Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 26.04.2017 betreffend Haushaltstitel "Besondere Ausgaben im Interesse aller hessischen Kommunen" und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: In der Beantwortung zu der Kleinen Anfrage Drucksache 19/4571 teilte die Landesregierung mit, dass 20 Mio. € für eine südhessische Stadt vorgesehen seien. Leider wird der Name dieser südhessischen Stadt nicht mitgeteilt, was völlig unverständlich ist. Da es sich um Haushaltsmittel des Landes handelt, muss eine vollständige Transparenz gegeben sein. Daher muss eine erneute Kleine Anfrage, um den Sachverhalt abschließend aufklären zu können, gestellt werden. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister für Finanzen wie folgt: Frage 1. Welche südhessische Stadt erhält die 20 Mio. € Zuweisungen aus dem KFA aus dem Bereich des Ministeriums des Innern und für Sport? Frage 2. Warum hat die hessische Landesregierung den Namen der südhessischen Stadt nicht in der Beantwortung der Kleinen Anfrage bereits mitgeteilt? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam wie folgt beantwortet. Bei der in der Anfrage 19/4571 genannten südhessischen Stadt handelt es sich um die Kreisstadt Dietzenbach. Die Fördermittel sind in den Haushalt 2017 eingestellt. Da der intensive Abstimmungsprozess zum Zuwendungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, wurde zunächst auf eine öffentliche Nennung des Namens der Stadt verzichtet. Wiesbaden, 21. Mai 2017 Peter Beuth Eingegangen am 12. Juni 2017 · Ausgegeben am 14. Juni 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4837 12. 06. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG