Kleine Anfrage der Abg. Löber und Warnecke (SPD) vom 05.04.2017 betreffend Schlachtung tragender Rinder und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung der Fragesteller: Die Landesregierung hat sich für ein Verbot der Schlachtung tragender Rinder ausgesprochen. Im Rahmen der Agrarminister-Konferenz am 05.09.2014 wurde ein Beschluss zum Tagesordnungspunkt "Grundsätzliches Verbot der Schlachtung gravider Rinder" gefasst und eine Protokollerklärung des Landes Hessen an die Bundesregierung abgegeben. Erneut tauchte das Thema der Verwendung von Kälbern durch Schlachtung des Muttertieres kürzlich im Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" wieder auf. Dies veranlasst uns erneut Fragen an die Landesregierung zu richten. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie ist Sachstand der Beschlussfassung eines Verbotes zur Schlachtung tragender Rinder auf Bundesebene ? Im Rahmen der Beantwortung der Drucksache 18/10105 hat die Bundesregierung mitgeteilt, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes notifiziert zu haben (Notifizierungsnummer 2016/452/D, Eingangsdatum 24.08.2016). Die dreimonatige Stillhaltefrist ist inzwischen abgelaufen. Am 25.04.2017 ist der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften von den Fraktionen CDU/CSU und SPD in den Bundestag eingebracht worden (Drucks-Nr.:18/12085). Mit der Gesetzesänderung soll verboten werden, ein Säugetier, ausgenommen Schafe und Ziegen , das sich im letzten Drittel der Trächtigkeit befindet, zum Zweck der Schlachtung abzugeben . Das Verbot gelte nach diesem Entwurf nicht, wenn die Tötung eines solchen Tieres nach tierseuchenrechtlichen Bestimmungen vorgeschrieben oder angeordnet worden sei oder im Einzelfall nach tierärztlicher Indikation geboten sei und überwiegende Gründe des Tierschutzes einer Abgabe zur Schlachtung nicht entgegenstünden. Frage 2. Wie gedenkt die Hessische Landesregierung mit dem Thema umzugehen, wenn die Beschlussfassung der Bundesregierung weiterhin auf sich warten lässt? Frage 3. Inwiefern will die Hessische Landesregierung eine separate Lösung finden? Und wie wird diese aussehen? Gibt es dazu schon Entwürfe? Frage 4. Wie weit ist die Arbeit des "Runden Tisches Tierwohl" gediehen, der das Thema Landeskodex zum Verzicht auf das Schlachten tragender Rinder diskutieren und darüber beschließen wollte? Frage 5. Gibt es bereits einen Entwurf für einen Landeskodex? Wann wird der Landeskodex verabschiedet? Die Fragen 2 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Hessen hat eine landesweite Vereinbarung mit den relevanten Verbänden und Institutionen initiiert , die von der Arbeitsgruppe "Rind und andere Wiederkäuer" des Runden Tisches Tierwohl erarbeitet und Ende 2016 in einer Plenarsitzung des Runden Tischs beschlossen wurde. Diese sogenannte "Hessische Vereinbarung zur Vermeidung der Schlachtung tragender Rinder" wurde am 17.05.2017 von Frau Staatsministerin Hinz abschließend unterzeichnet und von diesem Zeitpunkt an in Hessen Anwendung finden. Wiesbaden, 24. Mai 2017 Priska Hinz Eingegangen am 31. Mai 2017 · Bearbeitet am 1. Juni 2017 · Ausgegeben am 2. Juni 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4773 31. 05. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG