Kleine Anfrage der Abg. Schmitt und Siebel (SPD) vom 02.05.2017 betreffend Entlastung der Kommunen durch den Bund - Teil II und Antwort des Ministers der Finanzen Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie hoch sind die Einnahmen des Landes Hessen nach der Neuordnung des LFA ab dem Jahr 2020? Die Einnahmen des Landes Hessen in den Jahren 2020 und 2021, von denen die Landesregierung auf Basis der aktuellen Steuerschätzung vom Mai 2017 und nach jetzigem Rechtsstand ausgeht, werden im Rahmen des Finanzplans des Landes Hessen für die Jahre 2017 bis 2021 voraussichtlich im September 2017 bekannt gegeben. Hierbei werden die Ergebnisse des jetzt abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung der Neuordnung der Bund-Länder- Finanzbeziehungen ab 2020 (BLF) berücksichtigt. Dabei ist nach jetzigem Kenntnisstand von Mehreinnahmen des Landes gegenüber dem alten Rechtsstand aufgrund von BLF in Höhe von rd. 585 Mio. € im Jahr 2020 auszugehen. Der Entlastungsbetrag verändert sich in den Folgejahren in Abhängigkeit von der weiteren Steuerentwicklung der Ländergesamtheit. Frage 2. Wie hoch ist der Anteil des Landes Hessen an den im Jahr 2015 erhöhten Kompensationsmitteln für den sozialen Wohnungsbau? Siehe Antwort zu Frage 6. Frage 3. Von den frei werdenden Mitteln für das Betreuungsgeld gehen für den Kita-Ausbau 2 Mrd. € an die Länder. Wie hoch ist der Anteil des Landes Hessen hiervon? Die aus dem Wegfall des Betreuungsgeldes freiwerdenden Mittel belaufen sich auf 339 Mio. € im Jahr 2016, 774 Mio. € im Jahr 2017 und 870 Mio. € im Jahr 2018 und werden als Umsatzsteuerfestbetrag den Ländern zur Verfügung gestellt. Der hessische Anteil am Umsatzsteueraufkommen der Länder beträgt aktuell rd. 7,52 %. Demnach entfallen auf Hessen im Jahr 2016 rd. 25,5 Mio. €, im Jahr 2017 rd. 58,1 Mio. € und im Jahr 2018 rd. 65,3 Mio. €. Frage 4. Wie viele Maßnahmen wurden im Jahr 2016 mit Hilfe der Städtebauförderung finanziell unterstützt ? Im Jahr 2016 wurden im Rahmen der Städtebauförderprogramme insgesamt 93 Gesamtmaßnahmen gefördert. Innerhalb dieser Gesamtmaßnahmen wird jeweils eine Vielzahl von Einzelprojekten unterstützt. Frage 5. Welches Gesamtvolumen entfiel in Hessen im Jahr 2016 auf den Bereich der Städtebauförderung? Im Haushaltsjahr 2016 wurden im Bereich der Städtebauförderung insgesamt Bewilligungen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 54.124.000 € (je zur Hälfte aus Bundes- und Landesmitteln ) ausgesprochen. Eingegangen am 11. Juli 2017 · Bearbeitet am 11. Juli 2017 · Ausgegeben am 14. Juli 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4860 11. 07. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4860 Frage 6. Bis 2015 erhielten die Länder Kompensationsmittel für den sozialen Wohnungsbau in Höhe von 518 Mio. €. Wie hoch sind der prozentuale und der absolute Anteil des Landes Hessen hiervon? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2. und 6. zusammen beantwortet. In der nachfolgenden Tabelle sind die Kompensationsmittel des Bundes für die nachgefragten Zeiträume zusammengestellt. Bis 2015 2016 Kompensationsmittel gesamt 518.200.000 1.018.200.000 Anteil Hessen % 5,849236 5,849236 Anteil Hessen € 30.310.740,95 59.556.920,95 Wiesbaden, 30. Juni 2017 Dr. Thomas Schäfer