Kleine Anfrage der Abg. Dr. Sommer (SPD) vom 28.04.2017 betreffend Mobilfunkabdeckung im Landkreis Waldeck-Frankenberg und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Gemäß Auskunft der Bundesnetzagentur (BNetzA) ist eine einhundertprozentige Mobilfunk- Versorgung aufgrund der physikalischen Eigenschaften von Funkwellen in Regionen mit schwieriger Topografie (Berge, Täler usw.) oft nicht möglich. Dennoch versorgt jeder der drei bundesweiten Mobilfunknetzbetreiber bereits heute ca. 99 % der Bevölkerung mit Sprachkommunikation . Der Ausbau der Netze für die mobile Breitbandversorgung erfolgt kontinuierlich. Hierbei stehen die Mobilfunknetzbetreiber im Wettbewerb untereinander, der Ausbau der Mobilfunknetze erfolgt marktgetrieben. Die Verfügbarkeit eines ausreichenden Frequenzspektrums ist dabei eine notwendige Voraussetzung für die Weiterentwicklung der Netzabdeckung. Die Landesregierung hat sich in der Vergangenheit auf Bundesebene erfolgreich für die rasche Bereitstellung der Frequenzen der sogenannten Digitalen Dividende I (800-MHz-Bereich) und II (700-MHz-Bereich) zur Mobilfunknutzung eingesetzt. Deutschland nimmt hier inzwischen eine Vorreiterrolle ein. Die mit der Frequenzauktion für das Spektrum im 700-MHz-Bereich (Digitale Dividende II) verbundenen Versorgungsauflagen, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden müssen, werden für eine weitere Verbesserung der Netzabdeckung sorgen. Die Zuteilungsinhaber müssen danach eine flächendeckende Breitbandversorgung der Bevölkerung mit mobilfunkbasierten Übertragungstechnologien sicherstellen. Bis zum 1. Januar 2020 muss jeder Zuteilungsinhaber eine Abdeckung von mindestens 97 % der Haushalte in jedem Bundesland und 98 % bundesweit erreichen. Für die Hauptverkehrswege (Bundesautobahnen und ICE-Strecken) ist eine vollständige Versorgung sicherzustellen, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist (Präsidentenkammerentscheidung der Bundesnetzagentur vom 28.01.2015,BK 1-11/003). Die Landesregierung wird sich zudem weiterhin für gute Rahmenbedingungen für den Ausbau und die Weiterentwicklung der Mobilfunknetze in Hessen einsetzen. Dazu gehören sowohl das Einbringen hessischer Interessen in den entsprechenden Gremien als auch der kontinuierliche Austausch mit den Mobilfunknetzbetreibern. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport wie folgt: Frage 1. Wie ist die derzeitige Netzabdeckung von Mobilfunknetzen für mobile Telefonie im Landkreis Waldeck-Frankenberg (bitte nach Netzanbietern auflisten)? Eine einheitliche Darstellung oder entsprechende Zahlen der Netzabdeckung im Landkreis Waldeck -Frankenberg für Mobilfunknetze bezüglich mobiler Telefonie, die alle aktuell verfügbaren Mobilfunknetze umfasst, liegen der Landesregierung nicht vor. Das Breitbandbüro Hessen hat dementsprechend den TÜV Rheinland (Projektträger des Bundesbreitbandatlasses) und die drei Mobilfunknetzbetreiber befragt. Die Ergebnisse der Befragung werden im Folgenden dargestellt : Die Auswertung des TÜV Rheinland auf Basis des Bundesbreitbandatlasses, die sich auf die Versorgung mit 3G (Mobilfunkstandard der sogenannten 3. Generation, UMTS - Universal Mobile Telecommunications System) und 4G (Mobilfunkstandard der sogenannten 4. Generation , LTE - Long Term Evolution) bezieht, stellt sich wie folgt dar ("Mobil" steht für die Versorgung mit UMTS und/oder LTE): Eingegangen am 20. Juni 2017 · Ausgegeben am 27. Juni 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4858 20. 06. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4858 Breitbandversorgung [in % der Fläche] Kreis Mobil UMTS LTE Waldeck-Frankenberg 82,1 51,3 79,8 Breitbandverfügbarkeit für 3G und 4G im Landkreis Waldeck-Frankenberg (Breitbandatlas des Bundes/TÜV Rheinland, Stand Ende 2016) Siehe hierzu auch Anlage 1 (Grafiken 1-3). Die Telekom verweist für den Landkreis Waldeck-Frankenberg auf verschiedene Mobilfunk- Versorgungsgrafiken unter www.telekom.de/netzausbau (Anlage 1, Grafiken 4-6). Bezüglich 3G/UMTS gab die Deutsche Telekom AG bereits Anfang 2017 zudem an, dass dieses Netz in ihren Planungen nur noch eine untergeordnete Rolle spielt und daher keine Versorgungszahlen angegeben werden konnten. Von der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (O2) liegen nur folgende allgemeine Aussagen vor: 2G: GSM & EDGE: "Wir verfügen über eine nahezu vollständige GSM-Abdeckung, inklusive EDGE für den Datentransfer." 3G: UMTS und HSPA: "Unser gesamtes UMTS-Netz ist mit der mobilen Breitband-Technologie HSPA ausgerüstet, die schnelles mobiles Internet ermöglicht." 4G: LTE: "Die neueste Generation des Mobilfunks - LTE - bauen wir immer weiter aus. Durch unsere besonders weit reichenden Frequenzen im 800-Megahertz-Band sind wir optimal für die Nutzung von 4G ausgestattet. Mit entsprechend hoher LTE Netzabdeckung." (Quelle: Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, www.telefonica.de). Bzgl. des Landkreises Waldeck-Frankenberg sind unter http://netz.telefonica.de verschiedene Mobilfunk-Versorgungsgrafiken zu finden (Anlage 1, Grafiken 7-9). Die Vodafone GmbH gibt die Mobilfunkversorgung im Landkreis Waldeck-Frankenberg wie folgt an: Mobilfunknetz Data Wert GSM Einwohner % 99,8 % UMTS Einwohner % 70,8 % LTE Einwohner % 85,1 % UMTS+LTE Einwohner % 86,8 % Siehe hierzu auch Anlage 1 (Grafiken 10-12). Frage 2. Wie liegt diese Netzabdeckungsquote im hessenweiten Vergleich der Landkreise? Der Landesregierung liegen keine einheitliche Darstellung oder entsprechende Zahlen zur Netzabdeckung für Mobilfunknetze bezüglich mobiler Telefonie zu den einzelnen Landkreisen in Hessen vor, die alle aktuell verfügbaren Mobilfunknetze umfasst. Vonseiten der Deutschen Telekom AG liegt die Angabe vor, dass Hessen bezüglich des 2G/GSM-Netzes im Schnitt mit 98,98 % der Einwohner versorgt sei (Info mit Stand Februar 2017). Die Auswertung des TÜV Rheinland auf Basis des Bundesbreitbandatlasses, die sich auf die Versorgung mit 3G (Mobilfunkstandard der sogenannten 3. Generation, UMTS - Universal Mobile Telecommunications System) und 4G (Mobilfunkstandard der sogenannten 4. Generation , LTE - Long Term Evolution) bezieht, stellt sich wie folgt dar ("Mobil" steht für die Versorgung mit UMTS und/oder LTE): Kreise und kreisfreie Städte Breitbandversorgung Mobil [in % der Fläche] Stadt Offenbach 100 Stadt Frankfurt 100 Main-Taunus-Kreis 99,5 Stadt Wiesbaden 99,5 Kreis Groß-Gerau 99,1 Kreis Offenbach 99 Stadt Kassel 98,5 Stadt Darmstadt 97 Kreis Darmstadt-Dieburg 95,9 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4858 3 Hochtaunuskreis 95,8 Wetteraukreis 95,5 Kreis Bergstraße 94,7 Kreis Gießen 94,3 Lahn-Dill-Kreis 91,7 Kreis Fulda 91,4 Kreis Limburg-Weilburg 90,3 Kreis Kassel 90,1 Vogelsbergkreis 88,2 Kreis Marburg-Biedenkopf 88,1 Main-Kinzig-Kreis 87,9 Kreis Hersfeld-Rotenburg 87,2 Schwalm-Eder-Kreis 87,1 Rheingau-Taunus-Kreis 83,1 Kreis Waldeck-Frankenberg 82,1 Werra-Meißner-Kreis 80,8 Odenwaldkreis 80,7 Die Vodafone GmbH stellt die Mobilfunkversorgung im Landkreis Waldeck-Frankenberg der Mobilfunkversorgung in Gesamt-Hessen gegenüber. Dies wie folgt (in Klammern die Werte für Gesamt-Hessen): GSM: 98,8 % (99,2 %) UMTS: 70,8 % (86,6 %) LTE: 85,1 % (87,7 %) UMTS+LTE: 86,8 % (92,6 %) Frage 3. Liegen der Landesregierung Informationen über "weiße Flecken" bzw. "Funklöcher" vor und wenn ja, wo liegen diese (bitte nach Netzanbietern aufschlüsseln)? Der Landesregierung liegen keine über die Angaben der Netzbetreiber in den Antworten zu den Fragen 1 und 2 hinausgehenden Informationen über "weiße Flecken" bzw. "Funklöcher" nach Netzanbietern oder in aggregierter Form vor. Frage 4. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung einem alle Ortschaften und öffentlichen Verkehrswege voll abdeckenden Mobilfunknetz hinsichtlich der Sicherheit (Notrufe, Polizei, Feuerwehr , Rettungsdienst, Katastrophenschutz) und der Wirtschaft (hier insb. dem Tourismus) bei? Grundsätzlich misst die Landesregierung einer vollumfänglichen Mobilfunkversorgung einen hohen Stellenwert bei, da flächendeckende Mobilfunknetze schnelle Notrufmöglichkeiten mittels Mobiltelefon sichern. Jedoch bieten sowohl das Telekommunikationsgesetz (TKG) als Bundesrecht als auch das Hessische Gesetz über öffentliche Sicherheit und Ordnung als Landesrecht keinerlei Handhabe gegenüber den gewerblichen Mobilfunknetzbetreibern, eine vollständige Mobilfunk-Netzabdeckung des Bundes-/Landesgebiets zu erwirken. Die Landesregierung misst einem flächendeckend verfügbaren Mobilfunknetz auch deshalb einen hohen Stellenwert bei, weil neben dem generellen Trend einer verstärkten mobilen Kommunikation die Verfügbarkeit mobiler Konnektivität zum Beispiel für die Produkt- und Prozessinnovationen eine zentrale wirtschaftliche Rolle spielt. Im Verkehrsbereich ermöglichen mobile Breitbandanbindungen die Erfassung und Verteilung verkehrstechnischer Daten. Für die touristischen Destinationen Hessens spielen sowohl der Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen in NGA-Netzen (Netzen der nächsten Generation - Next Generation Access) als auch leistungsfähige mobile Datennetze und WLAN-Angebote (öffentliche drahtlose lokale Netzwerke) eine wichtige Rolle. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für den Erhalt und Ausbau der Attraktivität der Region für Besucher aus dem In- und Ausland. Darüber hinaus können stationär genutzte Funkanbindungen übergangsweise einen Beitrag zur Versorgung sonst schwer zu erschließender ländlicher Räume mit Breitband-Diensten leisten. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4858 Frage 5. Welches Konzept verfolgt die Hessische Landesregierung, um die Netzabdeckung in Hessen weiter voranzutreiben? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Wiesbaden, 9. Juni 2017 Tarek Al-Wazir Die komplette Drucksache inklusive Anlagen kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden (www.Hessischer-Landtag.de). HMWEVL 19. Wahlperiode Drucksache 19/ 4858 Kleine Anfrage der Abg. Dr. Sommer (SPD)   Anlage 1 zur Frage 1   Grafik 1: LTE-Versorgung im Landkreis Waldeck-Frankenberg aller TK-Anbieter, Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur / TÜV Rheinland Grafik 2: UMTS-Versorgung im Landkreis Waldeck-Frankenberg aller TK-Anbieter, Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur / TÜV Rheinland Grafik 3: UMTS- und/oder LTE-Versorgung im Landkreis Waldeck-Frankenberg aller TK- Anbieter, Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur / TÜV Rheinland Hinweis: Der TÜV Rheinland kann aufgrund fehlender Daten im Bundesbreitbandatlas die Versorgung mit reiner Sprachtelefonie (GSM) nicht verlässlich angeben. Der TÜV Rheinland weist allerdings darauf hin, dass die Mobilfunklöcher für Sprachtelefonie im Kreis kleiner sind, als dies in der Karte dargestellt wird. Grafik 4: GSM-Versorgung der Deutschen Telekom im Landkreis Waldeck-Frankenberg, Quelle: www.telekom.de/netzausbau, Stand: April 2017 Grafik 5: UMTS-Versorgung der Deutschen Telekom im Landkreis Waldeck-Frankenberg, Quelle: www.telekom.de/netzausbau, Stand: April 2017 Grafik 6: LTE-Versorgung der Deutschen Telekom im Landkreis Waldeck-Frankenberg, Quelle: www.telekom.de/netzausbau, Stand: April 2017 Grafik 7: GSM-Versorgung von O2/E-Plus im Landkreis Waldeck-Frankenberg, Quelle: www.telefonica.de, Stand: Mai 2017 Grafik 8: UMTS-Versorgung von O2/E-Plus im Landkreis Waldeck-Frankenberg, Quelle: www.telefonica.de, Stand: Mai 2017 Grafik 9: LTE-Versorgung von O2/E-Plus im Landkreis Waldeck-Frankenberg, Quelle: www.telefonica.de, Stand: Mai Grafik 10: GSM-Versorgung von Vodafone im Landkreis Waldeck-Frankenberg, Quelle: Vodafone GmbH, Stand: Mai 2017 Grafik 11: UMTS-Versorgung von Vodafone im Landkreis Waldeck-Frankenberg, Quelle: Vodafone GmbH, Stand: Mai 2017 Grafik 12: LTE-Versorgung von Vodafone im Landkreis Waldeck-Frankenberg, Quelle: Vodafone GmbH, Stand: Mai 2017