Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 07.06.2017 betreffend Veröffentlichung des Fotos von uniformierten Polizisten in CDU-Zeitung und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: Kurz vor der Landratswahl im Rheingau-Taunus Kreis am 05.02.2017 wurde in der Januarausgabe des "Rheingau Taunus Monatsanzeiger" (Seite 7, gekennzeichnet: Januar 2016, wohl richtig: Januar 2017), herausgegeben von CDU-Kreisvorsitzendem Klaus-Peter Willsch, ein Foto von Polizisten in Uniform veröffentlicht , die neben ihrem obersten Dienstherrn, Staatsminister Beuth, abgebildet sind. Das Foto erschien gemeinsam mit einem Namensartikel des Ministers, der unter anderem von einer Anzeige der CDU Rheingau Taunus eingerahmt ist. Wer es erstellt hat, ist nicht kenntlich gemacht. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Es handelt sich beim Rheingau-Taunus Monatsanzeiger (RTMA) nicht um eine Publikation der CDU. Veröffentlichungen der CDU sind durch entsprechende Hinweise im Impressum als solche gekennzeichnet. Herausgeber des RTMA ist ausweislich des Impressums Herr Klaus-Peter Willsch. Darüber hinaus erscheint der RTMA im Rheingau-Taunus-Kreis mit einer Auflage von 80.000 Exemplaren. Das infrage stehende Foto wurde anlässlich eines Pressetermins des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) am 22. April 2016 an der Hessischen Polizeiakademie (HPA) zum Zweck der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit angefertigt. Die Bildrechte liegen beim Hessischen Innenministerium. Die auf dem Foto sichtbaren Polizisten haben sich im Vorfeld des Pressetermins bereit erklärt, im Rahmen der Veranstaltung für eine symbolische Übergabe der neuen Schutzausstattung zur Verfügung zu stehen. Dieses Einverständnis erfolgt, wie bei Presse- und Öffentlichkeitsmaßnahmen der Polizei üblich, mündlich. Fotos, die bei Presse- und Öffentlichkeitsterminen angefertigt werden, werden Medienvertretern durch die Hessische Polizei und das Hessische Innenministerium sowohl auf Anfrage als auch in Form eines kostenfreien Downloads auf den Internetseiten des Innenministeriums zur Verfügung gestellt . Eine Einwilligung der auf den Fotos sichtbaren Polizisten für jede einzelne Veröffentlichung wird dabei nicht eingeholt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wer hat das Foto zu welchem Zweck erstellt und wer besitzt die Rechte daran? Frage 2. Haben die auf dem Foto sichtbaren Polizisten in die Veröffentlichung des Fotos in einer CDU- Parteizeitung unmittelbar vor einer Landratswahl eingewilligt? Falls nein, mit welcher Berechtigung ist das Foto an dieser Stelle veröffentlicht worden? Frage 3. Wie rechtfertigt die Hessische Landesregierung die Veröffentlichung des Fotos von Polizisten in Uniform mit Staatsminister Beuth in einer CDU-Parteizeitung unmittelbar vor einer Landratswahl ? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird insoweit auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 4. Dürfen auch andere Parteien in künftigen Wahlkämpfen dieses Foto verwenden? Fotos, die aus dienstlichen Zwecken heraus entstehen, dürfen weder von Parteien noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes, zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Im vorliegenden Fall handelt es sich jedoch nicht um eine Publikation der CDU. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Eingegangen am 3. August 2017 · Bearbeitet am 7. August 2017 · Ausgegeben am 9. August 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4984 03. 08. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4984 Frage 5. Ist es übliche Praxis der Landesregierung, dass ihre Mitglieder in ihrer Funktion als Minister Namensartikel in Wahlkampfzeitungen vor kommunalen Direktwahlen veröffentlichen? Frage 6. Hat Staatsminister Beuth den Namensartikel für die Wahlkampfzeitung der CDU Rheingau- Taunus selbst geschrieben oder wurde er von einem Mitarbeiter des Ministeriums geschrieben? Frage 7. Falls der Namensartikel von einem Mitarbeiter des Ministeriums geschrieben wurde: Welche Personalkosten sind hierfür entstanden? Die Fragen 5 bis 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Beim RTMA handelt es sich entgegen der Fragestellung nicht um eine Parteiveröffentlichung der CDU. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden im HMdIS durch die Pressestelle eine Vielzahl von Pressebeiträgen über die Arbeit und die Themen des HMdIS wie Pressemitteilungen , Kommentare oder Namensartikel gefertigt und Publikationen zur Verfügung gestellt. Ein individueller Arbeitsaufwand ist daher nicht feststellbar. Wiesbaden, 24. Juli 2017 In Vertretung: Werner Koch