Kleine Anfrage der Abg. Faulhaber (DIE LINKE) vom 29.05.2017 betreffend Elfenbeinhandel in Hessen III und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Minister für Wissenschaft und Kunst wie folgt: Frage 1. Wie hat sich das Elfenbein-Gewerbe in Hessen und die hiermit in Zusammenhang stehenden Arbeitsplätze seit 1990 entwickelt (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Hierzu liegen für Hessen keine Detailkenntnisse vor. Die Bundesregierung geht auf Grund von Fachveröffentlichungen davon aus, dass sich die Anzahl der Elfenbeinschnitzer in Deutschland um zwei Drittel verringert hat, nachdem 1989 die kommerzielle Einfuhr von Elfenbein des Afrikanischen Elefanten verboten wurde (Deutscher Bundestag Drucks. 18/10738). Frage 2. Welcher Umsatz wurde in den letzten zehn Jahren in Hessen durch die Verarbeitung sowie den Verkauf von Elfenbein erzielt (bitte nach Jahren aufschlüsseln 2007 bis 2017)? Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Die Umsätze/Verkaufspreise sind nicht Teil der artenschutzrechtlichen Überwachung - auch nicht der artenschutzrechtlichen Buchführungspflicht der Gewerbetreibenden - und werden daher nicht erfasst. Frage 3. Welche öffentlichen Einrichtungen gibt es in Hessen, die sich mit der Verarbeitung oder Ausstellung von Elfenbein beschäftigen? In Michelstadt (Odw.) befindet sich die Berufsfachschule für das Holz und Elfenbein verarbeitende Handwerk. Im Elfenbeinmuseum im Schloss Erbach (Odw.) werden ausnahmslos historische Ausstellungsstücke ausgestellt, die die Geschichte der Elfenbeinschnitzerei dokumentieren. In weiteren hessischen Museen findet sich Elfenbein in Verzierungen von Buchdeckeln, Reliquiaren , Schnitzobjekten, Kruzifixen etc., die ab dem 7. Jahrhundert entstanden sind. Frage 4. Weshalb gibt es in Hessen heute noch öffentlich finanzierte Ausbildungsplätze für die Elfenbeinschnitzerei ? Gibt es angesichts des seit 1990 bestehenden internationalen Handelsverbotes und Forderungen nach einem Verbot des Binnenmarktes Überlegungen, die Ausbildung zum Elfenbeinschnitzer in einer öffentlichen Fachschule des Odenwaldkreises zu beenden - bzw. ausschließlich anderes Material zu verwenden und den Ausbildungsberuf entsprechend umzubenennen? Elfenbein galt in vielen Kulturen der Welt als sehr kostbarer und edler Werkstoff, filigrane Ausstellungsstücke zierten einst die Kunstkammern der Herrschenden und zählen heute zu den Glanzstücken der Museen Europas. Graf Franz I. schuf mit der Einführung der Elfenbeinschnitzerei in Erbach eine zusätzliche neue Erwerbsmöglichkeit, die den Familien in der von Armut gekennzeichneten Odenwälder Kleinstadt die Sicherung ihres Lebensunterhaltes ermöglichte. In der Elfenbeinschnitzerwerkstatt des Museums sowie in der Fachschule des Odenwaldkreises wird heute ausschließlich 30.000 Jahre altes Mammutbein bzw. andere Ersatzstoffe verarbeitet, die nicht unter den Artenschutz fallen. Der Name des Ausbildungsberufes ist aus traditionellen Gründen beibehalten worden. Die Hessische Landesregierung sieht derzeit keinen Anlass, dies zu ändern. Wiesbaden, 8. Juli 2017 Priska Hinz Eingegangen am 17. Juli 2017 · Bearbeitet am 18. Juli 2017 · Ausgegeben am 21. Juli 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4946 18. 07. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG