Kleine Anfrage der Abg. Bauer, Banzer, Dietz, Klein, Reif, Reul, Tipi, Utter, Wiegel, Wiesmann, Wolff (CDU) vom 09.06.2016 betreffend Ideenmanagement in der Hessischen Landesverwaltung und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie ist das Ideenmanagement der Hessischen Landesregierung konzipiert? Das Ideenmanagement der Hessischen Landesregierung ist in der Richtlinie für das Ideenmanagement vom 22. April 2014 (StAnz. S. 459) geregelt. Vorschläge und Ideen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung sollen insbesondere dazu beitragen, die Verwaltung bürgerfreundlicher und serviceorientierter zu gestalten, die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns zu erhöhen, Aufbau- und Ablauforganisation zu straffen, zu beschleunigen oder sonst zu verbessern, die elektronischen und technischen Arbeitsmittel optimal und effektiv einzusetzen und auszulasten sowie Unfallgefahren zu vermeiden und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verbessern. Mit dem Ideenmanagement fördert und unterstützt die Hessische Landesregierung die Kreativität und das Engagement ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für eine stetig bürgerorientiertere , effektivere und wirtschaftliche Aufgabenerledigung. Die Führungskräfte sind verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Verbesserungsvorschlägen zu motivieren sowie die anerkannten Vorschläge unverzüglich umzusetzen. Zur Bearbeitung des verwaltungsinternen Ideenmanagements gibt es sowohl einen zentralen, beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport angesiedelten Bewertungsausschuss, als auch dezentrale Bewertungsausschüsse bei den jeweiligen Landesdienststellen. Ressortübergreifende und herausragende Vorschläge sind beim Zentralen Bewertungsausschuss vorzulegen. Bei jeder Landesdienststelle können darüber hinaus dezentrale Bewertungsausschüsse in eigener Zuständigkeit eingerichtet werden, deren Zuständigkeit sich auf dienststellenbezogene oder ressortinterne Vorschläge bezieht. Auf die Ressorts verteilt existieren derzeit 120 dezentrale Bewertungsausschüsse . Die Bearbeitung des Ideenmanagements erfolgt mit Ausnahme des abschließenden Bescheids an die Ideengeberin bzw. den Ideengeber ausschließlich elektronisch. Über die Annahme und Ablehnung eines Vorschlags entscheidet abschließend der jeweils zuständige Bewertungsausschuss auf Basis einer fachlichen Stellungnahme sowie eines Prämierungsvorschlags der jeweils zuständigen Abteilung. Der Vorschlag ist für den Vorsitz des Bewertungsausschusses nicht bindend. Er kann sich ein eigenes Votum bilden oder das der Fachabteilung übernehmen und leitet dieses zur abschließenden Entscheidung an die Mitglieder des Bewertungsausschusses. Hierdurch ist gewährleistet, dass ein Überblick darüber besteht, ob ein ähnlicher Vorschlag bereits eingereicht, abgelehnt oder prämiert wurde. Im Rahmen des Ideenmanagements können nur Vorschläge berücksichtigt werden, die als neu oder neuartig anzusehen sind und eines der o.g. Ziele des Ideenmanagements verfolgen. Die Ideengeberin bzw. der Ideengeber wird vom Bewertungsausschuss in jedem Fall über die Entscheidung mittels eines Schreibens in Kenntnis gesetzt. Ein ablehnendes Schreiben enthält die Gründe, die zur Ablehnung des Vorschlags geführt haben. Akzeptierte Vorschläge werden im Ideenmanagement entweder mit Dienstbefreiungen, Sachoder Geldprämien prämiert. Eingegangen am 24. Juli 2017 · Bearbeitet am 25. Juli 2017 · Ausgegeben am 28. Juli 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5000 24. 07. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5000 Ein Verbesserungsvorschlag, der nicht angenommen, aber mit erheblicher persönlicher Leistung der/des Vorschlagenden verbunden ist, kann aus Gründen der Anerkennung mit einer Prämie von bis zu 200 € oder Dienstbefreiung anerkannt werden. Die in der Richtlinie normierten Ziele können nur dann erreicht werden, wenn Vorschläge auch tatsächlich umgesetzt werden. Zu diesem Zweck wird die zuständige Stelle vom jeweiligen Bewertungsausschuss angeschrieben und um Umsetzung des prämierten Vorschlags sowie um Bericht zum Umsetzungsprozess gebeten. Das Controlling erfolgt ebenfalls durch den jeweils zuständigen Bewertungsausschuss. Frage 2. Wie viele Verbesserungsvorschläge wurden im Rahmen des Ideenmanagements von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung in den vergangenen drei Jahren eingereicht? Die Anzahl der eingehenden Vorschläge beim Zentralen Ideenmanagement ist seit der Evaluierung der Richtlinie in 2014 stetig angestiegen. Die Zahlen im Zentralen Ideenmanagement haben sich fast verdoppelt: im Jahr 2014 waren es 56 Vorschläge, 2015 wurden 60 Vorschläge und im Jahr 2016 wurden insgesamt 94 Vorschläge eingereicht. Hinzu kommen die Vorschläge, die von den 120 dezentralen Bewertungsausschüssen eigenständig und abschließend beschieden werden, so dass keine belastbare Summe aller Eingänge im Rahmen des Ideenmanagements beziffert werden kann. Frage 3. Wie viele dieser Vorschläge wurden prämiert? Entsprechend der Richtlinie zum Ideenmanagement wird einmal jährlich eine Liste aller prämierten Vorschläge im Land von den zentralen sowie den dezentralen Bewertungsausschüssen im Mitarbeiterportal des Landes veröffentlicht. Beim Bewertungsausschuss des Zentralen Ideenmanagements wurden im Kalenderjahr 2014 sieben Prämierungen und vier Anerkennungen vorgenommen. Im Jahr 2015 waren es fünf Prämierungen und sechs Anerkennungen. Im Jahr 2016 fanden neun Prämierungen und fünf Anerkennungen statt. Bei den dezentralen Bewertungsausschüssen waren es im Kalenderjahr 2014 45 Prämierungen, im Jahr 2015 39 und im Jahr 2016 26 Prämierungen. Frage 4. Welche Ideen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben zur Optimierung und Einsparung geführt ? Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich ausschließlich auf Vorschläge, die dem Zentralen Ideenmanagement zur Bewertung vorgelegen haben: "KLB-operativ" -operationalisierte Prognose von Tatorten zur Optimierung der Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen: Diese auf einem Logarithmus beruhende eigenentwickelte Massendatenanalyse dient der Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen. Sie hilft dabei, einen noch zielgerichteteren Kräfteeinsatz für Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen der hessischen Polizei zu gewährleisten. Feuerwehrhaltegurt als Gefangenentransportgürtel: Ein einmaliges Einsparpotenzial von ca. 6500 € ergab sich für die 112 Polizeistationen und -reviere durch die Umfunktionierung der Feuerwehrhaltegurte zu Gefangenentransportgürteln. Verbesserung und Vergünstigung des Alarmempfangs: Die Umsetzung des Vorschlags führt zu einem Paradigmenwechsel in der Bearbeitung von Überfall- und Einbruchsmeldungen, der sowohl den Verwaltungsaufwand erheblich verringern als auch zu taktischen Vorteilen der Polizei führen wird. Mit Kosteneinsparungen ist zu rechnen. Da die Umsetzung jedoch noch nicht erfolgt ist, sind diese derzeit noch nicht bezifferbar. Ablösung der Fahrtenbücher in Papierform durch ein elektronisches Fahrtenbuch: Die Umstellung von Eintragungen der Fahrtenbücher zur elektronischen Erfassung trägt zur Erleichterung der internen Arbeitsabläufe insbesondere bei der Auswertung der Fahrdaten für jedes Fahrzeug bei. Headset für freihändiges Führen von Telefonaten: Dieser Vorschlag diente dem Aspekt der gesundheitlichen Prävention. Durch das Nutzen von Headsets können gesundheitliche Probleme wie Verspannungen im Schulter- und Halswirbelbereich vermieden werden. Entwicklung einer Vorgangs- und Asservatenverwaltung für den Bereich der digitalen Forensik (Web-Anwendung "VorAss"): Die entwickelte Anwendung "VorAss" ermöglicht die Asservatenverwaltung (z.B. von Festplatten, Mobiltelefonen usw.) im Bereich der Informations - und Kommunikations-Forensik. Mit Hilfe dieser Software können sämtliche Schritte einer digitalforensischen Auswertedienststelle abgebildet und schneller erfasst werden. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5000 3 "Body-Cam": Der Vorschlag verfolgt das Ziel, durch Einsatz einer mobilen Videoüberwachung mittels Body-Cam dieses Einsatzmittel präventivpolizeilich einzusetzen, um Polizistinnen und Polizisten im Rahmen von Brennpunktmaßnahmen vor gewalttätigen Übergriffen zu schützen. Damit werden die Arbeitsbedingungen der hessischen Polizeibeamtinnen und -beamten verbessert und gleichermaßen die Unfall- bzw. Verletzungsgefahren im Kollegenkreis minimiert. Im Ergebnis können durch den Einsatz der Body-Cam im Polizeibereich weniger Angriffe auf Polizeibeamtinnen und –beamte verzeichnet werden. Hieraus ergeben sich neben dem gesundheitlichen sowie Sicherheitsaspekten auch wirtschaftliche Vorteile für das Land Hessen. Bei einem Polizisten, der im Dienst durch Angriffe von Bürgern verletzt wird, handelt es sich um einen Dienstunfall. Dieser muss zunächst durch das Land Hessen getragen werden, bevor evtl. der Unfallverursacher in Regress genommen werden kann. Darüber hinaus entfällt der Verwaltungsaufwand zur Abwicklung eines Dienstunfalls. Mittlerweile ist die Body-Cam auch in anderen Bundesländern und Staaten im Einsatz. Arbeitshilfe zur nicht webbasierten Auswertung der Vorgesetztenrückmeldung: Die erstellte Arbeitshilfe in Form einer Excel-Tabelle ist zum Erfassen und Auswerten der Ergebnisse der Vorgesetztenrückmeldung geeignet. Daneben wurde eine Anleitung für die Anwender beigefügt, die benutzerfreundlich ausgestaltet ist und alle wesentlichen Angaben enthält, damit die Tabelle von Vorgesetzten genutzt werden kann. Darüber hinaus enthält die Tabelle eine weitere Funktion zur Darstellung eines Vergleichs zwischen Fremd- und Selbsteinschätzung und geht damit über die bloße Auswertung und das Zusammenfassen der Ergebnisse hinaus. lm Hinblick auf die auch in den Grundsätzen zur Vorgesetztenrückmeldung besondere Bedeutung des Vergleichs zwischen Fremd- und Selbsteinschätzung hat diese Funktion einen erheblichen Mehrwert. Ausrüstung aller Dienst-Kfz mit Rettungskarten: Das Ausrüsten aller Dienst-Kfz mit einer "Rettungstasche", welche an die Frontscheibe von PKWs geheftet werden kann und die technischen Fahrzeugdaten enthält, dient den Feuerwehren bei Unfällen dazu, das entsprechende Fahrzeug aufschneiden und die Insassen des PKW schneller retten zu können. Einführung einer Weste Einsatzleiter Ort (ELO-Weste) bei der Polizei: Der Vorschlag verfolgt das Ziel, für den Einsatzleiter der Polizei bei Unfällen vor Ort eine Weste (ELO- Weste) einzuführen. Die vom Ideengeber entwickelte Kennzeichnungsweste macht aufgrund ihrer Farbgebung die Funktion des "Einsatzleiter Ort" der Polizei deutlich und der Einsatzleiter wird durch das Tragen der Weste gekennzeichnet. Aufgrund der karierten Farbgestaltung hebt sie sich deutlich von anderen Westen ab, eine Verwechselungsgefahr mit anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (kurz: BOS) ist somit ausgeschlossen. Der erste Ansprechpartner vor Ort ist dadurch für die Beteiligten auf den ersten Blick zu erkennen . Verwendung undurchsichtiger Briefumschläge bei sicherheits- oder datenschutzrelevanten Schreiben: Durch die Verwendung undurchsichtiger Briefumschläge bei sicherheits- oder datenschutzrelevanten Schreiben werden die persönlichen bzw. sensiblen Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes sowie der Bürgerinnen und Bürger geschützt. Die Briefumschläge werden künftig für die Steuerbescheide in Hessen und die Gehaltsabrechnungen für die Bediensteten der Landesverwaltung verwendet. Wiesbaden, 12. Juli 2017 In Vertretung: Werner Koch