Kleine Anfrage der Abg. Irmer und Caspar (CDU) vom 17.05.2017 betreffend Bau von Windenergieanlagen im Aßlarer Stadtwald in den Gemarkungen Bechlingen, Bermoll und Oberlemp (Thema: Trinkwasser) und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung der Fragesteller: Für fünf der sechs Windenergieanlagen (WEA) wurde die Errichtung nur unter weitreichenden Auflagen und mit Ausnahmegenehmigungen erlaubt. Da durch die großflächigen Eingriffe für Zuwege und Fundamente sowie Abstellflächen in die ohnehin sehr dünne Deckschicht eingegriffen muss, besteht aus Sicht vieler Anwohner die Gefahr einer Verschlechterung der Trinkwasserqualität Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wer überwacht die Baumaßnahmen? Die Bauüberwachung obliegt dem Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises. Dieser hat zwei Bauüberwachungen durchgeführt. Eine Überwachung fand zum Zeitpunkt der Gründungsarbeiten und damit einem "kritischen" Zeitpunkt für die Trinkwassergewinnung im November 2016 statt, eine weitere im April 2017. Frage 2. Ist an allen betroffenen WEA die geforderte Flachgründung durchgeführt worden? Ja, eine Flachgründung wurde an allen WEA durchgeführt. Bodenaustauschmaßnahmen wurden mit einer Änderungsanzeige genehmigt. Der Änderung der Ausführung der Gründung konnte aus der Sicht der Wasserbehörden zugestimmt werden. Frage 3. Wie kontrolliert die Stadt die Erfüllung der Auflagen/Nebenbestimmungen aus dem Genehmigungsbescheid des RP Mittelhessen zum Grundwasserschutz? Die Stadtwerke kontrollierten die Einhaltung der Nebenbestimmungen im Hinblick auf die Probennahme/Untersuchung des Rohwassers (s. Frage 4) Dokumentation/Vorhalten der Untersuchungsergebnisse ( s. Frage 6) Festlegung/Abstimmung des Untersuchungsumfanges des Rohwassers mit dem zuständigen Gesundheitsamt beim Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises (s. Frage 8) Eine Überwachungsaufgabe von Nebenbestimmungen des Genehmigungsbescheides fällt der Kommune nicht zu. Frage 4. Wird das Rohwasser aus den betroffenen Trinkwassergewinnungsanlagen 14tägig auf Mineralöle und Kohlenwasserstoffe untersucht? Das Rohwasser der betroffenen Gewinnungsanlagen wurde gemäß Punkt 6.1.2 des Genehmigungsbescheides vom 18. August 2016 während der Bauzeit und bis drei Monate nach Fertigstellung der Gründungs- und Fundamentbaumaßnahmen regelmäßig auf die Parameter Mineralöle und Kohlenwasserstoffe untersucht. Die erste Probennahme erfolgte am 4. November 2016, die letzte Probe wurde am 17. Mai Eingegangen am 18. Juli 2017 · Bearbeitet am 18. Juli 2017 · Ausgegeben am 21. Juli 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4900 18. 07. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4900 2017 entnommen. Es wurden insgesamt 12 Proben untersucht. Die Entnahme der Proben erfolgte durch Mitarbeiter der Stadtwerke Aßlar, die Analyse durch das Hessische Landesprüfungs - und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen, Dillenburg. Frage 5. Wird auf die Konzentration anderer Schadstoffe wie Nitrat, Schwermetalle, u. a. Arsen, Zink, Chrom, Cadmium, Quecksilber, Vanadium erfasst? Von den genannten Schadstoffen werden Nitrat, Arsen, Chrom, Cadmium sowie Quecksilber in der umfassenden Trinkwasseruntersuchung überwacht. Eine weitergehende Überwachung wurde nicht angeordnet. Folgende Parameter wurden am 04.11.2016 sowie am 30.11.2016 zusätzlich geprüft: Trichlorethen Tetrachlorethen 1,2-Dichlorethan cis-1,2-Dichlorethen trans-1,2-Dichlorethen gelöste und emulgierte Kohlenwasserstoffe, Mineralöle Trichlormethan Bromdichlormethan Dibromchlormethan Tribrommethan Summe Trihalogenmethane Summe chlorierter Kohlenwasserstoffe Frage 6. Werden die Messergebnisse offengelegt und wo kann man sie einsehen? Gemäß § 21 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV2001) ist der Unternehmer einer Wasserversorgungsanlage (in dem Fall also die Stadt Aßlar) dazu verpflichtet, den betroffenen Verbrauchern jährlich geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des bereitgestellten Trinkwassers auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse nach § 14 (routinemäßige und umfassende Untersuchung des Trinkwassers) zu übermitteln. Die Stadtwerke Aßlar kommen dieser Vorgabe dadurch nach, dass interessierte Bürger die Messergebnisse bei den Stadtwerken zu den üblichen Öffnungszeiten einsehen können. Kopien der Ergebnisse erhält das zuständige Gesundheitsamt direkt vom Untersuchungslabor. Gemäß Ziffer 6.1.4 des Genehmigungsbescheides ist vom Genehmigungsinhaber nach Fertigstellung der Gründungs- und Fundamentbaumaßnahmen ein Abschlussbericht zu fertigen, der sämtliche Messergebnisse zu enthalten hat. Frage 7. Haben sich irgendwelche Stoffkonzentrationen gegenüber dem Zeitraum vor dem Beginn der Baumaßnahme verändert? Die Konzentrationen von Wasserinhaltsstoffen sind immer natürlichen Schwankungen unterworfen . Änderungen, die über dem üblichen Schwankungsbereich liegen, sind seit Beginn der Bauarbeiten nicht bekannt. Die zusätzlich untersuchten Parameter (siehe Antwort Frage 5) wurden bisher in keiner Probe nachgewiesen. Frage 8. Das geförderte Grundwasser aus den betroffenen Wassergewinnungsanlagen soll in Abstimmung mit dem Wasserversorger und dem Gesundheitsamt "regelmäßig" untersucht werden. Was wird kontrolliert? In welchen Abständen? Wie erfolgt eine Offenlegung Auf die Ausführungen in den Fragen 4, 5 und 6 wird verwiesen. In Abstimmung zwischen der Abteilung Gesundheit beim Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises und dem Wasserversorger wurde das Rohwasser der Trinkwassergewinnungsanlagen - Quellfassung Zangenrausch, Tiefbrunnen Beckerwies, Quellfassung Plauderwies und Tiefbrunnen Borngrund - während der Bauzeit, der Gründungs- und Fundamentbaumaßnahmen auf Mineralöle und Kohlenwasserstoffe untersucht. Mit der Probennahme wurde vor Baubeginn der Fundamentarbeiten begonnen. Sie erfolgte l4-tägig bis drei Monate nach Bauende. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4900 3 Die Ergebnisse der Untersuchung wurden direkt dem Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises und den Stadtwerken übersandt. Der Genehmigungsinhaber erhielt jeweils eine Kopie. Die Gewinnungsanlagen sind mit automatischer Trübungsmessung ausgestattet, welche die Förderung von Rohwasser sofort unterbrechen, sollte es zu einem Ansteigen der Trübungswerte kommen. Frage 9. Wie stellt die Stadt Aßlar sicher, dass evtl. Verunreinigungen auch längerfristig - nach zum Beispiel fünf bis zehn Jahren - schnell erkannt werden? Das geförderte Grundwasser aus den betroffenen Wassergewinnungsanlagen wird gemäß der Vorgaben der Rohwasseruntersuchungsverordnung (RUV) und der Trinkwasserverordnung (TrinkwV2001) untersucht. Eine weitergehende regelmäßige Untersuchung der betroffenen Gewinnungsanlagen ist laut Genehmigungsbescheid nicht gefordert. Geplant ist seitens der Stadtwerke , in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt festzulegen, ob über die RUV und TrinkwV2001 hinausgehende weitere Untersuchungen notwendig sind. Es ist geplant, die Ergebnisse der jährlichen umfassenden Untersuchung nach TrinkwV2001 über die städtische Homepage zugänglich zu machen. Frage 10. Gibt es Rückstellmuster von den verwendeten Materialien? Gemäß Ziffer 6.1.4 des Genehmigungsbescheides soll nach Fertigstellung der Gründungs- und Fundamentbaumaßnahmen ein Abschlussbericht über die Baumaßnahme mit allen für den Grundwasserschutz relevanten Daten, Vorkommnissen, Materialnachweisen und Messergebnissen sowie einem Bestandsplan über die ausgeführte Gründung, das Fundament und die Drainageanlagen vorgelegt werden. Rückstellmuster(-proben) wurden nicht gefordert und liegen nicht vor. Wiesbaden, 26. Juni 2017 Priska Hinz