Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 03.02.2014 betreffend Ortsumgehung Felsberg und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: In der Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Drucksache 18/7371 wurde mitgeteilt, dass die Verkehrsuntersuchung im Juli des Jahres 2013 fertig gestellt sein soll. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der geplanten Ortsumgehung Felsberg? Das Baurecht für die Ortsumgehung Felsberg im Zuge der L 3220 soll über einen Bebauungsplan der Stadt Felsberg geschaffen werden. Hierzu überarbeitet und aktualisiert Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement derzeit die erforderlichen Planunterlagen einschließlich der Fachbeiträge. Frage 2. Sind die notwendigen Untersuchungen fertiggestellt? Die Verkehrsuntersuchung für die Ortsumgehung ist fertig gestellt. Sie wurde am 21. Februar 2014 der Stadt erläutert und übergeben. Die weiteren Unterlagen sind in Arbeit und werden der Stadt Felsberg von Hessen Mobil Ende Mai 2014 zur Verfügung gestellt. Anschließend kann das Bebauungsplanverfahren durch die Stadt fortgesetzt werden. Frage 3. Gibt es eine offizielle Stellungnahme der Stadt Felsberg im Rahmen des sogenannten kommuna- len Interessenmodells, wonach die Stadt Felsberg die Ortsumgehung vorfinanzieren soll und ab dem Jahr 2020 die Kosten in zehn Jahresraten zurück erhalten soll? Ja. Mit Schreiben vom 4. Februar 2014 teilte die Stadt Felsberg dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung mit, dass sie die angebotene Vorfinanzierung nicht in Anspruch nehmen kann. Frage 4. Liegen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ortsumgehung Felsberg vor? Nein. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Ortsumgehung Felsberg liegen erst mit Abschluss des Bebauungsplanverfahrens vor. Frage 5. Ist das Land Hessen bereit, sofern die planungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, den Bau der Ortsumgehung Felsberg zu finanzieren und wann ist mit der Umsetzung der Maßnahme zu rechnen? Im Landesstraßenbau liegt die Priorität auf der Erhaltung des bestehenden ca. 7.000 km langen Landesstraßennetzes. Eine bauliche Umsetzung der Ortsumgehung Felsberg wäre zeitnah nur durch eine kommunale Vorfinanzierung möglich. Da die Stadt Felsberg das Vorfinanzierungsangebot vom 4. Februar 2013 nicht angenommen hat, kann aus heutiger Sicht keine Perspektive für eine Finanzierung vor dem Jahr 2020 aus den konventionellen Landesstraßenbaumitteln aufgezeigt werden. Auch für den Zeitraum ab 2020 sind die vom Haushaltsgesetzgeber vorgegebenen Mittelausstattungen der jeweiligen Haushaltsjahre maßgebend. Daher kann derzeit auch kein Zeitpunkt für die Umsetzung der Maßnahme genannt werden. Wiesbaden, 5. März 2014 Tarek Al-Wazir Eingegangen am 19. März 2014 · Ausgegeben am 20. März 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/51 19. 03. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG