Kleine Anfrage der Abg. Warnecke und Siebel (SPD) vom 29.06.2017 betreffend "Wie, wo, was: Hessische Wohnungsbaumittel bis 2019?" und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung der Fragesteller: Mehrfach hat die Hessische Landesregierung betont, dass die Wohnungsbaumittel im Land Hessen ausreichend seien. Zudem wurde durch die zuständige Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hinz behauptet, dass "kein einziger Förderantrag aus Geldmangel abgelehnt worden sei". In der derzeit anhaltenden Niedrigzinsphase müssen Kredite der Öffentlichen Hand mit denen von Geldinstituten um Laufzeitlänge und Zinssatz konkurrieren. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie hoch sind die originären Landesmittel zu veranschlagen, die in dem Wohnungsbaupaket von fast 1,2 Mrd. € bis 2019 stecken? In den rund 1,2 Mrd. € sind rund 865 Mio. € an Fördermitteln enthalten, die dem Land zuzurechnen sind. Frage 2. Wie genau setzen sich die behaupteten Wohnungsbaumittel von fast 1,2 Mrd. € bis zum Jahre 2019 in den einzelnen Programmen und zu welchen Konditionen (Laufzeit, Zinssatz, verlorener Zuschuss) zusammen? Die Fördermittel sind, mit Ausnahme KIP-Programmteil Wohnen, keinem Programm fest zugeordnet . Die Mittel werden je nach Bedarf den einzelnen Programmen zugeführt. Eine Betrachtung der Aufteilung der Mittel ist damit im Grundsatz immer nur ex post möglich (hierzu wird auf die als Anlage 1 beigefügte Tabelle verwiesen). Im Rahmen des Förderprogramms KIP-Programmteil Wohnen stehen 230 Mio. € an Fördermitteln bereit. Die Laufzeit dieser Förderdarlehen beträgt 30 Jahre. Hiervon sind die ersten 15 Jahre für den Darlehensnehmer zinslos. Die Zinsen übernimmt das Land. Ab dem 16. Jahr wird das Darlehen zu marktüblichen Konditionen verzinst. Für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbst genutztem Wohneigentum in Hessen sind in der Regel jährlich 2 Mio. € vorgesehen. Hier wird ausschließlich ein Kostenzuschuss gezahlt. Die Konditionen der Förderdarlehen im Mietwohnungsbau für geringe und mittlere Einkommen , studentisches Wohnen und die Modernisierung von Mietwohnungen wurden 2015 verbessert . Der Zins wurde jeweils um 0,3 Prozentpunkte reduziert. Damit wurde den Entwicklungen am Kapitalmarkt Rechnung getragen. Der Festzins beträgt damit in den genannten Programmen 0,6 % p.a. bzw. 0,9 % p.a. im Programm Modernisierung von Mietwohnungen. Die Darlehenslaufzeit beträgt 20 Jahre bzw. 15 Jahre im Programm Modernisierung von Mietwohnungen. Zur Steigerung der Attraktivität dieser Förderprogramme wird seit 2016 ein Finanzierungszuschuss i.H. von 10 % der Förderkreditsumme in den Programmen des Mietwohnungsneubaus und i.H. von 5 % bei der Modernisierung von Mietwohnungen gewährt. Eingegangen am 24. August 2017 · Bearbeitet am 28. August 2017 · Ausgegeben am 1. September 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5078 24. 08. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5078 In der Förderung von selbst genutztem Wohneigentum wird ein zehnjähriges festverzinsliches Darlehen gewährt. Die Zinsen hier sind an den Zinsen der entsprechenden KfW-Darlehen gekoppelt . Die Zinsen betragen derzeit (Stand 14. Juli 2017) 1,05 % p.a. Ein Zuschuss wird nicht gewährt. Frage 3. Sind die Mittel in den einzelnen Programmen regional differenziert? Die Fördermittel werden nicht hinsichtlich Regionen ex ante kontingentiert, sondern gemäß den Anmeldungen auf die Regionen aufgeteilt. Lediglich die Programme "Mietwohnungsbau für mittlere Einkommen" und "Erwerb von Belegungsrechten " sind regional beschränkt (hierzu wird auch auf die als Anlagen 2 und 3 beigefügten Tabellen verwiesen). Innerhalb dieser eingegrenzten Förderregionen werden aber keine weiteren regionalen Differenzierungen vorgenommen. Frage 4. Wenn ja, wie sehen diese Mittelansätze der einzelnen Programme für die jeweils betroffenen Regionen aus? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Frage 5. Wie sehen die Mittelabflüsse für die einzelnen Programme bislang aus? In der als Anlage 4 beigefügten Tabelle sind die Mittelabflüsse in den einzelnen Programmen in den Jahren 2015 bis erstes Halbjahr 2017 dargestellt. Es ist hierbei zu beachten, dass der rechnerische Mittelabfluss wohnungspolitisch von geringer Aussagekraft ist. Die Attraktivität für die Förderprogramme bemisst sich in erster Linie nach der Zahl der Anmeldungen. Die Auszahlungen erfolgen in Raten, gestaffelt nach Baufortschritt. Die letzte Rate wird nach Vorlage und Prüfung der Schlussabrechnung ausgezahlt. Aufgrund der Komplexität der Bauprojekte und der Vielzahl baurechtlicher Vorgaben werden Bauprojekte bereits in einem sehr frühen Planungsstadium angemeldet. In aller Regel vergehen mehrere Jahre vom Zeitpunkt der Aufnahme in das Bauprogramm durch das Ministerium bis zur Auszahlung der letzten Rate durch die WIBank. Daher sind in den hier dargestellten Mittelabflüssen die anmeldungsstarken Jahre nur zu einem geringen Teil enthalten. Frage 6. Wie viele Wohnungen konnten jeweils durch die einzelnen Programme gefördert werden? Hierzu wird auf die als Anlage 1 beigefügte Tabelle verwiesen. Frage 7. Wie sehen in den einzelnen Programmen die Mittelansätze pro Wohnung aus? Es gibt keine Fördersätze pro Wohnung. Die Darlehenshöhe richtet sich in der Regel nach den Bodenpreisen und der Wohnfläche. Frage 8. Wie hoch sind in den einzelnen Programmen die Mittel pro Quadratmeter Wohnraum veranschlagt ? Die Darlehenshöhe ist von den Baukosten unabhängig und pauschaliert. Folgende Darlehensbeträge je m² Wohnfläche differenziert nach den örtlichen Bodenpreisen werden bereitgestellt. Hinzu kommt der Finanzierungszuschuss i.H. von 10 % der Förderkreditsumme in den Programmen des Mietwohnungsneubaus und i.H. von 5 % bei der Modernisierung von Mietwohnungen . Förderung Mietwohnungsbau für geringe Einkommen Grundstückswert je m² Boden einschl. Erschließungskosten und Kosten der Herrichtung des Grundstücks Darlehen je m² Wohnfläche Grundbetrag Bis unter 150 € 900 € 150 € bis unter 200 € 1.000 € 200 € bis unter 250 €o 1.100 € 250 € bis unter 300 € 1.200 € 300 € bis unter 350 € 1.300 € Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5078 3 350 € bis unter 400 € 1.400 € 400 € bis unter 450 € 1.500 € Ab 450 € 1.600 € Förderung Mietwohnungsbau für mittlere Einkommen Grundstückswert je Quadratmeter Boden einschl. Erschließungskosten und Kosten der Herrichtung des Grundstücks Darlehen je m² Wohnfläche Grundbetrag Bis unter 150 € 400 € 150 € bis unter 200 € 500 € 200 € bis unter 250 € 600 € 250 € bis unter 300 € 700 € 300 € bis unter 350 € 800 € 350 € bis unter 400 € 900 € 400 € bis unter 450 € 1.000 € Ab 450 € 1.100 € Förderung studentischen Wohnens Grundstückswert je m² Boden einschl. Erschließungskosten Baukostenzuschuss* je m² Wohnfläche Darlehen je m² Wohnfläche unter 250 € 500 € 1.250 € ab 250 € bis unter 350 € 575 € 1.400 € ab 350 € bis unter 450 € 650 € 1.550 € ab 450 € 700 € 1.700 € * Die Mittel für den eigenständigen Baukostenzuschuss sind bereits aufgebraucht, es werden nur noch Darlehen in Kombination mit dem neu eingeführten Finanzierungszuschuss bereitgestellt. Modernisierungsförderung Die Förderung besteht aus einem Darlehen in Höhe von bis zu 85 % der förderungsfähigen Kosten. Förderungsfähig ist die Modernisierung von Wohnungen durch bauliche Maßnahmen, insbesondere die Verbesserung: des Wohnungszuschnittes, z.B. durch Zusammenlegung kleiner Wohnungen zu einer großen Wohnung für kinderreiche Familien, durch den Anbau von Balkonen, der natürlichen Belichtung und Belüftung, der Beheizung, falls die Vorhaben nicht im Rahmen der Programme der KfW finanziert werden können, der Energieversorgung, der Wasserversorgung (Verbrauchsreduzierung, Messung des Trinkwasserverbrauchs), der sanitären Einrichtungen, der Entwässerung und des Feuchtigkeitsschutzes, des Schallschutzes, der baulichen Eignung einer Wohnung für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen und der unmittelbaren Umgebung des Wohngebäudes (Grünflächen, Kinderspielplätze). Förderungsfähig ist auch die in Verbindung mit der Modernisierung durchgeführte Instandsetzung . Dabei muss jedoch die Modernisierungsmaßnahme überwiegen. Kommunalinvestitionsprogramm - Programmteil Wohnraum Grundstückswert je m² Boden einschl. Erschließungskosten und Kosten der Herrichtung des Grundstücks Darlehen je m² Wohnfläche Grundbetrag Bis 150 € 1.300 € 150 € bis unter 200 € 1.400 € 200 € bis unter 250 € 1.500 € 250 € bis unter 300 € 1.600 € 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5078 300 € bis unter 350 € 1.700 € 350 € bis unter 400 € 1.800 € 400 € bis unter 450 € 1.900 € Ab 450 € 2.000 € Förderung von selbst genutztem Wohneigentum - Neubau (Hessen-Baudarlehen) Grundstückswert je m² Boden einschließlich Erschließungskosten Darlehen-Grundbetrag Bis unter 150 € 80.000 € 150 € bis unter 200 € 85.000 € 200 € bis unter 250 € 90.000 € 250 € bis unter 300 € 95.000 € 300 € bis unter 350 € 100.000 € 350 € bis unter 400 € 105.000 € 400 € bis unter 450 € 110.000 € ab 450 € 115.000 € Förderung von selbst genutztem Wohneigentum - Erwerb von Gebrauchtimmobilien (Hessendarlehen ) Das Darlehen beträgt bis zu 50 % der Gesamtkosten, jedoch nicht mehr als 100.000 €. Zu den Gesamtkosten gehören der Kaufpreis zuzüglich Nebenkosten sowie notwendige Umbauten und Modernisierungs- und Instandsetzungskosten. Das Darlehen ist auf volle 5.000 € abzurunden, es soll 20.000 € nicht unterschreiten. Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbst genutztem Wohneigentum Hier werden die Maßnahmen bis maximal 50 % der Gesamtkosten durch Zuschüsse gefördert; je Wohneinheit werden maximal 12.500 € gewährt. Der maximale Zuschussbetrag ist auch begrenzt für die einzelne Maßnahme. Hier gelten die folgenden Fördersätze. Bad: Um-/Einbau: .......................................... 5.000 €, Küche: Um-/Einbau: ....................................... 5.000 €, Lift-/Aufzugseinbau: ....................................... 6.000 €, alle anderen förderungsfähigen Einzelmaßnahmen: ... 2.500 €. Erwerb von Belegungsrechten Die Förderung erfolgt in Form einer Zuwendung. Die Zuwendung wird im Wege eines einmaligen , festen Betrags (Zuschuss) gewährt. Der Zuschuss beträgt bei einer Förderung, wenn die Wohnungen keiner Bindung unterliegen und frei sind, 1,50 € pro m² förderfähiger Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten. Im Falle einer Verlängerung auslaufender Bindungen bei bereits vermieteten Wohnungen beträgt die Förderung 0,80 € pro m² förderfähiger Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten. Die Bindungsdauer beträgt jeweils zehn Jahre. Frage 9. In welchem Umfang (Zahl der Wohnungen) konnten Mietpreisbindungen für welche Zeiträume "eingekauft" werden? Hierzu wird auf die als Anlage beigefügte Tabelle zu Frage 2 verwiesen. Im Rahmen des Förderprogramms KIP-Programmteil Wohnen werden Mietpreisbindungen für 15 Jahre erworben. Im Mietwohnungsbau für geringe und mittlere Einkommen und studentisches Wohnen werden Mietpreisbindungen für 20 Jahre erworben. Im Programm Modernisierung beträgt die Mietpreisbindung zehn Jahre. Beim Kauf von Belegungsrechten werden Mietpreisbindungen für zehn Jahre erworben. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5078 5 Frage 10. Welche Ablehnungsgründe für beantragte Fördermittel sind qualitativ und quantitativ erhoben worden? Förderanträge werden, sofern diese die Vorgaben der Richtlinie nicht erfüllen, zunächst zurückgestellt und mit der Antragstellerin oder dem Antragsteller wird seitens des Ministeriums Kontakt aufgenommen. So werden Antragstellerin oder Antragsteller unter anderem kontaktiert, wenn nach Ansicht des Fachreferats zu hohe Sozialmieten verlangt werden oder wenn große Unterschiede zwischen förderfähiger und tatsächlicher Wohnfläche bestehen. In der Regel passen die Antragstellerin oder der Antragsteller ihre Anträge an, so dass eine Aufnahme in das Programm dann jeweils möglich ist. In Einzelfällen erfolgte eine Ablehnung, weil der Bedarf an geförderten Mietwohnungen nicht vorhanden war. Wiesbaden, 10. August 2017 In Vertretung: Dr. Beatrix Tappeser Anlage(n): Die komplette Drucksache inklusive der Anlage kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden www.Hessischer-Landtag.de Programmjahr Darlehen Zuschuss WE* Darlehen Zuschuss WE* WE* Darlehen Zuschuss Plätze Darlehen WE* Zuschuss Fälle 2015 113.496.900 € 0 € 1152 2.000.000 € 0 € 91 15.940.000 € 11.600.000 € 1.181 16.110.320 € 312 1.514.058 € 457 2016 61.634.400 € 6.163.440 € 636 12.763.800 € 638.190 € 311 132.667.400 € 1.202 8.266.650 € 826.665 € 287 13.666.417 € 253 2.039.266 € 545 2017 65.638.900 € 6.563.890 € 701 3.196.800 € 159.840 € 106 40.839.800 € 353 38.933.500 € 3.893.350 € 1.278 5.844.387 € 110 1.251.798 € 295 WE* Wohnungen ** Bewilligungen Stand 31.12. d.J. *** Bereitstellungen am Anfang des jeweiligen Jahres auf der Grundlage der Anmeldungen Bewilligungen Stand 30.06.2017 Bauliche Hindernisse** Wohnungsbaufördermittel 2015 bis 2017 Anlage 1 Mietwohnungsbau*** Modernisierung*** KIP*** Studenten*** Wohneigentum ** Anlage Anlage 2 Fördergebiet für den Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum GKZ Stadt/Gemeinde Landkreis/Kreisfreie Stadt 411000 Darmstadt Stadt Darmstadt 412000 Frankfurt am Main Stadt Frankfurt 413000 Offenbach am Main Stadt Offenbach 414000 Wiesbaden Stadt Wiesbaden 431002 Bensheim Landkreis Bergstraße 431011 Heppenheim (Bergstraße) Landkreis Bergstraße 431013 Lampertheim Landkreis Bergstraße 431016 Lorsch Landkreis Bergstraße 431020 Viernheim Landkreis Bergstraße 431022 Zwingenberg Landkreis Bergstraße 432002 Babenhausen Landkreis Darmstadt-Dieburg 432003 Bickenbach Landkreis Darmstadt-Dieburg 432010 Groß-Umstadt Landkreis Darmstadt-Dieburg 432014 Mühltal Landkreis Darmstadt-Dieburg 432018 Pfungstadt Landkreis Darmstadt-Dieburg 432019 Reinheim Landkreis Darmstadt-Dieburg 432022 Seeheim-Jugenheim Landkreis Darmstadt-Dieburg 432023 Weiterstadt Landkreis Darmstadt-Dieburg 433001 Biebesheim LK Groß-Gerau 433002 Bischofsheim LK Groß-Gerau 433004 Gernsheim LK Groß-Gerau 433005 Ginsheim-Gustavsburg LK Groß-Gerau 433006 Groß-Gerau LK Groß-Gerau 433007 Kelsterbach LK Groß-Gerau 433008 Mörfelden-Walldorf LK Groß-Gerau 433009 Nauheim LK Groß-Gerau 433010 Raunheim LK Groß-Gerau 433011 Riedstadt LK Groß-Gerau 433012 Rüsselsheim LK Groß-Gerau 434001 Bad Homburg v.d.Höhe Hochtaunuskreis 434002 Friedrichsdorf Hochtaunuskreis 434003 Glashütten Hochtaunuskreis 434004 Grävenwiesbach Hochtaunuskreis 434005 Königstein im Taunus Hochtaunuskreis 434006 Kronberg im Taunus Hochtaunuskreis 434007 Neu-Anspach Hochtaunuskreis 434008 Oberursel (Taunus) Hochtaunuskreis 434009 Schmitten im Taunus Hochtaunuskreis 434010 Steinbach (Taunus) Hochtaunuskreis 434011 Usingen Hochtaunuskreis 434012 Wehrheim Hochtaunuskreis 434013 Weilrod Hochtaunuskreis 435006 Bruchköbel Main-Kinzig-Kreis 435007 Erlensee Main-Kinzig-Kreis 435011 Großkrotzenburg Main-Kinzig-Kreis 435013 Hammersbach Main-Kinzig-Kreis 435014 Hanau Main-Kinzig-Kreis 435017 Langenselbold Main-Kinzig-Kreis 435019 Maintal Main-Kinzig-Kreis 435020 Neuberg Main-Kinzig-Kreis 435021 Nidderau Main-Kinzig-Kreis 435022 Niederdorfelden Main-Kinzig-Kreis 435023 Rodenbach Main-Kinzig-Kreis 435024 Ronneburg Main-Kinzig-Kreis 435026 Schöneck Main-Kinzig-Kreis 436001 Bad Soden am Taunus Main-Taunus-Kreis 436002 Eppstein Main-Taunus-Kreis 436003 Eschborn Main-Taunus-Kreis 436004 Flörsheim am Main Main-Taunus-Kreis 436005 Hattersheim am Main Main-Taunus-Kreis 436006 Hochheim am Main Main-Taunus-Kreis 436007 Hofheim am Taunus Main-Taunus-Kreis 436008 Kelkheim (Taunus) Main-Taunus-Kreis 436009 Kriftel Main-Taunus-Kreis 436010 Liederbach am Taunus Main-Taunus-Kreis 436011 Schwalbach am Taunus Main-Taunus-Kreis 436012 Sulzbach (Taunus) Main-Taunus-Kreis 438001 Dietzenbach LK Offenbach 438002 Dreieich LK Offenbach 438003 Egelsbach LK Offenbach 438004 Hainburg LK Offenbach 438005 Heusenstamm LK Offenbach 438006 Langen (Hessen) LK Offenbach 438007 Mainhausen LK Offenbach 438008 Mühlheim am Main LK Offenbach 438009 Neu-Isenburg LK Offenbach 438010 Obertshausen LK Offenbach 438011 Rodgau LK Offenbach 438012 Rödermark LK Offenbach 438013 Seligenstadt LK Offenbach 439002 Bad Schwalbach Rheingau-Taunus-Kreis 439008 Idstein Rheingau-Taunus-Kreis 439011 Niedernhausen Rheingau-Taunus-Kreis 440002 Bad Nauheim Wetteraukreis 440003 Bad Vilbel Wetteraukreis 440004 Büdingen Wetteraukreis 440005 Butzbach Wetteraukreis 440007 Florstadt Wetteraukreis 440008 Friedberg (Hessen) Wetteraukreis 440012 Karben Wetteraukreis 440015 Münzenberg Wetteraukreis 440017 Niddatal Wetteraukreis 440018 Ober-Mörlen Wetteraukreis 440021 Reichelsheim/Wetterau Wetteraukreis 440022 Rockenberg Wetteraukreis 440023 Rosbach v.d.Höhe Wetteraukreis 440024 Wölfersheim Wetteraukreis 440025 Wöllstadt Wetteraukreis 531005 Gießen LK Gießen 532003 Braunfels Lahn-Dill-Kreis 532023 Wetzlar Lahn-Dill-Kreis 534014 Marburg LK Marburg-Biedenkopf 611000 Kassel Stadt Kassel 631009 Fulda LK Fulda 636006 Hessisch-Lichtenau Werra-Meißner-Kreis Anlage: Gemeinden im verdichtungsraum Regierungsbezirk Darmstadt Anlage 3 411000 Darmstadt 412000 Frankfurt am Main 413000 Offenbach am Main 414000 Wiesbaden 431002 Bensheim 431004 Birkenau 431005 Bürstadt 431011 Heppenheim (Bergstrasse) 431013 Lampertheim 431016 Lorsch 431020 Viernheim 431022 Zwingenberg 432001 Alsbach-Hähnlein 432003 Bickenbach 432006 Erzhausen 432008 Griesheim 432014 Mühltal 432018 Pfungstadt 432022 Seeheim-Jugenheim 432023 Weiterstadt 433002 Bischofsheim 433003 Büttelborn 433005 Ginsheim-Gustavsburg 433006 Gross-Gerau 433007 Kelsterbach 433008 Mörfelden-Walldorf 433009 Nauheim 433010 Raunheim 433012 Rüsselsheim 434001 Bad Homburg v.d.Höhe 434002 Friedrichsdorf 434005 Königstein im Taunus 434006 Kronberg im Taunus 434008 Oberursel (Taunus) 434010 Steinbach (Taunus) 435006 Bruchköbel 435007 Erlensee 435011 Grosskrotzenburg 435014 Hanau 435017 Langenselbold 435019 Maintal 435021 Nidderau 435022 Niederdorfelden 435023 Rodenbach 435026 Schöneck 436001 Bad Soden am Taunus 436002 Eppstein 436003 Eschborn 436004 Flörsheim am Main 436005 Hattersheim am Main 436006 Hochheim am Main 436007 Hofheim am Taunus 436008 Kelkheim (Taunus) 436009 Kriftel 436010 Liederbach 436011 Schwalbach am Taunus 436012 Sulzbach (Taunus) 438001 Dietzenbach 438002 Dreieich 438003 Egelsbach 438004 Hainburg 438005 Heusenstamm 438006 Langen 438007 Mainhausen 438008 Mühlheim am Main 438009 Neu-Isenburg 438010 Obertshausen 438011 Rodgau 438012 Rödermark 438013 Seligenstadt 439015 Taunusstein 439017 Walluf 440003 Bad Vilbel WB 535200 Fördermittelverwaltung Anlage Frage 4 27.07.2017 Asuzahlung im Jahr 2015 2016 bis 30.06.2017 Gesamt KZ Beseitig. baul. Hindernisse f. Behinderte 1.302.075,87 1.668.946,32 1.011.949,30 3.982.971,49 Mietwohnungsbau 42.978.935,78 49.515.724,99 19.460.010,00 111.954.670,77 Modernisierung 3.617.000,00 2.627.750,00 1.658.000,00 7.902.750,00 Hessen-Baudarlehen 5.573.151,61 5.478.156,38 1.778.445,81 12.829.753,80 Hessen-Darlehen 10.467.551,32 9.060.660,28 4.138.297,63 23.666.509,23 ZUS Erwerb von Belegungsrechten 2.939.733,60 0,00 0,00 2.939.733,60 Darlehen Studentisches Wohnen 0,00 4.530.780,00 273.420,00 4.804.200,00 ZUS Studentisches Wohnen 0,00 3.253.660,00 1.278.997,00 4.532.657,00 KIP Wohnraum 0,00 0,00 750.100,00 750.100,00 Finanzierungszuschuss Land 0,00 0,00 657.060,00 657.060,00 66.880.463,18 76.137.693,97 31.006.279,74 174.020.405,89 5078_Anlagen.pdf drs5078 Anlage 1 Frage 2 Tabelle1 drs5078 kleine anfrage anlage 2 Frage 3 Fördergebiet Belegungsrechte Tabelle1 drs5078 kleine anfrage anlage 3 Frage 3 Fördergebiet mittler Einkommen Tabelle1 drs5078 Anlage 4 Auszahlung 2015-30.06.2017