Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 13.04.2017 betreffend Weiterbau A 49 - Grunderwerb und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Die Fertigstellung der Bundesautobahn 49 (A 49) ist Teil des im Dezember 2016 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Bundesverkehrswegeplanes 2030 (BVWP 2030) und wird in der Kategorie "Laufende und fest disponierte Projekte" geführt. Für die beiden Abschnitte Schwalmstadt bis Stadtallendorf (VKE 30) und Stadtallendorf bis Gemünden/A 5 (VKE 40) rechnet der Bund mit Investitionskosten von 696,9 Mio. €. Laut BVWP 2030 sollen "alle laufenden und fest disponierten Vorhaben so schnell wie möglich fertiggestellt" werden. Bereits im April 2014 hatte das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss vom Mai 2012 für das letzte Teilstück der A 49 zwischen Stadtallendorf und dem Anschluss A 5 bestätigt und die Klage von zwei Naturschutzverbänden abgewiesen. Damit sind alle planungsrechtlichen Fragen abschließend geklärt. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Grundlage für den Bau der Verkehrskosteneinheit (VKE) 30 und der VKE 40 der A49 sind die Planfeststellungsbeschlüsse vom 4. Januar 2012 bzw. 30. Mai 2012. Der Planfeststellungsbeschluss der VKE 30 ist, nachdem die eingereichten Klagen zurückgenommen worden waren, seit Juli 2013 bestandskräftig. Gegen den Planfeststellungsbeschluss der VKE 40 sind insgesamt drei Klagen erhoben worden. Über die Klage zweier Naturschutzverbände hat das Bundesverwaltungsgericht im April 2014 entschieden und die Klage abgewiesen. Die Klage eines Privatklägers wurde bereits im März 2013 zurückgenommen. Das weitere anhängige Verfahren eines Forstbetriebes wegen der Inanspruchnahme von Flächen wurde im Januar 2014 ruhend gestellt, um mit den Klägern eine Einigung hinsichtlich der Übertragung der benötigten Flächen zu erzielen. Das Ende der Verhandlungen und die Rücknahme der Klage sind für dieses Jahr angestrebt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche offenen Fragen bestehen gegenwärtig konkret im Zusammenhang mit dem Grunderwerb zur Fertigstellung der A 49? Frage 4. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung bereits ergriffen, um die offenen Fragen im Zusammenhang mit dem Grunderwerb zeitnah und erfolgreich abzuschließen, und welche Maßnahmen sind geplant? Die Fragen 1 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges zusammen beantwortet. Die Grunderwerbsprozesse in den Planfeststellungsabschnitten VKE 20, VKE 30 und VKE 40 wurden bereits angeschoben. Ein Teil der für die Realisierung des Projekts benötigten Flächen wird vom Vorhabenträger im Rahmen eines freihändigen Grunderwerbs beschafft. Der andere Teil der Flächen ist Verfahrensgegenstand verschiedener angeordneter Unternehmensflurbereinigungsverfahren , z.B. der Verfahren Schwalmstadt - A 49 - Süd, Schwalmstadt-Wiera, Neustadt oder Homberg (Ohm). Das letztgenannte Verfahren wurde im Januar 2017 eingeleitet. Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Größe von rund 2.500 ha (über 7.000 Flurstücke), an dem Verfahren sind rund 630 Grundstückseigentümer beteiligt. Gegen den Flurbereinigungsbeschluss wurden rund 100 Widersprüche erhoben sowie aktuell gerichtliche Eilanträge gegen den angeordneten Sofortvollzug eingereicht. Die Widersprüche und die bei Gericht eingegangenen Anträge werden derzeit durch die zuständigen Fachbehörden geprüft. Abschließende Aussagen zu deren Inhalt oder gegebenenfalls zu ergreifenden Maßnahmen im Flurbereinigungsverfahren sind daher derzeit noch nicht möglich. Widerstände in Form von Widersprüchen einer Vielzahl von Betroffenen sind in einem solchen frühen Verfahrensstadium, in dem noch keine abschließenden Aussagen zum Umfang der Landvertei- Eingegangen am 20. Juni 2017 · Ausgegeben am 27. Juni 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4782 20. 06. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4782 lung oder den im Rahmen des Verfahrens zur Verfügung stehenden Tauschflächen gemacht werden können, jedoch nicht ungewöhnlich und lösen sich in der Regel im Laufe des Verfahrens. Frage 2. Welche Institution ist mit dem Grunderwerb und Flächenmanagement im Zusammenhang mit dem Weiterbau der A 49 seitens des Landes beauftragt? Mit dem Grunderwerb und dem Flächenmanagement hat das Land Hessen die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs und -bau GmbH (DEGES) betraut. Diese wiederum bedient sich für die Aufgabenerledigung der Hessischen Landgesellschaft (HLG). Flurbereinigungsbehörden für die in der Antwort zu den Fragen 1 und 4 genannten Flurbereinigungsverfahren sind die Ämter für Bodenmanagement Homberg (Efze) und Fulda. Frage 3. Welche Institutionen sind mit der Planung, Auftragsvergabe und Projektsteuerung im Zusammenhang mit der A 49 (VKE 30 und VKE 40) mit welchen konkreten Aufgaben beauftragt worden? Mit der Planung, Auftragsvergabe und Projektsteuerung hat das Land Hessen die DEGES betraut . Die DEGES wiederum hat Leistungen zur Planung, Bauvorbereitung sowie bauliche Vorabmaßnahmen an Ingenieurbüros vergeben. Des Weiteren hat die DEGES Berater gebunden, die an der Erstellung der Vergabeunterlagen arbeiten und das ÖPP-Vergabeverfahren (Öffentlich Private Partnerschaften) begleiten. Frage 5. Wann ist mit dem Abschluss des Grunderwerbs und der Klärung aller vermögensrechtlichen Fragen zu rechnen? Die für die Baumaßnahme benötigte Beweissicherung der zu erwerbenden Grundstücke wird bis zum geplanten Baubeginn voraussichtlich im ersten Halbjahr 2020 abgeschlossen sein. Die Grunderwerbsprozesse mitsamt der Regelung von eigentumsrechtlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten dauern regelmäßig mehrere Jahre und erfolgen baubegleitend, sodass derzeit keine verlässliche Aussage zum Zeitpunkt des Abschlusses der Grunderwerbsprozesse getroffen werden kann. Frage 6. Wie wirken sich die offenen Fragen im Zusammenhang mit dem Grunderwerb auf die Fertigstellung der A 49 in Hinblick auf zu erwartende Baukosten und die zeitliche Umsetzung aus? Nach derzeitigem Stand wird von keinen grundlegenden Verzögerungen oder Veränderungen der Kosten im Zusammenhang mit dem Grunderwerb ausgegangen. Frage 7. Welche Position hat die Landesregierung im Zusammenhang mit Fragen des Grunderwerbes und Flächentausches gegenüber dem Gebietsagrarausschuss Vogelsberg vertreten? Das Flurbereinigungsgebiet des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens Homberg (Ohm) A49 ist derzeit so festgelegt, dass die für den Bau der A 49 benötigten Flächen sicher zur Verfügung gestellt werden können. Erfahrungsgemäß verringert sich der Flächenverlust in Unternehmensflurbereinigungen u.a. durch freiwilligen Verzicht auf Landabfindungen unter anderem der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die nicht in der Landwirtschaft tätig sind. Die Bereitschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer hierzu konkretisiert sich aber erst während der Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens und kann derzeit nicht beziffert werden. Die Flurbereinigungsbehörde ist aktiv bestrebt, das Instrument des Verzichts auf Landabfindung einzusetzen , die hierdurch gewonnenen Flächen zur Verminderung des Flächenabzugs zu verwenden und damit die Auswirkungen sowohl für die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer als auch für die landbewirtschaftenden Betriebe so weit wie möglich verträglich zu gestalten. Frage 8. Wie weit sind die Verhandlungen im Zusammenhang mit der Realisierung der A 49 als ÖPP- Projekt? Die Realisierung der A 49 als ÖPP-Projekt wird derzeit vorbereitet. Die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist abgeschlossen und endete positiv für die ÖPP-Beschaffungsvariante; die Entsperrung der Haushaltsmittel für das ÖPP-Projekt durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages steht noch aus. Nach Entsperrung ist geplant, das Vergabeverfahren für das ÖPP-Projekt bis Ende 2017 zu initiieren . Mit den ersten Angeboten wird noch im Jahr 2018 gerechnet. Die anschließenden Verhandlungen mit den Bietern sowie die BAFO-Phase (best and final offer) werden voraussichtlich im Jahr 2019 stattfinden, sodass noch im Jahr 2019 mit dem Zuschlag zu rechnen sein wird. Frage 9. Wann ist mit dem Baubeginn für die letzten beiden Abschnitte der A 49 (VKE 30 und VKE 40) jeweils zu rechnen? Mit dem Baubeginn für die letzten beiden Abschnitte der A 49 (VKE 30 und VKE 40) ist voraussichtlich noch im Jahr 2020 zu rechnen. Wiesbaden, 9. Juni 2017 Tarek Al-Wazir