Kleine Anfrage des Abg. Eckert (SPD) vom 07.07.2017 betreffend Planungsstand des letzten Bauabschnitts zum Ausbau der B 49 im Kreis Limburg-Weilburg im Bereich der Gemeinde Löhnberg und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Der letzte noch zu realisierende Bauabschnitt zum Ausbau der B 49 im Kreis Limburg-Weilburg befindet sich im Bereich der Gemeinde Löhnberg in Richtung des Lahn-Dill-Kreises. Da alle übrigen Abschnitte der B 49 innerhalb des Landkreises Limburg-Weilburg im Ausbau bereits vorangeschritten sind, stellt sich die Frage, wie der aktuelle Stand für den Abschnitt im Bereich Löhnberg ist. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wann ist mit dem Planungsverfahren für den Ausbau der B 49 im Bereich der Gemeinde Löhnberg begonnen worden? Die ersten Planungsaktivitäten für den 4-streifigen Ausbau der B 49 auf dem Gebiet der Gemeinde Löhnberg reichen bis in die 80er Jahre zurück. Der Vorentwurf wurde am 21.05.2008 fertiggestellt. Der "Gesehenvermerk" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurde am 18. November 2008 erteilt. Frage 2. Wie ist der aktuelle Planungsstand für den letzten Bauabschnitt zum Ausbau der B 49 im Kreis Limburg-Weilburg im Bereich der Gemeinde Löhnberg? Frage 3. Liegt Baurecht für den Ausbau der B 49 im Bereich der Gemeinde Löhnberg vor bzw. wann ist damit zu rechnen? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Für den 4-streifigen Ausbau der B 49 von der Anschlussstelle Löhnberg bis zur Anschlussstelle Biskirchen liegt noch kein Baurecht vor. Derzeit werden die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren erstellt. Hessen Mobil beabsichtigt, im 4. Quartal 2017 das Anhörungsverfahren beim Regierungspräsidium Gießen zu beantragen. Die Dauer des Planfeststellungsverfahrens ist abhängig vom Umfang der im Verfahren vorgebrachten Einwände. Frage 4. Sofern bislang noch kein Baurecht vorliegt, was sind die Gründe hierfür? Die zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens erforderlichen Unterlagen müssen ergänzt und aktualisiert werden. Dazu gehört die Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung (Prognosehorizont 2030) und der Fachbeitrag zur Emisionstechnik sowie die Ergänzung des landschaftspflegerischen Begleitplans. Frage 5. Wie werden im Bereich Löhnberg die zweite Auffahrt in Richtung Wetzlar von der Landesstraße und die zweite Abfahrt aus Richtung Wetzlar auf die Landesstraße in die Ausbauplanungen integriert , für die die Gemeinde Löhnberg vereinbarungsgemäß alle Planungskosten übernommen und zusätzlich ein Bebauungsplanverfahren zur Schaffung des Baurechtes angestoßen hat? Um den zusätzlichen Anschluss mit dem BMVI abzustimmen und die gemeindliche Planung integrieren zu können, bedarf es der vollständigen Planunterlagen von der Gemeinde Löhnberg. Hessen Mobil liegen diese noch nicht vollständig vor. Eingegangen am 18. August 2017 · Bearbeitet am 22. August 2017 · Ausgegeben am 25. August 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5101 22. 08. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5101 Frage 6. Wie hoch sind die geschätzten Kosten für die Planung und die Durchführung der Ausbaumaßnahme ? Die vom BMVI genehmigten Gesamtkosten für den Abschnitt Löhnberg belaufen sich auf 28,3 Mio. €. Die genehmigten Kosten berücksichtigen nicht den zusätzlichen Investitionsbedarf zur Herstellung der zweiten Anschlussstelle. Über die Kostentragung der zweiten Anschlussstelle sind noch abschließende Gespräche mit der Gemeinde Löhnberg zur führen. Wiesbaden, 10. August 2017 Tarek Al-Wazir