Kleine Anfrage des Abg. May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 17.05.2017 betreffend die Digitalisierung an Hochschulen und Antwort des Ministers für Wissenschaft und Kunst Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Welche Maßnahmen zur Stärkung der digitalen Lehre werden aktuell von der Landesregierung unternommen? Die Umsetzung des Landtagsbeschlusses "Digitalisierung für weitere Verbesserung der Hochschullehre nutzen" vom 26.03.2015 (Drs. 19/1796) ist Gegenstand der Zielvereinbarungen mit den hessischen Hochschulen im Rahmen des Hessischen Hochschulpakts 2016 bis 2020, die am 03.03.2016 geschlossen wurden. Darin heißt es jeweils: "Die Hochschule beteiligt sich entsprechend dem Landtagsbeschluss 19/1796 an der Einrichtung einer gemeinsamen landesweiten Plattform digitalisierte Lehre." Nach Vorgesprächen mit den hessischen Hochschulen im vergangenen Jahr ist der Prozess zu Bildung der "Plattform digitalisierte Lehre" jetzt eingeleitet. In den Vorgesprächen betonten die Hochschulvertreter die Bedeutung digitaler Technologien für moderne Hochschullehre und begrüßten die Initiative des Landtags. Digitale Technologien werden schon in vielfältiger Weise in der Lehre an den hessischen Hochschulen eingesetzt, wie die Vielzahl an Vorhaben im Bereich Blended Learning in den einzelnen Zielvereinbarungen unterstreicht. Es wurde gleichzeitig betont , dass die Gestaltung der Hochschullehre eine Kernkompetenz im Rahmen der Hochschulautonomie ist und der aufzusetzende Prozess dies widerspiegeln müsse. Dementsprechend wird ein Steuergremium mit den zuständigen Vertretern der hessischen Hochschulen einberufen. Das Gremium soll die Hochschulen in Fragen zur digitalen Lehre beraten, Empfehlungen aussprechen und die technische Umsetzung des Austauschs von Lehrmaterialien über eine Lehrmediothek begleiten. Die konstituierende Sitzung wird in der letzten Juniwoche 2017 stattfinden. Gleichzeitig wird eine Bestandserhebung durchgeführt, die den Umfang und die Einsatzszenarien digitaler Lehre sowie unterstützender Strukturen an den hessischen Hochschulen erfassen und die Grundlage für die Arbeit des Gutachterrates sein wird. Frage 2. Wie wurde der hessische Hochschulpreis für Exzellenz in der Lehre mit dem Schwerpunkt Digitalisierung ausgestaltet? Der Hessische Hochschulpreis für Exzellenz in der Lehre wurde 2007 als partnerschaftliches Projekt einer privaten Stiftung und eines Bundeslandes initiiert, um ein starkes Zeichen für die Qualität in der Lehre zu setzen. Nach Beendigung des Stiftungsengagements hat die Landesregierung den Preis neu konzipiert und in dieser Form 2016 ausgeschrieben. Der Preis ist nun mit insgesamt 80.000 € dotiert und zeichnet hervorragende Lehre an den 13 staatlichen Hochschulen Hessens in zwei Kategorien aus: Das Land vergibt einen Lehrprojektpreis für eine Arbeitsgruppe bzw. Organisationseinheit in Höhe von max. 60.000 €. Neben der Qualität des Projektes stehen die Möglichkeit der Weiterentwicklung , Transferierbarkeit sowie die Nachhaltigkeit im Mittelpunkt. Die kontinuierliche Verbesserung auf Basis von Evaluation, die Didaktik und der Lernerfolg der Studierenden wer- Eingegangen am 29. Juni 2017 · Bearbeitet am 4. Juli 2017 · Ausgegeben am 7. Juli 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4902 29. 06. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4902 den besonders positiv bewertet. Praxisnähe, Forschungsbezogenheit, Interdisziplinarität, Diversität , Genderaspekte und der Erwerb von Schlüsselkompetenzen nehmen eine wichtige Rolle ein. Der Projektpreis wird entweder für eine in der Praxis bewährte Lehrveranstaltung oder für eine erfolgreiche digitale Lehr- und Lernform verliehen, die die Präsenzlehre bereichert und ergänzt sowie das Selbststudium der Studierenden fördert. Das flexiblere orts- und zeitunabhängige Lernen wird unterstützt. Als bewährtes Best-practice-Beispiel eignet sich das digitale Lehrprojekt für einen hochschulinternen wie auch hochschulübergreifenden Transfer; auch ein hochschulübergreifendes Vorhaben ist möglich. Die digitalen Projekte müssen sich neben den Projekten der herkömmlichen Lehre durchsetzen. Ferner kann die Jury zwei weitere Projekte dieser Kategorie mit insgesamt bis zu 10.000 € auszeichnen . Der Projektpreis ist deutschlandweit die großzügigste Kategorie eines Landespreises. Der mit 10.000 € dotierte Preis der zweiten Kategorie richtet sich an studentische Initiativen, die maßgeblich zur Verbesserung des Lernerfolgs der Studierenden beitragen. Frage 3. Zu welchen Ergebnissen ist der Gutachterrat Digitalisierung bisher gekommen? Der Gutachterrat Digitalisierung wird nach der konstituierenden Sitzung des Steuergremiums zusammengesetzt. Als Grundlage für seine Arbeit wird die in der Antwort zu Frage 1 erläuterte Bestandserhebung durchgeführt. Frage 4. Wie unterstützt die Landesregierung den Aufbau einer gemeinsamen Online-Plattform für die digitalen Inhalte von Hochschulen? Auf technischer Ebene wird der Aufbau einer datenschutzkonformen Cloud-Speicherlösung ("HessenBox") als hochschulübergreifendes Projekt gefördert. Darüber werden alle Angehörigen der hessischen Hochschulen im Rahmen ihrer Befugnisse Zugang zu standortunabhängiger Speicherkapazität haben und insbesondere auch digitale und multimediale Lehrinhalte austauschen können. Darüber hinaus planen die hessischen Hochschulen derzeit die Einrichtung eines hochschulübergreifenden Identity-Managements, das den örtlich unabhängigen Zugang zu digitalen Lehrinhalten über den einzelnen Hochschulstandort hinaus komfortabel macht und es erlaubt , eine Lehrmediothek standortunabhängig einzurichten. Für inhaltliche und strukturelle Maßnahmen zur Förderung von Blended Learning sind in diesem Jahr 2 Mio. € aus Mitteln des Hochschulpaktes 2020 vorgesehen. Frage 5. Welche Maßnahmen führt die Landesregierung durch, um das Urheberrecht für bildende Plattformen wissenschaftsfreundlich zu gestalten und um den Hochschulen bei ihren Bemühungen zu "Blended Learning" entgegenzukommen? Das Urheberrecht ist bundesgesetzlich geregelt im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, UrhG) und in weiteren Rechtsvorschriften. Insofern kann die Landesregierung nur von ihren Befugnissen über die Mitwirkung im Bundesrat Gebrauch machen. Die Bundesregierung hatte mit Datum vom 20.04.2017 dem Bundesrat ihren "Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz - UrhWissG)" zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes vorgelegt (Bundesrat-Drucksache 312/17). Darin soll unter anderem der bisherige § 52a UrhG neu gestaltet werden und den Hochschulen flexibleren Zugang zu urheberrechtlich geschützter Literatur einräumen. Insbesondere soll die Möglichkeit einer pauschalen Abrechnung urheberrechtlicher Vergütungen für Digitalisierungen im Bereich der Hochschullehre eingeräumt werden. Damit werden für Hochschulen wesentliche Hindernisse in der bisherigen Ausgestaltung des Urheberrechts beim Betrieb von Blended- Learning-Plattformen beseitigt. Hessen hat sich wissenschaftsfreundlich positioniert. Das weitere Gesetzgebungsverfahren bleibt jedoch abzuwarten. Wiesbaden, 24. Juni 2017 Boris Rhein