Kleine Anfrage des Abg. Hahn (FDP) vom 24.05.2017 betreffend Verhältnis Bundesmittel zu Landesmittel und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Die Landesregierung hat in mehreren Pressekonferenzen Investitionsmaßnahmen und andere Programme vorgestellt , die in den kommenden Jahren durchgeführt werden sollen. Dabei fällt auf, dass sehr viele davon nahezu ohne Landesgeld stattfinden. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Die Finanzierung von Investitionsmaßnahmen und anderen Förderprogrammen ist im Kontext der gesetzlich festgelegten Zuständigkeiten sowie der Entwicklung der Bund-Länder- Finanzbeziehungen zu sehen. So ist die Finanzierung des Baus von Bundesautobahnen und Eisenbahnstrecken Aufgabe des Bundes. Regionalisierungsmittel erhält das Land vom Bund, weil die Zuständigkeit für die Bedienung des regionalen Schienenverkehrs auf die Länder übergegangen ist. Ab 2020 werden Förderprogramme des Bundes allerdings im Rahmen der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zum Teil durch höhere allgemeine Zuweisungen ersetzt und damit dann zu Landesmitteln. Die Planung und Umsetzung vieler Investitionen und Programme, die durch Bundesmittel finanziert werden, obliegt dem Land Hessen (zum Teil in Auftragsverwaltung). Dabei konnten zuletzt viele Projekte und Programme erfolgreich initiiert werden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister der Finanzen und der Hessischen Ministerin für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz wie folgt: Frage 1. Wie hoch ist der Bundes-, Landes- bzw. Kommunalanteil an der Gesamtsumme der bereitgestellten Mittel im KIP II? Von der Gesamtsumme der bereitgestellten Mittel im KIP II in Höhe von 513.380.500 € beträgt der Bundesanteil 329.976.500 €, der Kommunalanteil 128.353.250 € und der Landesanteil 55.050.750 €. Zudem trägt das Land noch die kompletten anfallenden Zinsen für Projekte im Rahmen des Bundesprogramms. Im Rahmen des Landesprogramms trägt das Land die Zinsen für die ersten zehn Jahre der Darlehenslaufzeit, ab dem elften Jahr zahlt es eine Zinsdiensthilfe von bis zu einem Prozentpunkt (begrenzt auf den tatsächlichen Zinssatz). Frage 2. Wie viel Bundesmittel hat die Landesregierung seit 2009 bis einschließlich 2017 jährlich in den Erhalt sowie den Aus-, Um- und Neubau von Bundesautobahnen und Bundesstraßen abgerufen? Die Gesamtsumme für den Aus-, Um- und Neubau von Bundesautobahnen und Bundesstraßen setzt sich aus Mitteln der Verkehrsprojekte Deutscher Einheit, Bedarfsplanmitteln, Um- und Ausbaumitteln sowie Erhaltungsmitteln zusammen. Die einzelnen verausgabten Summen sind für die Jahre 2009 bis 2016 in der Anlage dargestellt. Für das Jahr 2017 wurde der aktuelle Planansatz aufgeführt. Frage 3. Wie hoch ist der Landesanteil bei den angekündigten zwölf Schienenprojekten, die bis 2030 umgesetzt werden sollen? Von den zwölf Schienenprojekten werden sieben auf Basis des Bundesschienenwegeausbaugesetzes und eines auf Basis der zwischen Bund und der Deutschen Bahn AG geschlossenen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung finanziert (Gesamtumfang ca. 10 Mrd. €). Eingegangen am 17. Juli 2017 · Bearbeitet am 18. Juli 2017 · Ausgegeben am 21. Juli 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4937 17. 07. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4937 Vier Projekte werden auf Basis des Bundes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) finanziert. Der Gesamtumfang dieser Projekte beträgt ca. 2 Mrd. €. Der im Rahmen dieses Finanzierungsprogramms angesetzte Landesanteil beträgt ca. 600 Mio. €. Frage 4. Welche Programme zur Städtebauförderung gibt es und wie hoch ist jeweils der Anteil an Landesmitteln in den einzelnen Programmen? Die nachfolgende Übersicht legt dar, welche Städtebauförderungsprogramme es in Hessen gibt und wie hoch der Anteil an Landesmitteln ist. Programme der Städtebauförderung in Hessen Programmvolumen 2017 (Bund u. Land) Landesmittel 2017 Bundesmittel 2017 Soziale Stadt 28.300.000 14.150.000 14.150.000 Stadtumbau in Hessen 25.128.000 12.564.000 12.564.000 Städtebaulicher Denkmalschutz 4.540.000 2.270.000 2.270.000 Aktive Kernbereiche in Hessen 9.912.000 4.956.000 4.956.000 Investitionspakt "Soziale Integration im Quartier" 17.874.000 2.979.000 14.895.000 Zukunft Stadtgrün 7.448.000 3.724.000 3.724.000 Summe 93.202.000 40.643.000 52.559.000 Die Programme der Städtebauförderung folgen dem Grundsatz der Drittelfinanzierung, wonach Gesamtmaßnahmen durchschnittlich zu einem Drittel von Bund, Land und Kommunen finanziert werden. Der Zuschuss an die Kommunen wird also hälftig von Bund und Land getragen. Das Programm Investitionspakt "Soziale Integration im Quartier" weicht nach Vorgabe der entsprechenden Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung hiervon ab. Maßnahmen des Investitionspakts werden zu 75 % vom Bund, zu 15 % vom Land und zu 10 % von der begünstigten Kommune finanziert. Das Städtebauförderungsprogramm "Kleinere Städte und Gemeindenüberörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke" wird in Hessen nicht umgesetzt. Frage 5. Wie hoch ist der Anteil an Landesmitteln in der Finanzierung des ÖPNV in Hessen? In der Finanzierungsperiode 2017-2021 erhalten die Verkehrsverbünde RMV, NVV und VRN insgesamt ca. 3,97 Mrd. €. Dabei beträgt der Anteil an Landesmitteln ca. 20 % (18 % kommunaler Finanzausgleich, 2 % allgemeine Landesmittel). Aus den Regionalisierungsmitteln, die das Land vom Bund wegen der im Zuge der Bahnreform umgesetzten Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs erhält, werden ca. 80 % der Summe finanziert. Frage 6. Wie hoch ist der Anteil an Landesmitteln bei den Programmen zum Wohnungsbau, die die Landesregierung durchführt? Im Jahr 2016 wurden für die Wohnraumförderung Mittel aus folgenden Quellen bereitgestellt: Sondervermögen "Wohnungswesen und Zukunftsinvestitionen": ................... 127,0 Mio. € Kommunalinvestitionsprogramm, Teil Wohnen: ........................................ 76,7 Mio. € (rechnerische Aufteilung auf drei Jahre) Kompensationsmittel: ........................................................................ 59,5 Mio. € Im Jahr 2017 erhöhen sich die Kompensationsmittel auf 96,6 Mio. €. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4937 3 Die Mittel aus dem Sondervermögen und dem Kommunalinvestitionsprogramm, Teil Wohnen, sind dem Land zuzurechnen. Die Kompensationsmittel erhalten die Länder vom Bund als Ausgleich für die im Rahmen der Föderalismusreform übernommenen zusätzlichen Aufgaben im Bereich des sozialen Wohnungsbaus. Wiesbaden, 6. Juli 2017 Tarek Al-Wazir Anlage Kleine Anfrage 19/4937 Anlage zu Frage 2 Verausgabte Bundesmittel für den Um-, Aus und Neubau von Bundesautobahnen und Bundesstraßen in den Jahren 2009 bis 2016, inclusive dem „Planansatz“ für das Jahr 2017 Jahr Verkehrsprojekte Deutscher Einheit Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen Um- und Ausbau Erhaltung Gesamt (Mio. €) 2009 13,8 105,2 25,8 325,6 470,4 2010 24,5 108,3 34,8 271,5 439,1 2011 51,0 82,0 26,1 242,7 401,8 2012 47,7 77,2 38,4 411,6 574,9 2013 94,8 94,0 32,3 346,2 567,3 2014 133,7 93,0 39,5 308,9 575,1 2015 140,8 73,4 24,8 433,7 672,7 2016 145,9 75,1 20,4 381,6 623,0 2017 (Planansatz) 107,0 103,0 18,0 380,0 608,0