Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Abg. Schott (DIE LINKE) und Fraktion betreffend die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in Hessen sowie mittel- und langfristigen Maßnahmen gegen Armut Drucksache 19/5082 Die Große Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Chef der Staatskanzlei, der Hessischen Ministerin der Justiz, dem Hessischen Kultusminister, dem Hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst, der Hessischen Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Hessischen Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung im Namen der Landesregierung wie folgt: I. Übergreifende Aspekte Frage 1. Wie definiert die Landesregierung Kinderarmut? Es existieren unterschiedliche Definitionen von Armut und Armutskonzepten. Die Hessische Landesregierung stützt sich definitorisch - in Übereinstimmung mit der Wissenschaft und dem Beirat zum 2. Hessischen Landessozialbericht - auf die international anerkannten Armutsgefährdungsgrenzen , die sowohl in Deutschland als auch der EU als verbindliche Indikatoren zur Armutsmessung gelten. Als armutsgefährdet gelten Personen in Haushalten mit weniger als 60 % des bedarfsgewichteten durchschnittlichen Haushaltsnettoäquivalenzeinkommens (Median). Frage 2. Welche Kriterien werden zur Eingrenzung des Begriffs der Kinderarmut herangezogen? Um eine sachgerechte Auseinandersetzung mit dem Thema Armut und soziale Ausgrenzung zu ermöglichen, werden von der Landesregierung zur Eingrenzung des Begriffs der Kinderarmut Indikatoren zugrunde gelegt, die auch der Bund und die anderen Länder im Rahmen ihrer Armuts - und Reichtumsberichterstattung verwenden. Diese Kriterien zielen darauf, dass sich Kinderarmut nicht nur durch den Mangel an Geld, sondern auch durch den Mangel an sozialen Kontakten, Bildungschancen und sozialer Integration auszeichnet. Die Stärke dieser gewählten Kriterien liegt darin, dass sie helfen, Armut umfassender zu begreifen und Benachteiligung und Ausgrenzung nicht nur auf die materielle Ebene beschränken, sondern auch immaterielle Ressourcen einbeziehen. Die Kriterien erlauben es zudem, die Ergebnisse für Hessen mit denen der Sozialberichterstattung des Bundes und der Länder zu vergleichen. Frage 3. Welcher methodische Ansatz liegt der Begriffsbildung im Sinne der Fragen I.1 und 2 zugrunde? Methodisch verfolgt die Landesregierung den Einsatz unterschiedlicher Armutskonzepte (multidimensionaler Ansatz) - so auch im 2. Hessischen Landessozialbericht. Neben dem Konzept der relativen Armut und der "SGB-II-Armut" werden die Lebenslagen von Kindern in Familien im unteren Einkommensbereich beleuchtet und - soweit empirisch machbar - auch der Teilhabeansatz einbezogen. Methodisch greift die Landesregierung zudem auf ein breites und zum Teil äußerst innovatives Spektrum statistischer Verfahren zurück. Auf diese Weise konnte z.B. der 2. Landessozialbericht zu einem "Instrument der Bedarfs- und Wirkungsanalyse" weiterentwickelt und durch Simulationsmodelle ein wichtiger Beitrag zur Politikfolgenabschätzung geleistet werden . Frage 4. Welche Bedeutung kommt bei der Begriffsbildung im Sinne der Fragen 1 bis 3 dem sogenannten Lebenslagenansatz zu? Die Landesregierung forciert mit der Fokussierung auf das Lebenslagenkonzept Bestrebungen, die helfen, eine ausschließlich an monetären Größen ausgerichtete Definition von Armut zu überwinden und dieser eine mehrdimensionale Messung und ein ganzheitliches Konzept von Armut (gesellschaftliche Verwirklichungschancen) entgegenzusetzen. Ein Mangel an gesell- Eingegangen am 26. November 2018 · Ausgegeben am 27. November 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6843 26. 11. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6843 schaftlich bedingten Chancen lässt sich demnach als Ausgrenzung, ein sehr hohes Maß an gesellschaftlich bedingten Chancen dagegen als Privilegierung interpretieren. Frage 5. Welche Altersgruppen umfasst der Begriff "Kinderarmut"? Die Unterscheidung nach Altersgruppen erfolgt statistikbedingt - in Abstimmung mit und auf Empfehlung der Wissenschaft, mit dem Statistischen Landesamt und dem Beirat zum 2. Hessischen Landessozialbericht - auf Basis der Altersklassen des Mikrozensus. Nach diesem Konzept werden im 2. Hessischen Landessozialbericht, dem 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung und in der Datenbank der Statistischen Ämter alle bis 17-Jährigen als Kinder definiert. Soweit möglich wurden im Bericht die Kinder bis einschließlich 17 Jahre nochmals in die Altersklassen "bis 2 Jahre", "3 bis 5 Jahre", "6 bis 13 Jahre" und "14 bis 17 Jahre" untergliedert. Frage 6. Welche Bedeutung hat die Armut unter Jugendlichen für die Landesregierung? Oft werden die Weichen für Anerkennung und Wohlstand bereits in der Kindheit gestellt. Um zu verhindern, dass aus Minderjährigen in (einkommens)armen Familien arme Erwachsene und später arme Senioren werden, schenkt die Hessische Landesregierung der Kinderarmut, die meist Familien- oder Mütterarmut ist, höchste Aufmerksamkeit. Aus Sicht der Landesregierung ist es daher Aufgabe und Ziel, Rahmenbedingungen des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen in einer Weise herzustellen und zu gestalten, dass junge Menschen konsequent und nachhaltig in ihren Handlungskompetenzen gefördert und gestärkt werden, damit sie aktiv Verantwortung für sich selbst wie auch für das Gemeinwesen, in welchem sie leben, übernehmen können . Die Sicherung des Kindeswohls ist dabei oberster Maßstab jugendpolitischen Handelns. Die Landesregierung setzt sich deshalb entsprechend dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) konsequent dafür ein, jedem jungen Menschen ein Recht auf Förderung und Erziehung zu sichern. Schließlich leistet die Landesregierung in allen Politikfeldern, in denen das Land Gestaltungs - und Finanzierungsspielräume hat, also vor allem in der Bildungs-, Wohnraum-, Familien - und Arbeitsmarktpolitik, ebenso wie im Bereich der freiwilligen sozialen Leistungen große Anstrengungen zur Überwindung oder Vermeidung von Kinderarmut. Frage 7. Wie stellt sich die Armutssituation von Kindern und Jugendlichen in Hessen im Allgemeinen und insbesondere im Vergleich mit den anderen Bundesländern dar? Beim Thema Kinderarmut liefern die großen Umfragen, die zur Armutsmessung (relative Armut ) herangezogen werden, kein einheitliches und in der soziodemografischen Differenzierung vollständiges Bild. Im 2. Landessozialbericht wurde darauf hingewiesen, dass das nicht nur an den auch von der Einwohnerinnen- und Einwohnerzahl her in mittelgroßen Bundesländern teils recht kleinen Fallzahlen liegt, die immer die Gefahr "statistischer Ausreißer" bergen, sondern auch auf die unterschiedliche Abgrenzung zwischen Kindern und Jugendlichen zurückzuführen ist. Eine weitere Schwierigkeit betrifft Abweichungen, die aufgrund verschiedener Datengrundlagen auftreten (vgl. 2. Landessozialbericht, S. 173). Frage 8. Wie viele Kinder und Jugendliche in der Altersgruppe von 0 bis 18 Jahren galten im Jahr 2016 in Hessen nach dem Bundesmedian als arm oder armutsgefährdet (bitte jeweils zusätzlich nach Geschlecht und Migrationshintergrund differenzieren)? Frage 9. Wie viele Kinder und Jugendliche waren arm oder armutsgefährdet jeweils in den Jahren 2000, 2005, 2010, 2011 bis 2016 (bitte jeweils zusätzlich nach Geschlecht und Migrationshintergrund differenzieren)? Frage 10. Wie viele Jugendliche in der Altersgruppe von 19 bis 25 Jahren galten 2016 in Hessen als arm oder armutsgefährdet (bitte jeweils zusätzlich nach Geschlecht und Migrationshintergrund differenzieren )? Frage 11. Wie viele Jugendliche waren arm oder armutsgefährdet jeweils in den Jahren 2000, 2005, 2010, 2011 bis 2016 (bitte jeweils zusätzlich nach Geschlecht und Migrationshintergrund differenzieren )? Die Fragen 8, 9, 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhanges wie folgt gemeinsam beantwortet: Eine Beantwortung der Fragen I.8 bis 11 ist nicht möglich. Nach Auskunft des Hessischen Statistischen Landesamts (HSL) werden im Rahmen der amtlichen Sozialberichterstattung standardmäßig nur die Armutsgefährdungsquoten veröffentlicht, nicht jedoch die zugrunde liegenden absoluten Zahlen, und zwar aus folgenden Gründen: "Die Armutsgefährdungsquoten und damit die Struktur der armutsgefährdeten Personen wird auf Basis der Bevölkerung in Privathaushalten mit gültigen Angaben zum Haushaltsnettoeinkommen ermittelt. Aussagen zur absoluten Zahl der armutsgefährdeten Personen sind auf dieser Basis nicht sinnvoll, da man damit annehmen würde, dass alle Personen ohne gültige Angaben zum Einkommen nicht einkommensarm sind. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6843 3 Die Zahl der armutsgefährdeten Personen wird deshalb aus der Zahl der Bevölkerung in Privathaushalten und der Armutsgefährdungsquote errechnet. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass der Anteil der Einkommensarmen bei den Personen ohne Angaben zum Haushaltsnettoeinkommen genauso hoch ist wie bei denen mit gültigen Angaben. Da die Antwortausfälle nicht in allen Regionen/Bevölkerungsgruppen gleich hoch sind, kann es bei der Addition der Zahlen der armutsgefährdeten Personen nach Regionen oder soziodemografischen Merkmalen zu Abweichungen von der Gesamtzahl kommen. Aufgrund dieser Problematik werden Zahlen der armutsgefährdeten Personen nicht tabellarisch veröffentlicht." (HSL 2018) Frage 12. Welche Armuts- bzw. Armutsgefährdungsquoten ergeben sich für die in den Fragen I.8 bis 11 herangezogenen Zeiträume (bitte jeweils zusätzlich nach Geschlecht und Migrationshintergrund differenzieren)? Ergebnisse für das Jahr 2000 sind nicht verfügbar. Alle anderen Ergebnisse sind in den Tabellen separat nach Bundesmedian und Landesmedian ausgewiesen. Hierzu wird auf die Anlagen 1 und 2 verwiesen. Frage 13. Wie hoch waren im Vergleich dazu die allgemeinen Armuts- bzw. Armutsgefährdungsquoten in den in den Fragen I.8 bis 11 erfragten Zeiträumen in Hessen (bitte jeweils zusätzlich nach Geschlecht und Migrationshintergrund differenzieren)? Ergebnisse für das Jahr 2000 sind nicht verfügbar. Alle anderen Ergebnisse sind in den Tabellen separat nach Bundesmedian und Landesmedian ausgewiesen. Hierzu wird auf die Anlagen 3 und 4 verwiesen. Frage 14. Wie stellten sich in den in den Fragen I.8 bis 11 erfragten Zeiträumen die Armuts- bzw. Armutsgefährdungsquoten in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten dar (bitte jeweils zusätzlich nach Geschlecht und Migrationshintergrund differenzieren)? Ergebnisse hierzu liegen - mit Ausnahme für die kreisfreie Stadt Frankfurt am Main - nicht auf Kreisebene vor. Altersspezifische Armutsgefährdungsquoten liegen ebenfalls nicht vor. Hierzu wird auf die Anlagen 5 bis 7 verwiesen. Frage 15. Welchen Platz nahm Hessen hinsichtlich der Armuts- bzw. Armutsgefährdungsquoten bei den bis zu 15-Jährigen in den in den Fragen I.8 bis 11 erfragten Zeiträumen im Bundesvergleich ein (bitte Aufstellung der entsprechenden Quoten aller Bundesländer!)? Ergebnisse liegen nur für die Altersgruppe der unter 18-Jährigen vor. Diese werden separat nach Bundesmedian und Landesmedian ausgewiesen. Zahlen für das Jahr 2000 sind nicht verfügbar . Hierzu wird auf die Anlagen 8 und 9 verwiesen. Frage 16. Welche hauptsächlichen Ursachen sind für Kinderarmut ausschlaggebend? Die Landesregierung hat die Ursachen für Kinderarmut im 2. Landessozialbericht herausgearbeitet . Diese können sowohl im persönlichen Umfeld der Betroffenen als auch in strukturellen Rahmenbedingungen liegen. Als häufige Ursachen der Armut von Kindern können das Aufwachsen bei nur einem Elternteil, eine geringe Arbeitsmarktintegration der erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder, ein geringes Bildungsniveau der Eltern sowie ein Migrationshintergrund benannt werden. Besonders von Armut betroffen sind daneben auch Familien mit vielen Kindern . Frage 17. Welche Kinder aus welchen Familien sind überdurchschnittlich arm bzw. armutsgefährdet? Die Armutsgefährdung variiert nach soziodemografischen Merkmalen. Die Ergebnisse sind für verschiedene Haushaltstypen verfügbar und können separat nach Bundesmedian und Landesmedian ausgewiesen werden. Zahlen für das Jahr 2000 sind nicht verfügbar. Hierzu wird auf die Anlage 10 verwiesen. Frage 18. Kann nach Auffassung der Landesregierung eine erhöhte Armutsgefährdung von Kindern bzw. Jugendlichen in bestimmten sozialen Konstellationen verortet werden (Familien mit mehr als 3 Kindern, Alleinerziehende, Selbstständige, Teilzeitarbeitnehmer, Geringverdiener etc.)? Hierzu wird auf die Beantwortung der Fragen I.16 und 17 verwiesen. Frage 19. Wie hoch war die Armuts- bzw. Armutsgefährdungsquote bei Alleinerziehenden in den in den Fragen I.10 und 11 erfragten Zeiträumen? Ergebnisse hierzu sind für den Haushaltstyp Ein(e) Erwachsene(r) mit Kind(ern)verfügbar. Diese können nach Bundesmedian und Landesmedian separat ausgewiesen werden. Zahlen für das Jahr 2000 sind nicht verfügbar. Hierzu wird auf die Anlagen 11 und 12 verwiesen. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6843 Frage 20. Wie hoch war die Armuts- bzw. Armutsgefährdungsquote bei Einzelkindern? Frage 21. Wie hoch war die Armuts- bzw. Armutsgefährdungsquote bei Geschwisterkindern? Eine Beantwortung der Fragen I.20 und 21 ist aufgrund fehlender Daten nicht möglich. Frage 22. Wie hoch war die Armuts- bzw. Armutsgefährdungsquote bei Kindern mit Migrationshintergrund ? Die Armutsrisikoquote bei Minderjährigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit lag 2014 bei 41 %, bei minderjährigen Deutschen mit Migrationshintergrund bei 31,2 % und bei minderjährigen Deutschen ohne Migrationshintergrund bei 12,7 % (vgl. Landessozialbericht, Seite 180). Frage 23. Wie hoch war die Armuts- bzw. Armutsgefährdungsquote bei Kindern in der stationären Hilfe zur Erziehung (also Kindern in familienersetzender Hilfe, wie z.B. Wohngruppen, Heimen, Pflegefamilien etc.)? Es liegen keine statistischen Berechnungen zum Zusammenhang von Armut bzw. Armutsgefährdung von Kindern und Leistungsbezug nach dem SGB VIII vor. Unter Verweis darauf, dass Armut als Lebenslage von Kindern und Familien vielfältige Facetten hat (vgl. hierzu die Erläuterungen im 2. Landessozialbericht, S. 216-219), kann zu einer Annäherung an die Thematik auf Daten zum Zusammenhang von Hilfen zur Erziehung und Transferleistungsbezug zurückgegriffen werden. Transferleistungsbezug kann ein Indikator für prekäre Lebenslagen sein. Der Anteil von Hilfeempfängern/Familien mit Transferleistungsbezug lag 2016 unter den Empfängern von Hilfen nach § 33 SGB VIII (Pflegekinderhilfe) bei 81,7 %, unter den Empfänger von Hilfen nach § 34 SGB VIII (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform) bei 35,4 % und unter den Empfängern von Hilfen nach § 35 SGB VIII (intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung) bei 50,7 % (vgl. 2. Landessozialbericht, S. 212-213). Frage 24. Wie hoch war die Armuts- bzw. Armutsgefährdungsquote bei Kindern mit Behinderungen? Eine Beantwortung der Frage I.24 ist aufgrund fehlender Daten nicht möglich. Frage 25. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um Alleinerziehende u.a. durch arbeitszeitangepasste Kinderbetreuungsangebote zu unterstützen, sodass sie eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit realisieren können? Alleinerziehende Eltern sind in besonderem Maße auf gute und zuverlässige Kinderbetreuung angewiesen, um das Familieneinkommen durch Erwerbstätigkeit sichern zu können. Mit der Schaffung von ausreichenden Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren wird es alleinerziehenden Eltern ermöglicht, einer Beschäftigung nachzugehen. Die Landesregierung stärkt mit Mitteln im dreistelligen Millionenbereich den Ausbau eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes für Kinder unter und über drei Jahren und zwar sowohl durch Betriebskostenförderung als auch durch die Erweiterung von Krippen- und Kindertagespflegeplätzen in Gemeinden und bei Jugendhilfeträgern. Ab dem 1. August 2018 wurde in Hessen für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt die Beitragsfreiheit für den Zeitraum von 6 Stunden täglich eingeführt. Außerdem bieten die 154 (Stand 3/2018) Familienzentren in Hessen auch Ein-Eltern-Familien in finanziellen oder sozial belastenden Lebenslagen qualifizierte Hilfestellungen mit wohnortnahen und niedrigschwelligen Bildungs-, Betreuungs- und Beratungsangeboten. Als Arbeitgeber ermöglicht das Land Hessen mit dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz die Förderung von Frauen in denjenigen Bereichen, in denen sie noch unterrepräsentiert sind. Teilzeitbeschäftigten sind die gleichen beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten einzuräumen wie Vollzeitbeschäftigten . Damit verbunden ist das Angebot flexibler Arbeitszeitmodelle oder von Telearbeit , um die Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Berufstätigkeit zu realisieren. II. Einkommensverhältnisse Frage 1. Welchen Stellenwert hat das Einkommen der Eltern bei der Beantwortung der Frage, ob Kinder als arm gelten? Das Einkommen der Eltern spielt für die Frage, ob Kinder und Jugendliche als arm gelten, eine herausragende Rolle. Die Höhe des Erwerbseinkommens bestimmt im Wesentlichen den Lebensstandard der ganzen Familie bzw. der zum Haushalt gehörenden Personen, seien sie Kinder oder Erwachsene. Daher sind auch Haushalte, in denen der Haupteinkommensbezieher erwerbslos ist, besonders armutsgefährdet. Frage 2. Wie wird, ausgehend vom Einkommen der Eltern, Kinderarmut bestimmt? Als relative Einkommensarmut wird nach internationalen Standards dasjenige Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen (HNÄE) definiert, das weniger als 60 % des mittleren HNÄE beträgt. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6843 5 Kinderarmut ist daher in Haushalten anzunehmen, in denen die genannten 60 % unterschritten werden. Das ist überproportional in Alleinerziehendenhaushalten, Haushalten mit 3 und mehr Kindern, Haushalten mit Migrationshintergrund und Haushalten, in denen der Haupteinkommensbezieher erwerbslos ist, der Fall. Eine individuell für einzelne Haushaltsmitglieder geltende , "fiktive" Armuts- bzw. Armutsgefährdungsgrenze kann nicht ermittelt werden. Frage 3. Wie hoch war die so ermittelte fiktive Armutsgrenze bzw. Armutsgefährdungsgrenze für Kinder und Jugendliche in Deutschland im Jahr 2016? Frage 4. Wie hoch war diese Grenze in den jeweiligen Jahren 2000, 2005, 2010 sowie 2011 bis 2016? Frage 5. Ist die unterschiedliche Höhe der Zuordnung der fiktiven Anteile vom Einkommen der Eltern nach unterschiedlichen Altersgruppen der Kinder und Jugendlichen sachgerecht? Frage 6. Wenn ja: aus welchen Gründen? Frage 7. Wenn nein: Welche Veränderungen wären notwendig und sinnvoll? Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage II.2 verwiesen. Frage 8. Wie sehen die Einkommensverhältnisse von Jugendlichen, die nicht mehr im Familienhaushalt leben , aus (bitte jeweils zusätzlich nach Geschlecht und Migrationshintergrund differenzieren)? Grundlage für die Bestimmung einer Lebensform sind zunächst soziale Beziehungen zwischen den Mitgliedern eines Haushalts. Eine Lebensform kann somit aus einer oder mehreren Personen bestehen. Die Kategorie "Familienhaushalt" ist in diesem Zusammenhang statistisch gesehen unklar definiert. Die Landesregierung orientiert sich bei der Definition privater Lebensformen der Bevölkerung am Mikrozensus der amtlichen Statistik. In dieser Erhebung wird grundsätzlich entlang zweier "Achsen" statistisch erfasst: Erstens der Elternschaft und zweitens der Partnerschaft. Entsprechend dieser Systematik zählen zu den Lebensformen der Bevölkerung Paare mit ledigen Kindern und ohne ledige Kinder, alleinerziehende Elternteile mit Kindern sowie alleinstehende Personen ohne Partnerin/Partner und ohne ledige Kinder im Haushalt. Als Haushaltsbefragung und aufgrund des informellen Selbstbestimmungsrechts konzentriert sich der Mikrozensus auf das Beziehungsgefüge der befragten Menschen in den "eigenen vier Wänden ", also auf einen gemeinsamen Haushalt. Eltern-Kind-Beziehungen, die über Haushaltsgrenzen hinweg bestehen, oder Partnerschaften mit getrennter Haushaltsführung, das so genannte "Living apart together", bleiben daher unberücksichtigt. In diesem Kontext ist ferner zu berücksichtigen , dass 2005 im Mikrozensus erstmals allen mindestens 16-jährigen Haushaltsmitgliedern ohne Ehepartner im Haushalt die Frage nach einer Lebenspartnerschaft gestellt wurde. Sie hieß: "Sind Sie Lebenspartner/in, Lebenspartnerin einer Person dieses Haushalts?" Damit können ab dem Mikrozensus 2005 erstmals mehrere Lebensgemeinschaften in einem Haushalt erhoben werden. In den Mikrozensen 1996 bis 2004 konnte dagegen jeder Haushalt höchstens eine Lebensgemeinschaft angeben, da die entsprechende Frage ausschließlich auf eine Lebenspartnerschaft mit der Bezugsperson des Haushalts abstellte. Die Frage nach einer Lebenspartnerschaft im Haushalt ist neutral formuliert und lässt bewusst das Geschlecht der Befragten außer Betracht. Der Landesregierung liegen demnach keine Daten über die Einkommensverhältnisse von Jugendlichen vor, die nicht mehr in Familienhaushalten leben. Im 2. Landessozialbericht wird jedoch darauf verwiesen, dass die Armutsrisikoquote junger Menschen zwischen 18 und 24 Jahren zwischen 2005 und 2015 leicht gesunken ist. Sie liegt aber deutlich über der der unter 18- Jährigen. Hintergrund ist, dass diese jungen Erwachsenen schon zu einem größeren Anteil außerhalb des Elternhauses leben und als Auszubildende, Studierende oder Berufsanfänger in der Regel geringe Einkommen haben. Frage 9. Wie haben sich die Einkommensverhältnisse von Jugendlichen, die nicht mehr im Familienhaushalt leben, in den Jahren 2000, 2005, 2010, 2011 bis 2016 dargestellt (bitte jeweils zusätzlich nach Geschlecht und Migrationshintergrund differenzieren)? Hierzu liegen keine Daten vor (s.o). Frage 10. Wie viele Jugendliche bis 25 Jahre sind in den Jahren 2005, 2010, 2015, 2016 bezüglich der SGB-II-Leistungen sanktioniert worden (bitte unterscheiden nach in der Familie und nicht mehr in der Familie lebenden)? Die Informationen über den Umfang von Sanktionierungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden in der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) der Bundesagentur für Arbeit (BA) erfasst. Dabei gibt es zwei Erhebungsmethoden bzw. Zählkonzepte : Einerseits werden nach dem Bestandskonzept Sanktionierungen sowie deren Umfang bzw. deren leistungsrechtliche Auswirkungen am Bestand der leistungsberechtigten Personen nach dem SGB II gemessen (Sanktionsbestand). Andererseits werden auch die im Berichtszeitraum neu ausgesprochenen Sanktionen über ein Bewegungskonzept (nur Zugänge) gemessen (Sanktionsbewegungen). 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6843 Für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im Bestand wird festgestellt, ob zum Stichtag mindestens eine wirksame Sanktion vorliegt. Auf Basis dieser Bestandszählung wird dargestellt , wie viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte zum Stichtag sanktioniert sind, wie viele Sanktionen gegen diese erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vorliegen und wie sich die Sanktionen auf die Höhe des Leistungsbezugs auswirken. Sanktionen werden im Regelfall für einen Zeitraum von 3 Monaten festgesetzt. Bei mehrmaliger Pflichtverletzung können für überschneidende Zeiträume mehrfach Sanktionen ausgesprochen werden. Statistisch werden im Bestandskonzept alle zum Stichtag wirksamen Sanktionen erfasst, d.h. die Bestandsmessung umfasst alle Sanktionen, deren Gültigkeitsdauer über den Stichtag der Bestandsmessung reichen. Daher kann ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter zum Stichtag im Bestand mit mehreren Sanktionen belegt sein. Sanktionen, die zwar in der Vergangenheit, jedoch nicht mehr am statistischen Stichtag wirksam waren, werden zum jeweiligen Berichtsmonat nicht berücksichtigt. Die Anzahl der neu festgestellten Sanktionen wird nach dem Bewegungskonzept als Zugänge von Sanktionen ausgewertet. Ziel ist hier, Aussagen darüber zu treffen, wie viele Sanktionen in einem bestimmten Zeitraum (Berichtsmonat) neu ausgesprochen wurden. Hier wird die neu festgestellte Sanktion zum Auswertungsobjekt, nicht die Person. Durch die sachverhaltsspezifische Betrachtungsweise der Sanktionen ist es möglich, sanktionsbezogene Merkmale wie bspw. den Grund der einzelnen Sanktionen zu ermitteln. Darüber hinaus werden zur jeweiligen Sanktion auch die personenbezogenen Informationen zu dem von der Sanktion betroffenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ermittelt. Im Jahr 2005 konnten die Sanktionen (genau wie viele andere statistische Daten des SGB II) noch nicht vollständig valide erfasst werden. Deshalb beginnt die Auswertung, wie die überwiegende Zahl der Statistiken der BA zum SGB II, mit dem Jahr 2007 als dem ersten Jahr, für das valide statistische Daten vorliegen. Es folgen die Ergebnisse zu den Jahren 2010, 2015 und 2016. "In der Familie" bzw. "nicht mehr in der Familie lebend" sind keine Begriffe der BA-Statistik. Ersatzweise wertete sie nach der "Rolle in der Bedarfsgemeinschaft" ("Hauptperson/Partner" bzw. "minderjähriges unverheiratetes Kind/volljähriges unverheiratetes Kind unter 25 Jahren") aus. "Hauptperson/Partner" sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die nicht mehr bei ihren Eltern, sondern in einer "eigenen" Bedarfsgemeinschaft leben. Unverheiratete Kinder (minderjährige und volljährige) leben in einer Bedarfsgemeinschaft, in der nicht sie die Hauptperson bzw. deren Partner sind, sondern jemand anderes (i.d.R. die Eltern). Die Antworten sind, soweit sie von der Statistik der BA beantwortet werden können, der Anlage 13 zu entnehmen. Sowohl als "Hauptperson/Partner" als auch als unverheiratete Kinder sind hier jeweils nur unter 25 Jahre alte erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) dargestellt. Frage 11. Wie lange dauerten die Sanktionen und wie hoch war die Zurückbehaltung des prozentualen Anteils (bitte unterscheiden nach in der Familie und nicht mehr in der Familie lebenden)? Sanktionen werden im Regelfall für einen Zeitraum von 3 Monaten festgesetzt. Bei neu verhängten Sanktionen ist eine Auswertung nach Dauer der Sanktion weder nach "in der Familie" bzw. "nicht mehr in der Familie lebend" noch nach der Rolle in der Bedarfsgemeinschaft möglich . Auch die "Zurückbehaltung des prozentualen Anteils" kann von der BA-Statistik nicht ausgewertet werden. Stattdessen zeigt die Auswertung (siehe Anlage 13) den Sanktionsbetrag in Euro. Die Höhe einer Sanktion wird als prozentualer Anteil am Regelbedarf ermittelt; in der Regel 30 %, bei Meldeversäumnissen 10 % des Regelbedarfs. Sanktionen mindern das Arbeitslosengeld II (ALG II), also den Regelbedarf ALG II, Mehrbedarfe, laufende Kosten der Unterkunft sowie bis Ende 2010 den Zuschlag nach Bezug von ALG. Bei wiederholter Pflichtverletzung kann das Arbeitslosengeld II vollständig entfallen. Die Leistungskürzung durch Sanktionen wird statistisch als Gesamtbetrag aller zum Stichtag wirksamen Sanktionen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten dargestellt. Die Antworten zur Dauer sind der Anlage 14 zu entnehmen. Frage 12. In wie vielen Fällen wurden in den genannten Jahren die Leistungen der Jugendlichen auf null Euro reduziert (Totalsanktion) (bitte unterscheiden nach in der Familie und nicht mehr in der Familie lebenden)? Die Antwort ist den Spalten 4 bis 6 "Vollsanktionierte erwerbsfähige Leistungsberechtigte" in der Anlage 13 zu entnehmen. Frage 13. In wie vielen Fällen wurden in den genannten Jahren die Leistungen von Jugendlichen eingestellt, obwohl keine Vermittlung in Arbeit oder Aufnahme von Ausbildung, Schulbesuch o.Ä. erfolgt ist (bitte unterscheiden nach in der Familie und nicht mehr in der Familie lebenden)? Eine Auskunft der BA-Statistik auf diese Frage ist nicht möglich. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6843 7 Frage 14. In wie vielen Fällen wurde bekannt, dass Jugendliche anschließend obdach- oder wohnungslos wurden? Derzeit gibt es noch keine statistischen Erhebungen dazu. Die Landesregierung wird sich aber an der bundesweiten Wohnungslosenstatistik, die sich in Vorbereitung befindet, beteiligen. Frage 15. Welche Maßnahmen werden vonseiten der Landesregierung und der Jobcenter ergriffen, um die (zeitweilige oder vollständige) Einstellung der Leistungen nach dem SGB II bei Jugendlichen zu vermeiden? Welche Maßnahmen erweisen sich hierbei inwiefern als erfolgreich? Die Jobcenter haben das SGB II in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden. Auch das Land als Aufsicht hat dafür zu sorgen, dass die Kommunalen Jobcenter geltendes Recht beachten. Pflichtverletzungen erwerbsfähiger leistungsberechtigter Personen ohne wichtigen Grund führen nach § 31a SGB II zur Rechtsfolge einer Sanktion. § 31a Abs. 2 bestimmt: "Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten , die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist das Arbeitslosengeld II bei einer Pflichtverletzung nach § 31 auf die für die Bedarfe nach § 22 zu erbringenden Leistungen beschränkt. Bei wiederholter Pflichtverletzung nach § 31 entfällt das Arbeitslosengeld II vollständig . Abs. 1 Satz 4 und 5 gilt entsprechend. Erklären sich erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nachträglich bereit, ihren Pflichten nachzukommen , kann der Träger unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles ab diesem Zeitpunkt wieder die für die Bedarfe nach § 22 zu erbringenden Leistungen gewähren." Die Jobcenter haben nicht das Ziel, möglichst viele oder möglichst wenige Sanktionen zu verhängen , sondern sollen gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 SGB II "erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können." Frage 16. Welche Vorschläge gibt es vonseiten der Wohlfahrtsverbände und Jugendorganisationen, hier Abhilfe zu schaffen? Nach Ansicht der Liga der Freien Wohlfahrtspflege stellen Kinder in Familien und besonders bei Alleinerziehenden ein Armutsrisiko dar. Die Liga fordert eine Gebührenbefreiung von Kinderbetreuungseinrichtungen . Kitas und Kindertagespflege hätten "in der Prävention von Armut elementare Aufgaben", so die Liga zum 2. Landessozialbericht. Die Diakonie Deutschland fordert zudem eine Neufestsetzung der Kinder-Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Daneben wird auch die Schaffung einer speziellen Kindergrundsicherung gefordert. Der Frankfurter Jugendring hat zu Jahresbeginn 2018 mit einer Werbekampagne auf die Problematik hingewiesen. Die hessische Sportjugend bietet Hilfestellungen im Kontext Vereinsmitgliedschaft an. Frage 17. Kann die Gewährung sozialer Leistungen, wie etwa Leistungen nach dem SGB II oder XII, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bildungs- und Teilhabepaket, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe , Armut - und damit auch Kinderarmut - verhindern? Frage 18. Wenn ja: aus welchen Gründen? Frage 19. Wenn nein: Welche Initiativen sind auf Bundesebene zu ergreifen, um zu Lösungen, etwa im Sinne einer armutsfesten Kindergrundsicherung, zu kommen? Frage 20. Welche Initiativen sind auf Bundesebene zu ergreifen, um die Armut von Jugendlichen zu verhindern ? Die Fragen II.17 bis 20 werden aufgrund des Sachzusammenhanges wie folgt gemeinsam beantwortet : Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat mehrfach klargestellt, dass aus Art. 1 GG (Menschenwürde) in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 (Sozialstaatsprinzip) ein Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum für all jene abzuleiten ist, die aufgrund von Alter, Behinderung , Krankheit, Arbeitslosigkeit etc. nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbstständig zu bestreiten. Das Existenzminimum meint dabei nicht nur die Sicherung des physischen Überlebens, sondern soll auch ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben gewährleisten. Um dies sicherzustellen, werden die o.g. sowie andere Leistungen, z.B. im Rahmen des Familienlastenausgleichs, gewährt. Sie dienen der Armutsverhinderung bei Erwachsenen wie bei Kindern und Jugendlichen. Kinder sind dabei mit ihren tatsächlichen eigenen Bedarfen zu berücksichtigen und dürfen nicht pauschal mit einem Bruchteil der für Erwachsene festgelegten Leistungen "abgespeist" werden. Die Höhe des Kindergeldes z.B. orientiert sich an den Daten des Existenzminimumsberichts, der alle zwei Jahre von der Bundesregierung herausgegeben wird und die Höhe des steuerfreien Existenzminimums festlegt. Die für die Höhe der Leistungen nach SGB II maßgeblichen Regelbedarfe werden auf der Grundlage statistischer Erhebungen festgelegt. Maßgeblich sind dabei die Ausgaben der (nach 8 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6843 ihrem Nettoeinkommen) ärmsten 20 % der Einpersonenhaushalte (ausgenommen Sozialhilfeempfänger ). An diesen statistisch ermittelten Werten werden teilweise Abschläge vorgenommen , um das Lohnabstandsgebot zu gewährleisten. Außerdem werden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Kürzungen vorgenommen, das Bundesverfassungsgericht hat diesen Kürzungen allerdings Grenzen gesetzt. Insofern gilt: Die Gewährung sozialer Leistungen ist ein wichtiger Baustein, Armut, auch Kinderarmut , zu verhindern. Das gilt auch, bezogen auf Kinder und Jugendliche, für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Die kommunalen Träger bemühen sich um eine Steigerung von dessen Inanspruchnahme durch kontinuierliche Information und Beratung von potenziell Berechtigten. Die Diskussion um eine Kindergrundsicherung wird derzeit auf Bundesebene geführt. Auf Landesebene hält die Landesregierung zur Prävention von Kinder- und Jugendarmut die gezielte Weiterentwicklung familienentlastender Leistungen für zielführend. Auf Bundesebene ist die Landesregierung regelmäßig aktiv, so hat sie über den Bundesrat die Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz, die Alleinerziehenden und ihren Kindern zugute kommen, unterstützt und war bei den Verhandlungen um den Koalitionsvertrag auf Bundesebene u.a. an der Erhöhung des Kindergeldes beteiligt. Frage 21. Wie viele private Insolvenzen mit Forderungen in welcher Höhe gab es jeweils in den letzten fünf Jahren in Hessen? Wie hoch ist dabei der Anteil von Familien mit Kindern? Bitte nach Jahren und Landkreisen bzw. kreisfreien Städte aufschlüsseln. Der Hessischen Landesregierung liegen keine spezifischen Daten im Sinne der Fragen II.21 und 22 vor. Insbesondere liegen keine Daten zur Höhe der Forderungen, zur Person oder familiären Situation der Schuldner vor. Aus Anlage 15 sind die Bestände an Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 304 InsO, darunter die bereits eröffneten Verfahren am Ende der Kalenderjahre 2013 bis 2017, zu entnehmen. Die Aufschlüsselung erfolgt nach den in Hessen konzentrierten Insolvenz-Amtsgerichten. Für eine Aufschlüsselung nach kreisfreien Städten und Landkreisen liegen keine entsprechenden Daten vor. Frage 22. Wie viele Insolvenzverfahren mit Forderungen in welcher Höhe sind derzeit anhängig? Wie hoch ist dabei der Anteil von Familien mit Kindern? Bitte nach kreisfreien Städten und Landkreisen aufschlüsseln. Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage II.21 verwiesen. Frage 23. Welche präventiven Maßnahmen gegen Privatinsolvenzen hat die Landesregierung bislang auf der individuellen Ebene wie auch auf der rechtlichen und strukturellen Ebene ergriffen? Die Landesregierung unterstützt seit dem Jahr 2015 anerkannte Schuldnerinsolvenzberatungsstellen jährlich mit 1,95 Mio. €. Die Förderung erfolgt über die sogenannte Kommunalisierung sozialer Hilfen, die Teil des Sozialbudgets ist. Das Land fördert die Angebote nicht direkt, sondern stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten die Mittel zur Verfügung, die diese dann an die Träger der Angebote bedarfsgerecht weiterreichen. Die Kommunalisierung sozialer Hilfen ist ein partnerschaftliches Instrument, das zwischen dem Landeswohlfahrtsverband Hessen, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen, dem Hessischen Städtetag, dem Hessischen Landkreistag und dem Land Hessen geschlossen wurde. Ziel ist es, wirksamere und konsequentere, an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort ausgerichtete Angebote zu schaffen. Die Entscheidung über den Einsatz der kommunalisierten Landesmittel obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten im Rahmen der kommunalen Sozialplanung. Mit ihnen ist festgelegt, dass mit den Landesmitteln ein Mehrwert erzielt werden muss. Mit der Förderung der Schuldnerinsolvenzberatungsstellen ist der Ausbau des Angebotes mit höherer Beratungsleistung und kürzeren Wartezeiten verbunden. Von dieser Angebotserweiterung profitieren Bezieherinnen und Bezieher von SGB-II- und SGB-XII-Leistungen und Schuldnerinnen und Schuldner, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben. Die Landesregierung setzt bei der Prävention auf Maßnahmen der Finanzbildung. In Zusammenarbeit des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit der Verbraucherzentrale Hessen wurde 2015 ein Projekt entwickelt, das sich an betriebliche Ausbilder als Multiplikatoren für Finanzkompetenz richtet. Wenn bei Auszubildenden die Geldsorgen überhandnehmen, kann das rasch den Erfolg der ganzen Ausbildung gefährden. Finanzielle Nöte müssen früh erkannt und adäquat angegangen werden. Betriebliche Ausbilder sind oft die ersten Ansprechpartner, denen junge Menschen in diesem Bereich vertrauen. Die Aus- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6843 9 bilder lernen in Workshops, wie Auszubildende in solchen Situationen unterstützend begleitet werden können. Zu den Inhalten gehören die Themenkomplexe "Persönliche Finanzen und Geld", "Konsum, Kostenfallen und Schulden" sowie "Verschuldung junger Menschen, Ausbildungsprobleme , Schuldeneinstieg und Folgen". Das Projekt "Wirtschaftlicher Verbraucherschutz" wird seit 2004 vom Bund und den Ländern gefördert. Hauptaufgabe des Projektes sind aktionsorientierte Informations- und Präventionsmaßnahmen aller 16 Verbraucherzentralen, die zielgruppenspezifisch und bundesweit zu aktuellen Themen des Verbraucherschutzes durchgeführt werden. Im Jahr 2018 steht die Zielgruppe junge Verbraucherinnen und Verbraucher im Fokus. Die Verbraucherzentrale Hessen informiert Jugendliche im Rahmen des Projekts über den Umgang mit dem ersten Geld, über Kreditkarten und Konten für Minderjährige, über Kontoüberziehung und ähnliche Finanzthemen. Seit 2004 gibt es ferner das vom Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderte Projekt "Alltagskompetenzen - Durchblick gehört dazu". Die Angebote der Verbraucherzentrale Hessen und des DHB - Netzwerk Haushalt richten sich an junge Menschen. Diese sollen lernen, wie sie ihre alltäglichen Rechtsgeschäfte erledigen und mit ihrem Einkommen verantwortlich umgehen können. Frage 24. Welche präventiven Maßnahmen sind zukünftig geplant? Die Landesregierung wird auch in den kommenden Jahren anerkannte Schuldnerinsolvenzberatungsstellen im Rahmen der Kommunalisierung sozialer Hilfen jährlich mit 1,95 Mio. € unterstützen . Damit soll der bedarfsgerechte Ausbau der Angebote dieser Beratungsstellen zu einem festen Bestandteil der Armutsprävention gemacht werden. III. Abhängigkeit von sozialen Leistungen Frage 1. Wie viele Kinder im Alter bis 15 Jahren gehörten im Jahr 2016 sowie in den jeweiligen Jahren 2005, 2010, 2011 bis 2016 in Hessen Bedarfsgemeinschaften im Sinne des SGB II an? Zeitreihen zu den Fragen III.1 und 2 können von der Bundesagentur für Arbeit (Statistik- Service Südwest) erst beginnend ab dem Jahr 2007 zur Verfügung gestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt gelten sie statistisch gesehen als valide. Hierzu wird auf die Anlage 16 verwiesen. Frage 2. Wie viele Kinder gehörten Bedarfsgemeinschaften in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten in dem Zeitraum im Sinne der Frage III.1 an? Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage III.1 verwiesen. Frage 3. Wie hoch war der Anteil von Kindern im Sinne der Fragen III.1 bis 2 in Bezug auf die Gesamtzahl der Kinder in Hessen im Alter bis 15 Jahre? Daten zu Kindern in der Altersklasse unter 15 Jahren liegen nicht vor. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit differenziert vielmehr nach folgenden Altersklassen: a) Kinder unter 3 Jahre, b) Kinder von 3 bis unter 6 Jahre, c) Kinder von 6 bis unter 15 Jahre. Hierzu wird auf die Anlagen 17 bis 20 verwiesen. Zu kinderbezogenen Daten zum Asylbewerberleistungsgesetz, siehe Anlage 21. Frage 4. Wie viele Kinder unter 15 Jahren bezogen in Hessen im Jahr 2016 sowie in den Jahren 2005, 2010, 2011 bis 2016 jeweils Leistungen nach dem SGB II, nach dem SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage III.3 verwiesen. Frage 5. Wie viele Kinder im Sinne der Frage III.4 lebten in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten? Bezogen auf das Asylbewerberleistungsgesetz wird auf Anlage 21 verwiesen. Bezogen auf das SGB II wird auf Anlage 22 verwiesen. Bezogen auf das SGB XII wird auf Anlage 23 verwiesen. Frage 6. Wie hoch war der prozentuale Anteil der Kinder im Sinne der Frage III.4 an der Gesamtzahl der Kinder bis 15 Jahre? Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage III.3 verwiesen. Bezogen auf das Asylbewerberleistungsgesetz betrugen die Quoten: 10 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6843 Jahr Anteil in Prozent 2005 0,59 2010 0,20 2011 0,22 2012 0,33 2013 0,38 2014 0,68 2015 1,83 2016 2,11 Frage 7. Wie viele Kinder bezogen im Jahr 2016 und in den Jahren 2005, 2010 und 2011 bis 2016 Leistungen nach dem UVG? Hierzu wird auf die Anlage 24 verwiesen. Frage 8. Wie hoch war der prozentuale Anteil der Kinder im Sinne der Frage III.7 an der Gesamtzahl der Kinder bis 12 Jahre? Hierzu wird auf die Anlage 25 verwiesen. Frage 9. Wie hoch war Ende 2016 und in den jeweiligen Jahren 2000, 2005, 2010 sowie 2011 bis 2016 die Zahl der Wohngeld beziehenden Haushalte mit Kindern in Hessen? Als Anlage ist die Auswertung bezüglich der Wohngeld beziehenden Haushalte mit Kindern (Fragen III.9 und 10 sowie Frage III.14) für die Jahre 2010 bis 2016 beigefügt. Hierzu wird auf die Anlagen 26 und 27 verwiesen. Die Auswertung bezieht sich immer auf den Dezember des jeweiligen Jahres. Zu den beiden Zeiträumen 2000 und 2005 liegen keine entsprechenden Zahlen vor. Frage 10. Wie hoch war diese Zahl in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten? Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage III.9 verwiesen. Frage 11. Wie hoch war Ende 2016 und in den jeweiligen Jahren 2000, 2005, 2010 sowie 2011 bis 2016 die Zahl der Kinderzuschlag beziehenden Haushalte mit Kindern in Hessen? In Hessen wurde - im Dezember 2014 an 7.123, - im Dezember 2015 an 6.143 und - im Dezember 2016 an 7.669 Haushalte Kinderzuschlag gezahlt. Für weiter zurückliegende Zeiträume liegen keine entsprechenden Daten vor. Frage 12. Wie hoch war diese Zahl in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten? Eine Differenzierung nach Landkreisen und kreisfreien Städten ist nicht möglich. Frage 13. Wie hoch war die Zahl der Kinder in Hessen, die in den Jahren 2015, 2005, 2010 sowie in den jeweiligen Jahren von 2011 bis 2016 beitragsfrei in einer Kindertageseinrichtung betreut wurden? Zu der Frage, wie viele Kinder in hessischen Kindertageseinrichtungen beitragsfrei betreut wurden , liegen keine Informationen vor. Die Höhe der für jedes Kind an kommunale oder freie Träger entrichteten Kosten- oder Teilnahmebeiträge wird statistisch nicht erfasst. Als Gründe für eine beitragsfreie Betreuung kommen neben der vollständigen Beitragsübernahme durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Grundlage des § 90 SGB VIII auch gemeindeoder trägerspezifische Regelungen in Betracht, z.B. im Wege von Einkommensstaffelung der Teilnahme- oder Kostenbeiträge oder Geschwisterkindregelungen. Ebenfalls sieht eine Reihe von kommunalen Gebührensatzungen die Möglichkeit eines Verzichts auf Gebührenerhebung in besonderen Einzelfällen vor. Darüber hinaus hat das Land Hessen seit 2007 die Betreuung im letzten Jahr vor dem Schuleintritt im Umfang von 5 Stunden täglich durch die Landesförderung zur Beitragsfreistellung, an der alle Gemeinden teilgenommen haben, gebührenfrei gestellt. Da die Bemessung der Landesförderung stark pauschaliert auf Basis der Bevölkerungsstatistik erfolgt , liegen über die Zahl der dadurch in vollem Umfang beitragsfrei betreuten Kinder keine Daten vor. Zu den über die im Rahmen der Landesförderung der Beitragsfreistellung im letzten Kindergartenjahr hinausgehenden Beitragsfreistellungen durch die Kommunen wird auf die Antwort zu Frage 6 in LT-Drs. 19/5290 verwiesen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6843 11 Frage 14. Wie hoch waren die Zahl der Kinder im Sinne der Frage III.9 in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten? Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage III.9 verwiesen. Frage 15. Welchen Anteil hatten die in den Fragen III.9 und 10 erfragten beitragsfrei Gestellten an der Gesamtzahl der betreuten Kinder? Die Gesamtzahl der in hessischen Kindertageseinrichtungen betreuten Kinder betrug nach Angaben der amtlichen Statistik der Kinder- und Jugendhilfe zu dem jeweiligen Stichtag (15.03., ab 2010: 01.03.) im Jahr: 2005 – liegt nicht vor, 2006 bis 221.579, 2010 bis 231.795, 2011 bis 233.930, 2012 bis 236.934, 2013 bis 240.063, 2014 bis 245.429, 2015 bis 248.863, 2016 bis 252.326 Kinder. Daten über einen eventuellen Wohngeldbezug der Sorgeberechtigten der in den Kindertageseinrichtungen betreuten Kinder werden nicht erhoben. Frage 16. Welche Aussagen lassen sich über die Wirksamkeit des Bildungs- und Teilhabepakets treffen? 2017 haben in Hessen 118.915 leistungsberechtige Kinder und Jugendliche im SGB II mindestens eine Leistungsart des Bildungs- und Teilhabepakets bewilligt bekommen (Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Tabellen, Bildung und Teilhabe, Frankfurt am Main, April 2018). Die gesamte Zahl der Leistungsberechtigten im SGB II unter 25 Jahren - 247.789 - lässt sich dazu nur bedingt in Beziehung setzen, da diese zu einem erheblichen Teil nicht potenziell leistungsberechtigt für das Bildungs- und Teilhabepaket sind. Es ist auch denkbar, dass nicht alle Leistungsberechtigten einen entsprechenden Antrag gestellt haben. In der Altersgruppe von sechs bis unter 18 Jahren gab es 96.980 Leistungsberechtigte mit Anspruch auf mindestens eine Leistungsart des Bildungs- und Teilhabepakets in Hessen im SGB II im Jahr 2017. Die Gesamtzahl der Kinder und Jugendlichen in diesem Alter im SGB II belief sich im Jahresverlauf 2017 auf 121.664. Das Bildungs- und Teilhabepaket wird von den potenziell Leistungsberechtigten sehr positiv bewertet, wie die Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Schlussbericht, Mai 2016) ergeben hat. Jeweils ca. 85 % der befragten Haushalte sehen die Leistungen als eine gute Unterstützung für Kinder an und sind der Meinung, dass sich der Aufwand lohne, diese Leistungen zu beantragen. Die Mehrheit geht davon aus, dass ihre Kinder ohne die Leistungen für Bildung und Teilhabe Einschränkungen erfahren müssten. Über 70 % der Leistungsbezieher stimmten der Aussage zu, dass die Leistungen eine finanzielle Entlastung für ihren Haushalt seien. Frage 17. Ist die Auffassung verschiedener Wohlfahrts- und Sozialverbände richtig, dass das Bildungs- und Teilhabepaket weitgehend gescheitert sei und keinen wirklichen Beitrag zur Eindämmung von Kinderarmut geleistet habe? Die dargestellte Auffassung wird nicht geteilt. Frage 18. Wenn ja: Welche wirksameren Maßnahmen oder Initiativen sind zu ergreifen? Aktuell sind auf Bundesebene unter anderem eine Vereinfachung der Antragstellung und die punktuelle Erhöhung der Leistungen - nach Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets im Jahr 2011 - in der Diskussion. Frage 19. Wenn nein: Aus welchen Gründen sind die genannten Auffassungen unrichtig und die getroffenen Maßnahmen und Initiativen ausreichend? Das bundesgesetzlich geregelte Bildungs- und Teilhabepaket soll für alle Kinder und Jugendlichen , unabhängig von ihrer Herkunft und der materiellen Situation in den Familien, die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gewährleisten. Vor allem werden die altersspezifischen Bedarfe von Schülerinnen und Schülern durch die Leistungen berücksichtigt und die finanziellen Hürden zur Nutzung bestehender Angebote zielgerichtet beseitigt. 12 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6843 Zur Deckung besonderer Bedarfspositionen der Kinder und Jugendlichen sind im SGB II, auch im SGB XII und im AsylbLG sowie entsprechend für Bezieher von Kinderzuschlag und Wohngeld gesonderte Leistungen vorgesehen. Sie bestehen neben dem pauschalierten Regelsatz, sodass tatsächliche Bedarfe bzw. individuelle Interessen des einzelnen Kindes oder Jugendlichen in der erforderlichen Höhe berücksichtigt werden können, beispielsweise eine Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung, die Mitgliedschaft im Sportverein oder die Belegung von Nachhilfestunden. Die kommunalen Träger bemühen sich um eine Steigerung der Inanspruchnahme bei den einzelnen Leistungsarten. Hierbei ist die kontinuierliche Information über die Möglichkeiten der Unterstützung und die Beratung im persönlichen Kontakt mit den potenziell Berechtigten von zentraler Bedeutung. Aktuell sind unter anderem eine Vereinfachung der Antragstellung und die punktuelle Erhöhung der Leistungen - nach Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets im Jahr 2011 - in der Diskussion. IV. Bildungschancen Frage 1. Wie kann der Anspruch gleicher Bildungschancen für alle Kinder in Hessen umgesetzt werden? Für alle Kinder in Hessen gilt die Schulpflicht. Gemäß § 58 Hessisches Schulgesetz (HSchG) beginnt "für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, […] die Schulpflicht am 1. August." Nach den §§ 56 bis 61 HSchG beginnt die Schulpflicht mit der Einschulung und endet "spätestens mit dem erfolgreichen Besuch der Jahrgangsstufe 9." Der weitere Schulbesuch erfolgt auf Antrag und ist freiwillig. Ziel ist es, allen Kindern den bestmöglichen Schulabschluss zu ermöglichen und sie zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern zu erziehen, die fähig und in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und ihre staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten wahrzunehmen. Die Kinder kommen entsprechend ihren unterschiedlichen Lebenslagen mit erheblich unterschiedlichen Eingangsvoraussetzungen in die Schule. Je nach Elternhaus unterscheiden sich die sozialen, kulturellen und ökonomischen Ressourcen, die den Kindern zur Verfügung stehen, und damit zwangsläufig die Lerngelegenheiten. Die Schulen stehen also vor der Aufgabe, diese unterschiedlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten im Verlauf des Bildungsganges zu berücksichtigen und ggf. zu kompensieren. Um allen Kindern mit unterschiedlichen intellektuellen, sozialen und emotionalen Voraussetzungen gerecht werden zu können, bieten Schulen neben dem Fachunterricht und zusätzlich zum Kanon der Unterrichtsfächer sowohl fachliche als auch überfachliche Angebote zur individuellen Förderung an. Hierfür stehen Schulen zusätzliche Stundenressourcen zur Verfügung, insbesondere in den Kernfächern Deutsch und Mathematik. Aber auch in der Hausaufgabenbetreuung oder den Lernzeiten zur Aufgabenerledigung in den Schulen können die Kinder und Jugendlichen die ihnen gebotenen Bildungschancen ergreifen. Auch in Kursen zur Talentförderung im musischen, ästhetischen und kreativen Bereich oder in den Naturwissenschaften und im Sport können Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen ergriffen werden. Insbesondere die ganztägig arbeitenden Schulen stellen ein breites Spektrum an Förder-, Lernund Freizeitangeboten zur Verfügung, die alle Kinder beanspruchen können. Voraussetzung ist die Anmeldung zur Teilnahme an den Angeboten, die Eltern und Kindern im Bereich der Förderangebote von Lehrkräften empfohlen werden. Das gilt für Grundschulen ebenso wie für die weiterführenden Schulen. Seit einer Reihe von Jahren wurde parallel zum Ausbau von ganztägig arbeitenden Schulen u.a. die sozialindizierte Lehrerzuweisung entwickelt. Die ungleichen Ausgangslagen der Schulen sollten verstärkt bei der Ressourcenzuweisung berücksichtigt werden. Ziel war und ist es, zu mehr Verteilungsgerechtigkeit zu kommen und die pädagogischen Herausforderungen für Schulen in schwieriger sozialer Lage durch die Bereitstellung von zusätzlichen Landesressourcen zu würdigen. Waren es zu Beginn der sozialindizierten Lehrerzuweisung im Jahr 2013 noch 300 zusätzlich zur Grundunterrichtsversorgung vom Land bereitgestellte Lehrerstellen im Sozialindex , ist diese Zusatzressource stetig gewachsen und beträgt inzwischen insgesamt 560 zusätzlich zugewiesene Lehrerstellen, die Schulen für Unterstützungs- und Förderangebote im Sinne der Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler nutzen können. Bei der Evaluation der sozialindizierten Lehrerzuweisung durch die Lehrkräfteakademie im Jahr 2016 wurden von Schulen die folgenden Bildungsbenachteiligungen als Ausgangssituation aufgeführt , zu denen sie Angebote entwickelt haben: An erster Stelle stehen dabei Schülerinnen und Schüler mit sprachlichen Defiziten, danach folgen Schülerinnen und Schüler mit Förderbe- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6843 13 darf, mit auffälligem Verhalten, vernachlässigte Schülerinnen und Schüler sowie solche mit signifikant großen kulturellen Unterschieden. Vor allem zu den genannten Ausgangslagen haben Schulen mit der Hilfe der sozialindizierten Zuweisung Angebote eingerichtet, von denen vor allem Schülerinnen und Schüler aus wenig unterstützenden Elternhäusern profitieren können und sollen. Dabei steht erwartungsgemäß der Förderunterricht in Deutsch und Mathematik an erster Stelle der aus der sozialindizierten Lehrerzuweisung ganz oder teilweise finanzierten Maßnahmen. Die Klassenförderstunde, spezielle Projekte z.B. zur Gewaltprävention, Einzelförderung, Hausaufgabenhilfe und weitere Unterstützungsangebote wurden mithilfe der zusätzlichen Landesressource eingerichtet, um den Anspruch gleicher Bildungschancen für alle Kinder zu gewährleisten. Frage 2. Welcher Zusammenhang besteht zwischen den Einkommensverhältnissen der Eltern und den Bildungschancen ihrer Kinder? Zu der Frage eines Zusammenhangs zwischen Einkommensverhältnissen der Eltern und den Bildungschancen ihrer Kinder sind die Forschungslage insgesamt und etwaige Ergebnisse gerade einschlägiger Studien (Bildungstrend, IGLU, TIMSS, PISA) weniger aussagekräftig. Mit der Entwicklung des Sozialindexes bzw. der sozialindizierten Lehrerzuweisung in Hessen sollten die bereits im vorschulischen Bereich erkennbaren, unterschiedlichen Startvoraussetzungen zumindest teilweise kompensiert werden können; in diesem Zusammenhang wird auch auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 3. Welche Auswirkungen auf den Bildungsweg der Kinder können Langzeitarbeitslosigkeit und der Bezug staatlicher sozialer Leistungen der Eltern haben? Gesellschaftliche und pädagogische Konstellationen und Einstellungen von Eltern, Lehrkräften und anderen Erwachsenen im Umfeld der Kinder und Jugendlichen haben Auswirkungen auf den Bildungsweg und den Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen. Schule und Jugendhilfe kann und soll Kindern und Jugendlichen aus anregungsarmen Elternhäusern gezielt Unterstützung beim Lernen und bei der Berufsfindung, beim Aufbau von Selbstbewusstsein und der Entdeckung von Fähigkeiten, Fertigkeiten, Stärken und Talenten helfen und allen Kindern und Jugendlichen Gelegenheit bieten, die genannten Eigenschaften zu entwickeln. Jedes Jahr machen Kinder und Jugendliche in Hessen zum Beispiel in den zentralen oder in den schulbezogenen Osterferiencamps die Entdeckung, dass sie Stärken in sich tragen, die es zu entdecken gilt und deren Pflege und weiterer Ausbau sie auch durch anstehende Prüfungen tragen können. Insofern ist eine stärkenorientierte Pädagogik gerade für Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Familien ein enormer Schub für den weiteren Bildungsweg und das gesamte Leben. Hier kann das Land durch die Bereitstellung zusätzlicher Stellen und einen entsprechenden Einsatz dieser Stellen in Schulen eine positive Auswirkung der Unterstützung auf Kinder und Jugendliche erzielen; verwiesen wird hierzu auf die Antwort zu Frage IV.1. Frage 4. Welche Rolle spielen Privatschulen bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Chancengleichheit für alle Kinder? Schulen in freier Trägerschaft - so der offizielle Name der Privatschulen in Hessen - sichern durch ihr vielfältiges, differenziertes Bildungsangebot die Chancengerechtigkeit der Schülerinnen und Schüler in Hessen. Sie sind vielfach pädagogische Innovationsgeber und oft auf die Förderung bestimmter Zielgruppen von Schülerinnen und Schülern spezialisiert. Viele Themen und Konzepte wie z.B. auch in der Ganztagsbetreuung und Inklusion sind frühzeitig an freien Schulen erprobt worden, bevor diese im öffentlichen System etabliert wurden. Im Ergebnis profitieren alle Kinder in Hessen von den Entwicklungen im Bereich der Schulen in freier Trägerschaft , insbesondere auch im Bereich der Stärkung der Chancengerechtigkeit für alle Schülerinnen und Schüler in den beispielhaft genannten Bereichen. Frage 5. Welche Maßnahmen und Initiativen sind ergriffen worden, um die Chancengleichheit auf dem Sektor der Bildung für alle Kinder zu gewährleisten? Hessen verfügt mit der sozial indizierten Lehrerstellenzuweisung, dem Integrationsindex im Rahmen des Schulischen Integrationsplans für Zuwanderinnen und Zuwanderer und der unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS) über drei zielgerichtete Maßnahmen zur Gewährleistung der Chancengleichheit auf dem Sektor der Bildung für alle Kinder. Zu Beginn des Schuljahres 2013/14 hat Hessen ergänzend zur 100-prozentigen Zuweisung der Grundunterrichtsversorgung eine sozialindizierte Lehrerstellenzuweisung eingeführt:1 Schulen, die im Landesvergleich unter besonders schwierigen sozialen Bedingungen arbeiten, erhalten 1 Vgl. Presseerklärung des hessischen Kultusministeriums vom 6. Februar 2013. 14 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6843 diese zusätzliche Ressource im Umfang von landesweit z.B. 560 Lehrerstellen per Schuljahr 2018/19. Die zugrunde liegende Bewertung der sozialen Lage erfolgt jährlich anhand der folgenden vier Sozialindikatoren: - Anteil der Arbeitslosen an der Wohnbevölkerung jeder Gemeinde, - Anteil der SGB-II-Empfänger an der Wohnbevölkerung jeder Gemeinde, - Anteil der Einfamilienhäuser jeder Gemeinde, - Anteil der Zuwanderer unter den Schülerinnen und Schülern jeder Schule und Schulform. Zusätzlich zu diesem schulscharfen Nachteilsausgleich wurde in Hessen im Rahmen des Schulischen Integrationsplans zum 2. Schulhalbjahr 2016/17 unter anderem der sog. Integrationsindex eingeführt.2 Diese Zuweisung richtet sich im allgemeinbildenden und beruflichen Schulbereich nach der Anzahl der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die aus einer Intensivklasse in das Regelsystem wechseln oder direkt im Regelsystem neu aufgenommen werden. Per Schuljahr 2017/18 wurde im Rahmen dieser Maßnahme ein Stellenvolumen von rund 167 Stellen eingesetzt . Zur unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS) wurden zum 1. Februar 2018 400 neue Stellen geschaffen, die den Grundschulen zur Verfügung stehen .3 Weitere 300 UBUS-Stellen stehen ab dem Schuljahr 2018/19 an weiterführenden Schulen bereit, sodass im Rahmen dieser Maßnahme insgesamt 700 Stellen als zusätzliche Unterstützung der Schulen durch sozialpädagogische Fachkräfte eingesetzt werden. Über die drei beschriebenen Maßnahmen Sozialindex, Integrationsindex und unterrichtsbegleitende Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS) hinaus gibt es in Hessen weitere Maßnahmen, die die Schulen in die Lage versetzen, auf schwierige soziale Bedingungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen: Über den 4- bis 5-prozentigen Zuschlag auf die 100- prozentige Grundunterrichtsversorgung hinaus ist der in der laufenden Legislatur intensiv geförderte Ausbau des Ganztagsbereichs mit einem Gesamtvolumen von ca. 2.600 Stellen4 zu nennen . Auch die ca. 2.430 Stellen, die über den Integrationsindex hinaus zur Förderung von Zuwanderern eingesetzt werden, und die sonderpädagogischen Unterstützungsmaßnahmen im Umfang von ca. 2.300 Stellen heben das Engagement der hessischen Landesregierung für Chancengleichheit unabhängig von der sozialen Herkunft an hessischen Schulen hervor. Über 500 Lehrkräfte sind für Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache (DaF/DaZ) mit dem Ziel des Erwerbs der Fakultas DaF/DaZ weitergebildet worden. Außerdem haben über 4.300 Lehrkräfte eine DaZ-Basisqualifikation erhalten. Konsequent werden nun die Fortbildungsangebote zum sprachsensiblen Unterricht ausgeweitet, um die Integration der Flüchtlingskinder in die Regelklasse qualitativ und langfristig zu unterstützen. Auch das schulische Gesamtsprachförderkonzept umfasst zahlreiche Maßnahmen zur Förderung und Integration von Flüchtlingskindern, beginnend mit den freiwilligen Vorlaufkursen für schulpflichtig werdende Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse im Jahr vor der Einschulung bis hin zu Intensivklassen und -kursen an allgemeinbildenden Schulen, Alphabetisierungs- und weiteren Sprachförderkursen. Mittlerweile haben z.B. seit 1999 über 125.000 Kinder erfolgreich entsprechende Vorlaufkurse vor ihrer Einschulung besucht. All diese Maßnahmen dienen dazu, diese Kinder und Jugendlichen in die Regelklassen zu integrieren . Frage 6. Wo bestehen Defizite bei der Durchsetzung der Chancengleichheit für alle Kinder? Die Landesregierung hat, wie die Beantwortung von Frage 5 verdeutlicht, zahlreiche Maßnahmen und Initiativen umgesetzt, um Chancengleichheit und vor allem Chancengerechtigkeit für alle Kinder zu ermöglichen. Dort, wo Handlungsbedarf besteht, wurden und werden entsprechende Maßnahmen ergriffen, um eventuell vorhandene Defizite bei der Durchsetzung der Chancengleichheit für alle Kinder zu minimieren. Die Schulen erhalten Zuweisungen (Verweis auf Antwort zu Frage IV.5), um unterschiedliche Förder- und Unterstützungsmaßnahmen zu initiieren bzw. weiter auszubauen. Die o.a. Maßnahmen und Initiativen werden nicht nur künftig fortgesetzt, sondern auch weiter konsequent ausgebaut. Jeder Mensch soll die Möglichkeit haben, sich entsprechend seinen Fähigkeiten entfalten zu können. Eine wesentliche Maßnahme, um die Chancengerechtigkeit für alle Kinder weiter zu optimieren, stellt die Neuausrichtung der Fortbildung und Beratung der Lehrkräfte, insbesonde- 2 Vgl. Presseerklärung des hessischen Kultusministeriums vom 4. November 2016 3 Vgl. Presseerklärung des hessischen Kultusministeriums vom 15. September 2017 4 Angaben gemäß Lehrerstellenzuweisungserlass des hessischen Kultusministeriums vom 20. September 2017 für das Schuljahr 2017/18. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6843 15 re mit Blick auf die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler dar. Dabei konzentrieren sich die Fortbildung und Beratung auf die prioritären Themen und Bedarfe Inklusion, Integration von Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunftssprache, Ganztagsschule, Lesen -Schreiben-Rechnen, Medienbildung sowie Berufs- und Studienorientierung. Die Schulen erhalten in Abstimmung von HKM, Lehrkräfteakademie und Staatlichen Schulämtern ein regional sowie landesweit koordiniertes, auf einheitlichen Qualitätsstandards beruhendes Unterstützungsangebot - von den Bedarfen der Schule ausgedacht und systematisch gesteuert. Dabei werden verstärkt Fortbildungsformate angeboten, die im Hinblick auf die unterrichtsbezogene Kompetenzentwicklung der Lehrkräfte und auf eine systematische Schulentwicklung wirksam sind. Schulen können sich mit ihrem individuellen Fortbildungs- bzw. Beratungsbedarf direkt an das jeweils zuständige Staatliche Schulamt wenden. Dort erhalten sie durch multithematische Teams eine maßgeschneiderte Unterstützung. Weiterhin wird beispielsweise die Sprachförderung und Integration der über 50.000 in Hessen seit 2015 aufgenommenen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ohne Deutschkenntnisse im schulischen Bereich sowie insgesamt der Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunftssprache einen wesentlichen Schwerpunkt bilden. Frage 7. Welche Maßnahmen und Initiativen sind zu ergreifen, um allen Kindern einen gleichberechtigten Bildungsweg, unabhängig von Status und Einkommensverhältnissen der Eltern, zu öffnen? Jeder Mensch und somit auch jedes Kind ist auf der Basis seiner unantastbaren Würde als Person individuell. Dies beinhaltet, dass jeder Mensch über unterschiedliche Begabungen, Neigungen und somit auch Leistungsfähigkeiten verfügt. Das hessische Bildungssystem ist daher so konstruiert, dass es den beiden Wesensanlagen des Menschen entspricht: Es muss sowohl der Freiheit des Einzelnen als auch der Gerechtigkeit aller dienen, d.h. die freie Entfaltung der Persönlichkeit im Rahmen der sozialen Gemeinschaft zulassen und fördern. Gute Bildung für Kinder und Jugendliche entscheidet maßgeblich über die Möglichkeiten zur Teilhabe an unserer Gesellschaft . Bildung ist somit eine der zentralen Zukunftsaufgaben. Ein gesellschaftlicher Aufstieg durch Bildung ist möglich und wird vom Land Hessen auf vielfältige Weise gefördert. Grundlage und Ausgangspunkt aller bildungspolitischen Überlegungen ist eine individuelle Förderung aller Kinder und Jugendlichen hinsichtlich ihrer Begabungen und Talente im Sinne des Kindeswohls. Das bedeutet einen offenen Zugang zum Bildungswesen. Das Ziel, jedes Kind zum bestmöglichen Bildungserfolg zu führen, wird durch individuelle Förderung und differenzierte Angebote ermöglicht. Dabei werden die unterschiedlichen Begabungen, Neigungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder und Jugendlichen optimal gefördert. Der Elternwille ist dabei eine maßgebliche Richtschnur. Schwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Ganztag, Inklusion, Stärkung der Berufsorientierung, Förderung der Integration und Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Bildungsgängen. In keinem anderen Bundesland ist die Durchlässigkeit mit dem Ziel der Chancengerechtigkeit zwischen den verschiedenen Schularten so hoch wie in Hessen. Hinsichtlich einzelner Maßnahmen und Initiativen wird auf die Antwort zu Frage IV.5 verwiesen. Auch aufgrund dieser Maßnahmen weist Hessen bundesweit die niedrigste Schulabbrecherquote auf und kann dabei zusammen mit Brandenburg den stärksten Rückgang verzeichnen. Im Zeitraum von 2006 bis 2015 konnte laut Caritas-Bildungsstudie 2017 der Anteil der Schulabgängerinnen und -abgänger ohne Abschluss von 8,2 auf 4,2 % nahezu halbiert werden. Frage 8. Welche Erkenntnisse lassen sich insbesondere aus Schuleingangsuntersuchungen heranziehen, ob ein Zusammenhang zwischen Status und Einkommensverhältnissen der Eltern und Entwicklungsdefiziten der Kinder besteht? Frage 9. Wie hoch war in Hessen in den Jahren 2005, 2010 und 2015 der Anteil von Kindern, die (über ihre Eltern) staatliche Sozialleistungen beziehen müssen, beim Eintritt in eine Förderschule an der Gesamtzahl der Kinder in den Förderschulen? Frage 10. Wie hoch war dieser Anteil in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten? Frage 11. Wie hoch war in Hessen in den Jahren 2005, 2010 und 2015 der Anteil von Kindern, die (über ihre Eltern) staatliche Sozialleistungen beziehen müssen, mit Bildungsempfehlung für das Gymnasium an allen Kindern mit einer solchen Bildungsempfehlung? Frage 12. Wie hoch war dieser Anteil in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten? Frage 13. Wie hoch war der Anteil von Kindern in Hessen in den Jahren 2005, 2010 und 2015, die (über ihre Eltern) staatliche Sozialleistungen beziehen müssen, mit Bildungsempfehlung für die Hauptschule gemessen an allen Kindern mit gleicher Bildungsempfehlung? Frage 14. Wie hoch war dieser Anteil in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten? Frage 15. Wie hoch war in den Jahren 2005, 2010 und 2015 der Anteil von Kindern, die (über ihre Eltern) staatliche Sozialleistungen beziehen müssen, an Privatschulen (mit Ausnahme des Berufsschulsektors ) an der Zahl aller Kinder in Privatschulen in Hessen? 16 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6843 Frage 16. Wie hoch war in den Jahren 2005, 2010 und 2015 der Anteil von Kindern bzw. Jugendlichen, die (über ihre Eltern) staatliche Sozialleistungen beziehen müssen und die die Schule ohne Abschluss verlassen haben, gemessen an der Gesamtanzahl der Kinder bzw. Jugendlichen, die die Schule abbrechen? Frage 17. Wie hoch war in den Jahren 2005, 2010 und 2015 der Anteil von Jugendlichen, die (über ihre Eltern ) staatliche Sozialleistungen beziehen müssen und nach abgeschlossener Schulbildung keine Ausbildung absolviert haben, gemessen an der Gesamtzahl der Jugendlichen ohne Ausbildung? Frage 18. Wie hoch war in den Jahren 2005, 2010 und 2015 der Anteil von Jugendlichen, die (über ihre Eltern ) staatliche Sozialleistungen beziehen müssen und nach abgeschlossener Schulbildung als arbeitssuchend gemeldet sind, gemessen an der Gesamtzahl der arbeitssuchenden Jugendlichen? Zu den Fragen IV.8 bis 18 liegen keine Daten vor. V. Wohnverhältnisse Frage 1. Welche Aussagen lassen sich über die Wohnverhältnisse von Kindern treffen, die als arm bzw. armutsgefährdet gelten? Armutsgefährdete Familien verfügen meist über eine Wohnung mit Strom und warmem Wasser. Woran es teilweise mangelt, ist der Platz. Kinder müssen sich z.B. öfter ein Zimmer mit ihren Geschwistern teilen. Das kann sich schnell auf Erfolge in der Schule auswirken: Wer keinen Rückzugsort hat, kann sich schwerer auf Hausaufgaben konzentrieren oder für den nächsten Schultag ausruhen. Aufschluss darüber, wie die Wohnverhältnisse von Kindern sind, lässt sich durch die Zahl der Räume in einer Wohnung, geteilt durch die Zahl ihrer Bewohner, ermitteln. Laut 2. Landessozialbericht leben Personen mit geringem Einkommen und damit auch deren Kinder in höherem Maße in eher "beengten Wohnverhältnissen". Bei der Gruppe der Arbeitslosen z.B. beträgt der Anteil der Personen mit weniger als 30 m² Wohnfläche pro Kopf gut 33 %, bei den sonstigen Nichterwerbspersonen sind es sogar ca. 37 %. Frage 2. In welchen Haushaltskonstellationen (Familientyp und sozialstrukturelle Situation) wohnen armutsgefährdete Kinder und Jugendliche? Die Armutsgefährdung von Kindern hängt entscheidend von der Einkommenssituation der jeweiligen Haushalte (Familientyp und soziostrukturelle Situation) ab. Bei Personen in Alleinerziehendenhaushalten sind die Einkommensniveaus, abhängig von der Kinder- /Jugendlichenzahl, am geringsten. Die relative Einkommensposition bei Personen in Alleinerziehendenhaushalten mit drei und mehr Kindern/Jugendlichen reicht bis zu nur noch 54,5 % (die relative Einkommensposition beschreibt das Verhältnis gruppenspezifischer Durchschnittswerte zum hessischen Gesamtdurchschnitt. Der Referenz-Durchschnittswert für das Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen in Hessen insgesamt beträgt 1.898 €/Monat = 100 %). Überdurchschnittlich stellt sich dagegen die relative Einkommensposition von Paaren ohne Kinder /Jugendliche dar (110,2 %), gefolgt von Paaren mit einem oder zwei Kindern/Jugendlichen. In Paarhaushalten mit drei oder mehr Kindern/Jugendlichen liegt die Position für die betroffenen Haushaltsmitglieder mit 82,5 % deutlich niedriger. Frage 3. Kann davon ausgegangen werden, dass auch arme Kinder zumindest in solchen Wohnverhältnissen leben, die keine Gefährdungen des Kindeswohls aufgrund mangelhafter Bausubstanz oder gesundheitsgefährdendem Umfeld befürchten lassen? Frage 4. Wenn ja: Worauf lässt sich diese Einschätzung stützen und welche objektiven Bewertungskriterien werden hierzu herangezogen? Frage 5. Wenn nein: Welche Defizite bestehen? Die Fragen V.3 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs wie folgt gemeinsam beantwortet: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass arme Kinder in Wohnverhältnissen leben, die Gefährdungen des Kindeswohls aufgrund einer mangelhaften Bausubstanz befürchten lassen. Soweit die Bauaufsichtsbehörden im Rahmen ihrer Überwachungsaufgaben insbesondere feststellen, dass von Gebäuden Gefahren ausgehen oder deren Nutzung nicht den öffentlichrechtlichen Vorschriften, insbesondere den baurechtlichen Vorschriften entspricht, können sie Verfügungen zur Wiederherstellung baurechtskonformer Zustände erlassen und bei Nichtbefolgung vollstrecken. Entsprechende Verfügungen sind der Landesregierung jedoch nicht bekannt, es gibt auch keine Verpflichtung, dies der Obersten Bauaufsichtsbehörde zu melden. Frage 6. Wie hoch war in den Jahren 2005, 2010 und 2015 der Anteil von Haushalten mit Kindern in einem selbst genutzten Wohneigentum, die soziale Leistungen beziehen müssen, an allen vergleichbaren Haushalten mit Kindern? Daten für Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem minderjährigen unverheirateten Kind und der Unterkunftsart Eigenheim liegen laut Auskunft der Bundesagentur für Arbeit erst ab Januar 2011 vor. Die Vergleichsgröße alle Haushalte mit Kindern, aufgeschlüsselt nach sozialen Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6843 17 Leistungen, liegt nicht vor. Es existieren Mikrozensus-Zusatzerhebungen für die Jahre 2006, 2010 und 2014. Auch diese unterscheiden aber nicht nach sozialen Leistungen. Hierzu wird auf die Anlagen 28 und 29 verwiesen. Frage 7. Wie hoch war dieser Anteil in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten? Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage V.6 verwiesen. Frage 8. Wie hoch war in den Jahren 2005, 2010 und 2015 die Zahl von Sozialwohnungen oder Wohnungen mit entsprechender Belegungsbindung in Hessen? Sozialmietwohnungsbestand Land Hessen Jahr Gesamt 2005 143.397 2010 127.910 2015 100.660 Frage 9. Wie hoch war dieser Anteil in den Landkreisen und kreisfreien Städten? Eine Auswertung nach Landkreisen und kreisfreien Städten liegt nur für das Jahr 2015 vor: Zahl der Sozialwohnungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten Stand: 31.12.2015 Landkreise: Landkreis Bergstraße 2.750 Landkreis Darmstadt-Dieburg 2.966 Landkreis Groß-Gerau 4.593 Hochtaunuskreis 2.314 Main-Kinzig-Kreis 4.147 Main-Taunus-Kreis 3.156 Odenwaldkreis 634 Landkreis Offenbach 4.426 Rheingau-Taunus-Kreis 1.548 Wetteraukreis 1.963 Landkreis Gießen 4.171 Lahn-Dill-Kreis 2.634 Landkreis Limburg-Weilburg 1.089 Landkreis Marburg-Biedenkopf 4.385 Vogelsbergkreis 640 Landkreis Fulda 2.804 Landkreis Hersfeld-Rotenburg 1.910 Landkreis Kassel 2.397 Schwalm-Eder-Kreis 1.772 Landkreis Waldeck-Frankenberg 1.993 Werra-Meißner-Kreis 1.755 Kreisfreie Stadt: Darmstadt Frankfurt am Main Offenbach am Main Wiesbaden Kassel 4.793 23.176 3.906 8.372 6.366 Land Hessen 100.660 18 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6843 Frage 10. Welche Aussagen lassen sich darüber treffen, ob die in Frage V.7 erfragten Wohnungen überwiegend von Personen mit besonders niedrigen Einkünften bzw. Bezug sozialer Leistungen genutzt werden? Hierzu liegen keine Daten vor. Frage 11. Wie viele Wohnungssuchende sind in Hessen gemeldet, die einen Anspruch auf Sozialwohnungen haben? Wie viele Haushalte mit wie vielen Kindern sind darunter (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Die in der folgenden Tabelle dargestellten Daten beruhen auf einer Abfrage des HMUKLV, die jährlich mit dem Stichtag 1. November durchgeführt wird. Es werden sozialwohnungsuchende Haushalte abgefragt. Die Anzahl der Personen (Anzahl der Kinder) wird nicht erhoben. Sozialwohnungssuchende (Stand: 01.11.2017) Haushalte Landkreise: Landkreis Bergstraße 1.696 Landkreis Darmstadt-Dieburg 2.208 Landkreis Groß-Gerau 3.120 Hochtaunuskreis 1.098 Main-Kinzig-Kreis 377 Main-Taunus-Kreis 3.446 Odenwaldkreis 73 Landkreis Offenbach 3.300 Rheingau-Taunus-Kreis 790 Wetteraukreis 2.082 Landkreis Gießen 1.039 Lahn-Dill-Kreis 560 Landkreis Limburg-Weilburg 361 Landkreis Marburg-Biedenkopf 263 Vogelsbergkreis 39 Landkreis Fulda 681 Landkreis Hersfeld-Rotenburg 401 Landkreis Kassel 824 Schwalm-Eder-Kreis 395 Landkreis Waldeck-Frankenberg 615 Werra-Meißner-Kreis 163 Kreisfreie Städte: Darmstadt 2.667 Frankfurt/Main 9.473 Offenbach 2.544 Wiesbaden 2.859 Kassel 2.382 Hessen 50.252 Frage 12. Welche Maßnahmen und Initiativen sind zu ergreifen, um Bedarfslücken an Sozialwohnungen zu schließen? Ein wesentlicher Baustein zur Bewältigung der Herausforderungen auf den hessischen Wohnungsmärkten ist der vor Kurzem veröffentlichte "Masterplan Wohnen". In diesem wurden neue und bereits bewährte Maßnahmen der Unterstützung, der Förderung und des Know-how- Transfers im Bereich Wohnungs- und Städtebau gebündelt und im Doppelhaushalt 2018/2019 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6843 19 verankert. Mit dem Masterplan werden wichtige Impulse, die zu einer deutlichen Verbesserung der Wohnraumsituation in Hessen führen werden, gesetzt. So hat die Landesregierung die Fördermittel auf einen mittlerweile historischen Stand aufgestockt : Von 2014 bis 2020 stehen nunmehr 1,7 Mrd. € für den Wohnungsbau bereit. Hessen hat damit die Fördermittel für den Wohnungsbau in den vergangenen Jahren fast vervierfacht. In Hessen ist in dieser Legislaturperiode kein Förderantrag im sozialen Wohnungsbau an fehlenden Mitteln gescheitert. Mit der Überarbeitung der Förderrichtlinie für den sozialen Mietwohnungsbau (die Veröffentlichung erfolgte im Juni dieses Jahres) werden durch verbesserte Förderkonditionen weitere wichtige Impulse beim Bau neuer Sozialwohnungen gesetzt. Wenn die Mietpreisbindung bei sozial gefördertem Wohnraum endet, steigen die Mietpreise für diese Wohnungen dauerhaft an. Durch das Programm "Kauf von Belegungsrechten" kommt ein sehr kurzfristig wirksames Instrument zum Einsatz, um die Mieten niedrig zu halten und so günstigen Wohnraum für gering verdienende Haushalte bereitzustellen. In einem ersten Programm 2013/14 zum Belegrechtsankauf konnten bereits 1.300 Wohnungen in der Bindung gehalten oder hinzugewonnen werden. Mit der Neuauflage des Programms stellt die Landesregierung in den Jahren 2017 bis 2020 weitere 21 Mio. € zur Verfügung. Damit können mehr als 1.900 zusätzliche Wohnungen in der Sozialbindung gehalten oder neu gebunden, also weiterhin vergünstigt vermietet werden. Fehlendes Bauland ist ein wesentliches Hemmnis für mehr Wohnungsbau. Im März 2017 wurde deshalb die Bauland-Offensive Hessen gegründet, eine vom Land initiierte Tochter der Nassauischen Heimstätte. Sie unterstützt in Kooperation mit der Hessischen Landgesellschaft die Kommunen dabei, Flächen für den Bau bezahlbarer Wohnungen zu entwickeln. Der Schwerpunkt liegt vor allem auf der Innenentwicklung, z.B. der Umnutzung von stillgelegten Post- Verteilzentren, ungenutzten Parkplatzflächen oder Brachflächen und Baulücken. Durch diese Inanspruchnahme kann der Flächenverbrauch im Außenbereich reduziert werden. Die Landesregierung gründet zudem einen Liegenschaftsfonds, der Grundstücke erwirbt und sie verbilligt Bauherren zur Verfügung stellt, die Wohnraum für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen schaffen wollen. Um dauerhafte Wirkungen zu erzielen, sollen die erworbenen Grundstücke in der Regel im Eigentum des Liegenschaftsfonds verbleiben und vorrangig als Erbbaurechte an geeignete Bauherren vergeben werden. Bei der Vergabe der Grundstücke oder der grundstücksgleichen Rechte soll sichergestellt werden, dass mindestens die Hälfte der Wohnungen im geförderten Wohnungsbau entsteht und die übrigen Wohnungen ein Mietniveau aufweisen , das für breite Kreise der Bevölkerung tragbar ist. Der aktuelle und vermutlich anhaltend hohe Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in Hessen, aber insbesondere in Frankfurt am Main und den hessischen Teilen des Rhein-Main-Gebietes, macht auch die Entwicklung neuer Wohnquartiere einschließlich des notwendigen Infrastrukturausbaus erforderlich. Auch an den Siedlungsrändern der Städte und Gemeinden sowie ihrer Umlandgemeinden müssen voraussichtlich ergänzend bereits regionalplanerisch abgesicherte neue Stadtbzw . Wohnquartiere realisiert werden, um zeitnah auf den damit einhergehenden Bedarf an Infrastrukturinvestitionen für die notwendigen Sozial-, Kultur- und Bildungseinrichtungen im Wohnumfeld reagieren zu können. Das Land Hessen fördert mit dem neuen Programm "Nachhaltiges Wohnumfeld" die Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen mit über 35 Mio. € in neuen Wohnquartieren. Mit den 35 Mio. € werden investive Projekte beispielsweise in den Bereichen Freiraumgestaltung und soziale Infrastruktur einschließlich der zugehörigen Objektplanungen und vorhabengebundenen Gutachten durch die Gewährung von Investitionszuschüssen gefördert. Durch die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vom 14. März 2018 aufgeführten Maßnahmen können weitere Impulse gesetzt werden. Es ist beabsichtigt, die geforderten Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag zeitnah umzusetzen. Der soziale Wohnungsbau soll mindestens auf heutigem Niveau und langfristig verstetigt werden . Es sollen in den Jahren 2020/2021 weitere Mittel für den sozialen Wohnungsbau zweckgebunden bereitgestellt werden. Frage 13. Mietschulden führen oft zu Wohnungsverlust. Davon sind ebenfalls Kinder betroffen. Wie viele Räumungsklagen von Familien mit Kindern wurden von 2010 bis 2016 bei Gerichten in Hessen eingereicht? Frage 14. Wie viele Anträge auf Zwangsräumung von Wohnungen von Familien mit Kindern wurden in den Jahren 2010 bis 2016 in Hessen durch Gerichtsvollzieher vollstreckt (bitte nach Jahren getrennt und nach Amtsgericht, Landesgerichts- und Oberlandesgerichtsbezirk insgesamt aufschlüsseln)? 20 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6843 Frage 15. Wie hat sich die Zahl der Anträge auf Zwangsräumungen von Familien mit Kindern in Hessen von 2010 bis 2016 prozentual verändert (bitte nach Jahren getrennt und nach Amtsgericht, Landesgerichtsbezirk und Oberlandesgerichtsbezirk insgesamt aufschlüsseln)? Frage 16. Wie hoch ist dabei der prozentuale Anteil an der Gesamtzahl der Zwangsräumungen von 2010 bis 2016 in Hessen (bitte nach Jahren getrennt und nach Amtsgericht, Landesgerichtsbezirk und Oberlandesgerichtsbezirk insgesamt aufschlüsseln)? Frage 17. In wie vielen Fällen ist es bei einer erfolgten Zwangsräumung zu einer Einweisung der betroffenen Wohnungsnutzer (ehemaligen Mieter) in Obdachlosenunterkünfte gekommen (bitte Einzelaufstellung nach Landkreisen/kreisfreien Städten)? Frage 18. In wie vielen Fällen wurde von der Durchführung einer Zwangsräumung gemäß § 765a ZPO (Vollstreckungsschutz wegen besonderer Härte für die Schuldnerin/den Schuldner) abgesehen (bitte Einzelaufstellung nach Landkreisen/kreisfreien Städten)? Hierzu liegen keine Daten vor. Frage 19. Mit welchem konkreten Programm hilft die Landesregierung Familien, die in Wohnungsnot geraten sind bzw. ihre Wohnung verloren haben und nun obdachlos sind, neue Wohnungen beziehen zu können? Die Landesregierung fördert den sozialen Wohnungsbau, um die Versorgung der Bevölkerung mit preisgünstigen Wohnungen in angemessener Größe und Zahl zu verbessern. Die geförderten Wohnungen stehen auch wohnberechtigten obdachlosen Familien zur Verfügung. In durch Verordnung festgelegten Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf darf eine öffentlich geförderte Wohnung nur einem von der Gemeinde benannten Wohnungssuchenden überlassen werden. Die Gemeinde hat bei der Benennung die soziale Dringlichkeit zu beachten. Nach § 4 Satz 2 der Verordnung liegt eine soziale Dringlichkeit insbesondere vor, wenn Wohnungssuchende ihren gegenwärtigen Wohnraum aufgrund eines gerichtlichen Titels oder aus sonstigen zwingenden Gründen räumen müssen. Frage 20. Wie viele Wohnungslose/Obdachlose gibt es in Hessen? Wie viele sind Familien mit Kindern? Wie viele sind Jugendliche? Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit basieren auf vielen sehr unterschiedlichen Ursachen. Auf der persönlichen Ebene können Faktoren wie wirtschaftliche Notlagen (z.B. durch verfestigte Arbeitslosigkeit, Überschuldung), familiäre Probleme (Scheidung, Trennung, starke Differenzen zwischen Eltern und Kindern, häusliche Gewalt) und Suchtprobleme mögliche Ursachen sein, die in die Wohnungslosigkeit führen können. Aber auch psychische Erkrankungen spielen nach neueren Erkenntnissen eine wichtige Rolle. Für Hessen und Deutschland gibt es kaum gesicherte Erkenntnisse über das Ausmaß und die Entwicklung von Wohnungslosigkeit. Die Bundesregierung verwendet die Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W), die von dieser selbst als unsicher bewertet werden und auf deutlich veralteten Annahmen beruhen. Auf Ebene der Bundesländer erheben bisher nur zwei Länder (Bayern und Nordrhein-Westfalen) eine Wohnungslosenstatistik. Nordrhein-Westfalen erstellt bereits seit 1965 jährlich eine Obdachlosenstatistik. Derzeit liegen in Hessen nur Erhebungen seitens freier Träger vor, die jedoch nur Ausschnitte zeigen und keinem einheitlichen Verfahren folgen. Die Gesamtzahl der von der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in den Stichtagserhebungen erfassten Obdachlosen betrug insgesamt 3.338 Personen. 2.622 Männer und 716 Frauen suchten demnach am 19.11.2015 Einrichtungen der Liga-Verbände auf (2013: 4.707 Personen, davon 3.706 Männer und 1.001 Frauen). Der Anteil der jungen Menschen (bis 27 Jahre) ist - sofern lediglich der prozentuale Anteil betrachtet wird (2015: 13,87 %; 2013: 14,79 %) - leicht gesunken, verbleibt jedoch auf einem hohen Niveau (2015: 430; 2013: 577; 2011: 550 Personen/16,88 %). Dagegen ist die Anzahl der unter 17-Jährigen erheblich angestiegen auf 40 Personen am Stichtag (2013: 22). Frage 21. Welche Maßnahmen werden veranlasst, um die Obdachlosigkeit, insbesondere von Familien mit Kindern und von Jugendlichen, zu verhindern? Wohnungslosigkeit und drohende Wohnungslosigkeit stellen in vielen Regionen Deutschlands ein zunehmendes Problem dar. Die Vermeidung oder Behebung von Obdachlosigkeit ist eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Maßnahmen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit lassen sich grundsätzlich in mehrere Handlungsfelder unterteilen: Vermeidung des Wohnungsverlusts Hierunter sind alle Maßnahmen zu fassen, die dem Erhalt der Wohnung dienen. Wesentliche Instrumentarien sind im Falle von Räumungsklagen die Mietschuldenübernahme nach § 15a BSHG und die Verhandlung mit Mieter und Vermieter zur Begleichung der aufgelaufenen Mietschuld über Ratenzahlung, Stundung und Ähnliches. Den zuständigen Ämtern - Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6843 21 Wohnungs- und/oder Sozialämter - werden von den Gerichten die Räumungsklagen und von den Gerichtsvollziehern die Zwangsräumungstermine bei schuldenbedingter Kündigung schriftlich mitgeteilt. Vermittlung in Wohnraum Die Vermittlungsmöglichkeiten in Wohnraum sind naturgemäß stark von der Belastung des Wohnungsmarkts abhängig. Der Erfolg, die Obdachlosendichte durch konkrete Vermittlungsbemühungen des Landeswohlfahrtsverbands Hessen und der kommunalen Körperschaften zu senken, ist erfahrungsgemäß stark unterschiedlich. Unterbringung in Einrichtungen/Betreutes Wohnen Soweit die Wohnungen nicht erhalten werden können und keine Vermittlung in Wohnraum möglich ist, bringen die Kommunen die wohnungslosen Personen in entsprechenden Unterkünften oder Hotels unter. Soweit es sich um zugereiste Personen handelt und ein Hilfebedarf nach § 72 BSHG festgestellt werden kann, werden die Personen in Unterbringungseinrichtungen nach § 72 BSHG oder im seit Mitte der Neunzigerjahre eingeführten Betreuten Wohnen untergebracht. Das SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) bietet in § 22 Abs. 8 Hilfen zur Sicherung der Unterkunft und zur Behebung vergleichbarer Notlagen an. Sofern Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden, sollen auch Mietschulden übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Das SGB XII (Sozialhilfe) bildet das soziale Auffangnetz für nicht erwerbsfähige Menschen. Auch hier werden Hilfen zur Sicherung der Unterkunft und zur Behebung vergleichbarer Notlagen gewährt (§ 36 Abs. 1 SGB XII). Ebenso kann bei Vorliegen der Voraussetzungen die Sicherung des Verbleibs in dem Wohnraum (Mietschuldenübernahme) übernommen werden. Als Instrument zur Verhinderung von Obdachlosigkeit steht dem kommunalen Ordnungsamt unter anderem die Beschlagnahme der bisherigen Wohnung und Einweisung des zur Räumung verurteilten Mieters zur Verfügung. Die Gemeinde kann - als letztes Mittel - auch die Kosten für eine Unterbringung im Hotel übernehmen. Darüber hinaus darf nach der Verordnung über die Überlassung von Sozialwohnungen in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf in diesen Gebieten eine öffentlich geförderte Wohnung nur einem von der Gemeinde benannten Wohnungssuchenden überlassen werden. Die Gemeinde hat bei der Benennung die soziale Dringlichkeit zu beachten. Eine soziale Dringlichkeit liegt insbesondere dann vor, wenn Wohnungssuchende ihren gegenwärtigen Wohnraum aufgrund eines gerichtlichen Titels oder aus sonstigen zwingenden Gründen räumen müssen. Frage 22. Von Strom-, Gas- und Wassersperrungen sind auch Familien mit Kindern betroffen. Mit einem Darlehen vom Jobcenter oder vom Sozialamt können die Betroffenen oft die drohende Sperrung abwenden. Wie viele solcher Darlehen sind in den Jahren 2010 bis 2016 erteilt worden? Bitte nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städte gliedern. Die Zahlungsansprüche für unabweisbaren Bedarf nach § 24 (1) SGB II können nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit nur als Gesamtwert ausgewiesen werden. Eine detaillierte Auswertung nach Grund des Darlehens ist nicht möglich. Die Vergleichsgröße alle Haushalte mit Kindern liegt der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht vor. Hierzu wird auf Anlage 30 verwiesen. Frage 23. Wie hoch sind die Darlehenssummen? Bitte ebenfalls aufschlüsseln von 2010 bis 2016 nach Jahren , Landkreisen und kreisfreien Städten. Frage 24. Wie hoch ist dabei der prozentuale Anteil an der Gesamtzahl der Darlehen von Jobcenter oder Sozialamt, die in den Jahren 2010 bis 2016 erteilt worden? Bitte nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städte gliedern. Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage V.22 verwiesen. Frage 25. Wie viele junge Frauen (bis 27 Jahre) sind in Hessen in den Jahren 2015/2016 in Frauenhäusern oder ähnlichen Schutzeinrichtungen aufgenommen worden? Die Fragen V.25 und 26 werden aufgrund des Sachzusammenhangs wie folgt gemeinsam beantwortet : Im Rahmen der jährlichen Berichterstattung zur Verwendung der Landesmittel der kommunalisierten sozialen Hilfen erhält das Land u.a. Zahlen über die Herkunft und Aufenthaltsdauer von Frauen und deren Kindern, welche bei Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen und Frauennotrufen Hilfe gesucht haben. Informationen zum Alter der Frauen liefert die Statistik nicht. Es liegen lediglich die Informationen vor, wie viele Frauen insgesamt in einem Jahr Zuflucht in einem Frauenhaus gesucht haben und wie lange sich diese Frauen dort aufgehalten haben. 22 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6843 Neben den Unterbringungsmöglichkeiten in Frauenhäusern gibt es in Hessen ein gesondertes Angebot mit Unterkunft und engmaschiger pädagogischer Betreuung für die Zielgruppe der von Gewalt bedrohten jungen Frauen im Alter von 18 bis 21 Jahren mit Jugendhilfebedarf nach § 41 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII). In Hessen gibt es seit 2016 eine Zufluchtstelle mit sechs Schutzplätzen für junge volljährige Frauen im Alter von 18 bis 21 Jahren. Hier erfolgt die Unterbringung und Begleitung als Schutzleistung der Kinder- und Jugendhilfe (§ 41 SGB VIII, Hilfe für junge Volljährige). Es handelt sich also nicht um ein Frauenhaus. Hier erhalten die jungen Frauen eine altersgemäße intensive Betreuung und Unterstützung (http://www.fem-maedchenhaus.de/femja). Zudem gibt es zwei Mädchenzufluchtstellen, die, weil sie ebenfalls spezialisierte Schutzeinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) sind, nicht als Frauenhäuser zu verstehen sind, weshalb sie nicht in Hessen numerisch zu den Frauenhäusern gezählt werden. Die Mädchenzufluchtstellen, deren Adressen wie bei den Frauenhäusern vertraulich gehalten werden , nehmen von Gewalt belastete und gefährdete minderjährige Mädchen im Alter von 12 bzw. 13 bis 17 Jahren zur vorübergehenden Unterbringung auf. Die Mädchen erhalten in den Mädchenzufluchtstellen eine ihrem Alter entsprechende bedarfsgerechte intensive Betreuung und Unterstützung. INTAKT Mädchenzuflucht Wiesbaden: Sieben Plätze für Mädchen im Alter von 13 bis 17 Jahren (http://www.maedchenzuflucht.de). Mädchenzuflucht - FeM Mädchenhaus Frankfurt/Main: Neun Plätze für Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren: (http://www.fem-maedchenhaus.de/zuflucht/angebote). Informationen, wie viele junge Frauen und wie lange sich die sehr jungen Frauen in den Schutzeinrichtungen aufgehalten haben, werden statistisch nicht erhoben. Im vorliegenden Jahresbericht 2016 von FeM Mädchenhaus Frankfurt veröffentlichte der Träger folgende Zahlen: Mädchenzuflucht FemJa - anonymer Schutzort für junge Frauen Aufnahmen: 59 Mädchen Längste Verweildauer: 269 Tage Durchschnittliche Verweildauer: 44,6 Tage Weniger als 1 Woche: 9 Mädchen Unter 14 Jahre: 21 Mädchen Durchschnittsalter: 14,6 Jahre Jüngste: 11 Jahre Herkunft: 45 deutsch, insgesamt 7 Nationalitäten Anfragen: 96 Aufnahmen: 14 junge Frauen, davon 10 in einer akuten Bedrohungssituation Durchschnittliche Aufenthaltsdauer: 81,7 Tage, die längste 187 Tage, die kürzeste 27 Tage Durchschnittsalter: 19,5 Jahre Herkunft: 7 Nationalitäten Seit 2017 befindet sich ein neues zugehendes Beratungsangebot von FeM e.V. als Pilotprojekt im Aufbau, dessen wissenschaftliche Begleitung durch die Goethe-Universität vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration finanziert wird. Das Projekt "moBBI - mobile Beratung und Begleitung zur Intervention bei Gewalt" bietet eine aufsuchende Beratung an einer vertraulichen Adresse an und, bei dringendem Bedarf an einer geschützten Zuflucht, das Angebot der Unterbringung mit zusätzlicher Betreuung durch das moBBI-Team an einem geschützten Ort (z.B. in einem Frauenhaus). Frage 26. Wie lange haben sich die Frauen in den Schutzeinrichtungen aufgehalten? Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage V.25 verwiesen. VI. Gesundheitliche Situation Frage 1. Welche Aussagen lassen sich über den Gesundheitszustand von armen bzw. armutsgefährdeten Kindern in Hessen treffen? Aussagen über den Gesundheitszustand von armen bzw. armutsgefährdeten Kindern lassen sich z.B. aus Daten der bundesweiten Erhebung zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (der Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6843 23 sogenannten KIGGS-Studie) treffen. Laut Studie weisen Kinder aus Familien mit niedrigem Sozialstatus seltener Allergien auf, nehmen weniger Arzneimittel und sind häufiger geimpft als Gleichaltrige mit hohem sozialen Status. Demgegenüber nutzen sozial benachteiligte Familien seltener die Früherkennungsuntersuchungen (U 3 bis U 9), die Kinder haben deutlich schlechtere Zähne und leben mit mehr gesundheitlichen Risikofaktoren. Frage 2. Welche Maßnahmen und Initiativen sind ergriffen worden, um den Gesundheitszustand von armen bzw. armutsgefährdeten Kindern zu verbessern? Insbesondere ist die Unterstützung des Landes der "Frühen Hilfen" zu nennen. Außerdem Projekte zur Förderung der HPV-Impfung in Grundschulen. Durch die Projekte wird die gesundheitliche Chancengleichheit befördert. Im Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) § 4 Abs. 5 wird besonders auf die Wichtigkeit hingewiesen, die besonderen Bedarfe von Kindern psychisch kranker Eltern im Auge zu haben und die Kinder, die häufig auch in prekären Situationen leben, besonders zu berücksichtigen. Frage 3. Welche weiteren Maßnahmen und Initiativen sollen noch ergriffen werden, um den Gesundheitszustand aller Kinder - insbesondere von armen oder armutsgefährdeten Kindern - zu verbessern? Die Stärkung der Kindergesundheit allgemein ist ein großes und wichtiges Anliegen. Durch das Hessische Kindergesundheitsschutz-Gesetz, das in diesem Jahr novelliert wurde, ist dafür ein fester Grundstein gelegt. Frage 4. Werden bei den vorgeschriebenen Reihenuntersuchungen der Kinder von den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Gesundheitsdienstes statistisch auch Daten über den Status der Eltern in anonymisierter Form erhoben? Flächendeckend wird in Hessen die Schuleingangsuntersuchung durchgeführt. Bisher wurden keine Daten über den Status der Eltern statistisch erfasst. Geplant ist, in Zukunft den Bildungsabschluss der Eltern und die Erwerbstätigkeit zu erfragen und zu dokumentieren. Aus diesen Angaben soll ein Sozialindex gebildet werden, der, verbunden mit der Schuleingangsuntersuchung, eine noch individuellere Beratung der Eltern hinsichtlich möglicher Förder- und Unterstützungsmaßnahmen erlaubt und gleichzeitig auch die Beratung der Institution Schule in Bezug auf Angebote für die Kinder nutzt. Aktuell wird die Aufnahme dieser neuen Angaben in den Datensatz der Schuleingangsuntersuchung mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten abgestimmt. Frage 5. Wenn ja: Wer hat Zugriff auf diese Daten und wie sind diese Daten bislang verwendet worden? Antwort entfällt, da bisher keine entsprechenden Daten erhoben wurden. Frage 6. Wenn nein: Welche Maßnahmen und Initiativen sind zu ergreifen, um eine entsprechend aussagefähige Datenbasis zu erhalten? Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage VI.4 verwiesen. Frage 7. Welche Erkenntnisse liegen in Hessen bezüglich des Zusammenhangs zwischen sozioökonomischer Benachteiligung (Kinder- bzw. Familienarmut) und dem Gesundheitszustand der Kinder und Jugendlichen vor? Da die Schuleingangsuntersuchung nicht nach der familiären Einkommenssituation differenziert, wurden im 2. Landessozialbericht für Hessen die sozial bedingten Gesundheitsunterschiede aus der HBSC-Studie (Health Behaviour in School-aged Children - a WHO Cross-National Survey) abgeleitet. Demnach schwächt sich in der Gruppe der Mädchen (der Klassenstufen 5, 7 und 9) der subjektiv als schlecht (bzw. bestenfalls als "einigermaßen") empfundene Gesundheitszustand von 24,1 % in der dort unterschiedenen untersten familienbezogenen Wohlstandsklasse über 13,3 % in der mittleren Wohlstandsklasse bis auf 9,3 % in der obersten Wohlstandsklasse ab. Demgegenüber sind in der betreffenden Erhebung für die Gruppe der Jungen in Hessen (ebenfalls der Klassenstufen 5, 7 und 9) in den drei betrachteten Wohlstandsklassen keine größeren Unterschiede hinsichtlich des als schlecht (bzw. bestenfalls als "einigermaßen") eingestuften subjektiven Gesundheitszustandes festgestellt worden: In der untersten Wohlstandsklasse lautet der entsprechende Anteilswert 12,1 %, in der mittleren Wohlstandsklasse 11,0 % und in der obersten Wohlstandsklasse 11,8 %. Frage 8. Welche Kommunen ziehen welche Erkenntnisse über diesen Zusammenhang aus den Schuleingangsuntersuchungen ? Die regionale Gesundheitsberichterstattung liegt in der Verantwortung der Kommunen und wird in der Regel von den Gesundheitsämtern erstellt. Es ist bis dato Praxis, die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung in Verbindung mit den regional bekannten Sozialdaten zu betrachten , was aber zu gewissen Unschärfen bei der Bewertung führt. Förder- und Unterstützungsangebote werden in der Regel auf dieser Grundlage geplant und umgesetzt. Über die Erkenntnisse und Konsequenzen der Kommunen im Einzelnen liegen aber keine konkreten Berichte vor. 24 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6843 Frage 9. Welche Konsequenzen werden hieraus gezogen? Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage VI.8 verwiesen. Frage 10. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich der Auswirkungen langfristiger Benachteiligungen bzw. Kinderarmut hinsichtlich der Häufigkeit von Adipositas, hinsichtlich der Häufigkeit von Zahnerkrankungen und der Häufigkeit des Auftretens von Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörungen ? Da bisher keine Daten zum sozioökonomischen Status der Familien im Zuge der Schuleingangsuntersuchung erhoben wurden, können aus den vorliegenden Daten zu dieser Fragestellung keine Erkenntnisse gezogen werden. Frage 11. Wie hoch ist der Anteil von in Armut lebenden Kindern bezüglich Auffälligkeiten in ihrem Sprach- und Arbeitsverhalten (absolut und im Verhältnis)? Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage VI.10 verwiesen Frage 12. Wie hoch ist der Anteil von in Armut lebenden Kindern bezüglich psychischer Auffälligkeiten? Aussagen über psychische Auffälligkeiten von Kindern liefert die Schuleingangsuntersuchung. Inwieweit hierbei sozialstatusbedingte Aspekte eine Rolle spielen, lässt sich mit Blick auf die Datenlage nicht beantworten. Eine Auswertung zum 2. Landessozialbericht zeigt aber, dass in Hessen bei der Kategorie der psychosozialen Risikofaktoren ein großer Unterschied zwischen Kindern ohne und Kindern mit Migrationshintergrund (7,6 versus 19,6 %) besteht. Frage 13. Gibt es nach Auffassung der Landesregierung einen Zusammenhang zwischen dem Ernährungsverhalten von Kindern und dem sozialen Status ihrer Familie? Dass auch das Ernährungsverhalten von Kindern mit ihrem sozioökonomischen Status zusammenhängt, ist in Studien wiederholt belegt worden und nicht anzuzweifeln. Aus den in der Schuleingangsuntersuchung erhobenen Daten können über die allgemeine wissenschaftliche Feststellung hinaus keine Erkenntnisse gezogen werden, da, wie erwähnt, bisher keine Daten zum sozioökonomischen Status der Familien erhoben wurden. Frage 14. Gibt es nach Auffassung der Landesregierung eine erhöhte Krankheitsquote (gerade auch bei chronischen Erkrankungen) bei Kindern und Jugendlichen, die (über ihre Eltern) staatliche Sozialleistungen beziehen müssen? Wenn ja: Sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen der erhöhten Krankheitsquote und dem sozialen Status der Eltern? Eine Verknüpfung von Krankheitsdaten, die für Kinder und Jugendliche, abgesehen von den Daten der Schuleingangsuntersuchungen, nur als KV-Abrechnungsdaten vorliegen, zu Daten zum Bezug von Sozialleistungen der Eltern besteht nicht. Wie oben aber bereits erwähnt, haben Studien in der Vergangenheit eine klare Korrelation zwischen erhöhter Krankheitsquote bzw. erhöhten Risikofaktoren bei Kindern und Jugendlichen und niedrigem sozioökonomischen Status der Eltern aufgezeigt. Frage 15. Mit welchen Maßnahmen hat die Landesregierung gezielt diesen möglichen Zusammenhang (bezogen auf die Fragen VI.14) bekämpft, und wie lässt sich die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen messbar überprüfen? In Hessen wird Schritt für Schritt der Partnerprozess "Gesund aufwachsen für alle!" umgesetzt. Unter dem Dach der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung (HAGE) engagiert sich die Koordinierungsstelle "Gesundheitliche Chancengleichheit Hessen" für die Gesundheitsförderung und Prävention von sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen und unterstützt die Akteure in den Kommunen beim Aufbau von integrierten kommunalen Strategien . Die Koordinierungsstelle ist Teil des bundesweiten Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit und wird gefördert durch die BZgA im Auftrag und mit Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie durch das HMSI. VII. Freizeitgestaltung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben Frage 1. Welche Aussagen lassen sich über die Freizeitaktivitäten und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von armen bzw. armutsgefährdeten Kindern treffen? Bei der Betrachtung von sozialen Aktivitäten nach der Einkommensposition zeigt sich, dass mit höherem Einkommen ein höherer Grad der sozialen Einbettung von Haushalten und damit der darin lebenden Kinder erfolgt. Aus dem 2. Landessozialbericht geht hervor, dass Kindern aus unteren Einkommensschichten insbesondere Ferienfreizeiten, Urlaubsfahrten und Musikunterricht häufiger verwehrt bleibt als Gleichaltrigen aus oberen Einkommensschichten. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6843 25 Frage 2. Können Kinder aus Familien, die auf den Bezug von sozialen Leistungen angewiesen sind, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen? Kinder aus Familien, die auf den Bezug sozialer Leistungen angewiesen sind, können in vielen - allerdings nicht in allen - gesellschaftlichen Bereichen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Eine hohe Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist insbesondere bei Aktivitäten zu unterstellen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mit finanziellen Kosten verbunden sind (z.B. Treffen mit Freunden, in einer Jugendgruppe). Frage 3. Wenn ja: aus welchen Gründen? In Hessen werden z.B. Sportveranstaltungen nahezu unabhängig von der Einkommenssituation besucht. Der besondere Wert von Sportveranstaltungen liegt demnach darin, dass diese die soziale Einbindung von Kindern unabhängig vom sozialen Status ermöglichen. Frage 4. Wenn nein: Wo liegen Defizite und wie könnten diese schrittweise behoben werden? Hierzu wird auf die Beantwortung auf Frage VII.3 verwiesen. Frage 5. Wir hoch war der Anteil von Kindern aus Haushalten, die auf den Bezug von sozialen Leistungen angewiesen waren, in den Jahren 2000, 2005, 2010 und 2015 in Sportvereinen? Hierzu liegen keine Daten vor. Frage 6. Wie hoch war in Hessen im Jahr 2016 der Anteil von Kindern im Sinne der Frage VII.5, deren Eltern die monatlichen Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen nicht aufbringen konnten und auf die Begleichung durch die öffentliche Hand angewiesen waren? Hierzu liegen keine Daten vor. Frage 7. Wie viele Kinder im Sinne der Frage VII.5 besuchten in den jeweiligen Jahren in Hessen eine Musikschule? Wegen des Gesamtzusammenhangs werden die Fragen VII.7 bis 10 gemeinsam beantwortet. Belastbare Datensätze zu diesen Fragen liegen nicht vor. Zur Beantwortung der Fragen hat der Verband deutscher Musikschulen - Landesverband Hessen - 67 öffentliche Musikschulen in Hessen befragt, davon haben 31 ihre Rückmeldungen abgegeben. Vor diesem Hintergrund ist das eruierte Ergebnis nicht repräsentativ. Die Gründe dafür liegen außerdem im Umfang der zu untersuchenden Datensätze, der auch eine erweiterte Aufgliederung nach Landkreisen und kreisfreien Städten nicht möglich machte. Gleiches gilt für die zu betrachtenden Jahre. Entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und Löschungspflichten können die Musikschulen für die Jahre 2000 und 2005 keine Daten liefern. Da somit die erhobenen Zahlen insgesamt nicht valide sein können, ist es auch nicht zielführend, diese in ein Verhältnis zur Gesamtzahl der hessischen Musikschülerinnen und -schüler zu setzen. Zur Beantwortung der Frage, wie viele Kinder aus Haushalten, die auf den Bezug von sozialen Leistungen angewiesen waren, in den Jahren 2010 und 2015 in Hessen die öffentlichen Musikschulen besuchten, lauten die somit nur bedingt aussagekräftigen Zahlen für die 31 Musikschulen , die geantwortet haben, wie folgt: 2010 = 624 Schülerinnen und Schüler, 2015 = 832 Schülerinnen und Schüler. Auch im Hinblick auf die bessere Zugänglichkeit der hessischen Musikschulen für alle Zielgruppen und die wichtige Arbeit im Bereich der musischen Bildung junger Menschen wurden die Haushaltsmittel für die Musikschulen in dieser Legislaturperiode im Übrigen um jährlich 650.000 € erhöht. Frage 8. Wie viele Kinder im Sinne der Frage VII.7 besuchten eine Musikschule in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten? Frage 9. Wie hoch war der Anteil von Kindern im Sinne der Frage VII.7 im Verhältnis zu allen Kindern an Musikschulen in Hessen? Frage 10. Wie hoch war das jeweilige Verhältnis im Sinne der Frage VII.9 in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten? Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage VII.7 verwiesen. 26 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6843 Frage 11. Wie viele Eltern haben in den jeweiligen Jahren von 2010 bis 2016 in Hessen die Erstattung der Kosten für Klassenfahren beantragt? Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit beginnt die amtliche Berichterstattung erst ab April 2015. Es werden nur Daten zu Leistungsberechtigten mit Leistungsanspruch auf Bildung und Teilhabe veröffentlicht. Hierzu wird auf Anlage 31 verwiesen. Frage 12. Wie viele waren es in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten? Frage 13. Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt? Frage 14. Welche Gründe gab es für die Nichtbewilligung? Frage 15. Wie hoch war der Anteil der Kinder mit bewilligter Erstattung der Kosten an allen Kindern der Klassenfahrten in den jeweiligen Jahren von 2010 bis 2016? Frage 16. Wie hoch war er in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten? Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage VII.11 verwiesen. Frage 17. In welchen Kommunen in Hessen gibt es einen Sozial- oder Familienpass, der Familien mit niedrigem Einkommen bestimmte Leistungen gewährt? Frage 18. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben für diesen Pass der jeweiligen Kommunen? Frage 19. Nach welchen Kriterien wird der Pass in den jeweiligen Kommunen gewährt? Frage 20. Wie viele Familien mit Kindern in den betreffenden Kommunen hätten danach Anspruch auf einen solchen Pass? Frage 21. Wie viele Familien mit Kindern haben zurzeit den Pass in den jeweiligen Kommunen erhalten? Hierzu liegen keine Daten vor. Frage 22. Gibt es vonseiten der Landesregierung Initiativen, die es in Zukunft Familien mit niedrigem Einkommen ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können? Die Hessische Landesregierung hat bereits im Jahr 2010 die Familienkarte Hessen eingeführt. Sie ist ein Zeichen der Wertschätzung für alle Familien in Hessen und möchte Familien in vielen Bereichen des täglichen Lebens unterstützen. Die deutschlandweit einmalige Karte wird auf Antrag Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und Hauptwohnsitz in Hessen ausgegeben . Sie ist kostenlos und einkommensunabhängig. Die Familienkarte Hessen bietet eine Reihe von Vergünstigungen und Unterstützungsleistungen: einen kostenfreien Basis-Unfallversicherungsschutz, zahlreiche und vielfältige Vergünstigungen bei Partnern, Serviceleistungen für Familien (z.B. kostenlose Vermittlung von Kinderbetreuung ), einen Elternratgeber sowie umfangreiche Informationen und Tipps zum Thema "Vorsorge treffen". Besonders hervorzuheben ist das Angebot an die Inhaberinnen und Inhaber der Familienkarte Hessen in den Kultureinrichtungen des Landes Hessen. Hier erhalten die Familien kostenlosen Eintritt in die Dauerausstellungen der hessischen Landesmuseen. Für die Kinder werden außerdem Ferienangebote zu ermäßigten Preisen angeboten. In den Staatlichen Schlössern und Gärten , die über ganz Hessen verteilt sind, wird ein Preisnachlass auf die Eintrittskarten für Familien gewährt. Hiermit steht den Familien ein attraktives Angebot für gemeinsame Unternehmungen in die landeseigenen Kultureinrichtungen zur Verfügung. Die über 200 Partner aus den Bereichen Sport, Kultur, Bildung, Freizeit, Handel und Handwerk bieten dauerhafte Vergünstigungen bis hin zu saisonalen Aktionsangeboten. Wiesbaden, 14. November 2018 Stefan Grüttner Anlagen Anlage 1 Armutsgefährungsquote1) in Hessen nach soziodemografischen Merkmalen in % gemessen am Bundesmedian Merkmal Jahr 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Insgesamt 12,7 12,1 12,8 13,3 13,7 13,8 14,4 15,1 Alter Unter 18 17,8 15,3 15,5 16,5 16,4 16,8 18,2 19,6 18 bis unter 25 20,0 18,5 20,4 22,3 23,1 22,0 23,7 26,8 Alter und Geschlecht Männlich 18 bis unter 25 18,7 17,3 18,6 20,4 20,7 22,6 23,5 26,5 Weiblich 18 bis unter 25 21,3 19,6 22,2 24,3 25,5 21,4 23,9 27,2 Ergebnisse des Mikrozensus. Ab 2011 basiert die Hochrechnung auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011. Durch Effekte der Umstellung auf eine neue Stichprobe sowie durch Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung ist die Vergleichbarkeit der Mikrozensusergebnisse für das Berichtsjahr 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt. IT.NRW 1) Anteil der Ftersonen rrit einemÄquivalenzeinkomrren von weniger als 60% des IVtedians der Äquivalenzeinkorrmen der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung. Das Äquivalenzeinkommen wird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet. Anlage 2 Armutsgefährungsquote1) in Hessen nach soziodemografischen Merkmalen in % gemessen am Landesmedian Merkmal Jahr 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Insgesamt 15,3 14,6 15,1 15,9 15,9 15,9 16,5 16,5 Alter Unter 18 21,4 18,7 18,8 20,1 19,6 19,9 21,0 21,6 18 bis unter 25 22,9 21,4 23,2 25,0 25,7 24,3 25,9 28,2 Alter und Geschlecht Männlich 18 bis unter 25 21,3 20,0 21,3 22,9 23,1 24,6 25,6 27,8 Weiblich 18 bis unter 25 24,5 22,7 25,1 27,2 28,3 24,0 26,2 28,8 Ergebnisse des Mikrozensus. Ab 2011 basiert die Hochrechnung auf den förtgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011. Durch Effekte der Umstellung auf eine neue Stichprobe sowie durch Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung ist die Vergleichbarkeit der Mikrozensusergebnisse für das Berichtsjahr 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt. IT.NRW 1* Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkomrren der Bevölkerung in Privathaushatten am Ort der Hauptwohnung. Das Äquivalenzeinkomrren w ird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet. Anlage 3 Armutsgefährungsquote* * 1) in Hessen nach soziodemografischen Merkmalen in % gemessen am Landesmedian Merkmal Insgesamt Geschlecht_________________________ Männlich Weiblich _____ Migrationshintergrund6’ Mit Migrationshintergrund Ohne Migrationshintergrund Jahr 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 15,3 14,6 15,1 15,9 15,9 15,9 16,5 16,5 14,4 13,8 14,2 14,9 15,2 15,3 15,8 15,8 16,2 15,3 16,0 16,7 16,6 16,5 17,2 17,2 29,8 27,2 26,9 28,2 28,2 27,6 28,2 28,4 10,7 10,3 11,0 11,4 11,1 11,4 11,8 11,3 Ergebnisse des Mikrozensus. Ab 2011 basiert die Hochrechnung auf den förtgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011. Durch Effekte der Umstellung auf eine neue Stichprobe sowie durch Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung ist die Vergleichbarkeit der Mikrozensusergebnisse für das Berichtsjahr 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt. IT.NRW 1) Anteil der Personen rrit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaus halten am Ort der Hauptwohnung. Das Äquivalenzeinkommen w ird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet. 6) Als Person mit Migrationshintergrund gilt, w er eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, oder im Ausland geboren wurde und nach 1949 zugew ändert ist, oder in Deutschland geboren ist und eingebürgert w urde, oder ein Eiternteil hat, das zugew ändert ist, eingebürgert w urde oder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt. _______________________________________ Anlage 4 Armutsgefährungsquote1) in Hessen nach soziodemografischen Merkmalen in % gemessen am Bundesmedian Jahr 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Insgesamt 12,7 12,1 12,8 13,3 13,7 13,8 14,4 15,1 Geschlecht Männlich 12,0 11,5 12,0 12,6 13,1 13,4 13,9 14,5 Weiblich 13,5 12,8 13,5 14,1 14,2 14,1 14,9 15,7 Migrationshinte rgrund6) Mit Migrationshintergrund 25,5 22,8 22,8 23,7 24,6 24,0 25,0 26,1 Ohne Migrationshintergrund 8,7 8,5 9,3 9,6 9,4 9,8 10,1 10,3 Ergebnisse des Mikrozensus. Ab 2011 basiert die Hochrechnung auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011. Durch Effekte der Umstellung auf eine neue Stichprobe sowie durch Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung ist die Vergleichbarkeit der Mikrozensusergebnisse für das Berichtsjahr 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt. IT. NRW 1 * Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von w eniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptw ohnung. Das Äquivalenzeinkommen w ird auf Basis der neuen OBCP-Skala berechnet___________________________ ___________________________________________________ _________________________ 6) Als Fterson mit Migrationshintergrund gilt, w er eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, oder im Ausland geboren wurde und nach 1949 zugewandert ist, oder in Deutschland geboren ist und eingebürgert w urde, oder ein Bternteil hat, das zugew ändert ist, eingebürgert w urde oder eine ausländische Staatsangehörigkeit besi t z t ______________________________________________________________ Anlage 5 Armutsgefährungsquote1) in Frankfurt am Main in % gemessen am Bundesmedian Städte in der Bundesrepublik Jahr 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Frankfurt am Main 13,7 13,8 16,0 15,5 14,7 14,7 14,2 16,6 Ergebnisse des Mikrozensus. Ab 2011 basiert die Hochrechnung auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011. Durch Effekte der Umstellung auf eine neue Stichprobe sowie durch Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung ist die Vergleichbarkeit der Mikrozensusergebnisse für das Berichtsjahr 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt. IT.NRW ^ Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung. Das Äquivalenzeinkommen w ird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet. Anlage 6 Armutsgefährungsquote1) in Frankfurt am Main in % gemessen am Landesmedian Städte in der Bundesrepublik Jahr 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Frankfurt am Main 16,4 16,5 18,9 18,6 17,1 17,2 16,2 18,3 Ergebnisse des Mikrozensus. Ab 2011 basiert die Hochrechnung auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011. Durch Effekte der Umstellung auf eine neue Stichprobe sowie durch Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung ist die Vergleichbarkeit der Mikrozensusergebnisse für das Berichtsjahr 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt. IT. NRW Anteil der Rsrsonen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung. Das Äquivalenzeinkommen w ird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet. Anlage 7 Armutsgefährungsquote1) in Frankfurt am Main in % gemessen am Median der jeweiligen Großstadt Städte in der Bundesrepublik Jahr 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 Frankfurt am Main 17,9 17,7 16,7 17,8 18,1 17,6 19,5 20,3 19,0 17,9 18,2 20,2 Ergebnisse des Mikrozensus. Ab 2011 basiert die Hochrechnung auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011. Durch Effekte der Umstellung auf eine neue Stichprobe sowie durch Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung ist die Vergleichbarkeit der Mikrozensusergebnisse 1ur das Berichtsjahr 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt. IT.NRW n) Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von w eniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung. Das Äquivalenzeinkommen w ird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet. Anlage 8 Armutsgefährungsquote1) der unter 18-jährigen für die einzelnen Bundesländer nach soziodemografischen Merkmalen in % gemessen am Bundesmedian Merkmal Jahr 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Alter unter 18 Baden-Württemberg 12,9 13,2 13,1 13,2 12,6 12,7 13,4 14,7 Bayern 13,9 11,6 11,6 11,6 11,6 11,9 12,3 13,1 Berlin 26,7 24,7 26,2 26,3 27,3 26,8 29,8 26,8 Brandenburg 26,9 20,9 21,0 24,8 23,8 21,4 22,1 21,1 Bremen 34,9 31,3 31,8 33,2 35,9 33,1 34,2 36,6 Hamburg 23,2 19,9 21,9 21,2 23,2 20,4 21,0 22,5 Hessen 17,8 15,3 15,5 16,5 16,4 16,8 18,2 19,6 Mecklenburg-Vorpommern 34,2 29,9 30,0 33,0 33,2 26,9 29,0 27,8 Niedersachsen 20,7 20,5 20,4 20,5 20,2 19,7 21,6 22,1 Nordrhein-Westfalen 20,4 20,9 22,5 21,4 22,8 23,6 22,9 23,9 Rheinland-Pfalz 17,7 19,1 19,1 18,2 19,6 19,9 19,4 20,1 Saarland 19,3 16,5 19,4 18,9 19,5 21,4 23,6 22,4 Sachsen 27,2 26,3 26,2 25,0 24,2 22,3 23,0 22,2 Sachsen-Anhalt 33,8 26,0 28,6 29,6 27,7 28,7 27,2 28,6 Schleswig-Holstein 17,8 16,0 15,8 15,5 18,3 17,6 18,7 19,6 Thüringen 29,2 23,7 21,2 21,1 23,0 23,7 26,6 22,8 Ergebnisse des Mikrozensus. Ab 2011 basiert die Hochrechnung auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011. Durch Effekte der Umstellung auf eine neue Stichprobe sowie durch Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung ist die Vergleichbarkeit der Mikrozensusergebnisse für das Berichtsjahr 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt. IT.NRW 11 Anteil der Ftersonen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung. Das Äquivalenzeinkommen w ird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet. Anlage 9 Armutsgefährungsquote1) der unter 18-jährigen für die einzelnen Bundesländer nach soziodemografischen Merkmalen in % gemessen am Landesmedian Merkmal Jahr 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 A lte r unter 18 B ad e n-W ü rtt em be rg 17,3 17,3 17,8 17,7 17,0 17,2 17,9 19,4 Bayern 17,4 15,5 15,4 15,1 15,6 15,9 16,7 16,5 Berlin 21,3 18,1 19,2 17,8 19,0 18,0 19,2 22,7 Brandenburg 19,8 17,5 17,1 19,7 19,5 17,1 18,6 17,9 Bremen 28,4 26,9 23,8 25,9 28,9 24,0 26,4 29,9 Hamburg 25,9 25,3 26,1 24,6 25,6 23,9 25,0 26,9 Hessen 17,8 15,3 15,5 16,5 16,4 16,8 18,2 19,6 Mecklenburg-Vorpommern 20,7 17,3 17,8 18,9 19,2 15,0 19,2 18,8 Niedersachsen 20,2 19,4 19,7 19,9 19,9 19,0 20,8 21,1 Nordrhein-Westfalen 20,6 19,9 21,4 20,2 21,3 21,9 21,1 22,3 Rheinland-Pfalz 19,1 20,4 20,4 19,7 21,1 21,3 20,9 21,5 Saarland 16,7 15,3 18,4 18,0 18,5 20,0 21,3 21,6 Sachsen 19,1 17,0 15,6 14,2 14,2 12,4 16,2 15,5 Sachsen-Anhalt 22,4 17,5 19,2 18,9 19,1 19,6 20,8 18,5 Schleswig-Holstein 19,4 17,7 17,8 17,6 20,3 19,6 20,2 21,2 Thüringen 18,9 16,7 12,9 12,0 13,2 14,5 16,3 15,1 Ergebnisse des Mikrozensus. Ab 2011 basiert die Hochrechnung auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011. Durch Effekte der Umstellung auf eine neue Stichprobe sowie durch Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung ist die Vergleichbarkeit der Mikrozensusergebnisse für das Berichtsjahr 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt. IT.NRW 1) Anteil der Rsrsonen mit einemÄquivalenzeinkorrrren von weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkomrren der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung. Das Äquivalenzeinkommen wird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet Anlage 10 Armutsgefährungsquote1) in Hessen nach soziodemografischen Merkmalen in % gemessen am Bundesmedian Merkmal Jahr 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Insgesamt 12,7 12,1 12,8 13,3 13,7 13,8 14,4 15,1 Haushaltstyp2’ Einpersonenhaushalt 19,1 19,3 21,5 22,7 23,1 22,4 22,8 25,1 Zwei Erwachsene ohne Kind 7,3 7,7 7,9 7,8 8,7 8,9 8,7 8,0 Sonstiger Haushalt ohne Kind 6,9 7,2 8,3 8,2 8,1 7,9 9,4 9,8 Ein(e) Erwachsene(r) mit Kind(em) 34,1 29,3 35,3 35,6 35,4 36,0 41,5 42,2 Zwei Erwachsene und ein Kind 7,9 9,1 8,9 9,4 9,1 9,0 8,3 8,1 Zwei Erwachsene und zwei Kinder 11,2 9,5 9,6 10,3 10,4 10,4 10,9 10,9 Zwei Erwachsene und drei oder mehr Kinder 28,3 21,6 18,0 20,9 22,1 21,5 23,3 26,8 Sonstiger Haushalt mit Kind(em) 17,7 15,6 13,9 15,3 16,6 18,0 18,0 19,8 Ergebnisse des Mikrozensus. Ab 2011 basiert die Hochrechnung auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011. Durch Effekte der Umstellung auf eine neue Stichprobe sowie durch Sondereffekte im Kontext der Be\ölkerungsentwicklung ist die Vergleichbarkeit der Mikrozensusergebnisse für das Berichtsjahr 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt. IT.NRW 1) Anteil der Personen mit einemÄquivalenzeinkommen von weniger als 60% des IVtedians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung. Das Äquivalenzeinkommen w ird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet____________________________________________________________________________ ______________________________ ______________________ 2> Zu den Kindern zählen Personen im Alter von unter 18 Jahren ohne Lebenspartner/-in und eigene Kinder im Haushalt___________________ ______________ _______________ Anlage 11 Armutsgefährungsquote1) 2 bei Alleinerziehenden in Hessen nach soziodemografischen Merkmalen in % gemessen am Bundesmedian Jahr Merkmal 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Insgesamt 12,7 12,1 12,8 13,3 13,7 13,8 14,4 15,1 Haushaltstyp2’ Ein(e) Erwachsene(r) mit Kind(em) 34,1 29,3 35,3 35,6 35,4 36,0 41,5 42,2 Ergebnisse des Mikrozensus. Ab 2011 basiert die Hochrechnung auf den förtgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011. Durch Effekte der Umstellung auf eine neue Stichprobe sowie durch Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung ist die Vergleichbarkeit der Mikrozensusergebnisse tur das Berichtsjahr 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt. IT.NRW 1 f Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von w eniger als 60% des (vtedians der Äquivalenzeinkorrmen der Bevölkerung in FVivathaushalten am Ort der Hauptw ohnung. Das Äquivalenzeinkommen w ird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet. 2' Zu den Kindern zählen Personen im Alter von unter 18 Jahren ohne Lebenspartner/-in und eigene Kinder im Haushalt. Anlage 12 Armutsgefährungsquote1) 2 bei Alleinerziehenden in Hessen nach soziodemografischen Merkmalen in % gemessen am Landesmedian Merkmal Jahr 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Insgesamt 15,3 14,6 15,1 15,9 15,9 15,9 16,5 16,5 Haushaltstyp2* Ein(e) Erwachsene(r) mit Kind(ern) 40,0 35,9 40,3 42,1 41,5 42,7 47,5 46,0 Ergebnisse des Mikrozensus. Ab 2011 basiert die Hochrechnung auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011. Durch Effekte der Umstellung auf eine neue Stichprobe sowie durch Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung ist die Vergleichbarkeit der Mikrozensusergebnisse für das Berichtsjahr 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt. IT.NRW 1) Anteil der Ftersonen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung. Das Äquivatenzeinkomrren w ird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet. 2) Zu den Kindern zählen Personen im Alter von unter 18 Jahren ohne Lebenspartner/-in und eigene Kinder im Haushalt. Anlage 13 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter von unter 25 Jahren1*1 2) Hessen Ausgewählte Berichtszeiträume Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Berichtszeitraum (Jahreswerte: Jahresdurchschnitt bei ELB / Jahressumme bei Eurobeträgen) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit mindestens einer Sanktion am Stichtag Vollsanktionierte erwerbsfähige Leistungsberechtigte Sanktionsbetrag gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Euro Insgesamt davon nach Rolle in der Bedarfsqemeinschaft: davon nach Rolle in der Bedarfsqemeinschaft: Insgesamt davon nach Rolle in der Bedarfsqemeinschaft: Hauptperson / Partner Minderjährige unverheiratete Kinder / Volljährige unverheiratete Kinder im Alter von unter 25 Jahren Insgesamt Hauptperson / Partner Minderjährige unverheiratete Kinder / Volljährige unverheiratete Kinder im Alter von unter 25 Jahren Hauptperson / Partner Minderjährige unverheiratete Kinder / Volljährige unverheiratete Kinder im Alter von unter 25 Jahren 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Jahreswert 2007 2.171 1.204 965 337 144 192 4.087.765,02 2.638.691,63 1.447.930,82 Jahreswert 2010 2.082 1.077 1.004 437 142 295 3.877.548,35 2.330.555,73 1.546.221,12 Jahreswert 2015. 1.669 816 853 222 . 83 139 2.363.614,10 1.381.133,37 982.480,73 Jahreswert 2016 1.643 758 885 226 85 141 2.276.760,00 1.285.184,20 991.575,80 Erstellungsdatum: 25.04.2018, Statistik-Service Südwest, © Statistik der Auftragsnummer 264761 Bundesagentur für Arbeit 1) Rechtsgrundlage für die Sanktionierung von Personen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen - also erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) oder nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) - bildet § 31 in Verbindung mit § 31a SGB II bzw. § 32 SGB II. 2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Wenn dem ELB Arbeit zumutbar ist, muss er sich aktiv darum bemühen, Arbeitslosigkeit zu beenden und aktiv an allen Maßnahmen mitwirken, die dieses Ziel unterstützen. Kommen die Leistungsberechtigten diesen Verpflichtungen ohne wichtigen Grund nicht nach, treten Sanktionen ein, die eine Kürzung bis hin zum völligen Wegfall des Arbeitslosengeldes II vorsehen können. Anlage 14 Neu festgestellte Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten] im Alter von unter 25 Jahren1)2) Hessen Ausgewählte Berichtszeiträume Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Berichtszeitraum davon nach Dauer der Sanktionierung: kleiner 1 Monat 1 bis unter 2 Monate 2 bis unter 3 Monate 3 bis unter 6 Monate 1 2 3 4 5 Jahressumme 2007 13.406 234 794 2.119 10.235 Jahressumme 2010 12.947 585 1.402 3.276 7.658 Jahressumme 2015 11.739 170 685 2.056 8.803 Jahressumme 2016 11.069 68 452 1.785 8.746 Erstellungsdatum: 25.04.2018, Statistik-Seivice Südwest, Auftragsnummer 264761 @ Statistik der Bundesagenturfür *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 1) Rechtsgrundlage für die Sanktionierung von Personen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen - also erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) oder nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) - bildet § 31 in Verbindung mit § 31a SGB II bzw. § 32 SGB II. 21 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Wenn dem ELB Arbeit zumutbar ist, muss er sich aktiv darum bemühen, Arbeitslosigkeit zu beenden und aktiv an allen Maßnahmen mitwirken, die dieses Ziel unterstützen. Kommen die Leistungsberechtigten diesen Verpflichtungen ohne wichtigen Grund nicht nach, treten Sanktionen ein, die eine Kürzung bis hin zum völligen Wegfall des Arbeitslosengeldes II vorsehen können. Anlage 15 Anzahl der Bestände Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 304 InsO am Ende des Kalenderjahres V e rb ra ch e rinso lvenzve rfa h re n nach § 304 2013 2014 2015 2016 2017 lnsol\«nzgerichte Bestand darunter eröffnete Verfahren Bestand darunter eröffnete Verfahren Bestand darunter eröffnete Verfahren Bestand darunter eröffnete Verfahren Bestand darunter eröffnete Verfahren Darmstadt 2.485 2.158 2.560 2.222 2.174 1.828 2.112 1.782 1.957 1.628 Offenbach 1.664 1.377 1.612 1.322 1.533 1.253 1.485 1.212 1.290 1.039 Frankfurt am Main 1.114 1.042 1.116 1.023 1.131 1.044 1.021 963 879 818 Bad Homburg 446 405 415 368 459 418 447 404 441 390 Königsstein 145 126 148 126 147 131 140 115 164 141 Fulda 332 266 296 241 274 213 255 201 259 204 Bad Hersfeld 340 295 340 313 349 332 322 299 257 236 Friedberg 532 503 541 515 454 422 437 385 353 332 Gießen 480 409 433 386 448 356 367 303 317 255 Hanau 1.073 911 902 740 920 715 850 647 534 417 Eschwege 280 266 277 263 303 284 270 249 277 255 Fritzlar 327 303 263 234 250 218 251 213 247 222 Kassel 1.050 917 939 851 799 745 821 777 763 711 Korbach 291 269 318 297 293 276 243 225 203 175 Limburg 193 152 180 153 161 126 208 172 161 154 W etzlar 599 566 567 516 428 385 323 281 364 319 Marburg 740 661 749 676 800 723 677 602 597 521 Wiesbaden 1.208 1.045 923 784 831 734 815 717 790 678 Anlage 16 Tabelle: Personen unter 15 Jahren in Bedarfsgemeinschaften in Hessen (Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten, Jahresdurchschnitte). 2007 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Hessen 131125 125011 118285 116610 118774 121369 124404 124888 Darmstadt, Wissenschaftsstadt 3953 3922 3823 3811 3962 4108 4291 4340 Frankfurt am Main, Stadt 19989 20437 20148 20216 20688 21454 22303 22324 Offenbach am Main, Stadt 6131 6082 5996 5922 6194 6431 6493 6325 Wiesbaden, Landeshauptstadt 9008 9459 9319 9233 9343 9551 9811 9816 Bergstraße 4583 4028 3598 3632 3569 3619 3776 3759 Darmstadt-Dieburg 4897 4617 4302 4211 4554 4507 4553 4582 Groß-Gerau 6031 5994 5859 6110 6347 6578 6764 6857 Hochtaunuskreis 2706 2756 2749 2697 2694 2764 2882 2978 Main-Kinzig-Kreis 7066 7351 6985 6834 7026 7251 7314 7320 Main-Taunus-Kreis 2491 2672 2631 2703 2797 2934 3070 3172 Odenwaldkreis 1762 1717 1605 1600 1654 1662 1672 1618 Offen bach 6917 7086 6941 6833 6929 7094 7444 7325 Rheingau-Taunus-Kreis 2345 2146 2040 2019 2075 2100 2253 2385 Wetteraukreis 5150 4501 4142 4080 4197 4263 4318 4389 Gießen 5916 5328 5015 4935 4920 4953 4952 4966 Lahn-Dill-Kreis 5356 4979 4582 4576 4607 4590 4651 4691 Limburg-Weilburg 4205 3805 3467 3378 3378 3377 3369 3299 Marburg-Biedenkopf 4170 4045 3684 3419 3351 3336 3421 3553 Vogelsbergkreis 1831 1598 1391 1261 1246 1221 1178 1223 Kassel, documenta-Stadt 7853 6539 5900 5483 5586 5799 6053 6344 Fulda 3622 3198 2885 2759 2736 2732 2692 2611 Hersfeld-Rotenburg 2201 1997 1680 1691 1681 1690 1793 1772 Kassel 4117 3530 3190 3084 3090 3123 3118 3066 Schwalm-Eder-Kreis 3447 2698 2363 2244 2268 2325 2369 2361 Waldeck-Frankenberg 3028 2468 2150 2081 2104 2136 2133 2044 We rra-Meißner-Kreis 2361 2058 1866 1781 1791 1771 1750 1752 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Anlage 17 SGB Il-Quote der Kinder unter 3 Jahre - Jahresdurchschnitte 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Darmstadt, Stadt 21,8 22,8 23,1 22,7 22,7 21,2 21,2 20,9 20,6 20,3 18,9 20,6 Frankfurt am Main, Stadt 21,4 24,3 25,4 24,6 23,8 23,1 21,6 20,8 20,5 20,3 20,2 19,3 19,2 Offenbach am Main, Stadt 38,2 39,6 39,5 38,7 37,1 33,9 30,9 32,6 33,1 32,3 29,4 25,6 Wiesbaden, Landeshauptstadt 25,3 25,1 25,8 25,0 23,7 23,0 23,0 23,2 23,0 22,8 22,5 Bergstraße 14,5 14,1 13,7 12,4 10,6 10,5 10,7 11,0 10,9 11,0 12,0 Darmstadt-Dieburg 14,3 14,1 14,2 13,7 12,7 12,5 12,3 12,1 11,3 11,4 13,2 Groß-Gerau 18,4 20,8 20,8 20,3 19,9 17,8 18,4 18,4 18,0 17,4 16,7 17,5 Hochtaunuskreis 9,8 9,7 9,6 9,2 9,0 8,6 8,6 8,8 8,9 8,9 10,0 Main-Kinzig-Kreis 14,3 14,0 14,6 14,8 14,0 13,8 14,0 13,7 13,2 13,0 14,7 Main-Taunus-Kreis 8,3 9,1 9,0 8,2 8,4 8,7 9,0 8,8 9,4 10,1 Odenwaldkreis 14,8 15,0 16,6 16,2 14,5 14,1 15,2 14,4 13,1 12,3 13,4 Offen bach 17,5 17,6 17,3 16,8 16,1 15,4 15,3 15,4 15,2 14,4 15,0 Rheingau-Taunus-Kreis 10,8 10,3 10,7 9,9 9,0 8,8 9,9 10,0 10,4 10,1 12,2 Wetteraukreis 11,8 13,5 14,1 13,8 13,2 12,2 10,6 10,3 11,1 11,5 11,4 11,5 12,5 Gießen 17,3 20,1 20,7 19,5 18,8 ' 18,3 17,3 16,6 16,5 16,5 15,2 14,6 17,1 Lahn-Dill-Kreis 14,0 16,7 17,6 16,6 16,8 16,0 14,6 14,7 14,5 14,4 13,7 14,1 16,9 Limburg-Weilburg 14,8 18,4 20,3 20,6 19,2 17,3 16,1 16,0 16,0 15,8 15,5 14,2 16,2 Marburg-Biedenkopf 15,2 14,6 15,4 14,3 12,5 11,5 11,5 11,6 11,3 11,0 13,5 Vogelsbergkreis 14,0 14,1 13,5 12,6 9,9 8,3 9,2 10,1 9,6 9,7 11,7 Kassel, Stadt 33,5 37,4 38,1 35,2 32,8 28,7 24,6 22,3 23,1 24,0 24,7 24,7 28,6 Fulda 13,6 12,8 12,3 10,5 9,0 8,5 8,7 8,9 8,7 8,0 10,0 Hersfeld-Rotenburg 15,9 16,2 15,2 13,2 10,5 10,8 11,1 11,6 12,0 11,2 12,9 Kassel 13,2 15,4 15,3 14,6 14,0 12,3 10,8 11,1 11,5 11,7 11,4 10,8 12,9 Schwalm-Eder-Kreis 14,6 16,5 16,4 15,7 13,4 11,0 9,2 9,6 10,7 11,1 11,7 11,1 13,1 Waldeck-Frankenberg 13,0 15,5 16,3 15,6 11,9 10,5 8,6 9,2 10,5 11,1 11,4 10,3 13,7 Werra-Meißner-Kreis 18,6 21,9 22,1 22,2 21,0 20,7 19,0 18,8 19,1 17,3 15,9 16,3 20,2 Quelle: Bundesagentur für Arbeit Anlage 18 SGB Il-Quote der Kinder von 3 bis unter 6 Jah re - Jahresdurchschnitte 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Darmstadt, Stadt 21,1 22,4 21,7 20,6 20,4 20,3 20,8 22,0 22,6 23,0 22,5 22,4 Frankfurt am Main, Stadt 20,2 23,1 24,4 24,5 23,9 23,9 23,0 22,5 22,5 22,5 22,3 21,5 20,6 Offenbach am Main, Stadt 35,7 37,5 37,4 36,5 36,1 36,4 36,9 36,2 36,4 35,4 34,1 31,8 W iesbaden, Landeshauptstadt 25,0 25,4 26,2 26,4 25,5 25,3 25,5 25,7 25,8 25,0 25,1 Bergstraße 12,6 13,1 12,6 10,9 9,5 10,0 10,6 11,1 11,3 10,9 12,0 Darmstadt-Dieburg 12,6 12,6 13,0 12,5 12,2 12,4 12,5 12,1 12,1 11,5 11,8 Groß-Gerau 16,3 17,9 18,2 16,8 16,8 17,2 18,2 18,8 18,9 18,6 17,6 17,8 Hochtaunuskreis 8,3 8,6 8,9 8,7 8,7 8,5 8,4 8,9 9,3 9,3 10,4 Main-Kinzig-Kreis 13,0 13,5 14,0 14,3 13,5 13,2 13,8 14,4 14,4 13,6 14,8 Main-Taunus-Kreis 7,6 8,1 8,2 8,4 8,6 8,6 8,9 9,6 9,4 10,4 Odenwaldkreis 12,7 12,6 13,4 13,7 13,3 13,5 14,5 15,5 15,2 13,7 14,0 Offen bach 15,6 16,0 16,5 16,1 15,8 15,7 15,5 15,9 16,2 15,0 14,8 Rheingau-Taunus-Kreis 9,0 9,0 9,2 9,0 8,6 8,9 9,0 9,5 10,2 11,1 12,7 W ette rau kreis 10,2 11,9 12,0 11,7 11,5 10,4 9,6 10,0 10,4 10,9 11,0 10,9 11,6 Gießen • 15,0 • 17,3 18,3 • 18,2 17,1 •16,4 15,4 15,5 16,0 16,5 16,2 15,7 17,1 Lahn-Dill-Kreis 12,2 14,0 15,0 15,1 14,9 15,0 13,7 14,2 14,3 14,4 14,6 14,0 15,7 Limburg-Weilburg 12,9 15,6 17,0 17,7 16,7 14,4 13,6 14,6 14,8 15,0 14,6 13,5 14,8 Marburg-Biedenkopf 12,8 12,9 13,0 11,9 10,9 10,9 11,4 11,4 11,4 11,5 13,2 Vogelsbergkreis 13,6 12,5 11,6 9,2 7,0 7,5 8,4 9,1 8,6 9,3 11,2 Kassel, Stadt 31,2 32,6 32,7 31,9 30,6 27,6 24,8 23,3 22,9 23,6 25,3 26,2 29,4 Fulda 11,1 10,8 10,9 10,0 9,2 9,2 9,2 9,3 9,3 8,2 9,5 Hersfeld-Rotenburg 13,8 14,4 14,8 12,5 9,6 10,0 11,1 11,4 11,2 10,7 12,8 Kassel 11,8 12,5 12,5 11,8 11,9 10,6 9,6 9,7 10,5 10,8 11,2 10,5 12,3 Schwalm-Eder-Kreis 12,4 14,0 13,5 13,1 10,9 7,9 7,4 7,9 9,0 9,9 11,0 10,7 12,6 W aldeck-Frankenberg 11,9 12,2 12,1 11,8 8,7 7,6 6,6 7,1 9,2 9,8 10,4 10,1 12,2 Werra-Meißner-Kreis 14,8 16,4 18,0 18,1 18,6 17,2 15,4 14,5 15,9 17,1 17,6 16,7 18,7 Anlage 19 SGB Il-Quote der Kinder von 6 bis unter 15 Jahre - Jahresdurchschnitte Darmstadt, Stadt 18,1 18,7 18,8 17,9 17,8 17,4 17,4 18,4 19,1 20,0 20,1 21,3 Frankfurt am Main, Stadt 18,8 20,7 21,6 21,5 21,3 21,4 21,0 20,7 21,0 21,5 22,1 21,6 21,4 Offenbach am Main, Stadt 30,6 31,4 31,2 30,7 31,2 31,8 32,9 34,0 34,9 34,7 33,1 31,5 Wiesbaden, Landeshauptstadt 21,4 21,8 22,1 22,4 22,4 22,2 23,0 23,5 24,0 23,7 24,0 Bergstraße 10,3 10,2 10,3 9,8 8,8 9,1 9,2 9,6 10,2 10,0 10,7 Darmstadt-Die bürg 9,9 9,8 10,0 10,0 9,6 9,5 10,3 10,2 10,4 10,3 10,8 Groß-Gerau 12,2 13,3 13,6 13,3 13,7 13,8 14,7 15,6 16,5 17,0 17,0 17,4 Hochtaunuskreis 6,6 6,7 6,9 7,2 7,2 7,2 7,3 7,5 7,8 8,0 8,8 Main-Kinzig-Kreis 10,2 10,4 10,8 11,2 11,0 11,0 11,5 12,1 12,4 12,3 13,3 Main-Taunus-Kreis 6,6 6,7 7,0 7,1 7,4 7,8 8,2 8,5 8,5 9,1 Odenwaldkreis 9,9 9,8 10,2 10,4 10,1 10,7 11,4 11,8 12,3 12,4 12,7 O ffen bach 12,3 12,8 13,1 13,4 13,4 13,4 13,8 14,1 14,8 14,4 14,3 Rheingau-Taunus-Kreis 7,3 7,3 7,3 7,3 7,3 7,2 7,4 7,6 8,3 8,7 10,3 W etteraukreis 8,7 9,3 9,5 9,2 8,7 8,3 8,0 8,5 9,1 9,3 9,4 9,4 10,1 Gießen 12,1 13,1 13,7 13,8 13,5 13,1' 12,8 13,0 13,4 13,4 13,8 13,6 15,0 Lahn-Dill-Kreis 9,7 10,8 11,1 10,8 10,8 11,3 10,9 11,2 12,0 12,3 12,8 12,7 13,8 Limburg-Weilburg 10,3 11,8 12,4 12,4 12,2 11,3 10,8 10,9 11,7 12,0 12,0 11,7 13,0 Marburg-Biedenkopf 9,3 9,0 9,2 9,3 8,8 8,6 8,7 8,9 9,3 9,9 11,4 Vogelsbergkreis 9,2 9,2 9,6 8,7 7,1 6,9 7,6 7,7 7,8 7,7 9,1 Kassel, Stadt 26,3 27,7 27,2 26,3 25,2 23,3 21,2 20,1 20,9 22,0 23,0 23,4 25,4 Fulda 7,9 7,6 7,6 7,5 7,4 7,5 7,8 8,0 8,0 7,8 8,5 He rsf e I d -Rote n b u rg 10,1 10,2 10,6 10,1 8,7 8,8 8,8 8,8 9,7 9,5 10,6 Kassel 9,8 10,1 9,5 9,1 9,1 8,6 8,0 8,4 9,1 9,6 9,5 9,2 10,4 Schwalm-Eder-Kreis 9,5 10,1 9,7 9,1 8,1 7,3 6,5 6,6 7,5 8,0 8,6 8,7 10,2 Waldeck-Frankenberg 8,3 9,0 8,9 8,8 7,2 7,0 6,4 6,8 8,0 8,6 8,6 8,2 9,9 Werra-Meißner-Kreis 11,5 12,1 12,4 12,4 12,4 11,8 11,0 10,7 12,0 12,4 12,4 12,2 14,3 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Anlage 20 Leistungsberechtigte Kinder (SGB II) von 0 bis unter 15 Jahren in Hessen nach Altersklassen - Jahresdurchschnitte Altersklasse 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 unter3Jahre 23.434 29.636 29.461 28.582 27.857 26.428 24.071 23.501 24.004 24.478 24.959 25.345 28.193 3 bis unter6Jahre 21.613 26.325 26.721 26.560 25.853 24.647 23.415 23.611 24.289 25.014 25.599 25.213 26.615 6 bis 15 Jahre 57.077 67.404 68.361 67.212 66.025 65.114 62.541 62.396 64.845 66.828 69.304 69.402 73.616 Anlage 21 Empfänger/-innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Alter von unter 15 Jahren jeweils zum 31.12. des Berichtsjahres Regierungsbezirke Kreisfreie Städte Landkreise Anzahl / Anzahl / Anzahl / Anzahl / Anzahl / Anzahl / Anzahl / Anzahl / Jahr 2005 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Jahr 2016 Darmstadt, W issenschaftsst. 70 32 42 44 39 50 208 450 Frankfurt am Main, St. 605 235 199 217 194 267 616 941 Offenbach am Main, St. 106 15 21 20 28 19 10 12 Wiesbaden, Landeshauptst. 106 43 44 73 90 167 380 726 Bergstraße 476 96 96 107 143 196 541 840 Darmstadt-Dieburq 282 72 71 120 157 287 564 1030 Groß-Gerau 87 29 59 72 60 154 520 773 Hochtaunuskreis 187 40 40 69 77 132 397 310 Main-Kinzig-Kreis 268 122 153 173 232 407 1011 1302 Main-Taunus-Kreis 144 68 85 91 111 171 468 558 Odenwaldkreis 36 — 4 1 10 48 83 102 Offenbach 432 86 102 145 164 277 663 951 Rheingau-Taunus-Kreis 165 63 71 73 88 172 438 519 Wetteraukreis 313 125 113 134 165 236 633 696 Gießen 173 87 109 319 325 988 4011 3165 Lahn-Dill-Kreis 302 103 84 132 161 261 671 808 Limburg-Weilburg 152 55 63 106 115 190 487 516 Marburg-Biedenkopf 279 72 74 128 179 307 485 190 Vogelsbergkreis 90 24 36 46 78 148 358 380 Kassel, documenta-St. 99 46 62 111 101 166 384 540 Fulda 245 62 67 94 118 206 516 687 Hersfeld-Rotenburg 102 25 18 38 38 82 223 270 Kassel 188 80 76 116 131 212 509 674 Schwalm-Eder-Kreis 171 68 66 139 154 220 536 585 Waldeck-Frankenberg 110 27 21 66 66 145 415 662 Werra-Meißner-Kreis 86 30 25 35 35 32 140 236 Land H e s s e n 5274 1705 1801 2669 3059 5540 15267 17923 Anlage 22 Personen unter 15 Jahren in Bedarfsgemeinschaften Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten Region Jahresdurchschnitte 2007 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Hessen 131.125 125.011 118.285 116.610 118.774 121.369 124.404 124.888 Darmstadt, W issenschaftsstadt 3.953 3.922 3.823 3.811 3.962 4.108 4.291 4.340 Frankfurt am Main, Stadt 19.989 20.437 20.148 20.216 20.688 21.454 22.303 22.324 Offenbach am Main, Stadt 6.131 6.082 5.996 5.922 6.194 6.431 6.493 6.325 Wiesbaden, Landeshauptstadt 9.008 9.459 9.319 9.233 9.343 9.551 9.811 9.816 Bergstraße 4.583 4.028 3.598 3.632 3.569 3.619 3.776 3.759 Darmstadt-Dieburg 4.897 4.617 4.302 4.211 4.554 4.507 4.553 4.582 Groß-Gerau 6.031 5.994 5.859 6.110 6.347 6.578 6.764 6.857 Hochtaunuskreis 2.706 2.756 2.749 2.697 2.694 2.764 2.882 2.978 Main-Kinzig-Kreis 7.066 7.351 6.985 6.834 7.026 7.251 7.314 7.320 Main-Taunus-Kreis 2.491 2.672 2.631 2.703 2.797 2.934 3.070 3.172 Odenwaldkreis 1.762 1.717 1.605 1.600 1.654 1.662 1.672 1.618 Offenbach 6.917 7.086 6.941 6.833 6.929 7.094 7.444 7.325 Rheingau-Taunus-Kreis 2.345 2.146 2.040 2.019 2.075 2.100 2.253 2.385 Wetteraukreis 5.150 4.501 4.142 4.080 4.197 4.263 4.318 4.389 Gießen 5.916 5.328 5.015 4.935 4.920 4.953 4.952 4.966 Lahn-Dill-Kreis 5.356 4.979 4.582 4.576 4.607 4.590 4.651 4.691 Limburg-Weilburg 4.205 3.805 3.467 3.378 3.378 3.377 3.369 3.299 Marburg-Biedenkopf 4.170 4.045 3.684 3.419 3.351 3.336 3.421 3.553 Vogelsbergkreis 1.831 1.598 1.391 1.261 1.246 1.221 1.178 1.223 Kassel, documenta-Stadt 7.853 6.539 5.900 5.483 5.586 5.799 6.053 6.344 Fulda 3.622 3.198 2.885 2.759 2.736 2.732 2.692 2.611 Hersfeld-Rotenburg 2.201 1.997 1.680 1.691 1.681 1.690 1.793 1.772 Kassel 4.117 3.530 3.190 3.084 3.090 3.123 3.118 3.066 Schwalm-Eder-Kreis 3.447 2.698 2.363 2.244 2.268 2.325 2.369 2.361 Waldeck-Frankenberg 3.028 2.468 2.150 2.081 2.104 2.136 2.133 2.044 Werra-Meißner-Kreis 2.361 2.058 1.866 1.781 1.791 1.771 1.750 1.752 Anlage 23 Empfänger/-innen von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII im Alter von unter 15 Jahren jeweils zum 31.12. des Berichtsjahres Regierungsbezirke Kreisfreie Städte AGS Schlüssel 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Landkreise Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Reg.-Bez. D a rm stad t 4 1168 1512 1456 1355 1343 1364 1229 1202 Darmstadt, Wissenschaftsst. 411000 188 214 212 201 212 240 201 196 Frankfurt am Main, St. 412000 234 207 249 267 262 256 246 234 Offenbach am Main, St. 413000 22 65 73 64 63 64 54 55 Wiesbaden, Landeshauptst. 414000 132 315 210 219 266 272 249 248 Bergstraße 431 208 264 237 151 105 91 66 63 Darmstadt-Dieburg 432 35 53 82 61 53 57 48 43 Groß-Gerau 433 15 43 56 60 65 62 57 46 Hochtaunuskreis 434 16 32 23 24 25 24 31 24 Main-Kinzig-Kreis 435 147 110 106 90 80 83 67 69 Main-Taunus-Kreis 436 35 45 • 41 45 50 36 38 43 Odenw aldkreis 437 19 25 27 29 24 29 24 27 Offen bach 438 47 66 55 49 49 56 58 46 Rheingau-Taunus-Kreis 439 21 26 30 30 32 28 26 32 Wetteraukreis 440 49 47 55 65 57 66 64 76 Reg.-Bez. G ießen 5 308 254 253 246 237 256 259 273 Gießen 531 45 57 57 67 54 60 57 57 Lahn-Dill-Kreis 532 29 32 34 31 37 42 48 47 Limburg-Weilburg 533 19 80 62 46 49 50 45 59 Marburg-Biedenkopf 534 53 60 72 75 76 79 78 85 Vogelsbergkreis 535 162 25 28 27 21 25 31 25 Reg.-Bez. K asse l 6 699 505 554 567 534 550 631 633 Kassel, documenta-St. 611000 494 235 319 332 297 300 346 355 Fulda 631 67 61 58 46 40 47 59 77 Hersfeld-Rotenburg 632 19 23 14 23 32 25 27 24 Kassel 633 45 85 64 66 75 64 60 57 Schw alm-Eder-Kreis 634 30 39 36 37 36 39 41 23 Waldeck-Frankenberg 635 16 23 20 25 18 22 32 43 Werra-Meißner-Kreis 636 28 39 43 38 36 53 66 54 Land H e s s e n 06 2175 2271 2263 2168 2114 2170 2119 2108 Anlage 24 Anzahl der Kinder in Hessen mit Leistungen nach dem UVG Jahr 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Zahlfälle laut UVG - Statistik 32.704 32.020 31.614 30.611 29.929 29.156 28.130 27.931 Anlage 25 Prozentualer Anteil der Kinder in Hessen mit Leistungen nach dem UVG an der Gesamtzahl der Kinder bis 12 Jahren Jahr 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Kinder bis 12 Jahre 759.907 708.000 701.132 698.196 695.607 702.157 718.743 735.136 Zahlfälle laut UVG-Statistik 32.704 32.020 31.614 30.611 29.929 29.156 28.130 27.931 Anteil UVG in Prozent 4,30% 4,52% 4,50% 4,38% 4,30% 4,15% 3,91% 3,80% Anlage 26 Anzahl der Wohngeld beziehenden Haushalte mit Kindern 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Hessen (gesamt) 27.841 28.721 26.609 24.713 23.401 21.866 25.451 Stadt Darmstadt 761 728 719 685 643 592 711 Stadt Frankfurt am Main 2.432 2.817 2.862 2.698 2.802 2.902 3.435 Stadt Offenbach 631 735 645 668 670 689 960 Landeshauptstadt Wiesbaden 1.152 1.152 1.284 1.179 1.221 1.153 1.482 Landkreis Bergstraße 1.305 1.194 1.105 1.113 1.051 968 1.068 Landkreis Darmstadt-Dieburg 692 755 708 670 702 666 817 Landkreis Groß-Gerau 998 909 884 866 877 808 1.003 Stadt Rüsselsheim 550 553 547 550 478 468 514 Hochtaunuskreis 386 427 386 360 370 344 417 Stadt Bad Homburg 204 220 226 207 183 179 172 Main-Kinzig-Kreis 993 1.036 944 873 864 861 1.037 Stadt Hanau 683 701 610 489 475 486 538 Main-Taunus-Kreis 561 536 466 478 498 453 507 Odenwaldkreis 290 331 307 309 265 231 307 Landkreis Offenbach 1.329 1.400 1.494 1.480 1.507 1.525 1.881 Rheingau-Taunus-Kreis 492 534 468 442 382 399 416 Wetteraukreis 1.125 1.283 1.120 988 789 750 791 Landkreis Gießen 1.034 1.045 990 889 804 627 761 Stadt Wetzlar 333 365 306 263 248 222 261 Lahn-Dill-Kreis 714 6931 605 559 568 514 633 Landkreis Limburg-Weilburg 1.010 904 813 792 869 836 1.021 Universitätsstadt Marburg 437 412 405 375 327 303 327 Landkreis Marburg-Biedenkopf 651 724 663 607 570 501 560 Vogelsbergkreis 571 623 - 559 528 429 369 391 Stadt Kassel 1.910 2.102 1.989 1.830 1.608 1.363 1.402 Landkreis Fulda 767 720 602 513 378 314 362 Stadt Fulda 581 702 643 583 569 514 576 Landkreis Hersfeld-Rotenburg 667 793 683 667 606 523 597 Landkreis Kassel 1.242 1.039 874 669 570 515 591 Schwalm-Eder-Kreis 1.349 1.307 1.063 930 826 663 712 Landkreis Waldeck-Frankenberg 1.464 1.366 1.072 916 785 702 738 Werra-Meißner-Kreis 527 615 567 537 467 426 463 Anlage 27 Anzahl der Kinder in Wohngeld beziehenden Haushalten 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Hessen (gesamt) 60.628 63.310 59.446 55.978 53.117 50.050 56.997 Stadt Darmstadt 1.668 1.667 1.624 1.590 1.533 1.444 1.636 Stadt Frankfurt am Main 5.697 6.610 6.788 6.557 6.772 7.022 8.179 Stadt Offenbach 1.555 1.797 1.584 1.664 1.665 1.707 2.222 Landeshauptstadt Wiesbaden 2.621 2.630 2.997 2.771 2.874 2.737 3.361 Landkreis Bergstraße 2.756 2.551 2.395 2.360 2.264 2.114 2.313 Landkreis Darmstadt-Dieburg 1.543 1.719 1.624 1.584 1.619 1.537 1.810 Landkreis Groß-Gerau 2.289 2.162 2.091 2.049 2.089 1.962 2.320 Stadt Rüsselsheim 1.297 1.320 1.330 1.339 1.169 1.163 1.278 Hochtaunuskreis 814 896 807 785 788 726 835 Stadt Bad Homburg 411 440 463 433 377 377 354 Main-Kinzig-Kreis 2.188 2.286 2.101 1.939 1.885 1.864 2.208 Stadt Hanau 1.520 1.540 1.387 1.123 1.088 1.100 1.259 Main-Taunus-Kreis 1.214 1.169 1.022 1.001 1.060 1.019 1.104 Odenwaldkreis 748 814 ' 756 755 638 592 728 Landkreis Offenbach 2.950 3.155 3.376 3.459 3.516 3.536 4.250 Rheingau-Taunus-Kreis 1.050 1.106 1.001 927 780 796 830 Wetteraukreis 2.395 2.839 2.538 2.160 1.823 1.721 1.783 Landkreis Gießen 2.345 2.419 2.309 2.166 1.924 1.502 1.801 Stadt Wetzlar 731 777 666 593 528 480 546 Lahn-Dill-Kreis 1.739 1.696 1.469 1.422 1.462 1.304 1.511 Landkreis Limburg-Weilburg 2.069 1.949 1.784 1.797 1.869 1.803 2.207 Universitätsstadt Marburg 819 778 . 787 720 649 604 633 Landkreis Marburg-Biedenkopf 1.481 1.676 1.441 1.359 1.268 1.109 1.242 Vogelsbergkreis 1.237 1.381 1.238 1.176 995 814 856 Stadt Kassel 3.719 4.077 3.919 3.594 3.169 2.747 2.801 Landkreis Fulda 1.704 1.616 1.364 1.188 880 692 789 Stadt Fulda 1.292 1.592 1.483 1.391 1.356 1.235 1.328 Landkreis Hersfeld-Rotenburg 1.499 1.801 1.590 1.560 1.403 1.256 1.358 Landkreis Kassel 2.525 2.195 1.916 1.514 1.293 1.190 1.296 Schwalm-Eder-Kreis 2.656 2.609 2.203 1.927 1.721 1.432 1.546 Landkreis Waldeck-Frankenberg 3.001 2.798 2.233 1.973 1.685 1.556 1.595 Werra-Meißner-Kreis 1.095 1.245 1.160 1.102 975 909 1.018 Anlage 28 Bestand an Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem minderjährigen unverheirateten Kind und der Unterkunftsart Eigenheim Ausgewählte Regionen (Gebietsstand Februar 2018) Zeitreihe Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Region Januar 2011 Februar 2011 März 2011 April 2011 Mai 2011 Juni 2011 Juli 2011 August 2011 September 2011 Oktober 2011 November 2011 Dezember 2011 1 2 3 4 s 6 7 s 9 10 11 o Hessen 2.290 2.321 2.314 2.236 2.189 2.134 2.083 2.035 2,022 1.974 1.938 1.928 Darmstadt, Wissenschaftsstadt 34 33 34 33 31 29 29 31 29 29 31 32 Frankfurt am Main, Stadt 104 104 97 100 100 104 106 101 100 94 91 94 Offenbach am Main, Stadt 55 54 53 47 49 48 45 44 46 45 46 47 Wiesbaden, Landeshauptstadt 53 51 53 52 48 49 49 47 47 45 47 45 Bergstraße 89 88 86 85 86 84 83 81 80 76 73 80 Darmstadt-Dieburg 88 85 84 77 81 74 73 75 75 76 76 76 Groß-Gerau 111 110 102 98 99 98 101 106 98 99 94 91 Hochtaunuskreis 53 51 47 45 44 41 39 38 39 36 34 Main-Kinzig-Kreis 126 125 124 121 119 105 103 106 100 98 95 99 Main-Taunus-Kreis 36 33 34 33 33 32 28 30 28 28 27 27 Odenw aldkreis 54 56 57 51 50 51 49 48 47 44 50 49 Offenbach 121 125 128 127 125 121 120 124 119 116 110 108 Rheingau-Taunus-Kreis 26 28 29 26 25 21 26 31 31 33 33 36 Wetteraukreis 109 109 111 108 106 108 101 103 105 101 101 99 Gießen 120 124 129 126 121 114 109 113 109 107 106 101 Lahn-Dill-Kreis 205 199 199 190 186 186 175 176 170 167 163 160 Limburg-Weilburg 139 143 142 139 130 122 124 117 120 118 118 113 Marburg-Biedenkopf 105 107 110 107 108 109 111 103 91 92 95 93 Vogels bergkreis 82 85 82 79 74 75 75 70 69 67 61 Kassel, documenta-Stadt 44 46 46 48 45 46 41 41 37 40 40 41 Fulda 49 54 54 53 48 47 48 45 45 39 40 41 Hersfeld-Rotenburg 77 75 78 76 80 82 76 80 75 71 67 67 Kassel 137 133 133 136 135 126 115 116 113 110 108 105 Schw alm-Eder-Kreis 116 122 124 117 112 109 107 108 103 93 91 88 Waldeck-Frankenberg 66 74 74 70 65 65 66 64 65 60 62 64 Werra-Meißner-Kreis 97 105 100 90 88 85 82 77 81 85 71 77 Erstellungsdatum: 2106.2018, Statistik-Service SOdwest, Auftragsnummer 267923 Region Hessen Januar 2015 Februar 2015 März 2015 April 2015 Mai 2015 13 M 1.654 1.675 15 1.615 « 1.559 17 1.530 Darmstadt, Wissenschaftsstadt 33 35 35 33 30 Frankfurt am Main, Stadt 72 77 73 70 73 Offenbach am Main, Stadt 41 42 40 38 40 Wiesbaden, Landeshauptstadt 35 37 36 36 40 Bergstraße 57 60 53 54 53 Darmstadt-Dieburg 73 77 76 76 80 Groß-Gerau 68 72 62 62 61 Hochtaunuskreis 43 45 44 42 42 Main-Kinzig-Kreis 105 98 97 95 93 Main-Taunus-Kreis 33 30 22 24 23 Odenwald kreis 35 37 36 34 35 Offenbach 93 94 93 90 Rheingau-Taunus-Kreis 33 32 31 28 26 Wetteraukreis 87 89 86 79 77 Gießen 84 85 83 79 72 Lahn-Dill-Kreis 139 139 132 131 134 Limburg-V\feilburg 110 109 106 108 99 Marburg-Biedenkopf 72 77 78 75 74 Vogels bergkreis 42 40 27 25 23 Kassel, documenta-Stadt 28 29 30 31 31 Fulda 30 32 35 31 32 Hersf eld-Rotenburg 53 59 59 57 54 Kassel 95 90 92 81 82 Schw alm-Eder-Kreis 70 75 75 68 70 Wäldeck-Frankenberg 59 53 50 52 50 Warra-Meißner-Kreis 64 62 64 60 61 .) Fehlende Werte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausibler bzw. unvollständiger Datenlage auftreten. Juni 2015 Juli 2015 August 2015 18 T9 20 1.516 1.488 1.485 30 26 26 74 74 73 41 42 41 36 34 33 51 51 53 78 75 76 57 58 62 45 42 40 93 94 91 25 24 23 34 32 35 85 80 78 26 27 27 74 75 74 66 62 63 134 135 141 95 97 98 77 77 79 25 25 26 29 26 26 32 27 22 51 53 53 80 76 75 69 6 6 64 52 53 49 57 57 57 Oktober 2015 November 2015 Dezember 2015 22 23 24 1.439 1.428 1.413 22 22 24 66 70 71 43 43 42 29 31 32 54 53 53 77 73 71 62 66 70 41 39 39 83 82 81 24 22 22 37 36 36 69 73 76 28 28 28 71 73 70 59 60 56 140 137 135 93 92 91 75 75 71 24 24 21 26 25 18 24 24 25 50 52 50 78 74 73 67 63 65 45 43 43 52 48 50 © Statistik der B undesagentur für Arbeit September 2015 21 1.458 23 66 44 32 52 76 58 40 85 24 36 72 30 72 63 142 98 76 24 25 25 50 79 65 47 54 Insgesamt Merkmal % 1 000 % Hessen Haushalte insgesamt 2 681,4 1 172,9 43,7 1 508,5 56,2 davon mit Kind(ern) unter 18 Jahren 599,6 277,1 46,2 322,5 53,8 LK Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis Haushalte insgesamt 280,0 138,1 49,3 141,8 50,6 davon mit Kind(ern) unter 18 Jahren 62,1 31,8 51,2 30,3 48,8 LK Wetteraukreis, Main-Kinzig-Kreis Haushalte insgesamt 291,3 147,2 50,5 144,1 49,5 davon mit Kind(ern) unter 18 Jahren 67,5 34,1 50,5 33,4 49,5 SK Frankfurt/Main Haushalte insgesamt 336,5 58,0 17,2 278,5 82,7 davon mit Kind(ern) unter 18 Jahren 56,3 (12,4) (22,0) 43,8 78,0 LK Darmstadt-Dieburg, Bergstraße, Odenwaldkreis Haushalte insgesamt 267,0 146,5 54,9 120,4 45,2 davon mit Kind(ern) unter 18 Jahren 64,4 33,1 51,5 31,3 48,6 SK Offenbach a.M., Darmstadt, Wiesbaden Haushalte insgesamt 257,5 64,3 25,0 193,3 75,0 davon mit Kind(ern) unter 18 Jahren 55,4 (12,3) (22,1) 43,2 77,9 LK Groß-Gerau, Offenbach Haushalte insgesamt 261,2 116,0 44,4 145,2 55,6 davon mit Kind(ern) unter 18 Jahren 59,5 25,8 43,3 33,7 56,7 LK Gießen, Marburg-Biedenkopf, Lahn-Dill-Kreis, Limburg-Weilburg, Vogelsbergkreis Haushalte insgesamt 450,1 234,0 52,0 216,1 48,0 davon mit Kind(ern) unter 18 Jahren 108,2 62,6 57,9 45,6 42,1 SK Kassel, LK Kassel, Waldeck-Frankenberg Haushalte insgesamt 274,1 119,5 43,6 154,6 56,4 davon mit Kind(ern) unter 18 Jahren 64,7 30,3 46,8 34,4 53,2 LK Fulda, Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder-Kreis, Werra-Meißner-Kreis Haushalte insgesamt 263,7 149,3 56,6 114,4 43,3 davon mit Kind(ern) unter 18 Jahren 61,5 34,7 56,5 26,8 43,5 Hessen MZ-Zusatzerhebung 2006 Haushalte nach Haushaltsstruktur und Art der Nutzung der Wohneinheit in Gebäuden mit Wohnraum *) Davon Eigentümer Mieter 1 000 *) Ohne Wohnheime. Die Ergebnisse zur Wohnsituation der Haushalte wurden für den Mikrozensus 2014 mit dem Standardhochrechnungsfaktor des Mikrozensus erstellt. Dies war im Jahr 2010 auch der Fall. Somit sind diese Ergebnisse mit denen des Jahres 2010 aber nicht des Jahres 2006 zu vergleichen, die mit dem Wohnungshochrechnungsfaktor berechnet wurden. Die Vergleichszahlen zu den Haushalten aus dem allgemeinen Mikrozensus werden nicht genau getroffen, weil Haushalte ohne Angabe zur eigenen Wohnsituation nicht tabelliert werden. Außerdem sind die Angaben in den Haushaltstabellen 2014 nur sehr eingeschränkt mit den Ergebnissen des Berichtsjahres 2010 vergleichbar, weil sich infolge des Zensus 2011 der fortgeschriebene Bevölkerungsbestand und damit auch die Zahl der Haushalte deutlich verringert haben. Anlage 29 % 1 000 % 2 837,9 1 307,9 46,1 1 530,0 53,9 600,6 298,4 49,7 302,2 50,3 293,9 148,3 50,5 145,6 49,5 65,4 35,5 54,2 29,9 45,8 308,3 174,7 56,7 133,7 43,4 70,9 39,6 55,8 31,3 44,2 362,5 66,9 18,4 295,7 81,5 62,1 (14,9) (24,0) 47,3 76,0 285,7 167,9 58,8 117,8 41,2 69,3 37,8 54,5 31,5 45,5 274,5 72,5 26,4 202,0 73,6 52,1 (14,0) (26,8) 38,1 73,1 282,7 130,1 46,0 152,6 54,0 57,3 26,0 45,3 31,3 54,7 472,3 256,9 54,4 215,4 45,6 103,7 62,1 59,9 41,6 40,1 279,3 129,1 46,2 150,2 53,8 57,2 30,5 53,4 26,7 46,6 278,7 161,4 57,9 117,3 42,1 62,6 38,1 60,8 24,5 39,2 *) Hessen LK Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis LK Wetteraukreis, Main-Kinzig-Kreis SK Frankfurt/Main LK Darmstadt-Dieburg, Bergstraße, Odenwaldkreis SK Offenbach a.M., Darmstadt, Wiesbaden Haushalte insgesamt Haushalte insgesamt davon LK Groß-Gerau, Offenbach LK Gießen, Marburg-Biedenkopf, Lahn-Dill-Kreis, Limburg-Weilburg, Vogelsbergkreis SK Kassel, LK Kassel, Waldeck-Frankenberg mit Kind(ern) unter 18 Jahren Haushalte insgesamt davon mit Kind(ern) unter 18 Jahren Die Ergebnisse zur Wohnsituation der Haushalte wurden für den Mikrozensus 2014 mit dem Standardhochrechnungsfaktor des Mikrozensus erstellt. Dies war im Jahr 2010 auch der Fall. Somit sind diese Ergebnisse mit denen des Jahres 2010 aber nicht des Jahres 2006 zu vergleichen, die mit dem Wohnungshochrechnungsfaktor berechnet wurden. Die Vergleichszahlen zu den Haushalten aus dem allgemeinen Mikrozensus werden nicht genau getroffen, weil Haushalte ohne Angabe zur eigenen Wohnsituation nicht tabelliert werden. Außerdem sind die Angaben in den Haushaltstabellen 2014 nur sehr eingeschränkt mit den Ergebnissen des Berichtsjahres 2010 vergleichbar, weil sich infolge des Zensus 2011 der fortgeschriebene Bevölkerungsbestand und damit auch die Zahl der Haushalte deutlich verringert haben. Haushalte insgesamt davon mit Kind(ern) unter 18 Jahren davon mit Kind(ern) unter 18 Jahren LK Fulda, Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder-Kreis, Werra-Meißner-Kreis -------- Ohne Wohnheime. Für Haushaltstabellen wurde der Standardhochrechnungsfaktor des Mikrozensus verwendet. davon mit Kind(ern) unter 18 Jahren Haushalte insgesamt Haushalte insgesamt davon mit Kind(ern) unter 18 Jahren Haushalte insgesamt davon mit Kind(ern) unter 18 Jahren davon mit Kind(ern) unter 18 Jahren Haushalte insgesamt Haushalte insgesamt davon mit Kind(ern) unter 18 Jahren Haushalte insgesamt davon mit Kind(ern) unter 18 Jahren Merkmal 1 000 Hessen MZ-Zusatzerhebung 2010 Haushalte nach Haushaltsstruktur und Art der Nutzung der Wohnung in Gebäuden mit Wohnraum *) Davon Mieter Insgesamt Eigentümer Insgesamt % 1 000 % 2 836,2 1 285,9 45,3 1 550,3 54,7 599,2 292,7 48,9 306,5 51,1 295,8 151,1 51,1 144,7 48,9 67,2 34,9 52,0 32,2 48 305,9 168,6 55,1 137,3 44,9 72,3 40,9 56,5 31,4 43,5 371,0 68,6 18,5 302,4 81,5 68,7 17,6 25,6 51,1 74,3 287,7 168,7 58,6 119,1 41,4 64,3 35,6 55,3 28,8 44,7 270,1 78,0 28,9 192,1 71,1 51,6 16,3 31,6 35,3 68,4 268,7 126,2 47,0 142,6 53,1 63,0 27,9 44,2 35,2 55,7 477,9 239,4 50,1 238,5 49,9 99,9 59,7 59,8 40,2 40,2 281,8 129,2 45,8 152,5 54,2 55,4 27,7 49,9 27,7 50,1 277,2 156,1 56,3 121,1 43,7 56,8 32,2 56,7 24,6 43,2 Hessen MZ-Zusatzerhebung 2014 Haushalte nach Haushaltsstruktur und Art der Nutzung der Wohnung in Gebäuden mit Wohnraum *) Merkmal davon Die Ergebnisse zur Wohnsituation der Haushalte wurden für den Mikrozensus 2014 mit dem Standardhochrechnungsfaktor des Mikrozensus erstellt. Dies war im Jahr 2010 auch der Fall. Somit sind diese Ergebnisse mit denen des Jahres 2010 aber nicht des Jahres 2006 zu vergleichen, die mit dem Wohnungshochrechnungsfaktor berechnet wurden. Die Vergleichszahlen zu den Haushalten aus dem allgemeinen Mikrozensus werden nicht genau getroffen, weil Haushalte ohne Angabe zur eigenen Wohnsituation nicht tabelliert werden. Außerdem sind die Angaben in den Haushaltstabellen 2014 nur sehr eingeschränkt mit den Ergebnissen des Berichtsjahres 2010 vergleichbar, weil sich infolge des Zensus 2011 der fortgeschriebene Bevölkerungsbestand und damit auch die Zahl der Haushalte deutlich verringert haben. 1 000 Eigentümer davon mit Kind(ern) unter 18 Jahren davon mit Kind(ern) unter 18 Jahren davon mit Kind(ern) unter 18 Jahren davon mit Kind(ern) unter 18 Jahren davon mit Kind(ern) unter 18 Jahren davon mit Kind(ern) unter 18 Jahren davon mit Kind(ern) unter 18 Jahren davon mit Kind(ern) unter 18 Jahren Haushalte insgesamt LK Groß-Gerau, Offenbach Haushalte insgesamt LK Fulda, Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder-Kreis, Werra-Meißner-Kreis Haushalte insgesamt davon mit Kind(ern) unter 18 Jahren davon mit Kind(ern) unter 18 Jahren Haushalte insgesamt LK Gießen, Marburg-Biedenkopf, Lahn-Dill-Kreis, Limburg-Weilburg, Vogelsbergkreis Haushalte insgesamt SK Kassel, LK Kassel, Waldeck-Frankenberg Haushalte insgesamt SK Frankfurt/Main Haushalte insgesamt LK Darmstadt-Dieburg, Bergstraße, Odenwaldkreis Haushalte insgesamt SK Offenbach a.M., Darmstadt, Wiesbaden -------- *) Ohne Wohnheime. Für Haushaltstabellen wurde der Standardhochrechnungsfaktor des Mikrozensus verwendet. Mieter Haushalte insgesamt Hessen LK Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis Haushalte insgesamt LK Wetteraukreis, Main-Kinzig-Kreis Anlage 30 Zahlungsansprüche unabweisbarer Bedarf von Bedarfsgemeinschaften in Euro Ausgewählte Regionen (Gebietsstand Februar 2018) Zeitreihe Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Region Januar 2010 Februar 2010 Marz 2010 April 2010 Mai 2010 Juni 2010 Juli 2010 August 2010 September 2010 Oktober 2010 November 2010 Dezember 2010 i 2 3 * s s 7 B s D ii ■a Hessen 352.321,46 396.608,60 468.952,40 384.784,32 355.390,59 374.470,69 345,603,84 508.063,30 378.718,00 405.382,73 373.117,38 325,688,70 Darmstadt. Wissenschaftsstadt 3.231,30 2.539,96 1.582,73 1.844,14 1.236,91 2.308,81 1.398,18 6.959,37 1.859,46 1.607,01 5.750,69 1.493,67 Frankfurt am Main, Stadt 66.836,28 80.292.54 95.580,31 65.078,53 81.124,36 74.022,17 66.304.91 128.251,12 80.046,16 65.905,47 66.026,01 58.948,75 Offenbach am Main. Stadt 7.580,72 10.937,91 11.186,90 10.862,34 10.298.76 8.746,10 12.516,83 17.342,68 8.190,72 12.099,63 12.933,18 10.568,38 Wes baden. Landeshauptstadt - - - - - - - - - . . _ Bergstraße 16.842,49 15.272.32 6.440,13 14.726.37 7.043.75 12.918.71 17.079,02 9.814,97 16.483,98 9.674,17 8.472,86 4.765,27 Darmstadt-Dieburg 19.096,42 10.634.46 7.664.18 11.093,88 4.193.41 15.951.58 7.745.35 12.159.52 17.725.52 15.452,97 8.717,31 9.964,41 Groß-Gerau 9.982,37 6.388,60 8.932,25 14.792,50 11.679,60 6.778,63 12.724.02 25.370,45 19.053,51 12.680,01 22.481,18 15.601,47 Hochtaunus kreis - - - - 521,25 318,82 169,44 1.268,44 - 355,46 1.462,82 • Main-Kinzig-Kreis 44.797,72 44.207,08 56,438,26 49.150,30 39.632,20 51.229,25 32.700,16 49.917,14 33,116,24 42.591,78 35.311,13 36.139,87 Main-Taunus-Kreis 2.744,48 3.710,47 2.579,61 4.380,13 * 2.331,60 1.413,20 2.099,84 * * 1.279,37 Odenw aldkreis 3.306,19 9.571,97 15.600,55 - 8.185,04 11.152.61 9.405,25 9,335,28 3.094,35 4.422,06 6.574,82 11.034,95 10.257,39 Offenbach 27.774,90 40.008,25 38.825,14 29.236,15 24.568,66 32.826,73 29.186,77 36.374,62 34.659,76 48,001,65 30.196,75 30.478,15 Rheingau-Taunus-Kreis 11.309,65 8.131,25 12.892,60 6.030,06 4.444,46 16.518,98 12.098,12 18.614,73 10.708,34 13.743,34 11.750,94 10.802,95 Wetteraukreis 8.550.43 6.173,52 7.412,36 12.629,50 13.034,26 9.305.65 11,527,14 16.447.60 7.715,15 15.398.57 9.866,16 6.512,28 Gießen 3.900.87 2.274,44 4.140,58 4.046,69 3.833,93 4.612,44 3.864,99 9.328.27 3.090,84 2.935.07 4.994.38 3.726,27 Lahn-Dll-Kreis 22.197,16 33.760,10 55.080,50 34.584,49 28.829.51 24.095,85 24.168,20 33.675.94 29.672,88 38.219.18 30.711,18 31.655,12 Limburg-Weilburg 12.321,81 6.802,66 9.657,04 10.240,43 7.675,26 8.626,96 11.751.20 16.332,14 5.438,21 7.686,77 17.321.09 8.594.59 Marburg-Biedenkopf 35.532,68 36.001,01 46.618,95 25.474,44 32.999,82 31.908,73 25.720.89 26.773,20 34.468,53 32.588,07 25.085.29 23.836,78 Vogelsbergkreis - - - - - - - - - - . Kassel, documenta-Stadt 6,020,96 7.111,04 9,265,47 7.411,61 12.359,76 9.993,10 15,815,21 24.478,48 11.324,56 14.706.74 10.723,56 11.125,93 Fulda 7.322,34 14.096,03 13.834,56 10.934,81 10.439,49 5.933,77 7.613,39 6.266,26 4.466,19 6.120,41 8.319,45 4.860,12 Hersfeld-Rotenburg 15.900,79 21.047,13 17.638,22 14.227,52 13.180,15 15.185,46 17.273,01 18.126,81 14.685,34 8,634,68 13.521,83 11.954,68 Kassel 2.042,68 4.034,66 7.575,12 8.768,09 3.628,17 3.034,37 2.634,11 7.842,21 4.860,99 8.528,69 8.952,70 5.768,48 Schw alm-Eder-Kreis 5,775,98 9.591,84 9.380,64 7.234,71 6.026,77 3.675,68 5.092,42 12.142,17 8.173,56 13.581,19 6.517.13 8.183,91 Waldeck-Frankenberg 9.506,58 12.570,99 14.326.24 17.904,51 15.835,49 6.987,29 8.973,30 8.920,32 14.211,79 9.310.71 9.964,94 9.315.73 Werra- Meiß ner- Kreis 9.746,66 11.450.37 16.300.06 15.948,08 10.890,49 12.191,08 7.530.30 17.149.31 12.234,37 18.550,35 11.220,21 8.482,75 Erste llungsda tum : 2 2 0 6 5 0 B . S ta tis tik -S e rv ice Sudw est, A u tt ragsnum m er 268094 s K r In • o co CD'T CD04 CDOco 04 § 8 5 8cg in CD04 so 8 8 Rco 8*s 3 a § ' K ä cd cd h-' R N-04 S S £ 8 8 5 8 £ S i 8 8 804 O 'J CD O CÖ cd in cd cd ' j cd 04CD 3 8 ° 3 S o CD*CO R CO 8* gs r-* «n OJ CD o o- cd h-' 8 a 8 ‘ 5 8 mm co o> 8 .. 04 (D CD S $ 8 £ 5 8 3 s ' O) 0> CM* CO Q Sin o co co co co 0O) CO (N (N (D r ö) co co co cd cd cd tmco 04 8 R a oi CD 8 S 8 8CN 8 in o Ol a 8 ö co 1 8 com 8 8 8 8 CO R r- ' in co"CD 04'O a o i in cd cd 04 N04 8 ’ 5 3 8 8 8 8 8 8 . in s '£> o> co' m ei s co" s n ? s n h 3 cg O CT) CD S S oi in mO) Ol Nm co K K 8 8 i 8 I d o> (N 8 s 8 co CD* 8 § 3 aCD Rco cd a cd CD 04 04 8 f f § co co co o> S P S ST- TT CD co' 8 S 8 9cd cd tt in 8 R 3 8 o co § S CO. 8 ö S 5? s 8 inco 8 g Rsi ö 8CD 8O- 8in 5 RCD § 8 8 04 gfl 5? 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- - - Hochtaunuskreis 1.978,35 754,36 * * 742,23 Main-Kinzig-Kreis 20.003,60 34.405,62 39,685,49 23.621,50 29.848,80 Main-Taunus-Kreis - - - - - Odenw aldkreis 4.238,54 3.909,75 2.580,75 1.269,54 5.385,28 Offenbach 22.821,87 30.673,98 37.597,74 27.505,24 24.984,03 Rheingau-Taunus-Kreis 8.388,58 5.821,05 9.203,93 6.919,69 4.580,05 Wetteraukreis 7.140,59 5.327,19 10.144,58 9.122,74 6.799,18 Gießen 2.771,30 5.327,96 3.844,17 1.855,89 4.688,99 Lahn-Dill-Kreis 13.964,76 37.573,48 52.847,86 53.120,79 48.098,43 Lirrburg-Weilburg 7.005,81 2.505,52 6.639,62 7.393,02 9.044,61 Marburg-Biedenkopf 17.495,67 21.619,58 18.925,59 20.728,27 21.699,90 Vogelsbergkreis - - - - - Kassel, documenta-Stadt 8.504,59 9.161,99 8.368,93 8.072,35 13.636.31 Fulda 4.135,51 8.636,48 5.986,34 5.255,67 5.867,63 Hersfeld-Rotenburg 14.279,71 14.363,03 7.583,77 11.651,38 12.119,89 Kassel 7.492,08 12.964,24 4.106,85 8.781,42 8.728,59 Schw alm-Eder-Kreis 7.262,15 8.289,40 12.857,56 8.848,92 8.251,81 Waldeck-Frankenberg 5.177,33 11.696,92 16.967,82 17.933,65 12.892,93 Werra-Meißner-Kreis 5.501,86 8.944,74 21.069,26 13.732,49 13.681,79 Juni 2012 Juli 2012 August 2012 September 2012 Oktober 2012 November 2012 Dezember 2012 30 31 32 33 34 35 36 333.265,08 389.936,56 402.518,01 334.653,46 403.990,27 387.855,88 305.374,06 14.491,30 4.527,22 6.214,32 7.228,36 11.596,96 10.692,08 2.534,40 103.090,49 127.301,79 142.078,08 112.493,59 123.181,61 124.378,17 100.048,17 13.047,74 12.293,20 11.872,62 19.921,16 12.436.59 14.091,68 18.004,21 10.773,50 5.292,51 15.165,51 7.648,80 4.151,64 7.879,56 7.109,86 * * 285,00 542,11 - * - 31.473,71 21.888,81 28.024,12 18.133.92 29.707,94 33.564,20 19.963,26 5.196,45 5.225,93 7.029,64 5.099,53 9.549,78 10.316,90 4.914,08 30.171,12 27.590,49 33.482,88 23.138,00 29.325,20 23.300,46 19.650,84 8.136,13 12.178,11 11.521,30 7.232,02 9.274,57 12.452,33 14.202,82 7.084,65 9.724,25 11.556,12 9.349,93 13.582,89 13.041,95 5.879,64 6.483,02 7.025,22 3.812,65 3.497,17 5.711,74 6.465,00 2.960,52 42.097,88 28.030,11 29.766,29 45.601,97 43.595,20 35.616,26 11.282.07 12.956,14 5.640,47 9.710,32 22.771,25 17.257,72 12.461,48 11.794,74 19.523.13 19.077,86 17.632,88 23.629,91 19.479,83 15.581,19 10.499,56 11.510,14 10.588,21 • 8.817,37 8.830,37 • 8,977,23 7.355,48 2.865,78 8.410,13 5.414,09 8.556,87 5.003,62 3.620,52 2.835,50 13.121,32 12.632,90 14.998,08 13.995,89 10.817,35 10.181.74 6.941,64 7.998,47 15.046,56 5.194,91 4.612,63 9.537,77 5.175,61 6.613,66 10.823,01 15.666,24 12.799,87 6.940.16 6.478,44 7.272,10 6.016,76 12.529,48 8.240,19 16.085,81 7.900.57 10.689,10 7.636,34 8.453,91 8.931,93 10.607,26 13.646,36 12.357,89 12.036,83 8.297,67 6.811,83 Region Januar 2013 Februar 2013 März 2013 April 2013 Mai 2013 37 38 39 40 41 Hessen 372.560,42 376.551,34 422.760,80 372.832,90 393.746,79 Darmstadt, Wissenschaftsstadt 5.337,07 10.805,46 11.583,75 6.717,60 4.245,49 Frankfurt am Main, Stadt 125.175,85 120.172,54 128.701,04 120.348,67 145.199,40 Offenbach am Main, Stadt - * * - - Wiesbaden, Landeshauptstadt - - - - - Bergstraße 9.350.94 17.128,08 28.081,93 17.157,49 10.990,39 Darmstadt-Dieburg 4.324,84 6.459,25 10.675,34 9.065,00 Groß-Gerau - * - - 12.011,61 Hochtaunuskreis 540,00 240,00 * * 198,95 Main-Kinzig-Kreis 38.947,14 38.653,62 39.584,22 34.108,83 36.358,41 IVtein-Taunus-Kreis - - - * * Odenw aldkreis 3.003,41 2.882,73 1.345,00 5.972,92 11.036,20 Offenbach 21.332,97 18.650,00 24.196,53 20.173.23 20.580,48 Rheingau-Taunus-Kreis 18.503.65 4.095,81 2.438,43 5.872,24 7.351,73 Wetteraukreis 6.123,29 4.043,69 7.296,27 8.775,87 4.688,82 Gießen 6.146,78 6.188,01 6.288,39 7.434,32 8.100,37 Lahn-Dill-Kreis 41.933,64 51.702,04 55.916,53 40.585,55 34.996,25 Limburg-Weilburg 9.388,51 13.412,99 11.855,79 10.492,62 10.400,44 Marburg-Biedenkopf 13.820,91 15.851,24 14.093,29 14.946,21 12.244,68 Vogelsbergkreis - - - - 1.948,66 Kassel, documenta-Stadt 7.949,08 11.677,69 11.408,69 9.521,12 10.111,64 Fulda 2.878,18 5.404,26 9.148,15 6.125,46 3.410,75 Hersfeld-Rotenburg 10.464,99 15.145,90 11.987,79 11.028,77 8.631,03 Kassel 9.475,45 5.079,97 11.332.14 4.516,46 3.067,51 Schw alm-Eder-Kreis 12.039,27 9.544,11 12.327,05 12.823,02 13.738,29 Waldeck-Frankenberg 10.061,09 11.016,67 13.183,92 12.487,60 14.646,26 Werra-Msißner-Kreis 6.858,80 10.161,85 15.077,59 12.987,66 10.624,58 Juni 2013 Juli 2013 August 2013 Septerrtoer 2013 Oktober 2013 November 2013 Dezember 2013 42 396.631,68 7.290,11 151.747,78 43 461.131,69 9.132,81 168.887,80 44 418.556,12 10,224,64 147.885,92 45 418.779,18 10.129,64 156.801,71 46 408.745,35 9.820,69 128.928,84 47 384.582,42 8.019,02 131.152,68 336.627,95 5.167,25 112.568,81 22.514,49 3.995,00 20.842,91 23.894,35 2.613,36 18.207.27 16.092.28 8.420,70 9.359.89 12.794,62 10.112,04 14.338,10 1.019,55 9.298,75 5.231.89 10.549,94 4.358,92 8.257,91 6.833,72 9.369,66 13.981,67 14.815,86 10.384,00 9.617,11 16.954,91 15.652,76 154,50 * 33.859,65 43.157,72 7.743,14 2.844,56 10.731,04 32.196,78 12.541,53 14.079,52 8.741,97 7.338,02 10.626,81 5.818,44 29.629,32 38.253,42 9.034.98 14.671,07 12.804,96 13.334,59 1.247,00 ■ 9.107,62 9.124,24 2.309,71 5.746,82 6.519,94 15.269,94 7.676,19 5.224,30 10.559.34 14.173,22 12.533,57 8.711,76 9.999.20 11.243,56 14.385.37 15.778,33 8.392,92 4.161,23 11.959,75 14.661,64 25.626,59 29.626,57 8.537,11 6.781,21 33.512,11 18.549,92 15.178,38 20.336,59 8.221,53 6.703,66 7.436,01 7.405,00 33.411,57 22.338,37 7.437.09 17.711,03 8.658,58 10.345,88 1.277,45 3.936,00 6.012,77 ■ 10.681,84 9.521,79 3.436,89 15.528,03 15.534,82 4.860,40 7.550.30 8.881,33 15.039,81 11.963,42 10.503,96 19.443,36 9.478,76 14.494,41 14.079,93 3.412,00 7.027,00 26.548,81 18.148,66 1.974,79 2.327,33 31.067,16 29.496,68 - * 6.651,98 1.767,27 16.721,05 17.508,08 31.107,21 21.237,35 10.340,50 5.941,35 5.718,17 7.702,63 27.021,07 17.731,52 13.817,12 19.555,77 10.545,29 20.628,12 * 4.130,00 7.465,31 11.184,60 7.430,00 4.710,78 8.388,48 11.160,76 6.236,39 3.609,34 14.018.12 12.435,68 12.294,85 9.361,44 13.587,79 5,516,43 Region Januar 2014 Februar 2014 März 2014 April 2014 Mai 2014 ■S9 so 51 52 S3 Hessen 402.782,80 449.689,43 456.101,13 415.720,84 421.547,42 Darmstadt Wissenschaftsstadt 7.182,11 11.560,63 9.687,06 8.081,14 10.192,50 Frankfurt am Main, Stadt 127.374,61 141.676,58 137.790,39 142.901,98 149.328,85 Offenbach amMain, Stadt - - '* * Wiesbaden Landeshauptstadt - - - - - Bergstraße 17.644,17 14.961,64 16.648,01 11.684,53 21.271,65 Darms tadt-Dieburg 5.268,39 9.518,00 8.685,00 4.267,11 3.668,00 Groß-Gerau 21.877,06 19.273,48 31.936,36 13.471,01 21.447,41 Fbchtaunus kreis 2.104,72 1.145,00 2.351,49 298,40 369,52 Män-Kinzig-Kreis 41.644,93 39.055,39 48.953,94 26.301,46 29.864,55 Main-Taunus-Kreis - - - * * Oöerav a!d kreis 6.677,19 • 1.331,17 5.177,13 1.578,97 Offen trach 23.420,36 20.724,58 20.699,12 24,522,39 32.867,73 Fheingau-Taunus-Kreis 13.413,01 18.095,78 11.650,34 10.561,38 11.778,08 Wetteraukreis 8.870,67 9.525,57 11.744,43 5.968,76 10.769,25 Gießen 8.165,69 11.859,41 12.535,98 9.151,44 5.285,53 Lahn-Oü-Kreis 18.595,93 16.056,69 26.635,37 29.514,67 18.628,92 UrrDurg-Weäburg 10.858,93 14.439,42 14.572,42 10.493,92 15.263,33 Marburg-Biedenkopf 15.625,24 25.662,59 18.232,13 13.788,48 22.429,13 V og eisbergkreis 2.202,74 1.984,06 3.213,07 3.440,02 1.428,00 Kassel. documenta-Staö - 7.656,98 11.596,88 • 7.842,54 10.830,32 10.667,07 Fulda 8.660,19 13.126,12 11.365,14 12.081,18 8.750,63 Hersfeid-Rotenburg 4.498,41 13.354,02 6.673,63 13.541,26 7.836.41 Kassel 8.169,49 7.548,53 8.444,87 11.360,85 5.200,01 Schw aln> Eder-Kreis 11.333,26 18.740,03 14.976,15 12.372,41 10.380,96 Waldec k-Fr an ke n be rg 8.085,89 19.516,22 17.989,13 23.367,73 13.325,66 Werra-Meißner-Kreis 6.283,46 10.063,81 12.143,39 11.806,32 8.961,76 Juni 2014 54 387.947,90 10.941,87 144.768,43 13.658.55 5.855,00 24.203,29 1.410,16 36.265,52 20.025.06 10.429,45 11.763.54 6.077.27 16.790,44 7.123.99 11.703,89 2.321,97 9.377.27 4.706,40 6.783.99 3.157,03 10.423.07 21.063.54 8.743,76 Juli 2014 55 401.395,04 12.419,58 139.571,66 20.850,06 5.675,50 29.287,99 1.320,45 26.254,76 24.349,99 10.069,34 6.879,56 8.690,39 15.976,21 13.457,88 13.469,70 615,00 7.907,25 10.359,61 9.189,63 7.587,34 7.901,16 14,472,42 9.535,66 August 2014 56 360.616,43 19.079,07 110.286,82 29.208,13 3.362,51 14.009,74 1.228,50 25.879,01 18.023,89 16.715,32 6.753,53 11.458,48 22.278,91 8.246,90 12.100.07 1.486,95 10.849.08 4.929,43 8.077.61 9.829.61 4.858,10 12.220,64 8.907,93 September 2014 57 344.049,31 20.574,76 141,103,61 8.495,97 5.801,90 18.076,82 18.717,61 5.420,48 12.321,67 6.320,56 28.218,33 6.187,36 11.616,26 10.034,89 5.374,34 7.543,84 5.276,38 8.890,08 14.669,66 5.536,79 Oktober 2014 58 339.057,05 27.020,81 127.040,03 10.678,77 3.677,40 11.674,26 21.263,48 14.663,42 9.132.34 9.641,79 26.357,99 14.725,63 10.251,04 2,398,00 10.573,52 3.725,29 6.314,94 5.367.17 7.537.18 9.513,89 7.355.35 November 2014 59 345.948,77 30.795,71 124.498,90 17.344.99 4.948,00 17.096,96 590,05 20.137,93 9.709,10 8.520,20 6.685,98 22.948,30 13.537,77 9.177,40 1.425,36 10.700,62 5.165,39 5.841,75 11.599,06 9.525,56 8.311,28 6.718,46 Dezember 2014 60 338.616,67 24.232,27 131.251,44 12.562,88 4.479,75 11.752,05 842,50 2.306.29 2.023.00 16.206.14 5.088,34 10.947.30 9.678,12 33.062.14 9.415,23 9.144.37 2.015.00 16.287.31 5.412.48 3.278,14 5.751.38 8.445.38 9.512.39 4.922.77 Region Januar 2015 Februar 2015 März 2015 April 2015 Mai 2015 61 62 63 64 65 Hessen 332.832,05 354.907,64 411.038,97 368,252,29 387.389,99 Darmstadt Wissenschaftsstadt 25.467,28 21.451,99 35.073,45 23.922,51 20.314,13 Frankfurt am Main. Stadt 115.890,28 136.068,77 158.492,51 125.695,15 160.696,56 Offenbach amMain. Stadt - - - - - Wiesbaden. Landeshauptstadt - - - - - Bergstraße 7.167,18 10.573,38 8.968,30 18.080,62 14.929,72 Darrrstadt-Dieburg 7.331,25 2.490,02 5.086,12 7.662,60 2.615,89 Groß-Gerau 15.134,38 11.380,02 16.830,10 16.755,40 17.957,00 Röchtaunuskr eis 670,00 579,77 1.962,05 ♦ * Män-Kinzig-Kreis - - - - - Usn-Taunus- Kreis 2.136,89 2.942,66 4.342,70 2.965,47 2.864,00 Odemv aMkreis * * • - • Offenbach 14.048,97 22.978,97 15.993,38 19.109,64 Rhein gau-Taunus-Kreis 11.174,31 6.650,63 5.114,13 8.582,45 5.420,11 Wetteraukreis 12.831,89 14.828,43 3.008,60 10.822,46 6.603,38 Gießen 10.745,59 13.887,88 8.034,05 13.619,57 15.360,26 Lahn-Oß-Kreis 28.035,73 25.366,00 47.625,56 24.183,35 22.931,09 Urrburg-Weüburg 12.781,71 10.775,02 11.172,76 9.720,81 10.109,61 Uarburg-Biedentopf 13.041,30 10.483,97 10.469,69 13.272.34 9.365,63 Vogelsbergkreis 608,00 * * 1.106,60 * Kassel documenta-Stadt 9.280,20 10.599,24 9.927.89 9.778,83 12.949,12 Fulda 6.220,73 10.888,89 8.622,67 5.383,24 4.382,50 Hsrsfeld-Rotenburg 7.549,53 5,442,06 7.360,48 9.582,21 9.232,44 Kassel 7.831,91 7.120,09 11.221,68 7.835,76 14.168,91 Schwa! n>Eder-Kreis 12.866,14 11.987,42 16.497,85 13.924,16 17.394,97 Waldeck-Frankenberg 8.462,75 9.520,48 14.107,34 13.728,84 14.244,90 Werra-Weiß ner-Kreis 2.895,15 7.532,04 8.832,46 12.221,22 5.672,43 Juni 2015 66 406.144,37 23.577.92 163.211,89 18.214,48 5.237,80 10.108,87 2.401,53 402,00 19.511.14 12.599,85 13.500,92 15.739,69 27.352,96 8.816,02 5.756,65 2 .001,00 17.422,67 5.512,00 5.346,93 17.049.98 13.480.14 13.668,84 4.855,83 Juli 2015 67 453.605,61 39.985,77 174.706,30 August 2015 68 384.401,76 25.613,58 140.565,07 September 2015 69 385.501,17 22.117,69 142.680,19 Oktober 2015 70 370.010,04 37.697,74 134.344,03 November 2015 71 391.188,08 25.968.45 153.436,07 Dezember 2015 72 326.188,01 24.272.97 106.540,38 23.951,27 8.031,12 6.198,41 10.023,01 7,407,90 12.615,60 1.308,52 * 2.789,00 4.762,17 1.292,14 * 29.049,92 25.872,47 6.525,22 8.209,54 15.720,17 8.777,02 18.476,72 15.518,46 26.692,06 31.066,69 4.946,60 6.618,56 9.479,94 15.694,81 840,00 485,00 13.532,34 - 11.642,60 5.221,81 2.267,50 8.491,29 7.767,25 22.721,03 8.809,88 20.155,18 21.756,41 9.497,30 10.248.12 4.616,72 7.261.60 15.912,43 5.849.90 5.004,66 8.582,86 14.953,28 18.270,55 1.014,80 1.177,92 4.214,01 1.730,00 3.187.00 278,69 24.064,96 25.221,04 11.680,12 4.001,41 8.897,42 7.819,37 15.523,71 12.967,16 22.490,20 23.236,18 9.186,30 13.105,49 3.663,57 8.706,36 836,00 1.303,17 18.122,54 18.491,27 4.663,54 3.814,46 13.890,90 9.628,47 6.519,27 8.815,64 15.584,31 11.511,31 10.301,85 8.222,69 10.992,42 5,234.33 15.366,99 9.577,20 5.644,91 4.832,67 15.022,70 17.749,44 444,13 - 2.924,79 4.989,23 479,00 * 18.451,34 19.641,23 8.218,42 7.928,81 9.691,91 8.571,21 10.963,02 16.185,81 32.491,02 26.134,25 9.030.69 6.714,42 10.860,44 15.217.80 528,00 598,99 13.864,30 7.807,83 3.434,46 5.719,02 9.180,73 9.354,70 13.131,28 10.278,41 13.338,04 11.820,24 6.855,77 7.210,67 6.861,62 4.163,73 Region Januar 2016 Februar 2016 März 2016 April 2016 Mai 2016 73 74 75 76 77 Hessen 307.114,61 368.402,19 372.472,95 378.552,11 347.616,64 Darmstadt Wissenschaftsstadt 42.149,35 30.777,00 30.084,95 23.718,61 31.744,66 Frankfurt am Main. Stadt 122.441,12 148.321,49 152.227,37 150.644,26 139.216,75 Offenbach am Main. Stadt - - - - . Wiesbaden. Landeshauptstadt - - * - - Bergstraße 5.802,26 9.717,18 12.671,14 10.261,02 8.660,50 DarrTsiadt-Dieburg 2.905,50 4.842,91 6.046,00 4.739,65 4.971,91 Groß-Gerau 12.192,86 18.798,02 8.294,16 13.969,23 11.144,18 HDChtaunustreis * * - - 762,91 Main-Kinzig-Kreis - - - - - Main-Taunus-Kreis 4.797,11 3.622,30 4.385,04 4.520,84 3.771,91 Odenw aldkreis 1.073,45 * • 2.217,89 * Offenbach 7.273,73 21.219,66 23.323,93 19.561,44 23.391,64 Rietngau-T aunus-Kreis 5.147,00 7.290,18 8.053,78 6.522,38 2.248,11 Wetteraukreis 7,958,44 9.753,88 14.897,40 6.439,24 7.395,93 Gießen 10.909,31 10.855,67 14.036,49 14,987,42 15.483,36 Lahn-QU-Kreis 20.553,51 24.115,23 28.553,62 31.168,62 19.723,05 Unburg-Weäburg 6.664,55 12.282,73 4.324,86 11.489,00 8.181,96 Marburg-Biedenkopf 4.743,97 5.427,05 9.994,91 13.588,56 8.263,81 V ogelsoergkreis 1.841,65 * * * . Kassel. documenta-Stadt 7.879,29 11.047,72 12.932,94 7.463,66 17.828,32 Fulda 2.684,88 6.303,79 2.068,47 2.891,52 4.478,00 Hersfeid-RotenDurg 5.928,11 4.904,17 7.976,22 7.509,76 7.284,68 Kassel 8.797,33 11.590,67 4.642,65 10.486,86 5.741,03 Schw a!n> Eder-Kreis 11.181,57 10.701,23 14.473,33 17.213,97 15.849,34 Waldeck-Frankenberg 8.213,96 11.208,80 6.617,35 9.320,30 5.689,15 Werra-Meißner-Kreis 5.146,10 5.037,41 5.689,94 9.597,90 5.395,44 Juni 2016 78 380.910,11 29.280,39 150.395,72 Juli 2016 79 329.653,93 28.241,95 133.208,23 August 2016 80 366.846,08 38.147,20 134.639,43 September 2016 81 355.634,18 42.459,21 143.466,10 Oktober 2016 82 311.361,04 27.416,00 114.674,36 November 2016 83 338.513,63 35.574,11 121.684,22 Dezember 2016 84 315.834,56 23.701,71 108.799,20 6.017,79 7.268,09 9.334,96 10.458,20 6.157,84 4.866,41 6.885,65 4.675,00 10.245,82 4.517,09 2.039,00 6.135,77 5.129,25 3.331.00 14.237,75 6.250,51 14.362,55 11.746,65 13.861,97 13.167,67 16.600,72 * * * * • 974,70 750.00 3.571,37 11.168,80 6.957,11 10.058,57 4.909,66 4.582,61 5.180,16 1.134,89 - 3.324,00 3.438,00 3.084,00 2.183,95 784,00 21.000,54 15.602,42 16.723,97 15.346,15 18.442,21 18.112,26 24.466,01 9.088,10 8.959,24 10.180,07 3.882,53 6.000,37 7.251,84 5.249,11 11.907,00 8.132,96 3.308,99 6.841,93 5.639,58 5.761,52 5.367,55 22.529,62 16.756,88 10.140,68 12.688,07 13.591,38 20.369,01 20.251,91 25.241,53 17.785,28 36.592,09 23.328,97 23.329,25 19.630,74 12.197,61 7.069,01 7.688.97 7.729,97 8.527,30 6.244,38 16.492,22 7.508,35 2.566,85 6.514,61 3.836,73 8.258,10 5.062,56 3.011,94 953,29 571,00 * * - 2.426,93 3.473,10 13.652,37 10.941,07 10.027,25 13.062,48 14.216,21 11.658,02 15.163,69 2.009,00 3.611,57 3.693,83 4.430,46 978,29 4,979,40 3.097,60 7.130,83 7.510,58 11.907,19 7.468,95 5.326,46 11.760,59 5.943,98 11.432,59 7.126,62 8.937,31 8.782,35 9.353,77 9.011,60 10.320,55 9.405,15 13.028,96 13.900,18 13.466,49 8.827,13 8.658,27 12.108,67 10.426,10 8.648.88 10.325,99 4.980,59 5.231.81 10.648,73 7.367,23 6.006,03 4.709,21 4.347,61 4.894,28 7.251,34 8774,86 4.621,35 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Anlage 31 Bestand an Leistungsberechtigten mit Leistungsanspruch auf Bildung und Teilhabe - Leistungsart (mehrtägige) Klassenfahrten Ausgewählte Regionen (Gebietsstand Februar 2018) Zeitreihe Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Region April 2015 Mai 2015 Juni 2015 Juli 2015 August 2015 September 2015 Oktober 2015 November 2015 Dezember 2015 91 2 3 4 5 6 7 8 Hessen1’ 3.109 3.199 2.893 2.060 943 1.558 1.818 1.786 1.765 Darmstadt, Wissenschaftsstadt 45 62 58 26 22 64 73 71 47 Frankfurt am Main, Stadt 590 537 467 416 257 110 284 383 356 Offenbach am Main, Stadt 195 159 157 94 28 117 155 144 168 Wesbaden, Landeshauptstadt 338 413 190 130 65 194 152 149 200 Bergstraße 109 104 86 69 28 27 22 68 65 Darmstadt-D'eburg 13 12 9 4 3 4 5 4 7 Groß-Gerau 173 156 189 109 30 112 118 84 90 Hochtaunuskreis 60 61 71 51 24 51 38 25 6 Main-Kinzig-Kreis 201 •203 207 109 31 82 149 81 92 Main-Taunus-Kreis 68 99 71 58 31 42 64 42 50 Odenwaldkreis 37 37 39 19 8 28 18 33 31 Offenbach 214 136 58 91 105 80 109 Rheingau-Taunus-Kreis 45 45 64 47 13 28 22 30 36 \Afetterau kreis 63 58 61 46 35 55 67 60 45 Gießen 144 110 92 63 29 57 79 66 90 Lahn-Dill-Kreis 151 127 136 69 16 61 91 137 104 Limburg-Weilburg 75 60 56 48 32 18 39 28 21 Marburg-Biedenkopf 107 128 124 86 22 95 54 60 43 Vogelsbergkreis 38 66 49 40 16 16 10 5 4 Kassel, documenta-Stadt 232 273 192 195 86 109 109 98 83 Fulda 115 132 101 47 30 67 25 15 6 Hersfeld-Rotenburg 48 63 39 46 10 30 17 11 12 Kassel 102 104 88 52 18 36 64 58 43 Schw alm-Eder-Kreis 52 57 39 30 21 23 23 22 22 Waldeck-Frankenberg 70 76 49 32 13 21 15 11 24 Werra-Meißner-Kreis 38 57 45 38 17 20 20 21 11 Erstellungsdatum: 2 t0 6 ^ 0 B . Statistik-Service Südwest. Auftragsnummer 267927 Region Januar 2016 Februar 2016 März 2016 April 2016 Mai 2016 Juni 2016 Juli 2016 August 2016 September 2016 Oktober 2016 November 2016 Dezember 2016 10 11 12 13 14 17 •B 19 20 21 Hessen'1 1.732 2.338 2.842 3.317 3.430 2.682 1.841 969 1.873 1.841 2.059 1.867 Darmstadt, W issenschaftsstadt 74 54 38 72 74 44 20 20 42 37 91 55 Frankfurt am Main, Stadt 365 437 517 616 527 400 369 205 144 399 442 474 Offenbach am Main, Stadt 125 190 156 146 219 161 95 37 143 145 181 179 Wiesbaden, Landeshauptstadt 171 222 327 394 338 224 163 74 256 123 150 219 Bergstraße 63 70 64 111 189 58 45 47 57 23 106 20 Darms tadt-Dieburg * 6 10 14 5 6 9 * 11 14 9 9 Groß-Gerau 104 146 184 150 168 168 125 43 166 109 127 105 Hochtaunuskreis 26 48 36 63 100 63 51 19 48 46 51 29 Main- Kinz ig- Kreis 69 112 147 150 170 155 84 54 63 112 105 135 Main-Taunus-Kreis 36 48 50 72 75 63 47 20 79 56 54 31 Odenwald kreis 48 29 51 25 24 24 11 * 15 19 35 22 Offenbach 82 157 193 222 220 224 100 31 140 155 111 78 Rheingau-Taunus-Kreis 32 50 56 72 72 50 55 16 57 22 26 40 Wetteraukreis 52 66 77 92 67 76 50 44 79 62 48 62 Gießen 77 98 119 140 110 107 53 50 62 79 69 97 Lahn-Dill-Kreis 88 132 130 159 149 106 54 10 85 115 137 Limburg-Weilburg 22 43 50 57 53 53 65 25 23 33 32 28 Marburg-Biedenkopf 48 74 116 98 152 130 87 42 55 • 34 57 58 Vogelsbergkreis * 7 18 36 69 51 39 19 21 8 8 17 Kassel. docurrenta-Stadt 79 135 211 252 247 211 131 82 115 99 81 73 Fulda 17 26 68 112 109 76 45 31 74 7 13 12 Hersfeld-Rotenburg 17 34 30 50 51 40 21 10 22 18 12 17 Kassel 58 73 56 73 83 59 39 25 27 45 52 54 Schw alm-Eder-Kreis 15 23 31 23 58 36 17 25 35 28 13 12 Waldeck-Frankenberg 30 32 54 60 57 46 38 19 22 32 20 15 Werra-Meißner-Kreis 24 26 53 58 44 51 28 17 32 21 29 26 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit ■> Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Z a h len w rte von 1oder2 und Daten, aus denen rechnerisch au f einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. •> Fehlende Vtferte bei einzelnen Kreisen können wegen unplausiblerbzw. unvollständiger Datenlage auftreten. ” Ke'ne Hochrechnung auf Landesebene. Bei unplansiblen b2w. unvollständigen Daten werden für den jeweiligen Kreis keine Daten ausgewiesen. Das Landesergebnis ergibt sich durch Summierung derplausiblen Kreiswerte, bei unplausiblen bzw. unvollständigen Daten ist das Landesergebnis im entsprechenden Berichtsmonat untererfasst. 6843_anl.pdf Anlage_1 Anlage_2 Anlage_3 Anlage_4 Anlage_5 Anlage_6 Anlage_7 Anlage_8 Anlage_9 Anlage_10 Anlage_11 Anlage_12 Anlage_13 Anlage_14 Anlage_15 Anlage_16 Anlage_17 Anlage_18 Anlage_19 Anlage_20 Anlage_21 Anlage_22 Anlage_23 Anlage_24 Anlage_25 Anlage_26 Anlage_27 Anlage_28 Anlage_29 2006 2010 2014 Anlage_30 Anlage_31