Kleine Anfrage der Abg. Martina Feldmayer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) vom 04.07.2017 betreffend Förderung von hessischen Kinos und Antwort des Ministers für Wissenschaft und Kunst Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. In welchen Bereichen haben hessische Kinos die Möglichkeit, eine Förderung zu bekommen? Für die hessischen Kinos besteht vor allem die Möglichkeit der Abspielförderung, mit der die Landesregierung die HessenFilm und Medien GmbH beauftragt hat. Diese Fördermaßnahme umfasst sowohl Festivals, Filmreihen als auch Veranstaltungen der Kinos, bei denen herausragende Filmprogramme gezeigt oder Programme mit einem angemessenen Anteil europäischer, deutscher und hessischer Filme präsentiert werden. Ebenso stehen Fördermittel der HessenFilm und Medien GmbH für sonstige Abspielmaßnahmen zur Verfügung wie z.B. Marketingaktionen oder einzelne Modernisierungsvorhaben. Daneben werden im Rahmen der Vergabe des Hessischen Film- und Kinopreises kommunale Kinos und gewerbliche Programmkinos mit vorwiegend europäischem Programm gefördert. Insgesamt können Preisgelder in Höhe von 75.000 € auf gewerbliche und 20.000 € auf kommunale Kinos verteilt werden. Frage 2. Wie macht die Landesregierung die Kinos auf die verschiedenen Fördermöglichkeiten aufmerksam und wie werden diese angenommen? Im Auftrag der Landesregierung bewirbt die HessenFilm und Medien GmbH die entsprechenden Fördermaßnahmen durch Informationsveranstaltungen zur Abspielförderung in Kooperation mit hessischen Vereinen und Initiativen. Daneben berät sie Antragsteller bei Förderanträgen und Bewerbungen um Förderpreise. Hierbei leisten auch die Website der HessenFilm und Medien GmbH sowie deren Newsletter wertvolle Aufklärungsarbeit. Die Informationsveranstaltungen sowie die persönliche Beratung werden generell gut angenommen . Auch die Website, die umfangreiche Informationen zu Regularien, filmrelevanten Themen , Fördermöglichkeiten sowie zu aktuellen Veranstaltungen bietet, findet ebenso breiten Anklang wie der Newsletter, der gezielt über Einreichtermine und Abläufe informiert. Frage 3. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf hinsichtlich der Situation der hessischen Kinos im ländlichen Raum? Multiplexe, Digitalisierung und Home-Entertainment erschweren zunehmend den mittelständischen Kinobetrieb. Die Kinos müssen seit Jahren einen Besucherrückgang verzeichnen, dem aber hohe Kosten gegenüberstehen. Besucher sollen mit einer Mischung aus anspruchsvollem Programm, Mainstream-Filmen und speziellen Veranstaltungen gehalten werden. Besucherstarke Filme unterliegen allerdings besonderen Vorgaben bezüglich Vorführzeiten und Saalgröße. Dies führt im ländlichen Raum wegen des geringeren Einzugsgebietes meist nicht zu den gewünschten Einnahmen. Dennoch sind diese Filme für ländliche Kinos notwendig, um eine möglichst breite Zielgruppe anzusprechen. Eingegangen am 23. August 2017 · Bearbeitet am 24. August 2017 · Ausgegeben am 28. August 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5089 23. 08. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5089 Die Richtlinie zur Abspielförderung der Filmförderungsanstalt (FFA) nimmt die Unterstützung der ländlichen Kinos bereits in den Blick. Sie sieht vor, dass der Förderempfänger verpflichtet ist, 2 bis 5 % der Filmkopien in Kinos in Orten oder räumlich selbstständigen Ortsteilen mit in der Regel bis zu 20.000 Einwohnern einzusetzen. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dieses Instrument bei den hessischen Kinos im ländlichen Raum besser bekannt zu machen, damit es stärker genutzt wird. Ziel ist es, die Präsenz umsatzstarker Filme im ländlichen Raum zu flexiblen Abspielbedingungen zu erhöhen. Frage 4. Was unternimmt die Landesregierung bisher zur Förderung von Film- und Kinokultur im Hinblick auf Nachhaltigkeit? Nachhaltigkeit gewinnt gesamtgesellschaftlich und im kulturellen Sektor immer mehr an Bedeutung . Nachhaltigkeit ist in der Filmbranche als Aufgabe der FFA erstmals im Filmfördergesetz festgeschrieben worden. Mit dem innovativen "Preis für nachhaltiges Kino" fördert Hessen seit 2016 als erstes Bundesland nachhaltiges Handeln im Kinosektor. Hessen hat damit bundesweit eine Vorreiterrolle. Der Preis wird 2017 fortgeführt, um auf Kontinuität bei dieser jungen Thematik zu setzen. Die Landesregierung hat den Nachhaltigkeitsbegriff auch auf den Bereich der Kultur, insbesondere der Filmkultur, übertragen. Sie versteht daher den "Preis für nachhaltiges Kino" als Modellprojekt für die gesamte Kinobranche. Ziel ist es, einer Vielzahl von Kinos Anregungen und Hilfestellungen zu bieten, um sich ökologisch, ökonomisch, sozial und kulturell in Richtung Nachhaltigkeit zu entwickeln. Wiesbaden, 14. August 2017 Boris Rhein