Kleine Anfrage der Abg. Dr. Sommer, Franz und Degen (SPD) vom 25.04.2017 betreffend Kooperationen von Feuerwehren und hessischen Schulen und Antwort des Kultusministers Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister des Innern und für Sport wie folgt: Frage 1. Welche Anreize wurden geschaffen, damit Schulen und Feuerwehren Kooperationen miteinander eingehen? Das Anliegen des Landesfeuerwehrverbandes, mit Schulen zu kooperieren, um Jugendliche für ein ehrenamtliches Engagement zu gewinnen, wurde dadurch unterstützt, dass eine Kooperationsvereinbarung geschlossen wurde, die die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen den Schulen und den Freiwilligen Feuerwehren darstellt (vgl. Anlage 1). Dieses Signal zur Zusammenarbeit wurde u.a. durch die Presse öffentlich bekannt gemacht. Die Schulen können mit den Freiwilligen Feuerwehren im Rahmen von Projekttagen, Projektwochen oder längerfristigen Arbeitsgemeinschaften Angebote schaffen. Dazu wurde auch ein Mustervertrag bereitgestellt (vgl. Anlage 2). Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport unterstützt mit verschiedenen Projekten das Engagement für Kooperationen von Feuerwehren und Schulen. Seit September 2016 läuft unter Federführung des HMdIS das Projekt "Mehr Feuerwehr in Schulen". In der Modellregion (Main-Taunus-Kreis, Hoch-Taunus-Kreis, Stadt Frankfurt) soll eine Grundlage für mehr Feuerwehr-Angebote in Schulen geschaffen und erprobt werden. Das Projekt geht über die reine Erstellung einer "Schulungsmappe" hinaus. Es geht darum, den örtlichen Feuerwehren möglichst viel Material, Wissen, Informationen und Unterstützung für ihre Arbeit an den Schulen zu geben. Jetzt im ersten Jahr ist eine zentrale Aufgabe die Entwicklung eines Leitfadens, der den Feuerwehren Material und Handlungsanweisungen gibt. Dann folgen die praktische Erprobung des Leitfadens und das Ausprobieren neuer Strukturen in den Kreisen (z.B. ein gemeinsamer Pool von fachkundigen Brandschutzerziehern, zentrale Koordination). Am 11.03.2017 fand die erste Fachtagung "Mehr Feuerwehr in Schulen" im HMdIS statt. Zielgruppen waren interessierte Feuerwehrangehörige, Verbandsmitglieder aus Hessen und Lehrkräfte aus der Modellregion. Das HMdIS bereitet derzeit eine Förderrichtlinie vor, mit der Sachkosten für Angebote von Feuerwehren und Hilfsorganisationen finanziell vom Land gefördert werden können. HKM und HMdIS organisieren derzeit die Veranstaltungsreihe "Angebote an Schulen". Sie hat begonnen mit einem Gespräch der Ministerien mit den Spitzen der Verbände (Landesfeuerwehrverband /Hessische Jugendfeuerwehr, Katastrophenschutz-Hilfsorganisationen und Landessportbund ) am 09.11.2016. Am 20.06.2017 findet eine gemeinsame Sitzung des Landesbeirats für Brandschutz, Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz und der Landessportkonferenz Hessen mit beiden Ministern statt. Es folgen vier regionale Informationsveranstaltungen des HKM mit Vertretungen der staatlichen Schulämter, Schulleitungen, Schul-Ansprechpartnerinnen und -partner für das Ehrenamt sowie den Vertretungen des Brand- und Katastrophenschutzes und des Sports auf Kreisebene. Damit sollen die Akteure vor Ort miteinander in Kontakt gebracht werden. Eingegangen am 21. Juni 2017 · Ausgegeben am 27. Juni 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4830 21. 06. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4830 Frage 2. Wie viele Verträge zwischen Feuerwehren und Schulen und mit welchen Vertragspartnern (aufseiten der Feuerwehren und Schulen) wurden im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kultusministerium und dem Hessischen Landesfeuerwehrverband mittlerweile geschlossen und wie sind diese ausgestaltet (in welcher Form (Projekttage, -wochen, Dauerangebote) mit welchem Zeitkontingent, Personal, Stunden etc.; bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten sowie nach Schulformen und Schulträgern)? Die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Hessischen Kultusministerium und dem Hessischen Landesfeuerwehrverband wurde am 23.12.2014 abgeschlossen. Sie soll als Vorlage für eine ähnliche Vereinbarung mit den Hilfsorganisationen dienen. Es gibt eine Reihe von Schulen in Hessen, die bereits seit einigen Jahren gute Kooperationskontakte mit der örtlichen Feuerwehr oder dem Brandschutz etabliert haben, allerdings liegt dem Kultusministerium keine Übersicht zu diesen Schulen vor. Was die ganztägig arbeitenden Schulen betrifft, so sind diese frei in der Gestaltung, mit welchem Verband und in welchem Umfang sie die ihnen vom Land zur Verfügung gestellten Gelder im Zuge der Kooperation einsetzen. Im Bereich der Kooperation zwischen Schulen und Feuerwehren gibt es punktuelle Zusammenarbeit an Projekttagen oder Projektwochen, ebenso wie Dauerangebote, also die dauerhafte Zusammenarbeit zwischen einer Schule und einer Feuerwehr bzw. dem Brandschutz im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Kursen (vgl. Anlage 3). Die in der Kooperation zwischen Kultusministerium und Innenministerium entstandene Kooperationsvereinbarung soll in einer gemeinsamen Veranstaltung beider Ministerien am 20. Juni 2017 in der Anwesenheit von Herrn Staatsminister Beuth und Herrn Staatsminister Prof. Dr. Lorz mit dem Hessischen Landesfeuerwehrverband entsprechend gewürdigt und einer breiteren Fachöffentlichkeit vorgestellt werden. In den darauf folgenden Monaten werden regionale Veranstaltungen folgen, die in der jeweiligen Region eine entsprechende Aufmerksamkeit für dieses Thema herstellen und Schulen sowie örtliche Feuerwehren motivieren sollen, verstärkt Kooperationen in diesem Feld einzugehen. Zielgruppe sind die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in Hessen ab Jahrgangsstufe 5. Frage 3. Wie ist die Bezahlung der Brandschutz-Erzieherinnen und Brandschutz-Erzieher bei den anfallenden Terminen geregelt und wer erstattet diese? Die Bezahlung der Ausbilderinnen und Ausbilder der Feuerwehren ist im Mustervertrag (5 Entgelt ) geregelt. Pro gehaltener Schulstunde wird ein Satz von 14 € gezahlt. Frage 4. Wie ist die Aufsichtspflicht während der Unterrichtseinheiten geregelt? Die Aufsichtspflicht ist im Mustervertrag geregelt (Nr. 2 Zeitlicher Rahmen und Aufsichtspflicht): "Die im jeweiligen Angebot eingesetzten Personen werden von der Schulleiterin/dem Schulleiter persönlich mit der Aufsicht der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler beauftragt. Beginn und Ende der Aufsichtspflicht bestimmen sich nach dem tatsächlichen Beginn und Ende des Angebots." Frage 5. Gibt es bereits erste Rückmeldungen zu den Kooperationen, was wird bisher als gelungen betrachtet und wo sieht man Verbesserungspotenzial? Für die Schulen, die bereits vor Abschluss der landesweiten Kooperationsvereinbarung mit Feuerwehren kooperiert haben, liegt bisher keine landesweite Evaluation vor. Die Schulen entscheiden vor Ort eigenständig, welche Vorteile ihnen bzw. ihren Schülerinnen und Schülern aus einer Kooperation mit der Feuerwehr erwachsen. Auch vonseiten der kooperierenden Feuerwehren liegt dem Land keine aussagekräftige Evaluation vor. Dies soll im Rahmen der im Juni 2017 startenden Initiative auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung erfolgen. Frage 6. Plant die Landesregierung ein hessenweit einheitliches Lehrkonzept (Curriculum) für die Unterrichtseinheiten ? Falls ja, wann liegt es vor? Falls nein, warum nicht? Ein Curriculum ist nicht geplant, da es sich bei den Angeboten der Feuerwehren um freiwillige Arbeitsgemeinschaften handelt. Im Rahmen des Projekts "Mehr Feuerwehr in die Schulen" des HMdIS ist ein zentraler Punkt die Erstellung eines Leitfadens, der in erster Linie für die Feuerwehren eine Lehr- und Arbeitsunterlage sein, jedoch auch Hinweise enthalten soll, wie die Lehrer Feuerwehrthemen in ihren Unterricht miteinbeziehen können. Frage 7. Ist es geplant, dass Grundlehrgänge an Schulen absolviert werden können? Grundlehrgänge sind nicht vorgesehen, da dies über den zeitlichen Rahmen der Arbeitsgemeinschaften hinausgehen würde. Es liegt in der Entscheidung der Schule, ggf. auch solche Angebote mit den Feuerwehren zu vereinbaren. Das HMdIS begrüßt alle Formen der Zusammenarbeit, auch die, Grundlehrgänge an Schulen zu absolvieren. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4830 3 Frage 8. Wie will die Landesregierung die dauerhafte Integration der Kooperationen in den Schulalltag organisieren und begleiten? Jede Schule entscheidet für sich, welche Kooperationen sie eingeht, abhängig von ihrem pädagogischen Ganztagskonzept und den dort in Abstimmung mit der Schulgemeinde formulierten Bedarfen. Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Kooperationspartnern bietet die Serviceagentur "ganztägig lernen" Hessen (SAG) mit Sitz in Frankfurt und Kassel. Über die Homepage der SAG können sowohl Kooperationspartner als auch Schulen ihre Kooperationswünsche abbilden und aktiv suchen. Zum Thema "Gelingende Kooperationen im Ganztag" finden regelmäßig Veranstaltungen statt. Diese werden entweder durch die Ganztagsgeneralisten und/oder Ganztagsschul-Fachberaterinnen und -Fachberater der SSÄ oder durch die SAG durchgeführt. Auf den Auftaktveranstaltungen für neue Schulen im Pakt für den Nachmittag oder neue Ganztagsschulen präsentieren sich regelmäßig die großen Kooperationspartner für Schulen mit ihren Angeboten, sodass beide Seiten ins Gespräch kommen können. Auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung wird sicherlich auch der Landesfeuerwehrverband bzw. werden die Feuerwehren die Gelegenheit erhalten, ihre Angebote zu präsentieren. Frage 9. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben sich in den letzten drei Jahren eine Ehrenamtsbescheinigung für ihr ehrenamtliches Engagement in der Freiwilligen Feuerwehrwehr und in anderen Organisationen für ihre Bewerbungsunterlagen ausstellen lassen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Organisation!) Mit dem Zeugnisbeiblatt "Würdigung der ehrenamtlichen Tätigkeit" können sich Schülerinnen und Schüler ihren ehrenamtlichen Einsatz dokumentieren lassen. Das Zeugnisbeiblatt kann sowohl zum Halbjahreszeugnis als auch am Ende des Schuljahres ausgestellt werden. Die Schule oder die Schulaufsichtsbehörde gibt auf Antrag der Eltern, bei Volljährigen auf eigenen Antrag, das entsprechende Formular an engagierte Schülerinnen und Schüler aus. Diese leiten das Formular an die Einrichtung oder Organisation weiter, bei der sie ehrenamtlich bzw. freiwillig tätig sind. Vereine können dieses Formular auch direkt beim Hessischen Kultusministerium bestellen und ausfüllen. Das Beiblatt wird in eigener Verantwortung vollständig von dem jeweiligen Verein ausgefüllt. Die Schule bestätigt mit dem Schulstempel auf dem Zeugnisbeiblatt die Richtigkeit des Dokuments und händigt dies der Schülerin oder dem Schüler zusammen mit dem Zeugnis aus. Es erfolgt keine Erfassung, welche Schülerin oder welcher Schüler das Zeugnisbeiblatt "Würdigung der ehrenamtlichen Tätigkeit" erhalten hat. Frage 10. Gibt es aktuell bzw. plant die Landesregierung andere Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen , Verbänden, Hilfsorganisationen usw.? Falls ja, welcher Art? Falls nein, warum nicht? Die ganztägig arbeitenden Schulen gestalten seit Beginn des Ganztagsschulausbaus vor Ort lokale Kooperationen mit den Verbänden in ihrer Nähe. Grundlage sind bereits seit Längerem bestehende Rahmenvereinbarungen zwischen dem Kultusministerium und einzelnen, großen Verbänden , wie zum Beispiel den Kirchen, der Hessischen Sportjugend, dem Reit- und Fahrverband , dem Hessischen Jugendring oder dem Musikschulverband. Vonseiten des Landes sind die ganztägig arbeitenden Schulen als kooperative Systeme aufgesetzt , um Schulen bei der Gestaltung des Ganztages Partner vor Ort an die Seite zu stellen, die die Interessen und Bedürfnisse der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen in der Schule aufnehmen und unterstützen. Dazu heißt es in der Präambel der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen: "Die Einbeziehung außerschulischer Angebote, die Öffnung der Schule zur Gemeinde und die Kooperation mit den Schulträgern und Jugendhilfeträgern sowie mit Vereinen, Verbänden und Betrieben erschließen neue Lernorte, die das Schulleben bereichern und das Angebot der Schulen erweitern." Damit Schulen dies systematisch angehen können, werden im Qualitätsrahmen der Richtlinie im Qualitätsbereich Kooperation für die einzelnen Profile Kriterien genannt, die Schulen innerhalb ihres Profils erfüllen müssen. Wiesbaden, 8. Juni 2017 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Die komplette Drucksache inklusive Anlagen kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden (www.Hessischer-Landtag.de).