Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 11.05.2017 betreffend Unterrichtsausfall und Vertretung und Antwort des Kultusministers Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele Unterrichtsstunden fielen bzw. fallen in den einzelnen Fächern im letzten sowie im laufenden Schuljahr in den unterschiedlichen Schulformen aus, die laut Stundentafel der Schulen zu erteilen wären? Frage 2. Wie begründet sich die Abwesenheit der jeweiligen Lehrkraft in den Fällen von Unterrichtsausfall und/oder Vertretung und in welchem Rahmen werden die Gründe erfasst? Frage 3. Wie viele Unterrichtsstunden wurden gegliedert nach Schulform und Fach wurden durch eine Lehrkraft des entsprechenden Faches vertreten? Frage 4. Wie viele Unterrichtsstunden wurden - gegliedert nach Schulform und Fach - durch eine Lehrkraft eines anderen Unterrichtsfaches vertreten? Frage 5. In wie vielen Unterrichtsstunden wurden die Schülerinnen und Schüler durch eine andere Lehrkraft mit betreut oder unterwiesen (bitte gegliedert nach Schulform und Jahrgangsstufen)? Frage 6. Liegen der Landesregierung statistische Daten vor aus denen hervorgeht in wie vielen Fällen bzw. Stunden die Schülerinnen und Schüler mit Arbeitsaufträgen bzw. Aufgaben zum angeleiteten Selbststudium versorgt wurden (bitte gegliedert nach Schulform und Jahrgangsstufen)? Frage 7. In wie vielen Unterrichtsstunden wurden die Schülerinnen und Schüler durch eine Betreuungskraft betreut (bitte gegliedert nach Schulform und Jahrgangsstufen)? Frage 8. In wie vielen Fällen wurden die Schülerinnen und Schüler nach Hause geschickt bzw. der Betreuung übergeben (bitte gegliedert nach Schulform und Jahrgangsstufen)? Frage 9. In wie vielen Fällen haben sich Schulen aber auch Schülerinnen und Schüler und/oder Eltern an die hessische Landesregierung gewandt, weil der Unterrichtsausfall in einem Unterrichtsfach als hoch gesehen wurde und in wie vielen Fällen bestätigte sich diese Annahme? Die Fragen 1 bis 9 werden auf Grund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Daten zum Unterrichtsausfall und zur Unterrichtsvertretung werden nicht zentral erfasst, da die rechtliche Grundlage für deren Erhebung in der "Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen und statistische Erhebungen an Schulen" vom 4. Februar 2009 (ABl. S. 131) nicht gegeben ist. Eine Beantwortung der Fragestellungen der vorliegenden Kleinen Anfrage würde dementsprechend eine Abfrage der benötigten Informationen bei den 1.824 (Stichtag 01.11.2016) einzelnen Schulen erforderlich machen. Der erforderliche Verwaltungsaufwand übersteigt in hohem Maße die Vorgaben für eine Kleine Anfrage gemäß § 35 GOHLT. Unabhängig davon könnte nicht sichergestellt werden, dass die Datenqualität bei einer Einzelauswertung lückenlos ist, um die hier gestellten Fragen valide beantworten zu können. Wiesbaden, 14. Juni 2017 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Eingegangen am 27. Juni 2017 · Bearbeitet am 28. Juni 2017 · Ausgegeben am 30. Juni 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4893 27. 06. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG