Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 28.07.2017 betreffend Erarbeitung eines "Waschbärmanagementplanes" und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung des Fragestellers: Derzeit werden Managementpläne für die Umsetzung der EU-Verordnung zur Eindämmung invasiver Arten erarbeitet. Die Landesregierung hat hierzu im Landtag erklärt, dass das Land Hessen die Federführung bei der Erarbeitung von Managementplänen zum Waschbär übernommen hat. Die Managementpläne würden derzeit in den Entwürfen bereits erarbeitet. Es existiert dazu eine Arbeitsgruppe. Vorbemerkung der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz : Es existiert eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung der Managementpläne, an der Vertreterinnen und Vertreter des behördlichen Artenschutzes der Länder und des Bundes beteiligt sind. Die Arbeitsgruppe hat arbeitsteilig Entwürfe zu Managementmaßnahmen zu den Arten der ersten Unionsliste erarbeitet, die in Deutschland bereits weit verbreitet sind (gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014). Hessen hat darüber hinaus die Federführung zur Erarbeitung eines gemeinsamen Portals der Bundesländer für die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Vorbereitung der Managementmaßnahmen übernommen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Vertreter welcher Behörden und welcher Verbände bzw. sonstiger Organisationen oder Vereinigungen sind an der Erarbeitung eines Managementkonzepts für den Waschbären beteiligt? Die Erarbeitung der Konzepte für Managementmaßnahmen ist nach geltendem Naturschutzrecht Sache der Naturschutzverwaltungen der Bundesländer. Die Naturschutzverwaltungen der Bundesländer und des Bundes haben sich bei der Erarbeitung der Konzeptentwürfe abgestimmt. In Hessen wurden bei der Vorbereitung der Konzeptentwürfe insbesondere die für Tierschutz, Jagd, Fischerei, Forstwesen und Wasser zuständigen Abteilungen des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie die Regierungspräsidien und die Fachdienststellen für Naturschutz (Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie , Vogelschutzwarte) eingebunden. Insofern ist bereits dem künftig geltenden § 40 e des soeben novellierten Bundesnaturschutzgesetzes Rechnung getragen. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit an den Entwürfen für die Managementmaßnahmen ist in Artikel 26 der EU-Verordnung vorgesehen, die öffentliche Auslegung beginnt am 18. September 2017, die Äußerungsfrist endet am 20. November 2017. Insofern wird bereits dem künftig geltenden § 40 f des soeben novellierten Bundesnaturschutzgesetzes Rechnung getragen. Frage 2. Wann wird voraussichtlich das Managementkonzept für den Waschbär öffentlich vorgelegt? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 3. Erwägt die Landesregierung dem Vorschlag der Landestierschutzbeauftragten zu folgen und die Waschbären einzufangen und zu sterilisieren, um auf diese Weise die Population einzudämmen? Die Landestierschutzbeauftragte hat nicht vorgeschlagen, die Waschbären flächendeckend einzufangen und zu sterilisieren. Vielmehr hat die Landestierschutzbeauftragte zum einen angeregt zu prüfen, ob die Freilassung von sterilisierten Waschbären, die - vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften - als verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufgenommen wurden, um sie gesund zu Eingegangen am 5. September 2017 · Bearbeitet am 6. September 2017 · Ausgegeben am 8. September 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5118 05. 09. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5118 pflegen, als nicht-tödliche Managementmaßnahme in Frage kommt. Zum andern hat sie vorgeschlagen , als Projekt unter wissenschaftlicher Begleitung prüfen zu lassen, ob zur Populationsregulierung auch eine Senkung der Fertilität signifikante Effekte erzielen könnte, da dies bislang rein durch Maßnahmen der Erhöhung der Mortalität nicht gelungen ist. Frage 4. Welche Kosten und Erfolgsaussichten wären mit diesem Vorschlag verbunden? Die Kosten für die Sterilisation von in menschliche Obhut aufgenommenen Waschbären sind von der für die Aufnahme der Waschbären verantwortlichen Person (in der Regel aneignungsberechtigte Person) zu tragen. Die Finanzierung eines wissenschaftlichen Projekts sowie die Frage der Erfolgsaussicht und auch rechtliche Fragen wären Bestandteil einer noch ausstehenden Prüfung der Vorschläge. Frage 5. Wer soll die Waschbärrüden einfangen? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Frage 6. Wer soll die Kosten für die Einfangaktion tragen? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Frage 7. Erwägt das Ministerium u.a. auch, die Schonzeit für Waschbären zu verändern (z.B. ganzjährige Bejagung von Jungtieren), um die EU-Verordnung gegen invasive Arten umzusetzen? Zunächst wartet die Landesregierung die Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Managementmaßnahmen ab. Danach wird über die erforderlichen Regulierungsmaßnahmen entschieden. Nach derzeitiger Planung beginnt die Öffentlichkeitsbeteiligung im September dieses Jahres, daher ist der Beginn der Umsetzung der in Hessen erforderlichen Maßnahmen für das kommende Jahr vorgesehen. Wiesbaden, 8. August 2017 In Vertretung: Dr. Beatrix Tappeser