Kleine Anfrage des Abg. Gremmels (SPD) vom 08.06.2017 betreffend Einsatz von Unkrautbrennern und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele Brände sind in den letzten 3 Jahren durch den Einsatz von sogenannten "gasbetriebenen Unkrautverbrennern" verursacht worden? Eine Statistik über die Verursachung von Bränden durch gasbetriebene Unkrautverbrenner wird nicht geführt. Weitere Erkenntnisse liegen nicht vor. Frage 2. Wie wird aus Sicht des Brandschutzes der Einsatz dieser Hilfsmittel für die Unkrautbeseitigung bewertet? Grundsätzlich ist jeder Umgang mit offenem Feuer gefährlich. Von großer Bedeutung ist daher der sachgerechte Umgang mit dem Hilfsmittel unter Beachtung der Hinweise in der Betriebsanleitung . Frage 3. Welche Überlegungen gibt es seitens der Landesregierung, den Einsatz zu reglementieren bzw. zu verbieten? Es liegen keine Erkenntnisse vor, wonach der sachgerechte Umgang mit dem Hilfsmittel unverhältnismäßig große Risiken birgt. Aus Sicht der Landesregierung besteht derzeit daher kein Grund für eine Reglementierung. Wiesbaden, 11. Juli 2017 In Vertretung: Werner Koch Eingegangen am 17. Juli 2017 · Bearbeitet am 18. Juli 2017 · Ausgegeben am 21. Juli 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4988 17. 07. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG