Kleine Anfrage der Abg. Gnadl und Merz (SPD) vom 06.06.2017 betreffend Aktivitäten rechter und rechtsextremistischer Gruppen und Organisationen an hessischen Schulen in den Schuljahren 2015/16 und 2016/17 und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragesteller: In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abg. Merz (SPD) betreffend Aktivitäten rechter und rechtsextremistische Gruppen und Organisationen (Drs. 19/2374) gibt dieser für das Schuljahr 2014/15 Auskunft über rechtsextremistische Vorfälle an Schulen. Da seither rechtspopulistische und rechtsextreme Positionen in der öffentlichen Debatte stark zugenommen haben, ist ein Sachstandsbericht für das Schuljahr 2015/16 und das aktuell laufende Schuljahr dringend wünschenswert. Vorbemerkung des Kultusministers: Für die Landesregierung sind alle extremistischen Gruppen und Organisationen ein bedeutsames Thema, dem sie sowohl präventive als auch repressive Maßnahmen entgegensetzt. Es gab und gibt an hessischen Schulen, die ein wichtiger Ort der Prävention sind, rechtsextremistische Vorfälle , ebenso wie andere Vorfälle mit extremistischen Hintergrund. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister des Innern und für Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Vorgänge aus dem Schuljahr 2015/16 und dem laufenden Schuljahr sind bekannt, bei denen es an hessischen Schulen zu Werbe-/Mobilisierungsmaßnahmen durch Personen aus der rechten oder rechtsextremistischen Szene kam? (Bitte auflisten nach Datum, Schule, Organisation, kurze Beschreibung) Frage 2. Welche Vorgänge aus dem Schuljahr 2015/16 und dem laufenden Schuljahr sind bekannt, bei denen rechts oder rechtsextrem orientiere Schülerinnen und Schüler an Schulen aktiv wurden? (Bitte auflisten nach Datum, Schule, Organisation, kurze Beschreibung, ggfs. anonymisieren.) Frage 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Landesregierung sind folgende Vorgänge im Sinne der Fragestellung bekannt geworden: Nr. Datum Schule Organisation Beschreibung 1 04.12.2015 Erich-Kästner-Schule, Homberg (Efze) Nicht bekannt Unbekannte/r Täter (UT) beschmierte /n Wände, Nebengebäude u. d. Turnhalle mit SS- Runen, 14/88, WPWW, dem Schriftzug "Odin straft Jesus", einem runenähnlichen Zeichen und dem Buchstaben A im Kreis. 2 09.12.2015 Stauffenbergschule, Frankfurt a. M. Nicht bekannt UT malte/n mehrere Hakenkreuze an Türen/Wände eines Toilettenraumes . Des Weiteren wurden nicht näher bestimmbare Aufkleber verklebt, diese wurden jedoch wieder entfernt. 3 13.01.2016 Gymnasium, Gernsheim Nicht bekannt UT verteilte/n Flugblätter der Jungen Nationaldemokraten (JN). Eingegangen am 23. August 2017 · Bearbeitet am 24. August 2017 · Ausgegeben am 28. August 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4977 23. 08. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4977 Nr. Datum Schule Organisation Beschreibung 4 19.01.2016 Goethe-Schule, Wetzlar Nicht bekannt UT verteilte/n Anti-Asylflugblätter der JN. 5 02.05.2016 Johannes-Kepler-Schule, Neuhof Nicht bekannt UT besprühte/n Glasflächen der Zugangstüren mit 2 seitenverkehrten Hakenkreuzen sowie mit den Schriftzeichen: "KACK Juden", "IHR JUDEN", "Flüchtling HUNDE", "AFD". 6 23.06.2016 Van-Galen-Schule, Eichenzell Nicht bekannt Hakenkreuzschmierereien 7 29.08.2016 Berufliche Schulen des Werra-Meißner-Kreises, Eschwege Nicht bekannt UT sprühte/n auf den Boden im Eingangsbereich die Wörter: "Identitäre Bewegung.de" und "Denk selbst". 8 26.09.2016 Gesamtschule Konrad- Duden-Schule, Bad Hersfeld Nicht bekannt Eingang einer rechtsextremen anonymen Schrift im Schulbriefkasten mit beleidigendem Inhalt gegenüber der Schulleiterin 9 02.05.2017 Gesamtschule Konrad- Duden-Schule, Bad Hersfeld Nicht bekannt Eingang einer rechtsextremen anonymen Schrift an die Schülervertretung . 10 12.06.2017 Kaufmännische Schulen, Dillenburg Nicht bekannt UT beklebte den Bereich der Zufahrt zum Schulgelände mit Plakaten der Identitären Bewegung. 11 12.06.2017 August-Bebel-Schule, Wetzlar Nicht bekannt UT beklebte die Unterführung zwischen Schülerparkplatz und Schule mit ca. 30 Plakaten der Identitären Bewegung. Frage 3. Wie schätzt die Landesregierung die aktuelle Gefahr von Aktionen rechtsextremer oder rechtsextremistischer Personen, Gruppen und Organisationen an hessischen Schulen ein? Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass der Landesregierung keine Erkenntnisse vorliegen, dass hessische Schulen zurzeit im besonderen Fokus von Rechtsextremisten stehen. Eine wesentliche Strategie von Rechtsextremisten besteht seit mehreren Jahren darin, Jugendliche , Heranwachsende und somit auch Schülerinnen und Schüler möglichst für ihre Ziele und Aktivitäten zu gewinnen. Dazu werden beispielsweise auf dem Schulweg und im Nahbereich von Schulen kostenlose CDs mit rechtsextremistischer Musik oder Flugblätter, in denen Schüler zur Mitarbeit in rechtsextremistischen Organisationen aufgefordert werden, verteilt. Dies wird durch die bekannt gewordenen Verteilungen von Anti-Asylflugblättern der JN und Verkleben von Plakaten der Identitären Bewegung bestätigt. Diese teils strafrechtlich nicht relevanten "Werbeaktionen" werden als eine Gefahr für Jugendliche und Heranwachsende bewertet, die aufgrund ihrer Persönlichkeit dafür besonders empfänglich sind. Für das Land Hessen bleibt festzustellen, dass an hessischen Schulen entsprechende Versuche unternommen wurden und auch weiterhin mit vergleichbaren Aktionen zu rechnen sein dürfte. Gefahrenminimierend wirkt sich aus, dass die Aktionen mit potenziellem rechtsextremistischem Hintergrund häufig sehr früh durch die Schulen selbst unterbunden bzw. an Sicherheitsbehörden gemeldet werden. Dies kann auch darauf zurückgeführt werden, dass das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen (LfV) durch seine Präventionsarbeit im Rahmen des Kompetenzzentrums Rechtsextremismus (KOREX) Aufklärung und Sensibilisierung von Multiplikatoren (z.B. Lehrkräften und Sozialarbeitern) über die Erscheinungsformen und Erkennbarkeit von Extremismus leistet. Somit werden Lehrkräfte in die Lage versetzt, Extremismus zu erkennen und darauf zu reagieren. Darüber hinaus wird auf das durch das Landesprogramm "Hessen - aktiv für Demokratie und gegen Extremismus" geförderte "beratungsNetzwerk hessen - Gemeinsam für Demokratie und gegen Rechtsextremismus" hingewiesen (siehe hierzu Ausführungen zu Frage 7). Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4977 3 Frage 4. Wie sind die hessischen Schulen sowie die Aufsichtsbehörden mit rechtsextremen Vorkommnissen umgegangen? Die hessischen Schulen und Aufsichtsbehörden haben auf jeden Vorfall reagiert. Plakate und Schmierereien wurden umgehend entfernt. In der Regel wurden die Sicherheitsbehörden eingeschaltet . Rechtsextremismus wurde im Unterricht thematisiert sowie Schulleitungen, Klassenleitungen , Schulaufsichtsbeamten und Schulpsychologen einbezogen. Darüber hinaus wurde häufig die mobile Intervention des Beratungsnetzwerks Hessen in Anspruch genommen, um angemessen auf die jeweiligen Vorfälle reagieren zu können. Frage 5. Welche Vorgänge aus dem Schuljahr 2015/16 und aus dem laufenden Schuljahr sind bekannt, bei denen zu beschulende Flüchtlinge aufgrund ihres Status, ihrer Ethnie oder anderer ähnlicher Gründe diskriminiert wurden und Angriffe verbaler oder physischer Art ausgesetzt waren? (Bitte auflisten nach Datum, Schule, Organisation, kurze Beschreibung) Datum Schule Beschreibung 14.07.2016 Philipp-Holzmann- Schule, Frankfurt Physischer (Schlag ins Gesicht) und verbaler ("dumm", "alles nur Flüchtlinge", "ich hau euch alle um!") Angriff auf einen asylsuchenden Schüler während eines Klassenausflugs im Grüneburgpark. Frage 6. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen hinsichtlich des vermehrten Eintritts von zu beschulenden Flüchtlingen in das hessische Bildungssystem spielen Willkommenskultur und Offenheit eine entscheidende Rolle. Was tut die Landesregierung, um diese Akzeptanz zu verstärken? Bereits bei der Zuordnung in Intensivklassen von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern spielt der Grundgedanke der späteren Integration eine bedeutende Rolle: Neben der Beschulung in Intensivsprachfördermaßnahmen ist eine Teilnahme am Unterricht in Regelklassen anzustreben (vgl. Hinweise für die Einrichtung von Intensivklassen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen [InteA] in Hessen, Stand: 29. Februar 2016). Aufgrund dieses Integrationsansatzes sind bei weiterführenden allgemeinbildenden Schulen diejenigen Standorte für Intensivklassen zu favorisieren, die mehrere Schulformen oder Bildungsgänge anbieten (ebd.). Bei der Einrichtung von Intensivklassen an einem Schulstandort soll deren Anzahl in einem verträglichen Verhältnis zur Gesamtschülerzahl der jeweiligen Schule stehen und im allgemeinbildenden Bereich nicht mehr als drei Intensivklassen betragen; in begründeten Ausnahmefällen können diese Höchstgrenzen im Einvernehmen mit dem Schulstandort und dem Schulträger überschritten werden. Die Beschränkung erfolgt auch vor dem Hintergrund der auch aus pädagogischen Gründen angestrebten Integration in die Regelklasse möglichst am Standort der Intensivklasse . Die Mindestanzahl einzurichtender Intensivklassen an einem Schulstandort beträgt im beruflichen Bereich (InteA) an Schwerpunktschulen vier und an kooperierenden Schulen zwei, um bei der Klassenbildung nach dem Sprachniveau der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ausreichend differenzieren zu können. Der im November 2016 bereits vorgestellte "Schulische Integrationsplan" unterstützt die Schulen mit verschiedenen Maßnahmen bei der vor ihnen liegenden Integrationsherausforderung: Der "Schulische Integrationsplan" fußt auf drei Säulen: 1. Einer - wie bereits beschrieben - gezielteren Steuerung und Verteilung der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger zusammen mit der Stärkung der Rolle der Schulleitung, 2. einer Verbesserung der Ressourcenausstattung der Schule und 3. einem umfangreichen Fortbildungs- und Beratungsprogramm. Integration ist eine Gemeinschaftsleistung der gesamten Klassen- und Schulgemeinschaft. Daher stellt der "Schulische Integrationsplan" erstmals auch Stellen aus einem zusätzlichen Integrationsindex zur Verfügung, der als weitere Säule des bewährten Sozialindexes allen Schulen zugutekommt , die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in Regelklassen aufnehmen. Damit wird direkt die Integration der Kinder und Jugendlichen in ihre neuen Klassen gefördert und der Zusammenhalt der Gemeinschaft gestärkt. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang , dass von dieser zusätzlichen Stundenzuweisung nicht nur die Flüchtlinge, sondern alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse profitieren. Insgesamt stehen bis zum Ende der Legislaturperiode 200 Stellen garantiert für die zusätzliche Integrationszuweisung zur Verfügung. Damit wächst der Sozialindex bis zum Ende der Legislaturperiode auf insgesamt 800 Stellen an. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4977 Weiterhin erhielten Schulen zum Halbjahr eine außerordentliche Mehrklassenzuweisung, wenn die maximale Klassengröße u.a. durch den Wechsel aus Intensivklassen um zwei Schülerinnen und Schüler überschritten wurde. Über die Verwendung dieser Ressource konnte vor Ort durch die Schulen entschieden werden; so waren beispielsweise Angebote im Bereich der politischen Bildung und Wertevermittlung, eine Betreuung bzw. Unterricht durch zwei Lehrkräfte oder die Bildung einer weiteren Klasse möglich. Für das umfangreiche Fortbildungs- und Beratungsprogramm wurden die Kapazitäten der Aufnahme - und Beratungszentren sowie die Schulpsychologie mit Blick auf die besondere Herausforderung der Integration bereits personell verstärkt. So stehen den Aufnahme- und Beratungszentren an den Staatlichen Schulämtern im Schuljahr 2016/17 bereits 44 Stellen (und zusätzlich 6 Stellen für die regionale Fortbildung) zur Verfügung. Für den Bereich des schulpsychologischen Schwerpunkts der "Migration und Flüchtlingsberatung" wurden 17 neue Stellen geschaffen . Ergänzend werden regelmäßige Austausch- und Netzwerketreffen für alle in der Schule Tätigen eingerichtet und umfangreiche Fortbildungen für den sprachsensiblen Unterricht für Lehrkräfte in Regelklassen angeboten. Darüber hinaus existieren seit Längerem verschiedene Fortbildungsmaßnahmen bezüglich Integration , Wertevermittlung und Demokratieerziehung mit dem Ziel von Offenheit und Akzeptanz . Diese richten sich an Schulleitungen und Lehrkräfte, aber auch an Schülerinnen und Schüler sowie Eltern. Frage 7. In welchen Fällen wurde das "beratungsNetzwerk hessen - gemeinsam für Demokratie und gegen Rechtsextremismus" eingeschaltet und welche Maßnahmen wurden von Seiten des Beratungsnetzwerkes ergriffen? (Bitte auflisten nach Datum, Schule, Organisation, kurze Beschreibung) Durch die schnelle und fundierte Beratungshilfe des Beratungsnetzwerks Hessen wird an Schulen ein entscheidender Beitrag geleistet, um Vorkommnissen mit rechtsextremem, antisemitischem oder menschenfeindlichem Hintergrund wirkungsvoll entgegenzuwirken. Das umfassende Beratungsangebot orientiert sich am jeweiligen Bedarf (Einzelfallberatung, Elternberatung, Vermittlung von spezifischer und weiterführender Beratung, z.B. Opferberatung). Da die Beratung vertraulich erfolgt, werden in den folgenden Ausführungen keine Daten der Beratungsnehmer aufgelistet. Die Beratungsfälle des Beratungsnetzwerks mit rechtsextremistischem Hintergrund an hessischen Schulen beziehen sich auf die Kalenderjahre 2015 und 2016. In den Jahren 2015 bis 2016 beriet das Beratungsnetzwerk Hessen in insgesamt 213 Fällen. Davon waren 34 Fälle (das sind knapp 16 %) Schulen. Somit fragen Schulen in diesem Zeitraum nach Einzelpersonen (21,6 %) und Kommunen (19,7 %) am dritthäufigsten eine Beratung durch das Beratungsnetzwerk nach, davon hauptsächlich Berufsschulen (25 %) und Gesamtschulen (21 %). Wichtige Anlässe für die Schulen, sich vom Beratungsnetzwerk beraten zu lassen, sind in der Hauptsache Aktivitäten rechter oder rechtsaffiner Jugendlicher, die Wahrnehmung von Vorurteilskulturen in der Schülerschaft, Propagandaaktivitäten, aber auch Gewalt. Der organisierte Rechtsextremismus spielt eine geringere Rolle. Doch auch islamistisch orientierte Jugendliche sind Anlässe für eine Beratung. Die Schulen tragen an das Beratungsnetzwerk den Wunsch nach umfassender Information zu den Themenbereichen Rechtsextremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit heran. Dabei wünschen sie sich hauptsächlich Fortbildungen /Schulungen zur eigenen Information, doch auch Angebote für Schülerinnen und Schüler und etwas seltener für Eltern werden nachgefragt. Des Weiteren geht es auch um Hilfen und Informationen zur Situationseinschätzung. Neben dem Wunsch nach Information möchten die Beratungssuchenden ihre Handlungsoptionen erweitern, vor allem mit Blick auf den Umgang mit den rechtsorientierten oder islamistisch orientierten Jugendlichen oder den Umgang mit Vorurteilen . Neben der skizzierten Beratung fanden in den Jahren 2015 und 2016 45 anlassunabhängige Präventionsmaßnahmen an Schulen statt. Auch im Bereich der Prävention sind Schulen also eine Hauptzielgruppe des Beratungsnetzwerkes. Hiervon richteten sich 23 Maßnahmen an die Schülerschaft , beispielsweise in Form von Projektwochen, und 22 Maßnahmen an die Zielgruppe der Lehrkräfte. Frage 8. Welche Maßnahmen der Präventionsarbeit gibt es an hessischen Schulen und wie beurteilt die Landesregierung in diesem Zusammenhang die Arbeit des Netzwerks für Demokratie und Courage (NDC) in Hessen? Neben Beratung werden durch verschiedene Träger Maßnahmen zur Präventionsarbeit angeboten . Für die Zielgruppe der Schülerinnen und Schüler bietet das Netzwerk für Demokratie und Courage verschiedene thematische Bausteine an. Das NDC wird seit 2016 mit Mitteln des Landesprogramms "Hessen - aktiv für Demokratie und gegen Extremismus" finanziert und ist 2016 in die Trägerschaft des Hessischen Jugendrings übergegangen. Insgesamt konnte das NDC Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4977 5 Grundlagenschulungen, zwei Weiterbildungsschulungen und insgesamt 150 Projekttage/Fortbildungen für Jugendliche und Erwachsene durchführen. Fortbildungen für Lehrkräfte zu anderen Themen und Aspekten der Prävention von Rechtsextremismus , die im Rahmen des o.g. Landesprogramms gefördert werden, bieten weiterhin das Programm "Rote Linie - pädagogische Fachstelle Rechtsextremismus", die Bildungsstätte Anne Frank sowie "Makista e. V. - Bildung für Kinderrechte und Demokratie" an. Ergänzend sei erwähnt , dass seit Juni 2015 die Ausstellung des Beratungsnetzwerks Hessen "RECHTSaußen - MITTENdrin?" kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Sie klärt über den Rechtsextremismus auf, zeigt konkrete Handlungsmöglichkeiten und ist primär für die Arbeit an Schulen bestimmt. Sie wurde bisher 15mal entliehen - hauptsächlich von hessischen Schulen oder von zivilgesellschaftlichen Trägern, die in Kooperation mit örtlichen Schulen den Besuch der Ausstellung für die Schülerinnen und Schüler organisierten. Frage 9. Wie unterstützt die Landesregierung das Projekt "Schule mit Courage - Schule ohne Rassismus" beim Aufbau einer Landeskoordinationsstelle aktuell und wie stellt sie sich die zukünftige Förderung dieses Projektes vor? Die Bundeskoordination des Netzwerks "Schule mit Courage - Schule ohne Rassismus" hat die Bildungsstätte Anne Frank in Hessen mit der Landeskoordination beauftragt. Die Landesregierung prüft derzeit, wie sie die Landeskoordination bestmöglich unterstützen kann, damit die Ziele des Netzwerks realisiert werden und die Schulen optimal in ihrem Engagement gegen Diskriminierung und Rassismus beraten und begleitet werden können. Wiesbaden, 11. August 2017 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz