnehmen ist, liegen erst ab 2016 alle zur vollumfänglichen Beantwortung der Frage erforderlichen Daten vor. Daher erfolgt die Beantwortung nach Unterthemen kategorisiert: Zum Unterthema "gegen Asylunterkünfte" wurden auf der Basis des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) in Hessen im Jahr 2015 28, im Jahr 2016 25 und für das erste Quartal 2017 (Stand: 30.09.2017) 4 Straftaten erfasst. Eingegangen am 2. November 2017 · Bearbeitet am 3. November 2017 · Ausgegeben am 8. November 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4768 02. 11. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4768 Eine Datenbasis zum Unterthema "gegen Asylsuchende/Flüchtlinge" existiert, wie bereits in der Vorbemerkung angeführt, erst ab dem Jahr 2016, in dem 72 Fälle erfasst wurden. Für das erste Quartal 2017 (Stand: 30.09.2017) sind bisher 24 Fälle registriert. Die jeweiligen Zahlen für das erste Quartal 2017 können sich durch Nachmeldungen verändern. Zur detaillierten Beantwortung wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Frage 2. Welche konkreten Angaben zum Sachverhalt kann die Landesregierung zu den in Antwort auf Frage 1 aufgeführten Straftaten machen? Bitte führen Sie, wenn möglich, auch an, ob und, wenn ja, welche Waffen oder Gegenstände verwendet wurden bzw. ob es zu körperlichen Tätlichkeiten oder verbalen Bedrohungen kam. Bitte geben Sie zu den einzelnen Delikten zudem den jeweiligen Tatzeitpunkt an. Zur detaillierten Beantwortung wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Angaben zu Tatmitteln im Sinne der Fragestellung werden, soweit bekannt, innerhalb der Sachverhaltsdarstellung angeführt. Angaben zum Tatzeitpunkt beschränken sich vor dem Hintergrund , dass dieser in der Regel nicht genau bestimmbar ist, auf das entsprechende Datum. Frage 3. Welche Angaben kann die Landesregierung im Zusammenhang mit den in Antwort auf Frage 1 aufgeführten Straftaten jeweils zu der Zahl der verletzten Personen sowie zur Art der Verletzungen machen (bitte im Einzelfall danach untergliedern, ob Flüchtlinge/Asylsuchende bzw. andere Personen, etwa Sicherheitsdienstmitarbeiter, verletzt wurden)? Bitte ordnen Sie die Angaben zu Verletzten in einer separaten Spalte den jeweiligen Vorfällen zu, die Sie in Antwort auf Frage 1 aufgelistet haben. Die in der Antwort zur Frage 1 angeführten Straftaten richten sich aufgrund der Fragestellung und der sich daraus ergebenden Definition gegen jede Art der Unterkunft von Flüchtlingen / Zuwanderern als direktes Angriffsziel oder gegen Personen innerhalb dieser Einrichtungen sowie gegen Asylbewerber/Flüchtlinge außerhalb von Asylunterkünften. Zur detaillierten Beantwortung wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Frage 4. Wie viele Tatverdächtige konnten im Zusammenhang mit den in Antwort auf Frage 1 aufgeführten Straftaten ermittelt werden? Bitte ordnen Sie die Angaben zu der Zahl der jeweiligen Tatverdächtigen in einer separaten Spalte den einzelnen Vorfällen zu, die Sie in Antwort auf Frage 1 aufgelistet haben. Im Sinne der Fragestellung konnten 77 Tatverdächtige (TV) ermittelt werden. Zur detaillierten Beantwortung wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Frage 5. Liegen zu den in Antwort auf Frage 4 genannten Tatverdächtigen Erkenntnisse zu früheren Straftaten (im Bereich der PMK -rechts-) vor und, falls ja, welche? Zu fünf der in der Antwort auf Frage vier zahlenmäßig angeführten Tatverdächtigen liegen Erkenntnisse zu früheren politisch-motivierten Straftaten im Bereich der PMK -rechts- u.a. zu Volksverhetzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen und Bedrohung vor. Frage 6. Hat die zuständige Polizeidienststelle (oder die für die Ermittlungen zuständige Stelle) zu den einzelnen in Antwort auf Frage 1 aufgeführten Straftaten eine Pressemitteilung veröffentlicht? Bitte beantworten Sie diese Frage in einer separaten Spalte, und ordnen Sie die jeweiligen Antworten den einzelnen in Antwort auf Frage 1 aufgeführten Straftaten zu (es genügt eine Beantwortung der Frage mit "ja" oder "nein"). Die Pressestellen der Polizei entscheiden im jeweils vorliegenden Fall eigenständig, ob dieser mit einer Pressemitteilung veröffentlicht wird oder weitere Instrumente der Pressearbeit genutzt werden, um entsprechend zu informieren. Ebenso entscheiden die Pressestellen eigenständig, ob sie beispielsweise einer Straftat in ihrem Zuständigkeitsbereich einen Nachrichtenwert beimessen und entsprechend gegenüber der Presse berichten. Es handelt sich dabei in jedem Einzelfall um eine Abwägung, die jede Polizeidienststelle selbstständig trifft. Zur Beantwortung wird auf die beigefügte Anlage mit dem Hinweis verwiesen, dass ggf. telefonische Presseauskünfte nicht berücksichtigt werden konnten. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4768 3 Frage 7. Wie viele in Antwort auf Frage 1 genannten Straftaten fallen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den Bereich der PMK –rechts? Im Sinne der Fragestellung sind gemäß bundesweit einheitlicher Erfassungskriterien 142 Straftaten dem Phänomenbereich der PMK -rechts- zuzuordnen. Der PMK -rechts- werden "Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung (z.B. nach Art der Themenfelder) einer "rechten" Orientierung zuzurechnen sind…". Wiesbaden, 13. Oktober 2017 Peter Beuth Anlage(n): Die komplette Drucksache inklusive der Anlage kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden www.Hessischer-Landtag.de Anlagen 19/4768 Anlagen 19/4768 Anlagen 19/4768 Anlagen 19/4768 Anlagen 19/4768 Anlagen 19/4768 Anlagen 19/4768 Anlagen 19/4768 Anlagen 19/4768 Anlagen 19/4768 Anlagen 19/4768 Anlagen 19/4768 Anlagen 19/4768 Anlagen 19/4768 Anlagen 19/4768 Anlagen 19/4768 Anlagen 19/4768 Anlagen 19/4768 Anlagen 19/4768 Anlagen 19/4768 Anlagen 19/4768 Anlagen 19/4768 Anlagen 19/4768 Anlagen 19/4768 Anlagen 19/4768 Anlagen 19/4768 Anlagen 19/4768 Anlagen 19/4768