Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 24. Mai 2017 betreffend "Bürgerasyl" und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: Wie verschiedene Medien berichten (bspw. "Frankfurter Rundschau" vom 5. Mai 2017 "Bürgerasyl als letztes Mittel‘") bilden sich auch in Hessen Initiativen, die sich zum Ziel gesetzt haben, unmittelbar von der Abschiebung nach Afghanistan bedrohte Menschen unterzubringen und ggf. hierdurch auch dem staatlichen Zugriff zu entziehen. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Gruppierungen, Vereine bzw. Einzelpersonen sind der Landesregierung in Hessen bekannt , die sich unter dem Begriff "Bürgerasyl" an Aufrufen und Aktionen beteiligen? Hessenweit ist den Ausländerbehörden lediglich eine Gruppierung namens "Solidarität grenzenlos MTK" bekannt, die sich zum Thema "Bürgerasyl" öffentlich positioniert. Sie wurde im Main-Taunus-Kreis gegründet und postete am 06.05.2017 auf Facebook, dass ihre Mitglieder "von Abschiebungen bedrohten Flüchtlingen aus Afghanistan Bürgerasyl gewähren" werden. Weiterhin heißt es dort: "…wir werden Platz machen in unseren Wohnungen und notfalls die Menschen verstecken, die in Krieg und Verfolgung zurückgeschickt werden…". Dem Internet und der Presse ist jedoch zu entnehmen, dass auch andernorts in Hessen öffentlich angekündigt wird, "…notfalls… zu einem Bürgerasyl nach dem Vorbild in Stuttgart"1 aufzurufen - so etwa in Hanau. Dort hat sich eine Initiative namens "Bürgerasyl Hanau" gebildet.2 Frage 2. Welche Aktivitäten haben diese Initiativen zur Gewährung eines sogenannten "Bürgerasyls" bislang entfaltet? Die Gruppe "Solidarität grenzenlos MTK" spricht sich insbesondere gegen Rückkehrberatungen aus und nimmt aktiv teil an Demonstrationen gegen Abschiebungen. Konkrete Aktivitäten dieser Gruppe zur Durchführung eines "Bürgerasyls" sind bisher jedoch nicht bekannt. Die Initiatoren von "Bürgerasyl Hanau" schreiben in ihrem Internetauftritt: "Wir werden mit Bürgerasyl afghanische Flüchtlinge schützen, die von Abschiebung bedroht sind!"3 Unter dem Reiter "Termine" finden sich zwischenzeitlich veraltete Ankündigungen. Ankündigungen für zukünftige Aktivitäten finden sich hier nicht. Frage 3. Wie bewertet die Landesregierung Aufrufe zur Gewährung von sogenanntem Bürgerasyl und hiermit im Zusammenhang stehende bzw. angekündigte Aktionen wie etwa das Verstecken von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen, um diese rechtsstaatlichen Maßnahmen, bspw. der zwangsweisen Durchsetzung der Ausreisepflicht, zu entziehen? Vollziehbar ausreisepflichtige Personen, die sich ohne Duldung in Deutschland aufhalten, machen sich strafbar gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG. Bürger, die diese Personen "ver- ___________________________________ 1 Quelle: http://buergerasyl-hanau.info/; aufgerufen am 12.06.2017, 07:50 Uhr 2 Quelle: http://www.internationales-zentrum-friedberg.de/wp-content/uploads/2017/05/ Fl%C3%BCchtlinge-in- Hessen_-B%C3%BCrgerasyl-als-letztes-Mittel-_-Frankfurter-Rundschau.pdf; aufgerufen am 12.06.2017, 07:55 Uhr 3 Quelle: http://buergerasyl-hanau.info/; aufgerufen am 12.06.2017, 07:50 Uhr Eingegangen am 2. August 2017 · Bearbeitet am 3. August 2017 · Ausgegeben am 4. August 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4933 02. 08. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4933 stecken", ihnen demnach Unterkunft und Nahrung gewähren, machen sich einer Beihilfe gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, § 27 StGB strafbar. Personen, die dazu aufrufen, solche Straftaten zu begehen, können sich wiederum wegen Anstiftung bzw. wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten strafbar machen. Frage 4. Hat die Landesregierung gegenüber Unterstützern des so genannten "Bürgerasyls" bereits präventive Maßnahmen ergriffen (bspw. Ansprache), um auf potenziell strafbares Verhalten hinzuweisen und diesem hierdurch vorzubeugen? Ausweislich ihrer öffentlichen Äußerungen sind die Akteure über die strafrechtliche Relevanz ihres Verhaltens im Bilde, so dass hier kein akuter Aufklärungsbedarf gesehen wird. Darüber hinaus handelt es sich um Einzelfälle. Frage 5. Gab es bereits Fälle, in denen im Rahmen eines so genannten "Bürgerasyls" vollziehbar ausreisepflichtige Personen dem Zugriff der Behörden entzogen worden sind und damit bspw. die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht verhindert wurde? Falls ja, bitte Darstellung der Fälle und der staatlicherseits dagegen ergriffenen Maßnahmen. Falls nein: Wie gedenkt die Landesregierung damit umzugehen, wenn dieser Fall eintritt? Solche Fälle sind bisher nicht bekannt. Die hessischen Behörden werden in solchen Fällen jedoch entsprechend ihres gesetzlichen Auftrags bestehende Ausreisepflichten vollziehen. Wiesbaden, 21. Juli 2017 Peter Beuth