Kleine Anfrage der Abg. Frankenberger und Franz (SPD) vom 10.07.2017 betreffend Baustopp A 44 wegen Eilantrag beim VGH und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragesteller: Am 14. Juni 2017 hat das Hessische Verkehrsministerium erklärt, dass der Weiterbau der A 44 an der Ulfetalbrücke gestoppt werden muss, da der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) einem Eilantrag des Geflügelzüchters D. stattgegeben hat. Bisher gebe es noch keine geeignete Ausgleichsfläche für den Geflügelzüchter . Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Es handelt sich gemäß Planfeststellungsbeschluss zur A44 VKE 40.2 um eine für die Dauer der bauzeitlichen Beeinträchtigung zur Verfügung zu stellende geeignete Ausweichfläche (nicht: Ausgleichsfläche). Die Ausweichfläche soll sicherstellen, dass Mastgeflügel während der Bauzeit an einem Ort gehalten werden kann, der nicht von Bauarbeiten beeinträchtigt wird. Die entsprechende Auflage im Planfeststellungsbeschluss dient dem Schutz des Geflügelhofs. Als Ausgleichsflächen werden demgegenüber üblicherweise Flächen bezeichnet, die den Eingriff des Straßenbauvorhabens in die Natur kompensieren. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Warum gibt es noch keine geeignete Ausgleichsfläche für die Geflügelzüchter D.? Bereits im April 2016 wurde dem Geflügelzüchter eine Ausweichfläche angeboten. Trotz intensiver Bemühungen der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) konnte kein Einvernehmen über ihre Eignung und die erforderliche Ausstattung erzielt werden. Frage 2. Wie lange wird es dauern bis eine geeignete Fläche gefunden sein wird und die Bauarbeiten fortgeführt werden können? Frage 3. Welche Flächen stehen als Ausgleichsflächen zur Verfügung? Frage 4. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Ausgleichsflächen, die während der Bauzeit zur Verfügung gestellt werden müssen? (Bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Flächen) Frage 5. Wer hat die Federführung dafür, dass nun eine geeignete Fläche gefunden wird? Die Fragen 2, 3, 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die DEGES als Vertreterin der Bundesstraßenverwaltung hat inzwischen eine Vereinbarung mit der Inhaberin der Geflügelzucht abgeschlossen. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Betriebsinhaberin einen Geldbetrag als Kompensation erhält. Damit ist die Beschaffung und Herrichtung einer Ausweichfläche durch den Vorhabenträger entbehrlich. Vereinbart wurde weiter, dass die im Bereich der Ulfetalbrücke eingestellten Bauarbeiten ab 15. September 2017 fortgesetzt werden dürfen. Frage 6. Wie hoch sind die Gesamtkosten und die Kosten pro Tag, die durch den Baustopp entstehen? Die Kosten des Baustopps sind Bestandteil der erforderlichen Kalkulation und des Nachtragsangebots des mit dem Bau beauftragten Unternehmens. Bei Angemessenheit der wegen des Bau- Drucksache 19/5102 27. 09. 2017 Eingegangen am 27. September 2017 · Bearbeitet am 27. September 2017 · Ausgegeben am 29. September 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5102 stopps geltend gemachten Mehrkosten wird ein entsprechender Ergänzungsvertrag zwischen der DEGES und dem Bauunternehmer abgeschlossen. Erst dann stehen die entstandenen Mehrkosten fest. Frage 7. Wie oft wurden Baustopps aufgrund nicht geeigneter Ausgleichsflächen bei Autobahnprojekten in hessischer Verantwortung seit 1999 verhängt? Andere Fälle, in denen Baustopps aufgrund nicht geeigneter Ausweichflächen bei Autobahnprojekten verhängt wurden, sind der Landesregierung nicht bekannt. Wiesbaden, 12. September 2017 Tarek Al-Wazir