Kleine Anfrage der Abg. Faeser, Eckert, Franz, Gnadl, Hartmann, Holschuh und Rudolph (SPD) vom 02.06.2017 betreffend Fortbildung in der hessischen Polizei und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Die Zuständigkeit für die polizeiliche Fortbildung liegt bei der Polizeiakademie Hessen (HPA). Darüber hinaus ist die HPA als Einstellungsbehörde für die Einstellung der Kommissar- Anwärterinnen und -Anwärter und deren Personalbewirtschaftung während der Ausbildung zuständig . Davon umfasst sind nicht die in der Verantwortung der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV) stehenden grundständigen Bachelorstudiengänge "Schutz- und Kriminalpolizei" der Anwärterinnen und Anwärter. Beide Organisationen sind jedoch gemeinsame Nutzer der Liegenschaft Schönbergstraße 100 in Wiesbaden-Kohlheck. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Maßnahmen sind aufgrund der höheren Einstellungszahlen bei der Polizeiakademie Hessen betreffend Räumlichkeiten und Personal geplant bzw. bereits erfolgt? Wir bitten um detaillierte Auflistung der einzelnen Maßnahmen. Im Rahmen der höheren Einstellungszahlen und somit auch Studierendenzahlen wurden folgende Maßnahmen in die Wege geleitet: Räume: Hinsichtlich der Räumlichkeiten wurde die Auslastung der Lehrsäle für Fortbildungsseminare verdichtet und das Verfahren insbesondere am Standort Wiesbaden optimiert, um eine optimale Ausnutzung der bestehenden Lehrsäle zu ermöglichen und temporär zusätzliche Lehrsäle für den Studienbetrieb an die HfPV abgeben zu können. Zudem werden Fortbildungsseminare zunehmend an den anderen Standorten der HPA durchgeführt bzw. verstärkt dezentral bei den Behörden angeboten. Der HfPV konnten zusätzliche Lehrsäle wie folgt zur Verfügung gestellt werden: Wiesbaden: Wintersemester 2015 Sommersemester 2016 Wintersemester 2016 Sommersemester 2017 1 Lehrsaal 2 Lehrsäle 3 Lehrsäle 6 Lehrsäle Darüber hinaus werden auch die vorhandenen Konferenzräume gemeinsam mit der HPA genutzt . Kassel: In Kassel steht ein zusätzlicher Lehrsaal für die HfPV sowie je nach Bedarf ein weiterer zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung. Mühlheim am Main Innerhalb der Liegenschaft der III. Bereitschaftspolizeiabteilung in Mühlheim am Main zog die Außenstelle der HPA Ende 2016 in das dortige Stabsgebäude, so dass der HfPV ein Lehrsaal und ein angrenzender Gruppenarbeitsraum zugewiesen werden konnten. Eingegangen am 22. August 2017 · Bearbeitet am 23. August 2017 · Ausgegeben am 25. August 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4972 22. 08. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4972 Des Weiteren wurden für die Durchführung der Eignungsauswahlverfahren (EAV) an der HPA zur Erhöhung der Testkapazitäten im Jahr 2016 zusätzliche Räume eingerichtet und ergänzend weitere PC-Technik beschafft. Parallel hierzu erfolgte im Jahr 2016 die Realisierung eines aus 20 Modulcontainern bestehenden Testzentrums/Eignungsauswahlzentrums. Neben einem PC-Testraum befinden sich in diesem Containerpark Räumlichkeiten zur Durchführung von Gruppengesprächen und Bereiche für Einzelinterviews. Die Testkapazitäten konnten somit rechtzeitig erhöht werden. Aufgrund der erhöhten Bedarfe an Sportstätten (hier insbesondere auch zur Durchführung des Sporttestes im Rahmen des EAV), Einsatztrainingsstätten und hinsichtlich der Raumschießanlage am Standort Wiesbaden erfolgte eine Ausweitung der Nutzungszeiten (zum Teil zulasten externer Nutzer) und eine enge Abstimmung zwischen HfPV und HPA, um eine optimale Ausnutzung der bestehenden Kapazitäten zu ermöglichen. Personal: Die hessische Polizei begegnet den erhöhten Einstellungszahlen mit einer Vielzahl von personellen Maßnahmen wie beispielsweise zeitlich begrenzten Abordnungen von anderen Personalbewirtschaftern zur HPA. Damit wurden bzw. werden das Eignungsauswahlzentrum und die Abteilung Verwaltung durch Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, Tarifbeschäftige und Juristen (Trainees) im Zeitraum von Anfang 2015 bis Oktober 2017 verstärkt. Weiterhin unterstützt ein Beamter im Rahmen der Dienstzeitverlängerung bis April 2018 ebenfalls die Verwaltung im Bereich der Ausbildungskoordination. Darüber hinaus wurde mit Unterstützung der Behörden, nach einem entsprechenden Aufruf der HPA und erforderlicher Qualifizierung, die Zahl der Bewerterinnen und Bewerter, die im Rahmen des Eignungsauswahlverfahrens die HPA unterstützen, Mitte 2016 von ca. 300 auf etwa 500 erhöht. Weiterhin verstärken vier zusätzliche Tarifbeschäftigte, davon zwei befristet, das Eignungsauswahlzentrum sowie die zuständige Personalstelle für die Studierenden in der Abteilung Verwaltung . Frage 2. Welche Veränderungen sind im Fortbildungsangebot der Polizeiakademie Hessen aufgrund der hohen Einstellungszahlen eingetreten? Die höheren Einstellungszahlen haben bisher - einschließlich des gesamten Jahres 2017 - keine Auswirkungen auf das Fortbildungsangebot der Polizeiakademie Hessen. Frage 3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass auch das Fortbildungsangebot der Polizeiakademie Hessen weiter vollständig durchgeführt werden kann? Die HPA wird das Fortbildungsangebot in der aktuellen Form aufrechterhalten und auf fachliche Anforderungen und personelle Veränderungen zeitnah reagieren. Frage 4. Welche Auswirkungen haben die hohen Ausbildungszahlen auf andere Bereiche der Fortbildung, wie zum Beispiel die Schießausbildung sowie das Einsatztraining? Frage 5. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Schießausbildung und das Einsatztraining im erforderlichen Umfang durchgeführt werden kann? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam wie folgt beantwortet: Die hohen Ausbildungszahlen haben derzeit keine Auswirkungen auf die Schießausbildung und das Einsatztraining in der Fortbildung. Wiesbaden, 17. August 2017 Peter Beuth