Kleine Anfrage der Abg. Faulhaber (DIE LINKE) vom 29.05.2017 betreffend Elfenbeinhandel in Hessen I und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viel Elfenbein von Elefanten (roh und verarbeitet) lagert aktuell noch in Hessen aufgegliedert in kommerziell genutztem Privatbesitz und in staatlichem Besitz (z.B. aus Beschlagnahmen)? Zu Privatbesitz liegen keine Daten zu Elfenbeinmengen vor, für den Besitz von Altware besteht keine gesetzliche Meldepflicht. Im Regierungsbezirk Kassel sind gewerbliche Lagerbestände im Umfang von fünf ganzen Stoßzähnen (18 kg), ca. 11 kg geschnittener Rohware, Verschnittreste (40 kg) sowie 5 kg Sägemehl bekannt. Im Regierungspräsidium Kassel lagert beschlagnahmtes Elfenbein im Umfang von einem Rohzahn (17 kg) und ca. 2 kg Kleinteilen. Im Regierungsbezirk Gießen liegen zu kommerziell genutztem Privatbesitz keine Erhebungen vor. Im staatlichen Besitz befinden sich drei Stoßzähne (ca. 20 kg), ein geschnitzter Stoßzahn (ca. 1,5 kg) sowie 57 Kleinstteile (Ringe, Figuren etc.). Im Regierungsbezirk Darmstadt liegen keine Gesamtaufstellungen vor, da diese Daten nicht zentral erfasst werden. Zur Beantwortung der Frage müsste eine manuelle Auswertung aller einzelnen Akten erfolgen. Es besteht keine gesetzliche Meldepflicht oder Gesamterfassungspflicht . Es wird daher nur der Bestand der einzelnen Betriebe oder Privatpersonen im jeweiligen Fall und im Rahmen der dabei anfallenden Vorgänge und Prüfungen erfasst. Frage 2. Wie viel Elfenbein wurde in Hessen seit 2007 bis heute beschlagnahmt (bitte nach Jahren und mit Ortsangabe aufschlüsseln)? Im Regierungsbezirk Kassel erfolgte zwischen 2007 und 2015 keine Beschlagnahme von Elfenbeinmaterial . In 2016 erfolgte eine Einziehung einer Schnitzerei mit einem Gewicht von ca. 500 g. Im Regierungsbezirk Gießen wurde 2007 ein Stoßzahn (13,5 kg) in Brechen beschlagnahmt. 2015 wurden in Limburg zwei Stoßzähne (ca. 4 kg) beschlagnahmt. Im Regierungsbezirk Darmstadt existieren mangels gesetzlicher Pflicht und eingeschränkter praktischer Relevanz keine gesammelten Zahlen. Es lässt sich jedoch generell sagen, dass seit vielen Jahren keine großen Mengen von Elfenbein beschlagnahmt werden. Insbesondere sind Beschlagnahmen bei den beim Regierungspräsidium registrierten und von diesem überwachten deutschen Händlern bzw. Betrieben selten. Teilweise kommt es zu anlassbezogenen Beschlagnahmen , z.B. nach Kontrollen von Verkaufsangeboten auf Internet-Verkaufsplattformen oder bei Fundstücken im Rahmen von Hausdurchsuchungen. Dies betrifft jedoch regelmäßig keine großen Mengen oder Bestände. Bekannt sind darüber hinaus Beschlagnahmen kleinerer Elfenbeinprodukte im Rahmen der Einfuhr, insbesondere bei Touristen. Frage 3. Wie viel Elfenbein von Mammuts (roh und verarbeitet) befindet sich in Hessen in kommerziell genutztem Privatbesitz und wie hat sich dessen bestand seit 2007 verändert? Der Besitz und Handel von Mammut-Elfenbein fällt nicht unter die geltenden Artenschutzbestimmungen und wird somit im Rahmen des Artenschutzvollzugs nicht überwacht. Entsprechende Daten liegen nicht vor. Eingegangen am 17. Juli 2017 · Bearbeitet am 18. Juli 2017 · Ausgegeben am 21. Juli 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4944 18. 07. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4944 Frage 4. Wie haben sich die Lagerbestände von Elefanten-Elfenbein in kommerziell genutztem Privatbesitz in Hessen von 1990 bis heute entwickelt und worauf werden Ab- oder Zunahmen des Lagerbestandes zurückgeführt ( Bitte aufschlüsseln nach Zu- und Abgängen pro Jahr, getrennt nach Rohelfenbein und verarbeitetem Elfenbein, getrennt nach Zielland bei Abgängen und Herkunftsland bei Zugängen und Angaben zu Quellen woher das Elfenbein stammt, d.h. handelt es sich um Vorerwerb oder "antikes" Elfenbein etc.)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Importe nach Deutschland werden vom zuständigen Bundesamt für Naturschutz erfasst. Auf Ebene der Bundesländer werden Handelsbewegungen nicht systematisch erfasst. Altelfenbein wird z.B. oft erst durch Erbschaftsfälle bekannt, wenn Erben eine Vermarktungsgenehmigung beantragen. Eine genaue Zuordnung dieser Altbestände zu Herkunftsländern ist oft nicht mehr möglich, lediglich eine Unterscheidung nach Elfenbein aus Indien oder Afrika ist größtenteils möglich. Das Regierungspräsidium Darmstadt beobachtet, dass das potenzielle Angebot aus Lagerbeständen die Marktnachfrage deutlich übersteigt. Die Veränderungen der Lagerbestände durch innergemeinschaftlichen Handel sind insgesamt gering. Als herausragende Beispiele für eher besondere Fälle können der Verkauf von 9 Stoßzähnen im Jahr 2016 durch das Elfenbeinmuseum in Erbach nach Bayern (im Rahmen einer Teilauflösung des Museumsbestandes) sowie die Auflösung eines Lagerbestandes von 28 Stoßzähnen im Rahmen eines Erbfalles genannt werden. Für den Zeitraum vor 2014 wird auf die Antworten zu Fragen 5 und 7 verwiesen. Frage 5. Wie erklärt sich die deutliche Abnahme des Lagerbestandes in der traditionellen Elfenbeinschnitzkunst im Odenwaldkreis von 13,5 Tonnen (2007) auf 2,3 Tonnen (2014)? Im Jahr 2014 wurden die Lagerbestände bei den gewerblichen Verwertern durch das Regierungspräsidium Darmstadt in seinem Zuständigkeitsbereich Südhessen mittels einer summarischen Erhebung in einer Größenordnung von ca. 2,2 t Rohelfenbein sowie ca. 1,2 t an bearbeitetem Elfenbein erfasst. Der ganz überwiegende Teil dieser Bestände stammte dabei aus dem Odenwaldkreis. Die deutliche Reduzierung des Bestandes an Elfenbein seit dem Jahr 2007 resultiert aus der endgültigen Auflösung legaler (Alt-)Bestände aufgrund der immer weiter zurückgehenden deutschen Marktnachfrage. Oft handelt es sich in solchen Fällen auch um Bestände aus Erbschaften oder Betriebsstillegungen. In solchen Fällen bestehen die Lagerbestände teilweise ungenutzt als reiner Privatbesitz fort, werden dann jedoch nicht mehr als gewerblicher Lagerbestand erfasst. Ein wesentlicher Teil der Bestandsabnahme begründet sich jedoch auch durch einige ausgeführte Großverkäufe innerhalb der europäischen Gemeinschaft und durch viele kleine Aufkäufe durch insbesondere ein Unternehmen aus den Niederlanden. Frage 6. Inwieweit deckt sich diese Abnahme mit ausgestellten Handelsgenehmigungen? Im Hinblick auf die Zuständigkeit nur für die Überwachung der innergemeinschaftlichen Vermarktung kann die Hessische Landesregierung die Zahlen nicht vollumfänglich bzw. in ihrer Gesamtheit beurteilen. Soweit die hessischen Regierungspräsidien für die Erteilung der Vermarktungsgenehmigungen und Überwachung zuständig sind, ergeben sich jedoch in aller Regel keine Abweichungen zwischen Beständen und vermarkteten Kontingenten bei den betreffenden Personen bzw. Einrichtungen. Frage 7. Wohin wurde der Bestand von über 11 Tonnen Elfenbein abgegeben (Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Menge, Zielort/Bundesland und Datum)? Über die entsprechenden Daten besteht keine gesammelte Aufstellung. Für eine derartige Auskunft bedürfte es daher einer Überprüfung jedes Einzelfalls sämtlicher in Betracht kommender Akten der betreffenden Jahre. Es erfolgten jedoch mehrere Großverkäufe an innergemeinschaftliche Länder wie Italien und Tschechien. Frage 8. Zu wie viel Prozent handelte es sich bei den Käufern um kommerzielle Unternehmen oder Privatkäufer ? Bei der deutschen bzw. innergemeinschaftlichen Vermarktung handelt es sich bei den Käufern von Rohelfenbein fast ausschließlich um Händler. Schnitzereien, Schmuck und ähnliche Produkte werden überwiegend von Privatkäufern erworben. Eine genaue Statistik liegt nicht vor. Frage 9. Welche Preise wurden für das zwischen 2007 und heute verkauftes Elfenbein erzielt? Die Erfassung von Verkaufspreisen ist nicht Teil des gesetzlichen Artenschutzvollzugs durch die Regierungspräsidien. Fundierte Aufstellungen hierzu liegen daher nicht vor. Zurzeit wird von einem durchschnittlichen Marktwert für Rohelfenbein - je nach Qualität - zwischen 120 und 200 € Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4944 3 pro Kilo ausgegangen. Der im Jahr 2007 angenommene Durchschnittswert lag niedriger und hat sich seitdem erhöht. Zwar ist die innergemeinschaftliche und deutsche Nachfrage insgesamt seit vielen Jahren rückläufig. Jedoch kann vermutlich aufgrund der Nachfrage aus Drittländern auf dem Markt ein aktuell höherer Durchschnittspreis als im Jahr 2007 erzielt werden. Frage 10. Welche Behörden sind für die Kontrolle des Elfenbein verarbeitenden und -handelnden Gewerbes in Hessen zuständig? Die zuständige Behörde für die Kontrolle des Handels mit Elfenbein ist in Hessen die obere Naturschutzbehörde bei den Regierungspräsidien. Zoll- und Polizeibehörden unterstützen im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeiten und Zuständigkeiten die Artenschutzbehörden. Davon abzugrenzen ist die außerhalb des Artenschutzes liegende Überwachung der Betriebe, wie etwa durch die Gewerbeaufsicht oder die Finanzbehörden, die Gewerbeausübung, Handel und Buchführung im Hinblick auf ihren jeweiligen Aufgabenbereich überwachen. Wiesbaden, 7. Juli 2017 Priska Hinz