Kleine Anfrage des Abg. Dr. h.c. Hahn (FDP) vom 05.07.2017 betreffend Erwerb und Auswertung der sogenannten "Panama Papers" durch Hessische Behörden und Antwort des Ministers der Finanzen Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wer hat die sogenannten "Panama Papers" erworben und zu welchem Preis? Die als "Panama Papers" bezeichneten Dokumente wurden vom Bundeskriminalamt erworben. Den hierfür bezahlten Gesamtpreis teilte das Bundeskriminalamt dem Hessischen Ministerium der Finanzen bisher nicht mit. Frage 2. Wie hoch war der Anteil des Landes Hessen am Kaufpreis für diese Daten und aus welchem Haushaltstitel wurde der Kaufpreis bezahlt? (Falls aus ermittlungstaktischen Gründen die Nennung der exakten Summe nicht erfolgen kann, bitte eine Größenordnung z.B. 7-stellig angeben.) Für den bisher zur Verfügung gestellten Teil der Daten zahlte die hessische Finanzverwaltung eine sechsstellige Summe im mittleren Bereich aus dem Titel "06 04 631 - Sonstige Zuweisungen an Bund" als teilweisen Auslagenersatz an das Bundeskriminalamt. Frage 3. Werden sich andere Bundesländer und/oder der Bund finanziell am Kauf beteiligen? Frage 4. Wann ist mit einer verbindlichen Kostenbeteiligung der Länder oder des Bundes zu rechnen? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 gemeinsam beantwortet: Wie zu den ersten beiden Fragen ausgeführt, hat das Bundeskriminalamt die als "Panama Papers" bezeichneten Daten erworben. Insofern wurden bisher die Kosten insgesamt vom Bund getragen. Für einen an die Finanzverwaltung überlassenen Teil dieser Daten (siehe Antwort zu Frage 2.) leistete die hessische Finanzverwaltung einen Auslagenersatz. Eine Beteiligung der anderen Länder an dem Auslagenersatz erfolgt zu gegebener Zeit auf der Basis des sogenannten "Königsteiner Schlüssels". Ein Zeitrahmen ist hierfür nicht bestimmbar. Frage 5. Handelt es sich bei den angekauften Daten um die bereits im letzten Jahr öffentlich gewordenen sogenannten "Panama Papers"? Frage 6. Ist der Landesregierung bekannt, ob es sich beim Verkäufer um die gleiche Person handelt, die im vergangenen Jahr Daten einem Journalistennetzwerk übermittelt hatte? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 und 6 gemeinsam beantwortet: Da weder die Person, die dem Journalistennetzwerk Daten überlassen hat, noch die dieser Person überlassenen Daten bekannt sind, kann diese Frage nicht beantwortet werden. Frage 7. Wie viele Mitarbeiter der Oberfinanzdirektion Frankfurt werden als Teil der eingerichteten BAO des BKA an der Auswertung der Daten mitwirken? (Falls aus ermittlungstaktischen Gründen die Nennung der exakten Anzahl nicht erfolgen kann, bitte eine ungefähre Größenordnung z.B. "niedrige 2-stellige Anzahl" angeben.) Die steuer(straf)rechtliche Prüfung des bisher der hessischen Finanzverwaltung überlassenen Teils der Gesamtdaten wird von sechs Bediensteten der hessischen Finanzverwaltung vorge- Eingegangen am 1. August 2017 · Bearbeitet am 2. August 2017 · Ausgegeben am 4. August 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5096 01. 08. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5096 nommen. Sofern sich dabei Hinweise ergeben, dass die wirtschaftlich Verfügungsberechtigten außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der hessischen Finanzverwaltung ansässig sind, werden diese Daten an die jeweils zuständige Finanzverwaltung übermittelt. Frage 8. Neben dem allgemeinen Beitrag zur Steuergerechtigkeit, welchen finanziellen Mehrwert für das Land Hessen erwartet die Landesregierung? Alleine die Sichtung des an die hessische Finanzverwaltung überlassenen Datenteils und dessen Überprüfung bezüglich seiner Werthaltigkeit wird voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen. Insofern kann man zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage zu einem "finanziellen Mehrwert" treffen. Wiesbaden, 24. Juli 2017 In Vertretung: Dr. Bernadette Weyland