Kleine Anfrage des Abg. Kummer (SPD) vom 04.04.2017 betreffend Weitergabe von Bundesmitteln an Städte, Gemeinden, Kreise und Verbünde und Antwort des Ministers der Finanzen Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister für Soziales und Integration wie folgt: Frage 1. Welche Mittel in allen Bereichen des Haushalts (alle Einzelpläne betreffend) sind dem Lande Hessen seitens der Bundesregierung in den Jahren 2015 und 2016 sowie im laufenden Jahr 2017 zugeflossen oder zugesagt? (Bitte die Angaben nach Einzelplänen getrennt aufschlüsseln.) Frage 2. In welchem Umfang sind die zugeflossenen Mittel auch tatsächlich an die Städte, Gemeinden, Kreise und Verbünde weitergereicht worden? Frage 3. Welche Mittel sind in welcher Höhe von Seiten der Bundesregierung zugesagt? Frage 4. In welchem Umfang werden die zugesagten Mittel voraussichtlich an die Städte, Gemeinden, Kreise und Verbünde weitergereicht? (Bitte die Angaben nach Einzelplänen getrennt aufschlüsseln .) Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 4 zusammen beantwortet. Aus verfassungsrechtlichen Gründen darf der Bund den Kommunen grundsätzlich keine Mittel unmittelbar zuweisen. Als Transferweg an die Kommunen kommen für den Bund insbesondere höhere Umsatzsteueranteile der Kommunen zulasten des Bundesanteils sowie die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) im Rahmen des SGB II in Frage. Darüber hinaus kann eine Entlastung der Kommunen über zweckgebundene Investitionsprogramme , über zusätzliche Umsatzsteuerfestbeträge an die Länder oder zusätzliche Umsatzsteueranteile der Länder erfolgen. Entsprechend bundespolitischer Vorgaben werden die Kommunen seit dem Jahr 2015 zusätzlich mittels einer höheren Bundesbeteiligung an den KdU und über einen höheren Umsatzsteueranteil der Kommunen entlastet. Auch die Einrichtung des Kommunalinvestitionsförderungsfonds erfolgte im Jahr 2015. Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage wird daher davon ausgegangen, dass diejenigen Mittel dargestellt werden sollen, die das Land Hessen in den Jahren 2015 bis 2017 aus zusätzlichen Bundesmitteln zur Weitergabe an die Kommunen erhalten hat oder erhalten soll. Dies betrifft die folgenden Sachverhalte: Kommunalentlastungsprogramm 2015 bis 2017 (Erhöhte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft). Der 2015 eingerichtete Kommunalinvestitionsförderungsfonds des Bundes. Zusätzliche Umsatzsteuereinnahmen der Länder im Bereich Asyl. Vollständige Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund. Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 bis 2018 und 2017 bis 2020. Betriebskostenförderung der Kindertageseinrichtungen. Die für die Programme im Landeshaushalt vereinnahmten und zugunsten der Kommunen verausgabten Mittel ergeben sich aus der Anlage. Wiesbaden, 24. Juli 2017 In Vertretung: Dr. Bernadette Weyland Anlagen Eingegangen am 1. August 2017 · Bearbeitet am 2. August 2017 · Ausgegeben am 4. August 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4771 01. 08. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG