Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 18.05.2017 betreffend Verkehrssituation an der Bundesstraße 254 in der Ortsdurchfahrt Felsberg-Niedervorschütz und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: In den letzten Jahren ist es zu Mehrbelastungen durch den Schwerlastverkehr in der Ortsdurchfahrt Felsberg- Niedervorschütz gekommen. Dies wird zwar von der Hessischen Landesregierung immer wieder bestritten, von den Einwohnern jedoch bestätigt. In der Beantwortung der Kleinen Anfrage, Drucksache 19/3153, hat die Hessische Landesregierung mitgeteilt, dass sie eine verkehrsbehördliche Anordnung zur Geschwindigkeitsbeschränkung von Lkw und Pkw in den Nachtstunden von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr prüfen will. In einer erneuten Kleinen Anfrage, Drucksache 19/4042, vom 14. Dezember 2016 teilt die Hessische Landesregierung mit, dass die Zahlen der Verkehrszählung 2015 noch nicht vorliegen. Mit einer Veröffentlichung der Zahlen sei Anfang 2017 zu rechnen. Sodann sollte eine Lärmberechnung beauftragt werden. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Liegen die Zahlen der Straßenverkehrszählung 2015 der Hessischen Landesregierung nunmehr vor? Am 31.01.2017 hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) die auf Bundesautobahnen bezogenen Daten der Straßenverkehrszählung 2015 veröffentlicht. Diese Daten liegen der Landesregierung seit diesem Zeitpunkt vor. Für Bundesstraßen hat die BASt für neun Bundesländer ebenfalls Daten aus der Straßenverkehrszählung 2015 veröffentlicht. Das Land Hessen befindet sich nicht darunter. Frage 2. Falls nein, warum nicht? Die Veröffentlichung der noch ausstehenden Daten aus der Straßenverkehrszählung 2015 verzögert sich seitens der BASt aufgrund interner, vom Land Hessen nicht zu beeinflussender Schwierigkeiten bei der Hochrechnung und statistischen Absicherung der erhobenen Rohdaten. Das Land Hessen steht mit der BASt diesbezüglich in engem Kontakt und wirkt auf eine zeitnahe Veröffentlichung der ausstehenden Verkehrsdaten hin. Frage 3. Welche Erkenntnisse zieht die Hessische Landesregierung aus dem vorhandenen Zahlenmaterial? Sobald die Zahlen der Straßenverkehrszählung 2015 vorliegen, wird eine Lärmberechnung beauftragt werden. Diese Lärmberechnung ist die Grundlage für die Entscheidung über weitergehende Verkehrsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen. Frage 4. Welche konkreten Maßnahmen will die Hessische Landesregierung hieraus ableiten, damit die Belastungen, die sich durch den zunehmenden Schwerlastverkehr in der Ortsdurchfahrt Felsberg- Niedervorschütz der B 254 ergeben, verringert werden? Wenn bei den Lärmberechnungen eine erhöhte Lärmbelastung festgestellt wird, können Lärmsanierungsmaßnahmen oder verkehrsbehördliche Maßnahmen in Erwägung gezogen werden. Darüber hinaus wird auf die Drucksache 19/3153 verwiesen. Wiesbaden, 16. Juni 2017 Tarek Al-Wazir Eingegangen am 26. Juni 2017 · Bearbeitet am 28. Juni 2017 · Ausgegeben am 30. Juni 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4913 26. 06. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG