Kleine Anfrage der Abg. Dr. Sommer (SPD) vom 21.04.2017 betreffend "Innovative Hochschulen" in Hessen und Antwort des Ministers für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung der Fragestellerin: Der Bund hat die Förderinitiative "Innovative Hochschule" gestartet, von dem auch hessische Hochschulen profitieren können. Frist für die Antragstellung war der 28. Februar 2017. Die Auswahlentscheidung ist Ende Mai oder Anfang Juni 2017, der Förderbeginn für Januar 2018 vorgesehen. Die Förderinitiative "Innovative Hochschule" ist mit bis zu 550 Mio. € für zwei Auswahlrunden à fünf Jahre ausgestattet und richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Universitäten sowie Fachhochschulen. Die Fördermittel werden jeweils im Verhältnis 90:10 vom Bund und vom jeweiligen Bundesland getragen. Mindestens die Hälfte der Fördermittel und mindestens die Hälfte der Förderfälle sollen auf Fachhochschulen oder Verbünde unter Koordination einer Fachhochschule entfallen. Vorbemerkung des Ministers für Wissenschaft und Kunst: Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder haben die Durchführung der gemeinsamen Förderinitiative "Innovative Hochschule" gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes beschlossen, um zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers an deutschen Hochschulen beizutragen und um Hochschulen ganz gezielt als Innovationspole in ihrer Region zu stärken. Die Förderung erfolgt als Zuwendung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) an die Hochschulen und ihre förderberechtigten Kooperationspartner . In der ersten Auswahlrunde der Förderinitiative "Innovative Hochschule" sind insgesamt 118 Bewerbungen, darunter zahlreiche Verbundvorhaben, eingegangen. Insgesamt haben sich bundesweit 168 Hochschulen an der Initiative in Form einer Einzelbewerbung oder im Rahmen einer Verbundbewerbung beteiligt. Es handelt sich um ein wettbewerbliches Auswahlverfahren, das zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch andauert. Alle eingereichten Anträge der Auswahlrunde werden von unabhängigen Expertinnen und Experten des Auswahlgremiums begutachtet und bewertet. Die Gewinner der ersten Auswahlrunde werden am 4. Juli 2017 bekannt gegeben. Von Seiten des BMBF werden während des noch laufenden wettbewerblichen Verfahrens aus Vertraulichkeitsgründen grundsätzlich keine Angaben zu den einzelnen Bewerbungen gemacht. Vor diesem Hintergrund und um die Wettbewerbsposition der hessischen Bewerber nicht zu gefährden , ist es dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst nicht möglich, Auskünfte über Details der einzelnen Bewerbungen zu erteilen. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche hessischen Hochschulen haben von ihrem Antragsrecht nach § 3 I der Förderinitiative "Innovative Hochschule" Gebrauch gemacht? Insgesamt acht hessische Hochschulen, und zwar die Hochschule Geisenheim, die Technische Universität Darmstadt, die Universität Kassel sowie die fünf staatlichen hessischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften haben einen Antrag im Rahmen der Förderinitiative "Innovative Hochschule" eingereicht. Eingegangen am 26. Mai 2017 · Bearbeitet am 29. Mai 2017 · Ausgegeben am 2. Juni 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4808 26. 05. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4808 Frage 2. Wie viele Universitäten haben sich im Verhältnis zu den Hochschulen der angewandten Wissenschaft beworben? Es haben sich zwei hessische Universitäten, eine "Hochschule neues Typs", die im Rahmen des Wettbewerbs als Universität gewertet wird, sowie fünf hessische Hochschulen für angewandte Wissenschaften beworben. Auf Bundesebene wurden rund 30 % aller Anträge von Universitäten und mehr als 63 % aller Anträge von Fachhochschulen gestellt. Frage 3. Gab es gemeinsame Antragstellungen hessischer Hochschulen als Verbund? Nein. Frage 4. Welche Transferstrategien haben die hessischen Bewerber in ihren Anträgen vorgestellt? Die hessischen Bewerber haben ausgehend von ihren jeweiligen Forschungsprofilen, Entwicklungsplanungen und regionalen Kontextbedingungen tragfähige und kohärente Strategien für den Austausch mit Wirtschaft und Gesellschaft ausgearbeitet. Dabei zeigen sich die antragstellenden Hochschulen ihrer Verantwortung bewusst, mit Erkenntnissen und Ergebnissen aus ihrer Forschung zur Lösung von Problemen, zur Entstehung von Innovationen und zu einer wissenschaftsbasierten Weiterentwicklung der Gesellschaft und der Wirtschaft beizutragen. Die jeweiligen Transferstrategien zielen darauf ab, im wechselseitigen Austausch mit Kooperationspartnern außerhalb des Wissenschaftssystems Transfermöglichkeiten zu eruieren und Transferprozesse zielorientiert zu befördern. Abhängig von den jeweiligen Besonderheiten wird z.B. dargelegt, wie die Einbindung von Transferaktivitäten in Forschung und Lehre gestärkt werden kann, wie Forschungsergebnisse bestmöglich verwertet werden können, wie die Profilierung ausgewählter Einrichtungen der Hochschulen als transferstarke Einrichtungen im regionalen, nationalen und internationalen Umfeld gelingen soll oder wie und in welchem Umfang Kooperationen mit geeigneten Partnern außerhalb des Wissenschaftssystems eingegangen werden sollen. Frage 5. Wie sehen die Konzepte der hessischen Bewerber zur Umsetzung des angestrebten Profils im Ideen-, Wissens- und Technologietransfer aus und welche Kosten (insgesamt sowie nach dem Fördermittelverhältnis 90:10) sind damit verbunden? Die Konzepte der hessischen Bewerber zur Umsetzung des angestrebten Profils im Ideen-, Wissens - und Technologietransfer basieren auf deren jeweiligen inhaltlichen Stärken und deren jeweiligen Transferstrategien. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Die antragstellenden hessischen Hochschulen schöpfen mehrheitlich den maximalen Förderrahmen von jährlich bis zu zwei Mio. Euro für die Förderung ihrer jeweiligen Vorhaben aus bzw. haben eine Zuwendung in einer Gesamthöhe veranschlagt, die knapp unter diesem maximalen Förderrahmen verbleibt. Frage 6. Inwiefern und von wem wurde im Rahmen der Antragsstellung einer hessischen Hochschule bzw. eines Hochschulverbunds, die Förderung eines Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft, einer außeruniversitären Bildungs- und Forschungseinrichtung oder einen gemeinnützigen Organisation bzw. eines Vereins im Sinne des § 3II der Förderinitiative "Innovative Hochschule" erbeten? Auch hierzu wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Insgesamt wurden in den Anträgen der hessischen Bewerber annähernd rund 200 Kooperationspartner benannt. Wiesbaden, 16. Mai 2017 Boris Rhein