Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Abg. Gnadl, Alex, Barth, Faeser, Geis, Habermann, Hofmann, Hofmeyer, Löber, Müller (Schwalmstadt), Özgüven, Dr. Sommer, Waschke, Ypsilanti (SPD) und Fraktion betreffend Gewalt gegen Frauen in Hessen Drucksache 19/5065 Vorbemerkung der Fragesteller: Jedes Jahr erleben zahlreiche Frauen in Hessen Gewalt in Form von psychischer Gewalt, Schlägen, Bedrohungen , sexuellen Übergriffen, gerade auch in ihrem eigenen Zuhause. Im vergangenen Jahr sind nach Angaben der Polizei in Hessen rund 7.700 Fälle von häuslicher Gewalt (zumeist sind die Opfer Frauen) registriert worden. Repräsentativen Studien zufolge erlebt in Deutschland etwa ein Viertel aller Frauen in Paarbeziehungen körperliche und/oder sexuelle Gewalt. Zu den Risikofaktoren gehören neben Trennung oder Trennungsabsicht auch Gewalterfahrungen in der Kindheit und Jugend. Frauen werden somit keineswegs nur in sozialen Brennpunkten von ihrem männlichen Partner geschlagen, vergewaltigt, beschimpft oder gedemütigt. Studien belegen, dass auch Frauen in mittleren und hohen Bildungs- und Sozialschichten in einem viel höheren Maß Opfer von Gewalt werden, als dies bislang bekannt war. Im Jahr 2015 wurden durch ihre Partner oder Ex-Partner insgesamt 127.457 Personen Opfer von Partnerschaftsgewalt, davon knapp 82 % Frauen. Fast die Hälfte von ihnen lebte zum Tatzeitpunkt mit dem Täter in einem Haushalt (49 %). (Auswertung PKS 2015.) Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich stark von Gewalt betroffen. Nach der Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus dem Jahr 2012 erlebt etwa jede zweite Frau mit Behinderung in ihrem Leben sexualisierte Gewalt. Fast doppelt so häufig wie nicht behinderte Frauen erfahren behinderte Frauen körperliche und psychische Gewalt. Der Europarat hat im Jahr 2009 im Rahmen eines Programms zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen Empfehlungen zur Zahl vorzuhaltender Frauenhausplätze gegeben. Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V. hat 2013 eine Broschüre mit Anforderungen an bundesweiten Standards für die notwendige Ausstattung und fachliche Arbeit von Frauenhäusern herausgegeben. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Präventionsförderung und der Gewaltschutz zählen zu den wichtigsten staatlichen Aufgaben überhaupt. Der Hessischen Landesregierung ist es deshalb ein wichtiges Anliegen, Frauen und deren Kinder zu unterstützen und zu schützen, die Opfer von jeder Form von Gewalt geworden sind und traumatisierende Erfahrungen innerhalb wie außerhalb ihrer Familienstrukturen erleiden mussten. Repräsentative Studien, die von der Weltbank, der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Europäischen Union und einzelnen Nationen einschließlich Deutschlands seit den 1990er-Jahren weltweit durchgeführt worden sind, belegen, dass häusliche, einschließlich sexualisierte Gewalt Frauen unverhältnismäßig stark betrifft und gefährdet. Die WHO rechnet die Folgen der Gewalt in Paarbeziehungen für Frauen mit zu den schwerwiegendsten Gesundheitsrisiken überhaupt - vor Krebserkrankungen oder auch Verkehrsunfällen. Es steht außer Frage, dass der Staat die Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt zu schützen hat - erst recht, wenn sie sich im Verborgenen der eigenen vier Wände abspielt. Die repräsentativen Studien Deutschlands wie auch die polizeiliche Kriminalstatistik verdeutlichen die besondere Vulnerabilität von durch Partnergewalt bedrohten Frauen. Dies trifft auch auf Kinder zu, deren Mütter von tätlichen Übergriffen und Demütigungen drangsaliert werden. Sie bedürfen ebenfalls des besonderen Schutzes des Staates. Die Forschungslage zur Wirkung von häuslicher Gewalt auf Kinder zeigt eindeutig, dass Kinder durch ihre Zeugenschaft einen empfindlichen Verlust an emotionaler Sicherheit erleiden und oft Schaden in ihrer neurobiologischen, kognitiven, emotionalen und sozialen Entwicklung nehmen. Zudem können Kinder in einem gewalttätigen Familienkontext auch selbst Opfer von direkter se- Eingegangen am 22. Februar 2018 · Ausgegeben am 6. März 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6088 22. 02. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6088 xueller und körperlicher Gewalt sein. So werden Kinder aufgrund der hohen Relevanz für ihre Integrität gleichfalls zu den Opfern häuslicher Gewalt gezählt. Die Prävention und der Schutz vor Gewalt ist eine öffentliche Aufgabe, deren Umsetzung dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften obliegt. Der Verlust an körperlicher und seelischer Integrität, an Chancengleichheit , an Lebensqualität und nicht zuletzt an Lebensjahren ist zwar nur zum Teil messbar, wenn eine angemessene Hilfe jedoch erreichbar ist, kann der Gewalt Einhalt geboten und das Leid der Betroffenen wirksam gemildert werden. Vor diesem Hintergrund hat die Hessische Landesregierung zunächst mit der Gründung des multidisziplinär zusammengesetzten Sachverständigengremiums Arbeitsgruppe II im Landespräventionsrat im Januar 2001 eine fachlich und institutionell breit aufgestellte Begleitung sichergestellt , die Voraussetzung war für die Entwicklung einer systematischen Politik zur Prävention und zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Mit den Kompetenzen der Fachkräfte aus dem Frauenschutzsystem , des Kinderschutzes, der Männerberatung und Täterarbeit aufseiten der Nichtregierungsorganisationen sowie der Kommunen und der Ministerien der Justiz, des Innern und für Soziales auf Seiten der öffentlichen Hand, gelang es, eine Vielzahl an Empfehlungen zu erarbeiten , die schließlich 2004 in den ersten und 2011 in den zweiten aktualisierten Aktionsplan des Landes Hessen zur Bekämpfung der Gewalt im häuslichen Bereich gemündet sind. Auf Grundlage dieser Aktionspläne hat die Hessische Landesregierung zahlreiche Präventionsmaßnahmen initiiert und Voraussetzungen für einen verbesserten Schutz vor Partnergewalt und den Schutz von Kindern vor den Gefahren geschaffen, die Partnergewalt immer für ihre Entwicklung bedeutet. Zunehmend wird die Gewaltprävention selbst gestärkt. Die Vernetzung der beteiligten Akteurinnen und Akteure auf Landes- und kommunaler Ebene unterstützt die im Hessischen Ministerium der Justiz zum 1. Februar 2006 eingerichtete Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt. Darüber hinaus legte die Landesregierung 2012 einen Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, dessen Neuauflage Aktionsplan 2.0 in Arbeit ist, sowie 2017 einen Landesaktionsplan zur Akzeptanz und Vielfalt mit Blick auf LGBT-Communities vor. Auch diese Landesaktionspläne sind vielfältig mit Blick auf die Prävention und den Schutz vor Gewalt verschränkt. Die Hessische Landesregierung strebt im Benehmen und mit aktiver Beteiligung der Kommunen sowie der Nichtregierungsorganisationen folgende Zielsetzungen an: Ressourcen bereitstellen für bedarfsgerechte Beratungs-, Hilfe- und Schutzangebote mit dem Ziel, Unterstützung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt durch ein Netz von niedrigschwelligen , fachlich qualifizierten Beratungs-, Hilfe- und Schutzangeboten sowie Kooperationen zwischen staatlichen und kommunalen Institutionen und Nichtregierungsorganisationen zu gewährleisten. Dies schließt insbesondere die Förderung neuer Vernetzungen zwischen dem Frauenunterstützungssystem und Behinderteneinrichtungen ein. Stetige Entwicklung von ausdifferenzierten Angeboten für Gewaltbetroffene durch die langjährig erfahrene Fachberatung und Frauenhäuser einschließlich der Weiterentwicklung neuer Zugänge etwa für durch Gewalt betroffene Lesben und Transfrauen. Der Ausbau von Aus- und Fortbildung mit dem Ziel, eine stark praxisorientierte Information und Sensibilisierung aller professionellen Gruppen, die mit häuslicher und sexualisierter Gewalt befasst sind, zu erreichen. Förderung der Intervention und Prävention in der Gesundheitsversorgung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt. Wissenschaftlich fundierte Entwicklung und Pilotierung von Anleitungen zur medizinischen Gesprächsführung, Befunderhebung und gerichtsfesten Beweissicherung in Leitlinienqualität bei häuslicher und sexualisierter Gewalt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Große Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport und der Ministerin für Justiz im Namen der Landesregierung wie folgt: I. Entwicklung der Zahlen zu Gewalt gegen Frauen allgemein Frage 1. Wie viele Frauen sind als Opfer von Gewalt in Hessen in den letzten fünf Jahren registriert worden ? (Bitte nach Jahren und unterschiedlichen Gewaltformen aufschlüsseln.) Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, werden systematisch in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst, sofern es zu einer entsprechenden Anzeige gekommen ist. Ein Dunkelfeld bleibt. Die Anzahl der polizeilich registrierten weiblichen Opfer in den Jahren 2012 bis 2016 ist in Tabelle 1 aufgeführt. In der PKS werden unter Gewaltkriminalität alle Fälle von physischer und psychischer Gewalt erfasst, zu denen Opfer ausgewiesen werden. Als Opfer Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6088 3 werden in der PKS anonymisiert natürliche Personen erfasst, gegen die sich Tötungs-, Sexual-, Raub-, Körperverletzungsdelikte, Freiheitsberaubungen sowie Widerstandshandlungen richten. Zur Auflistung der einzelnen Delikte, die unter den Begriff "Gewaltkriminalität" gefasst werden , siehe beigefügte Anlage 1 "PKS-Schlüssel mit Opfererfassung". Daneben werden Gewaltopfer durch das Frauenschutzsystem, den öffentlichen Gesundheitsdienst (Schutzambulanz Fulda am Fachbereich Gesundheit, Landkreis Fulda) und das Forensische Konsil Gießen beim Institut für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Marburg und Gießen registriert (s. Tabelle 1). Insoweit können Doppelzählungen nicht ausgeschlossen werden, denn diese Gewaltopfer werden gleichzeitig in der hessischen PKS aufgeführt, wenn sie eine Strafanzeige erstattet haben. Die im Justizministerium erstellte Strafverfolgungsstatistik gibt im Gegensatz zur PKS über das Geschlecht der Opfer keine Auskunft. In dieser Statistik werden nur die für die Justiz unmittelbar relevanten Informationen über die Art der einzelnen Verfahren und die Zahl der Angeklagten erfasst. Tabelle 1 2012 2013 2014 2015 2016 Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 22.875 22.079 22.057 21.570 22.562 Frauenhäuser 1.396 1.308 1.176 1.246 1.406 Beratungs- und Interventionsstellen einschließlich Frauennotrufe* 7.383 7.035 7.627 7.708 8.923 Schutzambulanz Fulda/ Forensisches Konsil Gießen ** 55 51 184 229 226 Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung Nicht systematisch erfasst. * Die Antworten der Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt beziehen sich auf alle neun Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen , die in der LAG der Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen (NuBs) vernetzt sind und durch die Koordinierungsstelle Frauennotruf Frankfurt vertreten werden: Frauennotruf Darmstadt, Frauenberatungsstelle Eschwege, Frauennotruf Frankfurt/M., Frauenberatungsstelle Fulda, Frauennotruf Limburg, Frauennotruf Marburg, Frauennotruf Wetterau, Frauennotruf Offenbach, Frauenberatungsstelle Rodgau. ** keine Differenzierung nach Geschlecht Frage 2. In wie vielen Fällen führten Gewalttaten gegen Frauen in Hessen in den letzten fünf Jahren zum Tod des Opfers? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Laut PKS kam die folgende Anzahl an Frauen in Hessen aufgrund der Gewalttaten zu Tode: Tabelle 2 2012 2013 2014 2015 2016 Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 51 57 48 69 52 Frage 3. Wie viele Frauen sind als Opfer sexualisierter Gewalt in den letzten fünf Jahren in Hessen registriert worden? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Tabelle 3 Institution 2012 2013 2014 2015 2016 Beratungsstellen der Frauennotrufe in Hessen 1.109 1.146 1.137 1.123 1.123 *Anzahl von Frauen, die als Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) registriert wurden 2.667 2.225 2.314 2.246 2.362 * Die PKS weist in den fraglichen Jahren die folgende Anzahl von Frauen als Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aus (s. hierzu auch Anlage 2). Eine Aufstellung der entsprechenden Deliktsschlüssel ist in der beigefügten Anlage 3 "PKS-Schlüssel Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit Opfererfassung" enthalten. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6088 Frage 4. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Dunkelziffer der Frauen zu Frage 3 ein? Die Landesregierung verfügt aktuell über keine eigenen Erkenntnisse oder Studien, die sich mit der Dunkelfeldforschung befassen. Frage 5. Wie viele Frauen mit Behinderung sind in Hessen in den letzten fünf Jahren Opfer von körperlicher , sexueller oder psychischer Gewalt geworden? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Die PKS weist die folgenden Zahlen für Frauen mit Behinderung als Opfer von Gewaltkriminalität aus: Tabelle 4 2012 2013 2014 2015 2016 Polizeiliche Kriminalstatistik PKS) 61 61 68 74 60 Ab 2017 erfolgt im Rahmen des Berichtswesens zur Verwendung der kommunalisierten Landesmittel eine Differenzierung nach Frauen mit Behinderung und Beeinträchtigung. Für die vorhergehenden Jahre berichtet das Frauenschutzsystem, d.h. die Frauenberatungs- und Interventionsstellen , Frauennotrufe und Frauenhäuser, nicht systematisch über die Versorgung von Frauen mit Beeinträchtigung oder Behinderung. Frage 6. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Dunkelziffer der Frauen zu Frage 5 ein? Wissenschaftlichen Prävalenzstudien zur Häufigkeit und Schwere der Gewalt gegen Frauen zufolge ist aufgrund der besonderen Vulnerabilität von Frauen mit Behinderung und Beeinträchtigung davon auszugehen, dass die Dunkelziffer besonders hoch ist. Im Jahr 2012 hat die Universität Bielefeld mit der Studie "Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Behinderungen" erstmals für Deutschland eine repräsentative Untersuchung über das Ausmaß der Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderung vorgestellt. Danach erlebt etwa jede zweite Frau mit Behinderung sexualisierte Gewalt in Kindheit, Jugend oder als Erwachsene . Fast doppelt so häufig wie nichtbehinderte Frauen erfahren behinderte Frauen körperliche und psychische Gewalt. Die Studie spiegelt den internationalen Stand der Forschung zu Gewalt gegen Frauen - wie auch Männer mit Behinderung wider. Frage 7. Wie viele Frauen sind in Hessen in den letzten fünf Jahren Opfer von Stalking geworden? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Laut PKS wurden in den letzten fünf Jahren in folgendem Umfang Frauen in Hessen Opfer von Stalking: Tabelle 5 2012 2013 2014 2015 2016 Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 1.232 1.200 1.002 973 917 Frage 8. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Dunkelziffer der Frauen zu Frage 7 ein? Der Hessischen Landesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zur Dunkelziffer in diesem Bereich vor, sie geht jedoch auch hier von einer signifikanten Dunkelziffer aus. Frage 9. Wie viele Frauen in Hessen sind in den vergangenen fünf Jahren Opfer von Gewalt oder Bedrohungen durch das Internet und soziale Medien geworden? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Das Hellfeld, das in der PKS erfasst wird, nimmt zu. Laut PKS wurden in den letzten fünf Jahren Frauen in Hessen in folgendem Umfang Opfer von Gewalt oder Bedrohungen durch das Internet oder soziale Medien: Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6088 5 Tabelle 6 2012 2013 2014 2015 2016 Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 405 468 571 625 758 Frage 10. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Dunkelziffer der Frauen zu Frage 9 ein? Eigene Erkenntnisse zur Dunkelziffer in diesem Bereich liegen der Hessischen Landesregierung nicht vor. Insbesondere die Frauennotrufberatungsstellen, die auf Cybergewalt einen ausgewiesenen Schwerpunkt legen, wie auch das Schulwesen berichten, dass diese Form der Grenzüberschreitung deutlich zunimmt. Dies ist ein Gewaltspektrum, das bereits seit vielen Jahren im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der Frauennotrufberatungsstellen liegt. Sie haben deshalb in der Beratungspraxis und mit auf Jugendliche und junge Frauen zugeschnittener Öffentlichkeitsarbeit einen Schwerpunkt auf die Sensibilisierung für die Risiken im Internet und in den sozialen Medien gelegt. Auch die kommunale Jugendhilfe bemüht sich durch Fortbildungsangebote für soziale Fachkräfte um Kapazitätserweiterung in der Jugendarbeit. Dies alles trägt Früchte. Cybergewalt ist nicht zuletzt auch Gegenstand mehrerer Beschlüsse der Konferenz der Gleichstellungs - und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und Senatoren der Länder (GFMK) gewesen. Mit ihren Beschlüssen vom 1./2. Oktober 2014, TOP 5.1 "Bekämpfung von Cybergewalt gegen Frauen und Mädchen" und 02./03. Juli 2015, TOP 7.7 "Cybergewalt gegen Frauen und Mädchen ist reale Gewalt", haben die 24. und 25. GFMK die Bedeutung von geschlechtsspezifischer digitaler Gewalt im Internet deutlich gemacht. Frage 11. Wie erklärt die Landesregierung den Anstieg der registrierten Gewalt? Im Langzeitvergleich ist ein besonderer Anstieg der in der PKS erfassten Fälle lediglich bei Cybercrime festzustellen (s. Tabelle 6 zu Teil I/ Frage 9). Das Frauenschutzsystem, die Schutzambulanz Fulda, das Forensische Konsil Gießen sowie die Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung berichten von einer Zunahme der Zahl an Frauen, die sie erreichen und die Unterstützung benötigen. Der Anstieg von in der PKS und den Unterstützungseinrichtungen erfassten Frauen kann auch auf ein geändertes Anzeigeverhalten und stärkeres Problembewusstsein in der Bevölkerung zurückzuführen sein. Frage 12. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um dem Anstieg zu begegnen? Auch wenn die PKS in Hessen einen Anstieg der Gewalt gegen Frauen insgesamt nicht belegt (s. Tabelle 1 zu Teil I/Frage 1), besteht angesichts der Erkenntnisse aus der repräsentativen Forschung zu Gewalt gegen Frauen und Kinder kein Anlass, in der Prävention und im Schutz vor Gewalt nachzulassen. Die verzeichnete Zunahme an Frauen, die die Unterstützungs- und Schutzeinrichtungen in Hessen erreichen, bestätigt, dass sich die Gewaltprävention und der Schutz von Frauen vor Gewalt in Hessen auf dem richtigen Weg befinden. Angelehnt an die Unterteilung der WHO, die sich auf den Zeitpunkt der präventiven Intervention bezieht, können Gewaltpräventionsmaßnahmen in Primärprävention, Sekundärprävention und Tertiärprävention untergliedert werden. Bei der Primärprävention handelt es sich um Ansätze , die verhindern sollen, dass es überhaupt zu Gewalt kommt. Unter Sekundärprävention werden Ansätze gefasst, die sich auf die unmittelbare Reaktion auf Gewalt konzentrieren, wie Notfallangebote. Von Tertiärpräventionsmaßnahmen spricht man, wenn der Schwerpunkt der Ansätze auf der Langzeitbetreuung nach Gewalthandlungen liegt (WHO 2002). Die Finanzierung der Infrastruktur an Beratungs- und Schutzeinrichtungen in Hessen beinhaltet neben den räumlichen und personellen Ausstattungen auch die Förderung von Ansätzen der Primärprävention und Sekundärprävention. Im Bereich von Prävention und Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Mädchen unterstützt Hessen die Kommunen mit Mitteln aus dem Sozialbudget. Die Förderung erfolgt über die so genannte Kommunalisierung sozialer Hilfen. Mittels Zielvereinbarungen stehen die Mittel den Gebietskörperschaften für Frauenhäuser, Interventionsstellen, Frauenberatung , Notrufe, Schutzambulanzen, Täterarbeit und zum Schutz vor Gewalt an Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Das Land fördert also die Angebote nicht direkt, sondern stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten Mittel zur Verfügung, die diese dann an die Träger der Angebote bedarfsgerecht weiterreichen. Im Rahmen des 2014 eingeführten Sozialbudgets und dessen Aufstockung im Jahr 2015 unterstützt das Land Hessen die Frauenhäuser und das sogenannte Frauenunterstützungssystem mit deutlich mehr Mitteln als in den Jahren zuvor. Für den Doppelhaushalt 2018/2019 werden die Mittel des Sozialbudgets für den Ausbau des Bereichs "Schutz vor Gewalt" nochmals aufge- 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6088 stockt. Dies dient der Verstetigung der qualitativ bereits gut etablierten Angebote insbesondere der Frauenhäuser, der Beratungs- und Interventionsstellen sowie der Frauennotrufe. Darüber hinaus dient das Sozialbudget dem Ausbau der Vielfalt der Beratungs- und Schutzansätze im Bereich "Schutz vor Gewalt". So arbeiten die Fachkräfte gezielt an dem Abbau von Hürden, die den Zugang zu Beratungs- und Schutzangeboten erschweren. Einzelne Institutionen können die Prävention und den Schutz vor Gewalt nicht sicherstellen. Deshalb werden in den Aktionsplänen der Hessischen Landesregierung das multidisziplinäre Zusammenwirken und eine systematische Vernetzung der Akteurinnen und Akteure in diesem Bereich als Kernelement der Gewaltprävention und des Schutzes verstanden. Auch die Vernetzung wird durch das Sozialbudget stärker gewährleistet. Darüber hinaus finanziert das Hessische Ministerium für Soziales und Integration vielfältige Modellprojekte, die sich für einen besseren Schutz von Frauen vor Gewalt und für die gesundheitliche Versorgung von Gewaltopfern einsetzen und an unterschiedlichen Zeitpunkten der präventiven Intervention ansetzen. Um die Risiken für Frauen mit Behinderung und Beeinträchtigung besser zu erfassen und dagegen präventiv vorzugehen, liegt ein Schwerpunkt der Bemühungen der Hessischen Landesregierung in der Vernetzung des professionellen Frauenschutzsystems, der Gesundheitsberufe, der Behinderteneinrichtungen und der Täterarbeit. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration stellt wissenschaftlich validierte Instrumente für die Ansprache, Anamnese und Dokumentation zur Verfügung und unterstützt außerdem die Entwicklung neuer Kooperationen, um medizinische und psychosoziale Hilfe für Gewaltopfer sowie die kostenlose Beweissicherung von Verletzungsfolgen sicherzustellen. Die Qualitätsentwicklung erfolgt in multidisziplinären Fachkreisen, die kontinuierlich durch Input aus europäischen Vorhaben und der WHO- Vernetzungsinitiative Violence Prevention Alliance (VPA) unterstützt werden. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration ist Gründungsmitglied der 2004 ins Leben gerufenen VPA. 2013 veröffentlichte das Hessische Ministerium für Soziales und Integration zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe ein erstes deutsches Kompendium für sämtliche Fachrichtungen - von der Pädiatrie bis zur Geriatrie. Das "Ärztliche Praxishandbuch GEWALT" erweist sich auch für nicht medizinische Berufsfelder als wichtige Quelle und Orientierung. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (Landesjugendamt) bietet Fortbildungen für soziale Fachkräfte zum Themenbereich des Schutzes vor Gewalt an, darunter seit mehreren Jahren Fortbildungen zu den "Auswirkungen von Partnergewalt auf Kinder und Folgerungen für die Jugendhilfe". Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Fortbildung erhalten juristische Hintergrundinformationen zur spezifischen Situation der von Partnergewalt betroffenen Kinder unter Berücksichtigung häuslicher Gewalt und des Schutzauftrages des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII). Bewährte Interventionsmöglichkeiten sowie Ansätze der Prävention werden praxisnah vermittelt. Die Fortbildungen stellen die Stärkung von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt, die durch das Miterleben von Gewalt in der Partnerschaft der (Stief-)Eltern belastet sind. Ziel ist dabei, die Handlungssicherheit der Kinder- und Jugendhilfe und anderer Professionen im gerichtlichen Verfahren und hinsichtlich juristischer Erfordernisse (Verfahrensrecht, Rollenverteilung, Datenschutz) sowie eine adäquate Vertretung des Minderjährigen vor Gericht (Anwalt des Kindes) zu verbessern und zu festigen. Im Jahr 2016 wurden aktuelle Phänomene aus dem Bereich Cybercrime analysiert und aus den Ergebnissen Warnbotschaften und Sensibilisierungsprogramme für Bürgerinnen und Bürger erarbeitet . Die nachhaltige Vermittlung dieses Basiswissens wurde schwerpunktmäßig durch die Fachberaterinnen und Fachberater der Polizeipräsidien im Rahmen von Fachveranstaltungen geleistet . Damit wurde dem gestiegenen Präventionsbedarf Rechnung getragen. Die 2015 begonnene Umsetzung des Opferleitfadens "Professioneller Umgang mit Opfern und Zeugen " wurde durch die Opferschutzbeauftragten, Opferschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren in den Polizeipräsidien im Jahr 2016 intensiviert. Darüber hinaus hat der Arbeitskreis Häusliche Gewalt der hessischen Polizei die Überarbeitung der Handlungsleitlinien "Häusliche Gewalt und Gewalt im sozialen Nahraum" abgeschlossen und mit der Umsetzung und damit einhergehenden Sensibilisierung der Polizeibeamtinnen und -beamten in den Polizeipräsidien begonnen. Im Zusammenhang mit der Zuwanderung wurden Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit zu den Themen Gewalt, Opferschutz und Opferhilfe informiert. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6088 7 Frage 13. Welche Hilfseinrichtungen und Beratungsstellen stehen den Betroffenen zur Verfügung? Unterstützt die Landesregierung diese mit Landesmitteln? Wenn ja mit welchen Mitteln? Wenn nein, warum nicht? Hessen verfügt über ein ausdifferenziertes Netz an Unterstützungseinrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen. Die Finanzierung erfolgt aus unterschiedlichen Förderprodukten in der Verantwortung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport und des Hessischen Ministeriums der Justiz. Mit der Landesförderung trägt das Land zur Vielfalt und Kompetenzerweiterung bei, die durch die spezialisierten Einrichtungen und Maßnahmen - Frauenhäuser, Notrufe, Schutzambulanzen, Interventions- und Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt und sexualisierter Gewalt, aber auch die Täterarbeit und die Opferhilfevereine - gewährleistet werden. Der Koalitionsvertrag der die Regierung tragenden Personen 2014 bis 2019 beinhaltet, die Förderung der kommunalisierten Landesmittel aus dem hessischen Sozialbudget aufzustocken. Hierzu zählt u.a. der Bereich "Schutz vor Gewalt", aus dem die Frauenhausfinanzierung erfolgt. Seit 2015 erhält jedes Frauenhaus in Hessen einen Sockelbetrag von 10.000 € pro Jahr und weitere 3.500 € pro Frauenhausplatz. Insgesamt stehen damit seit 2015 jährlich 3,14 Mio. € für die Finanzierung von Frauenhäusern zur Verfügung. Zur Finanzierung von Frauenberatungs- und Interventionsstellen erhält jede Gebietskörperschaft in Hessen einen jährlichen Sockelbetrag von 30.000 €, das heißt in Beratungseinrichtungen zum Schutz vor Gewalt investierte das Land Hessen ab 2015 jährlich 1,95 Mio. €. Mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 werden zusätzliche Mittel bereitstehen. In der Kommunalisierung ist beabsichtigt, für Frauenhäuser 2018: 155.000 € und 2019: 310.000 € zusätzlich bereitzustellen. Für Frauenberatungs- und Interventionsstellen sollen ab 2018 weitere Mittel in Höhe von 145.000 € und ab 2019 in Höhe von 330.000 € zur Verfügung stehen. Diese Mittel werden den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt, die diese wiederum an die jeweiligen Träger weiterleiten. In Hessen gibt es derzeit 31 Frauenhäuser und 727 Frauenhausplätze. Darüber hinaus gibt es seit 2016 eine Zufluchtstelle mit sechs Schutzplätzen für junge volljährige Frauen im Alter von 18 bis 21 Jahren. Hier erfolgt die Unterbringung und Begleitung als Schutzleistung der Kinder- und Jugendhilfe (§ 41 SGB VIII, Hilfe für junge Volljährige). Es handelt sich also nicht um ein Frauenhaus. Hier erhalten die jungen Frauen eine altersgemäße intensive Betreuung und Unterstützung (http://www.fem-maedchenhaus.de/femja). Zudem gibt es zwei Mädchenzufluchtstellen, die, weil sie ebenfalls spezialisierte Schutzeinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) sind, nicht als Frauenhäuser zu verstehen sind, weshalb sie nicht in Hessen numerisch zu den Frauenhäusern gezählt werden. Die Mädchenzufluchtstellen , deren Adressen wie bei den Frauenhäusern vertraulich gehalten werden, nehmen von Gewalt belastete und gefährdete minderjährige Mädchen im Alter von 12 bzw. 13 bis 17 Jahren zur vorübergehenden Unterbringung auf. Die Mädchen erhalten in den Mädchenzufluchtstellen eine ihrem Alter entsprechend bedarfsgerechte intensive Betreuung und Unterstützung . INTAKT Mädchenzuflucht Wiesbaden: 7 Plätze für Mädchen im Alter von 13 bis 17 Jahren: http://www.maedchenzuflucht.de. Mädchenzuflucht - FeM Mädchenhaus Frankfurt/Main: 9 Plätze für Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren: http://www.fem-maedchenhaus.de/zuflucht/angebote Beispielhaft sei hier die Förderung eines Projektes für einen effizienteren Zugang zu Frauenhäusern genannt, welches vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration gefördert wird. In den nächsten Monaten wird ein neuer gemeinsamer Internetauftritt aller Frauenhäuser in Hessen eingerichtet werden, welcher eine Übersicht über freie Frauenhausplätze in Hessen in Echtzeit bietet. Dies hat den Vorteil, dass von häuslicher Gewalt betroffene Frauen, aber auch andere Personen oder -gruppen (Beratungsstellen, Polizei etc.), die mit der Problematik konfrontiert sind, sich nunmehr sehr schnell und erstmals selbstständig über die Verfügbarkeit freier Frauenhausplätze informieren können. Über ein Ampelsystem auf einer digitalen hessischen Landkarte werden freie Plätze für Frauen und ihre Kinder mit einem grünen Haussymbol dargestellt. Der Auftritt wird zudem Informationen u.a. zur Anzahl der bereits aufgenommenen Kinder, über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit sowie Sprachkompetenzen der Frauenhausmitarbeiterinnen anbieten. So kann recht zügig festgestellt werden, welche Frauenhäuser welchen Familienkonstellationen Zuflucht anbieten können. Der Internetauftritt wird die Vertraulichkeit der Frauenhausstandorte weiterhin schützen. Darüber hinaus finanziert das Hessische Ministerium für Soziales und Integration vielfältige Modellprojekte, die sich für einen besseren Schutz von Frauen vor Gewalt (Kapitel 0806 Haushaltsprodukt Nr. 5) und für die gesundheitliche Versorgung von Gewaltopfern (Kapitel 0806 Haushaltsprodukt 41) einsetzen. Dafür stehen jährlich Mittel in Höhe von 792.500 € bereit. Mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 werden zusätzliche Mittel bereitstehen. Im Kapital 0806 Haus- 8 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6088 haltsprodukt Nr. 5 - Schutz von Frauen vor Gewalt - sind es 2018: 300.000 € und 2019: 450.000 € für Maßnahmen in Bezug auf "Gewalt im Namen der Ehre". Hessen legt Wert darauf , den Gesundheitssektor im Sinne der Gewaltprävention und -intervention weiterzuentwickeln . Die medizinische Versorgung, ambulant wie auch stationär, ist für viele Betroffene die erste und manchmal sogar die einzige Anlaufstelle bei Belastung durch Gewalt. Die Gesundheitsberufe können deshalb eine besondere Rolle ausüben, wenn sie hierauf vorbereitet sind. Hier liegen besondere Chancen, frühzeitig präventiv im Hinblick auf Gewaltfolgen zu wirken und den Zugang zu wirksamem Schutz erstmals für viele Betroffene zu eröffnen. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration unterstützt seit mehreren Jahren finanziell und fachlich die landesweite Ausweitung des zunächst in Frankfurt eingeführten Ansatzes "Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung". Das federführend durch die Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt entwickelte Modell, das mit einer soliden Qualifizierung und kontinuierlichen Beratung der beteiligten Kliniken einhergeht, soll schrittweise landesweit installiert werden , mit dem Ziel, eine landesweite medizinische und psychosoziale Versorgung sowie rechtsmedizinische Spurensicherung für von Gewalt betroffene Frauen zu erreichen. In einem ersten Schritt hat die Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt ab 2007 eine Vernetzung mit der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und dem Institut für Forensische Medizin im Klinikum der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität aufgebaut. Ab 2013 waren sieben der acht Frankfurter Frauenkliniken mit der Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt sowie mit dem Institut für Forensische Medizin an der Goethe-Universität als Kompetenzzentren miteinander vernetzt. Inzwischen sind 21 weitere Frauenkliniken in Hessen dazugekommen. Auch in Ostund Mittelhessen gibt es ausgewiesene, geschulte klinische Anlaufstellen, die nach diesem Ansatz tätig sind. Neben der medizinischen Akutversorgung stellen diese Kliniken eine rechtsmedizinisch geschulte , juristisch verwertbare Spurensicherung und Befundung sicher, wenn die Betroffenen dies wünschen. Sie kooperieren mit den Frauennotrufen, sodass eine individuelle Begleitung auch nach der medizinischen Behandlung erfolgen kann. Beweismittel können bei den Instituten für Rechtsmedizin in Frankfurt und Gießen sicher aufbewahrt werden. Einen Überblick über die beteiligten Krankenhäuser und das Angebot bietet die zentrale Seite www.soforthilfe-nachvergewaltigung .de, die alle Modellstandorte sichtbar macht und allen am Modell interessierten Kommunen zur Verfügung steht. Die Schutzambulanz Fulda am Fachbereich Gesundheit, Landkreis Fulda, steht auch nach der Ende 2015 abgeschlossenen, vom Land geförderten sechsjährigen Modellphase für eine vertrauliche Spurensicherung in Kooperation mit dem jeweiligen fachärztlichen Dienst weiterhin zur Verfügung (www.schutzambulanz-fulda.de). Das Forensische Konsil Gießen (www.forensisches-konsil-giessen.de), das 2013 am Institut für Rechtsmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen und Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH mit Landesmitteln eingerichtet wurde, konnte ab 2016 ausgebaut werden (Förderung in Höhe von 133.100 €). Das Forensische Konsil ist ein kostenloser konsiliarischer Online- Dienst der Ambulanz des Instituts und ermöglicht die gesicherte Übermittlung einer Falldarstellung in Wort und Bild. Eine konsiliarische rechtsmedizinische Unterstützung ist hierdurch erstmals in Hessen überregional erhältlich. Das Forensische Konsil Gießen bietet online und im persönlichen Gespräch Auskunft über das Erkennen von Gewalteinwirkungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Dies steht Gewaltbetroffenen sowie allen Personen zur Verfügung , die sich mit den Folgen von Misshandlung, Vernachlässigung oder auch sexuellem Missbrauch befassen. Behandelnde Ärztinnen und Ärzte erhalten Hilfestellung bei der Befunderhebung und gerichtsfesten Dokumentation. Zudem beinhaltet die Landesförderung des Forensischen Konsils Gießen ab 2016 den Ausbau der Weiterqualifizierung von Kliniken mit dem Ziel, nachhaltige Kompetenzzentren in der Diagnose und Dokumentation von Gewaltfolgen landesweit zu etablieren. Ziel ist somit auch hier, Schritt für Schritt in Hessen ein landesweites Netzwerk an Kliniken und niedergelassenen Praxen zu erreichen, ausgestattet mit rechtsmedizinischen Kompetenzen und nicht zuletzt auch überzeugt von der Notwendigkeit einer soliden Vernetzung mit spezialisierten Unterstützungseinrichtungen des Frauenschutzsystems. Seit 2016 stellt das Hessische Ministerium für Soziales und Integration Landesmittel für die neu ins Leben gerufene Beratungsstelle "gewaltfreileben" des Vereins Broken Rainbow e.V. bereit, die ein spezialisiertes Angebot für lesbische und transgeschlechtliche Frauen mit Gewalterfahrung darstellt (www.gewaltfreileben.org). Nach einer konzeptionellen Phase 2016 konnte die Beratungsstelle im April 2017 mit einer Landesförderung in Höhe von 78.380 € für das Jahr 2017 in Betrieb gehen. Neben der persönlichen und telefonischen Beratung hat die Beratungsstelle ein virtuelles Beratungsangebot ausgebaut: so gibt es nicht nur eine E-Mail-Beratung, sondern auch die Möglichkeit, sich in einem virtuellen Beratungszimmer zu verabreden oder aber im Live-Chat sofort mit den Beraterinnen zu sprechen. Dank einer Kooperation mit den Frankfurter Hochschulen ist ein zugehendes und pro-aktives Beratungsangebot entstanden. Ein Notfalldienst steht an den Wochenenden in Krisensituationen zur Verfügung. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6088 9 Anlage 4 enthält eine Übersicht zu den Anlauf-, Beratungs- und Schutzeinrichtungen in Hessen (Frauenhäuser, Frauennotrufe, Frauenberatungs- und Interventionsstellen, Männerberatungsstellen , Beratungsstellen gegen Menschenhandel, Zwangsheirat, Straßenprostitution, Gewalt im Namen der Ehre, Opferhilfen, Beratungsstellen für Lesben und/oder Schwule, Fachberatungsstellen zum Thema sexueller Missbrauch an Kindern und Kinderschutzbund Hessen, Mädchenzufluchtsstellen ). Eine Gesamtübersicht der Beratungs- und Schutzeinrichtungen des Landes Hessen, deren Angebote für Menschen mit Behinderungen bei Belastung durch Gewalterfahrungen besonders geeignet sind, findet sich hier: http://www.brk.hessen.de/aw/home/Aktionsplan-der%20Landesregierung /~bno/Berichte-zum-Hessischen-Aktionsplan/. Zur vollständigen Übersicht der vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration eingesetzten Mittel wird auf Anlage 7 zu Teil III/Frage 18 verwiesen. Als bundesweite Anlaufstelle für von Gewalt betroffene Frauen steht darüber hinaus rund um die Uhr das durch die Bundesregierung finanzierte "Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen" unter der Telefonnummer 08000 - 116 016 und online unter www.hilfetelefon.de zur Verfügung. Qualifizierte Beraterinnen bieten barrierefrei und in siebzehn weiteren Sprachen kompetente Erstberatung an. Sie vermitteln die Betroffenen auf Wunsch zur weiteren Betreuung an Unterstützungseinrichtungen vor Ort. Auf Initiative des Hessischen Ministeriums der Justiz wurden die Opferhilfevereine in Hanau (1984), Wiesbaden (1992), Kassel (1993), Gießen (1994) und Frankfurt/Main (2001) gegründet, dabei ist das Justizministerium jeweils Gründungsmitglied. In Limburg-Weilburg (Opferhilfe Limburg-Weilburg, gegründet 1996) konnte eine Zusammenarbeit mit einem bereits bestehenden Verein aufgebaut werden. Die Satzung der Opferhilfe Hanauer Hilfe war beispielgebend für den Aufbau der Opferberatungsstellen in den anderen Städten. Die Zusammenarbeit mit den Opferhilfevereinen hat sich bewährt. Durch sie erhalten Opfer genau die personalisierte Beratung und Hilfestellung, die sie in dieser schwierigen Lebenslage benötigen. Zugleich wird durch die dezentrale Aufgabenwahrnehmung und die privatrechtliche Vereinsstruktur eine effiziente Verwendung der finanziellen Mittel gewährleistet. So konnte kostengünstig ein Netz von Opferberatungsstellen aufgebaut werden, das Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, sicher auffängt. Um eine gute Einbindung in das bestehende Hilfsangebot vor Ort sicherzustellen, wurden die Opferhilfen als Verbandsvereine gegründet. Die Beratungsstellen werden zum Teil finanziert durch Zuwendungen seitens des Hessischen Ministeriums der Justiz. Wie auch in den vergangenen Jahren standen 2017 Zuwendungsmittel in Höhe von 660.200 € zur Verfügung. Diese Finanzierung wird ergänzt durch Geldbußen und Spenden. Aufgabe der Opferhilfevereine sind die sozialarbeiterische Beratung und Betreuung der Opfer und Zeugen von Straftaten sowie deren Angehörigen und Vertrauenspersonen. Diese Beratung orientiert sich an den realen Bedürfnissen der Betroffenen. Ziel ist, bei der Bewältigung der Folgen einer erlittenen Straftat Unterstützung zu geben. Dabei ist es unerheblich, um welches Verbrechen oder Vergehen es sich handelt und ob bereits Strafanzeige erstattet wurde oder nicht. Das Hilfsangebot der Opferhilfevereine ist absolut vertraulich, kostenlos und auf Wunsch anonym. Die inhaltliche Gestaltung der Betreuungsarbeit orientiert sich an den Opferhilfestandards (Qualitätsstandards für eine professionelle Unterstützung von Kriminalitätsopfern) des Arbeitskreises der Opferhilfen in der Bundesrepublik Deutschland (ado). Darüber hinaus haben die hessischen Opferhilfen für ihre Arbeit in den Opferhilfevereinen und den Beratungsstellen 1998 mit dem Konzept "Opferhilfe als Pflichtaufgabe der Justiz - Profil der hessischen Opferhilfen " Qualitätsstandards entwickelt. Das Konzept enthält u.a. fachliche Leitlinien zu folgenden Punkten: Ausbildung, Fort- und Weiterbildung sowie Supervision Arbeitsweisen und Prinzipien der Beratung Methoden der Opferhilfe. Der Ausbau der Opferberatungsstellen wird weiter betrieben. Im Aufbau befindlich sind die Opferberatungsstellen in Darmstadt und in Fulda. Frage 14. Wie werden potenziell Betroffene auf Hilfseinrichtungen und Beratungsstellen aufmerksam gemacht ? Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, das Hessische Ministerium des Innern und für Sport, das Hessische Ministerium der Justiz sowie die hessischen Anlauf-, Beratungs-, Schutzeinrichtungen und Opferhilfevereine informieren mittels Flyer, Internetseiten und Informationsflächen wie z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln Betroffene und stellen Beratungsangebote vor. 10 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6088 Die Hessische Landesregierung stellt auf ihren diversen Internetseiten Informationsmaterialien und Adressen der regional spezifische Anlaufstellen für von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern zur Verfügung: https://soziales.hessen.de/familie-soziales/frauen/gewaltpraevention-violence-prevention, http://www.familienatlas.de/zusammenleben/krisen-und-gewalt, http://www.sozialnetz.de/ca/b/ddb/, http://lks-hessen.de (Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt). Die Polizei ist gesetzlich verpflichtet, Verletzte einer Straftat auf die Unterstützungsmöglichkeit durch Opferhilfeeinrichtungen und Fachberatungsstellen hinzuweisen und entsprechende Erreichbarkeiten zu nennen (§ 406j Nr. 5 i. V. m. 406k Abs. 1 StPO). In Fällen von häuslicher Gewalt und Gewalt im sozialen Nahraum unterschreiben Betroffene eine Einwilligungserklärung, in welcher sie sich für oder gegen die Weitergabe ihrer Daten an eine Beratungsstelle/Interventionsstelle aussprechen. Entsprechend werden die Daten an die Beratungsstelle weitergegeben, die sich dann mit der betroffenen Person in Verbindung setzt. Bei Erstattung einer Anzeige werden Geschädigte durch die Polizei über die Opferrechte und den weiteren Verlauf des Verfahrens informiert. Ihnen wird das bundesweit einheitliche "Merkblatt für Opfer einer Straftat" ausgehändigt. Darüber hinaus werden sie auf Fachberatungsstellen und Opferhilfeeinrichtungen hingewiesen und bei der Kontaktaufnahme zu diesen unterstützt. Hierfür wurde eine polizeiinterne Datenbank angelegt, in welcher die Erreichbarkeiten der hessischen Opferhilfeeinrichtungen hinterlegt und abrufbar sind. Frage 15. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Arbeit dieser Einrichtungen bei? Sicherheit und Schutz gehören zu den grundsätzlichen Gewährleistungen, die der Staat für seine Bürgerinnen und Bürger zu erbringen hat. Der Schutz der Menschen vor Gewalt und jeder Form von Straftaten ist somit eine Kernaufgabe der Hessischen Landesregierung. Opferschutz und Opferhilfe - von der konkreten Hilfestellung im Einzelfall bis hin zu Maßnahmen mit langfristig ausgelegtem präventivem Charakter - sind also zentrale Aufgaben allen staatlichen, kommunalen und gesellschaftlichen Handelns. Die sehr große Bedeutung, die die Hessische Landesregierung den Hilfeeinrichtungen und Beratungsstellen beimisst, kommt auch im 2. Aktionsplan des Landes Hessen zur Bekämpfung der Gewalt im häuslichen Bereich zum Ausdruck. Hier wird unter Punkt 7 (Seite 6) festgehalten: "Die Weiterentwicklung des ambulanten und stationären Beratungs-, Hilfe- und Schutzangebotes hat eine fortwährende bedarfsgerechte Sicherung der Unterstützung bei häuslicher Gewalt zum Ziel. Das Land Hessen gibt in Wahrnehmung seiner Steuerungsfunktion in Zusammenarbeit mit den freien Trägern, der Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt und der Arbeitsgruppe II des Landespräventionsrates Hessen Standards vor, die den Bedarf festlegen. Die Weiterentwicklung und Sicherung der Angebote erfolgt auf der Basis der kommunalen Sozialplanung . Eine qualifizierte Beratung von Frauen innerhalb von Frauenhäusern, Beratungs- und Interventionsstellen wird durch fachliche Leitlinien landesweit gewährleistet. Dafür werden die in den Frauenhäusern mit angegliederten Beratungsstellen seit 2003 angewendeten Leitlinien aktualisiert und fortgeschrieben." Frage 16. Führt die Landesregierung regelmäßig Bedarfserhebungen durch? Wenn ja, wie, wann und wo? (Bitte nach jeweiliger Erhebung aufschlüsseln.) Im 2. Aktionsplan des Landes Hessen zur Bekämpfung der Gewalt im häuslichen Bereich heißt es: "Der Schutz vor Gewalt im häuslichen Bereich ist eine öffentliche Aufgabe, deren Umsetzung dem Land, den Landkreisen sowie den Kommunen obliegt. Um das Ziel einer bedarfsgerechten Versorgung mit Beratungs-, Hilfe- und Schutzangeboten zu erreichen und um angemessene Steuerungsverfahren und regionale Sozialplanungen entwickeln zu können, in die Landkreise und Kommunen, Frauenbeauftragte und freie Träger eingebunden sind, braucht es verbindlich vereinbarte Bemessungskriterien als Basis für eine adäquate Finanzierung. Das Land Hessen entwickelt geeignete Instrumente zur Feststellung des Schutz- und Beratungsbedarfs in enger Zusammenarbeit mit den regionalen Arbeitskreisen, damit den spezifischen Bedingungen in den Regionen entsprochen werden kann". Mit dem Koalitionsvertrag der die Regierung tragenden Personen für die 19. Legislaturperiode wurde u.a. die Weiterentwicklung der Finanzierungskapazität für Frauenhäuser beschlossen. Damit sollte eine Verbesserung der Finanzierungssicherheit von Frauenhäusern und möglichst flächendeckend Interventionsstellen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sichergestellt werden (S. 56, Rn. 2605 ff. Koalitionsvereinbarung ). Zur Ermittlung der tatsächlich vorhandenen Frauenhausplätze und der räumlichen /personellen Ausstattung der Einrichtungen wurde im Jahr 2014 eine Bestandsaufnahme bei allen Frauenhäusern in Hessen vorgenommen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6088 11 Darüber hinaus wird die Berichterstattung im Rahmen der Kommunalisierung sozialer Hilfen ständig weiterentwickelt, um ein reales Bild der Inanspruchnahme der vorhandenen Einrichtungen zu erhalten. So wurde zum Beispiel aufgrund der Einreise von geflüchteten Asylsuchenden ab 2015 das Instrument zur Berichterstattung dahin gehend angepasst. Von 2013 bis 2014 förderte das Hessische Ministerium für Soziales und Integration die Durchführung einer wissenschaftlichen Bestandsaufnahme der Barrierefreiheit, des Qualifizierungsund Vernetzungsbedarfs der Unterstützungseinrichtungen - nicht nur innerhalb des reinen Frauenschutzsystems , sondern auch bei nicht ausschließlich auf Gewaltproblematiken spezialisierten Organisationen. Die Bestandsaufnahme ist eine solide Planungsgrundlage für das Land und die Kommunen. Die wissenschaftliche Begleitung der ersten Pilotphase der Schutzambulanz Fulda in den Jahren 2009 bis 2012 hatte den Auftrag zu ermitteln, welche Bedarfe der öffentliche Gesundheitsdienst decken kann. Das Forensische Konsil Gießen analysiert kontinuierlich die Inanspruchnahme des Dienstes und wertet diese wissenschaftlich aus, sodass hieraus Kenntnisse bezüglich der Zugangswege zur klinischen Rechtsmedizin und Bedarfe der von Gewalt Betroffenen sichtbar gemacht werden. Die Einrichtungen und Beratungsstellen der Opferhilfe werden von den Betroffenen sehr gut angenommen . Sie decken mit ihrer Arbeit einen tatsächlich bestehenden Bedarf an Hilfs- und Beratungsleistungen bei Opfern von Straftaten ab. Das Hessische Ministerium der Justiz führt keine regelmäßigen Bedarfserhebungen im engeren Sinne, sondern die statistische Erfassung des aufgrund tatsächlicher Nachfrage der Opferhilfeberatungsstellen bestehenden und durch die Hilfsangebote abgedeckten Bedarfs durch. Frage 17. Wie können auf die Bedarfe abgestimmte Präventionsstrategien aussehen und welche Präventionsangebote gibt es in Hessen? Die Hessische Landesregierung verfolgt seit Jahrzehnten die Strategie, durch institutionalisierte, verstetigte Beratungsgremien sowie Landesaktionspläne verlässliche Strukturen in Hessen auf Landesebene zu etablieren, die zugleich als Modell und Ressource für die angewandte Arbeit auf kommunaler Ebene dienen. Darüber hinaus fördert und begleitet die Hessische Landesregierung wissenschaftlich fundierte Präventionsmaßnahmen und regt solche an. Bereits 1992 wurde auf Vorschlag des hessischen Justizministeriums durch die Hessische Landesregierung der Landespräventionsrat Hessen eingerichtet, da erkannt wurde, dass Kriminalitätsverhütung eine gesellschaftliche Aufgabe darstellt, die umso eher gelingen kann, wenn eine enge und abgestimmte Zusammenarbeit der mit der Verhütung von Straftaten befassten Behörden und den die Arbeits-, Sozial-, Bildungs- und Wohnungspolitik gestaltenden Stellen sowie vielen gesellschaftlichen Kräften gewährleistet ist. Dem Landespräventionsrat gehören derzeit 34 Personen an, die bei gesellschaftlichen und nicht staatlichen Organisationen wie Religionsgemeinschaften, Arbeitgeberverbänden , Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden, beim Landessportbund und anderen Institutionen tätig sind. Darüber hinaus sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justiz-, Innen-, Kultus- und Sozial- sowie des für die Wohnungsbaupolitik zuständigen Ministeriums beteiligt. Der Landespräventionsrat legt regelmäßig Berichte über seine Arbeit vor. Der zwölfte Bericht wurde Ende 2016 herausgegeben. Der Rat ist mit einer Homepage im Internet vertreten. Die Adresse lautet: www.landespraeventionsrat.hessen.de. Hier finden sich Informationen über den Landespräventionsrat, seine Mitglieder und Arbeitsgruppen sowie über hessische Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Landespräventionsrat. Das Thema der Gewaltprävention ist ein Schwerpunkt der Arbeit des Landespräventionsrates. Mit dem Bereich Gewalt gegen Frauen beschäftigt sich die Arbeitsgruppe II "Gewalt im häuslichen Bereich" des Landespräventionsrates. Diese Arbeitsgruppe hat den Aktionsplan des Landes Hessen zur Bekämpfung der Gewalt im häuslichen Bereich erarbeitet und damit auch die Einrichtung der Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt im Hessischen Ministerium der Justiz zum 1. Februar 2006 möglich gemacht, die die Umsetzung der Maßnahmen koordinieren soll. Der 2. Aktionsplan des Landes Hessen zur Bekämpfung der Gewalt im häuslichen Bereich gliedert die Maßnahmen zur Umsetzung unter folgenden Punkten: 1. Ressourcennutzung, 2. Öffentlichkeitsarbeit, 3. Koordiniertes Vorgehen, 4. Polizeiliche Intervention, 5. Zivilrechtliche Schutzmaßnahmen, 6. Strafjustiz, 7. Beratungs- und Unterstützungsangebote, 12 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6088 8. Gesundheit, 9. Aus- und Fortbildung, 10. Prävention. Die Arbeitsgruppe II begleitet und unterstützt als Sachverständigenrat die Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt. In regelmäßigen Sitzungen informieren die einzelnen im Beirat vertretenen Mitglieder über aktuelle Entwicklungen in ihren Bereichen und diskutieren gemeinsam mit der Leitung der Landeskoordinierungsstelle anstehende Probleme und durchzuführende Aktivitäten. Die Arbeitsgruppe begleitet die jährlich von der Landeskoordinierungsstelle durchgeführten Fachtagungen. Seit dem Jahr 2007 treffen sich die Arbeitsgruppe und die Leitung der Landeskoordinierungsstelle regelmäßig mit Vertreterinnen und Vertretern aller Runden Tische gegen häusliche Gewalt in Hessen. Hinsichtlich konkreter Präventionsmaßnahmen wird auf die Antwort zu Teil I Frage 12 verwiesen. Frage 18. Wie viele und welche Maßnahmen werden für (potenzielle) Täter angeboten? Mit der Kommunalisierung sozialer Hilfen im Jahr 2004 wurde die Förderung der Täterarbeit im häuslichen Bereich möglich. Die ersten Projekte zur Täterarbeit, welche mit Landesmitteln gefördert wurden, starteten im Jahr 2006. Zusätzliche Mittel für die Täterarbeit werden 2013 und 2015 vom Hessischen Ministerium der Justiz (Kapitel 0502 Haushaltsprodukt Nr.2) zur Verfügung gestellt und legten damit den Grundstein für einen weiteren Ausbau dieser Arbeit. Derzeit erfolgt die Finanzierung zum einen über kommunalisierte Mittel (rund 150.000 €) und zum anderen über Zuwendungen in Höhe von 150.000 € (Kapitel 0502 Buchungskreis 2495 unter Förderprodukt Nr. 2). Mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 wurden erneut zusätzliche Mittel in Höhe von 100.000 € für Zuwendungen aus Kapitel 0502 Haushaltsprodukt Nr. 2 bereitgestellt. Der in der 3. Auflage 2013 vom Hessischen Ministerium der Justiz, der Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt und dem Landespräventionsrat Hessen herausgegebene "Wegweiser für die Beratung von Männern mit Gewaltproblemen" erlaubt einen hessenweiten Überblick über die vorhandenen Angebote. Dieser im Internet (www.lks-hessen.de/beratung/wegweiser) kostenfrei abrufbare Wegweiser stellt auf den Seiten 12 bis 43 die einzelnen Projekte detailliert dar. II. Entwicklung der Zahlen zur häuslichen Gewalt Frage 1. Wie viele Frauen sind als Opfer häuslicher Gewalt in den letzten fünf Jahren in Hessen registriert worden und welche Entwicklung ist zu erkennen? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Die Opferzahlen zu häuslicher Gewalt in Hessen (Frauen) der PKS sind in den letzten Jahren weitgehend gleichbleibend. Im Jahr 2016 gab es eine Steigerung der Zahlen um etwa 400 Delikte , was ca. 6,5 % ausmacht. Tabelle 7 2012 2013 2014 2015 2016 Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 6.413 6.348 6.334 6.303 6.717 Zu den registrierten Fällen von Gewalt gegen Frauen in Hessen, des Frauenschutzsystems, des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Rechtsmedizin wird auf die Antwort zu Teil I/Frage 1 verwiesen. Diese registrierten Fälle lassen sich allerdings nicht bezüglich der Opfer von Partnergewalt ausdifferenzieren. Frage 2. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Dunkelziffer zu Frage 1 ein? Eigene Erkenntnisse zur Dunkelziffer in diesem Bereich liegen der Hessischen Landesregierung nicht vor. Häusliche Gewalt ist ein Deliktsbereich, der verschiedene Straftatbestände regelmäßig erfüllt, jedoch mit großem Dunkelfeld (der Polizei nicht bekannte Straftaten). Um bestehende Dunkelfelder und um das Ausmaß von Gewalt gegen Frauen in Deutschland verlässlicher einschätzen zu können, beauftragte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine repräsentative Studie zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland (Studientitel: "Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland"). Von den von Februar bis Oktober 2003 insgesamt 10.264 interviewten in Deutschland lebenden Frauen im Alter Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6088 13 von 16 bis 85 Jahren gab jede vierte Frau an, im Verlauf ihres Lebens mindestens einmal körperliche und/oder sexuelle Übergriffe durch einen Beziehungspartner erlebt zu haben. Der Studie nach liegt das Dunkelfeld bei häuslicher Gewalt bei rund 25 %. Es ist davon auszugehen, dass auch durch die vorliegende Studie das bestehende Dunkelfeld nicht vollständig aufgedeckt wird, weil ein Teil der gewaltbetroffenen Frauen nicht an der Untersuchung teilnahm, weil diese von vornherein nicht in die zu erfassende Bevölkerungsgruppe aufgenommen wurden (so wurden Frauen, die der deutschen Sprache nicht mächtig waren, oder die sich im Strafvollzug befanden, nicht interviewt). Da Gewalterfahrung mit vielen Tabus besetzt ist, ist auch davon auszugehen, dass die Befragten zum Teil nicht dazu bereit waren, Auskunft zu erlebter Gewalt zu erteilen. Wie in sämtlichen repräsentativen Untersuchungen zur Häufigkeit und Schwere der Gewalt an Frauen berichtet auch das Forschungsteam der deutschen Studie, dass eine Vielzahl der Befragten sich erstmals in ihrem Leben bei dieser Untersuchung als Gewaltopfer offenbart hat. Die von Gewalt und Übergriffen betroffenen Frauen erlebten ein breites Spektrum unterschiedlich schwerer Gewalthandlungen durch ihren Partner. Neben körperlicher und sexueller Gewalt in Paarbeziehungen und deren Kombination ist auch psychische Gewalt in Form von extremer Eifersucht, Kontrolle und Dominanz, verbalen Aggressionen und Drohungen durch Partner bedeutsam für die Einschätzung und Bewertung der Schwere und Ausprägung von Gewalt in Paarbeziehungen (BMFSFJ 2004a). Eine weitere repräsentative Untersuchung, welche das bestehende Dunkelfeld im Bereich häuslicher Gewalt aufdeckt, ist die 2012 durchgeführte Studie "Gewalt gegen Frauen: eine EU-weite Erhebung. Ergebnisse auf einen Blick" der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), die im März 2014 veröffentlicht wurde. Sie kam zu einem ähnlichen Ergebnis wie die 2004 vorgelegte Studie des BMFSFJ. Hierfür wurden in 28 EU-Mitgliedsstaaten insgesamt 42.000 Frauen im Alter von 18 bis 74 Jahren befragt. Pro EU-Mitgliedstaat wurden jeweils etwa 1500 Frauen interviewt. Der Studie zufolge haben 35 % der deutschen Frauen körperliche und/oder sexuelle Gewalt durch eine/n Partner/in oder eine andere Person seit ihrem 15. Lebensjahr erfahren. Fast jede zweite Frau (47 %) hat ihre Gewalterfahrung erstmals im Zuge dieser Befragung offenbart. Weiterhin hellt das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben das Dunkelfeld auf, indem es einen niedrigschwelligen Zugang zur Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen bietet und so hilfreiche Daten zu Gewalterfahrungen liefert. Laut Jahresbericht des "Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen" 2016 wurde in den Beratungen am häufigsten (59,3 %), damit bei mehr als jeder zweiten Kontaktaufnahme , über häusliche Gewalt berichtet. Die jeweiligen Hilfesuchenden gaben an, häusliche Gewalt selbst zu erleben oder als unterstützende Person beziehungsweise Fachkraft davon zu wissen oder zu vermuten, dass eine Person in ihrem Umfeld häusliche Gewalt erlebt. Diese Zahlen bestätigen das enorme Dunkelfeld im Bereich der häuslichen Gewalt gegen Frauen . Frage 3. Hat die Landesregierung Kenntnisse darüber, ob es zunehmend mehr Gewalt in Partnerschaften gibt? Wenn ja, welche und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Die Opferzahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zu häuslicher Gewalt sind im Jahr 2016 um insgesamt 466 auf 7.972 Opfer gestiegen. Neben dem Anstieg der weiblichen Opfer um 414 ist auch die Zahl der männlichen Opfer um 52 gestiegen. In der zweiten bundesweiten Kriminalstatistischen Auswertung (2017) zur Partnergewalt gab es 4,4 % mehr Opfer gegenüber dem Vorjahr; über 80 % aller Opfer sind weiblich (www.bka.de). Die steigenden Opferzahlen belegen jedoch nicht, dass es zunehmend mehr Gewalt in Partnerschaften gibt. Der Anstieg kann auf ein geändertes Anzeigeverhalten und stärkeres Problembewusstsein in der Bevölkerung zurückzuführen sein. Partnergewalt gelangt somit mehr ins Hellfeld . Informationen, wie über das Recht auf ein gewaltfreies Leben und körperliche Unversehrtheit sowie über Schutzmaßnahmen, müssen weiterhin verstärkt vermittelt werden. Es müssen neue, niedrigschwellige Wege zum Informationstransport erprobt werden in Kooperation mit dem professionellen Hilfesystem. Wie bereits in Teil I/Frage 12 dargestellt, hat die Hessische Landesregierung für eine verbesserte Infrastruktur der Beratungs- und Schutzeinrichtungen gesorgt. Die mit dem Sozialbudget verbundene Planungssicherheit, insbesondere was die räumlichen und personellen Ausstattungen betrifft, ermöglicht dem Frauenunterstützungssystem, bestehende Hürden beim Zugang für gewaltbetroffene Frauen weiter zu senken. Die Hessische Landesregierung stockt, wie bereits ausgeführt, im Doppelhaushalt 2018/2019 die finanzielle Ausstattung des Unterstützungssystems nochmals auf. Im Dezember 2015 wurde mit dem 3. Opferrechtsreformgesetz die EU-Richtlinie über die Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe 14 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6088 in nationales Recht geschrieben. Im November 2016 wurde mit dem 50. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches mit einer "Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" die Stärkung der Opferrechte fortgesetzt. Alle den Opferschutz betreffenden Gesetzesreformen werden regelmäßig an die polizeiliche Sachbearbeitung weitergegeben und erläutert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Teil I, Fragen 12 und 13 verwiesen. Frage 4. Welche Faktoren begünstigen das Entstehen häuslicher Gewalt? Frage 6. Sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen Gewalt gegen Frauen im häuslichen Bereich und strukturellen Benachteiligungen von Frauen, wie sie beispielsweise im Bereich der gesellschaftlichen und politischen Partizipation und bei den Einkommen aus Erwerbsarbeit bestehen , d.h. sind strukturell benachteiligte Frauen häufiger Opfer von Gewalt? Die Fragen 4 und 6 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Das Völkerrecht hat vor Jahrzehnten etabliert, dass Gewalt gegen Frauen eine Form von Diskriminierung ist, die der als Menschenrecht zu bewahrenden Chancengleichheit zuwiderläuft. Diese Erkenntnis beginnt mit der UN-Konvention zur Bekämpfung der Diskriminierung der Frau aus dem Jahre 1979 (Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination Against Women - CEDAW - auch Frauenrechtskonvention genannt). Die Frauenrechtskonvention benennt Gewalt gegen Frauen zwar nicht ausdrücklich. Jedoch steht seit der völkerrechtlich verbindlichen Allgemeinen Empfehlung Nr. 19 des CEDAW-Ausschusses (1992) fest, dass Gewalt gegen Frauen eine von Art. 1 CEDAW geächtete Form von Diskriminierung darstellt. Das jüngste völkerrechtliche Instrument, das Gewalt gegen Frauen der Diskriminierung zuordnet und Mechanismen zum Abbau der Diskriminierung als Weg zur gelungenen Gewaltprävention festlegt, ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt aus dem Jahr 2011, das für Deutschland am 1. Februar 2018 in Kraft getreten ist (Istanbul-Konvention). Sozialisationsbedingte bzw. gesellschaftlich erwartete Rollenzuweisungen und Rollenübernahmen verfestigen die Rahmenbedingungen, in denen Gewalt gegen Frauen toleriert wird. Zu den begünstigenden Faktoren häuslicher Gewalt wird in der Präambel des 2. Aktionsplanes des Landes Hessen zur Bekämpfung der Gewalt im häuslichen Bereich demzufolge ausgeführt (Seite 2): "Geschlechtsspezifische Gewalt basiert auf der Machtungleichheit zwischen den Geschlechtern und beruht nicht nur auf physischen Kraftunterschieden, ebenso auf sozialisationsbedingten Rollenzuweisungen und Rollenübernahmen. Sie kommt in allen sozialen Schichten vor, ist in höheren sozialen Schichten allerdings weniger sichtbar. Besondere Gefährdungen für Frauen, schwere Gewalt zu erleben, bestehen in Situationen ökonomischer Anspannung oder wenn sich das traditionelle Machtgefüge zwischen Mann und Frau verändert. Alkohol bewirkt nicht als solche Gewalttätigkeit, dient aber häufig als Legitimierung und Entschuldigung. Die Verlaufsformen physischer, psychischer und sexueller Gewalt können sehr unterschiedlich sein. In den wenigsten Fällen handelt es sich um einmalige Ereignisse, manchmal um sich wiederholende "leichte" Formen der Gewalt, die sich nicht grundlegend steigert und nicht zu sichtbaren Verletzungen führt, nicht selten aber auch um zunehmende Gewaltsequenzen, die immer kontextunabhängiger werden und in steigendem Maße mit nachweisbaren Verletzungen einhergehen. Frauen von sehr gewalttätigen Männern sind in Trennungssituationen - beziehungsweise nachdem sie sich getrennt haben - sehr gefährdet. Frauen leben nicht selten in Zusammenhängen, die es aus sozialen, kulturellen oder individuellen Gründen erschweren oder gar unmöglich machen, Gewalt als solche zu definieren. Solange sich die Frauen in der Gewaltsituation befinden und für sich keinen Ausweg sehen, entwickeln sie Strategien des Erduldens von Demütigung und Verletzungen, die sie psychisch gefährden und körperlich krank machen." Aus der Fachliteratur insbesondere zur Gewalt gegen Frauen im häuslichen Bereich ist festzuhalten , dass: 1. Partnergewalt meist aus einem Zusammenwirken mehrerer Faktoren entsteht, 2. verschiedene Kombinationen von Faktoren zur Entstehung von Partnergewalt beitragen, 3. systematische Unterschiede in den beteiligten Faktoren sich dahin gehend ergeben, was genau untersucht wird (Kindler/Unterstaller 2013). Bei der Suche nach den Ursachen von Gewalt müssen demnach verschiedene Faktoren auf unterschiedlichen Ebenen berücksichtigt werden. Die WHO orientiert sich an einem ökologischen Modell zur Erklärung von Gewalt. Das Vier-Ebenen-Modell stellt systematisch die verschiedenen Einflussfaktoren und ihr Zusammenspiel bei der Entstehung von Gewalt in Partnerschaft und Familie dar (siehe Abbildung 1/Anlage 13) (WHO 2002). Die erste Ebene (Individual) erfasst die biologischen Faktoren und persönlichen Entwicklungsfaktoren , welche das Verhalten einer Person beeinflussen und diese mit erhöhter Wahrscheinlichkeit zum Gewaltopfer oder -täter werden lassen. Beispiele für Faktoren sind Alter, Bildungsstand , Einkommen, psychische oder Persönlichkeitsstörungen, Substanzenmissbrauch und früheres Aggressionsverhalten oder die Erfahrung, misshandelt oder missbraucht worden zu sein. Die zweite Ebene (Relationship) ist die Beziehungsebene, auf der die engen zwischen- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6088 15 menschlichen Beziehungen zu Familie, Freunden, Partner usw. dahin gehend untersucht werden , inwieweit sie das Risiko erhöhen, zum Opfer oder Täter zu werden. Die dritte Ebene (Community) beinhaltet das Umfeld, in dem ein Mensch lebt und in dem er Beziehungen aufbaut , wie Schule, Arbeitsplatz und Nachbarschaft. Diese Settings sind mit Gewalt fördernden Risikofaktoren verbunden. Die vierte Ebene (Societal) beinhaltet die gesellschaftlichen Faktoren , die ein Gewalt förderndes oder reduzierendes Klima schaffen (Verfügbarkeit von Waffen, soziale und kulturelle Normen sowie Gesundheits-, Wirtschafts- und Bildungspolitik, die wirtschaftliche und soziale Verteilungsungerechtigkeiten in der Gesellschaft bewirken können). Der Großteil der Forschung zur Gewalt in Paarbeziehungen untersucht die Einflussfaktoren für eine Gewaltausübung von männlichen Partnern in heterosexuellen Partnerschaften. Forschungsarbeiten , welche sich mit den Einflussfaktoren bei Gewalt in homosexuellen Partnerschaften beschäftigen , sind bislang nur marginal vertreten. Dabei ist die Vielfalt gewalttätiger Dynamiken, die sich bei Liebesbeziehungen zwischen Frauen und Männern zeigt, auch in Partnerschaften zwischen Frauen zu finden (Ohms 2008). Die Problematiken im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt in (heterosexuellen) Paarbeziehungen werden in der medialen Berichterstattung häufig so dargestellt, dass dies vor allem Frauen in schwierigen sozialen Lagen mit/oder geringer Bildung betreffe. Diese Stereotypen stimmen mit der Realität nicht überein. In der Forschungsliteratur lassen sich folgende mögliche Einflussfaktoren für die Entstehung von Partnergewalt (in heterosexuellen Beziehungen) zusammenfassen: gesellschaftliche Geschlechterverhältnisse , männliche Geschlechterrollensozialisation und Männlichkeiten, Merkmale der Lebensgeschichte, Beziehungsfähigkeiten und psychische Gesundheit, Paardynamik und Stressbelastung. Die Befunde hierzu stellen sich wie folgt dar: Der Einfluss einer geschlechtsbezogenen Ungleichverteilung von Macht und Ressourcen innerhalb einer Gesellschaft hat einen Einfluss auf die Entstehung von Partnergewalt. Weniger Ungleichheit geht mit einer Abnahme der Gewalt gegen Frauen einher. Wenn gesellschaftliche Geschlechterbilder allerdings konträr zur Partnerschaftssituation verlaufen (z.B. die Frau ist dem Mann wirtschaftlich überlegen), kann dies wiederum mit einem erhöhten Gewaltrisiko für die Frau einhergehen. Eine eingeschränkte Fähigkeit zur Selbstkontrolle, eine fehlende soziale Problemlösungsfähigkeit und eine eingeschränkte Beziehungsfähigkeit können ebenfalls als Einflussfaktoren für die Entstehung von Partnergewalt angesehen werden. Die Wahrscheinlichkeit, von Partnergewalt betroffen zu sein, kann mit dem Einsatz einer Suchterkrankung steigen. Schwangerschaft, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und Trennung, welche die Verfügbarkeit der Frau reduziert, gehen mit einer schwachen Erhöhung von Partnergewalt einher. Eine hohe inner- oder außerfamiliäre Stressbelastung kann Partnergewalt ebenfalls begünstigen (Kindler/Unterstaller 2013). Während in der ersten Auswertung der Studie "Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland" (BMFSFJ 2004a) das hohe Ausmaß und die erheblichen Folgen von Gewalt gegen Frauen sichtbar gemacht wurden, werden in den folgenden sekundäranalytischen Auswertungen des Datensatzes der BMFSFJ-Studie die Entstehungsbedingungen von Gewalt näher betrachtet. In einer systematischen Analyse Gewalt beeinflussender und Risikofaktoren wird der Frage nachgegangen, welche individuellen, sozialen, paarspezifischen und situativen Faktoren Gewalt und deren Aufrechterhaltung in Paarbeziehungen begünstigen oder vermindern können und welche Bevölkerungsgruppen in erhöhtem Maße von Gewalt betroffen sind (BMFSFJ 2009). In den Analysen wurden mögliche Risikofaktoren sowohl mit Blick auf generelle Gewaltbetroffenheiten und Formen von Gewalt als auch hinsichtlich ihres Zusammenhangs mit Schwere und Mustern von Gewalt in Paarbeziehungen untersucht. Neben soziostrukturellen Faktoren (Alter, Bildung, berufliche und ökonomische Situation, Migrationshintergrund) wurden auch individuelle und beziehungsdynamische Faktoren (soziale Isolation der Frauen, Alkoholkonsum eines oder beider Partner, ungleiche Macht-, Aufgaben- und Rollenverteilungen im Geschlechterverhältnis, Trennungs- und Scheidungssituation sowie gewaltsame Kindheitserfahrungen ) in die Analysen einbezogen. Im Folgenden werden die zentralen Ergebnisse der Sekundäranalyse vorgestellt. In Bezug auf das Alter einer Frau und die Gewaltbetroffenheit zeigte sich, dass Frauen der jüngeren und mittleren Altersgruppen bis Mitte 40 häufiger und auch schwerer von körperlicher und sexueller Gewalt betroffen waren, während ältere Frauen in der Tendenz häufiger psychischer Gewalt durch den aktuellen Partner ausgesetzt waren. Wird die Gesamtheit der aktuellen Paarbeziehungen mit schwerer körperlicher und/oder sexueller Gewalt zugrunde gelegt, dann stellen die ab 60-Jährigen einen nicht unerheblichen Anteil der Betroffenen von schwerer körperlicher /sexueller Misshandlung dar. Aufgrund des hohen Bevölkerungsanteils älterer Menschen bilden sie eine relevante Gruppe innerhalb der Gruppe misshandelter Frauen (BMFSFJ 2009). 16 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6088 Die Sekundärauswertungen der repräsentativen BMFSFJ-Studie ergaben, dass kein einfacher Bildungs- und Schichtzusammenhang in Bezug auf das Auftreten von körperlicher/sexueller Gewalt in Paarbeziehungen besteht. Auch in Bezug auf schwere Misshandlung in Paarbeziehungen konnte dieser Zusammenhang nicht bestätigt werden. Wertet man die Studie nach Schweregraden und Mustern von Gewalt aus, lässt sich keine generelle Höherbelastung von Frauen aus unteren Bildungssegmenten und Frauen in schwierigeren sozialen Lagen durch schwere Misshandlung erkennen. Die Betroffenheit durch schwere Gewalt nimmt mit dem Grad der Bildung der Frauen oder ihrer Partner sowie mit deren höherer sozialer Lage nicht ab (BMFSFJ 2009). Differenziert man bei den Ergebnissen nach dem Alter der Frau lassen sich jedoch gegenläufige Tendenzen ablesen. Frauen in den jüngeren und mittleren Altersgruppen bis Mitte 30 waren dann am häufigsten und am schwersten von körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt durch Partner betroffen, wenn sie und/oder ihr Partner weder einen Schul- noch einen qualifizierten Ausbildungsabschluss hatten und in extrem schwierigen sozialen Lagen waren. In den jüngeren Altersgruppen war vor allem das Fehlen von Bildungs-, beruflichen und ökonomischen Ressourcen eines und häufig beider Partner ein gewaltbegünstigender Faktor. In der Altersgruppe der ab 45-Ja hrigen wurde demgegenüber festgestellt, dass Frauen mit den höchsten Bildungsressourcen und Frauen in gehobenen sozialen Lagen signifikant häufiger von (schwerer) Gewalt durch Partner betroffen waren als Frauen mit mittleren, geringen oder fehlenden Ressourcen . Frauen ab 45 Jahren in gehobener sozialer Lage waren dann am häufigsten von (schwerer) Gewalt durch den aktuellen Partner betroffen, wenn sie über gleich hohe oder höhere Ressourcen verfügten als ihre Partner (BMFSFJ 2009). Das Nichtvorhandensein von Bildungs- und ökonomischen Ressourcen kann somit ein relevanter Risikofaktor für erhöhte Gewaltbelastungen von Frauen in Paarbeziehungen insbesondere bei jüngeren Frauen sein. Eine höhere Bildung und Ausbildung gegenüber mittleren und geringen Bildungsgraden und das Vorhandensein von beruflichen und ökonomischen Ressourcen vermindert allerdings nicht das Risiko, von (schwerer) Gewalt durch Partner betroffen zu sein. Die Studie bestätigte die These, dass fehlende oder sich auflösende traditionelle geschlechtsspezifische Rollenbilder und Ressourcenverteilungen mit erhöhten Gewaltpotentialen einhergehen (BMFSFJ 2009). Der Studie zufolge befinden sich die Mehrheit der Täter und Opfer von schwerer Misshandlung im mittleren und höheren Bildungssegment. Sie sind nicht erwerbslos, haben keinen Migrationshintergrund und befindet sich nicht in schwierigen sozialen Lagen. So hatten 38 % der Frauen, die in Mustern schwerer körperlicher, psychischer und sexueller Misshandlung lebten, Abitur/Fachabitur oder Hochschulabschlüsse; 70 % bezogen ein eigenes Einkommen, darunter ein Drittel mittlere bis hohe Einkommen. Nur 3 % der aktuellen Partner, die ihre Frauen schwer misshandelten, hatten keinen Schul- und Ausbildungsabschluss, 52 % verfügten über niedrige und mittlere Abschlüsse und 37 % hatten die höchsten Bildungs- und Ausbildungsgrade . 66 % der Täter lebten in Haushalten mit mittleren bis hohen Einkommenslagen (BMFSFJ 2009). Gewaltsame Kindheitserfahrungen sind der Studie zufolge der stärkste Risikofaktor für schwere Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen. Bei Frauen, die Gewalt in Kindheit und Jugend erlebt haben, war das Risiko für spätere Partnergewalt 2- bis 3-mal höher; bei Frauen, die sexuellem Missbrauch vor dem 16. Lebensjahr ausgesetzt waren, vervierfachte sich das Risiko für spätere sexuelle Gewalt im Erwachsenenleben (BMFSFJ 2009). Dieser Befund entspricht den Ergebnissen der von der WHO vorgelegten Multi-Länder Studie zur Frauengesundheit und häuslichen Gewalt gegen Frauen (2005), dem Weltbericht Gesundheit und Gewalt der WHO (2002) und jüngeren Untersuchungen zu frühen negativen Erlebnissen in der Kindheit (adverse childhood experiences). In Bezug auf den Konsum von Alkohol für die Entstehung und Aufrechterhaltung von Gewalt in Paarbeziehungen lässt sich festhalten, dass der Alkoholkonsum des Partners ein relevanter Risikofaktor für Gewalt ist. Zugleich ist bei mehr als einem Drittel auch der von schwerster Gewalt betroffenen Paare (ca. 37 %) kein Zusammenhang mit einem erhöhten Alkoholkonsum des Täters festzustellen. Ein erheblicher Teil der schweren Gewalt in Paarbeziehungen wird demnach nicht im Kontext von erhöhtem Alkoholkonsum verübt (BMFSFJ 2009). Trennungs- und Scheidungssituationen stellen für Frauen eine Hochrisikosituation in Bezug auf schwere Gewalt durch Partner bzw. Ex-Partner dar (BMFSFJ 2009). Bezüglich der Gewaltformen stellten bereits die Ergebnisse der Studie aus dem Jahr 2004 dar, dass die Ausübung psychischer Gewalt das Auftreten von körperlicher und sexueller Gewalt begünstigt . Wo in höherem Maße psychische Gewalt, Kontrolle und Dominanz in Paarbeziehungen durch Partner ausgeübt wurde/wird, ist das Auftreten von körperlicher und sexueller Gewalt ebenfalls hoch (BMFSFJ 2009). Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6088 17 Frage 5. Hat die Landesregierung Kenntnis über Frauen als Täterinnen in heterosexuellen und lesbischen häuslichen Gewaltbeziehungen? a) Hat die Landesregierung vor, sich künftig dieses Themas anzunehmen? b) Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Die PKS lässt keine Differenzierung nach hetero- oder homosexuellen Beziehungen von Tätern oder Opfern zu. Daher können nur allgemein zu Frauen als Täterinnen von Gewaltstraftaten in häuslichen Beziehungen (Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft, Partner nicht ehelicher Lebensgemeinschaften und ehemalige Ehepartner/Lebenspartner) Aussagen getroffen werden: Tabelle 8: 2012 2013 2014 2015 2016 Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 41 41 57 32 53 Seit Beginn der hessischen Kriminalstatistik zur häuslichen Gewalt im Jahr 2002 verdeutlichen die verzeichneten Opferzahlen, dass es sich bei den Opfern von häuslicher Gewalt vorrangig um weibliche Personen handelt. Aus den Zahlen der hessischen PKS zu weiblichen Täterinnen könnte gefolgert werden, dass es, trotz der Tabuisierung des Themas "Gewalt gegen Männer" durch Frauen im häuslichen Bereich, zunehmend auch betroffenen Männern (oder Zeugen der ausgeübten Gewalt) gelingt, hierüber zu sprechen und dies auch zur Anzeige zu bringen. Andererseits ist zugleich und relativierend zu beobachten, dass es sich bei den Anzeigen durch männliche Opfer nicht selten um Gegenanzeigen nach Erstanzeigen durch das weibliche Opfer handelt . Der Großteil der Forschung zur Gewalt in Paarbeziehungen setzt sich mit Gewaltausübung von männlichen Partnern in heterosexuellen Partnerschaften auseinander. Zahlen zu Täterinnen in heterosexuellen und lesbischen Beziehungen, die von Gewalt geprägt sind, liegen kaum vor. Da jedoch verschiedene Untersuchungen davon ausgehen, dass das Ausmaß von Gewalt in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften annähernd gleich hoch ist wie in heterosexuellen Partnerschaften (Ohms 2004), fördert das Hessische Ministerium für Soziales und Integration seit 2016 die Fachberatungsstelle "gewaltfreileben" für die psychosoziale Beratung von Lesben und transgeschlechtlichen Frauen, die Gewalt im sozialen Nahraum erleben bzw. erlebt haben. Die Beratungsstelle "gewaltfreileben" berät und unterstützt lesbische und/oder transgeschlechtliche Frauen , gender-queere Menschen und diejenigen, die sich jenseits einer binären Geschlechterordnung sehen, die Gewalt in ihrer Partnerschaft, in ihrem Freundeskreis, Bekanntenkreis, im Arbeitskollegium usw. wegen ihrer sexuellen Orientierung und/oder ihrer geschlechtlichen Identität erleben. Die (fach)öffentliche Diskussion zur Gewaltausübung von Frauen in heterosexuellen Paarbeziehungen postuliert häufig eine Gendersymmetrie bei Gewalt in Paarbeziehungen. Dies bildet Gewaltphänomene jedoch nicht hinreichend ab. Bezüglich der Formen, Schweregrade, Kontexte und Folgen von Gewalt in Paarbeziehungen zeigen sich weltweit geschlechtsspezifische Unterschiede , sodass von unterschiedlichen Gewaltqualitäten im Geschlechtervergleich ausgegangen werden muss (Schröttle 2010). Die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei den Gewalterfahrungen von Männern und Frauen bestehen hinsichtlich der Art der Gewalt. Dies trifft ebenso auf den Kontext des Gewalterlebens zu, wonach Frauen häufiger Opfer durch Beziehungspartner oder Familienangehörige, Männer häufiger Opfer durch Bekannte oder Fremde werden, Frauen mehr Gewalt im privaten Raum sowie am Arbeitsplatz erleiden und Männer häufiger durch männliche Täter im öffentlichen Raum (WHO 2002; so auch zum Stand der Forschung in Deutschland, BMFSFJ 2012; BMFSFJ 2004b; Kavemann 2009). Nicht zuletzt bestehen Unterschiede hinsichtlich der Schweregrade und Folgen von Gewalt (wie eben sowie RKI 2008; WHO 2005). So sind Frauen im Vergleich zu Männern in der Partnerschaft wesentlich häufiger von massiven, lebensbedrohlichen Gewaltformen mit entsprechend gravierenden psychischen und physischen Folgen betroffen. Die Studie "Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland" (BMFSFJ 2004a) und die Pilotstudie "Gewalt gegen Männer in Deutschland" (BMFSFJ 2004b) bestätigen die geschlechtsspezifischen Unterschiede im Zusammenhang mit den Risiken, die mit häuslicher Gewalt einhergehen. Männliche Opfer häuslicher Gewalt sind eher selten schweren körperlichen Gewalthandlungen ausgesetzt, während sich die Befunde für Frauen anders gestalten und Begrifflichkeiten wie "zusammengeschlagen" und "würgen" beinhaltet. Während 67,4 % der männlichen Opfer von häuslicher Gewalt angeben, keine Verletzungen erlitten zu haben (BMFSFJ 2004b), war dies nur bei 36 % der Frauen der Fall (BMFSFJ 2004a). Dass Frauen häufiger von schwerer und in hoher Frequenz auftretender Gewalt in Paarbeziehungen betroffen sind, bestätigt auch der Datenreport zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesrepublik Deutschland (Cornelißen 2005). Studien, welche weder den Kontext, den Schweregrad noch die Folgen von Gewalt berücksichtigen, setzen eine einmalige leichte Ohrfeige mit regelmäßiger schwerer Körperverletzung mit Verletzungsfolgen gleich (Schröttle 2010; RKI 2013). Ein Bedarf an Forschung zum Thema Frauen als Ge- 18 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6088 walttäterinnen in heterosexuellen Beziehungen erscheint angesichts des vorliegenden Forschungsstandes zu den Gewaltqualitäten im Geschlechtervergleich nicht aussichtsreich. Frage 7. Wie hat sich in den letzten fünf Jahren die Zahl der Platzverweise bei Fällen häuslicher Gewalt entwickelt und wie wird dieses Instrument zur Gewaltprävention durch die Landesregierung eingeschätzt ? Tabelle 9: Maßnahme Dauer 2012 2013 2014 2015 2016 Platzverweis bis 1 Tag 263 150 169 160 175 Platzverweis bis 6 Tage 172 35 21 8 20 Platzverweis bis 14 Tage 39 743 575 644 718 Platzverweis ohne Zeitangabe 314 96 119 132 93 Wohnungsverweisung § 31 (2) HSOG bis 14 Tage 1.931 1.870 1.734 1.816 2.125 Wohnungsverweisung § 31 (2) HSOG über 14 Tage 130 129 38 25 27 Wohnungsverweisung § 31 (2) HSOG ohne Zeitangabe 107 84 75 72 72 § 31 Abs. 2 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG), die Verweisung aus der Wohnung durch die Polizei, ergänzt den zivilrechtlichen Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und Gewalt im sozialen Nahraum nach dem Gewaltschutzgesetz. Das HSOG ermöglicht der Polizei, eine gewalttätige Person sofort aus der Wohnung zu verweisen und das befristete Betretungsverbot auszusprechen. Dieser durch die Wegweisung entstehende "Zeitgewinn " soll das Opfer vor weiteren häuslichen Gewalttaten schützen und ihm ermöglichen, die durch das Gewaltschutzgesetz gegebenen Möglichkeiten zu nutzen. Frage 8. Welche Maßnahmen werden seitens der Landesregierung ergriffen, um die Öffentlichkeit für dieses Thema zu sensibilisieren? Die Hessische Landesregierung hat im 2. Aktionsplan zur Bekämpfung der Gewalt im häuslichen Bereich unter Punkt 2 (Seite 2) folgende Maßnahmen und Leitlinien festgehalten: "Das Land Hessen stärkt durch Kampagnen zur Öffentlichkeitsarbeit die Prävention häuslicher Gewalt . Dazu gehört die Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger in Hessen über Hintergründe und Wirkungen geschlechtsspezifischer Gewalt im häuslichen Bereich in allen sozialen Schichten . Die Öffentlichkeitsarbeit gibt Anregung zur Aktivierung von Hilfe durch informelle Netzwerke (Familie, Nachbarn, Kollegen, Vereine) und informiert über Schutzrechte - insbesondere über das Gewaltschutzgesetz, das Vorgehen von Polizei und Justiz und die Bestimmungen des HSOG. Das Land Hessen nutzt Informationsveranstaltungen, Broschüren, Videos, TV-Spots, Internetauftritte und -foren sowie Plakataktionen in Kooperation mit Kommunen und freien Trägern unter Berücksichtigung spezifischer Zielgruppen. Damit wird die seit 2003 intensivierte Öffentlichkeitsarbeit der regionalen Arbeitskreise unterstützt und ausgebaut. Besondere Aufmerksamkeit gilt verständlich und transparent dargestellten Möglichkeiten der Intervention und des Schutzes durch die Polizei als Information für die Betroffenen, die Allgemeinheit und alle Fachkreise in der Kooperation. Seit 2003 sind die polizeilichen Empfehlungen, Leitlinien und Jahresstatistiken im Internet abzurufen (www.polizei.hessen.de). Landesweite und regionale Veranstaltungen werden regelmäßig als weiteres Mittel der Vernetzung für Intervention, Schutz und Hilfe genutzt." Der von der Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt seit 2008 herausgegebene "Wegweiser für die Beratung von Männern mit Gewaltproblemen" wurde überarbeitet und erscheint seit 2013 in einer 3. Auflage. Er ermöglicht es allen beteiligten Berufsgruppen und Betroffenen , sich schnell über vorhandene Angebote zur Täter- und Paarberatung zu informieren. Alle Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit der Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt , insbesondere auch Dokumentationen zu Fortbildungsveranstaltungen, sind auf ihrer laufend aktualisierten Homepage abzurufen (www.lks-hessen.de). Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6088 19 Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration stellt auf seiner Homepage Hinweise, vielfältige Angebote und Materialien bereit, um die Öffentlichkeit für das Thema zu sensibilisieren (s. Antwort Teil 1 zu Frage 14). Die jüngste Initiative zum Schutz von jungen Menschen vor Gewalt ist die Kampagne #1coolermove (www.1coolermove.de ), welche in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft hessischer Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter entstanden ist. #1coolermove ist ein Online Tool, um mit Jugendlichen über Themen wie Ausgrenzung , Mobbing, Diskriminierung und Zivilcourage ins Gespräch zu kommen. Die Teilnehmenden werden interaktiv in einem spielerischen Multiple-Choice-Test durch Fragen zu Themen wie Sexismus, Rassismus, Homophobie oder Gewalt herangeführt. Zwischendurch werden die Antworten kommentiert und am Ende das Ergebnis mitgeteilt. Ausgangspunkt des "Tests" sind immer die Erfahrungen der Jugendlichen selber und ihre Bereitschaft, sich in die Situation Dritter hineinzuversetzen. Das Projekt wirkt partizipativ und präventiv. Die interaktive Website ist konzipiert für Jugendliche und Junggebliebene und wird über soziale Medien verbreitet. Am Ende stehen Tipps, wie man reagieren kann, wenn man Gewalt miterlebt. Weiterführende Links leiten darüber hinaus zu Unterstützungsangeboten in allen möglichen Situationen. III. Frauenhäuser, Frauennotrufe, Beratungs- und Interventionsstellen Frage 1. Wie viele Frauenhäuser, Frauennotrufe und Beratungs- und Interventionsstellen gibt es derzeit in Hessen? (Bitte aufschlüsseln nach Einrichtungen, Landkreisen und Kommunen.) Hierzu wird auf die Antwort zum Teil I, Frage 13 sowie Anlage 4 verwiesen. Frage 2. Wie viele Frauenhausplätze stehen in Hessen zur Verfügung? (Bitte aufschlüsseln nach Frauenhäusern .) In Hessen stehen 727 Frauenhausplätze zur Verfügung. Tabelle 10: Stadt/Landkreis Träger/Standort Plätze Stadt Darmstadt Deutscher Frauenring 26 Stadt Frankfurt/Main Frauen helfen Frauen - Haus 1 und 2 60 Frankfurter Verein f. soz. Heimstätten, Haus für Frauen und Kinder 36 Frankfurter Verein f. soz. Heimstätten - Die Kanne 32 Stadt Offenbach Frauen helfen Frauen 32 Stadt Wiesbaden Diakonisches Werk 10 AWO Wiesbaden 24 LK Bergstraße Frauenhaus Bensheim 28 LK Darmstadt-Dieburg Frauen helfen Frauen, Münster 20 LK Groß-Gerau Frauen helfen Frauen Groß-Gerau 28 Hochtaunuskreis AWO Frauenhaus Bad Homburg 16 Frauen helfen Frauen, Oberursel 21 Main-Kinzig-Kreis Frauen helfen Frauen, Wächtersbach 24 Frauenhaus Hanau 24 Main-Taunus-Kreis Frauen helfen Frauen, Hofheim 24 Odenwaldkreis Frauenhaus Erbach 18 20 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6088 LK Offenbach Frauen helfen Frauen, Rodgau 24 Rheingau-Taunus-Kreis Frauenhaus Bad Schwalbach 20 Wetteraukreis Frauen helfen Frauen, Friedberg 24 LK Gießen Frauenhaus Gießen 16 Sozialdienst Kath. Frauen e.V. 8 Lahn-Dill-Kreis Frauenhaus Wetzlar e.V. 24 LK Limburg-Weilburg Frauen helfen Frauen, Limburg 24 LK Marburg-Biedenkopf Frauen helfen Frauen, Marburg 20 Vogelsbergkreis Frauen helfen Frauen, Alsfeld 0 Kassel - Stadt Autonomes Frauenhaus e.V. Kassel 32 LK Fulda Sozialdienst Kath. Frauen e.V., Fulda 16 LK Hersfeld-Rotenburg Frauen helfen Frauen, Bad Hersfeld 24 LK Kassel Frauen helfen Frauen, Schauenburg 14 Schwalm-Eder-Kreis AWO Frauenhaus, Homberg-Efze 22 LK Waldeck-Frankenberg Frauen helfen Frauen, Bad Wildungen 24 Werra-Meißner-Kreis Frauen für Frauen, Eschwege 12 Plätze 727 Frage 3. Wie hat sich die Zahl der Frauenhäuser, Frauennotrufe und Beratungs- und Interventionsstellen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Einrichtungen, Landkreisen und Kommune.) In den vergangenen fünf Jahren hat sich die Zahl der Frauenhäuser, Frauennotrufe und Beratungs - und Interventionsstellen nicht geändert. Frage 4. Entspricht die Anzahl der Frauenhausplätze der einschlägigen Empfehlung der EU? Wenn nein, warum nicht? Artikel 23 Istanbul-Konvention sieht vor, dass geeignete, leicht zugängliche Schutzunterkünfte in ausreichender Zahl eingerichtet werden, um Opfern, insbesondere Frauen und ihren Kindern, eine sichere Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Im Abschlussbericht der Task Force des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (EG-TFV (2008)6) wird eine sichere Unterkunft für Frauen in Frauenhäusern empfohlen, die auf alle Regionen verteilt sind und eine Familie pro 10.000 Einwohner aufnehmen können. Im Abschlussbericht zur Unterzeichnung der Istanbul-Konvention, eine Auslegungshilfe für das Übereinkommen , wird festgehalten, dass unter dem Begriff "ausreichender Zahl" keine starre bezifferte Empfehlung formuliert ist, sondern dass es auf den tatsächlichen Bedarf ankommt: "However, the number of shelter places should depend on the actual need. For shelters on other forms of violence, the number of places to be offered will again depend on the actual need.” (Explanatory Report to the Council of Europe Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence, Council of Europe Treaty Series - No. 210, Istanbul, 11.V.2011, Nr. 135, Seite 25). Die Anzahl der Frauenhausplätze in Hessen dürfte dem Verständnis des Europarates entsprechen , was "Schutzunterkünfte in ausreichender Zahl" anbelangt. Der 2. Aktionsplan zur Bekämpfung der Gewalt im häuslichen Bereich hält folgerichtig fest, entsprechend der Empfehlung Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6088 21 des Europarats, dass die Weiterentwicklung der Beratungs- und Schutzeinrichtungen "bedarfsgerecht " erfolgen soll. Nach der jüngsten Bestandsaufnahme der Frauenhausplätze in Hessen aus dem Jahr 2014 stehen in Hessen in 31 Frauenhäusern insgesamt 727 Frauenhausplätze zur Verfügung. Bei einer Gesamtbevölkerungszahl von 6.213.088 (Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden 2018/Bevölkerung in Hessen nach Gemeinden am 31.12.2016) kommen auf einen Frauenhausplatz 8.546,20 Einwohnerinnen und Einwohner. Frage 5. Wie viele Frauen (mit bzw. ohne Kinder) mussten in den vergangenen fünf Jahren von Frauenhäusern wegen Kapazitätsmangels abgelehnt werden? (Bitte aufschlüsseln nach Frauenhäusern und Frauen mit bzw. ohne Kinder.) Frage 6. Gibt es eine Stelle, die tagesaktuell eine Übersicht über freie Frauenhausplätze in den verschiedenen Frauenhäusern Hessens erstellt, bereithält und/oder veröffentlicht (etwa im Internet) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 5 und 6 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Es wurde bis 2015 in Hessen statistisch nicht erfasst, wie viele Frauen und Kinder wegen Platzmangels nicht aufgenommen werden konnten. Mit der Berichterstattung zur Verwendung der Landesmittel der kommunalisierten sozialen Hilfen ab 2016 wird erstmals der Versuch unternommen, statistische Daten hierzu zu erheben. Nach Informationen der Frauenhäuser kommt es in der Praxis häufig vor, dass Plätze für Frauen und Kinder freigehalten werden, die sich dann jedoch dagegen entscheiden, ins Frauenhaus zu kommen. Bis zur Klärung, ob die Gewaltbetroffene die reservierten Plätze beansprucht, was mehr als einen Tag dauern kann, müssen zwischenzeitlich weitere Anfragen von weiteren Frauen an andere Frauenhäuser verwiesen werden. Der Verweis auf andere Frauenhäuser ist dank eines gemeinsamen Intranets grundsätzlich möglich. Allerdings erfassen die hessischen Frauenhäuser nicht, ob bei Verweis auf ein anderes Frauenhaus das Alternativangebot tatsächlich beansprucht wird. Die Frauenhäuser bemühen sich um eine niedrigschwellige Aufnahme und größere Effizienz durch die Einrichtung eines gemeinsamen Internetauftritts - "FrauenInfoNetz-Hessen", der 2018 online gehen soll. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat die Erstellung dieser Website finanziert, aus der die tagesaktuelle Verfügbarkeit freier Frauenhausplätze in den jeweiligen Frauenhäusern bzw. den Landkreisen über eine Hessen-Karte abrufbar sein wird. Dieser Auftritt richtet sich nach einem bereits seit Jahren bewährten Vorbild im Land Nordrhein -Westfalen: http://www.frauen-info-netz.de/. Frage 7. Wie lange halten sich schutzsuchende Frauen durchschnittlich in den Frauenhäusern auf? (Bitte aufschlüsseln nach Frauenhäusern.) Es wird auf die Übersicht "Frauenhaus-Aufenthalt" in Anlage 5 verwiesen. Hierbei handelt es sich um kumulierte Daten aus den Jahresberichten über kommunalisierte Landesmittel, sodass es nicht möglich ist, die Daten nach einzelnen Frauenhäusern aufzuschlüsseln. Frage 8. Wie wirkt sich die aktuelle angespannte Wohnraumsituation im Ballungsraum Frankfurt/Rhein- Main auf die Verweildauer im Frauenhaus aus? In jüngster Zeit berichten die Frauenhäuser, dass die passende Zahl an Frauenhausplätzen öfter fehlt, ohne dass dies statistisch belegt werden kann. Siehe hierzu Anlage 6, die eine Übersicht der Rückmeldungen diverser Frauenhäuser abbildet, die zur Beantwortung der Großen Anfrage beteiligt wurden. Frage 9. Wie viele der Frauenhäuser und Beratungsstellen in Hessen sind barrierefrei? (Bitte aufschlüsseln nach Einrichtungen, Landkreisen und Kommunen.) Im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration wurde 2013 und 2014 die Barrierefreiheit in hessischen Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen erhoben. Die von der Frankfurter University of Applied Sciences und dem Landesverband Pro Familia Hessen in Frankfurt am Main durchgeführte "Bestandsaufnahme zur Barrierefreiheit und Qualifikation in Beratungs- und Schutzeinrichtungen des Landes Hessen" gibt einen Überblick über den Stand der Barrierefreiheit in hessischen Einrichtungen und ist abrufbar unter: http://www.behindertenrechtskonvention.hessen.de/go/id/biz/ Eine wissenschaftlich fundierte Aktualisierung wird angestrebt. Frage 10. Können alle Schutz suchenden Frauen mit Behinderung in Frauenhäusern untergebracht werden ?Wenn nein, welche alternativen Möglichkeiten gibt es? Frage 11 Gibt es spezielle Beratungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen mit Behinderung? Wenn ja, welche? Die Fragen 10 und 11 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Nein, da die Einrichtungen überwiegend nicht ausreichend barrierefrei sind. In welchem Rahmen die Einrichtungen barrierefrei und barrierearm sind, kann der Antwort auf die Frage 9 entnommen werden. 22 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6088 Durch die vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration geförderten Maßnahmen sollen neue Zugänge zur Unterstützung bis hin zur Zuflucht für behinderte und beeinträchtigte Frauen entstehen. Hierin liegt ein ausgewiesener Schwerpunkt der Hessischen Landesregierung. Es gilt, Zugangshürden zu senken und den barrierearmen Ausbau der Schutz- und Opferunterstützungsangebote für Frauen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen anzuregen und zu fördern . Um die Zugangswege in die Beratung auch für Frauen mit Behinderungen auszubauen, startete der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe im Januar 2014 das Projekt "Suse - sicher und selbstbestimmt. Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland stärken". Von insgesamt fünf Modellregionen bundesweit hat der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe zwei Notrufberatungsstellen in Hessen ausgewählt, die das Projekt "Suse - sicher und selbstbestimmt für Hessen" umgesetzt haben: Der Frauennotruf Marburg e.V. für die Stadt Marburg sowie den Landkreis Marburg und der Frauennotruf e.V. im Wetteraukreis (siehe auch Übersicht der Landesförderung - Anlage 7). Die beiden Projekte wurden von der Fachhochschule Frankfurt am Main, Fachbereich 4 - Soziale Arbeit und Gesundheit - fachlich unterstützt und wissenschaftlich begleitet. Mit den beiden "Suse"-Projekten konnten in den jeweiligen Regionen Kooperationen mit Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Behindertenselbsthilfe aufgebaut und dauerhaft etabliert werden. Die 2013 bis 2014 durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration finanzierte wissenschaftliche Bestandsaufnahme über Barrierefreiheit, Qualifizierungs- und Vernetzungsbedarfe der Unterstützungseinrichtungen erfasste nicht nur das Frauenschutzsystem, sondern auch die nicht ausschließlich auf Gewaltproblematiken spezialisierten Organisationen (so insbesondere die örtlichen Beratungsstellen von Pro Familia e.V.). Dies erweitert den Blick für mehr interdisziplinäre Vernetzung und sorgt dadurch für Kapazitätserweiterung. Im Rahmen der Bestandsaufnahme konnte festgestellt werden, dass ein erheblicher Bedarf an einer Vernetzung sowie an Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen in den jeweiligen Einrichtungen besteht. In Kooperation mit dem Hessischen Koordinationsbüro für Frauen mit Behinderung im Paritätischen Wohlfahrtsverband/Landesverband Hessen e.V. sowie dem Landesverband pro familia Hessen und der Frankfurt University of Applied Sciences fand am 3. März 2016 in Frankfurt am Main die Fachtagung "Qualifiziert. Vernetzt." statt, mit der die gegenseitige Qualifizierung und Vernetzung zwischen Frauenunterstützungsorganisationen und Behinderteneinrichtungen erstmals eingeleitet wurde. Die Verstetigung der Qualifizierung und Vernetzung wird angestrebt. Frage 12. Wie viele der Schutz und Rat suchenden Frauen haben multiple Problemlagen über die akute Gewalterfahrung hinaus? Dies wird in Hessen nicht systematisch erfasst. Frage 13. Wie hat sich die Zahl Schutz suchender Frauen und Kinder mit Flüchtlings- bzw. Asylbewerberstatus in den vergangen fünf Jahren entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren.) Die Zahl Schutz suchender Frauen und Kinder mit Flüchtlings- bzw. Asylbewerberstatus ist über den Verlauf der vergangenen fünf Jahre nicht darstellbar, da die Zahlen erstmals 2016 in der Berichterstattung zur Verwendung der Landesmittel sozialer Hilfen erfasst wurden. Im Jahr 2016 haben 99 Frauen mit Flüchtlings- bzw. Asylbewerberstatus mit ihren Kindern Schutz in einem Frauenhaus gesucht. Frage 14. Frauen mit Flüchtlings- bzw. Asylbewerberstatus, die vor häuslicher Gewalt fliehen wollen, ist es häufig aufgrund von ausländerrechtlichen Beschränkungen nur unter Verstoß gegen diese Regelungen möglich, kurzfristig Schutz in einem Frauenhaus zu suchen. Sind nach Auffassung der Landesregierung in diesen Fällen Härtefall- bzw. Sonderregelungen sinnvoll? Falls ja, welche? Falls nein, warum nicht? Es wird davon ausgegangen, dass mit "Flüchtlingsstatus" die Anerkennung als Flüchtling gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz (AsylG) in Deutschland gemeint ist. Anerkannte Flüchtlinge sind gemäß § 12a Abs.1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) grundsätzlich verpflichtet, den gewöhnlichen Aufenthalt in dem Bundesland zu nehmen, in das er oder sie zur Durchführung des Asylverfahrens oder im Rahmen des Aufnahmeverfahrens zugewiesen worden ist. Diese Verpflichtung zur Wohnsitznahme schließt es nicht aus, kurzfristig Schutz (etwa in einem Frauenhaus) zu suchen. Soweit betroffene Frauen einen Asylantrag gestellt haben und über diesen noch nicht entschieden wurde, sind die Vorschriften des 6. Abschnitts Asylgesetz maßgeblich. Gemäß § 56 AsylG ist die Aufenthaltsgestattung in den ersten drei Monaten nach ununterbrochenem erlaubtem, geduldetem oder gestattetem Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich räumlich auf den Bezirk beschränkt, in dem die für die Aufnahme des Ausländers zuständige Aufnahmeeinrichtung liegt. § 4 der Hessischen Verordnung über die Zuständigkeiten der Ausländerbehörden und zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes und des Asylgesetzes bestimmt zudem, dass sich Asyl- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6088 23 bewerberinnen und Asylbewerber auch ohne Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde darüber hinaus im Gebiet Hessens aufhalten dürfen. Insofern ist es auch in diesem Fall möglich, kurzfristig Schutz zu suchen. Nach Ablauf der drei Monate besteht die Beschränkung des Aufenthalts im Gebiet Hessens grundsätzlich nicht mehr, sodass auch dann ein kurzfristiger Aufenthalt in einer Einrichtung - im Bundesgebiet - möglich ist. Frage 15. Wie viele Beratungsstellen im Bereich sexuelle Gewalt gibt es derzeit in Hessen und wie viele Einrichtungen leisten proaktive Beratung? (Bitte aufschlüsseln nach Beratungsstellen, Landkreisen und Kommunen.) Es gibt in Hessen neun Einrichtungen. Keine davon arbeitet proaktiv im Bereich sexualisierter Gewalt, da dies aus fachlichen Gründen - aus Respekt vor der Autonomie der Betroffenen - nicht sinnvoll erscheint. In Teil I, Antwort 1 sind die Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen , die in der Landesarbeitsgemeinschaft der Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen (NuBs) vernetzt sind, aufgeführt. Ihre regionale Verteilung ist in Anlage 4 aufgelistet. Frage 16. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, wie die jeweiligen Angebote genutzt werden und wie diese vernetzt sind? Die Daten zur Nutzung der jeweiligen Angebote sind in der Berichterstattung zur Verwendung der Landesmittel sozialer Hilfen erfasst. Durch fachlichen Austausch und Jahresberichte der Einrichtungen stehen der Landesregierung darüber hinausgehende Informationen zur Verfügung . Die Vernetzung erfolgt auf kommunaler Ebene über örtliche und regionale runde Tische bzw. Arbeitskreise zu häuslicher Gewalt bzw. sexualisierter Gewalt gegen Frauen. Die kommunale Vernetzung wird unterstützt durch die Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt im Hessischen Ministerium der Justiz. Das Frauenschutzsystem hat eigene Vernetzungen. Die Frauenhäuser in Trägerschaft und die autonomen Frauenhäuser haben eigene Landesarbeitsgemeinschaften und sind bundesweit mit weiteren Frauenhäusern vernetzt. Die Frauennotrufe sind über die Koordinierungsstelle der hessischen Frauennotrufe (diese Rolle übt die Frauennotrufberatungsstelle Frankfurt aus), die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen und über den Bundesverband (bff) vernetzt. Auch die hessische Täterarbeit - Männerberatungsstellen und Täterarbeit - haben eine eigene Länderarbeitsgemeinschaft und sind mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit häusliche Gewalt (BAG-TäHG) länderübergreifend vernetzt. Schließlich bieten einige Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen gemeinsam mit der örtlichen Täterarbeit eine auf häusliche Gewalt zugeschnittene Paarbegleitung an; dies ist ein vielversprechendes Beispiel einer vernetzten Beratungsform. Frage 17. Wie gestaltet sich die Finanzierung der Beratungs- und Präventionsangebote? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiligem Angebot.) Frage 18. In welcher Höhe wurden Frauenhäuser, Frauennotrufe und Beratungs- und Interventionsstellen in den letzten fünf Jahren mit Landesmitteln finanziert? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Einrichtung bzw. Projekt, Landkreisen und Kommunen, in absoluten Zahlen und anteilig am Gesamtbudget.) Frage 19. Wie finanzierten sich Frauenhäuser, Frauennotrufe und Beratungs- und Interventionsstellen in den letzten 5 Jahren darüber hinaus? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Einrichtung bzw. Projekt, Landkreisen und Kommunen, in absoluten Zahlen und anteilig am Gesamtbudget.) Frage 20. Für welche Angebote von Frauenhäusern, Frauennotrufen und Beratungs- und Interventionsstellen werden durch die Landesregierung gesondert Mittel in welcher Höhe zur Verfügung gestellt? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiligem Angebot und Höhe der Mittel.) Die Fragen 17 bis 20 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Landesmittel für die genannten Frauenberatungs- und Schutzeinrichtungen werden aus Kapitel 0806, Haushaltsprodukten 5 - Schutz von Frauen vor Gewalt, 11 - Kommunalisierung sozialer Hilfen, 41 - Gesundheitsversorgung von Gewaltopfern bereitgestellt. Die Finanzierung von Frauenhäusern, Frauenberatungs- und Interventionsstellen und Frauennotrufen setzt sich zusammen aus kommunalisierten Landesmitteln, Mitteln der Gebietskörperschaften sowie Eigenmitteln wie beispielsweise Spenden oder (bei einigen Frauenhäusern) Tagessatzfinanzierungen. Einzelne Modellprojekte werden darüber hinaus aus Landesmitteln über Kapitel 0806, Produkt Nr. 5 - Schutz von Frauen vor Gewalt oder Produkt Nr. 41 - Gesundheitliche Versorgung von Gewaltopfern - finanziert. Die absoluten Zahlen der Landesförderung sind in der Übersicht "Förderung Landesmittel", siehe Anlage 7, erfasst. Der Anteil der Landesförderung am Gesamtbudget der Einrichtungen, soweit diese durch die Kommunalisierung sozialer Hilfen erfolgt, ist der Landesregierung im Einzelnen nicht bekannt. Die Landesförderung der Maßnahmen, die aus den Produkten 5 - Schutz von Frauen vor Gewalt - und 41 - Gesundheitliche Versorgung von Gewaltopfern - erfolgt, beträgt bis zu rund 90 %. 24 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6088 Frage 21. Welche Finanzierungsmodelle liegen der Arbeit der Frauenhäuser, Frauennotrufe und Beratungsund Interventionsstellen zugrunde? Welche sind tagessatzfinanziert? (Bitte aufschlüsseln nach Finanzierungsmodell und Einrichtung.) Hierzu wird auf die Übersicht in Anlage 8 verwiesen. Frage 22. Wie viele nicht deutschsprachige Frauen haben in den letzten fünf Jahren Hilfe bei Frauenhäusern , Frauenberatungsstellen und den Frauennotrufen gesucht? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Landkreis und Institution.) Die Zahl der nicht deutschsprachigen Frauen, die bei Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen und Frauennotrufen Hilfe gesucht haben, wurde in der Vergangenheit statistisch nicht erfasst. Seit 2016 wird in der Berichterstattung zur Verwendung der kommunalisierten sozialen Hilfen die Zahl der Schutz suchenden Frauen und Kinder mit Flüchtlingsstatus bzw. als Asylbewerberinnen und Asylbewerber erfasst. Demzufolge wurden für 2016 insgesamt 401 Frauen registriert , die seit 2014 nach Deutschland geflüchtet sind und in einem hessischen Frauenhaus Schutz gesucht (99) bzw. eine Beratung (302) in Anspruch genommen haben. Frage 23. In wie vielen Fällen waren für die Beratung in Frauenhäusern, Frauennotrufen und Beratungsund Interventionsstellen in den letzten fünf Jahren externe Dolmetscher involviert? Wie werden diese finanziert? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Einrichtung und Finanzierung.) Der Einsatz von Dolmetscherinnen wurde in der Vergangenheit statistisch nicht erfasst. Seit 2016 geschieht dies erstmals in der Berichterstattung zur Verwendung der kommunalisierten sozialen Hilfen im Zielbereich 10 - Frauenhäuser, wonach 2016 in 814 Fällen die Inanspruchnahme von externer Sprachmittlung registriert wurde. Hierzu wird auch auf die Übersicht in Anlage 9 verwiesen. Frage 24. Besteht die Möglichkeit für Frauenhäuser, Frauennotruf sowie Beratungs- und Interventionsstellen , Mittel für unabhängige Dolmetscherinnen und Dolmetscher abzurufen? Ziel der Verbesserung der finanziellen Ausstattung des Frauenunterstützungssystems im Rahmen des Sozialbudgets ab 2015 war es, auch einen soliden Beitrag zur Finanzierung von Sprachmittlung zu leisten. Ein Bedarfszuwachs für qualifizierte Sprachmittlung ist der Berichterstattung zu den kommunalisierten sozialen Hilfen für das Jahr 2016 zu entnehmen. Die Entwicklung wird weiter beobachtet. Frage 25. Wenn Frage 24 mit Ja beantwortet wird: In welcher Höhe und von wem werden sie in Anspruch genommen? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreis, Kommune und jeweiliger Einrichtung bzw. Projekt.) Hierzu wird auf die Übersicht in Anlage 9 verwiesen. Frage 26. Wenn Frage 24 mit Nein beantwortet wird: a) Warum nicht? b) Inwiefern plant die Landesregierung dies mit Blick auf die hohe Anzahl von Hilfe suchenden, nicht deutschsprachigen Frauen zu ändern? Hierzu wird auf die Antwort zu Teil III, Frage 24 verwiesen. Frage 27. Wie wird in Hessen die Finanzierung für Unterbringung, Betreuung und Beratung von Schutz suchenden Frauen (z.B. EU-Bürgerinnen, Frauen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus, Studentinnen) gewährleistet und finanziert, die keinen Anspruch auf Sozialleistungen nach dem SGB II und XII besitzen? Frage 28. Existiert für die in Frage 27 benannten Frauen eine Härtefallregelung? Wenn nein, warum nicht? Und strebt die Landesregierung eine solche Regelung an? Die Fragen 27 und 28 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Die Finanzierung der Unterbringung, Betreuung und Beratung von Schutz suchenden Frauen (z.B. EU-Bürgerinnen, Frauen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus, Studentinnen), die keinen Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende und Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe besitzen , wird von den Einrichtungen unterschiedlich geregelt: durch Spenden, Finanzierung durch die betroffenen Frauen selbst (Selbstzahlerinnen), Vollständige/Teil- Finanzierung durch den Landkreis/die Stadt. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6088 25 Darüber hinaus steht die Finanzierung der Frauenhausplätze aus Kapitel 0806, Haushaltsprodukt 11 - Kommunalisierung sozialer Hilfen unabhängig vom Sozialleistungsbezug zur Verfügung. Die Beratung durch die Fachberatungsstellen erfolgt in allen Einrichtungen unabhängig vom Sozialleistungsbezug . Die Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister der Bundesländer haben auf ihrer jährlichen Konferenz 2013 in Magdeburg auf Initiative Bremens beschlossen , dass alle Frauen und Kinder, die Gewalt erleben oder erlebt haben, einen Anspruch auf staatlich finanzierte Unterstützung in Frauenhäusern erhalten sollten. Eine Anpassung der Sozialgesetze ist daher erforderlich, um bestehende Finanzierungslücken zu schließen. Zur Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs wurde die Bundesregierung aufgefordert. Frage 29. Wie wird die Finanzierung der Unterbringung im Frauenhaus für Frauen, die vom Menschenhandel betroffen sind und teilweise vorübergehend in einem Frauenhaus untergebracht werden müssen , gewährleistet? Die Finanzierung der Unterbringung in einem Frauenhaus vollzieht sich je nach Aufenthaltstitel, -status oder Leistungsberechtigung durch die für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bzw. nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) zuständige Leistungsbehörde der jeweiligen Städte bzw. Landkreise. Darüber hinaus steht die Finanzierung der Frauenhausplätze aus Kapitel 0806, Haushaltsprodukt 11 - Kommunalisierung sozialer Hilfen zur Verfügung. Frage 30. Gibt es spezielle Schutz-, Hilfe- und Beratungsangebote für junge erwachsene Frauen im Alter von 18 bis Anfang 20, die in der eigenen Familie Gewalt, Bedrohungen und Unterdrückung ausgesetzt sind, etwa durch den eigenen Vater oder männliche Geschwister? In Hessen gibt es neben den Frauenhäusern ein gesondertes Angebot mit Unterkunft und pädagogischer engmaschiger Betreuung für die Zielgruppe von Gewalt bedrohter junger Frauen im Alter von 18 bis 21 Jahren mit Jugendhilfebedarf nach § 41 Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Der Verein Feministische Mädchenarbeit e.V. (FeM e.V.) in Frankfurt bietet sechs Unterkünfte mit anonym gehaltener Adresse entsprechend der vertraulich gehaltenen Adressen der Frauenhäuser an (siehe http://www.fem-maedchenhaus.de/femja). Im Aufbau befindlich ist ein neues zugehendes Beratungsangebot von FeM e.V. als Pilotprojekt, dessen wissenschaftliche Begleitung durch die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration finanziert wird. Das Projekt "moBBI - mobile Beratung und Begleitung zur Intervention bei Gewalt" bietet eine aufsuchende Beratung an einer vertraulichen Adresse und bei dringendem Bedarf an einer geschützten Zuflucht sowie das Angebot der Unterbringung mit zusätzlicher Betreuung durch das moBBI-Team an einem geschützten Ort (z.B. in einem Frauenhaus). Frage 31. Stellen Frauenhäuser für die in Frage 30 benannten sehr jungen erwachsenen Frauen geeignete Unterkünfte dar? Werden hier andere Einrichtungen mit pädagogischem Auftrag benötigt? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Die hessischen Frauenhäuser berichten fast übereinstimmend, dass von Gewalt betroffene sehr junge volljährige Frauen im Alter bis etwa 21 Jahre oft zur Unselbstständigkeit erzogen wurden und dadurch nicht über den Grad an Selbstständigkeit verfügen, der für den Frauenhausaufenthalt erforderlich ist - zumal die Frauenhäuser grundsätzlich als Hilfe zur Selbsthilfe für erwachsene Frauen konzipiert sind. Wenn im Einzelfall sehr junge Frauen nicht über ausreichende Fähigkeiten zum selbständigen Leben verfügen, benötigen sie engmaschigere Beratung und Unterstützung als im Frauenhaus möglich erscheint. Auch der Weg in die Jugendhilfe, falls der Bedarf an Hilfe für Volljährige nach § 41 SGB VIII gegeben ist, braucht eine zeitintensive Begleitung . Frage 32. Wie viele Mitarbeiterinnen waren bzw. sind bei Frauenhäusern, Frauennotruf, Beratungs- und Interventionsstellen in den letzten fünf Jahren beschäftigt? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution und Stundenzahl.) Im Rahmen der Berichterstattung an das Land geben die Gebietskörperschaften seit der Kommunalisierung der sozialen Hilfen Auskunft über Maßnahmen in den Zielbereichen der Kommunalisierung . Die Datenerhebung und Berichterstattung an das Land erfolgt in kumulierter Form. Um die Frage zu den Personalkapazitäten nach jeweiliger Institution und Stundenzahl dennoch beantworten zu können, wurde die Frage 32 an die Institutionen weitergegeben und diese wurden um Beantwortung gebeten. Die Lieferung konkreter Daten der einzelnen Einrichtungen erfolgt auf freiwilliger Basis. Es besteht daher kein Anspruch auf Vollständigkeit. Die Angaben der Einrichtungen sind in der Anlage 10 - Personalkapazitäten dargestellt. 26 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6088 Frage 33. Wie viele Hilfesuchende mussten in den letzten fünf Jahren durchschnittlich von einer Mitarbeiterin betreut werden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Einrichtung) Hier wird auf die Übersicht in Anlage 11 verwiesen. Frage 34. Wie ist die Ausbildung zur Beweissicherung im Fall einer medizinischen Soforthilfe bei Opfern sexueller Gewalt in der Polizeiausbildung und in den Medizinstudiengängen im Land Hessen verankert ? Welche Fortbildungsmöglichkeiten bestehen dazu? Die hessische Polizei wird regelmäßig zu den zentral ausgerichteten jährlichen Fortbildungen der Beratungsstelle Frauennotruf in Frankfurt eingeladen, deren Adressatenkreis primär Ärzte und Ärztinnen sind. Darüber hinaus zählt die medizinische Soforthilfe bei Vergewaltigungen bereits in der polizeilichen Ausbildung zu den festgeschriebenen Studieninhalten und ist auch in der Fortbildung im thematischen Kontext fest verankert. Fragen der Beweissicherung, nicht nur im Falle einer medizinischen Soforthilfe bei Verdacht auf sexualisierte Gewaltanwendung bei erwachsenen Patientinnen und Patienten, sind in den Vorgaben für die Ausbildung angehender Medizinerinnen und Mediziner (Approbationsordnung, Gegenstandskatalog, Nationaler Kompetenzorientierter Lernzielkatalog Medizin - NKLM) nicht explizit verankert. Auf die Notwendigkeit einer über die ärztliche Dokumentation hinausgehenden besonderen Dokumentation von Befunden bei Opfern sexueller Gewalt zur Beweissicherung wird regelmäßig im Rahmen der Hauptvorlesung Rechtsmedizin sowie in den rechtsmedizinischen Seminaren hingewiesen. Die Teilnahme an den Seminaren ist für alle Studierenden der Humanmedizin obligatorisch . Die Problematik der Beweissicherung im Falle einer medizinischen Soforthilfe bei Opfern sexueller Gewalt wie generell bei Gewaltopfern ist Gegenstand aller gängigen Lehrbücher der Rechtsmedizin und wird in einzelnen Buchpublikationen sowie Zeitschriftenartikeln behandelt. Hinweise auf die entsprechende Literatur werden im Rahmen der Lehrveranstaltungen des Faches Rechtsmedizin gegeben, u.a. weil eine vertiefende Befassung mit speziellen Fragen der Beweissicherung den zeitlichen Rahmen auch der Lehrveranstaltungen in der Rechtsmedizin sprengen würde. Sowohl im Rahmen von Lehrveranstaltungen der Rechtsmedizin als auch in unabhängig davon stattfindenden Fortbildungsveranstaltungen wird jedoch auf das Vorgehen speziell zur Sicherung genetischer Spuren (z.B. Spermiennachweis) nach sexueller Gewalt regelmäßig eingegangen. Spezielle Fortbildungsmöglichkeiten über die genannten Veranstaltungen hinaus erfolgen nicht für Studierende der Humanmedizin, sondern auf Anfrage für bereits berufstätige Ärztinnen und Ärzte. Die Hessische Landesregierung begrüßt die nachdrückliche Empfehlung z.B. seitens des Fachvertreters der Rechtsmedizin oder des Vertreters der Deutschen Gesellschaft für Medizinrecht, eine bessere Verankerung speziell medizinrechtlicher Themen einschließlich Fragen der Dokumentation und Beweissicherung im Nationalen Kompetenzorientierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM) zu erreichen. Frage 35. Wo liegt die Altersgrenze bei den Kindern (insbesondere Söhnen), die von den Opfern mit in das Frauenhaus gebracht werden? In Bezug auf die Altersgrenze für die Aufnahme von Kindern in Frauenhäusern wird unterschieden zwischen Söhnen und Töchtern. Während kein Frauenhaus von einer Altersgrenze bei Töchtern berichtet, teilen sie mit, dass diese in Bezug auf Söhne in jedem Frauenhaus eigenständig festgelegt wird. Sie liegt bei den hessischen Frauenhäusern zwischen zwölf und fünfzehn Jahren für mitgebrachte Söhne. Die Grenze wird ggf., je nach Entwicklungsstand der Jungen, individuell im Gespräch mit der Hilfe suchenden Mutter gesetzt. Frage 36. Wie wird sichergestellt, dass Kinder, die oberhalb der in der Antwort auf Frage 35 benannten Altersgrenze liegen, ausreichend geschützt werden? Kann ein Sohn nicht aufgenommen werden, werden Alternativschutzmöglichkeiten mit der Mutter , ggf. mit Unterstützung des Jugendamtes erörtert. Bei Bestehen einer Kindeswohlgefährdung kommt die Aufnahme in eine Einrichtung der Jugendhilfe - insbesondere teil- und vollstationäre Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung - in Betracht. Frage 37. Welche Nachsorgeangebote gibt es im Anschluss an einen Aufenthalt im Frauenhaus? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiligem Frauenhaus.) Frage 39. Inwiefern werden die Nachsorgeangebote von Betroffenen in Anspruch genommen? Frage 40. Wie wird sichergestellt, dass Betroffene von der Möglichkeit der Nachsorge Kenntnis erlangen? Die Fragen 37, 39 und 40 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Die Frauenhauseinrichtungen bzw. Frauenhausberatungsstellen gewährleisten unterschiedliche Nachsorgeangebote. Die betroffenen Frauen werden von den jeweiligen Einrichtungen vor Auszug aus dem Frauenhaus über die konkreten Angebote in Kenntnis gesetzt und auf Wunsch bzw. bei Bedarf entsprechend weiter betreut. Auf die Übersicht in Anlage 12 wird verwiesen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6088 27 Frage 38. Welche Mittel werden für die Nachsorge vom Land Hessen zur Verfügung gestellt? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiligem Frauenhaus.) Bei der Erhöhung der Landesmittel für die Finanzierung der Frauenhäuser im Rahmen des Sozialbudgets wurde der Finanzierungsbedarf an Nachsorge und an einer Weiterentwicklung einschlägiger Konzepte berücksichtigt. Die Landesmittel werden aus der Kommunalisierung sozialer Hilfen, Kapitel 0806 Produkt 11 - bereitgestellt. IV. Ausblick bundesweite Situation Frage 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Forderung nach einer vorzugsweise einzelfallunabhängigen bundeseinheitlichen Finanzierung aller Angebote des Hilfe- und Unterstützungssystems als Einrichtungen auf gesetzlicher Grundlage? Die GFMK hat mit Rücksicht auf den Föderalismus und die Notwendigkeit, die Prävention und den Schutz vor Gewalt vor Ort zu beurteilen und regional bedarfsgerecht auszugestalten, explizit von einer einzelfallunabhängigen bundeseinheitlichen Finanzierungslösung Abstand genommen und die Bundesregierung gebeten, durch Fortentwicklung der Sozialleistungsgesetze die dort vorhandenen Schutzlücken - mithin die Finanzierungslücken für einzelne Gewaltopfer - zu schließen (Beschluss TOP 6.2, 23. GFMK, 2013). Dieser Bitte ist die Bundesregierung bisher noch nicht gefolgt. Zugleich erörtern die Bundesländer im Austausch miteinander, wie Hürden abgebaut werden können, um den länderübergreifenden Zugang zum Hilfe- und Unterstützungssystem zu erleichtern (TOP 10.9, 24. GFMK, 2014; TOP 7.1, 25. GFMK, 2015; TOP 7.1, 26. GFMK, 2016). Hieran ist Hessen aktiv beteiligt. Die Beschlusslage der GFMK entspricht der Meinung der Hessischen Landesregierung. Vor dem Hintergrund der größer gewordenen Gestaltungsprärogative der kommunalen Gebietskörperschaften in Hessen dank der Kommunalisierung sozialer Hilfen, die zu einer größeren Vielfalt der Angebote geführt hat, verbunden mit der gesicherten Finanzierung der Einrichtungen, erscheint derzeit eine bundesgesetzliche Lösung durch ein Einzelgesetz nicht zwingend und wird nicht angestrebt. Frage 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Forderung nach einer Gewährleistung eines gleichwertigen und bundeslandübergreifenden Zugangs zum Hilfe- und Unterstützungssystem, unabhängig von strukturellen und regionalen Unterschieden? Frage 3. Setzt sich die Landesregierung für einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder ein? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 2 und 3 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Ein individualrechtlicher Rechtsanspruch der Hilfesuchenden erscheint derzeit ebenfalls nicht zwingend, weil die staatliche Gewährleistungsverpflichtung gegeben ist. Dies ist völkerrechtlich zuletzt durch die Ratifizierung der Istanbul-Konvention durch Deutschland noch einmal untermauert worden. Wie oben in den Antworten zu Teil III, Frage 4, und zu Teil IV, Frage 1 bereits festgehalten wird, haben die Mitgliedstaaten - also auch Bund und Länder Deutschlands - nach Artikel 23 Istanbul-Konvention für ein bedarfsgerechtes Hilfe- und Unterstützungssystem Sorge zu tragen. Strukturelle und regionale Unterschiede dürfen nicht zu einem Weniger an Schutz für Einzelne führen. Darum sind die Länder im engen Austausch miteinander, um die Hürden zum Zugang zu Einrichtungen auch länderübergreifend abzubauen. Hieran ist Hessen aktiv beteiligt. Frage 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Forderung nach einem Ländersockel für die Finanzierung der Unterbringung, Betreuung und Beratung von Schutz suchenden Frauen (z.B. EU- Bürgerinnen, Frauen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus, Studentinnen), die keinen Anspruch auf Sozialleistungen nach dem SGB II und XII besitzen? In Hessen ist dank des Sozialbudgets und der damit einhergehenden Erhöhung der Landesmittel für das Frauenschutzsystem ein Ländersockel für bestimmte Personengruppen nach aktuellem Kenntnisstand nicht notwendig. Zielsetzung des Sozialbudgets ist es, bedarfsgerechte Hilfe und den erforderlichen Schutz zu gewährleisten, unabhängig vom sozialleistungsrechtlichen Status der Hilfesuchenden. Wiesbaden, 5. Februar 2018 Stefan Grüttner Die komplette Drucksache inklusive Anlage kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden (www.Hessischer-Landtag.de). 28 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6088 Literatur Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (Hrsg.) (2004a): Lebenssituation , Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland. Eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland. Berlin. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (Hrsg.) (2004b): Gewalt gegen Männer in Deutschland. Personale Gewaltwiderfahrnisse von Männern in Deutschland . Ergebnisse der Pilotstudie. Berlin. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2009): Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen - eine sekundäranalytische Auswertung zur Differenzierung von Schweregraden , Mustern, Risikofaktoren und Unterstützung nach erlebter Gewalt. Berlin. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (Hrsg.) (2012): Bericht der Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder. Berlin. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (Hrsg.) (2013): Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Behinderungen, Langfassung, Qualitative Studie, Endbericht. Cornelißen, W. (2005): Gender-Datenreport. 1. Datenreport zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesrepublik Deutschland. Deutsches Jugendinstitut e.V., München. FRA - Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (2014): Gewalt gegen Frauen: eine EU-weite Erhebung. Ergebnisse auf einen Blick. Wien. Safe Start National Resource Center (2013): Impact of Exposure to Violence on Stages of Development (Birth to Adolescence), http://cdpsdocs.state.co.us/safeschools/Resources/Safe%20Start%20Center/impact-exposureviolence -on-dev.pdf Hughes K, Bellis MA, Jones L, Wood S, Bates G, Eckley L, McCoy E, Mikton C, Shakespeare T, Officer A (2012): Prevalence and risk of violence against adults with disabilities: a systematic review and meta-analysis of observational studies. Lancet 2012; doi:10.1016/S0410- 6736(11)61851-5. Kavemann, B. (2009): Täterinnen - die Gewaltausübung von Frauen im privaten Raum im Kontext der feministischen Diskussion über Gewalt im Geschlechterverhältnis, in: Neue Kriminalpolitik 2009, Jahrgang 21, Heft 2, S.46-50. Kavemann, B.; Kreyssig, U. (Hrsg.) (2013): Handbuch Kinder und häuslicher Gewalt. 3. gänzlich überarbeitete Auflage, Wiesbaden. Kindler, H.; Unterstaller, A. (2013): Primäre Prävention von Partnergewalt. Ein entwicklungsökologisches Modell. In: Kavemann, B./Kreyssig, U. (Hrsg.): Handbuch Kinder und häusliche Gewalt. Wiesbaden: Springer VS, S. 513-532. Ohms, Constance (2004): Macht und Ohnmacht - Gewalt in lesbischen Beziehungen. Berlin. Ohms, Constance (2008): Das Fremde in mir. Gewaltdynamiken in Liebesbeziehungen zwischen Frauen. Soziologische Perspektiven auf ein Tabuthema, Bielefeld. Robert-Koch-Institut (RKI) (Hrsg.) (2008): Gesundheitsberichterstattung des Bundes Heft 42, Gesundheitliche Folgen von Gewalt unter besonderer Berücksichtigung von häuslicher Gewalt gegen Frauen. Rust, U./Lange, J (Hrsg.) (2014): Völkerrecht und Frauen, Welche Ansatzpunkte bietet das Völkerrecht für Gleichbehandlung? Rehburg-Loccum, Reihe Loccumer Protokolle Band 59/13. Schröttle, M. (2010): Kritische Anmerkungen zur These der Gendersymmetrie bei Gewalt in Paarbeziehungen, in: Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft, 2010, S.133-151. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6088 29 World Health Organization (2002): World Report on Violence and Health. World Health Organization . Geneva; dt. Übersetzung (2004) WHO, Weltbericht Gewalt und Gesundheit. World Health Organization, Regionalbüro Copenhagen. World Health Organization (2005): WHO Multi-Country Study on women’s health and domestic violence against women: Summary report of initial results on prevalence, health outcomes and women’s responses. World Health Organization. Geneva. World Health Organization, WHO Regional Office for Europe (2013); European report on preventing child maltreatment. Copenhagen, Geneva. Deliktsschlüsselkatalog - POLAS/PKS ab 2016 Stand: 02.06.2015 mit Darstellung der Zählhierarchie Opfererfassung/-Ausweisung = O Schadenerfassung/-Ausweisung = S Schlüssel mit Opfererfassung: Schattierte Schlüssel stellen nur Auswerteschlüssel für die PKS dar. ------------------------ STRAFTATEN GEGEN DAS LEBEN 01000000 ------------------------ Mord § 211 StGB O 01007900 ------------------------Mord (sonstiger) 211 O 01100000 ------------------------ Mord im Zusammenhang mit Raubdelikten 211 O S 01200000 ------------------------ Mord in Zusammenhang mit Sexualdelikten 211 O 02000000 ------------------------ Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213 StGB O 02001000 ------------------------Totschlag 212 O 02002000 ------------------------Minder schwerer Totschlag 213 O 02003000 ------------------------Tötung auf Verlangen 216 O 03000000 ------------------------ Fahrlässige Tötung (nicht i.V.m. Verkehrsunfall) 222 O Seite 1 "PKS-Schlüssel mit Opfererfassung" Anlage 1GA 19/6088 ------------------------ STRAFTATEN GEGEN DIE SEXUELLE SELBSTBESTIMMUNG 11000000 ------------------------ O 11100000 ------------------------ Vergewaltigung, besonders schwere Fälle der sexuellen Nötigung §§ 177 Abs. 2, 3 und 4, 178 StGB O 11110000 ------------------------Vergewaltigung/sexuelle Nötigung überfallartig durch Einzeltäter (§ 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB) 177 O 11120000 ------------------------Vergewaltigung/sexuelle Nötigung überfallartig durch Gruppentäter (§ 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB) 177 O 11130000 ------------------------Vergewaltigung/sexuelle Nötigung durch Gruppen (§ 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB) 177 O 11140000 ------------------------Sonstige Vergewaltigung/sexuelle Nötigung nach § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB) 177 O 11150000 ------------------------Vergewaltigung/sexuelle Nötigung mit Todesfolge (§ 178 StGB) 178 O 11200000 ------------------------ sonstige sexuelle Nötigung (§177 Abs. 1 und 5) 177 O 11300000 ------------------------ Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen pp. §§ 174, 174a, 174b, 174c StGB O 11301000 ------------------------Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen 174 O 11302000 ------------------------Sexueller Missbrauch von Gefangenen/Verwahrten usw. 174a O 11303000 ------------------------Sexueller Missbrauch Ausnutzung Amtsstellung 174b O 11304000 ------------------------Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-/Behandlungs-/Betreuungsverhältnisses 174c O 13000000 ------------------------ Sexueller Missbrauch §§ 176, 176a, 176b, 179, 182, 183, 183a StGB O 13100000 ------------------------ Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176, 176a, 176b StGB O 13101000 ------------------------Handlungen gemäß § 176 Abs. 5 StGB 176 O 13110000 -------------------- Sexuelle Handlungen nach § 176 Abs. 1 und 2 StGB 176 O 13120000 -------------------- Exhibitionistische / sexuelle Handlungen vor Kindern § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB 176 O 13130000 -------------------- Sexuelle Handlungen nach § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB 176 O 13140000 -------------------- Einwirken auf Kinder nach § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB 176 O 13150000 -------------------- Vollzug des Beischlafs mit einem Kind o. and. Handlungen nach § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB 176a O 13160000 -------------------- Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern zur Herstellung u. Verbreitung pornogr. Schriften § 176a Abs. 3 StGB 176a O 13170000 -------------------- Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern nach § 176a StGB 176a O 13180000 -------------------- Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge § 176b StGB 176b O 13200000 ------------------------ Exhibitionistische Handlungen und Erregung öffentlichen Ärgernisses §§ 183, 183a StGB O 13201000 --------------------Exhibitionistische Handlungen 183 O 13202000 ------------------------Erregung öffentlichen Ärgernisses 183a O 13300000 ------------------------ sexueller Missbrauch von Jugendlichen 182 O 13400000 ------------------------ sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger 179 O 14100000 ------------------------ Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger oder Ausbeutung von Prostituierten §§ 180, 180a StGB O 14110000 ------------------------Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger 180 O 14120000 ------------------------Ausbeutung von Prostituierten 180a O 14200000 ------------------------ Zuhälterei 181a O ------------------------ ROHHEITSDELIKTE 21000000 ------------------------ Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§249-252, 255, 316a StGB O S 21001000 ------------------------Raub 249 O S 21002000 ------------------------Schwerer Raub 250 O S 21003000 ------------------------Raub mit Todesfolge 251 O S 21004000 ------------------------Räuberischer Diebstahl 252 O S 21005000 ------------------------Räuberische Erpressung 255 O S 21100000 ------------------------ Raubüberfall auf Geldinstitute, Postfilialen und -agenturen O S 21110000 ------------------------Raubüberfall auf Geldinstitute (Banken/Sparkassen) O S 21111000 ------------------------Raubüberfall auf Geldinstitute (Banken/Sparkassen) 249 O S 21112000 ------------------------Schwerer Raub auf Geldinstitute (Banken/Sparkassen) 250 O S 21113000 ------------------------Raub mit Todesfolge auf Geldinstitute (Banken/Sparkassen) 251 O S 21115000 ------------------------Räuberische Erpressung gg. Geldinstitute (Banken/Sparkassen) 255 O S 21120000 ------------------------Raubüberfall auf Postfilialen und -agenturen O S 21121000 ------------------------Raubüberfall auf Postfilialen und -agenturen 249 O S 21122000 ------------------------Schwerer Raub auf Postfilialen und -agenturen 250 O S 21123000 ------------------------Raub mit Todesfolge auf Postfilialen und -agenturen 251 O S 21125000 ------------------------Räuberische Erpressung gegen Postfilialen und -agenturen 255 O S 21200000 ------------------------ Raub auf sonstige Zahlstellen/Geschäfte O S 21201000 ------------------------Raub auf sonstige Zahlstellen/Geschäfte 249 O S unter Gewaltanwendung oder Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses §§ 174, 174a, 174b, 174c, 177, 178 StGB Seite 2 GA 19/6088 21202000 ------------------------Schwerer Raub auf sonstige Zahlstellen/Geschäfte 250 O S 21203000 ------------------------Raub mit Todesfolge auf sonstige Zahlstellen/Geschäfte 251 O S 21205000 ------------------------Räuberische Erpressung gegen sonstige Zahlstellen/Geschäfte 255 O S 21210000 ------------------------Raub auf Spielhallen O S 21211000 ------------------------Raub auf Spielhallen 249 O S 21212000 ------------------------Schwerer Raub auf Spielhallen 250 O S 21213000 ------------------------Raub mit Todesfolge auf Spielhallen 251 O S 21215000 ------------------------Räuberische Erpressung gegen Spielhallen 255 O S 21220000 ------------------------Raub auf Tankstellen O S 21221000 ------------------------Raub auf Tankstellen 249 O S 21222000 ------------------------Schwerer Raub auf Tankstellen 250 O S 21223000 ------------------------Raub mit Todesfolge auf Tankstellen 251 O S 21225000 ------------------------Räuberische Erpressung gegen Tankstellen 255 O S 21300000 ------------------------ Raub auf Geld- und Werttransporte O S 21310000 ------------------------Raub auf Geld-/Kassenboten O S 21311000 ------------------------Raub auf Geld-/Kassenboten 249 O S 21312000 ------------------------Schwerer Raub auf Geld-/Kassenboten 250 O S 21313000 ------------------------Raub mit Todesfolge auf Geld-/Kassenboten 251 O S 21315000 ------------------------Räuberische Erpressung gegen Geld-/Kassenboten 255 O S 21320000 ------------------------Raub auf Spezialgeldtransportfahrzeuge O S 21321000 ------------------------Raub auf Spezialgeldtransportfahrzeuge 249 O S 21322000 ------------------------Schwerer Raub auf Spezialgeldtransportfahrzeuge 250 O S 21323000 ------------------------Raub mit Todesfolge auf Spezialgeldtransportfahrzeuge 251 O S 21325000 ------------------------Räuberische Erpressung gegen Spezialgeldtransportfahrzeuge 255 O S 21400000 ------------------------ Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer O S 21407900 ------------------------Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer 316a O S 21410000 ------------------------Beraubung von Taxifahrern 316a O S 21600000 ------------------------ Handtaschenraub O S 21601000 ------------------------Handtaschenraub 249 O S 21602000 ------------------------schwerer Handtaschenraub 250 O S 21603000 ------------------------Handtaschenraub mit Todesfolge 251 O S 21605000 ------------------------Räuberische Erpressung bei Handtaschenraub 255 O S 21700000 ------------------------ Sonstige Raubüberfälle auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen O S 21701000 ------------------------Sonstiger Raubüberfall auf öffentlichen Straßen/Wegen/Plätzen 249 O S 21702000 ------------------------Schwerer Raub auf öffentlichen Straßen/Wegen/Plätzen 250 O S 21703000 ------------------------Raub mit Todesfolge auf öffentlichen Straßen/Wegen/Plätzen 251 O S 21705000 ------------------------Räuberische Erpressung auf öffentlichen Straßen/Wegen/Plätzen 255 O S 21800000 ------------------------ Raub zur Erlangung von Betäubungsmittel (BTM) O S 21801000 ------------------------Raub zur Erlangung von Betäubungsmittel (BTM) 249 O S 21802000 ------------------------Schwerer Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln (BTM) 250 O S 21803000 ------------------------Raub mit Todesfolge zur Erlangung von Betäubungsmitteln (BTM) 251 O S 21805000 ------------------------Räuberische Erpressung zur Erlangung von Betäubungsmittel (BTM) 255 O S 21900000 ------------------------ Raubüberfälle in Wohnungen O S 21901000 ------------------------Raub in Wohnungen 249 O S 21902000 ------------------------Schwerer Raub in Wohnungen 250 O S 21903000 ------------------------Raub mit Todesfolge in Wohnungen 251 O S 21905000 ------------------------Räuberische Erpressung in Wohnungen 255 O S 22000000 ------------------------ Körperverletzung §§ 223-227, 229, 231 StGB O 22100000 ------------------------ Körperverletzung mit Todesfolge§§ 227, 231 StGB O 22101000 ------------------------Körperverletzung mit Todesfolge 227 O 22102000 ------------------------Schlägerei mit Todesfolge 231 O 22200000 ------------------------ Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB O 22201000 ------------------------Gefährliche Körperverletzung 224 O 22202000 ------------------------Schwere Körperverletzung 226 O 22203000 ------------------------Beteiligung an einer Schlägerei (schwere Körperverletzung) 231 O Seite 3 GA 19/6088 22204000 ------------------------Verstümmelung weiblicher Genitalien (§ 226a StGB) 226a O 22210000 ------------------------Gefährliche und schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen O 22211000 ------------------------Gefährliche Körperverletzung öffentlichen Straßen/Wegen/Plätzen 224 O 22212000 ------------------------Schwere Körperverletzung auf öffentlichen Straßen, Wegen o. Plätzen 226 O 22213000 ------------------------Schwere Körperverletzung auf öffentlichen Straßen, Wegen o. Plätzen (Beteiligung an einer Schlägerei) 231 O 22300000 ------------------------ Misshandlung von Schutzbefohlenen § 225 StGB O 22300100 ------------------------Misshandlung von Schutzbefohlenen ab 14 Jahren 225 O 22310000 ------------------------Misshandlung von Kindern 225 O 22400000 ------------------------ Körperverletzung (vorsätzlich einfache) § 223 StGB 223 O 22500000 ------------------------ Fahrlässige Körperverletzung 229 O 23000000 ------------------------ Straftaten gegen die persönliche Freiheit §§ 232-233a, 234, 235, 236, 237, 238-239b, 240, 241, 316c StGB O 23100000 ------------------------ Menschenraub, Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel O 23110000 ------------------------Menschenraub 234 O 23120000 ------------------------Entziehung Minderjähriger 235 O 23130000 ------------------------Kinderhandel 236 O 23200000 ------------------------ Freiheitsberaubung, Nötigung, Bedrohung, Nachstellung (Stalking), Zwangsheirat O 23210000 ------------------------Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) 239 O 23220000 ------------------------Nötigung (§ 240 StGB) 240 O 23220100 ------------------------Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB) 240 O 23227900 ------------------------Nötigung - sonstige 240 O 23230000 ------------------------Bedrohung (§ 241 StGB) 241 O 23240000 ------------------------Nachstellung (Stalking) § 238 StGB 238 O 23241000 ------------------------Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 1 StGB 238 O 23242000 ------------------------Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 2 StGB 238 O 23243000 ------------------------Nachstellung (Stalking) § 238 Abs. 3 StGB (mit Todesfolge) 238 O 23250000 ------------------------Zwangsheirat § 237 StGB 237 O 23300000 ------------------------ Erpresserischer Menschenraub 239a O S 23307900 ------------------------Erpresserischer Menschenraub - sonstiger 239a O S 23310000 ------------------------Menschenraub in Verbindung mit Raub auf Geldinstitute/Postfilialen/Postagenturen 239a O S 23320000 ------------------------Menschenraub in Verbindung mit Raub auf Zahlstellen/Geschäfte 239a O S 23330000 ------------------------Menschenraub in Verbindung mit Raub auf Geld-/Werttransporte 239a O S 23400000 ------------------------ Geiselnahme 239b O S 23407900 ------------------------Geiselnahme - sonstige 239b O S 23410000 ------------------------Geiselnahme in Verbindung mit Raub auf Geldinstitute/Postfilialen/Postagenturen 239b O S 23420000 ------------------------Geiselnahme in Verbindung mit Raub auf Zahlstellen/Geschäfte 239b O S 23430000 ------------------------Geiselnahme in Verbindung mit Raub auf Geld-/Werttransporte 239b O S 23600000 ------------------------ Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung 232 O 23610000 ------------------------Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung gem. § 232 Abs.1 StGB 232 O 23620000 ------------------------Menschenhandel z.N.v. Kindern, Zweck d. sex. Ausbeutung gem. § 232 Abs.3 Nr.1 StGB 232 O 23630000 ------------------------Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung gem. § 232 Abs.3 Nr.2 StGB 232 O 23640000 ------------------------Menschenhandel, gewerbs-/bandenmäßig, Zweck d. sex. Ausbeutung §232 Abs.3 Nr.3 StGB 232 O 23650000 ------------------------Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung gem. § 232 Abs.4 StGB 232 O 23700000 ------------------------ Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft 233 O 23710000 ------------------------Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft gem. § 233 Abs. 1 StGB 233 O 23720000 ------------------------Menschenhandel z.N.v. Kindern, Zweck Ausbeutung d. Arbeitskraft § 233 Abs.3 i.V.m. §232 Abs.3 Nr.1 StGB 233 O 23730000 ------------------------Menschenhandel z. Zweck d. Ausbeutung d. Arbeitskraft §233 Abs. 3 i.V.m. §232 Abs.3 Nr.2 StGB 233 O 23740000 ------------------------Menschenhandel, gewerbs-/bandenm.,Zweck Ausbeut.d.Arbeitskraft §233 Abs.3 i.V.m. §232 Abs.3 Nr.3 StGB 233 O 23750000 ------------------------Menschenhandel z. Zweck d. Ausbeutung d. Arbeitskraft §233 Abs.3 i.V.m. §232 Abs.4 StGB 233 O 23800000 ------------------------ Förderung des Menschenhandels 233a O 23810000 ------------------------Menschenhandel/Förderung gem. §233a Abs.1 StGB i.V.m. §232 z. Zweck d. sex. Ausbeutung 233a O 23820000 ------------------------Menschenhandel/Förderung gem. §233a Abs.1 StGB i.V.m. §233 z. Zweck d. Ausbeutung d. Arbeitskraft 233a O 23830000 ------------------------Menschenhandel/Förderung gem. §233a Abs.2 StGB i.V.m. §232 z. Zweck d. sex. Ausbeutung 233a O 23840000 ------------------------Menschenhandel/Förderung gem. §233a Abs.2 StGB i.V.m. §233 z. Zweck d. Ausbeutung d. Arbeitskraft 233a O 62102100 ------------------------Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte 113 O 62102900 ------------------------Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (ohne Polizeivollzugsbeamte) 113 O Seite 4 GA 19/6088 62103000 ------------------------Widerstand gegen gleichgestellte Personen 114 O 64100000 ------------------------ (Vorsätzliche) Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr §§ 306-306c, 306f Abs. 1 und 2 StGB O 64104000 ------------------------Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c StGB) 306c O 65510000 ------------------------Körperverletzung im Amt 340 O 67002100 ------------------------Aussetzung 221 O 72540000 ------------------------AufenthaltsG-Einschleusen mit Todesfolge; gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern § 97 O 72541000 ------------------------AufenthaltsG-Einschleusen mit Todesfolge § 97 Abs. 1 O 73460000 ------------------------Leichtfertige Verursachung des Todes eines Anderen durch Abgabe pp. von Betäubungsmitteln § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG O 89200000 ------------------------ Gewaltkriminalität O ------------------------010000, 020000, 111000, 210000, 221000, 222000, 233000, 234000, 235000 8925000 Mord und Totschlag O 010000, 020000 Seite 5 GA 19/6088 Hauptgruppen = "1* Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung", OP Geschlecht = "W" Auswertungsjahr Delikt Opfer Erfasste Fälle Aufgeklärte Fälle AQ in % 2012 11200000 sonstige sexuelle Nötigung (§177 Abs. 1 und 5) 447 445 357 80,2 2012 11140000 Sonstige Vergewaltigung/sexuelle Nötigung nach § 177 Abs. 2Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB) 420 415 353 85,1 2012 13201000 Exhibitionistische Handlungen 463 404 230 56,9 2012 13140000 Einwirken auf Kinder nach § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB 373 370 364 98,4 2012 13110000 Sexuelle Handlungen nach § 176 Abs. 1 und 2 StGB 313 292 264 90,4 2012 13120000 Exhibitionistische / sexuelle Handlungen vor Kindern § 176 Abs. 3 Nr. 1 StGB 170 120 72 60,0 2012 13170000 Sonstiger schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern nach § 176a StGB 108 100 89 89,0 2012 13400000 sexueller Mißbrauch Widerstandsunfähiger 77 74 58 78,4 2012 13150000 Vollzug des Beischlafs mit einem Kind o. and. Handlungen nach § 176a Abs. 1 Nr. 1 StGB 69 64 61 95,3 2012 13300000 sexueller Mißbrauch von Jugendlichen 48 47 40 85,1 2012 11110000 Vergewaltigung/sexuelle Nötigung überfallartig durch Einzeltäter (§ 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB) 39 39 25 64,1 2012 11130000 Vergewaltigung/sexuelle Nötigung durch Gruppen (§ 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB) 28 28 21 75,0 2012 11301000 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen 23 22 22 100,0 2012 14200000 Zuhälterei 22 21 19 90,5 2012 13202000 Erregung öffentlichen Ärgernisses 21 20 19 95,0 2012 13130000 Sexuelle Handlungen nach § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB 13 13 11 84,6 2012 11120000 Vergewaltigung/sexuelle Nötigung überfallartig durch Gruppentäter (§ 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB) 10 8 3 37,5 2012 13160000 Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern zur Herstellung u.Verbreitung pornogr. Schriften § 176a Abs. 2 StGB 9 5 5 100,0 2012 13101000 Handlungen nach § 176 Abs. 5 StGB 3 3 1 33,3 2012 14110000 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger 3 3 3 100,0 2012 11302000 Sexueller Mißbrauch von Gefangenen/Verwahrten usw. 3 3 2 66,7 2012 14120000 Förderung der Prostitution 2 2 2 100,0 2012 11304000 Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-/Vertrauensverhältnisses 2 2 2 100,0 2012 13180000 Sexueller Mißbrauch von Kindern mit Todesfolge § 176b StGB 1 1 1 100,0 Fälle gesamt:Fälle gesamt:Fälle gesamt:Fälle gesamt: Gesamt:Gesamt:Gesamt:Gesamt: 2667266726672667 2501250125012501 2024202420242024 2013 11200000 sonstige sexuelle Nötigung (§177 Abs. 1 und 5) 432 426 329 77,2 2013 11140000 Sonstige Vergewaltigung/sexuelle Nötigung nach § 177 Abs. 2Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB) 408 406 361 88,9 2013 13201000 Exhibitionistische Handlungen 435 391 195 49,9 2013 13110000 Sexuelle Handlungen nach § 176 Abs. 1 und 2 StGB 291 273 250 91,6 2013 13120000 Exhibitionistische / sexuelle Handlungen vor Kindern § 176 Abs. 3 Nr. 1 StGB 139 95 49 51,6 2013 13170000 Sonstiger schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern nach § 176a StGB 93 89 86 96,6 2013 13150000 Vollzug des Beischlafs mit einem Kind o. and. Handlungen nach § 176a Abs. 1 Nr. 1 StGB 72 72 66 91,7 2013 13400000 sexueller Mißbrauch Widerstandsunfähiger 58 58 52 89,7 2013 11110000 Vergewaltigung/sexuelle Nötigung überfallartig durch Einzeltäter (§ 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB) 45 45 26 57,8 2013 13300000 sexueller Mißbrauch von Jugendlichen 44 43 41 95,3 2013 13140000 Einwirken auf Kinder nach § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB 49 41 34 82,9 2013 11130000 Vergewaltigung/sexuelle Nötigung durch Gruppen (§ 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB) 35 35 22 62,9 Anlage 2 GA 19/6088 2013 11301000 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen 28 27 26 96,3 2013 14200000 Zuhälterei 33 19 18 94,7 2013 13202000 Erregung öffentlichen Ärgernisses 21 19 14 73,7 2013 13130000 Sexuelle Handlungen nach § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB 16 16 16 100,0 2013 13160000 Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern zur Herstellung u.Verbreitung pornogr. Schriften § 176a Abs. 2 StGB 9 9 7 77,8 2013 11120000 Vergewaltigung/sexuelle Nötigung überfallartig durch Gruppentäter (§ 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB) 5 5 2 40,0 2013 13101000 Handlungen nach § 176 Abs. 5 StGB 5 5 3 60,0 2013 14110000 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger 4 4 4 100,0 2013 11304000 Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-/Vertrauensverhältnisses 3 3 3 100,0 Fälle gesamt:Fälle gesamt:Fälle gesamt:Fälle gesamt: 2225222522252225 2081208120812081 1604160416041604 2014 11200000 sonstige sexuelle Nötigung (§ 177 Abs. 1 und 5) 410 408 312 76,5 2014 13201000 Exhibitionistische Handlungen 457 407 198 48,6 2014 11140000 Sonstige Vergewaltigung / sexuelle Nötigung nach § 177 Abs. 2Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB) 402 399 363 91,0 2014 13110000 Sexuelle Handlungen nach § 176 Abs. 1 und 2 StGB 250 227 207 91,2 2014 13120000 Exhibitionistische / sexuelle Handlungen vor Kindern § 176 Abs. 3 Nr. 1 StGB 179 106 47 44,3 2014 13170000 Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern nach § 176a StGB 98 94 83 88,3 2014 13140000 Einwirken auf Kinder nach § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB 99 85 73 85,9 2014 13150000 Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder andere Handlungen nach § 176a Abs. 1 Nr. 1 StGB 72 68 63 92,6 2014 11110000 Vergewaltigung / sexuelle Nötigung überfallartig durch Einzeltäter (§ 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB) 63 63 43 68,3 2014 13300000 sexueller Missbrauch von Jugendlichen 65 61 56 91,8 2014 13400000 sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger 58 56 53 94,6 2014 11130000 Vergewaltigung / sexuelle Nötigung durch Gruppen (§ 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB) 38 36 26 72,2 2014 13202000 Erregung öffentlichen Ärgernisses 30 27 20 74,1 2014 13130000 Sexuelle Handlungen nach § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB 25 22 22 100,0 2014 11301000 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen 19 18 16 88,9 2014 14200000 Zuhälterei 18 17 16 94,1 2014 11304000 Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs- / Vertrauensverhältnisses 10 10 9 90,0 2014 13101000 Handlungen nach § 176 Abs. 5 StGB 6 6 6 100,0 2014 14110000 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger 4 4 4 100,0 2014 14120000 Förderung der Prostitution 4 4 4 100,0 2014 11120000 Vergewaltigung / sexuelle Nötigung überfallartig durch Gruppentäter (§ 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB) 4 4 1 25,0 2014 13160000 Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern zur Herstellung und Verbreitung pornographischer Schriften § 176a Abs. 2 StGB 2 2 2 100,0 2014 14310000 Verbreitung pornographischer Schriften (Erzeugnisse) an Personen unter 18 Jahre 1 1 1 100,0 Fälle gesamt:Fälle gesamt:Fälle gesamt:Fälle gesamt: 2314231423142314 2125212521252125 1625162516251625 2015 13201000 Exhibitionistische Handlungen 513 431 220 51,0 2015 11200000 sonstige sexuelle Nötigung (§ 177 Abs. 1 und 5) 397 392 306 78,1 2015 11140000 Sonstige Vergewaltigung / sexuelle Nötigung nach § 177 Abs. 2Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB) 359 358 318 88,8 2015 13110000 Sexuelle Handlungen nach § 176 Abs. 1 und 2 StGB 249 232 236 101,7 2015 13120000 Exhibitionistische / sexuelle Handlungen vor Kindern § 176 Abs. 3 Nr. 1 StGB 168 121 59 48,8 GA 19/6088 2015 13140000 Einwirken auf Kinder nach § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB 97 95 81 85,3 2015 13170000 Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern nach § 176a StGB 100 94 89 94,7 2015 13400000 sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger 50 50 44 88,0 2015 13150000 Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder andere Handlungen nach § 176a Abs. 1 Nr. 1 StGB 50 49 47 95,9 2015 13300000 sexueller Missbrauch von Jugendlichen 48 47 43 91,5 2015 13130000 Sexuelle Handlungen nach § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB 39 39 35 89,7 2015 11110000 Vergewaltigung / sexuelle Nötigung überfallartig durch Einzeltäter (§ 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB) 37 37 29 78,4 2015 11130000 Vergewaltigung / sexuelle Nötigung durch Gruppen (§ 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB) 31 31 19 61,3 2015 11301000 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen 24 23 21 91,3 2015 13202000 Erregung öffentlichen Ärgernisses 25 21 12 57,1 2015 14200000 Zuhälterei 18 17 16 94,1 2015 11120000 Vergewaltigung / sexuelle Nötigung überfallartig durch Gruppentäter (§ 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB) 11 11 3 27,3 2015 13160000 Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern zur Herstellung und Verbreitung pornographischer Schriften § 176a Abs. 2 StGB 10 10 9 90,0 2015 14110000 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger 8 7 6 85,7 2015 13101000 Handlungen nach § 176 Abs. 5 StGB 6 6 5 83,3 2015 11304000 Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs- / Vertrauensverhältnisses 4 4 4 100,0 2015 14120000 Förderung der Prostitution 2 2 1 50,0 Fälle gesamt:Fälle gesamt:Fälle gesamt:Fälle gesamt: 2246224622462246 2077207720772077 1603160316031603 2016 11200000 sonstige sexuelle Nötigung (§ 177 Abs. 1 und 5) 564 548 439 80,1 2016 13201000 Exhibitionistische Handlungen 431 386 221 57,3 2016 11140000 Sonstige Vergewaltigung / sexuelle Nötigung nach § 177 Abs. 2Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB) 368 366 318 86,9 2016 13110000 Sexuelle Handlungen nach § 176 Abs. 1 und 2 StGB 268 244 223 91,4 2016 13120000 Exhibitionistische / sexuelle Handlungen vor Kindern § 176 Abs. 3 Nr. 1 StGB 184 133 88 66,2 2016 13170000 Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern nach § 176a StGB 92 88 86 97,7 2016 13140000 Einwirken auf Kinder nach § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB 75 74 63 85,1 2016 13400000 sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger 63 63 57 90,5 2016 13300000 sexueller Missbrauch von Jugendlichen 50 49 48 98,0 2016 11110000 Vergewaltigung / sexuelle Nötigung überfallartig durch Einzeltäter (§ 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB) 45 45 26 57,8 2016 13150000 Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder andere Handlungen nach § 176a Abs. 1 Nr. 1 StGB 45 44 41 93,2 2016 13202000 Erregung öffentlichen Ärgernisses 36 33 25 75,8 2016 11130000 Vergewaltigung / sexuelle Nötigung durch Gruppen (§ 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB) 30 27 14 51,9 2016 13130000 Sexuelle Handlungen nach § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB 27 26 23 88,5 2016 11301000 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen 21 21 21 100,0 2016 14200000 Zuhälterei 19 19 18 94,7 2016 11120000 Vergewaltigung / sexuelle Nötigung überfallartig durch Gruppentäter (§ 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB) 11 11 1 9,1 2016 13160000 Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern zur Herstellung und Verbreitung pornographischer Schriften § 176a Abs. 2 StGB 11 8 7 87,5 2016 11304000 Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs- / Vertrauensverhältnisses 7 7 7 100,0 2016 14110000 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger 7 7 6 85,7 2016 14120000 Förderung der Prostitution 4 4 4 100,0 2016 13101000 Handlungen nach § 176 Abs. 5 StGB 2 2 1 50,0 GA 19/6088 2016 11303000 Sexueller Missbrauch Ausnutzung Amtsstellung 2 1 1 100,0 Fälle gesamt:Fälle gesamt:Fälle gesamt:Fälle gesamt: 2362236223622362 2206220622062206 1738173817381738 GA 19/6088 PKS-Schlüssel Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit Opfererfassung“ Anlage 3 Deliktsschlüsselkatalog - POLAS/PKS ab 2016 _ j Stand: 02.06.2015 0mit Darstellunq der Zählhierarchie Opfererfassung/-Ausweisung = i r i i__ Schadenerfassung/-Ausweisung = S Schlüssel Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit Qpfererfassunq:__________________________________________ schattierte Schlüssel stellen nur Ausweneschiüssei a r me pks dar. Seite 1 GA 19/6088 11000000 11100000 11110000 STRAFTATEN GEGEN DIE SEXUELLE SELBSTBESTIMMUNG unter Gew altanwendung oder Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses §§ 174, 174a, 174b, 174c, 17 7 ,1 7 8 StGB Vergewaltigung, besonders schwere Fälle der sexuellen Nötigung §§ 177 Abs. 2, 3 und 4,178 StGB ........ -Vergewaltigung/sexuelle Nötigung überfallartig durch Einzeltäter (§ 177 Abs. 2 Nr. 1. Abs. 3 und 4 StGB)______________________ 177 11120000 ■{Vergewaltigung/sexuelle Nötigung überfallartig durch Gruppentäter (§ 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB) 177 11130000 Vergewaltigung/sexuelle Nötigung durch Gruppen (§ 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB) 177 11140000 Sonstige Vergewaltigung/sexuelle Nötigung nach § 177 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 und 4 StGB) 177 11150000 Vergewaltigung/sexuelle Nötigung mit Todesfolge (§ 178 StGB) 178 11200000 11300000 11301000 11302000 11303000 11304000" sonstige sexuelle Nötigung (§177 Abs. 1 und 5) Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen pp. §§ 174,174a, 174b, 174c StGB --------- Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen 177 174 Sexueller Missbrauch von Gefangenen/Verwahrten usw. 174a Sexueller Missbrauch Ausnutzung Amtsstellung 174b Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-/Behandlungs-/Betreuungsverhältnisses 13000000 13100000 13101000 13110000 Sexueller M issbrauch §§ 1 7 6 ,176a, 176b, 1 7 9 ,1 8 2 ,1 8 3 ,183a StGB Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176,176a, 176b StGB -{Handlungen gemäß § 176 Abs. 5 StGB 174c 176 Sexuelle Handlungen nach § 176 Abs. 1 und 2 StGB 176 13120000 Exhibitionistische / sexuelle Handlungen vor Kindern § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB 176 13130000 Sexuelle Handlungen nach § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB 176 13140000 Einwirken auf Kinder nach § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB 176 13150000 Vollzug des Beischlafs mit einem Kind o. and. Handlungen nach § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB 176a 13160000 Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern zur Herstellung u. Verbreitung pornogr. Schriften § 176a Abs. 3 StGB 176a 13170000 Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern nach § 176a StGB 176a 13180000 13200000 13201000 13202000 13300000 13400000 Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge § 176b StGB Exhibitionistische Handlungen und Erregung öffentlichen Ärgernisses ----------1 Exhibitionistische Handlungen__________________________________ 183, 183a StGB 176b 183 {Erregung öffentlichen Ärgernisses 183a 14100000 =14110000 =14120000 14200000 Isexueller Missbrauch von Jugendl ic h e n ________________ __________ ______________ |sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger oder Ausbeutung von Prostituierten §§ 180,180a StGB — -j Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger____________________________________________________ 182 179 180 {Ausbeutung von Prostituierten 180a Zuhälterei 181a Seite 2 o o o o o o o o o o o o o o o o o GA 19/6088 2 Anlaufstellen für Beratung und Kooperation in Hessen (Schutzorganisationen, Einzelberatung) Frauenhäuser, Frauennotrufe und Beratungsstellen bei häuslicher Gewalt/Misshandlung und sexueller Gewalt (nach Region geordnet) ◙ Interventionsstellen/Projekte (Beratungsstellen mit Koordinierungsfunktion für die Vernetzung vor Ort) ► Männerberatungsstellen ♦ Beratungsstellen für Lesben und/oder Schwule ● Bekämpfung des Menschenhandels / Zwangsheirat / Straßenprostitution / Gewalt im Namen der Ehre ■ Opferhilfen ◘ Fachberatungsstellen zum Thema sexueller Missbrauch an Kindern und Kinderschutzbund Hessen Mädchenzufluchtsstellen in Hessen Stadt / Kreis / Region Beratungsstellen allgemein Frauennotrufe/Beratungsstellen /Interventionsstellen Frauenhäuser/ Schutzwohnungen Hessenweit Weißer Ring e.V. Landesverband Hessen 60439 Frankfurt am Main Tel. (069) 23 35 81 Bundesweites Opfertelefon: 116 006 info@weisser-ring.de https://weisser-ring.de/ Koordinierungsstelle der hessischen Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen Beratungsstelle Frauennotruf 60486 Frankfurt am Main Tel. (069) 70 94 94 www.frauennotrufe-hessen.de info(at)frauennotrufe-hessen.de Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) Postfach 1011 03 34011 Kassel Tel./Fax (05 61) 8 20 30 30 zif-frauen(at)gmx.de www.autonome-frauenhaeuser-zif.de Liste von barrierefreien Frauenberatungsstellen und Psychotherapeut/innen unter: www.barrierefrei-fuer-alle.de/ca/a/s/ oder Barrierefreie Frauenberatungsstellen und Therapiestellen in Hessen http://fab-kassel.de/download/tagungsdokumentation.doc https://fif-kassel.de/infothek-downloads/ Wieder Lachen e.V. (Vermittlung zahnärztlicher Versorgung) Dettinger Str. 10a 63791 Karlstein / Main Tel. (0 61 88) 99 16 95 und 0172 560 6576 Fax (0 61 88) 99 16 91 info(at)wieder-lachen.com, www.wieder-lachen.com Hessisches Koordinationsbüro für behinderte Frauen im Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Hessen e.V. Auf der Körnerwiese 5 60322 Frankfurt am Main Tel. 069-955 262-36 Fax: 069-955 262-38 hkfb(at)paritaet-hessen.org www.paritaet-hessen.org Anlage 4 GA 19/6088 3 Stadt / Kreis / Region Beratungsstellen allgemein Frauennotrufe/Beratungsstellen /Interventionsstellen Frauenhäuser/ Schutzwohnungen Beratungsstellen für Mädchen in Hessen Liste von Beratungsstellen unter: http://www.maedchen-in-hessen.de/ca/d/dl/ Landesarbeitsgemeinschaft autonomer Frauenhäuser Hessen Frauenhaus e.V. Geschäftsstelle Postfach 10 11 03 34011 Kassel zif-frauen@gmx.de www.autonome-frauenhaeuserzif .de/de/autonome-frauenhaeuser/adressliste Telefonberatung für ratsuchende Eltern in Erziehungsfragen: bundesweiten Telefonhotline 0800 –1110 550 info@nummergegenkummer.de http://www.elterntelefon.org/ Telefonberatung für Kinder- u. Jugendliche: bundesweite Telefonhotline: 0800-1110 333 bundesweit über Festnetz und Handy: 116 111 https://www.nummergegenkummer.de/cms/website.php?id =/de/index/kinder_und_jugendtelefon/email-beratung.htm Onlineberatung für Eltern, Kinder und Jugendliche bke@bke.de www.bke-beratung.de Beratung von Männern mit Gewaltproblemen WEGWEISER für die Beratung von Männern mit Gewaltproblemen landeskoordinierungsstelle-gegen-haeuslichegewalt @hmdj.hessen.de www.lks.hessen.de Mittel- und Osthessen Schutzambulanz Fulda (Gerichtsfeste ärztliche Dokumentation und Fallmanagement) Landkreis Fulda Otfrid-von-Weißenburg-Str. 3 36043 Fulda Tel.: (06 61) 60 06-60 60 Fax: (06 61) 60 06-61 61 Schutzambulanz(at)Landkreis-Fulda.de www.schutzambulanz-fulda.de GA 19/6088 4 Stadt / Kreis / Region Beratungsstellen allgemein Frauennotrufe/Beratungsstellen /Interventionsstellen Frauenhäuser/ Schutzwohnungen Online-Portal „Forensisches Konsil Gießen – FoKoGi“ Verfahrensunabhängige Spurensicherung und Beratung Institut für Rechtsmedizin (IRM) der Justus-Liebig-Universität Gießen Universitätsklinikum Gießen & Marburg GmbH Prof. Dr. Dr. R. Dettmeyer H. Mathes, Assistenzärztin Frankfurter Str. 56 35392 Gießen Tel.: (06 41) 99 41 411 https://forensisches-konsil-giessen.de www.fokogi.de Osthessische Initiative Gewalt im Namen der Ehre Renate Lackner Sprecherin der Initiative Telefon 06642 / 96 19 15 lackner@violeta-ggmbh.de Anlauf und Beratungsstellen unter: http://www.ehre-gewalt.de/index.php/ehre-gewalt.html Bundesweit Frauenhauskoordinierung e.V. Frauenberatungsstellen bundesweit Tucholskystr. 11 10117 Berlin Tel. (0 30) 92 12 20 83/84 (0 30) 32 66 12 33 Fax: (0 30) 30 36 07 41 30 fhk(at)paritaet.org http://www.frauenhauskoordinierung.de/index.php?id=384. Frauenhauskoordinierung e.V. Frauenhäuser bundesweit Tucholskystr. 11 10117 Berlin Tel. (0 30) 92 12 20 83/84 (0 30) 32 66 12 33 Fax:. (0 30) 30 36 07 41 30 info@frauenhauskoordinierung.de www.frauenhauskoordinierung.de Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen–bundesweit– Kostenlose Tel.-Nr.: 08000 116 016 https://www.hilfetelefon.de/de/startseite/ GA 19/6088 5 Stadt / Kreis / Region Beratungsstellen allgemein Frauennotrufe/Beratungsstellen /Interventionsstellen Frauenhäuser/ Schutzwohnungen Hessen – Nord Landkreis Kassel ◘ Beratungsstelle für Kinder und Eltern Siemensstr. 1 34127 Kassel Tel.: (05 61) 89 98 52 Fax: (05 61) 89 64 41 beratungsstelle@kinderschutzbund-kassel.de http://www.kinderschutzbund-kassel.de/index.php?id=27 ◙ Trägerübergreifende Interventionsstelle KAIP - Region Kassel - (Aktionsbündnis gegen häusliche Gewalt Nord- u. Osthessen) Kasseler Hilfe - Opfer- u. Zeugenhilfe Frauen informieren Frauen - FiF e.V. Frauen helfen Frauen im LK Kassel e.V. Diakonisches Werk Kassel Polizeipräsidium Nordhessen Grüner Weg 33 34117 Kassel Tel. (05 61) 910-21 39 Fax: (06 51) 910-21 38 info@kasseler-hilfe.de kaip-region.ppnh(at)polizei.hessen.de Zentrale Beratungsstelle Frauen helfen Frauen im Landkreis Kassel e.V. An der Stadthalle 7 34225 Baunatal Tel.: (05 61) 4 91 04 34 (Beratungsstelle) Frauenberatung-lk-kassel(a)t-online.de http://frauenhaus-lk-kassel.de/ Frauen helfen Frauen e.V. Postfach 11 33 34216 Baunatal Tel. (05 61) 4 91 01 94 Frauenhaus-lk-kassel(at)t-online.de www.frauenhaus-lk-kassel.de (rollstuhlgerecht) Stadt Kassel ■ Opfer- und Zeugenhilfe Kassel e.V. Wilhelmshöher Allee 101 34121 Kassel Tel. (05 61) 28 20 70 info(at)kasseler-hilfe.de www.kasseler-hilfe.de F.I.F. – Frauen informieren Frauen Westring 67 34127 Kassel Tel. (05 61) 89 31 36 info(at)fif-kassel.de www.fif-kassel.de (nur bedingt barrierefrei) Frauenhaus Kassel 34011 Kassel Tel. (05 61) 89 88 89 frauenhaus-kassel(at)web.de www.frauenhaus-lk-kassel.de (rollstuhlgerecht) ► Beratung für Männer zum Thema Gewalt – pro familia Frankfurter Str. 133a 34121 Kassel Tel. (05 61) 2 74 13 kassel(at)profa.de http://www.profamilia.de/?1393 Notruf für vergewaltigte Frauen – Frauen gegen Vergewaltigung e.V. 34027 Kassel Tel. (05 61) 77 22 44 GA 19/6088 6 Stadt / Kreis / Region Beratungsstellen allgemein Frauennotrufe/Beratungsstellen /Interventionsstellen Frauenhäuser/ Schutzwohnungen ♦ pro familia Beratungsstelle Kassel Schwule und Lesben Breitscheidstr. 7 34119 Kassel Tel.: ( 05 61) 76 61 92 50 Kassel(at)profamilia.de www.profamilia.de/angebote-vorort /hessen/kassel/schwule-und-lesben.html ● FRANKA e.V. Wege aus der Gewalt fördern Frankfurter Str. 78A 34121 Kassel Tel. (05 61) 70 16 58 24 Franka.Fachberatung(at)dw-kassel.de www.franka-kassel.de ♦ Polizeipräsidium Nordhessen Kriminaldirektion K 21/22 Beratung für gleichgeschlechtliche Lebensweisen Grüner Weg 33 34117 Kassel Tel.: (0172) 25 75 055 AKGG Beratungszentrum für türkische Mädchen, Frauen und Familien Weißenburgstr. 7 34117 Kassel Tel.: (05 61) 10 36 71 Tuerk-kadinlar(at)akgg.de www.akgg-beratungszentrum.de/standort_kassel.htm ► Diakonisches Werk Kassel Psychologische Beratungsstelle Wildemannsgasse 14 34117 Kassel Tel.: (05 61) 70 97 42 50 psychologische-beratung(at)dw-kassel.de www.dw-kassel.de ◘ Kinderschutzbund OV Kassel Vor dem Forst 12 34130 Kassel Tel.: (05 61) 6 82 26 verwaltung(at)kinderschutzbund-kassel.de www.kinderschutzbund-kassel.de Mädchenhaus Kassel 1992 e.V. Annastr. 9 34119 Kassel Tel.: (05 61) 7 17 85 maedchenhauskassel@web.de www.maedchenhauskassel.de GA 19/6088 7 Stadt / Kreis / Region Beratungsstellen allgemein Frauennotrufe/Beratungsstellen /Interventionsstellen Frauenhäuser/ Schutzwohnungen Landkreis Waldeck-Frankenberg ◘ LautStark – Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Waldeck-Frankenberg Frauen helfen Frauen e.V. Brunnenstr. 53 34537 Korbach Tel: (0 56 21) 96 57 58 Beratungsstelle-lautstark(at)t-online.de www.beratungsstelle-lautstark.de ◙ Frauenberatungs- u. Interventionsstelle Frauen helfen Frauen e.V in Waldeck-Frankenberg Entengasse 1 34497 Korbach Tel. (0 56 31) 50 32 46 frauenberatungsstelle-wa-fkb(at)t-online.de (rollstuhlgerecht) Frauen helfen Frauen e.V. 34521 Bad Wildungen Tel. (0 56 21) 30 95 frauenberatungsstelle-wa-fkb(at)t-online.de https://www.frauenhaus-badwildungen.de/ ◘ Kinderschutzbund OV Frankenberg/Eder Tel.: (0 64 51) 21 00 65 martina(at)wiechens.dom Schwalm-Eder-Kreis ◙ Frauenberatungs- u. Interventionsstelle AWO Frauenhaus Schwalm-Eder-Kreis Holzhäuser Str. 7 34576 Homberg/Efze Tel. (0 56 81) 61 70 frauenhaus(at)awo-schwalm-eder.de www.awofrauenhausschwalmeder.de AWO – Kreisverband Schwalm-Eder 34576 Homberg/Efze Tel. (0 56 81) 61 70 frauenhaus(at)awo-schwalm-eder.de www.awofrauenhausschwalmeder.de Werra-Meißner-Kreis ◘ Allerleirauh im Werra-Meißner-Kreis e.V. 37269 Eschwege Tel. (0 56 51) 78 43 allerleirauh(at)frauen-fuer-frauen-im-wmk.de www.frauen-fuer-frauen-im-wmk.de ◙ Frauen für Frauen im W-M-K e.V. Frauen für Kinder im W-M-K e.V. Frauenberatungs- u. Interventionsstelle Niederhoner Str. 22 37269 Eschwege Tel. (0 56 51) 78 43 Beratung(at)frauen-fuer-frauen-im-wmk.de www.frauen-fuer-frauen-im-wmk.de Frauen für Frauen im W-M-K e.V. 37252 Eschwege Tel. (0 56 51) 3 26 65 frauenhaus(at)frauen-fuer-frauen-im-wmk.de www.frauen-fuer-frauen-im-wmk.de ► AWO Kreisverband Eschwege e.V. Beratungsstelle für Schwangerschaft, Familie und Sexualität – Männerberatung Mangelgasse 9 37269 Eschwege Tel.: (0 56 51) 30 76 20 beratungsstelle(at)awo-eschwege.de www.awo-eschwege.de GA 19/6088 8 Stadt / Kreis / Region Beratungsstellen allgemein Frauennotrufe/Beratungsstellen /Interventionsstellen Frauenhäuser/ Schutzwohnungen Landkreis Hersfeld-Rotenburg ◘ Kinderschutzbund KV Hersfeld/Rotenburg e.V. Am Perfort 2 36251 Bad Hersfeld Tel.: (0 66 21) 96 60 88 info(at)dksb-hef-rof.de www.dksb-hef-rof.de ◙ Frauenberatungs- u. Interventionsstelle Frauen helfen Frauen e.V. Dudenstr. 27 36251 Bad Hersfeld Tel. (0 66 21) 6 53 33 frauenhaus-bad-hersfeld(at)freenet.de www.frauenhaus-bad-hersfeld.de Frauen helfen Frauen e.V. Postfach 14 07 36244 Bad Hersfeld Tel. (0 66 21) 6 53 33 frauenhaus-bad-hersfeld(at)freenet.de www.frauenhaus-bad-hersfeld.de pro familia Bad Hersfeld An der Untergeis 12 36251 Bad Hersfeld Tel. (0 66 21) 91 89 11 bad-hersfeld(at)profamilia.de www.profamilia.de/bad-hersfeld (rollstuhlgerecht) Hessen – Mitte Landkreis Marburg-Biedenkopf ◘ Wildwasser Marburg e.V. Wilhelmstr. 40 35037 Marburg Tel. (0 64 21) 1 44 66 info(at)wildwasser-marburg.de www.wildwasser-marburg.de ◙ Frauenberatungs- u. Interventionsstelle Frauen helfen Frauen e.V. Alter Kirchhainer Weg 5 35039 Marburg Tel. (0 64 21) 16 15 16 frauenhaus-marburg(at)t-online.de www.frauenhaus-marburg.de Frauen helfen Frauen e.V. 35004 Marburg Tel. (0 64 21) 1 48 30 frauenhaus-marburg(at)t-online.de www.frauenhaus-marburg.de JUKO Marburg e.V. – Jugendkonflikthilfe Krummborgen 2 35039 Marburg Tel.: (0 64 21) 69 09 23 schlegel(at)juko-marburg.de www.juko-marburg.de Notruf und Beratung für vergewaltigte und belästigte Frauen und Mädchen e.V. Neue Kasseler Str. 1 35039 Marburg Tel.: (06421) 2 14 38 notruf-marburg(at)gmx.de www.frauennotruf-marburg.de GA 19/6088 9 Stadt / Kreis / Region Beratungsstellen allgemein Frauennotrufe/Beratungsstellen /Interventionsstellen Frauenhäuser/ Schutzwohnungen ◘ Kinderschutzbund OV Marburg e.V. Universitätsstr. 29 35037 Marburg Tel.: (0 64 21) 6 71 57 info(at)kinderschutzbund-marburg.de www.kinderschutzbund-marburg.de pro familia Beratungsstelle für (von Gewalt betroffene) Frauen u. Männer, Frauennotruf, Anlauf- u. Bratungsstelle für Menschen mit Behinderungen Frankfurter Str. 66 35037 Marburg Tel.: (0 64 21) 2 18 00 marburg(at)profamilia.de https://www.profamilia.de/angebote-vorort /hessen/marburg.html Vogelsbergkreis Diakonisches Werk Vogelsberg Beratungsstelle Lauterbach Schlitzer Str. 2 36341 Lauterbach Tel.: (0 66 41) 64 66 90 beratungsstelle(at)diakonie-vogelsberg.de www.diakonie-vogelsberg.de ◙ Fachstelle Frauen (und Kinder) in Not Goldhelg 20 36341 Lauterbach Tel. (0 66 41) 977 244 fachberatung.frauen(at)vogelsbergkreis.de www.vogelsbergkreis.de (rollstuhlgerecht) ◘ Kinderschutzbund OV Schotten e.V. Am Alten Feld 15 63679 Schotten Tel.: (0 60 44) 31 59 dksb-schotten(at)gmx.de http://kinderschutzbund-schotten.de/ pro familia Alsfeld Lutherstr. 3 36304 Alsfeld Tel.: (0 66 31) 62 07 alsfeld(at)profamilia.de www.profamilia.de/alsfeld ► Diakonisches Werk Vogelsberg Dienststelle Alsfeld Altenburger Str. 33 36304 Alsfeld Tel. (0 66 31) 72 03 1 Fred.weissing(at)diakonie-vogelsberg.de www.diakonie-vogelsberg.de GA 19/6088 10 Stadt / Kreis / Region Beratungsstellen allgemein Frauennotrufe/Beratungsstellen /Interventionsstellen Frauenhäuser/ Schutzwohnungen Stadt und Landkreis Fulda Die Brücke Arbeitsgemeinschaft für Bildung und Beratung e.V., Kontakt- u. Beratungsstelle für Menschen mit seelischen Problemen Löherstr. 37 36037 Fulda Tel.: (06 61) 7 30 23 info@bruecke-fulda.de http://www.bruecke-fulda.de/ ◙ Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt, Interventionsstelle gegen Gewalt an Frauen Sozialdienst Kath. Frauen e.V. Rittergasse 4 36037 Fulda Tel. (06 61) 83 94 14 oder 83 94 15 interventionsstelle(at)skf-fulda.de www.skf-fulda.de (rollstuhlgerecht / Kenntnisse in leichter Sprache / Hausbesuche möglich) Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. 36037 Fulda Tel. (06 61) 9 52 95 25 frauenhaus(at)skf-fulda.de www.skf-fulda.de (Kenntnis in Leichter Sprache) ◘ Kinderschutzbund OV Fulda e.V. Magdeburger Str. 7 36037 Fulda Tel.: (06 61) 9 01 65 51 kjt-fulda(at)gmx.de www.kinderschutzbund-fulda.de pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V. Heinrichstr. 35 36037 Fulda Tel.: (06 61) 48 04 96 90 fulda(at)profamilia.de www.profamilia.de/fulda ● SOLWODI - Beratungsstelle Fulda Gerloser Weg 20 D-36039 Fulda Tel: (06 61) 60 06 697 fulda@solwodi.de https://www.solwodi.de/1062.0.html Lahn-Dill-Kreis ►Kontakt- u. Beratungsstelle der Stadt Aßlar Männer mit Gewaltproblemen Hauptstr. 8 35614 Aßlar T. (0 64 41) 8 03 56/57/58 kontakt(at)jugendpflege-asslar.de ◙ Frauenberatungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Frauen helfen Frauen e.V. Langgasse 70 35576 Wetzlar Tel. (0 64 41) 4 63 64 verein(at)frauenhaus-wetzlar.de www.frauenhaus-wetzlar.de Frauenhaus Wetzlar e.V. 35576 Wetzlar Tel. (0 64 41) 46 364 verein(at)frauenhaus-wetzlar.de www.frauenhaus-wetzlar.de ◘ Kinderschutzbund KV Lahn-Dill/ Wetzlar e.V. Niedergirmeser Weg 1 35576 Wetzlar Tel.: (0 64 41) 3 36 66 info(at)kinderschutzbund-wetzlar.de www.kinderschutzbund-wetzlar.de Diakonisches Werk Dillenburg-Herborn Maibachstr. 2a 35683 Dillenburg Tel.: (0 27 71) 26 55 0 alb(at)dwdh.de www.dwdh.de (rollstuhlgerecht) GA 19/6088 11 Stadt / Kreis / Region Beratungsstellen allgemein Frauennotrufe/Beratungsstellen /Interventionsstellen Frauenhäuser/ Schutzwohnungen Landkreis Limburg-Weilburg ■ Opferhilfe Limburg-Weilburg Postfach 14 14 65534 Limburg Tel. (0 64 31) 4 50 45 opferhilfe-limburg-weilburg(at)t-online.de ◙ Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauen helfen Frauen e.V. Schaumburger Str. 3 65549 Limburg Tel. (0 64 31) 2 32 00 beratungsstelle(at)frauenhaus-limburg.de www.frauenhaus-limburg.de Frauen helfen Frauen e.V. Postfach 14 39 65549 Limburg Tel. (0 64 31) 2 32 00 info(at)frauenhaus-limburg.de www.frauenhaus-limburg.de pro familia Beratungsstelle Limburg Konrad-Kurzbold Strasse 6 65549 Limburg Tel.: (0 64 31) 26 920 limburg@profamilia.de https://www.profamilia.de/bundeslaender/hessen/beratung sstelle-limburg.html ◘ Gegen unseren Willen e.V. Beratungs- und Präventionsstelle zu sexueller Gewalt im Landkreis Limburg-Weilburg Werner-Senger-Str. 19 65549 Limburg Tel. (0 64 31-9 23 43) kontakt(at)gegen-unseren-willen.de www.gegen-unseren-willen.de ◘ Kinderschutzbund KV Limburg-Weilburg e.V. Kirchgasse 5 65520 Bad Camberg Tel.: (0 64 34) 9 07 87 75 dksb-bad-camberg(at)t-online.de www.kinderschtzbund-bad-camberg.de Landkreis Gießen ■ Opferhilfe Gießen Ostanlage 21 35390 Gießen Tel. (06 41) 97 22 50 giessenerhilfe(at)web.de www.giessener-hilfe.de Frauenberatungsstelle Autonomes Frauenhaus Gießen Liebigstr. 13 35390 Gießen Tel.: (06 41) 7 33 43 afhg(at)gmx.de Autonomes Frauenhaus Gießen e.V. 35390 Gießen Tel. (06 41) 7 33 43 afgh(at)gmx.de www.wildwasser.giessener-hilfe.de ◘ Wildwasser-Gießen e.V. Liebigstr. 13 35390 Gießen Tel. (0641) 7 65 45 info(at)wildwasser-giessen.de www.wildwasser-giessen.de ◙ Frauenberatungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Schwarzacker 32 35392 Gießen Tel.: (06 41) 2 00 17 00 interventionsstelle(at)skf-giessen.de www.skf-giessen.de (rollstuhlgerecht / Kenntnisse in leichter Sprache) Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. Postfach 100 830 35338 Gießen Tel. (06 41) 20 01 710 frauenhaus(at)skf-giessen.de www.skf-giessen.de GA 19/6088 12 Stadt / Kreis / Region Beratungsstellen allgemein Frauennotrufe/Beratungsstellen /Interventionsstellen Frauenhäuser/ Schutzwohnungen ♦ Lila Kabel Lesbeninformations- u. Beratungsstelle Liebigstr. 13 35390 Gießen Tel. (06 41-7 27 77) lilakabel(at)web.de www.lilakabel.de pro familia Dt. Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V. Liebigstr. 9 35390 Gießen Tel.: (06 41) 7 71 22 giessen(at)profamilia.de www.profamilia.de/giessen Diakonisches Werk Gießen Gartenstr. 11 35390 Gießen Tel.: (06 41) 93 22 80 holger.claes(at)diakonie-giessen.de www.diakonie-giessen.de ► Männer gegen Männergewalt in Rhein-Main e.V. Burgweg 10 3544 Biebertal T. (0 64 09) 80 80 705 rhein-main(at)gewaltberatung.org www.gewaltberatung.org/ ► LIEBIGNEUN Beratungstelle für sexuell übergriffige Jungen und Mädchen Liebigstr. 9 35390 Gießen Tel: (06 41) 7 97 09 58 kontakt(at)liebig9.de www.liebig9.de ◘ Deutscher Kinderschutzbund Orts- u. Kreisverbund Gießen Marburger Str. 54 35396 Gießen Tel.: (06 41) 49 55 030 kinderschutzbund(at)kinderschutzbund-giessen.de https://www.kinderschutzbund-giessen.de GA 19/6088 13 Stadt / Kreis / Region Beratungsstellen allgemein Frauennotrufe/Beratungsstellen /Interventionsstellen Frauenhäuser/ Schutzwohnungen Wetteraukreis ◘ Wildwasser Wetterau e.V. In der Burg 18 61169 Friedberg Tel. (0 60 31) 6 40 00 info(at)wildwassser-wetterau.de www.wildwasser-wetterau.de ◙ Frauenberatungs- u. Interventionsstelle Frauen helfen Frauen e.V. Saarstr. 30 (bei profamilia klingeln) 61169 Friedberg Tel. (0 60 31) 16 673 info(at)frauenhaus-wetterau.de www.frauenhaus-wetterau.de Frauen helfen Frauen e.V. Postfach 100 327 61143 Friedberg Tel. (0 60 31) 1 53 53 info(at)frauenhaus-wetterau.de www.frauenhaus-wetterau.de ◘ Kinderschutzbund OV Bad Vilbel e.V. Frankfurter Str. 85 61118 Bad Vilbel Tel.: 0 61 01) 8 82 19 gs(at)dksb-bv.de www.dksb-bv.de ◙ Frauennotruf und Interventionsstelle Wetterau e.V. Hinter dem Brauhaus 9 63667 Nidda Tel. (0 60 43) 44 71 Frauennotruf(at)t-online.de www.frauen-notruf-wetterau.de ◘ Kinderschutzbund OV Friedberg-Bad Nauheim e.V. Schnurgasse 2 61169 Friedberg Tel.: (0 60 31) 98 93 info(at)dksb-fb.de www.dksb-fb.de pro familia Dt. Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V. Saarstr. 30 61169 Friedberg Tel.: (0 60 31) 23 36 friedberg(at)profamilia.de https://www.profamilia.de/angebote-vorort /hessen/friedberg.html Main-Kinzig-Kreis ◘ Lawine e.V. Beratungs- und Präventionsstelle gegen sexuelle Gewalt Chemnitzer Str. 20 63452 Hanau Tel.: (0 61 81) 25 66 02 info(at)lawine-ev.de www.lawine-ev.de ◙ Psychosoziale Beratungsstelle und Interventionsstelle für Frauen Frauenhaus Hanau Postfach 14 20 63404 Hanau Tel. (0 61 81) 1 25 75 frauenhaus-hanau(at)t-online.de www.frauenhaus-hanau.de Frauen helfen Frauen e.V. Postfach 14 20 63404 Hanau Tel. (0 61 81) 1 25 75 frauenhaus-hanau(at)t-online.de www.frauenhaus-hanau.de GA 19/6088 14 Stadt / Kreis / Region Beratungsstellen allgemein Frauennotrufe/Beratungsstellen /Interventionsstellen Frauenhäuser/ Schutzwohnungen ■ Opferhilfe Hanau e.V. Salzstr. 11 63450 Hanau Tel. (0 61 81) 2 48 71 kontakt(at)hanauer-hilfe.de www.hanauer-hilfe.de ◙ Frauenberatungs- u. Interventionsstelle Frauen helfen Frauen e.V. Brückenstr. 24-26 63607 Wächtersbach T. (0 60 53) 49 87 frauenhaus-wächstersbach(at)web.de Frauen helfen Frauen e.V. Postfach 11 46 63601 Wächtersbach Tel. (0 60 53) 49 87 frauenhaus-waechtersbach(at)web.de Familien- und Jugendberatung der Stadt Hanau Sandeldamm 21 63450 Hanau Tel.: (0 61 81) 18 75 30 fjb(at)hanau.de http://www.hanau.de/service/oe/005506/ pro familia Schlüchtern e.V. Unter den Linden 15 36381 Schlüchtern Tel. (0 66 61) 20 71 schluechtern(at)profamilia.de www.profamilia.de Gesundheitsamt Main-Kinzig-Kreis Sozialpsychiatrischer Dienst Barbarossastr. 74 63571 Gelnhausen Tel.: (0 60 51) 8 51 24 28 spdi.gesundheitsamt@mkk.de pro familia Dt. Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V. Vor dem Kanaltor 3 63450 Hanau Tel.: (0 61 81) 2 18 54 hanau(at)profamilia.de https://www.profamilia.de/angebote-vorort /hessen/hanau.html ◘ Kinderschutzbund OV Hanau e.V. Seidelbastweg 5 63456 Hanau Tel.: (0 61 81) 2 9516 64 michael.schroeder(at)hanau.de Mädchenwohngruppe Violeta gGmbH Seebüde 11 36110 Schlitz Tel.: (0 66 42) 96 19-0 Fax: (0 66 42) 96 19-17 info(at)violeta-ggmbh.de www.violeta-ggmbh.de GA 19/6088 15 Stadt / Kreis / Region Beratungsstellen allgemein Frauennotrufe/Beratungsstellen /Interventionsstellen Frauenhäuser/ Schutzwohnungen Hessen – Süd Rheingau-Taunus-Kreis ◘ Kinderschutzbund RV Untertaunus e.V. Borner Str. 10a 65232 Taunusstein Tel.: (0 61 28) 93 64 32 info(at)kinderschutzbund-untertaunus.de www.kinderschutzbund-untertaunus.de. ◙ Frauenberatungs- und Interventionsstelle Caritaszentrum Bad Schwalbach Reitallee 6 65307 Bad Schwalbach Tel.: (0 61 24) 72 92 29 Fax: (0 61 24) 72 92 28 interventionsstelle(at)caritas-wirt.de www.caritas-wiesbaden-rheingau-taunus.de Frauenhaus Bad Schwalbach 65307 Bad Schwalbach Tel. (0 61 24) 72 92 17 frauenhaus.bad-schwalbach(at)gmx.de www.caritas-wiesbaden-rheingau-taunus.de ◘ Kinderschutzbund RV Rheingau e.V. Neustr. 5 65366 Geisenheim Tel.: (0 67 22) 55 15 dksb-rheingau(at)t-online.de www.kinderschutzbund-rheingau.de Wiesbaden ◘ Wildwasser Wiesbaden e.V. Verein gegen sexuellen Missbrauch Dostojewskistr. 10 65187 Wiesbaden Tel. (06 11) 80 86 19 info(at)wildwasser-wiesbaden.de www.wildwasser-wiesbaden.de Beratungsstelle für Frauen in Not Diakonisches Werk Rheinstr. 65 65185 Wiesbaden Tel. (06 11) 80 60 50 frauenhaus(at)dwwi.de www.diakonisches-werk-wiesbaden.de/de/22303-Hilfenfuer -frauen-in-not Frauenhaus des Diakonischen Werkes 65185 Wiesbaden Tel. (06 11) 80 60 50 frauenhaus(at)dwwi.de www.diakonisches-werk-wiesbaden.de ■ Opfer- und Zeugenhilfe Wiesbaden e.V. Marktstr. 32 65183 Wiesbaden Tel. (06 11) 30 82 324 info(at)wiesbadener-hilfe.de www.wiesbadener-hilfe.de AWO – Frauenberatungsstelle Kastellstr. 12 65183 Wiesbaden Tel. (06 11) 5 99 03 39 info(at)frauenhaus-wiesbaden.de www.frauenhaus-wiesbaden.de Frauenhaus der Arbeiterwohlfahrt 65183 Wiesbaden Tel. (06 11) 5 99 03 39 info(at)frauenhaus-wiesbaden.de www.frauenhaus-wiesbaden.de ► AK Männer und Gewalt in Beziehungen c/o Beratungsstelle der Telefonseelsorge Emser Str. 18 65195 Wiesbaden linden(at)telefonseelsorge-mz-wi.de www.telefonseelsorge-mz-wi.de ◙ Beratungsstelle des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. Adolfsallee 33 65185 Wiesbaden Tel. (06 11) 5 12 12 info(at)frauenhelfenfrauen-wiesbaden.de www.frauenhelfenfrauen-wiesbaden.de (Barrierearmer Zugang, Barrierefreie Homepage) GA 19/6088 16 Stadt / Kreis / Region Beratungsstellen allgemein Frauennotrufe/Beratungsstellen /Interventionsstellen Frauenhäuser/ Schutzwohnungen ► BIZeps Beratungs- u. Informationszentrum für Männer und Jungen e.V. Langgasse 18 65183 Wiesbaden Tel.: (06 11) 6 09 76 06 info(at)bizeps-wiesbaden.de www.bizeps-wiesbaden.de ◙ Wiesbadener Interventionsstelle für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind Konrad-Adenauer-Ring 51 65187 Wiesbaden Tel. (0611) 345 26 72 https://www.wiesbaden.de/leben-inwiesbaden /gesellschaft/frauen/gewalt-gegen-frauen.php ► VAuST! - Verein für Anti-Gewalt- und Soziales Training e.V. Johannisberger Str. 6 65197 Wiesbaden Tel.: (06 11) 89 05 98 74 info(at)vaust.org. www.vaust.org. Wohngemeinschaft für allein stehende Frauen und Mütter in Konfliktsituationen Haus für Mutter und Kind Kapellenstraße 82 65193 Wiesbaden T. (0611) 51 886 wohngemeinschaft(at)diakonisches-werk-wiesbaden.de www.diakonisches-werk-wiesbaden.de/de/22303-Hilfenfuer -Frauen-in-Not ● ZORA Anlauf- u. Beratungsstelle für Mädchen und junge Frauen Adolfstr. 5 65185 Wiesbaden Tel.: (06 11) 9 10 14 13 info(at)zoratreff.de www.zoratreff.de pro familia Wiesbaden e.V. Langgasse 3 65183 Wiesbaden Tel.: (06 11) 37 65 16 Fax: (06 11) 90 16 994 wiesbaden[at]profamilia.de https://www.profamilia.de/angebote-vorort /hessen/wiesbaden.html ◘ Kinderschutzbund OV Wiesbaden e.V. Kaiser-Friedrich-Ring 5 65185 Wiesbaden Tel.: (06 11) 52 28 46 info(at)kinderschutzbund-wi.de www.kinderschutzbund-wi.de GA 19/6088 17 Stadt / Kreis / Region Beratungsstellen allgemein Frauennotrufe/Beratungsstellen /Interventionsstellen Frauenhäuser/ Schutzwohnungen WiF - Wiesbadener internationales Frauen- und Mädchen-Begegnungs- und Beratungs-Zentrum e.V. Rheinstr. 79 65185 Wiesbaden Tel.:(0611) 160 23 53 Fax:(0611) 160 23 63 info(at)wif-zentrum.de www.wif-zentrum.de INTAKT Mädchenzuflucht Wiesbaden Postfach 57 52 65047 Wiesbaden Tel: (06 11) 80 80 88 Mobil: 0171 - 953 10 77 Fax: (06 11) 308 19 53 team(at)maedchenzuflucht.de www.maedchenzuflucht.de Hochtaunuskreis ►Zentrum für Jugendberatung und Suchthilfe für den Hochtaunuskreis Männer mit Gewaltproblematik Louisenstr. 9 61348 Bad Homburg Tel.: (0 61 72) 6 00 80 zjshtk-spielsucht(at)jj-ev.de http://www.drogenberatung-jj.de/zentrum-fuerjugendberatung -und-suchthilfe-fuer-den-hochtaunuskreis Beratungsstelle AWO-Hessen-Süd, Beratung und Hilfe für Frauen und Mädchen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind Oberste Gärten 53 61350 Bad Homburg Tel. (06172) 1011 013 Mobil: 0175-2246 981 fh-beratungsstelle(at)awo-hessensued.de (rollstuhlgerecht) AWO Frauenhaus Bad Homburg Postfach 18 37 61288 Bad Homburg Tel. (0 61 72) 967 400 frauenhaus@awo-hessensued.de www.awo-hochtaunus.de ►Diakonisches Werk Hochtaunus Täterarbeit häusliche Gewalt Heuchelheimer Str. 20 61348 Bad Homburg Tel.: (06172) 308 803 Fax: (06172) 308 837 peter.leiding(at)diakonie-htk.de www.diakonie-htk.de ◙ Frauenberatungs- u. Interventionsstelle Frauen helfen Frauen e.V. Oberhöchstadter Str. 3 61440 Oberursel Tel. (0 61 71) 5 17 68 beratungsstelle(at)frauenhaus-oberursel.de www.frauenhaus-oberursel.de/beratungsstelle GA 19/6088 18 Stadt / Kreis / Region Beratungsstellen allgemein Frauennotrufe/Beratungsstellen /Interventionsstellen Frauenhäuser/ Schutzwohnungen ◘ Kinderschutzbund KV Hochtaunuskreis e.V. Schwalbacher Str. 5 61350 Bad Homburg Tel.: (0 61 72) 2 00 44 dksb.hochtaunus(at)t-online.de www.dksb-hochtaunus.de pro familia Dt. Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V. Dr.-Fuchs-Str. 5 61381 Friedrichsdorf Tel.: (0 61 72) 7 49 51 friedrichsdorf(at)profamilia.de www.profamilia.de/friedrichsdorf Frauen helfen Frauen e.V. Postfach 16 67 61406 Oberursel Tel. (0 61 71) 5 16 00 fh(at)frauenhaus-oberursel.de www.frauenhaus-oberursel.de Main-Taunus-Kreis ► Männerberatungsstelle MTK Ostring 17 65824 Schwalbach Tel. (0 61 96) 50 35 0 ◙ Frauenberatungs- u. Interventionsstelle Frauen helfen Frauen MTK e.V. Seilerbahn 2-4, 3. Stock 65719 Hofheim Tel. (0 61 92) 2 42 12 frauenberatungsstelle-fhfmtk(at)t-online.de www.frauenhelfenfrauenmtkev.de (barrierearme Räume) Frauen helfen Frauen MTK e.V. Postfach 13 52 65703 Hofheim Tel. (0 61 92) 2 62 55 fhfmtk(at)t-online.de www.frauenhelfenfrauenmtkev.de ► Diakonisches Werk Main-Taunus Wilhelmstr. 19 65719 Hofheim Tel.: (0 61 92) 2 00 64 89 michael.calmano(at)dwmt.de www.dwmt.de Diakonisches Werk Main-Taunus Wilhelmstr. 19 65719 Hofheim Tel.: (0 61 92) 2 00 64 86 ulrike.schaefer(at)dwmt.de www.dwmt.de Frankfurt am Main ■ Trauma- und Opferzentrum Zeil 81 60313 Frankfurt am Main Tel. (0 69) 21 65 58 28 info(at)trauma-undopferzentrum.de www.trauma-undopferzentrum.de/sites/index2.html ◙ Frauenberatungs- u. Interventionsstelle Frauennotruf Kasseler Str. 1a 60486 Frankfurt am Main Tel. (0 69) 70 94 94 info(at)frauennotruf-frankfurt.de www.frauennotruf-frankfurt.de zu ♦ siehe auch weitere hessische Frauennotrufe Autonomes Frauenhaus Frauen helfen Frauen e.V. Postfach 56 02 35 60407 Frankfurt am Main Tel. (0 61 01) 4 83 11 Tel. (069) 57 30 55 info(at)frauenhaus-ffm.de www.frauenhaus-ffm.de ► Informationszentrum für Männerfragen e.V. Sandweg 29 60316 Frankfurt am Main Tel. (0 69) 4 95 04 46 Infozentrum(at)maennerfragen.de www.maennerfragen.de/index.php?site=informationszentrum ◙ Frauenberatungs- u. Interventionsstelle Frauen helfen Frauen e.V. Berger Str. 31-33 60316 Frankfurt am Main Tel. (0 69) 48 98 65 51 info(at)frauenhaus-ffm.de www.frauen-helfen-frauen-ffm.de Frauenhaus Die Kanne Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.V. Postfach 70 03 06 60553 Frankfurt am Main Tel. (0 69) 6 31 26 14 und (069) 6 31 18 45 die.kanne(at)frankfurter-verein.de www.frauenhaus-frankfurt.de GA 19/6088 19 Stadt / Kreis / Region Beratungsstellen allgemein Frauennotrufe/Beratungsstellen /Interventionsstellen Frauenhäuser/ Schutzwohnungen ►Förderung der Bewährungshilfe in Hessen e.V. Rudolfstr. 13-17 60327 Frankfurt am Main Tel.: (0 69) 26 48 88 00 office(at)fbh-ev.de www.fbh-ev.de Beratungsstelle für Frauen Frankfurt am Main Alfred-Brehm-Platz 17 60316 Frankfurt am Main Tel. (069) 9435 02-60 bff.zefra(at)diakonischeswerk-frankfurt.de www.zefra.de Haus für Frauen und Kinder Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.V. Postfach 61 02 08 60344 Frankfurt am Main Tel.: (0 69) 412679 0)69 412679 hfk@frankfurter-verein.de www.frauenhaus-frankfurt.de ►/● pro familia Frankfurt-Main Palmengartenstr. 14 60325 Frankfurt am Main Tel.: (0 69) 90744744 frankfurt-main@profamilia.de https://www.profamilia.de/index.php?id=1206 (rollstuhlgerecht) ◙ Frauenberatungs- u. Interventionsstelle am Frauenhof Schwanheimer Str. 7 60528 Frankfurt am Main Tel.: ( 069) 43 05 47 66 Beratungszentrum-am-Frauenhof(at)frankfurter-verein.de www.frauenhaus-frankfurt.de/beratung.htm ◘ FeM Feministische Mädchenarbeit e.V. Eschersheimer Landstraße 534 60433 Frankfurt am Main Tel. (0 69) 53 10 70 / 53 10 79 maedchenberatung(at)fem-maedchenhaus.de www.fem-ffm.de ● Frauenrecht ist Menschenrecht e.V. (FIM) Varrentrappstraße 55 60486 Frankfurt am Main Tel. (069) 97 09 79 70 Info(at)fim-beratungszentrum.de www.fim-beratungszentrum.de/ FemJa – Anonyme Schutzwohnungen für junge volljährige Frauen Tel.: (0 69) 37 00 67 21 60433 Frankfurt am Main femja@fem-maedchenhaus.de www.fem-maedchenhaus.de ◘ Wildwasser e.V. Beratungsstelle Böttgerstraße 22 60389 Frankfurt am Main Tel. (0 69) 95 50 29 10 kontakt(at)wildwasser-frankfurt.de www.wildwasser-frankfurt.de Anlaufstelle für straffällig gewordene Frauen AWO KV Frankfurt am Main Mainkurstr. 35 60385 Frankfurt am Main Tel. (069) 448 967 almuth.kummerow(at)awo-frankfurt.de www.awo-frankfurt.de/awo/lebenslagen/anlaufstelle ◘ Fachberatungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern Comeniusstraße 37 60389 Frankfurt am Main Tel. (069) 97 09 01 20 beratungsstelle(at)kinderschutzbund-frankfurt.de www.kinderschutzbund-frankfurt.de/beratungsstelle.html Pro familia Frankfurt/Main Palmengartenstr,. 14 60325 Frankfurt am Main Tel. (0 69) 90 78 44 744 Fax: (0 69) 90 74 47 30 Frankfurt-main(at)profamilia.de www.profamilia.de (rollstuhlgerecht) GA 19/6088 20 Stadt / Kreis / Region Beratungsstellen allgemein Frauennotrufe/Beratungsstellen /Interventionsstellen Frauenhäuser/ Schutzwohnungen RAHMA – Muslimisches Zentrum für Mädchen, Frauen und Familie e.V. Postfach 120 137 60114 Frankfurt am Main Tel. (069) 27 29 28 68 info(at)rahmazentrum.de www.rahmazentrum.de ♦ Broken rainbow e.V. Frankfurt/Main Kasseler Strasse 1A (Ökohaus) 60486 Frankfurt am Main Tel. (0 69) 70 79 43 00 frankfurt(at)broken-rainbow.de http://www.broken-rainbow.de/ pro familia Frankfurt-Bornheim Rendeler Str. 37 60385 Frankfurt am Main-Bornheim Tel.: (0 69) 46 81 46 Fax: 0 69) 46 99 00 20 frankfurt-bornheim(at)profamilia.de https://www.profamilia.de/angebote-vorort /hessen/frankfurt-bornheim.html ♦ AG 36 - Schwules Zentrum Frankfurt/M Alte Gasse 36 60316 Frankfurt am Main Tel. (0 69) 29 59 59 info(at)ag36.de http://www.frankfurt-aidshilfe.de/content/ag36-schwuleszentrum -frankfurt Pro familia Beratungsstelle Frankfurt-Höchst (im Klinikum Höchst Raum A-5.116) Gotenstr. 6-8 65929 Frankfurt am Main Tel.: (0 69) 30 20 17 Fax: (0 69) 30 87 477 frankfurt-hoechst(at)profamilia.de https://www.profamilia.de/bundeslaender/hessen/beratungs stelle-frankfurt-hoechst.html ♦ LIBS - Lesben Informations- u. Beratungsstelle e.V. Alte Gasse 38 60313 Frankfurt am Main Tel. (0 69) 28 28 83 info(at)libs.w4w.net www.libs.w4w.net HsM - Frankfurter Initiative gegen Gewalt im Alter - e.V“ Geibelstraße 34 60385 Frankfurt am Main Tel.: (069) 24 24 06 66 hsm-frankfurt@t-online.de www.hsm-frankfurt.de ♦ Kontaktstelle „Rainbow“ beim Frankfurter Polizeipräsidium Tel. (0 69) 75 56 69 99 Tel. (0 69) 75 56 67 77 Rainbow.ppffm(at)polizei.hessen.de Diakonie Hessen Referat Frauen, Familie und Beratung Irene Finger Ederstr. 12 60486 Frankfurt am Main Tel. (0 69) 79 47- 63 15 Irene.finger(at)diakonie-hessen.de GA 19/6088 21 Stadt / Kreis / Region Beratungsstellen allgemein Frauennotrufe/Beratungsstellen /Interventionsstellen Frauenhäuser/ Schutzwohnungen Fatra e.V. - Frankfurter Arbeitskreis Trauma und Exil Berger Straße 118 60316 Frankfurt am Main Tel.: (069) 49 91 74 Fax: (069) 49 85 26 fatra(at)t-online.de www.fatra-ev.de ● INFRAU e.V. Höhenstr. 44 60385 Frankfurt am Main Tel: (069) 45 11 55 info(at)infrau.de www.infrau.de Forward Germany e.V. Stoppt FGM - Aktion gegen ritualisierte Gewalt 3. Etage Mainzer Landstraße 50 60325 Frankfurt am Main Tel.: (0 69) 13 82 60 78 Telefonische Voranmeldung notwendig! gf(at)forward-germany.de www.forward-germany.de Mädchenzuflucht – FeMJa Mädchenhaus Frankfurt Anonyme Schutzwohnungen für junge volljährige Frauen 60433 Frankfurt am Main Tel.: (0 69) 37 00 67 21 femja@fem-maedchenhaus.de www.fem-maedchenhaus.de Stadt Offenbach ►Streit-Krise-Gewalt Beratung für Männer mit Gewaltproblemen Caritasverband Offenbach 63065 Offenbach/Main Tel. (0 69) 80 064-230 guenter.rothenberg(at)cv-offenbach.de ◙ Frauenberatungs- u. Interventionsstelle Frauen helfen Frauen e.V. Bieberer Str. 17 63065 Offenbach am Main Tel. (0 69) 81 65 57 frauen.helfen.frauen.of(at)web.de www.frauenhaus-offenbach.de Frauen helfen Frauen e.V. Postfach 10 05 40 63065 Offenbach am Main Tel. (0 69) 88 61 39 frof(at)gmx.de www.frauen-helfen-frauen-offenbach.de ► Caritasverband Offenbach/Main e.V. Projekt“Streit-Krise-Gewalt“ Platz der Deutschen Einheit 7 63065 Offenbach Tel.: (0 69) 80 06 42 30 info@cv-offenbach.de http://www.caritas-offenbach.de/ Frauennotruf der pro familia e.V. Beratung bei Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch Domstr. 43 63067 Offenbach Tel.: 0 69) 85 09 68 0 22 info(at)frauennotrufe-hessen.de www.frauennotrufe-hessen.de (rollstuhlgerecht / Kenntnisse in leichter Sprache) GA 19/6088 22 Stadt / Kreis / Region Beratungsstellen allgemein Frauennotrufe/Beratungsstellen /Interventionsstellen Frauenhäuser/ Schutzwohnungen ◘ Kinderschutzbund OV Offenbach e.V. Rathenaustr. 38 63067 Offenbach Tel.: (0 69) 86 78 12 39 dksb(at)kinderschutzbund-offenbach.de http://kinderschutzbund-offenbach.de/ Landkreis Offenbach ► Beratungszentrum Mitte Max-Planck-Str. 2 63128 Dietzenbach Tel: (0 60 74) 82 76 40 bzmitte(at)bz.diakonie-of.de www.diakonie-of.de ◙ Notruf für misshandelte Frauen Frauenberatungs- u. Interventionsstelle Frauen helfen Frauen e.V. Hochstätter Str. 1 63110 Rodgau Tel. (0 61 06) 31 11 beratungsstelle(at)frauenhelfenfrauen-kreisOF.de www.frauenhelfenfrauen-kreisOF.de Frauen helfen Frauen e.V. 63084 Rodgau Tel. (0 61 06) 1 33 60 info(at)frauenhelfenfrauen-kreisof.de www.frauenhelfenfrauen-kreisOF.de ◘ Kinderschutzbund OV Rodgau e.V. Schillerstr. 27b (ehem. Rathaus) 63110 Rodgau-Weiskirchen Tel.: (0 61 06) 1 70 79 dksb_rodgau(at)web.de www.kinderschutzbund-rodgau-roedermark.de pro familia Beratungsstelle Rüsselsheim Lahnstr. 30 65428 Rüsselsheim Tel.: (0 61 42) 12 142 ruesselsheim(at)profamilia.de https://www.profamilia.de/angebote-vorort /hessen/ruesselsheim.html ◘ Kinderschutzbund OV Westkreis Offenbach e.V. Wiesenstr. 5 63225 Langen Tel.: (0 61 03) 2 55 43 info(at)kinderschutzbund-wko.de www.kinderschutzbund-wko.de ◘ Kinderschutzbund OV Rödermark e.V. Am Schnellbusch 1 63322 Rödermark Tel.: (0 60 74) 6 89 66 dksb_roedermark(at)web.de www.kinderschutzbund-rodgau-roedermark.de GA 19/6088 23 Stadt / Kreis / Region Beratungsstellen allgemein Frauennotrufe/Beratungsstellen /Interventionsstellen Frauenhäuser/ Schutzwohnungen ► Diakonisches Werk Offenbach-Dreieich-Rodgau Dienststelle Dietzenbach Offenbacher Str. 17 63128 Dietzenbach Tel. (0 60 47) 82 76 0 Thomas.quiring(at)diakonie-of.de www.diakonie-of.de Pro familia Dietzenbach Kreisverband Offenbach e.V. Paul-Ehrlich-Str. 5 63128 Dietzenbach Tel.: (0 60 74) 22 65 Fax: (0 60 74) 4 34 45 Dietzenbach(at)profamilia.de https://www.profamilia.de/bundeslaender/hessen/beratung sstelle-dietzenbach.html Landkreis Groß-Gerau ◘ Wildwasser Groß-Gerau e.V. Darmstädter Str. 101 65428 Rüsselsheim Tel. (0 61 42) 96 57 60 info(at)wildwasser.de www.wildwassser-gross-gerau.de ◙ Notruf und Beratung für vergewaltigte Frauen und Interventionsstelle Gernsheimer Str. 56a 64521 Groß-Gerau Tel. (0 61 52) 8 00 00 info(at)frauenberatung-gg.de www.frauenberatung-gg.de Frauenhaus Groß-Gerau Postfach 12 48 64502 Groß-Gerau Tel. (0 61 52) 3 99 77 info(at)frauenberatung-gg.de www.frauenberatung-gg.de ► Täterberatung des Diakonischen Werkes Dienststelle Groß-Gerau Schulstr. 17 64521 Groß Gerau Tel. (0 61 52) 94 93 80/81 alb(at)diakonie-kreisgg.de www.diokonie-kreisgg.de Frauenberatungsstelle Rüsselsheim Darmstädter Str. 101 65428 Rüsselsheim Tel.: (0 61 52) 8 0000 info(at)frauenberatung-gg.de www.frauenberatung-gg.de ◘ Kinderschutzbund KV Groß-Gerau e.v. Gernsheimer Str. 20 64521 Groß-Gerau Tel.: (0 61 52) 9 56 39 79 elkeanthes(at)web.de www.kinderschutzbund-gross-gerau.de pro familia Rüsselsheim e.V. Lahnstr. 30 65428 Rüsselsheim Tel. (0 61 42) 12 142 ruesselsheim-institut(at)profamilia.de www.profamilia.de/ruesselsheim GA 19/6088 24 Stadt / Kreis / Region Beratungsstellen allgemein Frauennotrufe/Beratungsstellen /Interventionsstellen Frauenhäuser/ Schutzwohnungen ◘ Kinderschutzbund OV Ried e.V. Kiesstr. 11 64579 Gernsheim Tel.: (0 62 58) 83 37 66 kinderschutzbund-ried(at)t-online.de www.kinderschutzbund-gernsheim.de pro familia Groß-Umstadt Werner-Heisenberg-Str. 10 64823 Groß-Umstadt Tel.: (0 60 78) 91 09 60 gross-umstadt(at)profamilia.de www.profamilia.de/outputdb/32Gro_sz-Umstadt/312/463 ◘ Kinderschutzbund OV Rüsselsheim e.V. Hessenring 84 a 65428 Rüsselsheim Tel.: (0 61 42) 5 51 11 kinderschutzbund-ruesselsheim(at)t-online.de http://www.kinderschutzbund-ruesselsheim.de/ Darmstadt ◘ Notruf und Beratung bei sexualisierte Gewalt profamilia Darmstadt Landgraf-Georg-Str. 120 64287 Darmstadt Tel. (0 61 51) 4 55 11 darmstadt(at)profamilia.de www.profamilia.de ◙ Frauenberatungs- u. Interventionsstelle Frauenberatungsstelle Frauen-Räume Deutscher Frauenring Darmstadt e.V. Bad Nauheimer Str. 1 64289 Darmstadt Tel. (0 61 51) 37 50 80 info(at)frauenberatung-darmstadt.de www.frauenberatung-darmstadt.de (rollstuhlgerecht / leichte Sprache / kein Behinderten-WC) Haus für Frauen und Kinder Deutscher Frauenring Darmstadt e.V. Postfach 120 154 64238 Darmstadt Tel. (0 61 51) 37 68 14 inof(at)frauenhaus-darmstadt.de www.frauenhaus-darmstadt.de ► Beratung für Männer mit Gewaltproblemen – pro familia Landgraf-Georg-Str. 120 64287 Darmstadt Tel. (0 61 51) 42 94 20 darmstadt(at)profamilia.de www.profamilia.de ● Mäander e.V. Beratung zum Schutz vor Zwangsheirat Helfmannstr. 63a 64293 Darmstadt Te.: (0 61 51) 89 31 03 Maeander-darmstadt(at)t-online.de http://www.maeander-darmstadt.de/ ◘ Wildwasser Darmstadt e.V. Wilhelminenstraße 19 64283 Darmstadt Tel. (0 61 51) 2 88 71 wildwasser-darmstadt(at)w4w.net www.wildwasser-darmstadt.de Diakonisches Werk Täter-Opfer-Ausgleich Konfliktvermittlungsstelle Kiesstr. 14 64283 Darmstadt Tel.: (0 61 51) 92 60 glock(at)dw-darmstadt.de www.dw-darmstadt.de GA 19/6088 25 Stadt / Kreis / Region Beratungsstellen allgemein Frauennotrufe/Beratungsstellen /Interventionsstellen Frauenhäuser/ Schutzwohnungen ► Diakonisches Werk Groß-Gerau/Rüsselsheim Schulstr. 17 64521 Groß Gerau Tel.: (0 61 52) 94 93 80/81 alb(at)diakonie-kreisgg.de http://www.diakonie-kreisgg.de/ ►SCHLAGFERTIG gegen Männergewalt Roßdörfer Str. 114 65287 Darmstadt Tel.: (0 61 51) 42 61 79 http://www.familien-willkommen.de/Hotlines__p_derxo.htm ►Mobile Praxis gem. GmbH Beratungsstelle für männl. Jugendliche mit Gewaltproblematik (Präventions- u. Täterarbeit) Grenzallee 4-6 64297 Darmstadt Tel.: 0 61 51) 5 04 39 92 info(at)mobile-praxis-gmbh.de http://www.mobilepraxis.net/ ◘ Kinderschutzbund BV Darmstadt e.V. Grafenstr. 31 64283 Darmstadt Tel.: (0 61 51) 2 10 66 info(at)kinderschutzbund-darmstadt.de www.kinderschutzbund-darmstadt.de Landkreis Darmstadt-Dieburg pro familia Groß-Umstadt Werner-Heisenberg-Str. 10 64823 Groß-Umstadt Tel. (0 60 78) 91 09 60 gross-umstadt(at)profamilia.de https://www.profamilia.de/angebote-vor-ort/hessen/grossumstadt .html ◙ Frauenberatungs- u. Interventionsstelle Frauen helfen Frauen e.V. Rheingaustr. 21 64807 Dieburg Tel. (0 60 71) 2 56 66 beratungsstelle(at)frauenhelfenfrauen-da-di.de www.frauenhelfenfrauen-da-di.de (rollstuhlgerecht) Frauen helfen Frauen e.V. 64839 Münster Tel. (0 60 71) 3 30 33 frauenhaus(at)frauenhelfenfrauen-da-di.de www.frauenhelfenfrauenen-da-di.de GA 19/6088 Stadt / Kreis / Region Beratungsstellen allgemein Frauennotrufe/Beratungsstellen /Interventionsstellen Frauenhäuser/ Schutzwohnungen ►Diakonisches Werk Darmstadt-Dieburg Täter-Opfer-Ausgleich, Einzel-, Paar- u. Familienberatung Kiesstraße 14 64283 Darmstadt Tel.: 06151/926115 toa(at)dw-darmstadt.de http://www.dw-darmstadt.de/rat-undhilfe /straffaelligenhilfe/taeter-opfer-ausgleich.html ● Horizont e.V. Streetwork/Straßenprostitution Beratungsstelle Dieburg Groß-Umstädter Str. 16 64807 Dieburg Tel. (0 60 71) 20 09-01 kontakt@horizont-dieburg.org http://www.horizont-ev-dieburg.de/ Frauenwohnheim „Notwaende“ Übergangswohnheim für Frauen 64807 Dieburg Tel. (0 60 71)(at)61 75 0 notwaende@horizont-dieburg.org www.horizont-dieburg.org Landkreis Bergstraße ►pro familia Bensheim Beratungsstelle für Frauen und Männer (von Gewalt betroffene oder ausübende) Promenadenstr. 14 64625 Bensheim Tel. (0 62 51) 6 81 91 bensheim(at)profamilia.de http://www.profamilia.de/angebote-vorort /hessen/bensheim.html ◙ Frauenberatungs- und Interventionsstelle Hauptsr. 81 64625 Bensheim Tel. (0 62 51) 6 74 95 oder 7 83 88 kontakt(at)frauenhaus-bergstrasse.de www.frauenhaus-bergstrasse.de Frauenhaus Bergstraße e.V. 64614 Bensheim Tel. (0 62 51) 7 83 88 Kontakt(at)frauenhaus-bergstrasse.de www.frauenhaus-bergstrasse.de ◘ Kinderschutzbund OV Viernheim e.V. Wasserstr. 20 68519 Viernheim Tel.: (0 62 04) 60 23 69 kinderschutzbund-viernheim(at)t-online.de www.kinderschutzbund-viernheim.de/ Odenwaldkreis ► Männernetz Hessen e.V. Am Mühlberg 9 64395 Brensbach Tel. (0 61 61) 80 76 06 Maennernetz-hessen(at)web.de http://www.maennernetz-hessen.de/ ◙ Frauenberatungs- u. Interventionsstelle An der Zentlinde 5b 64711 Erbach Tel. (0 60 62) 26 68 74 frauenberatung-erbach(at)web.de www.frauenberatung-erbach.de/ Odenwälder Frauenhaus e.V. 64702 Erbach Tel. (0 60 62) 56 46 frauenhaus-erbach(at)web.de www.frauenberatung-erbach.de/frauenhaus/ ► Familienhilfezentrum Odenwald Am Donnersberg 4 64720 Michelstadt Tel.: (0 60 61) 21 87 info(at)familienhilfezentrum.de www.familienhilfezentrum.de Stand: Dezember 2017 (Diese Liste wird ständig erweitert bzw. aktualisiert; Hinweise für Ergänzungen sind erwünscht und können an elisabeth.leitschuh@hsm.hessen.de gesendet werden). Download unter: http://www.familienatlas.de/zusammenleben/krisen-und-gewalt/landesaktionsplan-gegen-haeusliche-gewalt GA 19/6088 Stadt/Landkreis Träger / Standort 1-7 Tage 8 Tage bis 3 Monate 4 bis 6 Monate 7 bis 12 Monate 1 Jahr oder mehr Übernachtungen 1-7 Tage 8 Tage bis 3 Monate 4 bis 6 Monate 7 bis 12 Monate 1 Jahr oder mehr Übernachtungen 1-7 Tage 8 Tage bis 3 Monate 4 bis 6 Monate 7 bis 12 Monate 1 Jahr oder mehr Übernachtungen 1-7 Tage bis 3 Monate bis 6 Monate bis 12 Monate 1 Jahr oder mehr Übernachtungen 1-7 Tage bis 3 Monate bis 6 Monate bis 12 Monate über 1 Jahr Übernachtungen Stadt Darmstadt Deutscher Frauenring, Haus für Frauen und Kinder 41 13 3 7 4 7.610 44 9 7 3 1 7.638 43 9 3 2 3 7.095 29 7 2 3 5 7.840 49 5 2 8 3 7.581 Frauen helfen Frauen e.V. Frankfurt/Main, Autonomes Frauenhaus Frankfurt/M. Frankf. Verein für soziale Heimstätten, Haus für Frauen und Kinder I Frankf. Verein für soziale Heimstätten - die Kanne Stadt Offenbach Frauen helfen Frauen e.V., Frauenhaus Offenbach 0 26 10 8 0 8.999 13 29 11 5 1 8.996 0 5 3 3 2 9.473 10 20 4 1 7 8.057 4 4 5 7 2 8.311 Diakonisches Werk, Frauenhaus Haus für Frauen in Not 13 22 17 12 1 9.075 6 13 10 5 4 9.161 8 14 9 10 3 8.311 5 17 17 9 5 9.989 5 16 10 11 6 8.668 AWO Kreisverband Wiesbaden, Nurdan- Eker-Frauenhaus k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. LK Bergstraße Frauenhaus Bergstraße, Bensheim 14 13 8 5 2 7.532 15 28 4 3 3 8.139 17 17 4 10 0 7.780 18 14 13 8 0 7.737 LK Darmstadt- Dieburg Frauen helfen Frauen e.V., Darmstadt-Dieburg, Frauenhaus Münster k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 13 12 3 2 8 6.152 LK Groß-Gerau Frauen helfen Frauen e.V., Frauenhaus Groß-Gerau 27 12 5 7 2 3.086 32 15 8 3 2 2.798 37 6 2 5 2 3.536 26 18 6 1 3 3.183 48 12 4 5 1 3.134 Frauen helfen Frauen e.V., Frauenhaus Haus für Frauen und Kinder im Hochtaunuskreis, Oberursel 10 19 7 1 0 4.790 18 16 9 5 1 6.642 13 6 7 4 3 8.650 17 12 10 7 4 11.983 AWO Perspektiven gGmbH, Frauenhaus Lotte Lemke, Bad Homburg k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Frauen helfen Frauen e.V., Frauenhaus Wächtersbach 66 43 24 5 1 12.024 58 24 16 8 2 12.108 41 33 11 14 2 12.003 45 39 9 9 3 12.099 Frauen helfen Frauen - Hilfe zur Selbsthilfe e.V., Frauenhaus Hanau k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Main-Taunus- Kreis Frauen helfen Frauen Main-Taunus-Kreis e.V., Hofheim 23 28 7 3 1 7.186 15 18 10 3 1 7.313 15 13 6 7 1 6.780 22 23 3 6 0 7.036 20 22 7 1 0 7.185 Odenwaldkreis Odenwälder Frauenhaus e.V., Erbach 25 21 5 1 5 4.152 18 7 3 3 0 4.442 21 7 6 1 1 3.901 21 16 1 2 1 3.808 13 6 1 4 0 4.395 LK Offenbach Frauen helfen Frauen, Rodgau k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Rheingau-Taunus- Kreis Haus für Frauen in Not, Bad Schwalbach k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 5 6 5 1 3 3.752 Wetteraukreis Frauen helfen Frauen Wetterau e.V., Frauenhaus Wetterau, Friedberg 17 22 6 4 0 6.464 13 22 5 7 0 6.185 16 27 5 9 0 7.171 13 19 12 3 0 7.564 11 17 7 4 1 7.164 Frauen helfen Frauen e.V., Autonomes Frauenhaus Gießen e.V. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Sozialdienst katholischer Frauen e.V., SKF Frauenhaus 9 4 3 1 0 2.594 4 10 4 1 0 2.230 3 7 1 1 0 2.128 2 5 2 0 0 2.327 Lahn-Dill-Kreis Frauenhaus Wetzlar e.V., Autonomes Frauenhaus 17 29 10 0 0 7.522 17 18 6 1 0 7.229 17 24 6 8 2 7.149 5 22 7 1 0 7.190 14 31 6 4 0 7.013 LK Limburg- Weilburg Frauen helfen Frauen e.V., Limburg Frauenhaus Limburg 20 23 8 4 0 6.693 14 25 8 5 0 7.013 18 19 10 12 0 7.140 18 17 9 3 0 6.833 9 18 3 3 6 8.217 LK Marburg- Biedenkopf Frauen helfen Frauen e.V., Frauenhaus Marburg 9 17 3 3 0 5.477 13 9 4 6 2 5.908 11 16 4 5 0 5.610 15 26 7 3 1 4.486 13 24 5 1 2 5.014 Vogelsbergkreis Frauen helfen Frauen, Alsfeld Kassel - Stadt Autonomes Frauenhaus Kassel e.V. 42 38 9 15 5 12.938 74 26 10 9 2 13.438 74 25 6 5 4 12.882 34 22 13 4 6 12.038 52 28 10 5 4 12.250 LK Fulda Sozialdienst katholischer Frauen e.V., Frauenhaus Fulda 17 22 5 3 0 3.541 15 27 4 4 0 3.632 15 14 3 2 0 4.611 7 17 4 2 2 4.204 19 26 4 4 0 3.579 LK Hersfeld- Rotenburg Frauen helfen Frauen, Bad Hersfeld 16 16 9 5 1 4.560 6 20 1 3 0 5.865 13 25 5 1 1 5.644 15 24 4 5 0 5.811 11 24 8 1 2 5.489 LK Kassel Frauen helfen Frauen im LK Kassel e.V., Frauenhaus, Baunatal 16 26 4 2 0 3.541 7 20 7 1 0 4.200 6 17 12 1 0 3.527 10 20 7 1 1 3.838 19 12 7 1 0 3.061 Schwalm-Eder- Kreis AWO-Frauenhaus, Haus Kunterbunt Homberg/Efze 23 22 4 4 0 4.112 26 17 5 4 0 4.629 14 33 1 1 0 4.367 26 32 2 4 0 3.228 23 22 6 3 0 4.196 LK Waldeck- Frankenberg Frauen helfen Frauen e.V., Bad Wildungen 13 20 3 1 0 3.600 4 10 2 2 0 3.293 1 6 3 1 1 2.071 8 9 1 2 0 2.318 13 14 3 3 0 3.739 Werra-Meißner- Kreis Frauen für Frauen e.V. - Frauen für Kinder im Werra Meißner Kreis e.V., Frauenhaus im Werra-Meißner-Kreis, Eschwege 9 15 5 1 0 3.693 16 19 6 1 0 2.969 9 19 5 0 0 3.640 9 9 11 1 0 3.084 29 27 4 0 0 2.479 171.077 159.026 170.804 176.006 188.261 k.A. = keine Antwort (Frage nicht beantwortet) *Hierbei handelt es sich um kumulierte Daten aus den Jahresberichten über kommunalisierte Landesmittel. 37 26 11 17 0 kein Frauenhaus vorhanden 2.8863 0 2 2 0 7.535 9 19 8 8 5 27 26 3 6 1 11 22 2112 27 18 32 22 2015 2016 67 52 29 23 17 a 44 31 25 16 42 29 941.888 25.198 17 31 2026 Frage 7: Wie lange halten sich schutzsuchende Frauen durchschnittlich in den Frauenhäusern auf? (Bitte aufschlüsseln nach Frauenhäusern.) 19_5065 Große Anfrage betr- "Gewalt gegen Frauen in Hessen" LK Gießen Main-Kinzig-Kreis 41.698 41.353 Stadt Wiesbaden III. Frauenhäuser, Frauennotrufe, Beratungs- und Interventionsstellen LK Hochtaunus 11.548 2012 2013 2014 Stadt Frankfurt/Main 42.367 12.546 "Frauenhaus-Aufenthalte" Anlage 5 GA 19/6088 Stadt/ Landkreis Träger / Standort Einrichtungen Antwort Frauenhaus Haus für Frauen und Kinder Beratungs- und Interventionsstelle Autonomes Frauenhaus Frankfurt/M. Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Haus für Frauen und Kinder I Frauenhaus Die Kanne Frauennotruf e.V. Frankfurt/Main Koordinierungsstelle der Frauennotrufe in Hessen Frauennotrufe wurden dazu nicht befragt. Frauenhaus Offenbach k.A. Frauenberatungs- und Interventionsstelle k.R. Haus für Frauen in Not ab 2011 trägerübergreifende Interventionsstelle mit AWO Wiesbaden und Opferhilfe Wiesbaden ab 2011 trägerübergreifende Interventionsstelle mit Diakonischem Werk und Opferhilfe Wiesbaden Nurdan-Eker-Frauenhaus Frauenhaus Bensheim-Auerbach Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Dieburg Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Frauenberatungs- und Interventionsstelle 19_5065_Große Anfrage betr. "Gewalt gegen Frauen in Hessen" III. Frauenhäuser, Frauennotrufe, Beratungs- und Interventionsstellen LK Bergstrasse LK Darmstadt- Dieburg LK Groß-Gerau k.R. k.R. Frauen helfen Frauen e.V., Offenbach Diakonisches Werk Wiesbaden e.V., Frauen helfen Frauen e.V., AWO Wiesbaden e.V., Wiesbaden Frauenhaus Bergstraße e.V. Frauen helfen Frauen e.V., Dieburg Frauen helfen Frauen e.V. Frage 8: Wie wirkt sich die aktuelle angespannte Wohnraumsituation im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main auf die Verweildauer im Frauenhaus aus? Stadt Darmstadt Stadt Frankfurt/M. Stadt Offenbach Stadt Wiesbaden Frauen müssen zum Teil länger als notwendig im Frauenhaus bleiben. Aufenthaltszeit ist massiv verlängert. Durch die schon seit längerer Zeit angespannte Wohnraumsituation und die aktuelle Verschärfung durch zugewanderte Menschen auf der Flucht, erhöht sich die Verweildauer der Frauen im Frauenhaus. Die Frauen verstehen das oft als persönliches Versagen, wenn sie keine Wohnung erhalten; dies führt zu einer zusätzlichen psych. Belastung der Frauen. Die Verweildauer verlängert sich deutlich; Frauen finden keine Wohnung. Für Frauen und Kinder, die vom Frauenhaus aus in eine neue Wohnung ziehen möchten, verlängert sich die Verweildauer sehr. Einige Frauen mussten länger als ein Jahr im Frauenhaus wohnen bis eine Wohnung gefunden war. Frauen, die nach Plätzen im Frauenhaus nachfragen, müssen häufig weiter weg (Nordhessen, andere Bundesländer) vermittelt werden, da es im Rhein-Main-Gebiet auch in anderen Frauenhäusern keine Plätze gibt. Deutscher Frauenring e.V. OV Darmstadt Frauen helfen Frauen e.V., Frankfurt/Main Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.V. k.R. "Wohnraumsituation" Anlage 6 GA 19/6088 Frauenhaus Oberursel Bewohnerinnen des Frauenhauses bekommen in der Regel Wohungen über das Wohnungsamt. Das dauert unterschiedlich lang. Frauen, die in eine eigene Wohnung ziehen, bleiben im Durchschnitt 9 Monate bei uns. Dabei kommt es öfters vor, dass Frauen länger als ein Jahr im Frauenhaus leben, da alleinstehende Frauen höchst selten eine Wohnung vermittelt bekommen. Die Frauen können sich übrigens beim Wohnungsamt erst angemelden, wenn sie einen ALG-II-Bescheid und einen Aufenthalt für mind.1 Jahr haben. Frauenberatungs- und Interventionsstelle k.R. AWO Frauenhaus Lotte Lemke, Bad Homburg Frauenberatungs- u. Interventionsstelle Frauenhaus Wächtersbach Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Hanau Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Erbach Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Frauenberatungs- und Interventionsstelle Haus für Frauen in Not, Bad Schwalbach Frauenberatungs- u. Interventionsstelle Frauenhaus, Präv.u.Hilfe Gewalt gg. Frauen/Kinder Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Gießen Frauenberatungs- und Interventionsstelle Hochtaunuskreis Main-Kinzig-Kreis Die Frauen, vor allem alleinstehende Frauen, bleiben deutlich länger im Frauenhaus. Dadurch werden viele Hilfe suchende Frauen abgewiesen. Rheingau-Taunus- Kreis Wetteraukreis, Friedberg Durch das fehlende Angebot an bezahlbarem Wohnraum verlängert sich der Frauenhausaufenthalt. Sogar im ländlichen Raum wird die Wohnungssuche immer schwieriger. Frauen, die Sozialhilfe erhalten, haben oft gar keine Chance auf dem Wohnungsmarkt und bekommen direkt Absagen, ohne die Wohnungen besichtigen zu können. Die Wohnungssuche gestaltet sich immer schwieriger. Derzeit haben die Mietverträge mit den Frauen eine Laufzeit von 1 Jahr, diese Frist kann immer häufiger nicht eingehalten werden. Die Aufenthaltsdauer der Frauen und Kinder verlängert sich. Keine Veränderung.Main-Taunus-Kreis Odenwaldkreis LK Offenbach Odenwälter Frauenhaus e.V., Erbach Frauen helfen Frauen e.V., Rodgau Caritasverband Wiesbaden- Rheingau-Taunus e.V. Frauen helfen Frauen e.V., Friedberg LK Gießen Sozialdienst kath. Frauen e.V., Gießen Odenwaldkreis (nicht Rhein-Main-Gebiet) k.R. Die Frauen haben eine längere Verweildauer als in der Vergangenheit. Es gibt eine wesentlich längere Verweildauer im Frauenhaus. Dies führt dazu, dass weniger Plätze für akut von häuslicher Gewalt betroffene Frauen zur Verfügung stehen. Dazu liegen uns keine Daten vor, weil wir dies nicht erheben. In Gießen ist die Wohnraumsituation ebenfalls angespannt, da sich hier die hessische Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge befindet. Zur Orientierung die Aufenthaltsdauer der FH-Bewohnnerinnen des SkF im Jahr 2016: 43% 1-7 Tage, 29% bis 6 Monate, 14% bis 12 Monate, 14% bis über 1 Jahr. Die hohe Zahl bei 1-7 Tage kommt durch Frauen zustande, die in die Gewaltgeprägte Situation zurückkehren. Frauen helfen Frauen e.V., Oberursel AWO Perspektiven gGmbH Frauen helfen Frauen e.V., Wächstersbach Frauen helfen Frauen e.V., Hanau Frauen helfen Frauen MTK e.V., Hofheim GA 19/6088 Frauenhaus Gießen e.V. Autonomes Frauenhaus k.A. Frauenhaus Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Limburg Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Beratungs- und Interventionsstelle Vogelsberg Vogelsbergkreis - der Kreisausschuss - Amt für Soziale Sicherung Fachstelle für Frauen in Not, Erweiterung um pro aktive Beratung und Onlineberatung ab 2015 k.R. Autonomes Frauenhaus Kassel Frauenhaus k.R. Frauen informieren Frauen FiF e.V. Frauenberatungsstelle häusliche Gewalt, Trennung und Scheidung k.R. Kasseler Hilfe, Wilhelmshöher Allee 101 Frauenberatung häusliche Gewalt k.R. Frauenhaus Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Bad Hersfeld Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus, Baunatal Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Bad Wildungen Interventionsstelle Bad Wildungen Frauenhaus im Werra-Maißner-Kreis, Eschwege Frauenberatungs- und Interventionsstelle k.A. = keine Antwort (Frage nicht beantwortet) k.R. = keine Rückmeldung LK Hersfeld- Rotenburg LK Kassel, Schwalm-Eder-Kreis Trifft nicht auf unser Haus zu. Die Frauen aus dem Rhein-Main-Gebiet bleiben in der Regel nicht längere Zeit bei uns. Lahn-Dill-Kreis Limburg-Weilburg LK Marburg- Bieden-kopf Kassel - Stadt Längere Verweildauer im Frauenhaus. Frauenhaus Wetzlar e.V. Frauen helfen Frauen e.V., Limburg Frauen helfen Frauen e.V., Marburg Sozialdienst Kath. Frauen e.V. Frauen helfen Frauen e.V. k.A. k.R. LK Waldeck- Frankenberg Werra-Meißner- Kreis Wir können keine Frauen mehr nach Frankfurt vermitteln. Nicht nur im Ballungsraum gibt es zu wenig bezahlbaren Wohnraum. Verweildauer im Frauenhaus dadurch oft sehr lang. Frauenhaus Bad Hersfeld ist kein Ballungsraum-Frauenhaus. Angespannte Wohnraumsituation gibt es überall, unnötig verlängerte Verweildauer! LK Fulda Auch in Fulda ist die Wohnraumsituation sehr angespannt, was eine längere Verweildauer im Fh zur Folge hat. Es ist kaum möglich, eine angemessene Wohnung nach Vorgabe des KJC zu finden. Frauen helfen Frauen im LK Kassel e.V. AWO Kreisverband Schwalm- Eder, Homberg/Efze Frauen helfen Frauen e.V. Frauen für Frauen e.V. - Frauen für Kinder im Werra-Meißner- Kreis GA 19/6088 Stadt/ Landkreis Träger / Standort 2012 2013 2014 2015 2016 Deutscher Frauenring e.V. OV Darmstadt Frauenhaus Haus für Frauen und Kinder 112.094,94 112.094,92 112.094,92 132.094,92 122.094,92 Deutscher Frauenring e.V. OV Darmstadt Beratungs- und Interventionsstelle 0,00 0,00 0,00 1.538,44 28.370,00 Pro Familia Darmstadt e.V. Frauennotruf und Beratung Schutz vor häuslicher Gewalt 14.178,00 14.178,00 14.178,00 19.000,00 14.178,00 Pro Familia Darmstadt Beratung und Schutz vor Gewalt - Projekt Täter sind auch Väter 0,00 8.620,00 8.620,00 0,00 20.000,00 Wildwasser Darmstadt e.V. Begleitung von Migrantinnen u. ehrenamtl. Betreuerinnen 19.955,00 19.955,00 19.955,00 0,00 10.000,00 Sozialpsychiatrischer Verein, Darmstadt Projekt: Gewaltprävention 6.470,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Büro f. Sozial- und Wohnungsberatung Projekt: Gewaltprävention Szenekenner Luisenplatz 5.000,00 5.000,00 0,00 0,00 0,00 Mäander e.V., Darmstadt Schutz vor Zwangsheirat 10.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Frauen helfen Frauen e.V., Frankfurt/Main Autonomes Frauenhaus Frankfurt/M. 172.060,00 172.060,00 177.060,00 183.068,44 293.153,88 Frauen helfen Frauen e.V., Ffm. 2012: Projekt des Arbeitskreises InGe 890,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Frauen helfen Frauen e.V., Ffm. Frauenberatungs- und Interventionsstelle 5.000,00 5.000,00 5.000,00 6.666,67 23.333,33 Frankf. Verein für soz. Heimstätten e.V. Frauenhaus Haus für Frauen und Kinder I 100.000,00 100.000,00 Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.V. Frauenhaus die kanne 90.000,00 90.000,00 Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.V. Frauenberatungs- und Interventionsstelle 5.000,00 5.000,00 5.000,00 8.333,33 21.666,67 Frauennotruf e.V. Frankfurt/Main Frauenberatungsstelle (seit 2016 Gesamtförderung für Frauenberatungs- und Interventionsstelle) 13.900,00 13.900,00 31.627,06 102.535,30 Frauennotruf e.V. Frankfurt/Main Koordinierungsstelle der Frauennotrufe in Hessen 13.900,00 13.900,00 13.900,00 35.566,67 Frauennotruf e.V. Frankfurt/Main Förderung HSM aus Produkt Nr. 5 - Implementierung und Überarbeitung Dokumentationsbögen zu Gewalt 4.000,00 4.000,00 13.585,00 20.585,00 28.785,00 Frauennotruf e.V. Frankfurt/Main Interventionsstelle 5.000,00 5.000,00 5.000,00 8.333,33 0,00 Frauennotruf e.V. Frankfurt/Main Projekt „Durchführung einer qualitativen Evaluation einer Werbekampagne für den Ausbau der medizinischen Akutversorgung nach Vergewaltigung“, Förderung aus P 41 - Gesundheitliche Versorgung von Gewaltopfern" 0,00 4.712,00 0,00 0,00 0,00 214.015,82 310.079,08 195.000,00 Stadt Frankfurt/M. 32.800,00 19_5065_Große Anfrage betr. "Gewalt gegen Frauen in Hessen" Kategorie III - Frauenhäuser, Frauennotrufe, Beratungs- und Interventionsstellen Frage 18 - In welcher Höhe wurden Frauenhäuser, Frauennotrufe und Beratungs- und Interventionsstellen in den letzten 5 Jahren mit Landesmitteln finanziert? (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Einrichtung bzw. Projekt, Landkreisen und Kommunen, in absoluten Zahlen und anteilig am Gesamtbudget) Landesmittel Stadt Darmstadt Finanzierung hessische Frauenhäuser, Frauennotrufe, Frauenberatungs- und Interventionsstellen aus kommunalisierten Landesmitteln (Produkt 11 - kommunalisierung sozialer Hilfen für die Zielbereiche 10 und 11) einschließlich Produktförderung aus Kapitel 0806, Produkt 5 - Schutz von Frauen vor Gewalt , 41 - Gesundheitliche Versorgung von Gewaltopfern und 50 - Kinderschutz, Prävention und Frühe Hilfen in Hessen) "Förderung Landesmittel" Anlage 7GA 19/6088 FIM Frauenrecht ist Menschenrecht e.V., Frankfurt/Main Koordinierungs- und Beratungsstelle gegen Menschenhandel 13.900,00 13.900,00 0,00 14.817,82 40.000,00 FIM Frauenrecht ist Menschenrecht e.V. Beratungsstelle Menschennahndel - Förderung HSM aus Produkt Nr. 5 - Schutz von Frauen vor Gewalt 135.000,00 135.000,00 146.000,00 152.800,00 152.800,00 FIM Frauenrecht ist Menschenrecht e.V., Frankfurt/Main Projekt Armutsprostitution - Qualifizierte Beratung und interdisziplinäres Arbeiten in Hessen - Förderung aus Produkt Nr. 5 - Schutz von Frauen vor Gewalt 0,00 0,00 0,00 20.212,03 90.925,00 AWO Frankfurt/M. - Anlaufstelle für straffällig gewordene Mütter und deren Kinder Förderung HSM aus Produkt Nr. 5 - Schutz von Frauen vor Gewalt 69.400,00 69.400,00 69.400,00 64.864,74 69.400,00 Pro Famlia, Frankfurt/Main Konzeptentwicklung für die Qualifizierung und Vernetzung von hess. Einrichtungen der Behindertenhilfe und Gewaltschutzeinrichtungen - Förderung aus P 41 - Gesundheitliche Versorgung von Gewaltopfern, ab 2015 Vernetzungsauf- und Ausbau aus P 5 - Schutz von Frauen vor Gewalt 0,00 0,00 3.890,00 4.448,50 13.787,99 Broken Rainbow e.V., Frankfurt/Main Modellprojekt Fachberatungsstelle für die psychosoziale Beratung von Lesben und Trans*frauen, die Gewalt in ihrem sozialen Nahraum erleben/erlebt haben - Förderung HMSI aus Produkt Nr. 5 - Schutz von Frauen vor Gewalt 0,00 0,00 0,00 0,00 10.990,00 Medienwerkstatt Ffm. 2014: Projekt zu Gewalterfahrung 0,00 400,00 0,00 0,00 0,00 Wildwasser e.V., Frankfurt/M. sexualisierte Gewalt, Gewaltprävention 0,00 0,00 0,00 0,00 21.320,00 Frauen helfen Frauen e.V., Offenbach Frauenhaus Offenbach 138.561,46 138.561,46 138.561,46 129.561,46 139.561,46 Frauen helfen Frauen e.V., Offenbach Frauenberatungs- und Interventionsstelle 0,00 0,00 0,00 9.000,00 43.500,00 Frauen helfen Frauen e.V., Offenbach Fachtag "Tatort Internet - Nutzen und Gefahren der Neuen Medien und wie kann ich mich schützen" - Förderung HMSI aus Produkt 5 - Schutz von Frauen vor Gewalt 0,00 0,00 0,00 1.155,85 0,00 Pro Familia Offenbach Frauennotruf 13.900,00 13.900,00 15.900,00 15.900,00 26.020,00 Caritasverband e.V., Offenbach Beratung für gewalttätige Männer 10.693,60 11.556,20 13.163,42 14.399,67 13.642,67 Diakonisches Werk Wiesbaden Frauenhaus Haus für Frauen in Not 89.320,00 89.320,00 89.320,00 97.320,00 99.320,00 AWO Wiesbaden e.V., Wiesbaden ab 2011 trägerübergreifende Interventionsstelle mit Diakonischem Werk und Opferhilfe Wiesbaden 4.850,00 5.000,00 5.000,00 0,00 5.000,00 Diakonisches Werk Wiesbaden e.V., Frauen helfen Frauen e.V., ab 2011 trägerübergreifende Interventionsstelle mit AWO Wiesbaden und Opferhilfe Wiesbaden 0,00 5.000,00 0,00 10.000,00 0,00 Wiesbadener Hilfe - Opfer- und Zeugenberatunjg Täter-Opfer-Ausgleich für Wiesbadener junge Menschen im allgemeinen Strafrecht 0,00 0,00 0,00 0,00 18.250,00 Wiesbadener Hilfe - Opfer- und Zeugenberatung ab 2011 trägerübergreifende Interventionsstelle mit AWO Wiesbaden und Diakonisches Werk Wiesbaden 5.000,00 0,00 5.000,00 0,00 5.000,00 AWO Kreisverband Wiesbaden Nurdan-Eker-Frauenhaus 75.320,00 75.320,00 75.320,00 87.320,00 85.320,00 AWO Wiesbaden e.V., Wiesbaden Projekt Pro aktiv gegen Gewalt im Gesundheitswesen - Förderung HSM aus Produkt Nr. 5 4.449,30 0,00 0,00 0,00 0,00 Stadt Offenbach Stadt Wiesbaden GA 19/6088 Diakonisches Werk Wiesbaden e.V., Frauen helfen Frauen e.V. Wohngemeinschaft allein stehende Mütter in Konfliktsituationen - Förderung HSM aus Produkt Nr. 5 - Schutz von Frauen vor Gewalt bis 2015 18.400,00 18.400,00 18.400,00 18.400,00 0,00 BIZeps, Wiesbaden Beratung für Männer und Jungen 17.350,00 17.350,00 17.350,00 17.350,00 17.350,00 Frauenhaus Bergstraße e.V. Frauenhaus Bensheim-Auerbach 90.930,96 90.930,96 90.930,96 90.930,96 99.465,00 Frauenhaus Bergstraße e.V. Frauenberatungs- und Interventionsstelle 0,00 0,00 0,00 0,00 62.170,00 Frauenhaus und Frauenberatungs- und Interventionsstelle, Bensheim Kampagne "Gewalt kommt nicht in die Tüte" anl. intern. Tag gegen Gewalt am 25.11.2016" - Förderung HMSI aus Produkt Nr. 5 - Schutz von Frauen vor Gewalt 0,00 0,00 0,00 0,00 6.379,36 pro Familia Bezirksverband Darmstadt- Bensheim e.V. Beratungsangebot für Männer 0,00 0,00 0,00 0,00 10.460,00 Frauen helfen Frauen e.V., Darmstadt- Dieburg Frauenhaus Münster 0,00 0,00 0,00 79.915,00 79.915,00 Frauen helfen Frauen e.V., Darmstadt- Dieburg Migrantinnen Gesundheitsförderung 0,00 0,00 0,00 32.953,00 32.953,00 pro Familia Darmstadt Gewaltschutz 0,00 0,00 0,00 19.000,00 19.000,00 pro Familia Darmstadt Täterarbeit - Täterberatung 0,00 0,00 0,00 0,00 20.719,00 Frauen helfen Frauen e.V., Dieburg Frauenberatungs- und Interventionsstelle 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 ZIBB e.V., Groß-Umstadt Traumaberatung 0,00 0,00 0,00 13.204,00 14.400,00 ZIBB e.V., Groß-Umstadt Beratung für Migrantinnen 0,00 0,00 0,00 0,00 12.023,00 Sefo-femkom und ZIBB e.V., Groß-Umstadt Gewaltprävention 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 Frauen helfen Frauen e.V. Frauenhaus Groß-Gerau 117.333,46 117.333,46 117.333,46 108.000,00 108.000,00 Frauen helfen Frauen e.V. Frauenberatungs- und Interventionsstelle 0,00 0,00 0,00 56.519,96 56.519,96 Diakonisches Werk, Rüsselsheim Männerberatung 22.322,60 22.322,60 22.322,60 26.600,00 26.600,00 Kinderschutzbund Groß Gerau Beratung sex. Missbrauch und Gewaltprävention 8.772,00 8.772,00 8.772,00 19.337,23 19.337,23 Frauen helfen Frauen e.V., Oberursel Frauenhaus Haus für Frauen und Kinder im Hochtaunuskreis 92.900,00 92.900,00 92.900,00 83.500,00 83.500,00 Frauen helfen Frauen e.V., Oberursel Frauenberatungs- und Interventionsstelle 0,00 0,00 0,00 78.600,00 78.600,00 Frauen helfen Frauen e.V., Oberursel Projekt Interaktive Ausstellung "Rosenstr. 76" zum Thema häusliche Gewalt - Förderung HSM aus Produkt Nr. 5 - Schutz von Frauen vor Gewalt 0,00 0,00 4.098,05 0,00 0,00 Diakonisches Werk Hochtaunus, Männer- /Täterberatung Fobi zu StoP-Programm in Hamburg: Stadtteile ohne Partnergewalt - zur Umsetzung vor Ort - Förderung HMSI aus Produkt Nr. 5 - Schutz von Frauen vor Gewalt 0,00 0,00 0,00 0,00 937,50 AWO Perspektiven gGmbH AWO Frauenhaus Lotte Lemke, Bad Homburg 0,00 0,00 0,00 66.000,00 66.000,00 Diakonisches Werk, Bad Homburg Täterarbeit - Täterberatung 0,00 15.000,00 60.000,00 0,00 0,00 Frauen helfen Frauen e.V. Frauenhaus Wächtersbach 90.930,00 90.930,00 90.930,00 94.000,00 94.000,00 Hochtaunuskreis LK Darmstadt-Dieburg LK Bergstrasse LK Groß-Gerau GA 19/6088 Frauen helfen Frauen - Hilfe zur Selbsthilfe e.V., Hanau Frauenhaus Hanau 20.810,00 20.810,00 20.810,00 94.000,00 94.000,00 Frauen helfen Frauen e.V., Hanau Frauenberatungs- und Interventionsstelle 0,00 0,00 0,00 0,00 79.660,00 Frauen helfen Frauen e.V., Wächstersbach Frauenberatungs- und Interventionsstelle 0,00 0,00 0,00 39.830,00 39.830,00 Frauen helfen Frauen Main-Taunus-Kreis e.V., Hofheim Frauenhaus Frauen helfen Frauen e.V. 92.750,00 92.750,00 103.360,00 102.750,00 102.750,00 Frauen helfen Frauen MTK e.V. Frauenberatungs- und Interventionsstelle 10.610,00 10.610,00 10.610,00 31.745,00 80.295,80 Diakonisches Werk, Hofheim Männerberatung 10.612,00 10.612,00 10.612,00 10.612,00 21.173,00 Odenwälter Frauenhaus e.V., Erbach Frauenhaus Erbach 0,00 0,00 1.666,15 0,00 56.505,39 Odenwälter Frauenhaus e.V., Erbach Frauenberatungs- und Interventionsstelle 1.666,15 1.666,15 1.666,15 1.666,15 26.438,65 Frauen helfen Frauen e.V., Rodgau Frauenhaus Frauen helfen Frauen Kreis Offenbach e.V. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Frauen helfen Frauen e.V., Rodgau Frauenberatungs- und Interventionsstelle 13.900,00 13.900,00 13.900,00 13.900,00 71.620,00 Diakonisches Werk Rodgau-Dreieich Täterprojekt - Männerberatung 25.000,00 25.000,00 25.000,00 25.000,00 25.000,00 Caritasverband Wiesbaden-Rheingau- Taunuskreis e.V. Haus für Frauen in Not, Bad Schwalbach 0,00 0,00 0,00 0,00 80.000,00 Diak. Werk, Frauenhaus Bad Schwalbach - Frauenhaus-Beratung Projekt Nachbetreuung/ Gew.Prävention 1.000,00 0,00 346,00 0,00 346,00 Verein für individuelle Erziehungshilfen (VIE) e.V., Aarbergen Mädchenprojekt (Achtsamkeit, Toleranz und Wertschätzung) 0,00 0,00 2.011,00 0,00 0,00 Kinderschutzbund Geisenheim Kinderschutz bei häuslicher Gewalt - Gewaltprävention 8.225,00 8.225,00 10.350,00 15.350,00 13.000,00 Caritasverband Wiesbaden-Rheingau- Taunuskreis e.V., Bad Schwalbach Beratungs- und Interventionsstelle (bis 2014 aus Produkt Nr. 5 - Schutz von Frauen vor Gewalt gefördert, ab 2015 komm. Landesmittel) 13.900,00 13.900,00 13.900,00 13.900,00 52.000,00 Wildwasser e.V., Eltville Interventionsstelle 0,00 6.800,00 4.600,00 0,00 24.700,00 BIZeps RTK Beratung für Mjänner und Jungen - Täterarbeit, Rheingau-Taunus-Kreis 5.000,00 6.000,00 6.300,00 5.450,00 6.450,00 Frauen helfen Frauen Wetterau e.V., Friedberg Frauenhaus Wetterau 101.557,55 101.557,55 101.557,55 102.757,55 102.757,55 Frauen helfen Frauen e.V. Friedberg Frauenberatungs- und Interventionsstelle 0,00 0,00 0,00 33.709,00 33.709,00 Frauennotruf e.V., Nidda, Wetteraukreis Frauenberatungs- und Interventionsstelle 18.995,57 18.995,57 18.995,57 61.649,82 60.306,57 Frauennotruf e.V., Nidda, Wetteraukreis Projekt "Suse - sicher und selbstbestimmt für Hessen" Frauen und Mädchen mit Behinderung stärken (Förderung aus P 41 - Gesundheitliche Versorgung von Gewaltopfern) 0,00 0,00 15.000,00 0,00 0,00 Wildwasser e.V. Wetterau, Friedberg Projekt "Selbstbehauptungs- u. Infoworkshops zu (sex.) Gewalt für Mädchen und Frauen mit Beeinträchtigungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe im Wetteraukreis" - Förderung HMSI aus Produkt Nr. 5 - Schutz von Frauen vor Gewalt 0,00 0,00 0,00 0,00 4.000,00 Zentrum Seelsorge und Beratung (ZSB) der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Friedberg Onlineberatung in Hessen (Förderung bis 2012 aus Kap. 0806, Produkt 25, Leistung D - Initiaive für Kinder u. Jugendliche, ab 2013 aus Kap. 0806, Produkt 50 - Kinderschutz, Prävention und Frühe Hilfen in Hessen) 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 50.000,00 Main-Taunus-Kreis Wetteraukreis, Friedberg Main-Kinzig-Kreis Rheingau-Taunus- Kreis Odenwaldkreis LK Offenbach GA 19/6088 Deutscher Kinderschutzbund LV Hessen, Friedberg Elterntelefone in Hessen (Förderung bis 2012 aus Kap. 0806, Produkt 25, Leistung D - Initiaive für Kinder u. Jugendliche, ab 2013 aus Kap. 0806, Produkt 50 - Kinderschutz, Prävention und Frühe Hilfen in Hessen) 42.000,00 64.500,00 37.000,00 32.500,00 32.500,00 Sozialdienst kath. Frauen e.V., Gießen SKF Frauenhaus Gießen 30.000,00 30.000,00 30.000,00 38.000,00 38.000,00 Frauen helfen Frauen e.V., Gießen Autonomes Frauenhaus Gießen e.V. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Sozialdienst Kath. Frauen e.V., Gießen Frauenberatungs- und Interventionsstelle 72.902,00 72.902,00 72.902,00 72.902,00 74.219,00 Wildwasser Gießen e.V. Projekt "Hilfe bei Gewalt und sex. Missbrauch Mädchen und Jungen mit Migrationshintergrund (für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Erwachsene mit Traumatisierungen nach Gewalterfahrungen) Förderung HMSI aus Produkt Nr. 5 - Schutz von Frauen vor Gewalt 0,00 0,00 0,00 2.536,52 37.500,00 Gießener Bündnis für Familie e.V. Umsetzung einer hessenweiten Kampagne für Zivilcourage - gegen Diskriminierung, Sexismus, Rassismus mit Aktionstag gegen Gewalt am 25.11.2016 - Förderrung HMSI aus Produkt 5 - Schutz von Frauen vor Gewalt 0,00 0,00 0,00 0,00 10.852,00 Institut für Rechtsmedizin der Justis-Liebig- Universität Gießen & Marburg Betrieb des Forensischen Konsils Gießen (FoKoGi) mit Ausweitung durch Vernetzung mit Partnerkliniken und -ambulanzen 0,00 0,00 0,00 0,00 133.100,00 Wildwasser Gießen Einrichtung u. Projekt Fit für Kids, Beratg. gg. sex. Gewalt 14.174,00 14.174,00 14.174,00 32.431,00 34.910,00 Wildwasser Gießen e.V. Täterberatung - Täterarbeit (wurde im ZB 12 erfasst) 17.725,00 17.725,00 18.257,00 18.257,00 18.706,00 Frauenhaus Wetzlar e.V. Autonomes Frauenhaus 92.749,58 92.749,58 92.749,60 102.749,60 102.749,60 Frauenhaus Wetzlar e.V. Frauenberatungs- und Interventionsstelle (bis 2014 Förderung HSM aus Produkt Nr. 5, ab 2015 kommunalisierte Landesmittel) 13.900,00 13.900,00 13.369,00 13.900,00 64.740,00 Frauen helfen Frauen e.V. Frauenhaus Limburg 90.930,00 90.930,00 90.930,00 102.370,59 102.370,59 Frauen helfen Frauen e.V., Limburg Frauenberatungs- und Interventionsstelle 0,00 0,00 0,00 50.850,00 50.850,00 Caritasverband Bezirk Limburg e.V. in Zusammenarbeit mit AG "Gewalt in der Familie" Druckkostenzuschuss zur Erstellung einer Broschüre "Wegweiser für Eilanträge nach dem Gewaltschutzgesetz" - Förderung aus Produkt Nr. 5 - Schutz von Frauen vor Gewalt - 0,00 0,00 500,00 0,00 0,00 Frauen helfen Frauen e.V., Marburg Frauenhaus Marburg 97.750,00 97.750,00 97.750,00 92.750,00 122.750,00 Frauen helfen Frauen e.V., Marburg Beratungs- und Interventionsstelle 0,00 0,00 0,00 0,00 45.106,00 Frauennotruf e.V., Marburg Frauenberatung 20.752,00 20.752,00 20.752,00 14.752,00 50.000,00 Frauennotruf e.V., Marburg Projekt "Was ist eigentlich Gewalt?" Sensibilisierungs- u. Gewaltpräventionsschulungen fürFrauen und Mädchen sowie Jugen mit Behinderungen und Schulungen für Betreuungspersonal - Förderung HMSI aus P 5 - Schutz von Frauen vor Gewalt 0,00 0,00 0,00 14.500,00 0,00 Bügerinitiative für Soziale Fragen e.V., Marburg Fobi zu StoP-Programm in Hamburg: Stadtteile ohne Partnergewalt - zur Umsetzung vor Ort - Förderung HMSI aus Produkt Nr. 5 - Schutz von Frauen vor Gewalt 0,00 0,00 0,00 0,00 3.553,62 Verein für Beratung und Therapie e.V., Marburg Gewaltprävention 0,00 0,00 0,00 0,00 14.000,00 Frauennotruf e.V., Marburg Projekt "Suse - sicher und selbstbestimmt für Hessen" Frauen und Mädchen mit Behinderung stärken (Förderung aus P 41 - Gesundheitliche Versorgung von Gewaltopfern) 0,00 0,00 15.000,00 0,00 0,00 LK Marburg- Biedenkopf LK Gießen Lahn-Dill-Kreis Limburg-Weilburg GA 19/6088 Wildwasser Marburg sexualisierter Missbrauch, Gewaltprävention (2016 aus ZB 11) 24.148,00 22.648,00 22.648,00 22.648,00 44.904,40 Frauen helfen Frauen, Alsfeld Frauenhaus Diakonisches Werk, Lauterbach Männerberatung DIA log 0,00 0,00 9.000,00 3.000,00 11.000,00 Vogelsbergkreis - der Kreisausschuss - Amt für Soziale Sicherung Fachstelle für Frauen in Not, Erweiterung um pro aktive Beratung und Onlineberatung ab 2015 20.162,95 20.162,95 20.162,95 24.235,79 44.600,00 Solwodi Deutschland e.V., Fulda Berarungsstelle für von Zwangsheirat bedrohte oder betroffene Frauen und sonstige Opfer im Vogelsbergkreis 0,00 0,00 0,00 0,00 31.400,00 Autonomes Frauenhaus Kassel Frauenhaus Kassel e.V. 213.946,85 213.946,85 213.946,85 223.946,85 223.946,85 Frauen informieren Frauen FiF e.V. Frauenberatungsstelle häusliche Gewalt, Trennung und Scheidung 48.630,01 48.630,01 48.630,01 72.630,01 72.630,01 Kasseler Hilfe, Wilhelmshöher Allee 101 Frauenberatung häusliche Gewalt 0,00 0,00 0,00 5.000,00 3.000,00 FRANKA e.V. Fachberatungsstelle Menschenhandel Förderung HSM aus Produkt Nr. 5 - Schutz von Frauen vor Gewalt 35.833,03 37.500,00 37.500,00 37.500,00 42.700,92 AKGG GmbH, Kassel Beratungsstelle Kassel 0,00 0,00 0,00 0,00 13.500,00 Mädchenhaus 1992 e.V., Annastr. 9, Kassel Gewaltprävention (2015 aus ZB 11, 2016 aus ZB 12) 0,00 0,00 0,00 12.500,00 13.500,00 Sozialdienst kath. Frauen e.V. Frauenhaus Fulda 59.700,00 59.700,00 59.700,00 69.700,00 69.700,00 Sozialdienst Kath. Frauen e.V. Frauenberatungs- und Interventionsstelle 29.200,00 29.200,00 29.200,00 29.200,00 55.230,00 Solwodi Deutschland e.V., Fulda Beratungsstelle für von Zwangsheirat bedrohte oder betroffene Frauen und sonstige Opfer 0,00 0,00 0,00 32.300,00 32.300,00 Schutzambulanz Fulda Pilotprojekt Implementierung des zahnärztlichen Dokumentationsbogens 28.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Hochschule Fulda Wissenschaftliche Begleitung der Schutzambulanz Fulda 185.000,00 (2009- 2012) 0,00 0,00 0,00 0,00 Schutzambulanz Fulda Modellprojekt Schutzambulanz Fulda für Personal- und Sachkosten (Förderung aus P 41 - Gesundheitliche Versorgung von Gewaltopfern) 368.000,00 (2009- 2012) 130.000,00 130.000,00 130.000,00 0,00 Institut für Rechtsmedizin der Justis-Liebig- Universität Gießen & Marburg Wissenschaftliche Begleitung der Schutzambulanz Fulda sowie Betrieb eines Teleportals 0,00 45.000,00 45.000,00 45.000,00 0,00 Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V., Berlin Publikation "GEWAL" - Ärztlicher Umgang mit Patientinnen und Patienten nach Gewalterfahrung 9.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Frauen helfen Frauen e.V. Frauenhaus Bad Hersfeld 92.750,00 92.750,00 92.806,55 104.578,00 107.078,00 Frauen helfen Frauen e.V. Frauenberatungs- und Interventionsstelle 7.959,00 7.959,00 7.959,00 7.959,00 55.139,00 Frauen helfen Frauen im LK Kassel e.V. Frauenhaus im LK Kassel, Baunatal 3.150,00 3.150,00 3.150,00 59.000,00 59.000,00 Frauen helfen Frauen im LK Kassel e.V. Frauenberatungs- und Interventionsstelle für Frauen und Kinder 15.000,00 15.000,00 15.000,00 18.150,00 43.620,00 Frauen helfen Frauen im LK Kassel e.V. Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften 0,00 0,00 0,00 43.620,00 18.150,00 AKGG GmbH Türkisches Beratungszentrum 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 5.000,00 AWO Frauenhaus, Homberg/Efze AWO-Frauenhaus, Haus Kunterbunt 20.000,00 20.000,00 20.000,00 27.500,00 43.615,00 LK Fulda LK Hersfeld- Rotenburg LK Kassel, Schauenburg Kassel - Stadt Vogelsbergkreis Keine Förderung, da kein Frauenhaus vorhanden ist! GA 19/6088 AWO Schwalm-Eder Projekt "TASK" Täterarbeit im Schwalm-Eder-Kreis 0,00 0,00 2.990,00 0,00 0,00 AWO Kreisverband Schwalm-Eder Interventionsstelle (bis 2014 aus Produkt Nr. 5 - Schutz von Frauen vor Gewalt gefördert, danach kommunalisierte Landesmittel) 19.201,58 20.000,00 18.283,58 20.000,00 29.950,00 Frauen helfen Frauen e.V. Frauenhaus Bad Wildungen 91.723,50 91.723,50 116.311,00 101.723,50 101.723,50 Frauen helfen Frauen e.V. Beratungs- und Interventionsstelle Korbach, Bad Wildungen 14.587,50 14.587,50 14.587,50 Frauen helfen Frauen e.V. Interventionsstelle Bad Wildungen 10.000,00 10.000,00 10.000,00 Frauen für Frauen e.V. - Frauen für Kinder im WMK e.V. Frauenhaus im Werra-Maißner-Kreis, Eschwege 20.000,00 0,00 0,00 7.500,00 76.198,00 Frauen für Frauen e.V. - Frauen für Kinder im Werra-Meißner-Kreis Frauenberatungs- und Interventionsstelle 30.294,00 60.294,00 55.294,00 47.794,00 57.614,00 Frauen für Frauen e.V. - Frauen für Kinder im Werra-Meißner-Kreis Paarberatung bei häusl. Gewalt (in Kooperation mit AWO-Männerberatung) 3.675,00 3.675,00 3.675,00 3.675,00 3.675,00 AWO, Kreisverband Eschwege Paarberatung bei häusl. Gewalt (in Kooperation mit Frauenberatungsstelle) 3.675,00 3.675,00 3.675,00 3.675,00 AWO, Kreisverband Eschwege Beratungsstelle für Männern mit Gewaltproblemen/Paarberatung 4.850,00 4.850,00 4.850,00 4.850,00 23.525,00 32.787,50 81.867,00 LK Waldeck- Frankenberg Werra-Meißner-Kreis Schwalm-Eder-Kreis GA 19/6088 Kommunalisierte Landesmittel ausschl. kommunale Mittel sonstige Mittel Bemerkungen Kommunalisierte Landesmittel ausschl. kommunale Mittel sonstige Mittel Frauenhaus Haus für Frauen und Kinder X Kommunale Mittel Eigenmittel Träger Beratungs- und Interventionsstelle X Kommunale Mittel Eigenmittel Träger Wildwasser Darmstadt e.V. X Kommunale Mittel Eigenmittel Träger Pro Familia Darmstadt e.V. X Kommunale Mittel Eigenmittel Träger Autonomes Frauenhaus Frankfurt/M. Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Haus für Frauen und Kinder I Frauenhaus Die Kanne Frauennotruf e.V. Frankfurt/Main Koordinierungsstelle der Frauennotrufe in Hessen Frauenhaus Offenbach Frauenberatungs- und Interventionsstelle Haus für Frauen in Not X Kommunale Mittel, Eigenmittel ab 2011 trägerübergreifende Interventionsstelle mit AWO Wiesbaden und Opferhilfe Wiesbaden X ab 2011 trägerübergreifende Interventionsstelle mit Diakonischem Werk und Opferhilfe Wiesbaden Nurdan-Eker-Frauenhaus X Kommunale Mittel, Eigenmittel Frauenhaus Bensheim- Auerbach X X Frauenberatungs- und Interventionsstelle X Wildwasser Darmstadt e.V. X Frauen helfen Frauen e.V. Frauenhaus Dieburg X Angebote im Frauenhaus X Frauen helfen Frauen e.V., Dieburg Frauenberatungs- und Interventionsstelle X X Frauenhaus ja ja (neben kommunalisierten Landesmitteln auch kommunale Kreismittel) Spenden, Bußgelder, Mieteinnahmen, Vereinsbeiträge Frauenberatungs- und Interventionsstelle ja ja (neben kommunalisierten Landesmitteln auch kommunale Kreismittel) Spenden, Bußgelder, Mieteinnahmen, Vereinsbeiträge Stadt Darmstadt Stadt Frankfurt/M. Stadt Offenbach LK Darmstadt- Dieburg Deutscher Frauenring e.V. OV Darmstadt Frauen helfen Frauen e.V., Frankfurt/Main Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.V. Frauen helfen Frauen e.V., Offenbach Diakonisches Werk Wiesbaden e.V., Frauen helfen Frauen e.V., 19_5065_Große Anfrage betr. "Gewalt gegen Frauen in Hessen" III. Frauenhäuser, Frauennotrufe, Beratungs- und Interventionsstellen Antwort Frauenhäuser, Frauenberatungs- und Interventionsstellen Finanzierungsmodell Antwort Gebietskörperschaften Stadt/ Landkreis Träger / Standort Einrichtungen Frage 21. Welche Finanzierungsmodelle liegen der Arbeit der Frauenhäuser, Frauennotrufe und Beratungs- und Interventionsstellen zugrunde? Welche sind tagessatzfinanziert? (Bitte aufschlüsseln nach Finanzierungsmodell und Einrichtung.) Institutionelle Förderung, keine Tagessatzfinanzierung. Keine Rückmeldung der Stadt Offenbach; siehe hierzu Antworten des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. Offenbach. Mischfinanzierung: Kommunalisierte Landesmittel, Zuschuß von der Stadt Frankfurt, Eigenmittel= Mieteinnhamen. Miteinnahmen, Spenden, Bußgelder, etc. (keine fixen Summen) Antwort für die neun Frauennotrufe und Frauenberatungs-stellen, die vernetzt in der LAG der NuBs sind: Mischkalkulation k.R. k.R. k.R. k.R. k.R. Stadt Wiesbaden Finanzierung ist mit dem Kreis Groß-Gerau vertraglich geregelt. Kommunalisierte Landesmittel und Mittel des Kreises. Keine Tagessatzfinanzierung. LK Groß-Gerau Ausschließlich Sozialbudget Hessen 2015.LK Bergstrasse k.R. AWO Wiesbaden e.V., Wiesbaden Frauenhaus Bergstraße e.V. Frauen helfen Frauen e.V. k.R. k.R. k.R. k.R. k.R. k.R. k.R. k.R. k.R. k.R. k.A. 183.061,46 € 85.700,00 € "Finanzierungsmodell" Anlage 8GA 19/6088 Frauenhaus Oberursel Frauenberatungs- und Interventionsstelle AWO Frauenhaus Lotte Lemke, Bad Homburg Frauenberatungs- u. Interventionsstelle Frauenhaus Wächtersbach / 2016 94.000 15.350 220.327 * in den sonstigen Mitteln des Vereins Frauen helfen Frauen Wächtersbach sind folgende jährlich variable Erträge enthalten: Spenden in Höhe von 41.000 € Bußgelder 4.140 € Mitgliedsbeiträge 405 € Der Tagessatz 2016 betrug 34,10 €. Frauenberatungs- und Interventionsstelle / 2016 39.830 3.500 0 (Die zusätzlichen Mittel ab Herbst 2015 wurden in 2015 verausgabt) Frauenhaus Hanau / 2016 94.000 15.350 268.469 * in den sonstigen Mitteln des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. Hanau sind folgende jährlich variable Erträge enthalten: Spenden in Höhe von 2.400 € Bußgelder 68.660 € --- Rückgang 2017: bis 31.07.2017 sind es nur 11.740 € Mitgliedsbeiträge 5.907 € Der Tagessatz 2016 betrug 22,80 €. Frauenberatungs- und Interventionsstelle / 2016 0 0 Die zusätzlichen Mittel ab Herbst 2015 wurden übertragen nach 2016 und dort verausgabt Frauenhaus X 0 X Frauenberatungs- und Interventionsstelle X 0 X Frauenhaus Erbach zusätzlich ab 2015 Tagessatzfinanziert Vereinsmittel Frauenberatungs- und Interventionsstelle komm. Mittel seit 2007 und zusätzlich kommunalisierte Mittel ab 2015 Institutionelle Förderung Vereinsmittel Frauenhaus Durchschnittswerte 2012- 2015, Tagessatzfinanzierung 296.199 16.346 Frauenberatungs- und Interventionsstelle / 2012- 2015 (Kommunale u. sonstige Mittel= Durchschnittswerte), Tagessatzfinanzierung 13.900 77.354 1.520 Haus für Frauen in Not, Bad Schwalbach X Frauenberatungs- u. Interventionsstelle X Frauen helfen Frauen e.V., Friedberg ja Wetteraukreis, einzelne Kommunen, Eigenmittel des Trägers Frauenberatungs- und Interventionsstelle ja Wetteraukreis, einzelne Kommunen, Eigenmittel des Trägers Frauennotruf Wetterau e.V. ja Wetteraukreis, einzelne Kommunen, Eigenmittel des Trägers Frauenhaus Gießen 2017 38.000 13.275 Frauenberatungs- und Interventionsstelle /2017 74.219 Unvergesslich Weiblich e.V. - Gewaltprävention WENDO 5.500 Frauenhaus Gießen e.V. Autonomes Frauenhaus / 2017 66.000 112.000 Frauenhaus Ja zusätzlich kommunale Mittel Eigenmittel Frauenberatungs- und Interventionsstelle k.A. k.A. k.A. Odenwälter Frauenhaus e.V., Erbach Frauen helfen Frauen e.V., Rodgau Caritasverband Wiesbaden-Rheingau- Taunsu e.v. Frauen helfen Frauen e.V., Friedberg Sozialdienst kath. Frauen e.V., Gießen Frauenhaus Wetzlar e.V.Lahn-Dill-Kreis Pauschal finanziert. Zuwendungsvertrag + Tagessatzfinanziert LK Offenbach Rheingau-Taunus- Kreis Dem Frauenhaus liegt eine Mischfinanzierung zugrunde. Die Kosten der Beratungsstelle trägt für vier Jahre das Land Hessen. Wetteraukreis, Friedberg Zuschüsse des Hochtaunuskreises und der Kommunen des Kreises, Kommunalisierte Landesmittel, Spenden, Bußgelder. Das Frauenhaus mit Beratungsstelle wird pauschal finanziert von Kreis und Stadt. Wir bekamen Zuschüsse. Allerdings wurden die Verträge gekündigt, da es Schwierigkeiten bei der Kostenerstattung gibt und es ein anderes Finanzierungsmodel geben soll. LK Gießen Mischfinanzierung durch Kreis, kommunalisierte Landesmittel und Zuschüsse der Gemeinden. Mischfinanzierung, keine Tagessatzfinanzierung. Hochtaunuskreis Main-Kinzig-Kreis Odenwaldkreis Main-Taunus-Kreis 39.830 aus 2016 plus 39.830 aus 2015 Mischfinanzierung: Zuschüsse von Land, Kommunen, vom Kreis und von Städten, Bußgelder, Spenden, Mitgliedsbeiträge und Sachkosten über den Miettagessatz. Das Frauenhaus hat eine Tagessatzfinanzierung, zusätzliche Leistungen des Frauenhauses und auch der Beratungs- und Interventionsstelle werden seit 07/16 über zusätzliche kommunalisierte Mittel finanziert Frauen helfen Frauen e.V., Oberursel AWO Perspektiven gGmbH Frauen helfen Frauen e.V., Wächstersbach Frauen helfen Frauen e.V., Hanau Frauen helfen Frauen MTK e.V., Hofheim Antwort liegt bereits in Rückantwort vom Odenwaldkreis vor k.R. k.R. k.R. k.R. Zu Frage 21 – Frage 33: Die ersten zusätzlichen kommunalisierten Mittel flossen erst Ende 2015. Viele personelle Aufstockungen erfolgten demnach erst ab 2016. Der Erfassungsraum von 2012-2015 ist nicht ausreichend aussagekräftig. GA 19/6088 Frauenhaus Limburg x x x Frauenberatungs- und Interventionsstelle Gegen unseren Willen e.V. x x x Frauenhaus Zuwendungsvertrag mit festgeschriebenen Mitteln festgelegter Kreiszuschuss, unabhängig von tatsächlicher Belegung + zusätzliche tagessatzfinanzierte UK- Kosten für SGB II- und SGB XII Bezieherinnen Zuschüsse durch die bestehende Sonderstatusstadt Marburg sowie Spenden Beratungs- und Interventionsstelle Frauennotruf Zuwendungsvertrag mit festgeschriebenen Mitteln festgelegter Kreiszuschuss, unabhängig von tatsächlicher Inanspruchnahme Zuschüsse durch die bestehende Sonderstatusstadt Marburg sowie Spenden Vogelsberg Vogelsbergkreis - der Kreisausschuss - Amt für Soziale Sicherung Fachstelle für Frauen in Not, Erweiterung um pro aktive Beratung und Onlineberatung ab 2015 X Autonomes Frauenhaus Kassel Frauenhaus 223.946,85 242.363,79 Frauen informieren Frauen FiF e.V. Frauenberatungsstelle häusliche Gewalt, Trennung und Scheidung 72.116,52 27.842,74 AKGG - Arbeitskreis Gemeindenahe Gesundheitsversorgung gemeinnützige GmbH 13.500 13.133,33 Der AKGG erhält die städtischen und kommunalisierten Mitten zu einer Leistungsvereinbarung für die Beratung von türksichen Frauen und Mädchen bei häuslicher Gewalt. Das Angebot des AKGG, einem großen sozialen Träger in Kassel, ist deutlich breiter. Eine sinnvolle Angabe zu sonstigen Mitteln ist daher nicht möglich. Kasseler Hilfe, Wilhelmshöher Allee 101 Frauenberatung häusliche Gewalt 3.000 4735,9 Die Kasseler Hilfe - Opfer- und Zeugenhilfe Kassel e.V. erhält die städtischen und kommunalisierten Mittel zu einer Leistungsvereinbarung für die Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Frauen (in Kassel gibt es nur einen ehrenamtlich arbeitenden Frauennotruf, keine professionalisierte gesonderte Einrichtung für dieses Thema) , ihr Spektrum insgesamt ist aber deutlich breiter. Da sich die Gewaltformen, die Opfer erleiden, auch in einzelnen Fällen überschneiden, ist das nicht auszudifferenzieren, und zur Beratungsauslastung werden die Gesamtzahlen angegeben. Eine sinnvolle Angabe zu sonstigen Mitteln ist daher nicht möglich. Frauenhaus X X Frauenberatungs- und Interventionsstelle X X Sozialdienst kath. Frauen e. V. - Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt Beratungsstelle X X Solwodi Deutschland e. V. (seit Herbst 2014) X X Frauen helfen Frauen e.V., Limburg Frauen helfen Frauen e.V., Marburg Sozialdienst Kath. Frauen e.V. Limburg-Weilburg LK Marburg- Biedenkopf Kassel - Stadt LK Fulda Mischfinanzierung. Mischfinanzierung zusammengesetzt aus kommunalisierten Gelder, freiwillige soziale Leistungen von Stadt und Landkreis, Eigenmittel. Keine Tagessatzfinanzierung. Pauschale Finanzierung über Kirche und Kommune. k.A. k.R. k.R. k.R. k.R. k.R. k.R. k.R. k.R. k.R. GA 19/6088 Frauenhaus Bad Hersfeld X X (hauptsächlich kommunale Mittel) Frauenberatungs- und Interventionsstelle X X (hauptsächlich kommunale Mittel) Frauen helfen Frauen e.V. Frauenhaus, Baunatal 59.000 32.510 Tagessätze bei Miete und Betreuung Beratungs- und Interventionsstelle in Flüchtlingsunterkünften, LK Kassel ab 2016 43.620 steht noch nicht fest Keine Kosten für Ratsuchende Frauen helfen Frauen im LK Kassel e.V. Frauenberatungs- und Interventionsstelle 18.150 Keine Kosten für Ratsuchende Frauenhaus / 2016 43.615 92.850 3.200 Frauenberatungs- und Interventionsstelle / 2016 29.950 7.150 100 Frauenhaus Bad Wildungen X X Interventionsstelle Bad Wildungen X X Frauenhaus im Werra-Maißner- Kreis, Eschwege 2012 bis 2015 Sockelbetrag aus Landesmitteln, ab 2016 Mischfinanz. ca. 50/50 Land/Kreis Betreuungsaufwand WMK/Tagessatzfinanz. Unterkunftskosten, Städte und Gemeinden, Spenden Frauenberatungs- und Interventionsstelle Mischfinanz. ca. 50/50 Land/Kreis Bußgelder und Stadt Eschwege k.A. = keine Antwort (Frage nicht beantwortet) k.R. = keine Rückmeldung Frauen helfen Frauen e.V. AWO Kreisverband Schwalm-Eder, Homber/Efze Frauen helfen Frauen e.V. Frauen für Frauen e.V. - Frauen für Kinder im Werra-Meißner-Kreis Werra-Meißner- Kreis Schwalm-Eder-Kreis LK Kassel, LK Hersfeld- Rotenburg LK Waldeck- Frankenberg Kommunalisierte Mittel kommunalisierte Mittel, kommunale Mittel, Tagessätze In geringem Umfang tagessatzfinanziert. Freiwillige Leistungen durch Land, Landkreis und Gemeinden. k.R. k.R. k.R. k.R. k.R. Mischfinanzierung: kommunalisierte Landesmittel, Zuschuss Landkreis, Miete (FH-Bewohnerinnen), Eigenmittel Verein, Spenden. Es gibt eine Mischfinanzierung GA 19/6088 Frage 24: Besteht die Möglichkeit für Frauenhäuser, Frauennotruf sowie Beratungs- und Interventionsstellen, Mittel für unabhängige Dolmetscherinnen und Dolmetscher abzurufen? Frage 25: Wenn Frage 24 mit Ja beantwortet wird: In welcher Höhe und von wem werden sie in Anspruch genommen? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreis, Kommune und jeweiliger Einrichtung bzw. Projekt.) Stadt/ Landkreis Träger / Standort Einrichtungen Antwort Antwort 2012 2013 2014 2015 2016 Frauenhaus Haus für Frauen und Kinder Beratungs- und Interventionsstelle Autonomes Frauenhaus Frankfurt/M. Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Haus für Frauen und Kinder I k.R. k.R. Frauenhaus Die Kanne k.R. k.R. 53* 57* 63* 58* 84* Vier Beratungsstellen verfügen über ein kleines Budget (650 – 2.000 €). Die restlichen haben keine Mittel zur Verfügung, bzw. müssen Honorare für Dolmetscherinnen aus Spendenmitteln finanzieren oder nutzen Angehörige. Aufgrund des geringen Budgets und der häufig nicht vorhandenen Finanzierung von Sprachmittlerinnen sind die Beratungen zwangsläufig begrenzt. Budgets werden ausgeschöpft. Betroffene kommen insbesondere im Rhein- Main-Gebiet aus diversen Nationen. k.A. k.A. Frauenhaus Offenbach k.A. k.A. Frauenberatungs- und Interventionsstelle k.R. k.R. Haus für Frauen in Not ab 2011 trägerübergreifende Interventionsstelle mit AWO Wiesbaden und Opferhilfe Wiesbaden k.R. k.R. ab 2011 trägerübergreifende Interventionsstelle mit Diakonischem Werk und Opferhilfe Wiesbaden k.R. k.R. Nurdan-Eker-Frauenhaus k.R. k.R. Frauenhaus Bensheim- Auerbach Nein, Wo könnten wir das tun? k.A. Frauenberatungs- und Interventionsstelle 6 Nein. Frauenhaus Dieburg Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Oberursel nein k.A. Frauenberatungs- und Interventionsstelle k.R. k.R. Frauen helfen Frauen e.V., Offenbach Diakonisches Werk Wiesbaden e.V., Frauen helfen Frauen e.V., AWO Wiesbaden e.V., Wiesbaden Frauenhaus Bergstraße e.V. Frauen helfen Frauen e.V., Dieburg Frauen helfen Frauen e.V. Frauen helfen Frauen e.V., Oberursel k.R. k.A. k.R. k.R. k.R. k.R. k.R. Diese Zahlen haben wir nicht statistisch erhoben. Ein Anstieg seit 2016 ist deutlich erkennbar. k.R. Keine Statistik, Finanzierung über Vereinsgelder. k.A. Professionelle Dolmetscherinnen konnten, trotz Bedarf leider sehr selten involviert werden, da die Kosten zu hoch sind. Bisher haben wir uns mit ehemaligen Bewohnerinnen, Angehörigen der Hilfesuchenden oder Tipps aus dem Sozial- und Integrationsbüro zum dolmetschen behelfen müssen, da keine Kosten zusätzlich übernommen werden. Keine Statistik. Nein, wir können keine unabhängigen Mittel abrufen. Allerdings können wir den Dolmetscherdienst des DRK Darmstadt für eine begrenzte Anzahl von Terminen nutzen. k.A. 722,75 € 761,32 € 2.805,73 € 19_5065_Große Anfrage betr. "Gewalt gegen Frauen in Hessen" III. Frauenhäuser, Frauennotrufe, Beratungs- und Interventionsstellen *Antwort für die neun Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen, die vernetzt in der LAG der NuBs sind. Stadt Darmstadt Stadt Frankfurt/M. Frauennotruf e.V. Frankfurt/Main Koordinierungsstelle der Frauennotrufe in Hessen* 1.803,40 € Nein, nicht über Landesmittel, ausschließlich Spenden. s. Antwort zu Frage 24 Frage 23: In wie vielen Fällen waren für die Beratung in Frauenhäusern, Frauennotrufen und Beratungs- und Interventionsstellen in den letzten fünf Jahren externe Dolmetscher involviert? Wie werden diese finanziert? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Einrichtung und Finanzierung.) Bisher nicht erhoben, Sprachmittlung bei Bedarf über DRK vor Ort (5 Std. pro Fall kostenfrei). 2.626,89 € k.R. nein k.A. Antwort Deutscher Frauenring e.V. OV Darmstadt Frauen helfen Frauen e.V., Frankfurt/Main Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.V. Stadt Offenbach Stadt Wiesbaden LK Bergstrasse LK Darmstadt- Dieburg LK Groß-Gerau "Dolmetscherinnen" Anlage 9GA 19/6088 AWO Frauenhaus Lotte Lemke, Bad Homburg Frauenberatungs- u. Interventionsstelle Frauenhaus Wächtersbach Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Hanau Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Erbach Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus k.R. k.R. Frauenberatungs- und Interventionsstelle k.R. k.R. Haus für Frauen in Not, Bad Schwalbach 1 5 4 7 5 Frauenberatungs- u. Interventionsstelle Frauenhaus, Präv.u.Hilfe Gewalt gg. Frauen/Kinder Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Gießen Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Gießen e.V. Autonomes Frauenhaus Nein k.A. Frauenhaus Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Limburg Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Beratungs- und Interventionsstelle Vogelsberg Vogelsbergkreis - der Kreisausschuss - Amt für Soziale Sicherung Fachstelle für Frauen in Not, Erweiterung um pro aktive Beratung und Onlineberatung ab 2015 k.R. k.R. Autonomes Frauenhaus Kassel Frauenhaus k.R. k.R. Frauen informieren Frauen FiF e.V. Frauenberatungsstelle häusliche Gewalt, Trennung und Scheidung k.R. k.R. Frauen helfen Frauen e.V., Hanau Frauen helfen Frauen MTK e.V., Hofheim Odenwälter Frauenhaus e.V., Erbach Frauen helfen Frauen e.V., Rodgau Caritasverband Wiesbaden- Rheingau-Taunus e.V.. Frauen helfen Frauen e.V., Friedberg Sozialdienst kath. Frauen e.V., Gießen Frauenhaus Wetzlar e.V. Frauen helfen Frauen e.V., Limburg AWO Perspektiven gGmbH Frauen helfen Frauen e.V., Wächstersbach Nein! Einmalig Zuschuss von Frauenbeauftragten beantragt und erhalten. k.A. k.R. k.R. Nein k.A. Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da erst seit 2017 die Anzahl der Dolmetscherinnengespräche von beiden Einrichtungen erfasst werden. Die Finanzierung der Dolmetscherinnen ist bislang aus den eigenen Mitteln (Tagessatz des Frauenhauses und Institutioneller Finanzierung der Beratungsstelle) übernommen worden. 2012 bis 2016 wurde statistisch nicht erhoben. Statistisch nicht erfasst. Nein. Im Einzelfall über geringe Spendenmittel möglich. k.A. k.R. k.R. Finanzierung nur über Spenden möglich. aus Mitteln des Fördervereins des Frauenhauses in Höhe von 15 € pro Std., aus Mitteln des Flüchtlingsprojekts des Bistums Limburg in Höhe von bis zu 30 € pro Std. Es stehen nur sehr begrenzt finanzielle Mittel zur Verfügung. Fälle statistisch nicht erfasst. Finanzierung über Spenden, hierzu Nutzung diverser Kontakte. LK Marburg- Bieden-kopf Wird statistisch nicht erfasst. k.A. Wurde nicht gezählt Grundsätzlich stehen uns keine Mittel dafür zur Verfügung. Wir haben inzwischen mit anderen Institutionen kooperiert. Häufig stehen aber nicht unabhängige Dolmetscherinnen zur Verfügung und Frauen greifen auf Bekannte zurück, was den Prozess häufig erschwert, weil genaue Übersetzungen, ohne eigene Meinung der Übersetzerin, nicht gewährleistet sind. k.A. nein k.A. k.A. nein k.A. nein k.A. Ja k.A. k.A. Nein k.A. Vermerk zu Fragen Nr. 22 und 23: Hier wurden nur die Zahlen des Frauenhauses benannt. Für die Beratungs- und Interventionsstelle wurden diese Zahlen statistisch nicht erhoben. 2 (finanziert durch Spendengelder) nein0 0 0 0 Hochtaunuskreis Main-Kinzig-Kreis Main-Taunus-Kreis Odenwaldkreis LK Offenbach Kassel - Stadt Rheingau-Taunus- Kreis Wetteraukreis, Friedberg LK Gießen Lahn-Dill-Kreis Limburg-Weilburg Keine Datenerhebung. 0 1 1 9 k.R. 15 Frauen helfen Frauen e.V., Marburg GA 19/6088 Kasseler Hilfe, Wilhelmshöher Allee 101 Frauenberatung häusliche Gewalt k.R. k.R. Frauenhaus Nein, lediglich auf Honorarbasis oder ehrenamtlich Frauenberatungs- und Interventionsstelle k.R. k.R. Frauenhaus Bad Hersfeld Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus, Baunatal 8 10 7 7 8 bis 2014 aus Spenden, seit 2015 aus zusätzlich kommunalisierten Mitteln nur Mittel für FH für nicht deutschsprachige Frauen Etat: 3.500,00 € Frauenhaus Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Bad Wildungen Interventionsstelle Bad Wildungen Frauenhaus im Werra- Maißner-Kreis, Eschwege Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauen helfen Frauen im LK Kassel e.V. AWO Kreisverband Schwalm- Eder, Homberg-Efze Frauen helfen Frauen e.V. Frauen für Frauen e.V. - Frauen für Kinder im Werra-Meißner- Kreis Siehe hierzu Anmerkung zu Frge 22. Nein k.A. k.R. k.R. k.R. k.A. keine Mittel keine Mittel k.A. k.A. Nein. Wir bezahlen ehemalige Frauenhausbewohnerinnen selbst! LK Kassel, Frauenberatungs- und Interventionsstelle k.A. = keine Antwort (Frage nicht beantwortet) k.R. = keine Rückmeldung Schwalm-Eder-Kreis LK Waldeck- Frankenberg Werra-Meißner- Kreis Wird nicht erfasst. Nein Anhang zu Frage 22 und 23 betreff Einrichtung Beratungsstelle: Da für die Beratung nicht deutschsprachiger Frauen keine finanziellen Mittel für Dolmetscherinnen zur Verfügung stehen, brachten diese immer eine Person aus ihrem sozialen Umfeld mit, die die deutsche Sprache einigermaßen beherrscht. Hier handelt es sich also um ein aus der Not geborenes, unprofessionelles Dolmetschen und ist für die Betroffene eigentlich untragbar. LK Fulda LK Hersfeld- Rotenburg Nicht mehr nachvollziehbar! Und nicht statistisch erfasst. Erkennbar ist, dass seit 2015 überdurchschnittlich viele Dolmetscherdienste benötigt werden. Verstärkte Aufnahme von Flüchtlingsfrauen und deren Kindern im Frauenhaus in den letzten beiden Jahren. Diese benötigen in hohem Umfang Dolmetscherdienste und viel Unterstützung in unterschiedlichsten Belangen (z.B. therapeutische Hilfen aufgrund schwerer Traumata). k.R. nicht eruiert k.R. Sozialdienst Kath. Frauen e.V. Frauen helfen Frauen e.V. GA 19/6088 III. Frauenhäuser, Frauennotrufe, Beratungs- und Interventionsstellen 2012 2013 2014 2015 2016 Frauenhaus Haus für Frauen und Kinder 2,96 2,96 2,96 2,96 145 Std./Wo Beratungs- und Interventionsstelle 1,02 1,02 1,02 1,02 40 Std./Wo Wildwasser Darmstadt e.V. Wildwasser Darmstadt e.V. (85,8 VZÄ) 2,2 Stellen (85,8 VZÄ) 2,2 Stellen (85,8 VZÄ) 2,2 Stellen (85,8 VZÄ) 2,2 Stellen k.A. 0,77 VZÄ 0,77 VZÄ 0,77 VZÄ 0,77 VZÄ k.A. Autonomes Frauenhaus Frankfurt/M. Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Haus für Frauen und Kinder I Frauenhaus Die Kanne Frauennotruf e.V. Frankfurt/Main Koordinierungsstelle der Frauennotrufe in Hessen Frauenhaus Offenbach Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauen helfen Frauen e.V., Haus für Frauen in Not 2,95 2,42 2,42 2,95 k.A. ab 2011 trägerübergreifende Interventionsstelle mit AWO Wiesbaden und Opferhilfe Wiesbaden ab 2011 trägerübergreifende Interventionsstelle mit Diakonischem Werk und Opferhilfe Wiesbaden Nurdan-Eker-Frauenhaus 3 3 3 3 k.A. Deutscher Frauenring e.V. OV Darmstadt Pro Familia Darmstadt e.V. Frauen helfen Frauen e.V., Frankfurt/Main Frankf. Verein für soz. Heimstätten e.V. Frauen helfen Frauen e.V., Offenbach Diakonisches Werk Wiesbaden e.V., AWO Wiesbaden e.V., Wiesbaden k.A. Stadt Offenbach Stadt Wiesbaden k.R. k.R. 19_5065_Große Anfrage betr. "Gewalt gegen Frauen in Hessen" Frage 32: Wie viele Mitarbeiterinnen waren bzw. sind bei Frauenhäusern, Frauennotruf, Beratungs- und Interventionsstellen in den letzten fünf Jahren beschäftigt? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution und Stundenzahl) Stadt/ Landkreis Träger / Standort Einrichtungen Stellenanteil/Stundenzahl k.R. k.R. k.R. k.R. k.R. 1/4 Interventionsstelle (s. Sozialmonitor) 2 Stunden pro Woche pro Einrichtung = 0,02 VZÄ Stadt Darmstadt Stadt Frankfurt/M. "Personalstruktur" Anlage 10GA 19/6088 Frauenhaus Bergstraße e.V. Frauenhaus Bensheim-Auerbach 3,78 3,53 3,53 3,53 1 Vollzeitbeschäftigte (Frauen) 39 Std. Wochenarbeitszeit 1 Teilzeitbeschäftigte (Frauen) 35 Std. Wochenarbeitszeit 1 Teilzeitbeschäftigte (Frauen) 17 Std. Wochenarbeitszeit 1 Teilzeitbeschäftigte (Frauen) 17,5 Std. Wochenarbeitszeit 1 Teilzeitbeschäftigte (Kinder) 30 Std. Wochenarbeitszeit Frauenhaus Bergstraße e.V. Frauenberatungs- und Interventionsstelle k.A. k.A. k.A. erst seit 2016 ab Mai 2016 2 Teilzeitbeschäftigte mit 17, bzw 17,5 Std.Wochenarbeitszeit Frauenhaus Dieburg 4 MA a 25 Std., 1 MA a 20 Std. 4 MA a 25 Std., 1 MA a 20 Std. 4 MA a 25 Std., 1 MA a 25 Std. 4 MA a 25 Std., 1 MA a 25 Std. k.A. Frauenberatungs- und Interventionsstelle 2 MA a 29 Std. 2 MA a 26 Std. 2 MA a 22,5 Std. 2 MA a 22,5 Std. k.A. Frauenhaus 1,8 4,2 3,9 4,2 4,10 Frauenberatungs- und Interventionsstelle 1,9 1,9 1,9 1,9 1,90 Frauenhaus Oberursel 5 5 5 5 5,00 Frauenberatungs- und Interventionsstelle AWO Frauenhaus Lotte Lemke, Bad Homburg 89,5 89,5 108 108 108,00 Frauenberatungs- u. Interventionsstelle 9,7 9,7 9,7 9,7 9,70 Frauen helfen Frauen e.V., Dieburg Frauen helfen Frauen e.V. Frauen helfen Frauen e.V., Oberursel AWO Perspektiven gGmbH LK Darmstadt- Dieburg Hochtaunuskreis LK Bergstrasse k.R. LK Groß-Gerau GA 19/6088 Frauenhaus Wächtersbach 4 Mitarbeiterinnen mit je 29-30 Stunden (117 Std). Vollzeitäquivalente: 3 4 Mitarbeiterinnen mit je 29-30 Stunden (117 Std). Vollzeitäquivalente: 3 4 Mitarbeiterinnen mit je 29-30 Stunden (117 Std). Vollzeitäquivalente: 3 4 Mitarbeiterinnen mit je 29-30 Std. (117); Vollzeitäquivalente 3 und zusätzl. 1 Anerkennungs- Praktikantin 3 Vollzeitstellen (117 Std.); 4 Mitarbeiterinnen, von denen eine Kollegin langfristig erkrankt war (diese arbeitete in Teilzeit im FH und in der Beratungsstelle); zusätzl. 2 Anerkennungs- Praktikantinnen Frauenberatungs- und Interventionsstelle 0 0 0 ab Oktober eine Kollegin in Vollzeit 1 Teilzeitst. 22 Std.; Die langfristig erkrankte Kollegin, die in FH und B- Stelle arbeitete, wurde durch eine andere Kollegin aus dem Frauenhaus vertreten Frauenhaus Hanau 5 Mitarbeiterinnen mit je 20-30 Wochenstunden. Vollzeitäquivalente: 3,4 5 Mitarbeiterinnen mit je 20-30 Wochenstunden. Vollzeitäquivalente: 3,5 ab September: 6 Mitarb. mit je 20-30 Wochenstunden. Vollzeitäquivalente: 4,19 6 Mitarbeiterinnen mit je 20-30 St./Wo., Vollzeitäuivalente: 4,19 6 Mitarbeiterinnen mit je 20-30 Wochenstunden. Vollzeitäquivalente: 4,80 Frauenberatungs- und Interventionsstelle 0 0 0 0 3 Mitarbeiterinnen mit insgesamt 19,5 Wochenstunden Vollzeitzäquivalent: 0,5 Frauenhaus 3,5 3,5 4 4 3,50 Frauenberatungs- und Interventionsstelle 1,5 1,5 1,5 1,5 2,35 Frauenhaus Erbach 4 MA mit 2,5 VZÄ 5 MA mit 2,89 VZÄ 5 MA mit 2,94 VZÄ 7 MA mit 4,19 VZÄ 7 Personalstellen (Teilzeit) mit 3,69 VZÄ Frauenberatungs- und Interventionsstelle 1 MA mit 0,625 VZÄ 1 MA mit 0,625 VZÄ 2 MA mit 1 VZÄ 3 MA 3,95 VZÄ festangestellte Fachkräfte 3 Personalstellen (Teilzeit) mit 1,51 VZÄ Odenwälter Frauenhaus e.V., Erbach Main-Kinzig-Kreis Frauen helfen Frauen e.V., Wächstersbach Frauen helfen Frauen e.V., Hanau Frauen helfen Frauen MTK e.V., Hofheim Main-Taunus-Kreis Odenwaldkreis GA 19/6088 Frauenhaus k.A. k.A. 2,96 VZÄ (115,5 W.Std.; 5 TZ MA) k.A. Frauenberatungs- und Interventionsstelle 1,29 VZÄ (50,50 W.Std.; 2 TZ MA) 1,29 VZÄ (50,50 W.Std.; 2 TZ MA) 1,29 VZÄ (50,50 W.Std.; 2 TZ MA) k.A. Haus für Frauen in Not, Bad Schwalbach 1MA/71,79%/28 Std. 1MA/64,10%/25 Std. 1MA/58,97%/23Std. 1MA /51,92%/20,25 Std. 1MA/71,79%/28 Std. 1MA/64,10%/25 Std. 1MA/58,97%/23Std. 1MA /51,92%/20,25 Std. 1MA/71,79%/28 Std. 1MA/64,10%/25 Std. 1MA/58,97%/23Std . 1MA /51,92%/20,25 Std. 1MA/71,79%/28 Std. 1MA/64,10%/25 Std. 1MA/58,97%/23Std. 1MA /51,92%/20,25 Std. 1MA/71,79%/28 Std. 1MA/64,10%/25 Std. 1MA/58,97%/23Std. 1MA /51,92%/20,25 Std. Frauenberatungs- u. Interventionsstelle 1MA/15,38%/6 Std. 1MA/10,25%/4 Std 1MA/15,38%/6 Std. 1MA/10,25%/4 Std 1MA/15,38%/6 Std. 1MA/10,25%/4 Std 1MA/15,38%/6 Std. 1MA/10,25%/4 Std 1MA/15,38%/6 Std. 1MA/10,25%/4 Std Frauenhaus 4 4,15 3,95 3,9 k.A. Frauenberatungs- und Interventionsstelle 0,5 0,5 0,5 0,5 k.A. Frauennotruf Wetterau e.V. 1,4 2 1,5 1,8 k.A. Frauenhaus Gießen 1 1 1 1 39 Stunden wöchentlich Frauenberatungs- und Interventionsstelle 1,25 1,25 1,25 1,25 48,75 Stunden wöchentlich Frauenhaus Gießen e.V. Autonomes Frauenhaus 2,5 2,5 2,5 2,5 k.A. Frauenhaus 3 Vollzeit + 7,5 Std. in der Woche 3 Vollzeit + 7,5 Std. in der Woche 3 Vollzeit + 7,5 Std. 3 Vollzeit + 7,5 Std. 6 TZA mit 21 - 30 Std./W = 127,5 Std. in 2016 Frauenberatungs- und Interventionsstelle 20,16 Std. Woche 20,16 Std. Woche 20,16 Std. Woche 20,16 Std. Woche bis 4/16 1 TZA = 0,16 Std/W, ab 4/16 30 Std./W, ab 5/16 2 TZA 30 und 26,5 Std./W = 56,5 Std./W Frauenhaus Limburg 3,5 3,5 4,1 4,1 4,60 Frauenberatungs- und Interventionsstelle 1,3 1,3 1,3 1,3 k.A. LK Gießen Rheingau-Taunus- Kreis Wetteraukreis, Friedberg Frauen helfen Frauen e.V., Limburg LK Offenbach Lahn-Dill-Kreis Limburg-Weilburg 2,96 VZÄ (115,5 W.Std.; 5 TZ MA) 1,29 VZÄ (50,50 W.Std.; 2 TZ MA) k.A. Gegen unseren Willen e.V. Frauen helfen Frauen e.V., Rodgau Caritasverband Wiesbadne-Rheingau- Taunus e.V. Frauen helfen Frauen e.V., Friedberg Sozialdienst kath. Frauen e.V., Gießen Frauenhaus Wetzlar e.V. GA 19/6088 Frauenhaus 3 4,9 VZÄ 4,4 VZÄ 6 VZÄ k.A. Beratungs- und Interventionsstelle Frauennotruf 1 VZÄ 1 VZÄ 1 VZÄ 1,8 VZÄ k.A. Vogelsberg Vogelsbergkreis - der Kreisausschuss - Amt für Soziale Sicherung Fachstelle für Frauen in Not, Erweiterung um pro aktive Beratung und Onlineberatung ab 2015 0,6 VZÄ (23 Stunden) 0,6 VZÄ (23 Stunden) 0,6 VZÄ (23 Stunden) 0,6 VZÄ (23 Stunden) k.A. Autonomes Frauenhaus Kassel Frauenhaus 4 VZÄ 4 VZÄ 4 VZÄ 4 VZÄ 4 VZÄ Frauen informieren Frauen FiF e.V. Frauenberatungsstelle häusliche Gewalt, Trennung und Scheidung 3 MA - 1,2 VZÄ 3 MA - 1,2 VZÄ 3 MA - 1,3 VZÄ 3 MA - 1,4 VZÄ k.A. 1 MA 12 h, 1 MA 9 h - 0,53 VZÄ 1 MA 12 h, 1 MA 9 h, 2 MA jeweils 1h - 0,58 VZÄ 1 MA 12h, 1 MA 9 h, von Jan. - Aug. 1 MA 1 h - 0,55 VZÄ 1 MA 12 h, 1 MA 9 h, 1 MA 2 h, 1 MA 1 h - 0,61 VZÄ k.A. Kasseler Hilfe, Wilhelmshöher Allee 101 Frauenberatung häusliche Gewalt 3 MA Stundenumfang 25 h, 28 h, 33h - 2,2 VZÄ 3 MA Stundenumfang 25 h, 28 h, 33h - 2,2 VZÄ 3 MA Stundenumfang 25 h, 28 h, 33h - 2,2 VZÄ 3 MA Stundenumfang 25 h, 28 h, 33h - 2,2 VZÄ k.A. Sozialdienst Kath. Frauen e.V. Frauenhaus 2 2 2 2 k.A. Sozialdienst kath. Frauen e. V. - Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt Beratungsstelle 0,5 0,5 0,5 0,5 k.A. Sozialdienst Kath. Frauen e.V. Frauenberatungs- und Interventionsstelle 0,5 0,5 0,5 0,5 k.A. k.A. k.A. k.A. 0,8 k.A. Frauenhaus Bad Hersfeld 2 VZÄ 83 Wochenstd. 2 VZÄ 83 Wochenstd. 2,4 VZÄ 94 Wochenstd. 2,3 VZÄ 91 Wochenstd. 3,3 VZÄ - 127 Wochenstd. - 6 Mitarbeiterinnen Frauenberatungs- und Interventionsstelle 0,45 VZÄ 18 Wochenstd. 0,45 VZÄ 18 Wochenstd. 0,45 VZÄ 18 Wochenstd. 0,6 VZÄ 25 Wochenstd. 1,1 VZÄ - 42 Wochenstd. - 5 Mitarbeiterinnen Frauenhaus, Baunatal 1,69 VZÄ/65 Std./3 Mitarb. 1,69 VZÄ/65 Std./3 Mitarb. 1,69 VZÄ/65 Std./3 Mitarb. 1,69 VZÄ/65 Std./3 Mitarb. 75 Std. Frauenberatungs- und Interventionsstelle 1,25 VZÄ/48 Std./2Mitarb. 1,25 VZÄ/48 Std./2Mitarb. 1,25 VZÄ/48 Std./2Mitarb. 1,25 VZÄ/48 Std./2Mitarb. 58 Std. LK Marburg- Bieden-kopf Kassel - Stadt LK Fulda LK Hersfeld- Rotenburg LK Kassel, Frauen helfen Frauen e.V., Marburg Frauen helfen Frauen e.V. Frauen helfen Frauen im LK Kassel e.V. AkGG - Arbeitskreis Gemeindenahe Gesundheitsversorgung gemeinnützige GmbH Solwodi Deutschland e. V. (seit Herbst 2014) GA 19/6088 Frauenhaus 1,94 VZA 1,90 VZA 2,04 VZA 1,89 VZA 2,17 VZA = 84,57 Std. Wo Frauenberatungs- und Interventionsstelle 0,50 VZA 0,50 VZA 0,50 VZA 0,50 VZA 0,70 VZA = 27,37 Std.Wo Frauenhaus Bad Wildungen 4 Mitarbeiterinnen 108,25Std./2,81 St. 4 Mitarbeiterinnen 108,25Std./2,81 St. 4 Mitarbeiterinnen 108,25Std./2,81 St. 01-04/15 4 Mitarbeiterinnen / 111,75 Std./W. = 2,90 Stellen 05-09/15 4 Mitarbeiterinnen / 108,25 Std./W. = 2,81 Stellen 10/15 4 Mitarbeiterinnen / 111,50 Std./W. = 2,89 Stellen 11-12/15 4 Mitarbeiterinnen / 105,00 Std./W. = 2,73 Stellen 4 Mitarbeiterinnen / 108,25 Std. / 2,81 Frauenberatungsstelle 2 Mitarbeiterinnen 29 Std. / 0,75 Stelle 2 Mitarbeiterinnen 29 Std. / 0,75 Stelle 1 Mitarbeiterin 15,5 Std. / 0,40 Stelle 01-10/15 1 Mitarbeiterin / 20,50 Std./W. = 0,53 Stelle Interventionsstelle Bad Wildungen 1 Mitarbeiterin 9,5Std / 0,25 Stelle 1 Mitarbeiterin 9,5Std / 0,25 Stelle 1 Mitarbeiterin 9,5Std / 0,25 Stelle 01-10/15 1 Mitarbeiterin / 9,50 Std./W. = 0,25 Stelle Frauenhaus im Werra-Maißner- Kreis, Eschwege 3 Mitarbeiterinnen insges. VzÄ 1,6 3 Mitarbeiterinnen insges. VzÄ 1,6 3 Mitarbeiterinnen insges. VzÄ 1,6 3 Mitarbeiterinnen insges. VzÄ 1,6 k.A. Frauenberatungs- und Interventionsstelle 2 Mitarbeiterinnen insges. VzÄ 1,18 2 Mitarbeiterinnen insges. VzÄ 1,18 2 Mitarbeiterinnen insges. VzÄ 1,18 2 Mitarbeiterinnen insges. VzÄ 1,18 k.A. k.A. = keine Antwort (Frage nicht beantwortet) k.R. = keine Rückmeldung Vollzeitäquivalent (VZÄ) Frauen für Frauen e.V. - Frauen für Kinder im Werra-Meißner-Kreis e.V. Werra-Meißner- Kreis Schwalm-Eder-Kreis LK Waldeck- Frankenberg 2 Mitarbeiterinnen / 50 Std. / 1,30 AWO Kreisverband Schwalm-Eder, Homberg/Efze Frauen helfen Frauen e.V. GA 19/6088 III. Frauenhäuser, Frauennotrufe, Beratungs- und Interventionsstellen 2012 2013 2014 2015 2016 Frauenhaus Haus für Frauen und Kinder 47,3 45,6 43,6 30,4 48 pro VZÄ Beratungs- und Interventionsstelle 213,7 236,3 236,3 231,4 250 Wildwasser Darmstadt e.V. Wildwasser Darmstadt e.V. 143 pro Stelle / mit 3 Mitarbeiterinnen 146 pro Stelle / mit 3 Mitarbeiterinnen 145 pro Stelle / mit 3 Mitarbeiterinnen 128 pro Stelle / mit 3 Mitarbeiterinnen k.A. Pro Familia Darmstadt e.V. Pro Familia Darmstadt e.V. 87 Fälle (m+w) bei 0,77 VZÄ 72 Fälle (m+w) bei 0,77 VZÄ 74 Fälle (m+w) bei 0,77 VZÄ 104 Fälle (m+w) bei 0,77 VZÄ k.A. Autonomes Frauenhaus Frankfurt/M. Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Haus für Frauen und Kinder I Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.V. Frauenhaus Die Kanne Frauennotruf e.V. Frankfurt/Main Koordinierungsstelle der Frauennotrufe in Hessen Frauen helfen Frauen e.V., Offenbach Frauenhaus Offenbach 4 4 4 4 k.A. Frauen helfen Frauen e.V., Offenbach Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Haus für Frauen in Not ab 2011 trägerübergreifende Interventionsstelle mit AWO Wiesbaden und Opferhilfe Wiesbaden ab 2011 trägerübergreifende Interventionsstelle mit Diakonischem Werk und Opferhilfe Wiesbaden Nurdan-Eker-Frauenhaus Deutscher Frauenring e.V. OV Darmstadt Frauen helfen Frauen e.V., Frankfurt/Main Diakonisches Werk Wiesbaden e.V., Frauen helfen Frauen e.V., AWO Wiesbaden e.V., Wiesbaden k.R. k.R. k.R. k.R. k.R. k.R. k.R. Einrichtungen k.R. k.R. k.R. 19_5065_Große Anfrage betr. "Gewalt gegen Frauen in Hessen" Stadt Darmstadt Stadt Frankfurt/M. Stadt Offenbach Stadt Wiesbaden Frage 33: Wie viele Hilfesuchende mussten in den letzten fünf Jahren durchschnittlich von einer Mitarbeiterin betreut werden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Einrichtung) Stadt/ Landkreis Träger / Standort "Mitarbeiterbetreuung" Anlage 11GA 19/6088 Frauenhaus Bensheim- Auerbach n.v. n.v. n.v. n.v. 1 Vollzeitbeschäftigte (Frauen) 39 Std. Wochenarbeitszeit durchschnittlich 4 Frauen gleichzeitig 1 Teilzeitbeschäftigte (Frauen) 35 Std. Wochenarbeitszeit durchschnittlich 3- 4 Frauen gleichzeitig 1 Teilzeitbeschäftigte (Frauen) 17 Std. Wochenarbeitszeit 2 Frauen gleichzeitig 1 Teilzeitbeschäftigte (Frauen) 17,5 Std. Wochenarbeitszeit 2 Frauen gleichzeitig 1 Teilzeitbeschäftigte (Kinder) 30 Std. Wochenarbeitszeit 9 - 16 Kinder/Jugendliche Frauenberatungs- und Interventionsstelle k.A. k.A. k.A. erst seit 2016 ab Mai 2016 2 Teilzeitbeschäftigte mit 17, bzw 17,5 Std.Wochenarbeitszeit insgesamt 133 Erwachsene mit 95 Kindern Frauenhaus Dieburg Aufschlüsselung nach MA nicht möglich - Anzahl Hilfesuchende gesamt liegt vor. 45 45 44 40 k.A. Frauenberatungs- und Interventionsstelle Aufschlüsselung nach MA nicht möglich - Anzahl Hilfesuchende gesamt liegt vor. 431 436 462 502 k.A. Pro familia Frauennotruf Aufschlüsselung nach MA nicht möglich - Anzahl Hilfesuchende gesamt liegt vor. 65 61 71 85 k.A. Frauenhaus 31 Frauen und Kinder 26 Frauen und Kinder 32 Frauen und Kinder 28 Frauen und Kinder 36 Frauen und Kinder Frauenberatungs- und Interventionsstelle 131 Frauen 126 Frauen 132 Frauen 123 Frauen 121 Frauen Frauenhaus Oberursel 12,3* 18,3 14 15,3 16,6 Frauenberatungs- und Interventionsstelle AWO Frauenhaus Lotte Lemke, Bad Homburg 8 Frauen à 23,3 Std., 27 Kinder à 19,25 Std. 7,3 Frauen à 23,3 Std.; 19 Kinder à 19,25 Std. 6,3 Frauen à 23,3 Std.; 8 Kinder à 19,25 Std. 7,3 Frauen à 23,3 Std., 11,5 Kinder à 19,5 Std. 6 Frauen à 23,3 Std., 19,5 Kinder à 19,5 Std. Frauenberatungs- u. Interventionsstelle 32 31 20 23 27 k.R. Frauenhaus Bergstraße e.V. Frauen helfen Frauen e.V., Dieburg Frauen helfen Frauen e.V. Frauen helfen Frauen e.V., Oberursel AWO Perspektiven gGmbH LK Darmstadt-Dieburg LK Groß-Gerau Hochtaunuskreis LK Bergstrasse GA 19/6088 Frauenhaus Wächtersbach 12 Frauen (gesamt: 36 Frauen; 36 Kinder) 17 Frauen (gesamt: 51 Frauen; 52 Kinder) 19 Frauen (gesamt: 57 Frauen; 59 Kinder) 14 Frauen (gesamt: 43 Frauen; 47 Kinder) Frauenberatungs- und Interventionsstelle Beratungen wurden auf Anfrage durch eine Fachkraft aus dem Frauenhaus abgedeckt Beratungen wurden auf Anfrage durch eine Fachkraft aus dem Frauenhaus abgedeckt 49 (davon 8 Personen mit Folgeterminen); (Beratungen wurden durch eine Fachkraft aus dem Frauenhaus übernommen) 33 (davon 14 Beratungen mit mehreren Folgeterminen) 46 (davon 24 Beratungen mit mehreren Folgeterminen); zusätzlich Infoveranstaltunen für Frauen in Gemeinschaftsunterkünften Frauenhaus Hanau 31 Frauen (insg. 93 von 3 Fachkräften betreut und 110 Kinder von 1 Fachkraft betreut) 27 Frauen (insg. 82 Frauen von 3 Fachkräften betreut und 67 Kinder von 2 Fachkräften betreut) 19 Frauen (insg. 57 Frauen von 3 Fachkräften betreut und 47 Kinder von 2 Fachkräften betreut) 19 Frauen (insg. 58 Frauen von 3 Fachkräften betreut und 44 Kinder von 1 Fachkraft betreut) 19 Frauen (insg. 57 Frauen von 4 Fachkräften betreut und 51 Kinder von 1 Fachkraft betreut) Frauenberatungs- und Interventionsstelle 79 (insg. 158, betreut bis inkl. 2015 durch Fachkräfte aus dem Frauenhaus) 67 (insg. 134; dto.) 60 (insg. 120; dto.) 48 (insg. 95; dto.) 37 (insg. 111; zusätzlich Gruppenarbeit mit geflüchteten Frauen -vor Ort- bzw. in Gemeinschaftsunterkünften ; Infoveranstaltungen) Frauenhaus 33,43 27,43 23 28,5 Von 55 Frauen = 22 Frauen pro Mitarb. Frauenberatungs- und Interventionsstelle 194,67 190 194 182 Von 328 Frauen = 140 Frauen pro Mitarb. Frauenhaus Erbach 109 Frauen : 4 MA mit insgesamt 2,5 VZÄ. Ergebnis 27,25 : 1 MA 100 Frauen : 4 MA mit insgesamt 2,5 VZÄ. Ergebnis 25 : 1 MA 67 Frauen: 4 MA mit insgesamt 2,6 VZÄ. Ergebnis 16,7 : 1 MA Frauenberatungs- und Interventionsstelle 78 Frauen : 2 MA mit insgesamt 1 VZÄ. Ergebnis 29 : 1 MA 79 Frauen : 3 MA mit insgesamt 1,41 VZÄ. Ergebnis 26,3 : 1 MA 84 Frauen: 3 MA mit insgesamt 1,51 VZÄ. Ergebnis 28 : 1 MA Frauenhaus 24 26,5 27,5 20 k.A. Frauenberatungs- und Interventionsstelle 151 144,5 154 134,5 k.A. Frauen helfen Frauen e.V., Wächstersbach Frauen helfen Frauen e.V., Hanau Frauen helfen Frauen MTK e.V., Hofheim Frauen helfen Frauen e.V., Rodgau LK Offenbach Main-Taunus-Kreis Odenwälter Frauenhaus e.V., Erbach 146 Frauen: 5 MA mit insgesamt 3,125 VZÄ Ergebnis 29,2 : 1 MA 19 Frauen (gesamt: 57 Frauen; 56 Kinder) Odenwaldkreis Main-Kinzig-Kreis 164 Frauen: 5 MA mit insgesamt 3,125 VZÄ Ergebnis 32,8 : 1MA GA 19/6088 Haus für Frauen in Not, Bad Schwalbach Frauenberatungs- u. Interventionsstelle Frauenhaus, Präv.u.Hilfe Gewalt gg. Frauen/Kinder 59 Frauen + 62 Kinder = 121 = 30 Pers./MA 55 Frauen + 60 Kinder = 115 = 28 Pers./MA 65 Frauen + 96 Kinder = 161 = 41 Pers./MA 55 Frauen + 86 Kinder = 141 = 36 Pers./MA k.A. Frauenberatungs- und Interventionsstelle 73 bei 0,5 Stelle 76 bei 0,5 Stelle 73 bei 0,5 Stelle 74 bei 0,5 Stelle k.A. Frauennotruf Wetterau e.V. 181 129 163 145 k.A. Frauenhaus Gießen 296 Hilfesuchende auf 39 St/Stellenanteil 335 Hilfesuchende auf 39 St/Stellenanteil 299 Hilfesuchende auf 39 St/Stellenanteil 211 Hilfesuchende auf 39 St/Stellenanteil 241 Hilfesuchende auf 39 St/Stellenanteil Frauenberatungs- und Interventionsstelle 226 Hilfesuchende auf 39 St/Stellenanteil 213 Hilfesuchende auf 39 St/Stellenanteil 301 Hilfesuchende auf 48,75 St/Stellenanteil 291 Hilfesuchende auf 48,75 St/Stellenanteil 234 Hilfesuchende auf 48,75 St/Stellenanteil Frauenhaus Gießen e.V. Autonomes Frauenhaus Frauenhaus/ bezogen auf 1 Vollzeitkraft 43 30 47 31 41 Frauenberatungs- und Interventionsstelle /Halbtagskraft 115 93 114 94 56 Frauenhaus Limburg 52 52 43 39 35 Frauenberatungs- und Interventionsstelle 215 218 213 218 201 Frauenhaus 19 18 19 17 k.A. Beratungs- und Interventionsstelle Frauennotruf 258 282 182 117 k.A. Vogelsberg Vogelsbergkreis - der Kreisausschuss - Amt für Soziale Sicherung Fachstelle für Frauen in Not, Erweiterung um pro aktive Beratung und Onlineberatung ab 2015 104 108 97 102 k.A. Autonomes Frauenhaus Kassel Frauenhaus 8 bis 10 8 bis 10 8 bis 10 8 bis 10 k.A. Frauen informieren Frauen FiF e.V. Frauenberatungsstelle häusliche Gewalt, Trennung und Scheidung 314 BF (262 pro 1VZÄ) 292 BF (243 pro 1 VZÄ) 350 BF (270 pro 1 VZÄ) 380 BF (271 pro 1 VZÄ) k.A. AKGG - Arbeitskreis Gemeindenahe Gesundheitsversorgung gemeinnützige GmbH 105 BF, 1 MA 60 Fälle, 1 MA 45 Fälle (198 pro 1 VZÄ) 90 BF, 1 MA 53 Fälle, 1 MA 37 Fälle (155 pro 1 VZÄ) 93 BF, 1 MA 62 Fälle, 1 MA 31 Fälle Jan. - Aug. (169 pro 1 VZÄ) 120 BF, 1 MA 75 Fälle, 1 MA 45 Fälle (196 pro 1 VZÄ) k.A. Kasseler Hilfe, Wilhelmshöher Allee 101 Frauenberatung häusliche Gewalt 363 BF (165 pro 1 VZÄ) davon 262 Frauen 380 BF (172 pro 1 VZÄ) davon 274 Frauen 388 BF (176 pro 1 VZÄ) davon 284 Frauen 403 BF (183 Pro 1 VZÄ) davon 292 Frauen k.A. Frauen helfen Frauen e.V., Marburg Gegen unseren Willen e.V. k.A. Caritasverband Wiesbadne- Rheingau-Taunus e.V. Frauen helfen Frauen e.V., Friedberg Sozialdienst kath. Frauen e.V., Gießen Frauenhaus Wetzlar e.V. Frauen helfen Frauen e.V., Limburg Wetteraukreis, Friedberg LK Marburg- Biedenkopf LK Gießen Lahn-Dill-Kreis Limburg-Weilburg Rheingau-Taunus- Kreis Kassel - Stadt Leider keine Angaben möglich. Leider keine Angaben möglich. GA 19/6088 Frauenhaus 52 55 40 38 k.A. Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt n.v. 93 123 101 k.A. Frauenberatungs- und Interventionsstelle 360 348 280 264 k.A. Solwodi Deutschland e. V. (seit Herbst 2014) k.A. k.A. k.A. 25 k.A. Frauenhaus Bad Hersfeld 12 pro VZÄ 12 pro VZÄ 10 pro VZÄ 10 pro VZÄ 7 pro VZÄ Frauenberatungs- und Interventionsstelle 231 pro VZÄ 224 pro VZÄ 235 pro VZÄ 145 pro VZÄ 141 pro VZÄ Frauenhaus, Baunatal Frauen: 18, inkl. Kinder: 33 Frauen: 14, inkl. Kinder: 26 Frauen: 12, inkl. Kinder: 21 Frauen: 13, inkl. Kinder: 24 75 Perso = 25 pro Mitarb. Frauenberatungs- und Interventionsstelle 119 93 107 110 264 Berat. = 132 pro Mitarb. Frauenhaus (Anzahl Frauen und Kinder /VZA) 51,55 61,58 51,47 63,49 52,53 Frauenberatungs- und Interventionsstelle (Anzahl Beratungen/VZA) 1.598 1.474 767 2.300 k.A. Frauenhaus Bad Wildungen Frauen und Kinder 34 24 15 17 36 Frauenberatungsstelle 42 39 66 75 Interventionsstelle Bad Wildungen 20 15 13 24 Frauenhaus im Werra- Maißner-Kreis, Eschwege 13 23,4 21 17,7 k.A. Frauenberatungs- und Interventionsstelle 170 135 125 120 k.A. 49,5 Sozialdienst Kath. Frauen e.V. k.A. = keine Antwort (Frage nicht beantwortet) k.R. = keine Rückmeldung Frauen für Frauen e.V. - Frauen für Kinder im Werra-Meißner- Kreis e.V. Frauen helfen Frauen e.V. AWO Kreisverband Schwalm- Eder, Homberg/Efze Frauen helfen Frauen im LK Kassel e.V. Frauen helfen Frauen e.V. Werra-Meißner-Kreis LK Fulda LK Hersfeld-Rotenburg LK Kassel, Schwalm-Eder-Kreis LK Waldeck-Franken-berg GA 19/6088 Frage 37: Welche Nachsorgeangebote gibt es im Anschluss an einen Aufenthalt im Frauenhaus? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiligem Frauenhaus.) Frage 39: Inwiefern werden die Nachsorgeangebote von Betroffenen in Anspruch genommen? Frage 40: Wie wird sichergestellt, dass Betroffene von der Möglichkeit der Nachsorge Kenntnis erlangen? Stadt/ Landkreis Träger / Standort Einrichtungen Antwort Antwort Antwort Frauenhaus Haus für Frauen und Kinder Beratungs- und Interventionsstelle Autonomes Frauenhaus Frankfurt/M. Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Haus für Frauen und Kinder I Frauenhaus Die Kanne Frauennotruf e.V. Frankfurt/Main Koordinierungsstelle der Frauennotrufe in Hessen Frauenhaus Offenbach Frauenberatungs- und Interventionsstelle Haus für Frauen in Not ab 2011 trägerübergreifende Interventionsstelle mit AWO Wiesbaden und Opferhilfe Wiesbaden ab 2011 trägerübergreifende Interventionsstelle mit Diakonischem Werk und Opferhilfe Wiesbaden Nurdan-Eker-Frauenhaus Frauenhaus Bensheim- Auerbach Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Dieburg Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Bergstraße e.V. Frauen helfen Frauen e.V., Dieburg Frauen helfen Frauen e.V. Stadt Offenbach Stadt Wiesbaden 19_5065_Große Anfrage betr. "Gewalt gegen Frauen in Hessen" III. Frauenhäuser, Frauennotrufe, Beratungs- und Interventionsstellen Nachgehende Beratung in der Frauenberatungsstelle (FBS) angesiedelt. Nach Auszug aus dem Frauenhaus häufig weiterer unterstützungsbedarf notwendig, individuell unterschiedlich, Angebot wird gut angenommen. Wiederholt entsprechende Information währende des Frauenhausaufenthaltes und beim Auszug. Wir machen ein Angebot in der Beratungsstelle u.a. Gruppenabende oder Online-Beratung. Werden von ca. 20% in Anspruch genommen. Im Abschlussgespräch. Stadt Darmstadt Stadt Frankfurt/M. Deutscher Frauenring e.V. OV Darmstadt Frauen helfen Frauen e.V., Frankfurt/Main Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.V. Frauen helfen Frauen e.V., Offenbach Diakonisches Werk Wiesbaden e.V., Frauen helfen Frauen e.V., AWO Wiesbaden e.V., Wiesbaden LK Bergstrasse LK Darmstadt- Dieburg LK Groß-Gerau Die Angebote werden gut nachgefragt und in Anspruch genommen. Die Mitarbeiterinnen im Frauenhaus führt bei Bedarf ein Übergabegespräch gemeinsam mit der Bewohnerin und der Kollegin aus der Frauenberatungsstelle. Die Nachsorge wird in Form nachgehender Beratung durch die Mitarbeiterinnen in der Frauenberatungsstelle gewährleistet. Zusätzlich dazu gibt es ein regelmäßig stattfindendes Gruppenangebot, an dem noch im Frauenhaus lebende sowie ehemalige Bewohnerinnen teilnehmen können. Das Nachsorgeangebot wird von Frauen in Anspruch genommen, die in räumlicher Nähe zur Beratungsstelle eine Wohnung finden. Frauen die weiter weg ziehen erhalten Kontaktadressen vor Ort. Diese Information ist verbindlicher Teil unserer Arbeit im Frauenhaus während der Auszugsphase. k.R. k.R. k.R. Frauennotrufe wurden nicht dazu befragt. k.A. k.A. k.A. k.R. k.R. k.R. Nachgehende Beratung. ca. 10 % Bei Auszug wird das Angebot erklärt. Für die Frauen gibt es ein Nachsorgeangebot in unserer Beratungsstelle, der Kontakt zu den Kolleginnen wird während des Aufenthaltes im Frauenhaus hergestellt. Bei Bedarf und auf Wunsch erfolgt ein Übergabegespräch. "Nachsorgeangebote" Anlage 12GA 19/6088 Frauenhaus Oberursel Die Frauen, die in eine eigene Wohnung ziehen, können noch einige Male ins Frauenhaus kommen für Gespräche und Regelung ihrer Angelegenheiten. Dann werden sie an unsere Beratungsstelle vermittelt. Sehr unterschiedlich. Es gibt Frauen, die noch Jahre nach dem Aufenthalt Kontakt suchen und Frauen, die keine Nachsorge in Anspruch nehmen. Frauen die zurück in die alte Situation gehen, wollen in der Regel keine Nachsorge, sonderen evtl. irgendwann wieder einen Platz im Haus. Sie werden in der Zeit vor dem Auszug darüber informiert. Frauenberatungs- und Interventionsstelle k.R. k.R. k.R. AWO Frauenhaus Lotte Lemke, Bad Homburg Frauenberatungs- u. Interventionsstelle Frauenhaus Wächtersbach Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Hanau Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Erbach Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Frauenberatungs- und Interventionsstelle Haus für Frauen in Not, Bad Schwalbach Frauenberatungs- u. Interventionsstelle Frauenhaus, Präv.u.Hilfe Gewalt gg. Frauen/Kinder Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Gießen Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauen helfen Frauen e.V., Rodgau Caritasverband Wiesbaden- Rheingau-Taunsu e.v. Frauen helfen Frauen e.V., Friedberg Sozialdienst kath. Frauen e.V., Gießen Frauen helfen Frauen e.V., Oberursel AWO Perspektiven gGmbH Frauen helfen Frauen e.V., Wächstersbach Frauen helfen Frauen e.V., Hanau Frauen helfen Frauen MTK e.V., Hofheim Odenwälter Frauenhaus e.V., Erbach Hochtaunuskreis Main-Kinzig-Kreis Nachgehende Beratung in der Beratungsstelle Wenn Frauen im OWK verbleiben, sehr häufig Jede Frau, die auszieht wird über das Angebot informiert Die Beratung steht den Frauen weiterhin nach Bedarf zur Verfügung. In den folgenden Monaten häufig noch einige Kontakte. Später sporadisch vor allem im Konfliktfall. Jede Klientin wird bei Auszug auf das Beratunsangebot hingewiesen. Nachberatungsangebot oder Vermittlung an andere Stellen (z.B. Erziehungsberatung, Therapie, allg. Sozialberatung). Angebot einer Nachgruppe Hauptsächlich von Frauen, die sich vor Ort niederlassen. Wie oft und in welchem Umfang ist individuell unterschiedlich. Frauen erhalten bei Auszug Informationen über die Angebote Weitergehende Beratung und Unterstützung nach dem Auszug. gut Information durch die Mitarbeiterinnen bei Auszug. LK Gießen Main-Taunus-Kreis Odenwaldkreis LK Offenbach Rheingau-Taunus- Kreis Wetteraukreis, Friedberg Die Nachsorge wird durch die angegliederte Beratungsstelle angeboten. Bei Hilfebedarf aller Art, Trennung / Scheidung; Hiflfestellung bei Ämtern und Behörden; Erarbeiten einer eigenen Zukunftsperspekitve, wie z. B. Arbeit; Fragen zu Erziehung, etc. Die Nachfrage ist groß. Während des Auszugs werden die Frauen von der Kollegin der Beratungsstelle begleitet und beraten, so dass bereits ein Kontakt hergestellt wird. Vermittlung auch durch andere Institutionen. Nachgehende Beratung Ca 15 % der Frauen nehmen das Angebot in Anspruch. Information bei Auszug aus dem Frauenhaus. k.R. k.R. k.R. Die ehemaligen Bewohnerinnen haben die Möglichkeit unsere Beratungsstelle aufzusuchen. Dort ist auch die Nachbetreuungsgruppe angegliedert. Dort werden Gruppenaktivitäten angeboten oder die Frauen können zu Einzelberatungen kommen. Die Angebote werden sehr unterschiedlich angenommen. Mal kommen mehr Frauen, mal weniger. Dies ist auch abhängig vom Bedarf der Frauen und wie viel Unterstützung sie durch ihr soziales Umfeld bekommen. Die Frauen werden bei ihrem Auszug über die Angebote informiert und erhalten durch die Mitarbeiterinnen regelmäßig Einladungen zu den Treffen. Frauen haben nach dem Auszug und bei Bedarf die Möglichkeit, nachgehende Beratung in Anspruch zu nehmen. Fallabhängig, je nach Bedarf. Dies wird den Frauen während des Beratungsprozesses im Frauenhaus, spätestens jedoch im Abschlussgespräch mitgeteilt. GA 19/6088 Frauenhaus Gießen e.V. Autonomes Frauenhaus Die jeweiligen Frauen und Kinder können jederzeit zu den Öffnungszeiten sowie nach Terminvereinbarung in die Beratungsstelle kommen und erhalten die Beratung, Unterstützung oder Begleitung, die sie wünschen. Sie werden gerne angenommen, es besteht Bedarf bei z.B. gerichtlichen Belangen, aufenthaltsrechtliche Fragen , Verarbeitung der Gewalterfahrung. Im Abschlussgespräch wird darauf hingewiesen. Frauenhaus Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Limburg Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Beratungs- und Interventionsstelle Vogelsberg Vogelsbergkreis - der Kreisausschuss - Amt für Soziale Sicherung Fachstelle für Frauen in Not, Erweiterung um pro aktive Beratung und Onlineberatung ab 2015 k.R. k.R. k.R. Autonomes Frauenhaus Kassel Frauenhaus k.R. k.R. k.R. Frauen informieren Frauen FiF e.V. Frauenberatungsstelle häusliche Gewalt, Trennung und Scheidung k.R. k.R. k.R. Kasseler Hilfe, Wilhelmshöher Allee 101 Frauenberatung häusliche Gewalt k.R. k.R. k.R. Frauenhaus Beratungsangebot für einzelne Frauen, individuell nach Bedarf, evt. Vermittlung an Interventionsstelle des SkF Einzelne Frauen nehmen das Angebot durch telefonische oder auch persönliche Beratungsgespräche wahr (ca. 10-20%), auch mehrfach über einen längeren Zeitraum. Durch persönliche Information beim Auszug Frauenberatungs- und Interventionsstelle k.R. k.R. k.R. Frauenhaus Bad Hersfeld Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus, Baunatal Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauenhaus Bad Wildungen Interventionsstelle Bad Wildungen Frauenhaus im Werra- Maißner-Kreis, Eschwege Frauenberatungs- und Interventionsstelle Frauen helfen Frauen im LK Kassel e.V. AWO Kreisverband Schwalm- Eder, Homberg/Efze Frauen helfen Frauen e.V. Frauen für Frauen e.V. - Frauen für Kinder im Werra-Meißner- Kreis Frauenhaus Wetzlar e.V. Frauen helfen Frauen e.V., Limburg Frauen helfen Frauen e.V., Marburg Sozialdienst Kath. Frauen e.V. Frauen helfen Frauen e.V. Nachgehende Beratungsangebote sind vorhanden. Telefonisch oder persönlich. Sie erhalten Informationen mit dem Auszug aus dem Frauenhaus. Nachbetreuung in der Beratungs- und Interventionsstelle LK Kassel, Schwalm-Eder-Kreis LK Waldeck- Frankenberg LK Gießen Lahn-Dill-Kreis Limburg-Weilburg LK Marburg- Biedenkopf Kassel - Stadt k.A. = keine Antwort (Frage nicht beantwortet) k.R. = keine Rückmeldung Werra-Meißner-Kreis LK Fulda LK Hersfeld- Rotenburg Nachsorgeangebote über Beratungsstelle des Vereins. Wird gut in Anspruch genommen. Ca. 15 -20 Frauen und teilweise auch Kinder jährlich. Die Frauen werden bei Auszug aus dem Frauenhaus informiert. nachgehende Beratung in unserer Beratungsstelle/ bei Bedarf pro-aktives aufsuchendes Beratungsangebot, allerdings in der personellen Ausstattung begrenzt. bei Wohnortnähe: gut Angebot wird im Abschlussgespräch bei Auszug aus dem FH thematisiert. Ein Teil nimmt die Angebote wahr. Sie fragen aktiv nach und werden darauf hingewiesen. Ambulante Beratungsgespräche in unserer Beratungsstelle, Ehemaligen Treffen ( z.B. Sommerfest ). Unterschiedlich. Abhängig vom jeweiligen Unterstützungsbedarf und neuem Wohnort. Wird beim Auszugsgespräch thematisiert. k.R. k.R. k.R. Unterschiedlich und individuell (Ehemaligengesprächskreis) Sehr unterschiedlich. Alle FH Bewohnerinnen werden informiert! "Nachsorge" durch Frauenhaus-Mitarbeiterin oder Mitarbeiterin der Frauenberatungsstelle. k.A. Durch direktes Angebot Frauenhaus. Frau wird während ihrer Zeit im FH mit den Mitarbeiterinnen der FBST und deren Angebot bekannt gemacht. GA 19/6088 Abbildung1: Ökologisches Erklärungsmodell der Entstehung von Gewalt in Paarbeziehungen Quelle: (WHO 2002). Anlage 13 "Abbildung 1"GA 19/6088 6088_anl.pdf Anlage_1 Anlage_2 Anlage_3 Anlage_4 Anlage_5 Anlage_6 Anlage_7 Anlage_8 Anlage_9 Anlage_10 Anlage_11 Anlage_12 Anlage_13_Abbildung 1