Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 17.07.2017 betreffend Ortsumgehung Felsberg und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Bereits mit der Kleinen Anfragen Drucksache 19/51, 19/2239 sowie 19/4395 wurde nach dem aktuellen Sachstand der Ortsumgehung Felsberg nachgefragt. Nachdem nun ein längerer Zeitraum vergangen ist, wird eine erneute Anfrage zum aktuellen Verfahrensstand gestellt. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der geplanten Ortsumgehung Felsberg? Das Baurecht wurde von der Stadt Felsberg durch ein Bebauungsplanverfahren geschaffen. Der Satzungsbeschluss ist am 16.07.2015 erfolgt. Wegen eines Formfehlers bei der Bekanntmachung musste der Satzungsbeschluss am 10.03.2016 wiederholt werden. Das Normenkontrollverfahren, welches seit dem 26.10.2015 lief, ist mit Datum vom 12.06.2017 durch Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes eingestellt worden. Zuvor hatte der Antragsteller seinen Antrag zurückgenommen. Frage 2. Liegen alle planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ortsumgehung Felsberg vor? Zwischenzeitlich liegen alle erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen vor. Frage 3. Wann liegen die eigentumsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung der entsprechenden Grundstücke vor bzw. wann ist damit zu rechnen? Das Regierungspräsidium Kassel hat die Durchführung der Flurbereinigung für die Maßnahme im November 2015 beim Amt für Bodenmanagement (AfB) Homberg (Efze) beantragt. Das AfB Homberg hat damit begonnen, die Flurbereinigung durchzuführen. Nach der derzeitigen Sachlage wird damit gerechnet, die Besitzeinweisung der erforderlichen Flächen bis zum Herbst 2018 für Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement zu beschaffen. Frage 4. Wann kann mit einem tatsächlichen Baubeginn der Ortsumgehung Felsberg gerechnet werden? Sofern die Besitzeinweisung im Herbst 2018 stattfinden kann, soll anschließend mit dem Bau der Ortsumgehung begonnen werden. Wiesbaden, 15. August 2017 Tarek Al-Wazir Eingegangen am 25. August 2017 · Bearbeitet am 29. August 2017 · Ausgegeben am 1. September 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5108 25. 08. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG