Kleine Anfrage der Abg. Löber und Warnecke (SPD) vom 19.07.2017 betreffend Verknappung von Deponien und Deponiekapazitäten – insbesondere für mineralische und nichtmineralische Bauabfälle und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Welche Deponien bzw. Deponiekapazitäten stehen für die Entsorgung der mineralischen Bauabfälle zur Verfügung? Hinsichtlich der Deponien der Deponieklasse II ist die Situation gegenüber der Antwort vom 11. April 2017 zur Drucksache 19/4715 unverändert. Auf Anlage 2 zu dieser Drucksache wird insofern verwiesen. Vergleichbare Daten für Deponien der Deponieklassen 0 und I stehen derzeit nicht zur Verfügung. Eine entsprechende Erhebung soll im Zuge der nächsten Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans Hessen erfolgen. Frage 2. Welche Möglichkeiten der (Wieder-)Verwertung von mineralischen Bauabfällen gibt es in Hessen? Nach einer Veröffentlichung des Hessischen Statistischen Landesamtes betrug im Jahr 2014 die Gesamtmenge der entsorgten Bau- und Abbruchabfälle in Hessen 13,5 Mio. Tonnen. Davon wurde der bei weitem größte Teil verwertet, nämlich: 6,2 Mio. Tonnen zur Rekultivierung von Tagebauen........................... (ca. 46 %), 4,0 Mio. Tonnen durch Bauschuttaufbereitung ................................. (ca. 30 %), 1,0 Mio. Tonnen durch Wiederverwendung in Asphaltmischanlagen ......... (ca. 7 %), 0,8 Mio. Tonnen bei Deponiebau bzw. -rekultivierung, ........................ (ca. 6 %). Lediglich rund 650.000 Tonnen, also ca. 5 %, mussten einer Beseitigung auf Deponien zugeführt werden. Die restlichen 0,9 Mio Tonnen entfallen auf untergeordnete Entsorgungswege wie beispielsweise Bodenbehandlungsanlagen. Entsprechende Zahlen für 2016 werden erst im Frühjahr 2018 verfügbar sein. Frage 3. Wie stellt sich die Landesregierung zu dem Vorwurf der Hessischen Bauwirtschaft, es stünden zu wenig Deponien bzw. Deponiekapazitäten für die Entsorgung der mineralischen Bauabfälle in Hessen zur Verfügung und es gebe kaum mehr Möglichkeiten der Verwertung? Wie die Antwort zu Frage 2 zeigt, traf dieser Vorwurf bezogen auf das Jahr 2014 nicht zu. Bei der Verwertung in Tagebauen und bei der Bauschuttaufbereitung könnte sich die Situation allerdings inzwischen geändert haben. Da Zahlen im Zweijahresturnus erhoben werden und für 2016 noch nicht vorliegen, ist eine belastbare Aussage dazu derzeit aber nicht möglich. Frage 4. Wie stellt sich die Landesregierung die Entsorgung von Erdaushub und Bauschutt in Hessen in den nächsten 10 oder sogar in den nächsten 20 Jahren vor? Frage 5. Wie will die Landesregierung auf das vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit prognostizierte Mehraufkommen der mineralischen Abfällen (für Hessen wird eine Verdoppelung vorausgesagt) durch Stoffstromverschiebung reagieren? Eingegangen am 8. September 2017 · Bearbeitet am 8. September 2017 · Ausgegeben am 15. September 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5114 08. 09. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5114 Die Fragen 4 und 5 werden wegen des engen Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat kein Mehraufkommen mineralischer Abfälle prognostiziert. Die Prognose bezieht sich auf eine Mengenverschiebung von der Verwertung hin zur Beseitigung auf Deponien. Die für Hessen angenommene Verdopplung der zu deponierenden Menge beruht auf einer groben Abschätzung ausgehend von der für das Bundesgebiet insgesamt prognostizierten Mengenverschiebung. Ausgehend davon sieht die Landesregierung Bedarf für zusätzliche Deponiekapazitäten der Deponieklassen 0 und I. Verlässliche Prognosen wurden aber durch die jahrelange und noch nicht abgeschlossene Diskussion einer bundeseinheitlichen Regelung zur Verwertung mineralischer Abfälle durch Rechtsverordnung bislang erheblich erschwert. Die Entwicklung in diesem Bereich wird Gegenstand der nächsten Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans Hessen sein. Frage 6. Welche weiteren konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung aufgrund der Prognose der Verdopplung mineralischer Abfälle in Hessen? Es ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, auf diese Entwicklung mit vorausschauender Planung zu reagieren. Eine mögliche Verdopplung der zu deponierenden Menge stellt allerdings ein "Worst-Case-Szenario" aufgrund einer groben Abschätzung dar. Eine verlässliche Planungsgrundlage muss in Zusammenarbeit mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern im Rahmen der Fachplanung entwickelt werden. Deponien können allerdings auch von privaten Unternehmen gebaut und betrieben werden. Frage 7. Inwieweit wird die Landesregierung den Entsorgungsprozess, der derzeit von aufwändigen Analyseverfahren geprägt ist, vereinfachen? Die Landesregierung hat sich gemeinsam mit anderen Bundesländern bemüht, im Rahmen der Diskussion einer Ersatzbaustoffverordnung und einer Novelle der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung auf eine solche Vereinfachung hinzuwirken. Diese Bemühungen hatten bislang leider keinen Erfolg. Die am 17. Juli 2017 von der Bundesregierung dem Bundesrat zugeleitete Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung BR-Drs. 566/17 ist jedenfalls nicht geeignet, den Entsorgungsprozess zu vereinfachen. Frage 8. Was will die Landesregierung tun, um das Image- und Akzeptanzproblem für Recycling- Baustoffe zu verbessern? Die Möglichkeiten der Landesregierung zur Behebung der Image- und Akzeptanzprobleme beim Einsatz von Recycling-Baustoffen sind begrenzt. Eine wesentliche Voraussetzung wäre ein bundeseinheitliches und gut vollziehbares Regelwerk für Herstellung und Einsatz von Ersatzbaustoffen . Der oben genannte Verordnungsentwurf der Bundesregierung, der sich derzeit im Bundesratsverfahren befindet, bietet dafür allerdings keine guten Voraussetzungen. Frage 9. Sieht die Landesregierung die Möglichkeit der Verfüllung von Kiesabbaugruben, z.B. mit Erdaushub, um Deponiekapazitäten zu erhöhen? Bezüglich der Verfüllung von Kiestagebauen ist zunächst genehmigungsrechtlich zu unterscheiden , ob die Verfüllung im Rahmen einer Verwertung zur Rekultivierung des Tagebaus oder im Rahmen einer Beseitigung von Abfällen erfolgt. Aus Gründen des Grundwasserschutzes wird in Kiestagebauen in der Regel nur eine Verwertung mit hierfür geeigneten Verfüllmaterialien für vertretbar gehalten. Wegen der Lage der Kiestagebaue zum bzw. im Grundwasser sieht die Landesregierung daher in der Verfüllung von Kiestagebauen keine geeignete Möglichkeit, die Deponiekapazitäten zu erhöhen. Wiesbaden, 28. August 2017 Priska Hinz