Kleine Anfrage der Abg. Dr. Sommer (SPD) vom 05.05.2017 betreffend Landesstraßenbau im Landkreis Waldeck-Frankenberg - Landesstraße 3478 (Marburger Straße im Bereich der Stadt Battenberg (Eder)) und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Stadt Battenberg hat in der Sitzung ihrer Stadtverordnetenversammlung vom 16. März 2017 folgende Resolution beschlossen: "Die Hessische Landesregierung wird aufgefordert, die Mittel zum Ausbau der Landesstraße L 3478 (Marburger Straße) zeitnah zur Verfügung zu stellen, da die Maßnahme aus mehreren Gründen dringlich ist und nicht erst, wie bisher vorgesehen, ab 2022 geplant werden kann." Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Das rund 7.000 Kilometer lange Landesstraßennetz befindet sich in einem schlechten - über ein Fünftel des Landesstraßennetzes sogar in einem sehr schlechten - Zustand; der Sanierungsstau hat sich über Jahrzehnte aufgebaut. Da nicht alle erhaltungsbedürftigen Abschnitte im Landesstraßennetz gleichzeitig saniert werden können, wurden alle Streckenabschnitte, bei denen aus fachlicher Sicht ein Handlungsbedarf festgestellt wurde, in einem Verfahren bewertet, um die dringlichsten Vorhaben nach objektiven und fachlichen Kriterien zu ermitteln. Dazu wurde das gesamte Landesstraßennetz hinsichtlich der Verkehrssicherheit, der Verkehrsbedeutung der Strecken, der Verkehrsqualität und Umfeldsituation sowie des Straßenzustandes bewertet. Auf dieser Grundlage erstellte die Landesregierung die Sanierungsoffensive 2016 bis 2022. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Ist Ihnen die Dringlichkeit der Sanierung der L3478 bekannt? Wenn ja, mit welcher Begründung findet diese Maßnahme keine Berücksichtigung in der "Sanierungsoffensive 2016 bis 2022"? Die seitens der Stadt Battenberg geschilderte Dringlichkeit ist der Landesregierung bekannt. Bei Berücksichtigung aller maßgeblichen Bewertungskriterien konnte für die Sanierung der Landesstraße 3478 keine ausreichende Dringlichkeit im hessenweiten Vergleich festgestellt werden , sodass die Maßnahme zum derzeitigen Zeitpunkt nicht in das mittelfristige Straßenbauprogramm aufgenommen werden konnte. Frage 2. Werden Sie die "Sanierungsoffensive 2016 bis 2022" bzgl. der o.g. Straßenmaßnahme ergänzen? Wenn nein, warum nicht? Frage 4. Wann kann die Stadt Battenberg mit der Sanierung der L 3478 rechnen? Aufgrund ihres Sachzusammenhanges werden die Fragen 2 und 4 zusammen beantwortet. Eine Aufnahme der L 3478 (Marburger Straße) in die Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 ist nicht vorgesehen. Nach derzeitiger Planung ist die Sanierung nach dem Jahr 2022 beabsichtigt. Sollte der Haushaltsgesetzgeber in den kommenden Jahren zusätzliche Mittel für den Landesstraßenbau bereitstellen, wird die L 3478 im Rahmen einer ergänzenden Dringlichkeitsreihung einer erneuten Bewertung unterzogen. Eingegangen am 16. Juni 2017 · Ausgegeben am 27. Juni 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4878 16. 06. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4878 Frage 3. Inwiefern und in welcher Form wird die Landesregierung auf die Resolution der Stadt Battenberg reagieren? Die Landesregierung nimmt die Resolution der Stadt Battenberg zur Kenntnis. Die Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 stützt sich auf die in der Vorbemerkung dargestellte Dringlichkeitsbewertung . Frage 5. Wie bewertet die Hessische Landesregierung die Straßensanierung der L 3478 bzgl. des in der Resolution genannten Gefahrenpotenzials im Kurvenbereich, der notwendigen städtischen Sanierung bzgl. der damit zusammenhängenden Wasserleitung sowie der notwendigen Herstellung von Barrierefreiheit der dort befindlichen Bushaltestellen? Für die in der Resolution geschilderte Situation im Kurvenbereich (Bereich Hänsel- und Gretel- Platz) sind die parkenden Fahrzeuge ursächlich. Diese Problematik wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach mit Vertretern der Verkehrsbehörde, den Verkehrsdiensten der Polizeidirektion Waldeck-Frankenberg, der Stadt Battenberg und Hessen Mobil erörtert. Hierbei wurden keine weiteren Regelungsbedarfe festgestellt. Eine Sanierung der Landesstraße hätte hier keine Veränderung der verkehrlichen Situation zur Folge. Die Sanierung der vorhandenen Wasserleitung im Bereich der L 3478 und die Herstellung der barrierefreien Haltestelle ist jederzeit und unabhängig von der Sanierung der Landesstraße möglich . Frage 6. Wie will die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass die genannte Straße in einen guten Zustand versetzt wird? Bis zur Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen an diesem Streckenabschnitt wird die Verkehrssicherheit seitens Hessen Mobil im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung im Straßenunterhaltungsdienst sichergestellt. Sollte sich der Fahrbahnzustand der Landesstraße in den nächsten Jahren schlechter entwickeln als angenommen, so wird dieser erneut fachlich bewertet und gegebenenfalls bei der Aufstellung des jährlichen Landesstraßenbauprogramms berücksichtigt. Die Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 sieht für diesen Fall einen finanziellen Puffer vor. Wiesbaden, 1. Juni 2017 Tarek Al-Wazir