Kleine Anfrage der Abg. Hofmeyer (SPD) vom 24.04.2017 betreffend Kriterien für die Verteilung der Mittel aus dem Programm "KIP macht Schule" und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung der Fragesteller: Um allen Schülerinnen und Schülern eine freie Schulwahl zu ermöglichen, muss jede Schulform in akzeptabler Zeit und Entfernung erreichbar sein. Insofern ist es konsequent und unvermeidlich, dass Flächenkreise, wie zum Beispiel der Landkreis Kassel über weit mehr Schulen verfügen als eine einwohnermäßig in etwa gleich große Stadt wie Kassel. Mit etwa 1.300 km² ist der Landkreis Kassel flächenmäßig mehr als zehnmal so groß wie die Stadt Kassel. Die größere Anzahl von Schulen spiegelt sich in höheren Kosten für Erhaltung und Sanierung der Gebäude wider. Dennoch soll der Landkreis Kassel von der landesweiten Verteilung der Mittel aus dem Programm "KIP macht Schule" vergleichsweise weniger profitieren. Die geringere Zuweisung beträgt 10 Mio. € im Vergleich zu der Stadt Kassel. Vorbemerkung des Ministers der Finanzen: Die Fragen beziehen sich auf einen Gesetzesentwurf der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der am 3. Mai 2017 in den Hessischen Landtag eingebracht worden ist. Der Gesetzesvorschlag wird von der Landesregierung unterstützt, es handelt sich aber um keinen Entwurf der Landesregierung, so dass nur eine allgemeine Stellungnahme möglich ist. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Aufgrund der unterschiedlichen Flächenausdehnung von Landkreis und Stadt Kassel besteht im Landkreis ein erheblich größerer Bedarf an Schulen: Ist die Landesregierung der Auffassung, dass dies bei der derzeit vorgeschlagenen landesweiten Verteilung der Mittel (17,9 Mio. € für den Landkreis und 29,7 Mio. € für die Stadt Kassel) aus dem Programm "KIP macht Schule" zur Schulsanierung in ausreichendem Umfang berücksichtigt wurde? Falls ja, wie begründet sie dies? Der Gesetzesentwurf der Fraktionen sieht eine Auswahl der als finanzschwach bezeichneten Schulträgerkommunen vor, so wie es der Gesetzesentwurf des Bundes zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz verlangt. Bei der Auswahl der finanzschwachen Schulträgerkommunen sollen nach diesem zum einen eine im Vergleich zur Gruppe unterdurchschnittliche Steuereinnahmekraft und zum anderen das Kriterium der Teilnahme am Hessischen Schutzschirmprogramm berücksichtigt werden. Somit wird bereits bei der Auswahl der Schulträgerkommunen ein Kriterium auf der Einnahmenseite berücksichtigt sowie über das Kriterium der Teilnahme am Schutzschirm (Anm.: die Auswahlkriterien für antragsberechtigte Kommunen in diesem basierten ebenfalls auf einem Kennzahlenset, das u.a. auch den Stand der Kassenkredite berücksichtigte ) auch ein Kriterium auf der Ausgabenseite. Die Verteilung der Förderkontingente des Bundesprogramms erfolgt sodann unter den antragsberechtigten , finanzschwachen Schulträgerkommunen nach gewichteten Schülerzahlen unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuereinnahmekraft. Die Schüler einer Schulträgerkommune, die eine geringere Steuereinnahmekraft im Vergleich zu ihrer Gruppe aufweist, werden demnach höher gewichtet als die Schüler einer finanzstärkeren Kommune. Hierbei werden die aktuell verfügbaren Schülerzahlen des Schuljahrs 2016/2017 zugrunde gelegt, die auch die tatsächliche Bedarfssituation in den Kommunen widerspiegeln. Eingegangen am 29. Mai 2017 · Bearbeitet am 30. Mai 2017 · Ausgegeben am 2. Juni 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4814 29. 05. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4814 Da es sich vorliegend um ein Investitionsprogramm für Schulen handelt, erscheint die Berücksichtigung der nach Steuereinnahmekraft gewichteten Schülerzahlen - anstatt der Berücksichtigung der Einwohnerzahlen -, zumal der aktuell verfügbarsten, als ein geeigneter Verteilungsschlüssel . Eine Verteilung nach Fläche oder nach Anzahl der Schulgebäude könnte dies nicht leisten. Die unterschiedliche Höhe der Kontingente für die Stadt Kassel und den Landkreis Kassel erklärt sich zum einen aus der unterschiedlichen Schülerzahl. So sind von der Stadt Kassel im Schuljahr 2016/2017 33.758 Schüler zu beschulen, vom Landkreis hingegen lediglich 24.507 Schüler. Des Weiteren ergibt sich u.a. auch aufgrund der Zuordnung zu unterschiedlichen Vergleichsgruppen (Anm.: Die Stadt Kassel gehört zu den kreisfreien Städten, der Landkreis Kassel zu den Landkreisen ohne Sonderstatusstädte) eine unterschiedliche relative Steuereinnahmekraft im Vergleich zur jeweiligen Gruppe (Stadt Kassel 78 %, Landkreis Kassel 94 %), die wiederum zu einer unterschiedlichen Höhergewichtung der Schüler führt. Frage 2. Warum wurden Wirtschaftskraft und Verschuldung sowie der tatsächliche Unterstützungsbedarf der einzelnen Gebietskörperschaften bei der vorgeschlagenen landesweiten Verteilung der Mittel aus dem Programm "KIP macht Schule" zur Schulsanierung nicht in stärkerem Umfang berücksichtigt ? Der Fraktionsentwurf enthält durch die Auswahlkriterien zur Bestimmung der finanzschwachen Schulträgerkommunen bereits Indikatoren der Einnahmen- und Ausgabenseite. Zudem wird bei der Verteilung der Mittel aufgrund der Differenzierung nach der Steuereinnahmekraft die Finanzschwäche der Kommune berücksichtigt (s. hierzu bereits unter 1.). So profitieren von diesem Schlüssel sowohl der Landkreis Kassel als auch die Stadt Kassel aufgrund ihrer im Vergleich zur jeweiligen Gruppe niedrigeren Steuereinnahmekraft mehr als von einer Verteilung nach ungewichteten Schülerzahlen. Frage 3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung kurz- und mittelfristig ergreifen, um den vorgeschlagenen Verteilungsschlüssel so zu überarbeiten, dass auch der Landkreis Kassel dem Bedarf entsprechend bei der Sanierung seiner Schulinfrastruktur unterstützt wird? Die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Verteilungskriterien werden von der Landesregierung als sachgemäß betrachtet; einer Änderung bedarf es deshalb nicht. Frage 4. Ist die Landesregierung der Auffassung, sich allein durch Übernahme der Zinszahlungen für die kommunalen Eigenanteile des Bundesprogramms in ausreichendem Maße für die Sanierung der Schulinfrastruktur in Hessen eingesetzt zu haben? Durch die angebotenen Komplementärdarlehen über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen werden alle am Bundesprogramm antragsberechtigten Schulträgerkommunen in die Lage versetzt, dass sie an diesem teilnehmen können. Die Zinszahlungen hierzu werden vom Land übernommen. Darüber hinaus bietet das Land den nicht als finanzschwach zu bezeichnenden Kommunen ebenfalls ein Darlehensprogramm an, in dem es - wie der Bund - 75 % des Tilgungsanteils trägt. Bereits im Rahmen des KIP I, das im vergangenen Jahr startete, wird derzeit über 1 Mrd. € in die kommunale Infrastruktur investiert. Über die Hälfte, also über 500 Mio. € fließen hierbei ebenfalls in die Bildungsinfrastruktur. Durch die nun neuhinzukommenden 500 Mio. € wird sich sicherlich einiges an dem bestehenden Instandhaltungsstau an Hessens Schulgebäuden beheben lassen. Dafür, dass die Schulträgeraufgabe eine kommunale Aufgabe ist, ist das Engagement des Landes in den letzten beiden Jahren als durchaus bemerkenswert zu bezeichnen. Wiesbaden, 17. Mai 2017 Dr. Thomas Schäfer