Kleine Anfrage des Abg. Eckert (SPD) vom 12. Juni 2014 betreffend Verlagerung des Arbeitsgerichts von Limburg an der Lahn nach Wiesbaden und Antwort der Ministerin der Justiz Vorbemerkung des Fragestellers: Am 31. Dezember 2011 ist das Arbeitsgericht Limburg durch die Entscheidung der damaligen Landesregierung von Limburg an der Lahn geschlossen worden. Die Zuständigkeit für alle dort anhängigen und abgeschlossenen Verfahren sowie für alle neu einzuleitenden Verfahren liegt seit dem 1. Januar 2012 bei dem Arbeitsgericht Wiesbaden. Die Schließung des Arbeitsgerichts Limburg hat zu anhaltenden Protesten, unter anderem von Vertretern der Wirtschaft und der Gewerkschaften, geführt. Vorbemerkung der Ministerin der Justiz: In Anbetracht der früheren kleinteiligen Struktur der Arbeitsgerichtsbarkeit (fünf Standorte mit weniger als 3,5 Richterstellen) regte der Hessische Rechnungshof bereits im Jahr 2005 an, die Struktur der Arbeitsgerichte zu überdenken. Diesbezüglich sprach er die Empfehlung aus, größere Arbeitsgerichte durch die Angliederung von kleineren Arbeitsgerichten zu stärken und die Anzahl der Arbeitsgerichte von zwölf auf sieben zu reduzieren. Nach Auffassung des Rechnungshofes wäre durch die Verlegung dieser Standorte weiterhin eine angemessene flächendeckende Versorgung der Rechtsuchenden gewährleistet. Eine interne Arbeitsgruppe des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts sowie des Bezirksrichterrates und des Bezirkspersonalrates bei dem Hessischen Landesarbeitsgericht hatte sich dieser Auffassung angeschlossen und einen konkreten Konzentrationsvorschlag erarbeitet. Es wurde in der Folge am 11. Juni 2010 mit dem Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa ein Kontrakt geschlossen, der die Reduzierung um fünf Arbeitsgerichte vorsah. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Verfahren mit Beteiligung von Arbeitnehmern, Unternehmern oder Gewerkschaftern aus dem Bereich Limburg-Weilburg wurden seit der Schließung des Arbeitsgerichts Limburg vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden verhandelt? Bei dem Arbeitsgericht Wiesbaden sind im Geschäftsjahr 2012 ca. 639 und im Geschäftsjahr 2013 ca. 585 Klageverfahren (CA-Verfahren) eingegangen, bei denen der Beklagte seinen Sitz oder seine Anschrift innerhalb des Limburger Bezirks hatte. Die Anzahl der Verfahren, die von diesen Verfahren vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden verhandelt wurden, liegen nicht vor und können aus den Fachverfahren nicht ausgewertet werden. In den vorliegenden Daten sind keine Verfahren enthalten, die zum 31. Dezember 2011 beim Arbeitsgericht Limburg noch anhängig waren (Altbestände) oder Verfahren, bei denen die beklagte Partei ihren Sitz oder ihre Anschrift außerhalb des Limburger Bezirks hatte. Frage 2. Wie hoch ist die Summe der gewährten Fahrtkosten-Entschädigung, getrennt aufgelistet nach Haushaltsjahren, die an die Verfahrensbeteiligten vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden aus dem ehemaligen Zuständigkeitsbereich des Arbeitsgerichts Limburg seit dessen Schließung gezahlt worden sind? Die erbetenen Informationen liegen nicht vor und können weder aus den Fachverfahren noch aus SAP-Rechnungswesen ausgewertet werden. Eingegangen am 4. August 2014 · Ausgegeben am 6. August 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/496 04. 08. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/496 Frage 3. Wie hoch war die Summe der gewährten Fahrtkosten-Entschädigung vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden in den letzten drei Jahren vor der Schließung des Arbeitsgerichts Limburg, getrennt aufgelistet nach Haushaltsjahr? Die erbetenen Informationen liegen nicht vor und können weder aus den Fachverfahren noch aus SAP-Rechnungswesen ausgewertet werden. Frage 4. Welche jährlichen Betriebskosten, ohne Personalkosten, entstehen seit der Schließung des Arbeitsgerichts Limburg am neuen Standort in Wiesbaden ggf. inkl. anteiliger Abschreibungsund Immobilienkosten? Jährliche Betriebskosten - ohne Personalkosten - des Arbeitsgerichts Limburg: Das Arbeitsgericht Limburg war bis zum Jahr 2010 im Gebäude Frankfurter Straße 9 untergebracht . Dort entstanden für das Arbeitsgericht Limburg zuletzt im Jahr 2010 jährliche Betriebskosten ohne Personalkosten in Höhe von 31.725 €. Im Zuge der Vorbereitung des Projektes "Konsolidierung und Kompensation" wurde das Arbeitsgericht Limburg im Jahr 2011 als Interimslösung vorübergehend in Räumlichkeiten des Land- und Amtsgerichts Limburg in der Walderdorffstraße 10 untergebracht. Da das Arbeitsgericht dort lediglich 5 Räume genutzt hatte, sind durch die vorübergehende Nutzung im Jahr 2011 lediglich Betriebskosten in Höhe von 9.150 € entstanden. Jährliche Betriebskosten - ohne Personalkosten - des Arbeitsgerichts Wiesbaden: Am Standort des Justizzentrums Wiesbaden entstanden bzw. entstehen bezogen auf das Arbeitsgericht Wiesbaden insgesamt (ab 2012 mit Zuständigkeit für die Verfahren aus dem Bereich Limburg-Weilburg) folgende anteilige Betriebskosten: Betriebskosten 2011 Betriebskosten 2012 Betriebskosten 2013 Betriebskosten 2014 250.220,58 € 234.348,36 € 216.609,62 € 217.740,90 Bei den Zahlen für die Jahre 2011 bis 2013 handelt es sich um Ist-Zahlen, für das Jahr 2014 sind die Planwerte des Hessischen Immobilienmanagements angegeben. Informationen über Abschreibungskosten liegen nicht vor und können weder aus den Fachverfahren noch aus SAP-Rechnungswesen ausgewertet werden. Frage 5. Wie beurteilt die Landesregierung das Verhältnis von Ökonomie und Ökologie der Schließung angesichts der Höhe gewährter Fahrtkosten-Entschädigungen nach dem Umzug und der Produktion von CO2-Emissionen durch nun notwendige Fahrten aus dem Bereich Limburg-Weilburg nach Wiesbaden? Zur Beantwortung wird zunächst auf die Antwort zur Frage 4 verwiesen. Durch die Schließung des Arbeitsgerichts Limburg konnten die im Gebäude Frankfurter Straße 9 entstanden jährlichen Betriebskosten ohne Personalkosten von zuletzt 31.725 € im Jahr 2010 eingespart werden. Die Betriebskosten des Arbeitsgerichts Wiesbaden im Justizzentrum Wiesbaden sind zudem seit Übernahme der Verfahren aus dem Bereich Limburg-Weilburg gesunken. So lagen die Betriebskosten ohne Personalkosten ohne die Zuständigkeit für den Bereich Limburg-Weilburg im Jahr 2011 noch bei 250.220,58 €. Nach der Übernahme der Zuständigkeit sind die Betriebskosten ohne Personalkosten nicht etwa gestiegen, sondern um über 30.000,00 € gesunken. Bezüglich der Einzelheiten wird auf die Tabelle in der Antwort zur Frage 4. Bezug genommen. Das Verhältnis Ökonomie und Ökologie der Schließung des Arbeitsgerichts Limburg ist allein durch diese Kosteneinsparung bzw. -senkung deutlich positiv zu bewerten. Frage 6. Erachtet die Landesregierung es vor diesem Hintergrund für sinnvoll, künftig wieder Prozess- tage des Arbeitsgerichts in Limburg einzurichten? Es ist derzeit nicht vorgesehen, künftig Prozesstage des Arbeitsgerichts in Limburg einzurichten . Wiesbaden, 22. Juli 2014 Eva Kühne-Hörmann