Kleine Anfrage der Abg. Hofmann (SPD) vom 06.06.2014 betreffend Rechtsstandort Hessen und Antwort der Ministerin der Justiz Vorbemerkung der Fragestellerin: Das Recht und die das Recht vertretenden und anwendenden Institutionen einer Region stellen einen zentralen Standortfaktor dar. Dem deutschen Rechtssystem, den Gerichten im Rhein-Main-Gebiet und dem in besonderer und vielfältiger Weise in der Rhein-Main-Region vorhandenen Angebot an internationalen juristischen Vereinigungen und spezialrechtlichen Institutionen kommt eine besondere Bedeutung zu. Deswegen ist es sinnvoll und notwendig, den Rechtsstandort Frankfurt/Rhein-Main weiter zu stärken. In der vergangenen Legislaturperiode hatte die Hessische Landesregierung in Erwägung gezogen, den "Rechtsstandort Rhein-Main" angelehnt an das Hamburgische Modell stärken zu wollen. Unklar ist bisher, inwiefern bzw. ob die aktuelle Landesregierung dieses Thema weiter verfolgen wird. Vorbemerkung der Ministerin der Justiz: Die Kleine Anfrage geht von der Prämisse aus, dass die Hessische Landesregierung in der vergangenen Legislaturperiode Überlegungen dahin gehend angestellt hat, in Anlehnung an das Hamburgische Modell auch den "Rechtsstandort Rhein-Main" stärken zu wollen. Der Ansatz der damaligen Landesregierung war aber ein deutlich darüber hinausgehender. Es sollte für das gesamte Land Hessen untersucht werden, ob und ggf. in welcher Weise sich Hessen unter Berücksichtigung der Bedarfs- und Angebotssituation seiner Wirtschaftsakteure als besonders herausragender Standort für das Recht präsentieren könnte. Eine Beschränkung auf den Standort Rhein-Main ist demgegenüber bei den in der letzten Legislaturperiode durchgeführten Überlegungen zu keinem Zeitpunkt erfolgt. Gegenstand der Überlegungen sollte sein, für Hessen die Besonderheiten und Vorzüge der rechtlich relevanten Rahmenbedingungen und vorhandenen Strukturen im weitesten Sinn zu identifizieren, sie ggf. in geeigneter Form zu optimieren sowie sie anschließend auch öffentlichkeitswirksam zu präsentieren. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Ergebnisse hat die bisher eingesetzte Arbeitsgruppe zum Thema Rechtsstandort Rhein- Main erzielt und wie bewertet die Landesregierung diese? Die im Jahr 2011 eingerichtete Arbeitsgruppe hat auf Minister- bzw. Fachebene insgesamt sechsmal bis einschließlich März 2013 getagt. Die Überlegungen der Arbeitsgruppe bezogen sich jedoch nicht lediglich auf das Rhein-Main-Gebiet, sondern hatten die Prüfung der Möglichkeiten für eine Präsentation des gesamten Landes Hessen als Rechtsstandort zum Gegenstand. In dieser Arbeitsgruppe, die auf Fachebene als sogenanntes Koordinierungsgremium getagt hat, wurden in insgesamt fünf Unterarbeitsgruppen die nachfolgend aufgeführten Themen auf ihre Eignung für eine Präsentation des Rechtsstandorts Hessen geprüft:  Betonung und Optimierung der Schiedsgerichtsbarkeit,  Rechtssprache Englisch,  Verstärkter Einsatz von IT-Technik,  Rechtspartnerschaften mit dem Ausland,  Unternehmensförderung,  Informationspolitik (als Querschnittthema). Eingegangen am 1. August 2014 · Ausgegeben am 6. August 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/484 01. 08. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/484 Nach intensiven Beratungen und weiteren Arbeiten zur Konkretisierung seiner Überlegungen sind die Mitglieder des Koordinierungsgremiums im Ergebnis zu der übereinstimmenden Auffassung gelangt, bei dem weiteren Vorgehen zur Stärkung des Rechtsstandorts Hessen zunächst auf die Festlegung formaler Organisationsstrukturen zu verzichten und im Interesse u.a. einer stärkeren Vernetzung der potenziell Beteiligten sowie einer möglichst breit angelegten Sammlung von Informationen der Erarbeitung einer elektronischen Plattform Priorität einzuräumen. Gegenstand dieses Internetauftritts sollte die Darstellung sämtlicher im Land Hessen zur Verfügung stehenden Informationen über die oben aufgeführten Themenbereiche einschließlich ihrer weiteren Strukturierung sowie ihrer ständigen Pflege sein. Frage 2. Inwiefern wird die Arbeit der Arbeitsgruppe in dieser Legislaturperiode fortgeführt, bzw. inwie- fern wurden die Ziele der Arbeitsgruppe neu formuliert, welche Akteure sind aus der Arbeitsgruppe ausgeschieden, bzw. neu hinzugekommen und welche Personal-, Sach- und Finanzmittel werden für die Arbeitsgruppe in dieser Legislaturperiode bereitgestellt? Im Interesse der Gewährleistung einer auch künftig erfolgreichen Zusammenarbeit aller an der Förderung des Rechtsstandorts Hessen interessierten Akteure wurden im Frühjahr 2013 aufgrund einstimmiger Entscheidung aller Mitglieder des Koordinierungsgremiums sämtliche potenziellen Mitakteure in Hessen darum gebeten, jeweils ihre aktive Mitarbeit an der Erarbeitung der elektronischen Informationsplattform gegenüber dem Hessischen Ministerium der Justiz verbindlich zuzusichern. Die Auswertung des Rücklaufs dieser auf Ministerebene durchgeführten Anfrage hat ergeben, dass sich aus den verschiedensten Gründen nur eine Minderheit der bisher an der Förderung des Rechtsstandorts interessierten Personen und Verbände in der Lage sah, verlässlich ihre Bereitschaft zu erklären, durch eigene Beiträge aktiv an der Erarbeitung, Pflege und Optimierung einer themenorientierten elektronischen Plattform teilzunehmen. Da unter den Mitgliedern der Koordinierungsgruppe jedoch Übereinstimmung darin bestanden hat, dass eine Fortführung der bisherigen Arbeiten nur für den Fall sinnvoll erscheint, dass zumindest eine deutlich überwiegende Mehrheit der bisherigen Interessenten ihre weitere aktive Mitarbeit verbindlich zusichert, sah das Hessische Ministerium der Justiz im Frühjahr 2013 keinen sinnvollen Ansatz mehr, die Arbeiten zur Förderung des Rechtsstandorts Hessen weiter fortzusetzen; diese Entscheidung ist sämtlichen potenziell Beteiligten anschließend schriftlich mitgeteilt worden. Da nicht ersichtlich ist, dass sich an dieser Ausgangslage zwischenzeitlich signifikant etwas geändert haben könnte, ist entschieden worden, die Thematik durch das Hessische Ministerium der Justiz gegenwärtig nicht erneut aufzugreifen. Diese Entscheidung ist auch unter Berücksichtigung des Umstands getroffen worden, dass, soweit erkennbar, weder in den anderen Stadtstaaten noch in den Flächenstaaten der Bundesrepublik Deutschland ein dem Hamburger Verein ähnliches Gebilde existiert. Allenfalls wird die Thematik "Bedeutung des Rechtsstandortes" in losen Gesprächskreisen interessierter Persönlichkeiten des politischen Lebens erörtert, ohne dass jedoch weitergehende verbindliche Strukturen etabliert worden sind. Auch in Hamburg selbst sind - dem dortigen Internetauftritt nach zu urteilen - in jüngerer Zeit keine größeren Aktivitäten des Vereins "Rechtsstandort Hamburg" zu verzeichnen. Der Tätigkeitsschwerpunkt des Hamburger Vereins liegt inhaltlich offenbar auf den Themen "Seerecht" sowie "Schiedsgerichtsbarkeit", zu denen dort auch Veranstaltungen durchgeführt werden. Zudem versteht sich der Verein auch als Plattformgeber für verschiedene Veranstaltungen und Förderer von Netzwerken. Frage 3. Wird die jetzige Landesregierung die Stärkung des Rechtsstandortes Frankfurt/Rhein-Main wei- ter verfolgen? Wenn ja, welche weiteren Maßnahmen sind aus welchen Gründen angedacht? Wenn nicht, aus welchen Gründen? Der Gedanke einer angemessenen Präsentation sowie auch der Stärkung des Rechtsstandorts Hessen ist selbstverständlich, wie bereits in der Vergangenheit, ein Anliegen der Landesregierung und wird dies auch weiterhin sein. Insoweit weist die Landesregierung darauf hin, dass seitens des hessischen Justizressorts bereits seit geraumer Zeit zahlreiche Initiativen und Aktivitäten im Sinne einer Verbesserung des Austauschs mit den interessierten Wirtschaftsakteuren, aber auch einer Optimierung der justizrelevanten Strukturen einschließlich deren Partizipationsmöglichkeiten ergriffen und umgesetzt worden sind. Diese Aktivitäten sollen auch in Zukunft fortgeführt und an die sich ggf. ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/484 3 Ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, kann hierzu beispielgebend auf folgende Aktivitäten, Veranstaltungen oder Projekte hingewiesen werden:  Unter dem Aspekt der Förderung der außergerichtlichen Streitschlichtung, insbesondere im Baubereich zur Beschleunigung und Kostensenkung von Baurechtsstreitigkeiten, hat sich das Justizressort als Vorreiter in Deutschland bereits im Herbst 2011 des Themas "Adjudikation " in Form einer breit angelegten Veranstaltung mit sehr positiver Rückmeldung angenommen .  Vor allem auf dem Sektor der gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten hat Hessen bereits in der Vergangenheit konsequent die den Ländern durch das Bundesrecht eröffneten Möglichkeiten zur Konzentration von Verfahren genutzt. Hierdurch konnte sich insbesondere bei dem Landgericht Frankfurt am Main z.B. für aktienrechtliche Streitverfahren oder auch im Bereich des Kapitalmarktrechts kompetenter Sachverstand entwickeln und dauerhaft zur Verfügung gestellt werden. Maßnahmen dieser Art dienen letztlich der Gewährleistung einer zügigen und qualifizierten Entscheidungsfindung für die Prozessbeteiligten und damit auch der Sicherung der Qualität des Rechtsstandorts Hessen.  Der Gedanke der Verfahrensförderung und schnellen Entscheidung wird zudem durch die Einrichtung von Spezialkammern gefördert. Diese existieren vor allem bei dem Landgericht Frankfurt am Main, wo neben den bereits angesprochenen gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten auch etwa Verfahren in bau-, bank- und börsen-, patent-, urheber-, oder wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten durch Spezialkammern mit entsprechender Professionalität entschieden werden.  Mit Beschluss vom 14. März 2014 (BR-Drs. 93/14) hat der Bundesrat nach Anheimfallen der Diskontinuität wiederum mit Hessen als Mitantragsteller erneut den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Mit dem Gesetzentwurf sollen der Gerichtsstandort Deutschland sowie das deutsche Rechtssystem dadurch gestärkt werden, dass in bestimmten gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten auch Englisch als Gerichtssprache vor speziell einzurichtenden Kammern für internationale Handelssachen zugelassen wird. Sobald der Deutsche Bundestag die hierfür notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen haben wird, wird sich die Landesregierung für die Bereitstellung eines derartigen Angebotes an die international tätigen Wirtschaftsakteure auch in Hessen engagieren.  Das Hessische Ministerium der Justiz pflegt darüber hinaus einen intensiven Kontakt insbe- sondere mit den Vertretern der Rechtsanwaltschaft sowie mit den Notaren des Landes. Neben jährlich stattfindenden Gesprächen mit den Anwalts- und Notarkammern in Frankfurt am Main und Kassel sowie dem Landesverband Hessen im Deutschen AnwaltVerein e.V. hat beispielsweise am 9. Juli 2014 zum zweiten Mal ein gemeinsames Symposium zu aktuell wichtigen Fragen von E-Justice stattgefunden.  Zudem ist das Justizressort Mitglied im Fachbeirat der HERA Fortbildungs-GmbH der hes- sischen Rechtsanwaltschaft. Hierdurch wurde und wird eine Teilnahme von Richterinnen und Richtern der hessischen Justiz an Veranstaltungen der Fortbildungs-GmbH ermöglicht, die zu einem fruchtbringenden Austausch der verschiedenen am Rechtsleben teilnehmenden Akteure beiträgt.  Einen breiten Raum nehmen vor allem die Aktivitäten und Angebote des HMdJ im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs ein; insoweit sei lediglich exemplarisch auf folgende Aktivitäten und Projekte hingewiesen: Hessen hat seit 2012 den Vorsitz der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz (BLK) inne, in der ein Austausch über alle IT-relevanten Themen sowie die ITstrategische Ausrichtung der Justiz in Deutschland erfolgt und die dem zum 1. Juli 2012 auf Staatssekretärsebene eingerichteten E-Justice-Rat zuarbeitet. Auf dem jährlich in Saarbrücken stattfindenden EDV-Gerichtstag wurden seitens des HMdJ in den vergangenen Jahren u. a. die Projekte ePayment, eRechnung oder auch "Kassenautomat " entwickelt, mit dem eine einfache Zahlungsmöglichkeit für Gerichtskosten automatisch und unabhängig von den Öffnungszeiten der Gerichte angeboten wird. Mit dem gemeinsamen Justizportal des Bundes und der Länder unter www.justiz.de bieten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und die Landesjustizverwaltungen zwischenzeitlich einen einfachen und einheitlichen Zugang zu ihren E-Justice-Diensten und Informationsangeboten für Bürger und Berufsträger an. Zum Angebot gehören folgende Online Dienste: 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/484 Überblick über die Stellen für die außergerichtliche Streitschlichtung, Datenbanken zum Bundes- und Landesrecht, eine Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank, Zugang zur Recherche in der Finanz-Sanktionsliste, Informationen zum internationalen Rechtsverkehr, Informationen zur Zulassung zur Online-Grundbucheinsicht, über die Justiz-Auktion, zum Kapitalanleger -Musterverfahrensgesetz, zum Mahnverfahren, zu dem Zugang zur Rechtsprechung in den Ländern oder auch über das Vollstreckungsportal. Weiterhin gibt es eine Fülle von verlinkten Bekanntmachungen, etwa im Bereich des Handelsregisters , über Insolvenzverfahren, das Rechtsdienstleistungsregister oder die Bekanntmachung der Zwangsversteigerungstermine. Über das elektronische Orts- und Gerichtsverzeichnis können das örtlich zuständige Gericht (Amts-, Land- und Oberlandesgericht) sowie die jeweilige Staatsanwaltschaft für Orte in der gesamten Bundesrepublik Deutschland ermittelt werden. Daneben stellt das Justizportal Broschüren und Faltblätter für eine Vielzahl von Themen zum Download oder zur Bestellung zur Verfügung. Über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP), dessen Ziel es ist, Beteiligten an gerichtlichen Verfahren die Einreichung verbindlicher Erklärungen elektronisch zu ermöglichen, ist es nach entsprechender Zertifizierung möglich, von eine weltweiten Ausgangspunkt her gegenüber einem deutschen Gericht verbindliche Erklärungen abzugeben . Auch hier wird seitens der hessischen Justiz an einer stetigen Optimierung gearbeitet.  Darüber hinaus unterhält die hessische Justiz auch vielfältige Kontakte ins Ausland: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main und der Taiwan High Court pflegen seit längerem einen fruchtbaren Austausch, der auch durch ein "Memorandum of Understanding" bekräftigt worden ist. Daneben erhalten regelmäßig ausländische Delegationen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hessischen Ministeriums der Justiz einen Einblick in deutsche Rechtsstrukturen sowie auch spezifische Besonderheiten der Rahmenbedingungen in Hessen. In den vergangenen Jahren hat es insoweit Kontakte u.a. mit China, Indien, der Mongolei oder auch Vietnam gegeben.  Auch im Bereich des Strafrechts mit Bezug zum Wirtschaftsgeschehen ist Hessen gut gerüs- tet: Für die effektive und umfassende strafrechtliche Verfolgung von Wirtschaftskriminalität sind in Hessen insbesondere die Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft und die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschafts- und Umweltstrafsachen in Frankfurt am Main als zuständige Behörden eingerichtet worden. Die Strafverfolgungsbehörden arbeiten dabei intensiv und erfolgreich mit der Steuerfahndung sowie den übrigen Finanz- und Polizeibehörden zusammen. Hierdurch wird eine hohe Sachkompetenz zur effektiven Verfolgung von Wirtschaftskriminalität an dem führenden Banken- und Finanzplatz Deutschlands gebündelt und Hessen damit bei der Bekämpfung von Wirtschaftsstraftaten strukturell umfassend aufgestellt . Diese erfolgreiche Arbeit soll fortgeführt und dabei weiterhin stetig optimiert werden . Für die Strafverfolgung internetbasierter Kriminalitätsphänomene besteht zudem seit Januar 2010 mit der "Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität" (ZIT) eine hochspezialisierte Ermittlungseinheit. Mit dieser Behörde verfügt das Land Hessen über die bundesweit erste Organisationseinheit einer Generalstaatsanwaltschaft, die ausschließlich zur Verfolgung von Straftaten, die im oder mittels Internet begangen werden, eingesetzt wird. Die ZIT hat ihre besondere Expertise seitdem in vielen Ermittlungsverfahren erfolgreich unter Beweis gestellt. Hessen nimmt damit im Bereich der Bekämpfung der Internetkriminalität eine Vorreiterrolle in Deutschland ein. Auch diese erfolgreiche Arbeit wird künftig fortgesetzt und soll dabei weiter optimiert werden. Sowohl die Schwerpunktstaatsanwaltschaft als auch die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität leisten einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung sicherer und berechenbarer Rahmenbedingungen für die am Wirtschaftsleben teilnehmenden Akteure. Diese nicht abschließende Darstellung der Aktivitäten und Projekte der hessischen Justiz dokumentiert die Möglichkeiten, mit denen sich das Land Hessen bereits gegenwärtig auch ohne die Schaffung formaler Strukturen als Rechtsstandort im weitesten Sinn positiv positionieren kann. Sie alle gilt es, auch im Interesse eines Mehrwerts für sämtliche am Wirtschaftsleben Beteiligte in Form von mehr Nutzerfreundlichkeit und Rechtssicherheit, auszubauen und zu optimieren. Hierzu wird die Hessische Landesregierung auch weiterhin ihren Beitrag leisten. Wiesbaden, 16. Juli 2014 Eva Kühne-Hörmann