Kleine Anfrage des Abg. Lotz (SPD) vom 14.06.2017 betreffend Einstellungskorridor bei HessenForst und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind seit dem Jahr 2010 bis Ende des Jahres 2016 bei HessenForst in den Ruhestand versetzt worden? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln) Nach Auskunft des Landesbetriebes HessenForst waren in den Jahren 2010-2016 138 in Ruhestandversetzungen /Renteneintritte zu verzeichnen. Hierzu wird auf die Anlage 1 verwiesen. In Fällen der Altersteilzeit (Blockmodell) wurde der Eintritt in die Freistellungsphase, nicht der Übergang von der Freistellungsphase in die Altersrente herangezogen. Frage 2. Wie hoch war in Folge dessen der Einstellungsbedarf bei HessenForst in den Jahren seit 2010 bis Ende 2016? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln) 2010 bis Ende 2013 Nach Auskunft des Landesbetriebes HessenForst wurde bei unveränderter Personalsollstellung seit der Forstreform im Jahr 2005, auch in den Jahren 2010 bis 2013, der Einstellungsbedarf an den planmäßigen Ruhestandversetzungen/Renteneintritten abgeleitet, um die jeweils freigewordenen Stellen (siehe Frage 1) wieder zu besetzen. Auf die Anlage 2 wird hier verwiesen. 2014 bis Ende 2016 Mit der Vereinbarung des damaligen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) und dem Hauptpersonalrat des HMUELV über die "Grundsätze der Entwicklung der Personalstruktur beim Landesbetrieb HessenForst bis 2025 und unter Berücksichtigung der Landesforstverwaltung bei den Regierungspräsidien und des Ministeriums, Konzept für die Personalentwicklung" (siehe Anlage 3) wird der Einstellungsbedarf ab dem 01.01.2014 durch sog. Einstellungskorridore definiert. Die Ausgangszahlen hierfür wurden in dieser Vereinbarung verankert; notwendige Anpassungen werden nach Auskunft des Landesbetriebes HessenForst jährlich zwischen der Landesbetriebsleitung und dem dort ansässigen Gesamtpersonalrat mit dem Ziel, eine Verstetigung der Personalgewinnung sicherzustellen, abgestimmt. Die Orientierung erfolge an den für das Jahr 2025 definierten Zielzahlen. Hierzu wird auf Anlage 4 verwiesen. Frage 3. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind tatsächlich im Zeitraum von 2010 bis 2016 bei HessenForst eingestellt worden? (Bitte nach Tätigkeit und Jahren aufschlüsseln.) Nach Auskunft des Landesbetriebes HessenForst wurden folgende Einstellungen vorgenommen: Mittlerer Dienst, Forstwirtschaftsmeister Forstwirtschaftsmeister werden in der Regel intern qualifiziert und nach erfolgreicher Meisterprüfung bestellt. Eingegangen am 7. August 2017 · Bearbeitet am 8. August 2017 · Ausgegeben am 11. August 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5007 07. 08. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5007 Bereits vor Abschluss der Vereinbarung zum Konzept für die Personalentwicklung Forst 2025 fand der Einstieg in die verstärkte Qualifikation von Forstwirtschaftsmeistern statt (2012 und 2013). Ab 2014 wird der Bedarf zum Erreichen der Zielzahl auf die Jahre der Laufzeit der Vereinbarung verteilt. Die Bedarfsdeckung erfolgt durch Qualifizierungslehrgänge in ca. zweijährigem Abstand. Jahr Bedarf Bestellung [Neueinstellung] Differenz 2010 1 7 + 6,0 2011 1 1 0 2012 0 12 + 12,0 2013 0 17 + 17,0 2014 10 3 - 7,0 2015 9,5 23 [davon 1 Neueinstellung] +13,5 2016 9 1 [davon 1 Neueinstellung] - 8,0 Mittlerer Dienst, Forstwirte Die Jahre 2010 bis 2013 sind noch stark von der Forststrukturreform im Jahr 2005 geprägt, bei welcher ein Stellenkontingent von 730 Forstwirt-Stellen festgesetzt worden ist. In der Vereinbarung zur Personalentwicklung 2025 wurde dieser Sachverhalt entsprechend berücksichtigt. Jahr Bedarf Einstellung Differenz 2010 1 (1,00) 30 (30,00) + 29 (+ 29,00) 2011 3 (2,25) 19 (19,00) + 16 (+ 16,75) 2012 3 (3,00) 20 (20,00) + 17 (+ 17,00) 2013 0 (0,00) 15 (15,00) + 15 (+ 15,00) 2014 10 (10,00) 10 (10,00) 0 2015 10,20 (10,20) 10 (10,00) -0,2 (- 0,20) 2016 11,30 (11,27) 16 (14,44) +4,7 (+ 3,17) In Klammern sind die entsprechenden Vollzeitäquivalente (VZÄ) angegeben. Mittlerer Dienst, Beschäftigte TV-Hessen Hierunter sind auch vereinzelt noch tätige Beschäftigte des einfachen Dienstes im Bereich des TV-H (Arb.) gefasst. Jahr Bedarf Einstellung Differenz 2010 2 (0,81) 12 (11,25) + 10 (+ 10,44) 2011 1 (0,50) 25 (19,33) + 24 (+ 18,83) 2012 1 (0,31) 21 (15,50) + 20 (+ 15,19) 2013 2 (2,00) 17 (12,10) + 15 (+ 10,10) 2014 2 (2,00) 24 (17,48) + 22 (+ 15,48) 2015 1,9 (1,90) 7 (4,33) +5,1 (+ 2,43) 2016 -1,15 (- 1,15) 20 (7,56) +21,15 (+ 8,71) In Klammern sind die entsprechenden Vollzeitäquivalente (VZÄ) angegeben. Gehobener Dienst Jahr Bedarf Einstellung Differenz 2010 16 (16,00) 27 (26,75) + 11 (+ 10,75) 2011 14 (14,00) 28 (28,00) + 14 (+ 14,00) 2012 14 (14,00) 12 (12,00) - 2 (- 2,00) 2013 7 (7,00) 36 (35,30) + 29 (+ 28,50) 2014 20 (20,00) 18 (18,00) -2 (- 2,00) 2015 19,80 (19,80) 22 (21,20) +2,20 (+ 1,40) 2016 23,4 (23,39) 16 (16,00) 7,4 (- 7,39) In Klammern sind die entsprechenden Vollzeitäquivalente (VZÄ) angegeben. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5007 3 Höherer Dienst Die Zahlen enthalten zudem auch befristete (projektbezogene) Einstellungen beispielsweise im Bereich Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt (NW-FVA). Jahr Bedarf Einstellung Differenz 2010 3 (3,00) 11 (9,55) + 8 (6,55) 2011 3 (3,00) 2 (2,00) - 1 (- 1,00) 2012 5 (5,00) 7 (7,00) + 2 (+ 2,00) 2013 2 (2,00) 13 (11,85) + 11 (+ 9,85) 2014 5 (5,00) 9 (7,70) + 4 (+ 2,70) 2015 3,5 (3,50) 3 (3,00) -0,5 (- 0,50) 2016 3,7 (3,74) 5 (4,75) +1,3 (+ 1,01) Frage 4. Wie viele der in Frage 3 genannten Nachwuchs-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter haben im Zeitraum von 2010 bis Ende 2016 kurz nach ihrer Einstellung HessenForst wieder verlassen? (Bitte nach Tätigkeit und Jahr aufschlüsseln) Erfasst sind in der nachstehenden Übersicht Beschäftigte, die zwischen dem 01.01.2010 und 31.12.2016 eingestellt wurden und zwischenzeitlich wieder ausgeschieden sind. Zusätzlich wird die Gesamtsumme dahin gehend untergliedert dargestellt, ob das Ausscheiden auf Wunsch der/des Beschäftigten (Kündigung, Auflösungsvertrag, Versetzung in andere Ressorts ) oder auf Initiative von HessenForst (Kündigung, außerordentliche Kündigung, Fristablauf Arbeitsvertrag, Reorganisation/Migration Nationalparkamt und ehemalige FENA) erfolgte. Hierzu wird auf die Anlage 5 verwiesen. Frage 5. Welche Gründe für die in Frage 4 genannten Abgänge vermutet die Landesregierung? Rund 40 % der Abgänge sind auf Initiative des Landesbetriebes HessenForst erfolgt, hier wurde vom Landesbetrieb eine Kündigung oder außerordentliche Kündigung ausgesprochen oder es kam zum Fristablauf befristeter Arbeitsverträge. Auch die Reorganisation/Migration des Nationalparkamtes und der ehemaligen FENA spiegeln sich hier wieder. Aufgrund der Veränderung des Arbeitsmarktes bieten sich den Beschäftigten inzwischen vielfältige alternative Beschäftigungsmöglichkeiten. Diese Entwicklung ist angesichts der demografischen Gegebenheiten seit Jahren abzusehen und war neben der demografischen Beschäftigtenstruktur in der Landesforstverwaltung Hessen einer der wesentlichen Gründe für die o.a. Personalentwicklungs -Vereinbarung 2025. Die 60% Abgänge auf Wunsch der/des Beschäftigten sind in Abhängigkeit der jeweiligen Beschäftigtengruppe zu betrachten. Von den Forstwirten, die in den Jahren 2010 – 2016 vom Forstwirt durch eine zweijährige interne Qualifizierung und Prüfung zum Forstwirtschaftsmeister ernannt wurden, hat in dem angesprochenen Zeitraum keiner den Landesbetrieb HessenForst verlassen. Bei den Forstwirten haben in den betrachteten 7 Jahren 25 Beschäftigte auf eigenen Wunsch den Landesbetrieb verlassen. Forstwirte werden vielseitig ausgebildet und finden in der freien Wirtschaft sowie bei Privat- und Kommunalforstverwaltungen, welche häufig selbst keine Forstwirte ausbilden, Anstellungen. Da in dieser Beschäftigtengruppe jedoch weit über dem Bedarf eingestellt wurde, liegen die Einstellungen, trotz der in Summe erfolgten 40 Abgänge, noch weit über dem Bedarf des Landesbetriebes Hessen-Forst. Die Beschäftigtengruppe im mittleren Dienst nach TV-H ist durch einen besonders hohen Bedarf an zu organisierenden Mutterschutz-/Elternzeitvertretungen gekennzeichnet. Hier bieten sich gerade auch für Berufseinsteiger Möglichkeiten, im Rahmen von befristeten Beschäftigungsverhältnissen erste Berufserfahrungen zu sammeln. Entsprechend wird über Bedarf eingestellt und es besteht eine höhere Zahl an Austritten, wenn die befristeten Verträge auslaufen bzw. wenn die Beschäftigten bei anderen Arbeitgebern ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründen können . Im Bereich des gehobenen (Forst-)dienstes führen die nicht unerheblichen Abgänge dazu, dass derzeit der Bedarf zwar gedeckt ist, jedoch nur geringe Reserven für die in den kommenden Jahren altersbedingten Abgänge aufgebaut werden. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5007 Die Motive der/des Beschäftigten zum Ausscheiden aus dem Landesbetrieb auf eigenen Wunsch sind individuell und sehr verschieden. Am Häufigsten führen die mögliche Rückkehr in die Heimatregion, der Wunsch nach einer Beschäftigung in der Nähe der Familie bzw. des ebenfalls berufstätigen Partners, eine höher dotierte Beschäftigungen oder eine mögliche Verbeamtung auf einer anderen Stelle zu der Entscheidung der/des Beschäftigen. An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass alle Landesforstverwaltungen der westdeutschen Bundesländer in den kommenden Jahren aufgrund einer ähnlichen Demografiestruktur im gehobenen Forstdienst einen erheblichen Einstellungsbedarf haben und die Beschäftigen über zahlreiche Angebote verfügen. Im höheren Dienst wird die Erreichung der langfristig angelegten Ziele der Personalplanung trotz der neun Abgänge problemlos erreicht. Die Fluktuation von lediglich drei Beschäftigten auf eigenen Wunsch liegt in den beim gehobenen Dienst angesprochenen Motivgründen. Frage 6. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden vermutlich bis zum Jahr 2025 in den Ruhestand gehen? (Bitte nach Tätigkeit und Jahren aufschlüsseln.) Zum Sachstand auf Basis der Datengrundlage zum Korridorcontrolling des Stichtages 01.01.2015 wird auf die Anlage 6 verwiesen. Frage 7. Wie hoch ist der geplante Einstellungsbedarf bei HessenForst bis zum Jahr 2025? (Bitte nach Tätigkeiten und Jahren aufschlüsseln.) Der Einstellungsbedarf bis zum Jahr 2025 ist durch die o. a. Personalentwicklungs- Vereinbarung 2025 (siehe Anlage 3) definiert und kann bei veränderten Aufgaben des Landesbetriebs HessenForst und bei Veränderungen der von HessenForst betreuten Waldfläche entsprechend angepasst werden. Die Vereinbarung berücksichtigt, dass diese Einstellungskorridore, mit Ausnahme bei der Beschäftigtengruppe der Forstwirtschaftsmeister, einen bewussten Stellenabbau in den Beschäftigtengruppen zur Folge haben. Frage 8. Mit welchen Maßnahmen plant die Landesregierung den Einstellungsbedarf zu bewältigen und den Nachwuchs langfristig an HessenForst binden zu können? Neben der konsequenten Umsetzung der Personalentwicklungs-Vereinbarung 2025, mit verlässlichen und stetigen Einstellungschancen für Nachwuchskräfte wird das anerkannt hohe Niveau der betriebsseitigen Qualifizierungsangebote erhalten und wo möglich, gesteigert werden. Im Bereich des gehobenen Forstdienstes wird die Zusammenarbeit mit den forstlichen Fachbereichen der Hochschulen intensiviert (Angebot an Praktikantenstellen, Unterstützung und Durchführung von Lehrveranstaltungen durch den Betrieb sowie Entsendung von Lehrbeauftragten .) Ein entscheidender Erfolgsfaktor um auf HessenForst bei den Studierenden aufmerksam zu machen , ist auch eine zielgruppengerechte Information über die beruflichen Chancen auf verschiedenen Kanälen, wie z.B. Internet, die Teilnahme an Informationsveranstaltungen der Hochschulen und allgemeiner Träger. HessenForst beteiligt sich auch bei dem Angebot an Einsatzstellen für die Freiwilligendienste Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD) um hier das Interesse der Absolventen am Forstberuf zu wecken, zu intensivieren und HessenForst als attraktiven Arbeitgeber schon vor Studienbeginn erlebbar zu machen. Neben den Maßnahmen der Nachwuchsgewinnung und -qualifzierung sind anhaltende Bestrebungen zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität von Bedeutung. HessenForst hat vor wenigen Wochen zum zweiten Mal das Zertifikat des Audits berufundfamilie erworben und wird die bereits bestehenden guten beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten weiter ausbauen. Ebenso wird auch der Ausbau des betrieblichen Gesundheitsmanagements vorangetrieben. Aktuell wird dieses z.B. um ein Beratungsangebot für alle Beschäftigten in psychologischen und psychosozialen Anliegen im privaten, beruflichen und psychologisch-gesundheitlichen Bereich (EAP-System) erweitert. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5007 5 Darüber hinaus wird seit einigen Jahren auf den Forstämtern ein "Kontinuierlichen Verbesserungsprozess " (KVP) durchgeführt, bei welchem die Beschäftigten aller Ebenen in Kleingruppen in Entscheidungsprozesse eingebunden werden und Geschäftsprozesse in ihren Abläufen analysieren und zum Wohle der Beschäftigten und der Kunden verbessern. Dies führt nicht nur zu den genannten Verbesserungen in den Abläufen, sondern erhöht gleichzeitig die Identifikation der Beschäftigten mit der eigenen Arbeit und dem Landesbetrieb HessenForst. Wiesbaden, 21. Juli 2017 Priska Hinz Anlage(n): Die komplette Drucksache inklusive der Anlage kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden www.Hessischer-Landtag.de Anlage 1 Mittlerer Dienst Gehobener Dienst Höherer Dienst Jahr Forstwirtschaftsmeister Forstwirte Beschäftigte TV-H 2010 1 (1,00) 1 (1,00) 2 (0,81) 16 (16,00) 3 (3,00) 2011 1 (1,00) 3 (2,25) 1 (0,50) 14 (14,00) 3 (3,00) 2012 3 (3,00) 1 (0,31) 14 (14,00) 5 (5,00) 2013 2 (2,00) 7 (7,00) 2 (2,00) 2014 6 (3,16) 10 (10,00) 2 (2,00) 2015 3 (3,00) 1 (1,00) 9 (9,00) 4 (4,00) 2016 1 (1,00) 2 (2,00) 7 (4,05) 10 (10,00) 4 (4,00) Summe 3 (3,00) 12 (11,25) 20 (11,83) 80 (80,00) 23 (23,00) In Klammern sind die entsprechenden Vollzeitäquivalente (VZÄ) angegeben. KA 19/5007 Anlage 2 Jahr Mittlerer Dienst Gehobener Dienst Höherer Dienst Forstwirtschafts-meister Forstwirte Beschäftigte TV-H 2010 1 (1,00) 1 (1,00) 2 (0,81) 16 (16,00) 3 (3,00) 2011 1 (1,00) 3 (2,25) 1 (0,50) 14 (14,00) 3 (3,00) 2012 3 (3,00) 1 (0,31) 14 (14,00) 5 (5,00) 2013 2 (2,00) 7 (7,00) 2 (2,00) Summe 2 (2,00) 7 (6,25) 6 (3,62) 51 (51,00) 13 (13,00) In Klammern sind die entsprechenden Vollzeitäquivalente (VZÄ) angegeben. KA 19/5007 KA 19/5007 pfirrmann Schreibmaschinentext Anlage 3 pfirrmann Schreibmaschinentext pfirrmann Schreibmaschinentext KA 19/5007 KA 19/5007 KA 19/5007 KA 19/5007 KA 19/5007 KA 19/5007 KA 19/5007 Anlage 4 Jahr Mittlerer Dienst Gehobener Dienst Höherer Dienst Forstwirt-schaftsmeister Forstwirte Beschäftigte TV-H 2014*1 10 10 2 20 5 2015*2 9,5 10,2 1,9 19,8 3,5 2016*2 9,0 11,3 -1,2*3 23,4 3,7 *1 – gemäß Wortlaut der Personalentwicklung Vereinbarung 2025, *2 – fortgeschrieben gemäß Korridorcontrolling der Landesbetriebsleitung und des dortigen Gesamtpersonalrats, *3 - die erhebliche Veränderung resultiert aus der Umorganisation im Naturschutzbereich (Nationalpark und Naturschutzdaten). KA 19/5007 Anlage 5 Jahr Mittlerer Dienst Gehobener Dienst Höherer Dienst Forstwirtschafts-meister Forstwirte Beschäftigte TV-H 2010 1 2 Beschäftige/- r 1 HF 1 1 2011 4 2 6 Beschäftige/- r 3 2 4 HF 1 2 2012 11 7 5 Beschäftige/- r 9 6 3 HF 2 1 2 2013 12 3 7 2 Beschäftige/- r 5 2 6 1 HF 7 1 1 1 2014 3 4 7 1 Beschäftige/- r 2 1 6 HF 1 3 1 1 2015 5 12 9 4 Beschäftige/- r 4 6 9 2 HF 1 6 2 2016 5 17 9 2 Beschäftige/- r 2 7 4 HF 3 10 5 2 Summe 40 46 45 9 Beschäftige/- r 25 24 33 3 HF 15 22 12 6 KA 19/5007 Anlage 6 Mittlerer Dienst Gehobener Dienst Höherer Dienst Jahr Forstwirtschaftsmeister Forstwirte Beschäftigte TV-H 2017 1 0 0 8 5 2018 0 2 0,58 14 5 2019 0 1 0,4 19 9 2020 0 11,9 5,2 33,7 8,8 2021 2 17,6 9,7 41,9 14,8 2022 2 12,6 6,0 65,2 7,8 2023 0 10 8,9 56,5 10,9 2024 6 14 6,4 62,9 6 2025 5 24 5,6 41,9 5,9 Summe 16 93,1 42,78 343,1 73,2 Mittelwert 1,77 10,34 4,75 38,12 8,13 KA 19/5007 5007_Anlagen.pdf drs5007 Anlage 1 drs5007 Anlage 2 drs5007 Anlage 3 Vereinbarung HMUELV_HPR_HF_2025_24_01_2013 drs5007 Anlage 4 drs5007 Anlage 5 drs5007 Anlage 6