Kleine Anfrage des Abg. Rock (FDP) vom 01.06.2017 betreffend Cyber-Mobbing und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Fragestellers: Eine Auswertung der jüngsten PISA-Studie belegt, dass das Cyber-Mobbing unter Jugendlichen zugenommen hat und für die Betroffenen eine große Belastung darstellt. Vorbemerkung des Kultusministers: Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport und der Ministerin der Justiz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Hat das Thema Cyber-Mobbing seit der Beantwortung der Drs. 19/321 in Gesprächen zwischen der Landesregierung und Vertretern hessischer Schulen eine Rolle gespielt? Wenn ja, bitte näher ausführen und das Ergebnis der Gespräche darstellen. Ja, Cyber-Mobbing ist ein wichtiger Bestandteil der Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen des Hessischen Kultusministeriums für Lehrkräfte zum Jugendmedienschutz. In diesen werden Präventions- und Interventionsmöglichkeiten auch zum Cyber-Mobbing vermittelt. Schulen können darüber hinaus bei Bedarf Beratung zum Umgang mit Cyber-Mobbing erhalten. Frage 2. Wie viele Fälle von Cyber-Mobbing sind im Zeitraum 2014 bis heute an hessischen Schulen bekannt geworden? Es wird auf die Antwort zur Frage 1 der Drucksache 19/321 verwiesen. Frage 3. An wie vielen und an welchen Schulen gibt es inzwischen Jugendmedienschutzberater? Als Jugendmedienschutzberaterinnen und -berater, die die mehrtägige landesweite Fortbildungsmaßnahme durchlaufen haben, sind derzeit 184 Lehrkräfte an 156 Sekundar- oder Berufsschulen in ganz Hessen im Einsatz. Eine Qualifizierung für Grund- und Förderschulen beginnt im Schuljahr 2017/18. Darüber hinaus gibt es regionale Projekte, die ebenfalls Lehrkräfte für eine Beratungsfunktion im Bereich Jugendmedienschutz qualifizieren. Frage 4. Wie viele und welche Fortbildungen und Informationsveranstaltungen haben die Jugendmedienschutzberater , seit sie eingesetzt wurden, durchgeführt? Dazu gibt es keine Erhebung. Die Jugendmedienschutzberater gestalten ihre Arbeit nach Bedarf und aktuellen Ereignissen. Hierzu gehören die Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Elternabende und ggf. auch Fortbildungen für Lehrkräfte sowie die Organisation und Betreuung von Peer-to-Peer-Projekten. Frage 5. Wie viele Lehrkräfte haben die Möglichkeit genutzt, eine kostenlose Online-Fortbildung zum Jugendmedienschutz bei dem Virtuellen Zentrum für Lehrerbildung (VLZ) der Universität Marburg zu absolvieren? In den Jahren 2015 und 2016 war der VZL-Online-Kurs Bestandteil der landesweiten Fortbildungsreihe "Jugendmedienschutzberater an hessischen Schulen". Dem Hessischen Kultusministerium liegen darüber hinaus keine Zahlen zur Nutzung des Online-Angebots vor. Eingegangen am 7. August 2017 · Bearbeitet am 8. August 2017 · Ausgegeben am 11. August 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4966 07. 08. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4966 Frage 6. Wie viele Schülerinnen und Schüler von welchen Schulen wurden seit Beantwortung der Drs. 19/321 zu Multiplikatoren ausgebildet? Schülerinnen und Schüler stehen in der Regel maximal vier Jahre als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zur Verfügung. Ältere Schülerinnen und Schüler scheiden aus, neue werden eingearbeitet. Derzeit werden Peer-to-Peer-Projekte, wie das Angebot der Digitalen Helden und des regionalen Projekts der Medienscouts, an 96 Schulen mit ca. 186 betreuenden Lehrkräften und 970 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren durchgeführt. Frage 7. Welche Veränderungen wurden seit dem Jahr 2014 in der Lehreraus- und -fortbildung hinsichtlich des Themas Medienbildung und Cyber-Mobbing eingeführt? Medienbildung ist ein prioritärer Themenbereich im Konzept der landesweiten Fortbildungsund Beratungsmaßnahmen in Hessen. Entsprechende Angebote für Lehrkräfte werden regelmäßig weiterentwickelt und bedarfsgerecht angepasst. Auf Ebene der Staatlichen Schulämter arbeiten Beraterinnen und Berater (z.B. Schulentwicklungsberater, Unterrichtsentwicklungsberater, Fachberater Medienbildung) in einem multithematischen Team zusammen, um auf regionaler Ebene Schulen ein abgestimmtes und auf die jeweilige Bedarfslage der einzelnen Schule zugeschnittenes Beratungsangebot zu ermöglichen. Im Fokus der Beratungsmaßnahmen steht u.a. die Unterstützung der Schulen bei der Implementierung von schulischen Medienbildungskonzepten. In das Beratungsangebot vor Ort sind auch die kommunalen Medienzentren eingebunden. Durch die Hessische Lehrkräfteakademie wird eine Vielzahl von Fortbildungs- und Schulungsmöglichkeiten für die hessischen Lehrkräfte im Umgang mit und zum didaktischen Einsatz von digitalen Medien im Unterricht sowie zu Fragen des Jugendmedienschutzes, wie die landesweite Fortbildungsreihe "Jugendmedienschutzberater an Schulen", angeboten. Darüber hinaus arbeitet das Hessische Kultusministerium mit den Landesmedienanstalten Hessischer Rundfunk und Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien auf Basis von Kooperationsverträgen zusammen. Im Rahmen dieser Kooperationen werden medienpädagogische Fortbildungsangebote für Lehrkräfte und Unterrichtsprojekte finanziell durch das Hessische Kultusministerium unterstützt. Diese Angebote befassen sich u.a. mit dem Thema Cyber- Mobbing. Medienbildung ist ein wesentlicher Bestandteil der hessischen Lehrerausbildung. Im Rahmen des Vorbereitungsdienstes an den Studienseminaren lernen die zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer nicht nur die Einsatzmöglichkeiten digitaler Medien in verschiedenen unterrichtlichen Zusammenhängen kennen, sondern setzen sich auch mit kritischen Fragen der Digitalisierung unserer Gesellschaft auseinander. Aktuelle Planungen sehen eine verstärkte Integration fachdidaktischer Medieninhalte in die Fachmodule und die Aufnahme medienerzieherischer Elemente in die fächerübergreifenden Module der Lehrerausbildung vor. Das Thema Cyber-Mobbing ist in den hessischen Studienseminaren fester Bestandteil der Ausbildungsveranstaltung "Medienerziehung ". Mit allen hessischen Universitäten bestehen im Bereich der Medienbildung außerdem Kooperationsverträge für Maßnahmen der Medienbildung in den Fächern und den Fachdidaktiken der ersten Ausbildungsphase und für phasenübergreifende Projekte und Qualifizierungsangebote. Schließlich haben Lehrkräfte seit diesem Schuljahr die Möglichkeit, die erworbenen Qualifikationen in einem Medienbildungskompetenz-Portfolio zu dokumentieren. Frage 8. Welche weiteren Aktivitäten hat die Landesregierung seit 2014 entfaltet, um Polizei und Justiz für den Umgang mit dem Thema Cyber-Mobbing zu sensibilisieren? Ein Schwerpunkt der polizeilichen Maßnahmen im Bereich Cyberkriminalität im Allgemeinen liegt in der Vermittlung von Kriminalitätsphänomenen und deren Präventionsmöglichkeiten. Das Thema Cyber-Mobbing findet dabei Berücksichtigung. Die Jugendkoordinatoren sowie die Fachberater für Internetprävention in den Polizeibehörden greifen die Thematik in ihren Vorträgen auf und sensibilisieren im Hinblick auf die möglichen Straftatbestände und Vorgehensweisen . Zielgruppen sind hierbei vorwiegend Eltern und Lehrerinnen und Lehrer. Bei konkreten Anlässen können aber auch Schülerinnen und Schüler zur Zielgruppe gehören. Bei Vorträgen mit dem Schwerpunkt Cyber-Mobbing finden vor allem Materialien des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) Verwendung. ProPK verfolgt seit mehr als 40 Jahren das Ziel, die Bevölkerung, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren , Medien und andere Präventionsträger über Erscheinungsformen der Kriminalität und Möglichkeiten zu deren Verhinderung aufzuklären. Dies geschieht unter anderem durch kriminalpräventive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und durch die Entwicklung und Herausgabe von Medien, Maßnahmen und Konzepten. Für den Bereich des Cyber-Mobbing sind bei ProPK erhältlich: Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4966 3 die Handreichung "Im Netz der Neuen Medien" für Lehrkräfte, Fachkräfte in der außerschulischen Jugendarbeit und Polizei, der Film "Verklickt" (53 min) sowie das dazugehörige Begleitheft zum Film für Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7, die Broschüre "Klicks-Momente" für Eltern und Erziehungsverantwortliche sowie die Faltblätter "Opfer, Schlampe, Hurensohn - Gegen Mobbing" und "Das Netz vergisst nichts" in Comicform. Alle genannten Unterlagen sind online unter www.polizei-beratung.de abrufbar. Neben der genannten Website hat ProPK eine zielgruppenspezifische Website für Jugendliche entwickelt, auf welcher Jugendliche einen guten Überblick über aktuelle Phänomene, Hinweise zum Umgang mit persönlichen Daten im Internet, Schutzmöglichkeiten sowie Hilfsangebote erhalten. Dabei widmet sich ein Part dieser Website www.polizei-fuer-dich.de gezielt dem Thema Cyber- Mobbing. Darüber hinaus wurde im Jahr 2012 unter der Federführung des hessischen Netzwerks gegen Gewalt von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe die Broschüre "Mobbing - Ein Wegweiser zur Prävention und Mobbingintervention in Hessen" (mit einer Auflage von 15.000 Exemplaren ) entwickelt. Diese Broschüre wurde an alle hessischen Schulen versandt. Sie enthält Informationen zum Thema Mobbing/Cyber-Mobbing, zu Fortbildungsmöglichkeiten, Beratungsstellen und Hilfsangeboten mit dem Schwerpunkt Hessen sowie Hinweise auf Internetadressen. Auf Grund der positiven Resonanz erfolgte im Jahr 2013 ein Nachdruck von 10.000 Exemplaren. Im Jahr 2015 erschien eine überarbeitete dritte Auflage mit 10.000 Exemplaren. Neben der Broschüre weist die Website www.netzwerk-gegen-gewalt.hessen.de des Netzwerks gegen Gewalt auf weitergehende Angebote und Informationen im Bereich Medienkompetenz/- bildung hin. Auf Grund der Entwicklungen im medialen Sektor wurden in fast jedem Zuständigkeitsbereich der regionalen Geschäftsstellen des Netzwerks gegen Gewalt (Leitungsstelle besetzt durch Polizeibeamtinnen und -beamte), zumeist durch deren Initiative, folgende Mediennetzwerke gegründet : Medienkompetenz Nordhessen, Mediennetzwerk netw@ys - Medienplattform im Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Interessengemeinschaft Medienprävention im Lahn-Dill-Kreis, Mediennetzwerk Media@you für den Landkreis Gießen, Arbeitskreis Medien für das Rhein-Main-Gebiet, Netzwerk Medienkompetenz Offenbach, Netzwerk Medienbildung Südhessen. Diese Mediennetzwerke setzen sich aus Einrichtungen, Initiativen und anderen Akteuren zu medienpädagogischen Themen zusammen und bieten Fachveranstaltungen und Fortbildungen an. Viele der Maßnahmen richten sich an die Zielgruppe Schule. Darüber hinaus unterstützt das Netzwerk gegen Gewalt u.a. die Förderung der Implementierung des Projektes "Digitale Helden" an Schulen, wo auch die Jugendkoordinatoren der Polizei eingebunden sind. Aber nicht nur nach außen wird zum Thema Cyber-Mobbing sensibilisiert. Auch innerhalb der Polizei finden solche Maßnahmen statt. Nach Bekanntwerden einer Straftat kommt der Polizei beim ersten Kontakt zu Opfern und Zeugen eine besondere Bedeutung zu. Dies gilt auch für die Straftaten, die unter dem Begriff Cyber-Mobbing subsumiert werden können. Deshalb geht jede Polizeibeamtin und jeder Polizeibeamte angemessen und abgestimmt auf die jeweiligen Opferinteressen ein. Menschen und insbesondere Kinder, die Opfer von Straftaten geworden sind, befinden sich zumeist in einer Ausnahmesituation. Eigene Maßnahmen der Polizei zur konkreten und individuellen Opferhilfe scheiden mangels therapeutischer Fachkompetenz und aus Gründen der Neutralität gegenüber Tätern und Opfern aus. Dennoch wurde im Rahmen der Präventionsoffensive Hessen durch die Einrichtung einer/-s Landesopferschutzbeauftragten im Hessischen Landeskriminalamt (LKA), von Opferschutzbeauftragten in allen Polizeipräsidien und Opferschutzkoordinatoren in allen Polizeidirektionen der Bedeutung dieser Thematik Rechnung getragen. Die Opferschutzbeauftragten vermitteln durch interne Beschulungen die neuen gesetzlichen Regelungen sowie die einheitliche Verfahrensweise , die den Umgang mit Opfern und Zeugen durch die Polizei optimiert. Dieses Grundlagenwissen gibt Handlungssicherheit und sensibilisiert alle Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten zu einem verantwortungsvollen und professionellen Umgang. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4966 Die Frage zu den Aktivitäten der hessischen Justiz wird zusammen mit der Frage 9 beantwortet. Frage 9. Welche Rolle spielt der Jugendmedienschutz und Cyber-Mobbing in den Fortbildungsveranstaltungen von Polizei und Justiz? Jugendmedienschutz und Cyber-Mobbing werden an der Polizeiakademie Hessen nicht als eigenständige Fortbildungsveranstaltungen angeboten, sondern finden sich inhaltlich in verschieden Seminartypen wieder. Im Bereich der kriminalpolizeilichen Fortbildung der Jugendsachbearbeiterinnen und - sachbearbeiter sowie der Jugendkoordinatorinnen und -koordinatoren werden diese für die Thematik sensibilisiert, damit sie dies bei den Ermittlungen berücksichtigen, aber auch ihrerseits weitergeben können. Im Bereich der Seminare zur Internetkriminalität gehen die Inhalte mit Themen wie Cyber- Stalking und Cyber-Grooming (d.h. dem gezielten Ansprechen Minderjähriger über das Internet mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen) noch über das Cyber-Mobbing hinaus. Im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung wird das Phänomen Cyber-Mobbing in unterschiedlichen Fortbildungsseminaren, anlassbezogenen Workshops und Arbeitstagungen mit einem angemessenen Zeitansatz berücksichtigt. Hierbei stehen die einschlägigen Ermittlungsansätze und -methoden zur Strafverfolgung im Mittelpunkt der Wissensvermittlung. Die diesbezüglichen Seminare sind: Jugendsachbearbeitung, Polizeiliche Kriminalprävention, Cybercrime Prävention, Kriminalpolizeiliche Kompetenz Cybercrime, Erster Angriff bei IT-Delikten. Jährlich werden etwa 12 Fortbildungsveranstaltungen zu diesen Themenbereichen angeboten. "Erster Angriff bei IT-Delikten" wird ab 2018 für alle Bediensteten der hessischen Polizei als E-Learning-Anwendung zur Verfügung stehen. Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 8 und 9 für den Bereich der hessischen Justiz zusammen beantwortet: Cyber-Mobbing beschreibt eine Vielzahl denkbarer Handlungen, von denen ein Teil strafrechtlich relevant sein kann, z.B. Äußerungsdelikte (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen etc.) oder Nötigung. Soweit diese Handlungen mit dem Tatmittel Internet begangen werden, handelt es sich um Cybercrime im weiteren Sinne. Die Bekämpfung von Cybercrime - und damit auch die Bekämpfung des Phänomens Cyber-Mobbing - genießt im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums der Justiz hohe Priorität. Im Rahmen des Hessischen Konzepts zur Cybercrime-Bekämpfung spielen die beiden Säulen "Einsatz einer schlagkräftigen, spezialisierten Ermittlungseinheit" und "Grundqualifikation aller Staatsanwälte und Richter" jeweils eine wichtige Rolle. Die Hessische Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT), als Außenstelle der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main in Gießen angesiedelt, ist seit 2010 die spezialisierte staatsanwaltschaftliche Einheit, die neben der operativen Ermittlungstätigkeit Grundsatzund Fortbildungsaufgaben übernimmt. Dort wurde z.B. das herausragende Cyber-Mobbing- Verfahren gegen die Verantwortlichen und Nutzer der Plattform "Isharegossip.com" geführt, das die Abschaltung der Internetseite zur Folge hatte. Das Phänomen Cyber-Mobbing findet in den Aus- und Fortbildungsveranstaltungen der ZIT für Polizei und Justiz Berücksichtigung. Das neue Fortbildungskonzept der ZIT, welches zielgruppenorientierte Kurzschulungen für einzelne Abteilungen hessischer Staatsanwaltschaften anbietet , die unter anderem Möglichkeiten zur Identifizierung verdächtiger Internetnutzer und Ermittlungen in sozialen Netzwerken beinhalten, findet regen Zuspruch. Für Ermittlungen wegen Cyber-Mobbing relevantes, strafprozessuales Wissen wird vor allem auch im Zusammenhang mit der Thematik "Jugendmedienschutz" in den Fortbildungsveranstaltungen der ZIT für Polizei und Justiz vermittelt. Aufgrund der Tatsache, dass der ZIT durch das Bundeskriminalamt pro Jahr mehrere tausend Jugendmedienschutzverfahren vorgelegt werden, verfügt diese über herausragende Erfahrungswerte, die eine Vorreiterstellung der ZIT begrün- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4966 5 den und dafür sorgen, dass ihre Expertise von Polizei und Justiz bundesweit in Anspruch genommen wird. So referieren die Dezernenten der ZIT beispielsweise regelmäßig im Rahmen der Expertentagung der Ansprechstellen Kinderpornografie von Landeskriminalämtern und Bundeskriminalamt (BKA), bei den Fachdienststellungen des BKA und verschiedener Landeskriminalämter, im Rahmen des Speziallehrgangs Kinderpornografie des BKA, bei ZIT-internen Fortbildungsveranstaltungen der Jugendmedienschutzdezernenten und auch im Rahmen von durch private Träger (wie "Dunkelziffer e.V.") organisierten Seminaren. Die strafprozessualen und ermittlungstaktischen Erkenntnisse, die dabei vermittelt werden, sind gleichermaßen für die Bekämpfung von Cyber-Mobbing relevant und nützlich. Außerdem spielt das Thema Cyber-Mobbing zunehmend eine Rolle in öffentlichen Veranstaltungen , in deren Rahmen die Dezernenten der ZIT vortragen. So findet die Thematik regelmäßig Eingang in Vorträge im Rahmen des Tages der offenen Tür der hessischen Justiz. Auch hat die ZIT bereits mehrfach an Schulen Vorträge für Eltern und Lehrkräfte gehalten, bei denen die Thematik Cyber-Mobbing einen breiten Raum einnahm. Die Resonanz auf diese Vorträge war durchweg positiv. Es gehen daher fortlaufend zahlreiche Anfragen von Schulen (auch für Vorträge vor Schulklassen) bei der ZIT ein, denen nach Möglichkeit Rechnung getragen wird. In den Fortbildungsveranstaltungen der Justizakademie wird Cyber-Mobbing ebenfalls behandelt . Im Rahmen der jährlich stattfindenden Tagung für Richter und Staatsanwälte "Häusliche Gewalt" hat das Thema "Digitale Gewalt" einen festen Platz. Des Weiteren findet jährlich für Richter und Staatsanwälte die Tagung "Internetermittlungen/Internetkriminalität" statt, in deren Rahmen auch das Thema Cyber-Mobbing bzw. Jugendmedienschutz behandelt wird. Für die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare findet zweimal jährlich eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema Internetkriminalität statt, bei diesen Veranstaltungen werden die besagten Themen ebenfalls behandelt. Frage 10. In welcher Höhe hat die Landesregierung seit 2014 Haushaltsmittel für den Problembereich Cyber-Mobbing aufgewendet? Bitte detailliert darstellen. Im Kultusbereich werden Maßnahmen zur Prävention von Cyber-Mobbing insbesondere im landesweiten Projekt Jugendmedienschutz umgesetzt. Für das Projekt werden jährlich rd. 1,8 Stellen und 22.000 € eingesetzt. Darüber hinaus zielen alle Fortbildungs- und Beratungsmaßnahmen des Landes im Bereich Medienbildung sowie die Kooperationsprojekte darauf ab, einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu vermitteln und Cyber-Mobbing zu vermeiden . Mittel speziell für den Bereich Cyber-Mobbing wurden im Ressort Justiz nicht ausgewiesen. In den einzelnen Ermittlungsverfahren wegen Cyber-Mobbing entstehen Verfahrenskosten, die nicht gesondert erfasst werden. Eine Bezifferung ist mithin nicht möglich. Die ZIT wurde im Haushalt 2017 um zwei Planstellen (eine Planstelle der R 1 sowie eine Planstelle der A 8) nebst entsprechender Personalmittel verstärkt, so dass sie derzeit aus zwei Stellen für Oberstaatsanwälte, vier Vollzeitstellen im Wege zeitlich befristeter Abordnungen von Staatsanwälten von den örtlichen Staatsanwaltschaften an die ZIT sowie aus drei Bediensteten im Bereich der Sekretariate besteht. Die Gesamtkosten für die Mobbing-Broschüre des Netzwerks gegen Gewalt beliefen sich für alle drei Auflagen auf ca. 25.000 €. Der Beitrag Hessens für das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) richtet sich nach dem Königsteiner Schlüssel und wird von ProPK für sämtliche dort vorhandene Aktivitäten und Vorhaben verwendet. Cyber-Mobbing wird dabei nicht explizit aufgeführt. Im Jahr 2014 ist für das ProPK ein Beitrag von insgesamt 75.424,12 € entstanden . Für das Jahr 2015 betrug der Beitrag Hessens 76.375,62 € und für das Jahr 2016 76.876,26 €. Wiesbaden, 25. Juli 2017 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz