Kleine Anfrage der Abg. Geis (SPD) vom 01.06.2017 betreffend Finanzierung des Hessentages 2017 in Rüsselsheim und Antwort des Chefs der Staatskanzlei Vorbemerkung der Fragestellerin: Gemäß der Antwort auf eine Frage in einem Auskunftsersuchen der Abgeordneten Kerstin Geis und Gerald Kummer vom 9. Juli 2014 verlautete die Landesregierung eindeutig, dass sie bei einer Veränderung der Ausgangsbedingungen nicht bei der Deckung eines Defizits einspringen werde. Vor wenigen Tagen war zu vernehmen , dass dies nun anders eingeschätzt wird. Staatsminister Wintermeyer wird in der Presse zitiert, dass aufgrund der Verdopplung der Sicherheitskosten und einem geschätzten Defizit von derzeit 1,3 Mio. € die Landesregierung erwägt, die Übernahme der Kosten partnerschaftlich zu regeln. Insbesondere bei öffentlichen Veranstaltungen ist in Deutschland von einer besonderen Gefährdungslage auszugehen . Dies ist seit geraumer Zeit und bereits vor dem Hessentag 2016 in Herborn der Fall. Notwendige Konsequenzen und umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen wurden in den vergangenen Jahren immer wieder ergriffen. Vorbemerkung des Chefs der Staatskanzlei: Die Hessische Landesregierung ist dankbar, dass der 57. Hessentag, der im Juni 2017 durch die Stadt Rüsselsheim ausgerichtet wurde, als friedliches und fröhliches Landesfest gefeiert werden konnte. Ohne die vorausschauenden Vorbereitungen, den Einsatz von Vielen und hier insbesondere auch der Sicherheitskräfte, der Feuerwehr und der Hilfsdienste - die neben den Ehrenamtlichen besonders zu nennen sind - wäre dies nicht möglich gewesen. Die Besonderheiten von Großveranstaltungen im Hinblick auf das Thema Sicherheit hat die Hessische Landesregierung bereits seit längerer Zeit im Blick. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport stellt den Ausrichtern von Veranstaltungen den "Leitfaden für Großveranstaltungen " (Stand 10.09.2013) als Vorgabe zur Erstellung von Sicherheitskonzepten zur Verfügung . Diesem Leitfaden haben sich unter anderem auch die Städte Herborn und Rüsselsheim bei der Erstellung ihrer Sicherheitskonzepte für die Hessentage bedient. In den vergangenen Jahren und Monaten neu hinzugekommene Szenarien werden dabei analysiert, bewertet, mit Gegenmaßnahmen versehen und in das jeweilige Sicherheitskonzept mit aufgenommen. Generell ist anzumerken, dass aufgrund der Sicherheitsarchitektur und des entsprechenden Einsatzes , die Sicherheitslage im Vergleich zu den Zeiten außerhalb des und zu anderen Hessentagen sehr unauffällig war. Die Fragen der Abgeordneten Geis wurden zuständigkeitshalber in Teilen an die betroffenen Städte mit der Bitte um Stellungnahme weitergereicht. Die Stellungnahmen der Stadt Herborn (siehe Frage 2) und der Stadt Rüsselsheim (siehe Fragen 2 bis 6 und 8) werden entsprechend an die Fragestellerin weitergeben. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. In welchem Umfang und für welche Aufwendungen hat die Hessentagsstadt Rüsselsheim Landesmittel erhalten? Gemäß dem Konzept "Hessentag der Zukunft", das Grundlage für die Bewerbung von Rüsselsheim war und bei der Bekanntgabe der Hessentagsstadt Rüsselsheim am 15. Januar 2015 nochmals bekannt gegeben wurde, soll die Stadt Rüsselsheim Leistungen des Landes Hessen bis zu einer Höhe von 10 Mio. € erhalten. Es handelt sich hierbei um eine Mischung aus Zuschüssen von investiven Maßnahmen von bis zu 6,5 Mio. € und einer Übernahme des kameralen Haushaltsdefizits von bis zu 3,5 Mio. €. Eingegangen am 17. Juli 2017 · Bearbeitet am 18. Juli 2017 · Ausgegeben am 21. Juli 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4971 17. 07. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4971 Die Auszahlung erfolgt mit Umsetzung der Maßnahmen beziehungsweise nach Vorlage des Abrechnungsnachweises gegenüber den zuständigen Ministerien. Es ist davon auszugehen, dass die volle Summe beider Teile abgerufen wird. Frage 2. Wie hoch waren die Kosten für Sicherungsmaßnahmen beim Hessentag in Herborn im Vergleich zu denen beim Hessentag in Rüsselsheim? Herborn: Die Summe der gesamten Sicherungsmaßnahmen beläuft sich auf 1.800.233,00 € (gemäß Auskunft der Stadt Herborn vom 07.06.2017), bei 940.00 Besuchern. Rüsselsheim: Mit Stand 2.5.2017 beläuft sich der Aufwand für Sicherheitsmaßnahmen, die bis dahin tatsächlich beauftragt wurden, auf rund 3,1 Mio. €, vorbehaltlich der endgültigen Abrechnung (gemäß Auskunft der Stadt Rüsselsheim vom 22.06.2017), bei 1,4 Mio. Besuchern. Frage 3. Gibt es Gründe, die Gefährdungslage 2017 in Rüsselsheim höher zu bewerten als 2016 in Herborn ? Siehe unten: Antworten zu Fragen 5 und 6. Frage 4. Welche Kosten sind bei der Vorbereitung des Hessentags 2017 in der Budgetierung für die Veranstaltung für Sicherheitskosten eingeplant worden? a) In welcher Art wurden die Sicherheitsmaßnahmen zu welchem Zeitpunkt verändert? b) Zu welchem Zeitpunkt ist die Einschätzung der Sicherheitslage für den Hessentag 2017 verändert worden? c) Zu welchem Zeitpunkt mussten die Kosten für Sicherheitsmaßnahmen korrigiert werden? Zur städtischen Budgetierung der Sicherheitskosten nimmt die Stadt Rüsselsheim am 22. Juni 2017 wie folgt Stellung: Die Vorbereitung des Hessentags in Rüsselsheim begann im Jahre 2015. Bei der Kalkulation der Kosten wurde auf die marktüblichen Preise, Erfahrungswerte früherer Hessentagstädte zuzüglich Preissteigerung und deren Abschlussergebnisse zurückgegriffen. Jene wurden im Laufe der Projektdurchführung angepasst und in den städtischen Gremien behandelt. In der Budgetierung der Sicherheitskosten ist man von rund 1,6 Mio. € ausgegangenen. Zu Frage 4 a: Ende März 2017 erfolgte eine Anpassung aufgrund der Ausschreibungsergebnisse diverser Vergaben, insbesondere für die Bereiche Security, Rettungswesen, Verkehrslenkung , -beschilderung und -absperrungen. Aufgrund der Vergabehöhen waren europaweite Vergaben mit einem entsprechenden zeitlichen Vorlauf erforderlich. (Gemäß Auskunft der Stadt Rüsselsheim vom 22.06.2017.) Zu Frage 4 b und c: Die Veränderung erfolgten durch Ausschreibungsergebnisse, Umplanungen aufgrund der geänderten Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen in Reaktion auf terroristische Ereignisse. Diese Planänderungen und Umplanungen erfolgten zeitnah und im laufenden Prozess in Abstimmung mit dem Land und den jeweiligen Sicherheitsbehörden. Frage 5. Beruhen die veränderten Einsichten zur Sicherheitslage auf Empfehlungen hessischer Sicherheitsbehörden ? Die Einschätzung der grundsätzlichen Sicherheitslage obliegt der Polizei. Neue Szenarien werden , wie im Leitfaden des Landes Hessen "Sicherheit bei Großveranstaltungen" empfohlen, durch die Beteiligten analysiert und bewertet. Die Gegenmaßnahmen zur Minimierung der Risiken werden in das Sicherheitskonzept eingearbeitet. Im Leitfaden "Sicherheit bei Großveranstaltungen", ist unter dem Punkt 7.1 hierzu folgendes ausgeführt: "Die Durchführung einer Großveranstaltung erfordert eine enge und vertrauensvolle Kooperation zwischen dem Veranstalter und den beteiligten Behörden. Durch frühzeitige Einbindung aller Beteiligten können Planungsfehler weitgehend vermieden und Sicherheitsmängel verhindert werden. So kann der Veranstalter rechtzeitig auf durch seine Veranstaltungsplanung entstehende Probleme hingewiesen und es ihm ermöglicht werden frühzeitig Planungsänderungen ohne großen Aufwand und/oder geeignete (Ersatz-) Maßnahmen zu treffen. Diese können dann sofort und rechtzeitig abgesprochen werden." Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4971 3 Ergänzend gebe ich hierzu auch die Auskunft der Stadt Rüsselsheim vom 22. Juni 2017 nachstehend zur Kenntnis: Ja. Die Stadt erhielt Empfehlungen durch das Land und die Sicherheitsbehörden, der die Stadt als Veranstalter Folge geleistet hat. Eigene Standards hat die Stadt aufgrund fehlender Erfahrungswerte nicht gesetzt. Frage 6. Warum entsprachen die letztgültigen Gründe für die Einschätzung der Sicherheitslage nicht denen in der Vorausplanung der Veranstaltung? Abschließend kann dazu ausgeführt werden: Für den Hessentag in Rüsselsheim war klar, es musste vor dem Hintergrund der Anschläge in Nizza, Stockholm, Berlin, Ansbach, London, Manchester und anderen eine Anpassung der Sicherheitsarchitektur vorgenommen werden. Frage 7. In welcher Höhe bzw. bis zu welchem Anteil wird die Landesregierung Kosten für Sicherheitsmaßnahmen übernehmen? Über die Option einer Kostenbeteiligung des Landes wird nach der Vorlage der Endabrechnung zu entscheiden sein, wie in der Pressekonferenz am 23.05.2017 verlautbart. In selbiger Pressekonferenz wurde die Prüfung der Möglichkeit einer Beteiligung an den - bei der Vergabe des Hessentags an die Stadt Rüsselsheim im Januar 2015 nicht in diesem Umfang erkennbaren - Sicherheitskosten angekündigt. Frage 8. Zu welchem Zeitpunkt ist mit einer abschließenden Abrechnung für den Hessentag und insbesondere die Sicherungsmaßnahmen zu rechnen? Hierzu führt die Stadt Rüsselsheim mit der Stellungnahme vom 22. Juni 2017 aus: Die Hessentagsstadt Hofgeismar (2015) hat nach 561 Tagen ihre abschließende Abrechnung vorgelegt. Die Städte Bensheim (2014) und Wetzlar (2013) haben die Abrechnung aufgrund der Komplexität des Landesfests in einem ebensolchen Zeitraum vorgelegt. Die Stadt Herborn (2016) hat ebenfalls noch keine abschließende Abrechnung vorlegen können. Daher rechnet die Stadt Rüsselsheim am Main mit einer abschließenden Abrechnung in einem ebensolchen Zeitrahmen . Die Zusammenstellung der Sicherungs- und Sicherheitsmaßnahmen ist gegebenenfalls zu einem früheren Zeitpunkt möglich. Wiesbaden, 13. Juli 2017 Axel Wintermeyer