Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Abg. Gnadl, Alex, Barth, Decker, Faeser, Geis, Habermann, Hartmann, Hofmann, Hofmeyer, Löber, Müller (Schwalmstadt), Özgüven, Dr. Sommer, Waschke, Ypsilanti (SPD) und Fraktion betreffend Situation der nicht wissenschaftlichen Beschäftigten an hessischen Hochschulen Drucksache 19/4978 Vorbemerkung der Fragesteller: Bitte bei der Beantwortung der Fragen jeweils die Angaben in der Summe für alle Hochschulen sowie nach einzelnen Hochschulen aufschlüsseln. Die Große Anfrage beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt: Frage 1. Wie viele Beschäftigte gibt es an hessischen Hochschulen? Entsprechend den aktuellsten verfügbaren Daten des Hessischen Statistischen Landesamts gab es zum Stichtag 01.12.2016 an den Hochschulen in Hessen insgesamt 48.953 Beschäftigte. Darunter waren an den staatlichen Hochschulen (ohne Universitätskliniken) 32.782 Personen beschäftigt . Frage 2. Wie viele davon arbeiten im nicht wissenschaftlichen Bereich? Im nicht wissenschaftlichen Bereich der staatlichen Hochschulen (ohne Universitätskliniken) waren am 01.12.2016 insgesamt 12.114 Personen beschäftigt. Dem nicht wissenschaftlichen Bereich wurden hierbei Personengruppen mit folgenden Ausprägungen laut Statistik zugeordnet: Verwaltungspersonal, Bibliothekspersonal, Technisches Personal, Auszubildende. Frage 3. Wie viele der im nicht wissenschaftlichen Bereich Beschäftigten sind jeweils im administrativen, wie viele im technischen Bereich tätig? Wie viele davon sind weiblich? Die Frage ist anhand der amtlichen Statistik nicht zu beantworten, da die Zuordnung laut Statistik keine belastbare Auskunft über die tatsächlich ausgeübten Tätigkeitsbereiche gibt. So werden z.B. vielfach auch solche Beschäftigte, die technische Aufgaben erfüllen, dem Verwaltungspersonal zugeordnet bzw. werden Zuordnungen abhängig von der betroffenen Organisationseinheit (z.B. Hochschulrechenzentrum) unterschiedlich vorgenommen. Frage 4. Wie sind die nicht wissenschaftlichen Beschäftigten an hessischen Hochschulen nach den jeweils geltenden Tarifverträgen eingruppiert? Bitte nach Geschlecht (absolut und prozentual), Entgeltgruppe und Tarifvertrag aufschlüsseln. Zur Beantwortung der Fragen 4 sowie 6 bis 9 wird auf die Tabelle in Anhang 1 verwiesen. Die Tabelle folgt folgenden Maßgaben: Alle Bereiche, die in einer der angefragten Kategorien (Entgeltgruppe, Beschäftigungsumfang, Geschlecht etc.) weniger als 4 Personen umfassen, dürfen aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen werden. Diese Bereiche sind mit "…" und dem Hinweis entsprechend der amtlichen Statistik "Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten" gekennzeichnet. In den Summen, soweit sie größer als 3 sind und keine Rückschlüsse auf die nicht ausgewiesenen Zahlen zulassen, sind die geheimhaltungspflichtigen Zahlen hingegen enthalten. Der in einigen Fragen verwendete Begriff "Stellen" wird auf Beschäftigungsverhältnisse bezogen. Es werden lediglich absolute Zahlen ausgewiesen, da sich die Anteile hieraus ableiten lassen, andererseits die bereits sehr umfangreichen Tabellen durch eine Erweiterung auf die jeweils doppelte Größe nicht mehr darstellbar wären. Eingegangen am 11. September 2017 · Ausgegeben am 12. September 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5244 11. 09. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5244 Für den ganz überwiegenden Teil des nicht wissenschaftlichen Tarifpersonals an den hessischen Hochschulen gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H). Für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer an den Hochschulen gilt der Tarifvertrag für Kraftfahrer (Pkw-Fahrer-TV-H); hier sind die Fallzahlen so gering, dass keine Ausweisung erfolgt. Für Auszubildende gilt der Tarifvertrag für Auszubildende des Landes Hessen in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-H BBiG) und für Praktikantinnen und Praktikanten der Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen für die Praktikantinnen/Praktikanten des Landes Hessen (TV Prakt-H). An der Goethe-Universität Frankfurt erfolgt die Eingruppierung nach dem TV-GU und TVA-GU-BBiG. Für die Tarifbeschäftigten der TU Darmstadt findet der TV-TU Darmstadt und für die Auszubildenden in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz der TVA-TU Darmstadt BBiG Anwendung. Frage 5. Wie viele der Beschäftigten in den Entgeltgruppen 5 bis 8 verfügen über einen Hochschulabschluss ? Bitte nach Geschlecht (absolut und prozentual) aufschlüsseln. Die Frage kann nicht beantwortet werden, da Hochschulabschlüsse gemäß § 3 Abs. 5 des Gesetzes über die Statistik für das Hochschulwesen (Hochschulstatistikgesetz - HStatG) für das Verwaltungs-, technische und sonstige Personal an Hochschulen nur im höheren Dienst sowie in vergleichbaren Laufbahngruppen erhoben werden. Für die Entgeltgruppen 5 bis 8 werden die Hochschulabschlüsse der Beschäftigten daher nicht systematisch erfasst. Frage 6. Wie viele der Stellen im nicht wissenschaftlichen Bereich sind befristet? Bitte insgesamt sowie in Bezug auf die unter Frage 4 aufgeführten Entgeltgruppen (absolut und prozentual) aufschlüsseln. Frage 7. Wie viele der Stellen nach Frage 6 sind mit Frauen besetzt? Frage 8. Wie viele Stellen im nicht wissenschaftlichen Bereich sind Teilzeitstellen? Bitte in Bezug auf die unter Frage 4 aufgeführten Entgeltgruppen (absolut und prozentual) aufschlüsseln. Frage 9. Wie viele der Stellen nach Frage 8 sind mit Frauen besetzt? Die Fragen 6 bis 9 werden wegen ihres Gesamtzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 4 und die Tabelle in Anhang 1 wird hingewiesen. Frage 10. Wie viele Beschäftigte im nicht wissenschaftlichen Bereich haben zwei oder mehr Teilzeitstellen inne? Bitte nach Geschlecht sowie in Bezug auf die unter Frage 4 aufgeführten Entgeltgruppen (absolut und prozentual) aufschlüsseln. Die Fallzahl war an folgenden Hochschulen aus technischen Gründen nicht ermittelbar bzw. konnte wegen zu geringer Fallzahlen aus Datenschutzgründen nicht ausgewertet werden: TU Darmstadt, Goethe-Universität Frankfurt, Universität Kassel, Frankfurt University of Applied Sciences, Hochschule Fulda, Hochschule für Gestaltung Offenbach, Hochschule für Musik und Darstellende Kunst. An den anderen Hochschulen werden die Angaben aufgrund der Fallzahlen nicht nach Tarifgruppen differenziert. Sie stellen sich vor diesem Hintergrund zum Stichtag 01.12.2015 wie folgt dar: Hochschule männlich weiblich gesamt Universität Gießen 25 207 232 Universität Marburg 19 107 126 Hochschule Darmstadt 6 15 21 Hochschule RheinMain … … 8 Technische Hochschule Mittelhessen 7 12 19 Hochschule Geisenheim … … 5 Summe 57 341 411 Frage 11. An welchen Hochschulen haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im administrativen Bereich die Möglichkeit zum Homeoffice? An allen hessischen Hochschulen mit Ausnahme der TU Darmstadt haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im administrativen Bereich die Möglichkeit zum Homeoffice. An der TU Darmstadt wird aktuell zwischen Dienststelle, Personalrat und Vertretern der Organisationseinheiten über die Gestaltung von Arbeitszeit und Arbeitsort verhandelt. Frage 12. Wie viele Homeoffice-Arbeitsplätze sind an den Hochschulen vorhanden? Da die Bewilligung von Homeoffice bzw. alternierender Telearbeit in der Regel vom personenbezogenen Bedarf sowie der Erfüllung von Kriterien abhängt, haben die hessischen Hochschulen überwiegend keine bestimmte Anzahl an Homeoffice-Arbeitsplätzen festgelegt. Lediglich die Hochschule für Gestaltung hat die Zahl der Plätze für alternierende Telearbeit auf zwei Plätze begrenzt. Sie gestattet jedoch darüber hinaus "mobiles Arbeiten" ohne eine reglementierte Platzzahl. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5244 3 Frage 13. In welcher Form wird die Möglichkeit zum Homeoffice angeboten? Die meisten hessischen Hochschulen bieten auf Basis von Dienstvereinbarungen Homeoffice in der Form von alternierender Telearbeit an. Die vereinbarten Zeitmodelle sehen dabei überwiegend vor, dass bis zu 50 % der wöchentlichen Dienstzeit zu Hause abgeleistet werden können und an einer festgelegten Anzahl an Tagen die Anwesenheit in der Dienststelle erforderlich ist. Die Universität Gießen ermöglicht darüber hinaus bei Tätigkeiten, die sich für mobiles Arbeiten eignen und sofern dienstliche Belange nicht entgegenstehen, die Genehmigung von längerfristigen oder von phasenbezogenen Zeitmodellen, die direkt durch Vorgesetzte erfolgt. Eine zentrale Regulierung und Erfassung findet nicht statt. Die Hochschule Geisenheim und die Hochschule Darmstadt sehen mehrere Homeoffice-Modelle vor: Modell 1: alternierende Telearbeit (zwischen mehr als 1/5 bis zu maximal 1/2 der individuellen Wochenarbeitszeit), Modell 2: flexible Telearbeit (regelmäßiges Arbeiten in geringerem Umfang von zu Hause aus bis zu maximal 1/5 der individuellen Wochenarbeitszeit), Modell 3: befristete ausschließliche Telearbeit (Arbeit von zu Hause aus zur Bearbeitung einer bestimmten, zeitlich befristeten Aufgabe). An der Hochschule Darmstadt wird derzeit ausschließlich Modell 2 genutzt. Die Hochschule Geisenheim sieht außerdem eine Möglichkeit für Telearbeit in Notfällen vor. Frage 14. Wie viele der Beschäftigten machen von dieser Möglichkeit Gebrauch? Frage 15. Wie viele der Beschäftigten nach Frage 14 sind Frauen? Zur Beantwortung der Fragen 14 und 15 wird auf die folgende Tabelle verwiesen. Hochschule Frage 14 Wie viele der Beschäftigten machen von dieser Möglichkeit Gebrauch? Frage 15 Wie viele der Beschäftigten nach Frage 14 sind Frauen? TU Darmstadt Fehlanzeige Fehlanzeige Goethe-Uni Frankfurt 56 38 Universität Gießen keine zentrale Erfassung keine zentrale Erfassung Universität Kassel1 18 13 Universität Marburg2 33 14 Frankfurt University of Applied Sciences 21 13 Hochschule Fulda 38 33 Hochschule Darmstadt 41 30 Hochschule RheinMain 27 18 Technische Hochschule Mittelhessen (1) 34 30 Hochschule Geisenheim 21 18 Hochschule für Gestaltung 10 7 Hochschule für Musik und Darstellende Kunst 4 4 Summe 303 218 1 bezogen auf administratives Personal 2 Stichtag 20.06.2017 Frage 16. Wie begründen die Hochschulen, die kein Homeoffice anbieten, diese Entscheidung? Wie unter Frage 11 ausgeführt, wird an der TU Darmstadt aktuell ein Diskurs zu Arbeitszeiten und Arbeitsorten geführt. Als Begründung für die bisherige Handhabung führt die TU Darmstadt an, dass Arbeitszeit und Arbeitsort an einer Universität - insbesondere im Wissenschaftsbereich - eine andere Rolle als in den übrigen Dienststellen des Landes Hessen spielen. Arbeitszeiten werden häufig mit Vorgesetzten abgesprochen. Dies habe sich auch auf die Beschäftigungsverhältnisse in der Wissenschaftsadministration ausgewirkt. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5244 Frage 17. Ermöglichen hessische Hochschulen den Beschäftigten im nicht wissenschaftlichen Bereich flexible Arbeitszeiten? a) Sollte dies der Fall sein, in welcher Form? b) Sollte dies nicht der Fall sein, warum nicht? Alle hessischen Hochschulen ermöglichen den Beschäftigten im nicht wissenschaftlichen Bereich in unterschiedlichen Formen flexible Arbeitszeiten. Überwiegend sind die jeweiligen Optionen in Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit oder in Gleitzeitregelungen festgelegt. Diese beschränken sich nicht ausschließlich auf Beschäftigte im nicht wissenschaftlichen Bereich bzw. nehmen andererseits oftmals solche Arbeitsgebiete aus, in denen die ausgeübte Tätigkeit Arbeitszeitvorgaben erfordert. Sofern keine Dienstvereinbarung zu flexiblen Arbeitszeiten abgeschlossen wurde (Hochschule für Gestaltung, Hochschule Darmstadt) oder die aktuell geltende Gleitzeitregelung nur einen eingeschränkten Personenkreis betrifft (TU Darmstadt: Präsidialverwaltung), ermöglichen auch diese Hochschulen individuelle Arbeitszeitregelungen für die Beschäftigten auf Vertrauensbasis oder in Absprache mit Vorgesetzten und/oder schriftlicher Fixierung. Frage 18. Welche Hochschulen bieten eigene Kitas oder Betreuungsangebote für Kinder von Beschäftigten und Studierenden an? Keine der hessischen Hochschulen bietet "eigene" Kitas an. Die vorhandenen Einrichtungen, in denen Kinder von Studierenden oder von Beschäftigten betreut werden können, werden in der Regel durch Trägervereine in enger Verbundenheit mit der jeweiligen Hochschule unterhalten. Vielfach betreibt das örtliche Studentenwerk Kitas als Kooperationspartner der Hochschule bzw. mehrerer Hochschulen. Die Angebote des Studentenwerks stehen teilweise nicht nur Studierenden , sondern auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hochschulen und des Studentenwerks zur Verfügung; jedoch werden dort vordringlich Kinder von Studierenden und Promovierenden aufgenommen. Alle Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften bieten Ad-hoc- oder kurzzeitige Notfallbetreuung an, vordringlich für Kinder von Studierenden, z.B. in Form von betreuten Kinderzimmern, Kinderstuben o.Ä. Darüber hinaus organisieren fast alle Hochschulen Ferienangebote für schulpflichtige Kinder der Studierenden oder Beschäftigten. Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. Frage 19. Wie viele Plätze nach Frage 18 sind an den Hochschulen vorhanden? Im Folgenden werden die Anzahl der Betreuungsplätze, die für die Kinder von Mitarbeitenden und Studierenden der hessischen Hochschulen zur Verfügung steht, sowie eine Auswahl der weiteren Betreuungsangebote dargestellt. TU Darmstadt: Es gibt 66 Plätze für Kinder unter 3 Jahren und 44 Plätze für Kindergartenkinder in 2 TU-nahen Einrichtungen; außerdem werden u.a. eine Ad-hoc-Betreuung sowie Ferienbetreuung angeboten . Goethe-Universität Frankfurt: Insgesamt sind 401 Plätze vorhanden (davon 10 flexible Betreuungsplätze), je nach Einrichtung für Kinder von 3 Monaten bis zum Schulalter. Die Einrichtungen befinden sich teilweise in universitätsnaher Trägerschaft, werden teilweise von der Stadt Frankfurt subventioniert oder sind Einrichtungen des Studentenwerks. Eine Kita mit 95 Betreuungsplätzen ist eine eigene Einrichtung des Klinikums. Außerdem werden betreute Kinderzimmer, Notfallbetreuung etc. angeboten. Universität Gießen: Insgesamt stehen 93 Plätze in zwei Kitas, die in Kooperation mit dem Studentenwerk und der Technischen Hochschule Mittelhessen betrieben werden (hier 40 Plätze für Kinder von Studierenden und Promovierenden), sowie über ein Kontingent in einer städtischen Kita zur Verfügung . 35 Plätze sind für Beschäftigtenkinder reserviert, 18 Plätze können an beide Personengruppen vergeben werden. Universität Kassel: Insgesamt sind 206 Plätze in 7 Einrichtungen vorhanden. Je nach Einrichtung werden Kinder von 6 Monaten bis 6 Jahren betreut. Die Universität kooperiert hinsichtlich der Betreuungsplätze eng mit dem Studentenwerk sowie externen Trägern und Elterninitiativen. Universität Marburg: Vorhanden sind 108 Plätze in der Regelbetreuung für Kinder von 0 bis 3 Jahren. Es gibt außerdem eine flexible, kostenlose Betreuung bei dienstlichen Anlässen für Kinder von Beschäftigten, eine Ferienbetreuung sowie vielfach weitere Betreuungsangebote. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5244 5 Frankfurt University of Applied Sciences: Zur Verfügung stehen 20 Plätze bei einem externen Träger; aktuell sind 11 Plätze von Studierenden und 5 von Beschäftigten belegt. Hochschule Fulda: Es gibt 36 Plätze (durch Platzsharing für aktuell 42 Kinder) für Kinder von 10 Monaten bis 3 Jahren. In einer "Kinderstube" mit kurzzeitigen Betreuungsmöglichkeiten können 20 Kinder betreut werden. Hochschule Darmstadt: Insgesamt stehen 180 Plätze in vier Einrichtungen zur Verfügung, die bevorzugt an Kinder von Studierenden und Beschäftigten der TU Darmstadt und der Hochschule Darmstadt vergeben werden. Das Studentenwerk Darmstadt ist für zwei dieser Einrichtungen mit insgesamt 90 Plätzen verantwortlich, die in erster Priorität an Studierende und in zweiter an Beschäftigte vergeben werden. Hochschule RheinMain: Die vorhandenen 32 Plätze in drei Einrichtungen richten sich an unterschiedliche Altersgruppen der Kinder. Zusätzlich gibt es 10 Plätze in einem Eltern-Kind-Raum und die Möglichkeit zur flexiblen, befristeten Kinderbetreuung für Kinder von Beschäftigten. Technische Hochschule Mittelhessen: In zwei Kitas, die in Kooperation mit der Universität Gießen und dem Studentenwerk Gießen unterhalten werden, sind insgesamt 40 Plätze vorhanden. Studierende und Promovierende können ihre Kinder in beiden Kitas unterbringen, eine der beiden Kitas steht nicht für Beschäftigte zur Verfügung. Hochschule Geisenheim: In den regelmäßig angebotenen Ferienfreizeiten können wöchentlich jeweils 15 Kinder betreut werden. Hochschule für Gestaltung: In einem betreuten Kinderzimmer stehen 5 Plätze zur Verfügung. Hochschule für Musik und Darstellende Kunst: Eine eigene Kita oder Betreuungsangebote für Kinder werden noch nicht angeboten. Frage 20. In welchem Umfang findet die Betreuung statt? Die Betreuungszeiten variieren je nach Einrichtung. In der Regel wird eine Betreuung zwischen 7:30 Uhr und 16:30 Uhr angeboten; in einzelnen Einrichtungen beginnt die Betreuung bereits ab 7:00 Uhr und endet um 18:15 Uhr. Vereinzelt gibt es an größeren Standorten auch über diese Zeiten hinaus flexible, individuell abrufbare Betreuungs- bzw. Notfallangebote, wie an der Universität Marburg, der TU Darmstadt oder der Universität Kassel. Frage 21. Wie viele der Plätze nach Frage 18 sind mit Kindern Beschäftigter aus dem nicht wissenschaftlichen Bereich belegt? An keiner der Betreuungseinrichtungen gibt es Reglementierungen für eine Berücksichtigung bestimmter Beschäftigtengruppen bei der Vergabe von Betreuungsplätzen für deren Kinder. Dementsprechend liegen in den meisten Hochschulen keine Daten zur Belegung der Betreuungsplätze durch bestimmte Beschäftigtengruppen vor. Die TU Darmstadt meldet, dass 20 % der Plätze durch Kinder von administrativ-technischem Personal belegt werden und die Uni Gießen nennt eine Größenordnung von 11 bis 15 %, die dem Anteil dieser Personalgruppe am Gesamtpersonal entspricht. Mehrere Hochschulen teilen im Hinblick auf die sonstigen Betreuungsangebote den Eindruck mit, dass flexible, kurzzeitige Betreuungsmöglichkeiten stärker vom wissenschaftlich tätigen Personal und Ferienbetreuung - auch aufgrund der Altersstruktur der betroffenen Kinder - stärker vom nicht wissenschaftlichen Personal nachgefragt wird. Frage 22. Inwieweit profitieren die nicht wissenschaftlichen Beschäftigten an den einzelnen Hochschulen von der Zertifizierung "Audit Beruf und Familie"? Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein zentrales Anliegen der hessischen Hochschulen. Alle Hochschulen arbeiten aktiv an ihrem Ziel, Arbeits- und Studienbedingungen familiengerecht zu gestalten. Um die Qualität ihrer Bemühungen nachzuweisen, haben die meisten Hochschulen in der Vergangenheit an verschiedenen Auditverfahren teilgenommen. 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5244 Das Zertifikat "audit familiengerechte hochschule" (hierbei handelt es sich um die auf Hochschulen zugeschnittene Variante des Zertifikats "audit berufundfamilie") führen aktuell: - Frankfurt University of Applied Sciences (seit 2004), - Goethe-Universität Frankfurt (seit 2005), - Hochschule Fulda (seit 2006), - Hochschule RheinMain (seit 2007), - Universität Gießen (seit 2005), - Technische Hochschule Mittelhessen (seit 2005), - TU Darmstadt (seit 2005). Das Gütesiegel "Familienfreundliche Hochschule Land Hessen", entwickelt vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), haben erworben: - Universität Marburg (seit 2015), - Hochschule Darmstadt (seit 2015), - Hochschule Geisenheim (seit 2016), - Frankfurt University of Applied Sciences (seit 2017), - Hochschule für Gestaltung (aktuell im Auditierungsprozess). Darüber hinaus bestehen an einigen Hochschulen weitere Zertifizierungen auf diesem Gebiet. Die Universität Kassel, die bis 2016 im "audit familiengerechte hochschule" zertifiziert war, ist seither der "Charta Familie in der Hochschule" beigetreten und gewährleistet durch die Implementierung eines "Runden Tischs", an dem sämtliche Organisationsbereiche und Statusgruppen der Universität beteiligt sind, die Weiterentwicklung des Themas der familienfreundlichen Hochschule. Die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst hat an einer Zertifizierung bisher nicht teilgenommen, setzt jedoch unterschiedliche Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie um. Hochschulen, die am "audit familiengerechte hochschule" teilnehmen, formulieren in folgenden Handlungsfeldern ihre Ziele und Maßnahmen für familiengerechte Arbeits- und Studienbedingungen (vergleichbare Handlungsfelder liegen dem Gütesiegel "Familienfreundliche Hochschule Land Hessen" zugrunde): 1. Arbeits-, Forschungs- und Studienzeit, 2. Arbeits-, Forschungs- und Studienorganisation, 3. Arbeits-, Forschungs- und Studienort, 4. Information und Kommunikation, 5. Führung, 6. Personalentwicklung und wissenschaftliche Qualifizierung, 7. Entgeltbestandteile, geldwerte Leistungen und Studienfinanzierung, 8. Service für Familie. Die hessischen Hochschulen teilen im Wesentlichen übereinstimmend mit, dass die Auditierungen entsprechend den vorgenannten Handlungsfeldern alle Hochschulmitglieder in den Blick nehmen, und weisen darauf hin, dass die hierauf basierenden Angebote im Rahmen der Möglichkeiten allen Beschäftigten unabhängig vom Tätigkeitsbereich offenstehen. Die nicht wissenschaftlichen Beschäftigten profitieren dabei nach Angaben der Hochschulen insbesondere von den Zielsetzungen zur flexiblen Arbeitsorganisation, von Strategien der Personalentwicklung und der Personalführung, den Informations- und Vernetzungsangeboten, z.B. zum Thema pflegende Angehörige, vom Ausbau der Kinderbetreuungs- und Beratungsangebote, von Sportangeboten oder dem Aufbau eines betrieblichen Gesundheitsmanagements. Als besonders gewinnbringend für die Beschäftigten und Studierenden werden neben den vorgenannten Maßnahmen die im Rahmen der Zertifizierung geschaffenen Prozesse, Strukturen und die erstellte Infrastruktur hervorgehoben. Frage 23. Wie wurden die nicht wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen bei den Planungen und Zielvereinbarungen des Audits berücksichtigt? Es wird davon ausgegangen, dass die Fragestellung auch männliche nicht wissenschaftliche Beschäftigte einschließt. Die hessischen Hochschulen führen überwiegend an, dass die Belange der nicht wissenschaftlichen Beschäftigten durch die Beteiligung aller Statusgruppen bereits bei den Planungen berücksichtigt wurden. Andererseits weisen einige Hochschulen darauf hin, dass die Angebote allen Beschäftigten offenstehen, sodass eine besondere "Interessenvertretung" für die nicht wissen- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5244 7 schaftlichen Beschäftigten nicht erforderlich war; hier wurde stärker auf die Beteiligung von Beschäftigten einerseits und von Studierenden andererseits geachtet. Frage 24. In welchem Umfang nutzen die nicht wissenschaftlichen Beschäftigten die ihnen zur Vereinbarkeit und Beruf und Familie/Pflege zur Verfügung gestellten Angebote? Eine generelle Quantifizierung zur Nutzung der Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie /Pflege konnte von keiner Hochschule vorgenommen werden, zumal die Angebote für wissenschaftliche und nicht wissenschaftliche Beschäftigte gleichermaßen offenstehen und der Tätigkeitsschwerpunkt der Teilnehmenden in der Regel nicht abgefragt wird. Insgesamt konnten die Hochschulen einen erfreulichen Trend zu einer verstärkten Inanspruchnahme der Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege feststellen. Von einigen Hochschulen wurde mitgeteilt, dass in folgenden Bereichen ein großes Interesse seitens der nicht wissenschaftlichen Beschäftigten festgestellt wurde: - flexible Arbeitszeit- und Arbeitsplatzgestaltung, - Nutzung der Ferienbetreuung, - Veranstaltungen und Angebote für Beschäftigte mit pflegebedürftigen Angehörigen. Frage 25. Wie viele Ausbildungsplätze sind an den hessischen Hochschulen derzeit besetzt? Frage 26. Wie viele der Auszubildenden sind Frauen? Frage 27. Wie viele der Ausbildungsplätze nach Frage 25 sind im administrativen Bereich angesiedelt? Frage 28. Wie viele der Auszubildenden, die 2016 ihre Ausbildung erfolgreich beendet haben, wurden übernommen? Frage 29. Wie viele davon waren Frauen? Die Antworten zu den Fragen 25 bis 29 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet und in der Tabelle in Anhang 2 dargestellt. Frage 30. Welche Maßnahmen bieten die einzelnen Hochschulen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern intern und extern zur Erweiterung ihres Qualifikationsprofils an? Die hessischen Hochschulen bieten eine breite Palette interner und externer Maßnahmen an, mit denen ihre Beschäftigten ihr fachliches und persönliches Qualifikationsprofil erweitern können. Beschäftigte der Hochschulen haben generell die Möglichkeit, als Beschäftigte der hessischen Landesverwaltung das breitgefächerte Fortbildungsprogramm der Zentralen Fortbildung des Landes Hessen und der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung in Anspruch zu nehmen. Durch interuniversitäre Vernetzung wurde zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, Angebote von Partneruniversitäten hochschulübergreifend zu nutzen. Als Beispiel sei hier die "Arbeitsgruppe wissenschaftliche Weiterbildung" (AGWW) genannt, in der u.a. die hessischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften und die Hochschule Geisenheim Mitglied sind. Ihr jährliches Weiterbildungsprogramm zu den Themenbereichen Führungskompetenz, Hochschuldidaktik, Hochschulentwicklung , Methodenkompetenz und Sozialkompetenz richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten hessischen Hochschulen. Weiterhin wird auf die "interuniversitäre Weiterbildung" (iUW) als Fort- und Weiterbildungsprogramm für die Führungskräfte aus Wissenschaftsmanagement, Verwaltung und Wissenschaft verwiesen, in der die hessischen Universitäten (ohne Universität Kassel) mit Universitäten aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland kooperieren. Im Folgenden werden Beispiele aus der Angebotspalette der einzelnen Hochschulen dargestellt. Die TU Darmstadt bietet u.a. interne Weiterbildung zu Verwaltung und Recht, Kommunikation und Selbstorganisation, Führungskultur, Gestaltung von Veränderungsprozessen und Coaching , Gesundheit, IT und Sprachen an. Interne Dienstleistungen unterstützen Personal- und Organisationsentwicklungsprozesse. Externe Angebote der interuniversitären Weiterbildung und diverser Weiterbildungsakademien können genutzt werden. Die Goethe-Universität Frankfurt bietet den Beschäftigten umfangreiche individuelle und bedarfsorientierte Förderungs- und Qualifizierungsmaßnahmen an, z.B. in den Bereichen Administration und Verwaltung, Arbeits- und Umweltschutz, EDV, Gesundheit und Prävention. Sie hält Weiterbildungsangebote vor, die sich speziell an nicht wissenschaftliche Beschäftigte richten . Für Führungskräfte steht ein umfangreiches Qualifizierungsprogramm zur Auswahl. Besondere Akzente setzt die Goethe-Universität im Bereich der strategischen Personalplanung und -entwicklung über ein in 2017 gestartetes Trainee-Programm. Die Universität Gießen benennt vielfache Qualifizierungsmöglichkeiten für alle Beschäftigtengruppen . Das interne Weiterbildungsprogramm, das sich schwerpunktmäßig an das administrativ -technische Personal richtet, beinhaltet z.B. Weiterbildungen in den Bereichen Fachkompe- 8 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5244 tenzen, Führungskompetenzen, Selbstkompetenzen, betriebliche Gesundheitsförderung etc. Die Teilnahme an individuell passenden Maßnahmen soll durch eine entsprechende Führungskultur gefördert werden. Das Qualifizierungsangebot der Universität Kassel richtet sich ebenfalls an alle Beschäftigtengruppen . Es beinhaltet z.B. Fort- und Weiterbildungs-, Coaching- und Beratungsangebote zu Führungs-, Verwaltungs- und Management-, aber auch Kommunikations- und fachlichen Themen . Auch Angebote der "Hochschulübergreifenden Weiterbildung", einem Kooperationsprogramm , an dem neben der Universität Kassel überwiegend Hochschulen aus Niedersachsen beteiligt sind, sowie weiterer externer Anbieter können wahrgenommen werden. Die Universität Marburg sieht zur Erweiterung der Qualifikationsprofile ihrer Beschäftigten z.B. interne und externe Schulungen zu einer breiten Themenpalette, Hospitationen, Rotationen, zeitliche und finanzielle Förderung berufsbegleitender Weiterbildungen, Jahresgespräche sowie Beratungsgespräche zur Identifizierung sinnvoller Qualifikationsziele und -wege vor. An der Frankfurt University of Applied Sciences werden intern regelmäßig Weiterbildungsangebote zur fachlichen und überfachlichen Qualifizierung unterbreitet, zu denen sich die Beschäftigten in Absprache mit ihren Vorgesetzten anmelden können. Die Möglichkeit zur Teilnahme an gezielten Inhouse-Schulungen und an externen Qualifizierungsmaßnahmen besteht. An der Hochschule Fulda können intern Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen besucht werden , z.B. Excel-Kurse, Seminare zum Umgang mit Konflikten, Stressmanagement etc. Bei dienstlichem Interesse kann die qualifizierende Weiterbildung für einzelne Personen gezielt im Hinblick auf den Erwerb eines Zertifikats oder eines höherwertigen Abschlusses (z.B. Verwaltungsfachwirt etc.) gefördert werden. Den Beschäftigten der Hochschule Darmstadt steht ein vielfältiges Angebot fachlicher und überfachlicher Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung. Durch interne und externe Maßnahmen werden Schulungen und Trainings zu Themen wie z.B. Kommunikation, Methodik und Didaktik, Sprachen, IT und Gesundheit angeboten. Die Hochschule RheinMain bietet über das hochschuleigene Institut Weiterbildung im Beruf (iwib) ein spezielles Fortbildungsprogramm für Beschäftigte an. Dieses orientiert sich an den arbeitsplatzbezogenen Bedürfnissen. Fortbildungsmaßnahmen, die nicht ausschließlich der Anpassungsqualifizierung dienen oder unmittelbar am Arbeitsplatz erforderlich sind, können bei dienstlichem Interesse unter festgelegten Rahmenbedingungen bezuschusst werden. Beschäftigte der Technischen Hochschule Mittelhessen können intern z.B. Angebote zu familienbezogenen Themen und den entsprechenden rechtlichen Aspekten wie zur Elternzeit, Pflegezeit , Teilzeitbeschäftigung, Telearbeit wahrnehmen. Für Führungskräfte finden zu einzelnen Aspekten gezielte Weiterbildungen statt. In 2014 hat die Hochschule ein Weiterbildungsprogramm zum Thema Datenschutz und -sicherheit aufgelegt und seither weiter ausgebaut und verstetigt . Das interne Weiterbildungsangebot der Hochschule Geisenheim, das u.a. die Bereiche Führungskompetenz , Sozialkompetenz, Informations- und Kommunikationssysteme umfasst, versteht sich als Ergänzung zu den externen Fortbildungsangeboten des Landes Hessen sowie weiterer hochschulbezogener Anbieter. Die Beschäftigten der Hochschule für Gestaltung und der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst erhalten die Möglichkeit, ihre Qualifikationen durch Fortbildungsmaßnahmen wie Seminare und gezielte Kompetenzworkshops zu erweitern und zu vertiefen. Frage 31. Wirkt sich die Erweiterung des Qualifikationsprofils der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf deren Entgelt aus? Die Erweiterung des Qualifikationsprofils wirkt sich nicht direkt auf das Entgelt der Beschäftigten aus, da sich die Eingruppierung in die Tarifgruppe aus dem Aufgabenprofil und der Arbeitsvorgangs - bzw. Arbeitsplatzbeschreibung ergibt. Jedoch können umfangreiche und anspruchsvolle Qualifizierungsmaßnahmen bewirken, dass im Rahmen der tariflichen Bestimmungen höherwertige Tätigkeiten mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Eingruppierung übertragen werden können. Auch können eine kontinuierliche Weiterentwicklung und ein erweitertes Qualifikationsprofil die Erfolgswahrscheinlichkeit bei einer Bewerbung auf eine Position mit anspruchsvolleren Aufgaben, die in einer höheren Entgeltgruppe angesiedelt ist, erhöhen. Frage 32. Gibt es an den einzelnen Hochschulen Personalentwicklungspläne für die nicht wissenschaftlichen Beschäftigten? Zur Beantwortung der Frage wird zunächst unterschieden zwischen der beruflichen oder persönlichen Entwicklung der oder des einzelnen Beschäftigten und einem Konzept zu Personalent- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5244 9 wicklungsmaßnahmen, d.h. Fortbildungs-, Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, für alle Beschäftigten oder bestimmte Beschäftigtengruppen. Die Aufgabe, die individuelle berufliche oder persönliche Entwicklung von Beschäftigten zu fördern, liegt als Führungsaufgabe in der Verantwortung der Vorgesetzten. Geeignete Instrumente individueller Personalentwicklung sind u.a. Jahresgespräche, Mitarbeiterentwicklungsgespräche oder individuelle Zielvereinbarungen. Diese Instrumente kommen in unterschiedlicher Form an den hessischen Hochschulen zum Einsatz. Auf dieser Ebene existieren in den hessischen Hochschulen jedoch keine zentralen Personalentwicklungspläne. Vorliegend wird von der Prämisse ausgegangen, dass der Begriff "Personalentwicklungsplan" im Sinne eines Personalentwicklungskonzepts zu verstehen ist, das sich auf die Qualifizierung und Weiterentwicklung des Personals bezieht. Die hessischen Universitäten und die Hochschule Geisenheim haben bei Antragstellung zum Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Einreichungsfrist 6. Juni 2017) Personalkonzepte vorgelegt, die im Programmkontext zunächst auf das wissenschaftliche Personal zielen. Spätestens in diesem Zusammenhang haben die betroffenen Hochschulen entsprechend den Fördervoraussetzungen Personalentwicklung insgesamt, also auch die der nicht wissenschaftlichen Beschäftigten, zum strategischen Handlungsfeld der Hochschule erklärt. Sofern Personalentwicklung für alle Beschäftigtengruppen nicht bereits vorher mit einem entsprechenden Konzept als wichtige Kernaufgabe eingestuft wurde (z.B. an der Universität Kassel), bestanden jedoch an allen Hochschulen bereits diverse Bausteine, die Personalentwicklung ermöglichen; hierzu wird auf die unter Frage 30 dargestellten Qualifizierungsmaßnahmen verwiesen. Auch die Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Hessen verfügen über Personalentwicklungskonzepte, die entweder auf dem Rahmenpersonalentwicklungskonzept des Landes Hessen beruhen oder eigene Schwerpunkte setzen. Weiterentwicklungen der Konzepte sind bereits in der Diskussion oder vorgesehen. Aufgrund der jeweils geringen Beschäftigtenzahl wurden an der Hochschule für Gestaltung und der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst bisher keine Personalentwicklungspläne erstellt . Frage 33. Wie werdendie Vergleichbarkeit und gegenseitige Anerkennung interner Bildungsmaßnahmen zwischen den einzelnen Hochschulen gewährleistet? Während Ausbildungs- und Weiterbildungsabschlüsse in der Regel standardisiert sind und daher eine gegenseitige Anerkennungen möglich sind, haben interne Bildungsmaßnahmen überwiegend Formate, die in ihrer Vielfalt nicht standardisiert werden können und daher der individuellen Bewertung bedürfen. Um den Austausch über Problemstellungen und Standards sowie zur Vergleichbarkeit und gegenseitigen Anerkennung von Bildungsmaßnahmen zu unterstützen, beteiligen sich die hessischen Hochschulen in Netzwerken mit gemeinsamer Interessenlage. Entsprechende Netzwerke sind z.B.: - Netzwerk für Personalentwicklung an Universitäten (UniNetzPE), in dem u.a. alle hessischen Universitäten teilnehmen, - Allianz der Rhein-Main-Universitäten (beteiligt Goethe-Universität Frankfurt, TU Darmstadt , Universität Mainz), - Interuniversitäre Weiterbildung (iUW); Beteiligung siehe Frage 30, - Hochschuldidaktisches Netzwerk Mittelhessen (Universitäten Marburg und Gießen sowie Technische Hochschule Mittelhessen), - Arbeitsgruppe wissenschaftliche Weiterbildung" (AGWW). Außerdem können durch Angebote von Weiterbildungsverbünden, wie z.B. des Hessischen Verwaltungsschulverbands, Standards gesetzt und damit Hinweise für Anerkennungen gegeben werden. Die Hochschule Darmstadt bemüht sich darüber hinaus für bestimmte interne Bildungsmaßnahmen um eine Akkreditierung durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport; das Konzept für Schulungen zur Führung von Jahresgesprächen wurde bereits akkreditiert . Frage 34. Wie haben sich die Aufgaben und die entsprechenden Arbeitsplatzbeschreibungen im administrativen Bereich in den vergangenen Jahren entwickelt? Die standardmäßig im administrativen Bereich anfallenden Tätigkeiten - insbesondere im Sekretariatsbereich - umfassen zwar weiterhin "klassische Tätigkeiten" wie die Terminkoordination, die Raumverwaltung und den Schreibdienst. Doch stellen die Hochschulen fest, dass sich in den vergangenen Jahren einzelne Aufgaben spezialisiert haben und daher fundierte Kenntnisse zu einzelnen Themen erforderlich sind, wie z.B. zur Drittmittelsachbearbeitung, zu Personalmaßnahmen oder zu Verwaltungen in SAP. Generell sind die Anforderungen an IT-Kenntnisse gestiegen , auch werden aufgrund der Internationalisierung der Hochschulen zunehmend Fremd- 10 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5244 sprachenkenntnisse gefordert. Andererseits hat die Vielfalt der Aufgaben zugenommen. Auch sind Aufgaben hinzugekommen, die eine Brückenfunktion zwischen Wissenschaft und Verwaltung ausüben. Dennoch sind die Fallgestaltungen jeweils individuell zu betrachten. Die Arbeitsplatz- bzw. Arbeitsvorgangsbeschreibungen einzelner Arbeitsplätze werden grundsätzlich bei Einstellungen bzw. Weiterbeschäftigungen überprüft und ggf. angepasst. Gestiegene Anforderungen und geänderte Stellenprofile sind in der Eingruppierung abzubilden, wenn entsprechende Eingruppierungsmerkmale erfüllt sind. Frage 35. Welchen Anteil haben Aufgaben wie Drittmittelverwaltung, Controlling und Personalverwaltung an der Tätigkeit der Sekretariatsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter? In den meisten Hochschulen lassen sich die Anteile der Aufgaben wie Drittmittelverwaltung, Controlling und Personalverwaltung an den Gesamtaufgaben von Sekretariatsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern nicht beziffern. Sofern eine quantitative Einschätzung stattfindet, wird darauf hingewiesen, dass die Anteile je nach Bereich stark variieren. Insbesondere in forschungsstarken Bereichen und bei Teilzeitstellen können solche Aufgaben bis zu 100 % der Tätigkeiten ausmachen; andererseits werden Bereiche genannt, in denen nur einzelne der genannten Tätigkeiten und diese nur zu einem geringen Anteil anfallen (die Angaben variieren zwischen 0 % bis zu 50 %). Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass für sich verändernde Aufgaben oftmals neue Positionen geschaffen werden, wie z.B. im Hochschulmanagement. Frage 36. Bilden sich gestiegene Anforderungen an die Sekretariatsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in den einzelnen Hochschulen in höheren Eingruppierungen ab? In den vergangenen Jahren waren nach Auskunft der hessischen Hochschulen aufgrund der veränderten Aufgaben und gestiegenen Anforderungen - abhängig von den erfüllten Merkmalen und dem Anforderungsprofil - zunehmend höhere Eingruppierungen vorzunehmen. Während die Entgeltordnung die Eingruppierung von Sekretariatsbeschäftigten vormals in EG 5 TV-H gesehen hat und sie nun in EG 6 TV-H erfolgt, erfolgte durch die Hochschulen eine steigende Zahl von Eingruppierungen je nach Anforderungen des Arbeitsplatzes - in EG 8 bzw. EG 9 TV-H. Frage 37. Planen die hessischen Hochschulen, den vielfältigen Anforderungen im administrativen Bereich mit der Einführung einer wertschätzenden Tätigkeitsbezeichnung wie zum Beispiel "Assistent/in im Wissenschaftsbereich" Rechnung zu tragen? Seitens der Universitäten gibt es derzeit keine Planungen zur Einführung neuer Tätigkeitsbezeichnungen für administrativ-technische Beschäftigte. Sie schlagen vor, neue Bezeichnungen durch die Tarifparteien in die Entgeltordnung aufnehmen zu lassen. In diesem Zusammenhang wird seitens einer Hochschule darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung "nicht wissenschaftliche Beschäftigte" durch die Negierung der wissenschaftlichen Tätigkeit eine Schwerpunktsetzung vornimmt und eine Wertung beinhaltet. Sie regt an, stattdessen von "administrativtechnischen Beschäftigten" zu sprechen. Einige Hochschulen haben festgestellt, dass in den Fachbereichen vermehrt Stellen für Assistentinnen oder Assistenten, z.B. in den Dekanaten, ausgeschrieben werden. Diese Entwicklung wird von den betreffenden Hochschulen begrüßt. Eine Hochschule wird prüfen, ob sie künftig die Bezeichnung "Assistent/in im Wissenschaftsbereich" verwendet. Wiesbaden, 22. August 2017 In Vertretung: Ingmar Jung Die komplette Drucksache inklusive Anlage kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden (www.Hessischer-Landtag.de). I& l Y a - 0NNff0E:)NEe!CxocsoCaiU)U)ozlB .I$cai:)sOm4O0zca»!QfflfflcföcQ(f)(J)c:('a!&-a»>(/»E:)IJI:ÖsOma» (5?c a) l ?V J :Offlc(1co«Öffio ACJ:Oa+ vc:)l(nE':) mHa»)fEmzc EÖaiCI) e Ca»EEN'p-=:l=a?1',3 N l> ; I LQ ffl I ;N>i "il= 5 1 ? ? , ,lia ) m l?iN 0 i ' ;,a) 1? I: 11} > Ca)EE'E - ,I= -(Dl'i N1,iy 151Lffi ,ß I ;!'ajN>i D l, :)I= (Illla' n l.!; C)l,N . .I4 ) 1!5 I: m N0> aiaCl) C : 5O ) > ,;>) N N C T h (C )t0 )f'e C ') :(0 < t (D w a ) O t? - w 't (0 0 ö N 0 0 < 'f 'C I)0 0 C fl(0 IJ ')'r ? ? w ? (0 < t (Q C )I'- w N 0 0 0 :l Ih C ')C ')t(O N C O C I)'ö a ) :€ Q n e Q *C l @ ')C%i 'y :L l') :(% l(Q C 'iN f < (NN l :O C l) 't w N a ) l I S S S N N N : 0 ) t€ C l lö a ) O N 'e l IN C Q N ll')C Q N ? IN O )N ;q N N l l l O ü C l« D @ 1 1 0 : : l : l O V l« D O ü l l 'w N ü N N 'w ' ? l ? l ü * ö ö l l I S (O S fÖ N : :-t : lö C Q f€ Q c l) l :l a)E : t 1 4 ) :ö ü l'l I'-N a :)C l) : l O :) : I'-C l)I'-(D Y Ö ? k l')'t (0 * N ü ? l ? C Q C Q ö C l) * L l')i0 jC l> (0 C) l I'- (O w (0 1 1 ') € Q ?to 11')i 0 - f :0 ') C l) l : t l I :C h « D * > ü U '} : I I C C ) :O I"> ID ö « J il l l ? i€ Q ll')C Q N ü ? I l ? (Q C Q S C I)N l : f :( O ll') :(D :(O S ll l !'! (0 C s lü S f N (X )N l j:-O a)j-:C)I 30(I) ; I lI - Ö o ü 6 J : 'C l) § c g ,) 'C : ü ß Eai J ) , a : p C ü Ö ? % = i Ilj 'e2o ca) ?ii+ PO N C) ? (%l CQ ?)?'t u') ?) : l. - : I , W r . - W W . . - C s lN n * lt> D r < ü < N a) Lu Lu Lu Lu Lu Lu Lu Lu Lu Lu Lu LLI Lu Lu N :0 0 ü N e Q c Q * L l') (0 r $ ?? ? ? w ? ? ? '? a) Ci}) Ch '--s ,!!) < <(<<<<<<<<<ü< r.icüuuuuuuuuuuuuuauuuuuuau*uuuuu?ruzO C llll C l) C: 'öj)-5<Öüföa+r,C s l 2 3 Anlage zu GA 19/5244 :0 )0) € 0 (Q 0 Q D : C fl 0 'ö 'f jC )) ('J f W N f O N ('0 )C )t :D C l}< rl:C ir« L l) r S « C i) S IJ ) N w ' N (O 't S a ) C Q ü N N 'f (0 (I)IJ ) r W lö.C I) Cl) C ) (O l'- :C 0 ü € Q : I € Q N ? I 1 n O C % lC s lO C h < ö e 'l l(C l :S O l'-(O N € Q C Q (Q ü N (Q ('Q y l ? C Q 0 N ü w N N € ') ? iN NNf C Q N W W Ig 1 BN i IJ')0 l Ö :( ') :9 e 'N ? iS I I N 1 SÖ I :D :« K I iiQ l(X) .S a ) l ü l 'l (O S : a ) C Q N 1 1 % -(0 (0 (0 0 (X )a ) : I I N N ('Q (')N ? I : : (') W : < t 0 - ? C Q a ) -1 1 7 )1 % w N l 1 1 : c Q N r W i $ 't l ('Q (') r r II 0 )t.l):k l)€ ')0 ) ' ? ü C h ' « h 0 l 1 1 :'t 0 C )t I:!'e l € 0 ö ll a ) y : ü I'- C h ü N ' N y ü ü N ' N 'w ü : : t( 0 :l% 'ö ? ? ü € D ? O D f I k l')(X ) (N0 .S k l') s I ait 1 )- U:) l a ) N N a ) N 'e L l') N : :0 S I'- S y k l') N ü '< * N I'- e Q N w " N N 't I'- 1 4 ') N f a )a :l(O S (C l :ll') : I l ? (Q ? ? l I I a ) C h ?f ll to :(0 :N C aa) 0 c o : a )N lI :(')ff ll f f ll a ) N f I (0 1 g(0 I S D I * ( 0 ü * l € l') cQ N cQ : 0 :N : a ) :(7 ) N ü : o -r- : üoa % ' S (0'e ff l c o 1 0 Ill :a :l f lI 1 BIJj Il 0) : a :l : 0 (I) :N :(') :(?:i I « o 'E €OEÖCl - S 3 E C l) 'ö41) < a)EE . c i z (4 C t a l z a :ffl , C (D E ! fö L L J:o N, :) ;a O y < < Anlage zu GA 19/5244 N : (% ü In : t : ( 0 f f (0 :N O (D h (O 'e ln :f(X )I'-(0 (0 0 (0 (f)(0 a ) ? (') S w C I) < C Q ? O ü (Q ü (0 (X ) a ) O u ) N w * € ')'f If) 0)0(Q 0 0 N N " " 1 1 " I l O : 1 1 )C 5 ())(0 0 ) S : I 1 1 ') 1 % u a ) : ü ())(D N S l u ') ? ü ü D w ü ? I '9 ü lN ? C llll'? N $ ('? ' Ö F ' N H M (Q N ('Q @;l I l(Q ic Q(C) :(0 f a ) q C l), (D(0 w k IJ) :(0 11') } : 1 a»ztoqz I I IR " l" " 'l I l'l l l I (I> 'ö :'t'D « : I € ') :'w :'tO ü C D C h l l W '« % lü ü ' l N ? N '(O S I-1 % (Q N N ü l% l l I le f :(0f l : ? C Q : a ) (0 1 1 ) ' C ) W : I O : S : c Q i!) ? l Q ? ü ? < * N -T - W W l I I E I'- : a ) : f l :(O O C )) W W I f : - : N ( Q :S (0(Nf l :lX ) - I :(0 (OCQ ' S w I'- ü S S ' w O n N w " w u ) - C Q N w SN : a ) : N : !) ü : : 'F a Ö C )t (014) a)ff Ö : f (L)L ffl ', ',!) ',:!11) l I l ', I I I (0;'egp I : f 'e f f DCQ :(0 :I% :I% : llg - l :(0 : : :S C % !S : * ' * N ü NN :N C h C llD (0 0 fü ) C ) (C ) csi ? 0 fü )0 0 f I : f : f a ) f f ( 0 ll ' - l ? ? ? € % I :k l')N N (X )1 1 ) ? (0 0 C fü )(Q (j) ' t : ; l : f E (Da) 'a) J : o !0I ; I j)11 - di A x ? l : I . Q C , ü'C IT D c 5 , Q -' a ' o a) ?z '3 ? 2 ,a" C' '3 -=A} - m EQ 5 Ö t " ' J : l ' § :Ci ?N'P Ih @ : l- I N (Q (') « IJ) (0 r f f < < < < I'- I'-11) C l) O C ) cQ S N c') 00 : : N y (j) S ü 0) * (O IJ') N eQ (0 N y " N ü * '5 ; Ij) (X ) !? : 'tt Ij) (X ) ü C % l> N f ? S :(10(X)Nf C O (T ) ? u ') : a )'t : f :V » ;tr -F -V » O N C I< : : 1 0 :lD O t-n « D N ü n v '- < > " l w ' (Q N N Y ö N > ü II,- 'e :lllk 0 N !:R a :1 1 1 :lC O (Q S :k ö ? I c Q ? w Il€ f I R I I ? ? R :I'- :(% I 1 1 ; E . ie o lll: l :C 0 : a ) 1 1 ; : f :lJ ) :S l N O a )c O (h : : : l I'- :l% lS O O y I I W N ? ? ? i ? N a )N Y C h l W r (0 'e I : 0 ? W ? :U n l S :(O N L ö ? ü N ü ? W (% N J)Y l!) I N ü (X ) * I f I : O : : t , ' , ' , ' l l ," ? ß 11') '? $ WN : f :N C )tl'-'e (D a ) I :(0LÖ lt ö ) J )m : f O : t W ? W la l: 11') I : l ' I : l ; i« ii0 i'e iY ? 1 la )C I) :(0 :ö )1 1 ') l :(% IO :C ')tC Q f l l I l w D ? ü ? I ? ü ü ? N ü < ö l l I L l) (j) 'ö II I l :I:D : S : :( 0 :'ö y l 1 1 B l l : f i :'w ? ID ; ;u ) l :lJ ) : :S :a )(1 ) I = ü ? € Q € b l :(Q ? 1 P " f€ 'l 'e 2ai3 (/) N € Q {')*lt}< D 'T-' ü? 'ü' ü' ü" ü?' u) (D I'- a) a) C') 'A 9o S? ':Z !' "ü ay W-' wO w: < < < < < < < < < < < < Ö ) ü CQ C ) 'l? - N (') (') * 'l') f f l ! f f f f f f f f f < < < < < C < < Anlage zu GA 19/5244 :lf'):IJ ) ? W ? '< (O C l) €X ) 11) S (') ü :(0 S C ) O a) C l I'- 0 ü 0 ) * Il') N N C Q N 'P - ' (0 N a ) N a ) a > N 'r- Y -N N < t :(X ) ? Wa ) f 0oN(Th : t a 0 u ) O Y (% l ü N li') I « ü l% l r € % lü l * O ) (7) a) U . z 0 w?a a) ü' Ö') «?, Y - I:O ff 0 1 0 ) ü ü 'P 'N I NNf a ) 100 11') I l I I I l l !o } i ? ;" l I l l" .? 4 'o R S 0 l0 $ 11') f€Qf lI : l l e : i l l l l S O C % lf : a ) I'- ? ? f f ? : l ? ( l) ? I:@ ') 'ö ll - ? N I :lÖ a ) 0')IJ') llll tö (0 :L ö W ? ' a i IÄ ü u'S ('l w ? (% l I a :i (0 (QSv'1 l j (Q a:) ? W : : lX ) :a ) = N ? U : I 9 L l') :f Il') 0 P < ? l ' f(D« 0 ') (j) (QN II N C O :U ? i : S : S ? ? N 'Ü * l - D D (Cl a :lü I :S:Ö 'ö 't0N l a) ü C l) * (Q (0 'P - (0 : : :0 (O C l) ü C l) O C ) * C Q C Q N lflü > ? ? ? C s lü lr0 n lD l:h € Q l : 'ö f :lt)1 %f l (0 1 gto l N il 'e Na :l €Q€') o(%l I'- N J : !oJ: Y J :a) J :)c l , l ai tt= oC I) Cj ,a»0 I !2li- = c l l f ' :(Q ? a ) :Ö I:0'f11') lI 'P ? «? (j) (') (') ü NN ; w (0 l :N - W D : : 0 (') (0 ? ? 0 ) >f l I 1 gD (0(0 I I : f : S : : t - t I I? IS o(0N l I : i i e l : - , l l l i lg kÖ 0f E'ä (D 'Ö3o J : iöZ ;E i)1lai % - (l) J C ? : I g C , ä o lT h 'C !2 J) o' , z a"< '< "< "< :a' a';"' N I:o> ':o" "W om "m 'm ?mo 'M; 'W 'oa'm {} om r Ö ff ffi fö (u {a ;aa"' .f%"": C l) 1 )J) (D):)t:ffl L i llll f Il') f I tl') 0 lll f I i!)IN l ::) ü N c Q (Q * 11') ü N ü ü ü -w N IJ ') (0 a ) a ) % % u u u u u u u u iu u u u a n u S > !Oa l J :l (DEoCl5 Na0 oE u p . .; (l) 1)-(") Z K (D'öeoofö 2 ü (j '0 5 C - i m ü , X pj? ?; C? : 5 1 .: (/) :,LL '< '< L W Z :" W « « Th 3 'x m k C O C l) -5 U )fö :lW < L L (LlEEa) J : j:oJ:-föY toa) J : :öI Ea3 lll 'l) ff ?o fö : 'i : ß 'a C j:l ,. 'e * - 'i(D 2 ? . ü 0 ü (') * < < < < < C l < N Anlage zu GA 19/5244 C Q (O IJ)N ü ? ? ? € % J w 0 )l!) ? < f : ' f (X )t 1 4)(Q 0 )a )N l;(')S (0 0 :C I)9 :C N ü N Ö N ü 2 f S S ? " « D ? O ) i S a ) N i < f < ; t : C l) t= ü N !' : :(0 ? ? 1 N :(Qf I (Oco f ifct'» l €N I I : ! I I R 'e l a ) l :C fi l I = l l 8 0 (0 :'t :a ) I'f l I :S :(X )(0 1 1 1 ) ü C s l ? w ? I l l " ( O N l a )f 'y l CQCQ (0 (O tl') : t : i: : " N ! ! - " - 1 1 1 1 ü a ) l SÖ :(') lI (O S :S :C 0 :S a )ia ) : r ? l 0 ll c l) fO ) S :D : l ü € Q C 'l " I ? g :i:;§ ? ? ? N 'fIl»f (Qf l 'öLL l ('Q (X )f f f : 1 1 ') ü (0 i i g i l l l l l ? S :N iIj, ? io 1 'E(ömE4111 l 'OJ:' l 0 ) :S 'y a :) f :ll) l LÖ :ll') 0 0 i0 0 0 g 1 5 II l I:! { i il I- I:!e l H !' i? 'l IIlI :C I) - : : : a ) ,O : : : - €N Il N : = : , 1 1 I ' I I R l mCQ(I)(D ,G l :)E(DJ:o'di0J:I II S a :i 0 ü C h O ) :(0 (; ' ? C Q W W 0 1 1 ') l N Ill (O IX ) (Q (0 : l'- 0 ) : 0 O * S ? N - w ü ü : N T - ü ü N lI to :(O C!) ' ü (Q Ill :(O a ) llII :(Q llI 0(Q :C I) (0 kl') f o0N lI (0N E i:m (D3o 5BE ;i o aO E C5 '6a > ff :9 2 (/) " " C t j l C Q p-% j? ?oj3 oW 'W :' nW 's"W L' :J' U m (W jj ffi fö oLll m «!)"ooo 3"" € N3 '3 ?a' < < < < E'C3a»1:ISfö = iB ? 'C 2 , , 5 i:l N ll') N 1 1 ') N (: < < < N L L lL u L u L u L u L u L u L u L u L L lL u Anlage zu GA 19/5244 L l)f f f a ) (Q 'e (O f ö C % l(C )t(0 (0 1 1 ') : :a )S N 'e S (')C Q - w ü O ö N ? ? < ü C 'l ö )S too11') IJ )Ill (C )t:i (Xif l : f ID O e Q D l:O {D : : :('Q I ü N C Q y ? ? ' (') I l :S :!f)a ) : : :F a e ' l 'ö N+ ? '- o '? g . l IR I ::I;g ill (QÖ l S I : f ll') I R e ll a ) f l 11') N l u ')t CQ N 'w li € ')C Q .. o'ef I : t l'e fS € :1 0 $ 0 :4 i0 i to 0 1 1 )Il € % lü ? . SÖ IlI : D a ) :C I) ? q :i i l g !1 1 (j)C)i @ ) (0€') (0Nco iH l 'F)»(DJ:Cl:I!J:o lllI : (Th a) l : S : 'w lö 1 0 :(Q C I)a ) l ? C Q f llI Il') :(j) S (O C O ; ü N " I:'- :1 1 1 1 !'? Ill? ? '1 1 l : t l YS0)cokö'ect'» 3I51 izt*aiE:EEIBfü c o lI ') :I'- l N '? I l o l i: € % lN : i l ? C % I < ' i : ? ? ü C % ll 'l 'ef C I) Il C%I f(T) llI : f : : w :") :(Qf f ü N a )0 ') i q 3 3 E(Df aEE C 5 a )N o'Ö0 jlI a ): ä rl/)ffia» I : ) ? fö '(D3a» U ) 0 ü N € Q (') '< O (0 ü ' ü ü ü ü W -w w (j) < < < < < < < < C : ,fö p p ? ? C jl ,, 'ö§ i N 'E? i:) < N u JL u L u L L IL u L u L L IL u L L IL u u JL L IL u ; ?a>@ 0 ü (N @ ) (') Y 11) 'w -w (N v» N u J L u L u L L I L u L u L L I L u L L I L u u J L L I L u L u L ll > > > 'X' ?" '% "! ?) 'o' c o y N (Q C Q f f f f f f < < < < Anlage zu GA 19/5244 C Q (X ) ü a ) y '< ü 0 N N :C :0 (j) :ll» Q C l) l(0 1 1 ')(O C ))0 : : Il') ? N (0 ü S Ij) ? ? ('Q(0co 'tO)N 'öff (0 $ '; % :,!? 0 ', l i:iö )$ i$ 0 i l kOca (010ff (C)fK I ll ';r (0 'e't 'tÖa) ll a :i 'e öCQ to ll (0 €Qf 'ek i 9 N :g 0 0 i I 06? : 0 ):i ? N ? . fN (QNf (D(0 i k 0 $ 4 f { : l l ?(X)l : € N . l :N Y'tf 0a)11') 0)Oo€Q ? D $$o» } : 1 ll :N l f :Nf 'a 'ö(0 l S N ö 'ö N O : : : lJ ) :r l? - I.O ü ö ' : l € Q t- < D ü ü " ? € Q ? ü ü ü ü N : ? C ö (Q fN 'ekö(0'e h t . ö N f L Ö l : l N N I ? l R l" ' l 'öf : f 04? I (l') I '- : l: 0 l m 'I I'-$ ß -!o i ill I : N :( 0 W ? W 'eff €% I l j S 11') l l I . : - : ß '? I lll l :N :(C ) ? W ? W Lnf E a.i?I 3 2J :o (D3o i J, z ö S I ' I - C a )a )( ? l/) @ > 8 m E ?C ffi E 'C l Cw fö :Q lJl) 'C : j) ,, jO H g B ', (1, fö E 0 ü N €') 'oCQ < 11') " o '4 a, e 'ü !:: A !- 3 A N (Q < IJ') (D I%- (X) ai N n :5 < < < iyuuaiuiuuuuiuuuuu.iuuuuuuuuuuuu33 CQI:Oa) fNfto0)ff14) 0)g*x 'f0ff'ö(0(Qa»coa) 0(Oca(X) N(?ECQIÖ(/) a)J:NEa)01(k) 'öoE€llaiJ:l t3o2NII (11 X'2a» E J :'C) 111(? FÄ ,a)h .c:??l ,a) r - '3 > c u l - I 5 .c J : '- ? C t/l(D M (D J : , o J : O rs 'J : 0 0 :C o »J: C 0 9)0 o ;? , I l / ) . '-?"'17} i a)jo J :.lll C C (I}fö a )a ) 'a 't5) g :j :(tl :I1} 4 Ä O O 111111 (D a ) C C la :l (')N 1 1 ')(X) 0 )S a :i(%i fe Q ffj:IJ ü 2 a ' fö!!! 7 u - Anlage zu GA 19/5244 Anhang 2: Auszubildende an den hessischen Hochschulen zum Stichtag 1.12.2016 bzw. 31.12.2016 r l r t il l Hochschule Frage 25 Wie viele Aus- : bildungsplätze sind derzeit ' besetzt? .l l Frage 26 Wie viele der ' Auszubilden- , den sind Frauen ? i j Frage 27 Wie viele der ' Ausbildungsplätze nach ' sind im admin. Bereich ange- l siedelt? l Frage 28 Wie viele der Auszubildenden, die 2016 ihre l Ausbildung erfolgreich been- l det haben, wurden übernom- : men? .. .. -... - l Frage 29 Wie viele davon waren Frauen? TU Darmstadt l 154 45 44 l 22 ... -.. --. -l 4 Goethe-Uni Frankfurt 56 35 40 l 12 l 8 Uni Gießen 96 55 13 15 10 Uni Kassel 77 - - i 34 22 13 3 Uni Marburg 101 50 19 19 16 Frankfurt University of Apolied Sciences 13 3 ,5 4 3 l- - -- -- Hochschule Fulda 9 8 9 l 1 1l Hochschule Darmstadt 13 3 l- - 13 l - l 9 i3 Hochschule RheinMain 10 5 l 10 l 0 (von 0) ' entfällt Technische Hochschule Mittelhessen 12 l 5 l l 3 l . -.. .- - 5 l 1 Hochschule Geisenheim 21 11 21 ll .. ... ... -. 4 l 2 Hochschule für Gestaltung 1 1 1 1 ll 1 q Hochschule für Musik und Darstellende Kunst o ' entfällt entfällt l j entfällt l entfällt l--- Summe 563 l 255 i 200 105 52l .. .- . Anlage zu GA 19/5244 5244_anl.pdf Scan Anhang 1 Scan Anhang 2