Kleine Anfrage des Abg. Dr. h.c. Hahn (FDP) vom 27.06.2017 betreffend die Stadt Karben zum Mittelzentrum III und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Mit der dritten Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000, die sich derzeit in der Auslegung befindet, werden nunmehr die landesweiten raumordnerischen Vorgaben für die Siedlungs-, Freiraum- und Infrastrukturentwicklung des Landes durch landespolitisch und landesweit bedeutsame Festlegungen neu gefasst. Anschließend sollen in einem weiteren landesplanerischen Verfahren die landesweiten raumordnerischen Vorgaben für die Entwicklung der Raumstruktur, des Systems der Zentralen Orte sowie der Daseinsvorsorge vorbereitet werden. Die Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. In der Antwort Drucksache 19/3455 wurden die "wesentlichen Inhalte" für die Überprüfung der mittelzentralen Ausstattung aufgezählt. Sind diese Inhalte heute noch grundsätzlich aktuell, sind Punkte dazu bzw. weggekommen? Eine empirische Überprüfung der zentralörtlichen Ausprägung wurde für alle hessischen Kommunen durchgeführt. Dabei wurden ausgewählte Messgrößen zur mittelzentralen Ausstattung (z.B. Fachärzteausstattung, Haltestellen im schienengebundenen Personennahverkehr, Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Aus- und Weiterbildung) sowie zur Zentralität anhand von Verflechtungsindikatoren, wie Arbeitspendler, Schulpendler und Einzelhandelszentralität berücksichtigt. Darüber hinaus wird die Neuabgrenzung der Mittelbereiche auf Grundlage der Erreichbarkeit durch den motorisierten Individualverkehr geprüft. Frage 2. Dank der Stellungnahme der Stadt Karben hat die Landesregierung nunmehr konkrete Informationen aktualisiert zur Kenntnis genommen. Sind damit alle notwendigen Inhalte der mittelzentralen Bedeutung für die Stadt Karben erfüllt? Frage 3. Wenn nein, welche konkreten Inhalte sind noch nicht erfüllt? Frage 4. Welche Rolle spielt bei der Entscheidung der Landesregierung die Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes und des Hessischen Städtetages vom 06.01.2016 Frage 5. Sollte die Antwort zu Frage 2 "ja" lauten, wann wird Karben Mittelzentrum? Aufgrund ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 bis 5 zusammen beantwortet. Das vergangene Jahrzehnt stand im Zeichen des demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandels. Die in den hessischen Landesteilen unterschiedlich verlaufenden Bevölkerungsentwicklungen sind nur eine Folge dieser Veränderungsprozesse. Vor diesem Hintergrund ist eine differenzierte, fachlich fundierte und für die hessischen Städte und Gemeinden transparente Festlegung eines aktualisierten Zentrale-Orte-Konzepts notwendig. Daher wird nach Abschluss des laufenden Änderungsverfahrens eine Diskussion über die Zentren und zentralen Orte in Hessen gestartet. Ziel ist, mit einer überparteilichen Expertengruppe Kriterien zu erarbeiten, um die bestehenden und zukünftigen Zentren des Landes identifizieren und entsprechend fördern zu können. In diesen Prozess werden die kommunalen Spitzenverbände einbezogen und selbstverständlich alle vorliegenden Stellungnahmen berücksichtigt. Eingegangen am 7. August 2017 · Bearbeitet am 8. August 2017 · Ausgegeben am 11. August 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5073 07. 08. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5073 Frage 6. Wenn die Antwort auf die Frage 2 mit "nein" formuliert ist, empfiehlt die Landesregierung den benachbarten Städten Karben und Bad Vilbel, sich zusammenzuschließen, um dann aus Rechtsgründen Sonderstatusstadt zu werden? Wie ausgeführt, liegt die Entscheidung über ein aktualisiertes Zentrale-Orte-Konzept noch nicht vor. Frage 7. Wie beurteilt die Landesregierung die möglichen gerichtlichen Chancen der Städte Karben und Nidderau? Da über das Zentrale-Orte-Konzept noch keine Entscheidung getroffen wurde, kann hierzu keine Einschätzung erfolgen. Wiesbaden, 25. Juli 2017 In Vertretung: Mathias Samson