Kleine Anfrage des Abg. Dr. h.c. Hahn (FDP) vom 11.05.2017 betreffend Zukunft der hessischen Staatsweingüter und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung des Ministers der Finanzen: Die Hessische Staatsweingüter GmbH Kloster Eberbach hat nicht nur Weinberge, sondern auch einen umfangreichen Bestand an Gebäuden, Wegen und sonstigen Flächen, die historisch zu den früheren Weinbaudomänen gehören, gepachtet. Eine Abgabe von Weinbergsflächen, ohne eine Regelung zur Verwendung der übrigen verpachteten Liegenschaften zu treffen, ist nicht möglich . Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Hessischen Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wie folgt: Frage 1. Welche Weinberge in Hessen befinden sich im Eigentum des Landes Hessen (bitte mit Größe und Gemarkung aufführen)? Im Eigentum des Landes Hessen befinden sich insgesamt 184.5168 ha, die sich auf folgende Gemarkungen verteilen: Assmannshausen .......... 19.1741 ha, Erbach ....................... 6.4213 ha, Eltville ...................... 9.4028 ha, Rauenthal ................... 32.9809 ha, Hochheim ................... 16.4864 ha, Hattenheim ................. 44.1911 ha, Rüdesheim .................. 22.0243 ha, Heppenheim ................ 19.2031 ha, Bensheim .................... 5.2153 ha, Schönberg ................... 9.4175 ha. Frage 2. Gibt es Pläne der Landesregierung, die im Eigentum des Landes befindlichen Weinberge, die derzeit an die Hessischen Staatsweingüter GmbH Kloster Eberbach verpachtet werden, an eine neu zu gründende Gesellschaft, die Stiftung Kloster Eberbach oder an die Hessischen Staatsweingüter direkt zu übertragen? Das Land Hessen beabsichtigt, die Grundstücke, die derzeit an die Hessische Staatsweingüter GmbH Kloster Eberbach verpachtet sind, in diese Gesellschaft einzubringen. Frage 3. Wenn ja, mit welchem Kaufpreis ist im Falle einer Veräußerung der Weinberge zu rechnen? Die Grundstücke werden nicht veräußert, sondern im Rahmen einer Kapitaleinlage in die Hessische Staatsweingüter GmbH Kloster Eberbach eingebracht. Eingegangen am 25. August 2017 · Bearbeitet am 28. August 2017 · Ausgegeben am 1. September 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4892 25. 08. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4892 Frage 4. Gibt es einen Zeitplan für den Verkauf/die Übertragung der entsprechenden Grundstücke? Frage 5. Gibt es in diesem Zusammenhang rechtliche Voraussetzungen auch auf europäischer Ebene, die zu berücksichtigen sind und wenn ja, gibt es diesbezüglich bereits Kontakte zur Europäischen Kommission bzw. erste Ergebnisse der Prüfung? Wegen des Sachzusammenhanges werden die Fragen 4. und 5. gemeinsam beantwortet. Das Land bzw. offiziell die Bundesrepublik Deutschland hat die geplante Einlage von Grundstücken in die Hessische Staatsweingüter GmbH Kloster Eberbach als Nichtbeihilfe bei der Europäischen Kommission angemeldet. Die Europäische Kommission hat mit Schreiben vom 27. Juli 2017 mitgeteilt, „dass sie nach Prüfung der von Ihren Behörden vorgelegten Informationen zu dem Ergebnis gekommen ist, dass es sich bei der oben genannten Maßnahme nicht um eine staatliche Beihilfe gemäß Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union handelt“. Damit ist der Weg für die Grundstücksübertragung frei. Frage 6. Gibt es weitere Pläne, das Verhältnis zwischen der Stiftung Kloster Eberbach und der Hessischen Staatsweingüter GmbH zu verändern? Die Prüfung, Synergien zwischen der Stiftung Kloster Eberbach und der Hessische Staatsweingüter GmbH Kloster Eberbach zu heben und insbesondere die Finanzierung der Stiftung für die Zukunft zu sichern, ist ein stetiger Vorgang. Frage 7. Wie beurteilt die Landesregierung die Zukunft der Hessischen Staatsweingüter GmbH? Die Hessische Staatsweingüter GmbH Kloster Eberbach hat sich von einem defizitären Unternehmen zu einem Unternehmen entwickelt, das seit dem Geschäftsjahr 2011 positive Jahresergebnisse erwirtschaftet. Allerdings ist die Eigenkapitalbasis im Verhältnis zu anderen Weingütern bisher sehr schwach. Mit der Stärkung des Eigenkapitals durch die beabsichtigte Einlage der Grundstücke, die auch historisch zu den Staatsweingütern gehören, wird die Gesellschaft in die Lage versetzt, sich frei am Markt zu finanzieren und u.a. das vom Land zur Finanzierung des Neubaus der Kellerei gewährte partiarische Darlehen abzulösen. Wiesbaden, 14. August 2017 Dr. Thomas Schäfer