Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 01.08.2017 betreffend Abruf der Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Hessen erhält von der Europäischen Union für die Umsetzung des "Operationellen Programms für die Förderung von Investitionen in Wachstum und Beschäftigung (IWB-EFRE-Programm)" Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die Zeit 2014 bis 2020 in Höhe von 240,7 Mio. €. Dabei sollen folgende Schwerpunkte verfolgt werden: 1. Stärkung von Forschung, technischer Entwicklung und Innovation, 2. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU sowie Gründungsförderung, 3. Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft, 4. Nachhaltige Stadtentwicklung. Hauptziel des EFRE sei der Ausgleich von Ungleichgewichten zwischen den verschiedenen Regionen sowie die Stabilisierung von vorhandenen Stärken. Das hessische Wirtschaftsministerium erklärt, dass "für die regionale Strukturpolitik in Hessen EFRE eine hohe Bedeutung [habe], da er u.a. dazu beiträgt, Standortnachteile abzubauen und den wirtschaftlichen Strukturwandel zu erleichtern". Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele EFRE Mittel sind in den Jahren 2015, 2016 und in 2017 durch Zuwendungsbescheide gebunden worden? Hier und im Folgenden wird davon ausgegangen, dass der Fragesteller unter "gebundenen Mitteln " "bewilligte Mittel" versteht. Aus dem EFRE sind rund 23.497.000 € von 2015 bis 2017 bewilligt worden, davon 6.217.000 € in 2015, 661.000 € in 2016 und bisher 16.619.000 € in 2017 (Stand: 30.09.2017). Frage 2. Wie viele EFRE Mittel sind in den Jahren 2015, 2016 und in 2017 an die Zuwendungsempfänger ausgezahlt worden? Rund 31.927.000 € sind im Jahr 2015 ausgezahlt worden. Dem gegenwärtigen Bewilligungsstand entsprechend können bis zum Jahresende 2017 an Zuwendungsempfänger weitere rund 12.214.000 € ausgezahlt werden. Die Voraussetzung sind Mittelabrufe der Zuwendungsempfänger in entsprechender Höhe. Je nachdem, wie viele weitere Projekte bewilligt und EFRE-Mittel von den Zuwendungsempfängern abgerufen werden, erhöht sich im Jahr 2017 der letztgenannte Betrag entsprechend. Frage 3. Wie verteilen sich die Mittelbindungen sowie die Auszahlungen auf die vier Förderschwerpunkte? Die Mittelbindungen verteilen sich wie folgt auf die vier Förderschwerpunkte: 1. Stärkung von Forschung, technischer Entwicklung und Innovation: 40,47 %, 2. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU sowie Gründungsförderung: 48,40 %, 3. Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft: 9,82 %, 4. Nachhaltige Stadtentwicklung: 1,31 %. Eingegangen am 19. Oktober 2017 · Bearbeitet am 19. Oktober 2017 · Ausgegeben am 20. Oktober 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5121 19. 10. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5121 Die Auszahlungen verteilen sich wie folgt auf die vier Förderschwerpunkte: 1. Stärkung von Forschung, technischer Entwicklung und Innovation: 36,84 %, 2. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU sowie Gründungsförderung: 37,64 %, 3. Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft: 8,40 %, 4. Nachhaltige Stadtentwicklung: 17,12 %. Frage 4. Können in allen Förderprogrammen Anträge gestellt und EFRE-Mittel an die Zuwendungsempfänger ausgezahlt werden? Gegenwärtig können für Förderprogramme (22 von 35 Programmen) jedes Förderschwerpunktes Anträge gestellt und EFRE-Mittel ausgezahlt werden. Bei weiteren 10 der 35 Förderprogramme können ab Mitte Oktober 2017 Förderanträge gestellt und nach deren Bewilligung - unter der Voraussetzung von Mittelabrufen der Zuwendungsempfänger - im Anschluss EFRE- Mittel ausgezahlt werden. Bei weiteren 3 von 35 Programmen wird dies im ersten Quartal 2018 möglich sein. Ursache sind im Wesentlichen technische Schwierigkeiten der für die operative Förderumsetzung zuständigen Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) bei der Einrichtung der für die Förderumsetzung - entsprechenden Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 - benötigten Datenverarbeitungs- und Informationstechnik-Systeme. Frage 5. In welchen Programmbereichen ist die Antragsstellung und Zuwendungsbindung resp. Auszahlung bislang nicht möglich? Hier und im Folgenden wird davon ausgegangen, dass der Fragesteller unter "Programmbereichen " die vier Förderschwerpunkte versteht. Für jedes Förderprogramm des zweiten und dritten Förderschwerpunktes können gegenwärtig Förderanträge gestellt werden. Für jedes Förderprogramm des ersten Schwerpunktes ab Mitte Oktober 2017, für jedes Förderprogramm des vierten Schwerpunktes voraussichtlich im ersten Quartal 2018. Unabhängig vom Einrichtungstermin können EFRE-Mittel nur bei Förderprogrammen bewilligt und ausgezahlt werden, für die Förderanträge gestellt werden können. Bei allen Förderprogrammen , für die Anträge gestellt werden können, sind die technischen Voraussetzungen gegeben , um eingegangene Anträge bewilligen und für eingegangene Mittelabrufe auch EFRE-Mittel auszahlen zu können. Frage 6. Bis wann soll sichergestellt werden, dass in allen Programmbereichen Anträge gestellt und EFRE- Mittel ausgezahlt werden können? Bis zum 31.03.2018. Frage 7. Ist zu befürchten, dass Hessen EFRE-Mittel verlorengehen, weil sie nicht zu den definierten Stichtagen gebunden oder verausgabt werden? Frage 8. Wie hoch ist die Summe der europäischen Mittel, die Hessen möglicherweise verloren gehen können, weil notwendige Verwaltungsschritte im Rahmen der Antragsstellung und Zuwendungsvergabe nicht funktionieren? Die Fragen 7 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Bis zum 30.09.2017 wurden 82 Projekte mit 63.381.000 € förderfähigen Ausgaben bewilligt, davon 47.128.000 € förderfähige Ausgaben für 2017. Weitere beantragte Projekte stehen vor der Bewilligung. Hiermit wurde die Grundlage geschaffen, um ausreichend geprüfte förderfähige Ausgaben für die Erstattung der für Hessen vorgesehenen Mittel bis zum Jahresende über Zahlungsanträge bei der Europäischen Kommission melden zu können. Für die bewilligten Projekte sind nicht nur die rein technischen (DV und IT), sondern auch die prozessualen und fachtechnischen Voraussetzungen für die Prüfung der eingehenden Mittelabrufe der Zuwendungsempfänger und die anschließende Auszahlung von EFRE-Mitteln gegeben. Es gibt folglich keine Anzeichen dafür, dass Verwaltungsschritte, die für die Prüfung der Ausgaben und die Auszahlung der Mittel der bewilligten Projekte notwendig sind, nicht funktionieren würden. Von der WIBank wurden zudem geeignete Maßnahmen eingeleitet, damit die Zuwendungsempfänger zeitnah Mittelabrufe für die bewilligten Projekte einreichen. Dementsprechend ist davon auszugehen , dass mehr als 26.364.000 € geprüfte förderfähige Ausgaben in Zahlungsanträgen in Brüssel gemeldet werden können, die für die Auszahlung der für Hessen vorgesehenen 13.182.000 € erforderlich sind. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5121 3 Frage 9. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass dem Land Hessen keine EFRE-Mittel verloren gehen? Auch aufgrund des gegenwärtigen Aufholprozesses, der mit der Einrichtung der ausstehenden EFRE-Förderprogramme an Fahrt gewinnen wird, ist nicht zu erwarten, dass Hessen EFRE- Mittel verloren gehen werden. Sollte sich in den kommenden Jahren dennoch abzeichnen, dass einzelne Programmbestandteile bis zum Programmende im Jahr 2023 nicht in ausreichendem Maß nachgefragt werden, können Gegenmaßnahmen - z.B. Mittelumschichtungen hin zu stark nachgefragten Programmteilen und Programmänderungen - im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 ergriffen werden. Frage 10. Wie ist die Planung des Landes in Bezug auf die Umsetzung des EFRE-Programms in den einzelnen Jahren der EFRE-Förderperiode, beginnend mit dem Jahr 2017? Es ist geplant im laufenden Jahr bei der Europäischen Kommission Zahlungsanträge für die Erstattung von mindestens rund 15 Mio. € zu stellen. Für die Folgejahre wird angestrebt, jährlich einen Betrag von rund 25 Mio. € bis 50 Mio. € bei der Europäischen Kommission abzurufen. Wiesbaden, 12. Oktober 2017 Tarek Al-Wazir