Kleine Anfrage des Abg. Yüksel (SPD) vom 03.05.2017 betreffend Stellenbesetzung am Staatlichen Schulamt Frankfurt am Main und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Fragestellers: Durch kontinuierlichen Zuzug und hohe Geburtenraten steht die Bildungslandschaft in Frankfurt am Main aktuell vor besonderen Herausforderungen. Eine Grundvoraussetzung für deren sachgerechte und zügige Bewältigung ist die hinreichende personelle Ausstattung der zuständigen Stellen. Neben der Stadt Frankfurt als Schulträger steht hier insbesondere auch das Land Hessen in der Verantwortung. Vorbemerkung des Kultusministers: Um die hessischen Schulen bestmöglich zu unterstützen, sorgt die Landesregierung für eine angemessene Personalausstattung der Staatlichen Schulämter. Die zur Verfügung stehenden Stellen werden nach differenzierten Maßstäben auf die 15 Staatlichen Schulämter verteilt. Bei Bedarf, z.B. im Falle neuartiger oder eines Anstiegs bestehender Aufgaben, setzt sich die Landesregierung beim Haushaltsgesetzgeber dafür ein, neue Stellen zu schaffen, und stellt diese den Schulämtern zur Verfügung. So wurden auch dem Staatlichen Schulamt Frankfurt bzw. dem Kooperationsverbund Rhein-Main mit Blick auf die bevorstehende Arbeitszeitreduzierung und die Flüchtlingsbeschulung im Haushaltsplan 2017 neue Stellen zugewiesen, die der Haushaltsgesetzgeber zusätzlich zur Verfügung gestellt hat. Diese befinden sich bereits im Besetzungsverfahren . Die Besetzung offener Stellen erfolgt mit hoher Priorität und so rasch wie möglich. Sollte im Einzelfall eine nahtlose Nachbesetzung nicht möglich sein, wird für die Erledigung der Aufgaben des vakanten Dienstpostens Sorge getragen. Das Ausloten bestmöglicher Lösungen, auch mit Blick auf die Arbeitsbelastung der übrigen Betroffenen, steht dabei im Vordergrund. Hierzu findet ein enger Austausch zwischen dem Hessischen Kultusministerium und den Amtsleitungen der Staatlichen Schulämter statt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Stellen sind derzeit am Staatlichen Schulamt Frankfurt nicht besetzt und seit wann sind die jeweiligen Stellen bereits unbesetzt? Bereich Umfang unbesetzt seit Schulpsychologie 0,75 16.03.2017 Schulfachliche Aufsicht 1,0 01.11.2014 1,0 23.02.2017 Sachbearbeitung 1,0 01.09.2016 1,0 23.02.2017 0,5 14.03.2017 Assistenz 1,0 01.01.2016 0,5 21.04.2017 Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte für Lehrkräfte 1,0 01.12.2016 Stand 15.05.2017 Es wird angemerkt, dass es sich bei fünf der aufgelisteten Stellen um neu geschaffene Stellen handelt (vgl. Vorbemerkung). Bezüglich der seit Ende 2014 freien Stelle wurde im Anschluss an eine erfolgte Ausschreibung ein Rechtsstreit geführt, der eine erneute Ausschreibung verhinderte. Eingegangen am 20. Juni 2017 · Ausgegeben am 27. Juni 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4874 20. 06. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4874 Frage 2. WeIche Stellen am Staatlichen Schulamt Frankfurt sind derzeit durch Abordnungen besetzt? (Bitte jeweils inklusive der Dauer der Abordnung und mit Angabe der abordnenden Institution.) Eine Stelle in der schulfachlichen Aufsicht wird in vollem Umfang durch eine Abordnung vertreten . Die Abordnung erfolgt von einem Gymnasium in Frankfurt am Main und hat eine Dauer von elf Monaten. Die neu geschaffenen Stellen sind nicht mit Abordnungen abgedeckt. Frage 3. Durch Abordnungen entsteht in den abordnenden Institutionen zusätzlicher Personalbedarf. Wird dieser durch zusätzliche Stellenzuweisungen gedeckt? a) Wenn ja, in welchem Umfang? (Bitte aufgeschlüsselt nach Institutionen und jeweiligem Umfang zusätzlicher Stellenzuweisungen.) b) Wenn nein, welche alternativen Maßnahmen werden zur quantitativ und fachlich adäquaten Deckung des Personalbedarfs ergriffen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Institutionen.) Der Personalbedarf der in der Antwort zu Frage 2 angesprochenen Abordnungsmaßnahme wird durch die Zuweisung eines TV-H-Vertrages in vollem Stellenumfang an die betroffene Schule ausgeglichen. Die Unterrichtsabdeckung ist gewährleistet. Frage 4. Welche Stellen am Staatlichen Schulamt Frankfurt werden in den kommenden 12 Monaten absehbar frei, etwa durch Pensionierungen oder Stellenwechsel? Nach derzeitigem Stand werden demnächst im Bereich der schulfachlichen Aufsicht vier Stellen und im Bereich der verwaltungsfachlichen Aufsicht eine Stelle frei. Frage 5. Welche der vakanten und der absehbar vakant werdenden Stellen sind aktuell ausgeschrieben und bei welchen dieser Stellen ist in absehbarer Zeit mit einer Ausschreibung zu rechnen? Für die Besetzung von freien bzw. frei werdenden Stellen kommen grundsätzlich Ausschreibungen oder Personallenkungsmaßnahmen in Betracht. Dies wird jeweils im Einzelfall geprüft und entschieden. Im Bereich der schulfachlichen Aufsicht waren bzw. sind (Stand 15.05.2017) fünf der vakanten bzw. zukünftig vakant werdenden Stellen ausgeschrieben. Im Bereich der Sachbearbeitung war eine Stelle ausgeschrieben. Aus dem Bewerberfeld können voraussichtlich die übrigen Sachbearbeiterstellen besetzt werden. Die Stellen im Bereich der Assistenz werden absehbar ausgeschrieben werden. Die Stelle der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten für Lehrkräfte ist derzeit ausgeschrieben. Frage 6. Bewertet die Landesregierung die momentane Stellenausstattung des Staatlichen Schulamtes Frankfurt als ausreichend? Die momentane Stellenausstattung wird als ausreichend bewertet, zumal - wie dargelegt - im Haushaltsplan 2017 im Zusammenhang mit der Flüchtlingsbeschulung und der Arbeitszeitreduzierung zusätzliche Stellen zugewiesen werden konnten, die sich bereits im Besetzungsverfahren befinden. Frage 7. Durch welche Maßnahmen wird die Landesregierung zukünftig eine schnelle und reibungslose Nachbesetzung vakant gewordener Stellen sicherstellen? Es wird auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Wiesbaden, 7. Juni 2017 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz