Kleine Anfrage der Abg. Rudolph (SPD) und Lenders (FDP) vom 18.07.2017 betreffend Mobbing-Vorwürfe gegen die Hausleitung des HMWEVL und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragesteller: Der Abteilungsleiter Günther H. bezichtigt Staatssekretär Mathias Samson des Mobbings gegen seine Person . Staatsminister Al-Wazir hat hierzu in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Hessischen Landtages am 18. Mai 2017 auf einen dringlichen Berichtsantrag der Fraktion der SPD Stellung genommen (Kurzbericht des WVA 19/43). Die Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Ist Staatssekretär Mathias Samson bereit, in einem gerichtlichen Verfahren zu beeiden, dass er den Abteilungsleiter Günther H. nicht angewiesen hat, Beurteilungen von Beamten in seinem Sinne zu ändern. Frage 2. Ist Staatssekretär Mathias Samson bereit, in einem gerichtlichen Verfahren zu beeiden, dass er dem Abteilungsleiter Günther H. nicht angedroht hat, im Falle einer unveränderten Beurteilung von Beamten entgegen seinem Sinne, den Abteilungsleiter Günther H. einer anderen Verwendung zuzuführen? Wegen ihres Sachzusammenhanges werden die Fragen 1 und 2 zusammen beantwortet. Die aufgeführten Vorwürfe sind unzutreffend. Sofern es erforderlich ist, werden zur Klärung der Vorwürfe neben dienstlichen auch eidesstattliche Erklärungen abgegeben. Frage 3. In wie vielen Fällen sind Besprechungen mit Mitarbeitern der Abteilung des Abteilungsleiters Günther H. von Staatsminister Al-Wazir und Staatssekretär Mathias Samson ohne Beteiligung des Abteilungsleiters Günther H. geführt worden? Es ist im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) Praxis, bei Rücksprachewünschen der Hausleitung direkt auf die Fachreferate zuzugehen . Diese informieren in diesen Fällen ihre Abteilungsleitungen, die in eigener Verantwortung entscheiden, ob ihre Teilnahme notwendig ist. Diese Praxis wird von allen Abteilungen so gehandhabt. Dem Abteilungsleiter Günther H. wurde zu keiner Zeit die Teilnahme an einer Besprechung in seinem Zuständigkeitsbereich verwehrt. Aufgrund der Vielzahl an internen Besprechungen seit 2014 wird auf die Rekonstruktion der Teilnehmerkreise verzichtet. Frage 4. In wie vielen Fällen wurde der Abteilungsleiter Günther H. trotz der Ankündigung, Ausgleichstage für geleistete Überstunden zu nehmen, aus dienstlichem Anlass zur Anwesenheit verpflichtet? In der laufenden Legislaturperiode ist dieser Fall nicht eingetreten. Frage 5. In wie vielen Fällen wurden Mitarbeiter des HMWEVL - außer dem Abteilungsleiter Günther H. - trotz der Ankündigung, Ausgleichstage für geleistete Überstunden zu nehmen, aus dienstlichem Anlass zur Anwesenheit verpflichtet? Es ist kein Fall bekannt, an dem eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter des HMWEVL bei geplanter Inanspruchnahme eines Gleittages aus dienstlichen Gründen zur Anwesenheit verpflichtet worden ist. Eingegangen am 28. August 2017 · Bearbeitet am 29. August 2017 · Ausgegeben am 1. September 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5111 28. 08. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5111 Frage 6. Im Falle der Urlaubsbeantragung des Abteilungsleiters Günther H. waren welche konkreten dienstlichen Belange dafür entscheidend, dass Staatssekretär Mathias Samson die Gewährung von Urlaubs- und Ausgleichstagen erst klären musste? (Siehe Aussage Staatsminister Al-Wazir, S. 9 des Kurzberichts des WVA 19/43) Die Gewährung von Urlaubs- und Ausgleichstagen wird im HMWEVL grundsätzlich vom Dienstvorgesetzten auf die Vereinbarkeit mit dienstlichen Belangen geprüft. Im konkreten Fall gab es mehrere Rücksprachebedarfe, die nur mit dem Abteilungsleiter Günther H. geklärt werden konnten. Im Ergebnis wurde der gewünschte Urlaub unter Zurückstellung dienstlicher Belange rechtzeitig vor der geplanten Reise gewährt. Frage 7. An welchem Tag vor der Mitte Juni 2014 geplanten Urlaubsreise wurde der Urlaubsantrag des Abteilungsleiters Günther H. von Staatssekretär Mathias Samson letztendlich genehmigt? Der von Abteilungsleiter Günther H. im Juni 2014 sehr kurzfristig beantragte Urlaub wurde drei Tage nach Antragstellung und vier Tage vor Urlaubsbeginn genehmigt. Wiesbaden, 24. August 2017 Tarek Al-Wazir