Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 28.06.2017 betreffend Personalsituation an den Staatlichen Schulämtern und Antwort des Kultusministers Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele Stellen sind derzeit an den Staatlichen Schulämtern vakant (bitte aufgelistet nach Standort )? Frage 2. Wie lange sind die betreffenden Stellen bereits vakant und um welche Stellen (z.B. Amtsleitungen , schulfachliche Stellen im Sinne der Aufsicht und Berater, Schulpsychologen und Schulpsychologinnen , Juristen und Juristinnen) handelt es sich in den jeweiligen Fällen (bitte aufgelistet nach Standort)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenfassend beantwortet. Die Angaben sind der Anlage zu entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfahren permanent im Fluss sind. Was die unter Frage 2 genannten "Berater" anbetrifft, so stehen diese für die nachfrageorientierte pädagogische Unterstützung der Schulen in den Staatlichen Schulämtern zur Verfügung, beispielsweise zur Inklusion, Medienbildung oder Unterrichtsentwicklung. Diese Gruppe wird, da es sich um Lehrkräfte handelt, auf Stellen des Schulbuchungskreises geführt. Schulberaterinnen und Schulberater hingegen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lehrkräfteakademie. Beide Personenkreise werden bei der Beantwortung der Anfrage nicht berücksichtigt. Frage 3. Welche konkreten Maßnahmen werden bzw. wurden ergriffen, um diese Stellen zu besetzen? Für die Besetzung von freien bzw. frei werdenden Stellen kommen grundsätzlich Ausschreibungen oder Personallenkungsmaßnahmen in Betracht. Die Besetzung offener Stellen erfolgt mit hoher Priorität und so rasch wie möglich. Die (Auswahl-)Entscheidungen werden zügig getroffen und rasch umgesetzt. Die Dauer eines Verfahrens ist jedoch nicht nur von Abstimmungsprozessen , sondern auch von Faktoren abhängig, die durch das Hessische Kultusministerium nicht zu beeinflussen sind (z.B. Dauer von Beteiligungsverfahren, Konkurrentenstreitverfahren). Frage 4. Wie viel Zeit verstrich in den Jahren 2015, 2016 und 2017 (bis heute) jeweils zwischen Ausschreibung und Besetzung der Stellen an den Staatlichen Schulämtern? Eine Aufgliederung der Zeiträume nach Kalenderjahren ist weder valide noch aussagekräftig, da die Sachverhalte, die das Freiwerden einer Stelle auslösen, ebenso wie das Datum der Ausschreibung und der spätere Zeitpunkt der Besetzung unabhängig von Kalenderjahren sind. Daher werden hierzu keine Angaben gemacht. Frage 5. In wie vielen Fällen wurden Stellen noch einmal ausgeschrieben und aus welchen Gründen? Von den in der Antwort auf Frage 1 und Frage 2 genannten Stellen wurde in zwei Fällen zur Erweiterung des Bewerberkreises erneut ausgeschrieben. Frage 6. In wie vielen Fällen wurde eine sogenannte Konkurrentenklage eingereicht und wie wurden diese Fälle entschieden? Von den in der Antwort auf Frage 2 genannten Stellen sind in zwei Fällen sogenannte Konkurrentenstreitverfahren anhängig. Eingegangen am 11. August 2017 · Ausgegeben am 17. August 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5072 11. 08. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5072 Frage 7. Wie wird sichergestellt, dass die Funktionsfähigkeit der Staatlichen Schulämter durch das fehlende Personal nicht beeinträchtigt wird und die Verlässlichkeit der Aufgabenwahrnehmung für die Schulen durch Begleitung und Unterstützung gewährleistet werden kann? Zunächst wird auf die Vorbemerkung des Kultusministers in der Antwort auf die Kleine Anfrage 19/4874 betreffend Stellenbesetzung am Staatlichen Schulamt Frankfurt am Main verwiesen, da die dort getroffenen Aussagen grundsätzlich für alle Stellenbesetzungen gelten. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu der Kleinen Anfrage 19/1935 betreffend Stellensituation an Staatlichen Schulämtern und die Antwort zu der Kleinen Anfrage 19/1026 betreffend personelle Situation in den Schulämtern hingewiesen. Sollte im Einzelfall eine nahtlose Nachbesetzung nicht möglich sein, wird für die Erledigung der Aufgaben des vakanten Dienstpostens Sorge getragen. Das Ausloten bestmöglicher Lösungen , auch mit Blick auf die Arbeitsbelastung der übrigen Betroffenen, steht dabei im Vordergrund . Hierzu findet ein enger Austausch zwischen dem Hessischen Kultusministerium und den Amtsleitungen der Staatlichen Schulämter statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 und 3 verwiesen. Frage 8. Aus welchen Gründen werden und wurden bisher insbesondere die schulfachlichen Stellen beim Staatlichen Schulamt Hanau nicht dauerhaft besetzt? Zunächst ist festzustellen, dass die Verfahrensweise bei der Besetzung von schulfachlichen wie auch allen anderen Stellen für alle Staatlichen Schulämter gleich ist. Das Vorgehen wird in den Antworten auf die Frage 3 (Prüfung der in Betracht kommenden Maßnahmen) und Frage 7 (Ziel der zeitnahen Nachbesetzung) beschrieben. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass noch vor der Entscheidung, ob eine Ausschreibung oder Personallenkungsmaßnahme erfolgt, umfassend und sorgfältig geprüft wird, ob und ggf. welche Organisationsänderungen im Bereich der schulfachlichen Aufsicht notwendig sind. Diese können ggf. dazu führen, dass eine frei gewordene Stelle mit einem im Vergleich zur bisherigen Stelleninhaberin bzw. dem bisherigen Stelleninhaber veränderten Anforderungsprofil (z.B. anderes Lehramt) nachzubesetzen ist. Aus der Tabelle (Antwort auf Frage 1 und 2) ergibt sich zudem, dass im Schulamt Hanau lediglich die zur schulischen Integration neu zugewiesene schulfachliche Stelle vakant ist. Frage 9. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass es zunehmend zu Verzögerungen in der Besetzung der Stellen kommt, insbesondere wenn wie z.B. bei den Staatlichen Schulämtern Hanau und Gießen ein bevorstehender Leitungswechsel schon seit geraumer Zeit feststand? Nein. Wiesbaden, 2. August 2017 Prof. Dr. R. Alexander Lorz Anlage Die folgenden Angaben beziehen sich auf den Stichtag 30. Juni 2017. Hinzu kommt die seit dem 01.09.2016 vakante Stelle der Leiterin/des Leiters des Schulamtes Gießen. Die Mehrzahl der oben aufgeführten freien Stellen befindet sich im Besetzungsverfahren , teilweise stehen diese kurz vor dem Abschluss. In denjenigen Fällen, in denen dies (noch) nicht der Fall ist, sind die betreffenden Stellen auch mit zur Unterstützung an das jeweilige Schulamt abgeordneten Beschäftigten vorübergehend besetzt worden. Soweit befristet für die schulische Integration der Flüchtlinge zur Verfügung gestellte Stellen nur anteilig einem Schulamt zugewiesen wurden, und diese für eine vorübergehende Aufstockung von Teilzeitbeschäftigten genutzt werden sollen, sind diese Stellenanteile nicht in der Tabelle enthalten. Stellen der schulfachlichen Aufsicht Stellen der Schulpsychologie Schulamt frei vakant seit neu zugewiesen am frei vakant seit neu zugewiesen am Heppenheim Darmstadt 2,00 23.02.2017 Frankfurt 1,00 01.11.2014 0,50 23.02.2017 0,75 16.03.3017 Rüsselsheim Friedberg 1,00 17.10.2016 1,00 01.04.2017 0,50 16.03.3017 Hanau 0,50 23.02.2017 1,25 HH 2016 + 16.03.3017 Offenbach 1,00 08.12.2016 0,50 23.02.2017 0,50 16.03.3017 Wiesbaden 1,00 18.04.2017 Weilburg 1,00 01.10.2015 1,00 23.02.2017 Gießen 1,00 01.08.2016 0,75 16.03.3017 Marburg Fulda Bebra 0,65 16.03.3017 Kassel 1,00 23.02.2017 Fritzlar 1,00 01.07.2014 Summe 7,00 5,50 1,00 4,40 Petri Schreibmaschinentext Anlage Petri Schreibmaschinentext Petri Schreibmaschinentext Petri Schreibmaschinentext Petri Schreibmaschinentext Petri Schreibmaschinentext Petri Schreibmaschinentext Petri Schreibmaschinentext Petri Durchstreichen